Externe Leistungen für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen

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1 18. Fachtagung Leben und Sterben HMSI 15. November 2017 Kongresshalle (Kleiner Saal), Berliner Platz 2, Gießen 15. Externe Leistungen für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen Michaela Hach, Fachverband SAPV Hessen e. V Bundestag: Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen => auch für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen 1

2 Hospizkultur und Palliativkompetenz - intern vernetzt - Leitungskräfte Wundmanager Pflege Hausmeister Sozialdienst Hauswirtschaftlerin Betreuungsdienst Angehörige Ernährungsberatung Netzwerk stationäre Pflegeinrichtung Vernetzt und Abgestimmt 2

3 Hospizliche Begleitung HPG Ambulante Hospizarbeit in Pflegeheimen soll stärker berücksichtigt werden Pflegeheime sind zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet (Palliativ-)Ärztliche Versorgung HPG Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten müssen verpflichtend abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. 3

4 Vereinbarung nach 87 Abs. 1b SGB V Ziel: Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Bewohnern, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen lebenslimitierenden Erkrankung leiden Kurative Behandlungen der Grunderkrankungen sind nicht mehr indiziert oder vom Bewohner nicht mehr erwünscht Eine angemessene Versorgung in der Pflegeeinrichtung ist möglich Vereinbarung nach 87 Abs. 1b SGB V Anlage 20 BMÄ Anforderung: Kurative Behandlungen der Grunderkrankungen sind nicht mehr indiziert oder vom Bewohner nicht mehr erwünscht Eine angemessene Versorgung in der Pflegeeinrichtung ist möglich Krankenhausbehandlung führt erwartungsgemäß nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung des Gesundheitszustandes des Bewohners 4

5 Anforderung: Der Allgemeinzustand des Bewohners ist stark reduziert, er benötigt regelmäßig eine ärztliche Behandlung Eine Verordnung der SAPV ist nicht indiziert Es liegt ein besonderer Versorgungsaufwand vor, der eine entsprechend qualifizierte palliativmedizinische Betreuung durch mehrerer Leistungserbringer erfordert. Anforderung: Für die Behandlung ist im besonderen Maße die individuelle Situation des Bewohners zu berücksichtigen. Die Ermittlung des Willens bzw. des mutmaßlichen Willens des Bewohners ist dabei unbedingt erforderlich. Dabei sind die Grundsätze und Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung und zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beachten. 5

6 Auftrag an teilnehmenden Arzt: Koordination der Versorgung umfassende Information und Aufklärung zeitgerechte Kooperationseinleitung aktive Kooperation und Koordination Sicherstellung Übergang Kurativ zu Palliativ und geeigneter Behandlung in Akutsituationen Sicherstellung palliative Symptomkontrolle einschließlich der Schmerztherapie Qualitätssicherung Hinweis: Der Anspruch der Bewohner auf eine SAPV im Sinne des 37b SGB V wird nicht berührt. Die Leistungen BQKPMV können nicht erbracht werden, wenn nach Kenntnis des teilnehmenden Arztes der behandelte Patient Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung mit Ausnahme der Beratungsleistung gemäß 37b SGB V i.v.m. 132d Abs. 1 SGB V erhält. Der Arzt ist verpflichtet, sich zu erkundigen, ob für den Patienten eine SAPV genehmigt wurde und stattfindet. 6

7 Hinweis: Der qualifiziert zugelassene Arzt wird, sofern es sich nicht um seine eigenen Patienten handelt, auf Anforderung des behandelnden Haus- oder Facharztes tätig. In diesen Fällen wirkt er beratend und ggf. mitbehandelnd. Kooperationsverträge und Vereinbarungen nach 119b Abs. 1 und 2 SGB V sowie nach 132g SGB V (Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase) sollen berücksichtigt werden Kooperation mit: Stationäre Pflegeeinrichtungen und andere beschützende Einrichtungen ambulante Hospizdienste stationäre Hospize Palliativdienste Palliativstationen SAPV-Teams ggf. weitere Leistungserbringer (z.b. Physiotherapeuten) an der Versorgung der Palliativpatienten beteiligten ambulanten Pflegediensten 7

8 Fachliche Anforderungen zur qualifizierten und koordinierten Palliativversorgung 1. Praktische Erfahrungen: Mindestens 2-wöchige Hospitation in einer Einrichtung der Palliativversorgung oder einem SAPV-Team oder Betreuung von mindestens 15 Palliativpatienten innerhalb der vergangenen drei Jahre BQKPMV Fachliche Anforderungen zur qualifizierten und koordinierten Palliativversorgung 2. Theoretische Kenntnisse: 40-stündige Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin oder strukturierte curriculare Fortbildung Geriatrische Grundversorgung (60 Stunden) + Fortbildung Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) + Teilnahme am Themenkomplex Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen (Symptomkontrolle - 20 Stunden) Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin oder Zusatzqualifikation Spezielle Schmerztherapie (80 Stunden) + Kurs-Weiterbildung ( Psychosoziale und spirituelle Aspekte, Ethische und rechtliche Fragestellungen, Kommunikation und Teamarbeit und Selbstreflexion insgesamt 18 Stunden) 8

9 BQKPMV Besonderer Versorgungsbedarf Symptomkontrolle Angehörige und Bezugspersonen Lebenslimitierung LEBENSQUALITÄT nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung Koordinations -bedarf WÜRDEERLEBEN BIS ZUM TOD Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen Symptomlinderung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (2) Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Wiedereingliederung für Behinderte( ) im Sinne von 72 Abs. 1 des Elften Buches haben in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 einen Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung. -> Rechtsanspruch für GKV seit 2007 (WSG) Pflegeheime gehören zu den sog. Primären Leistungserbringern, die eine allgemeine Palliativversorgung erbringen (Subsidiarität der SAPV) Was ist eine allgemeine Palliativversorgung in Pflegeheimen? Nach Expertenmeinung werden nur 10% - aller Menschen, die einen palliativen Bedarf haben, Anspruch an eine besonders aufwändige Versorgung haben (SAPV) ca.10% der Bevölkerung stirbt einen plötzlichen Tod. Was ist mit den anderen 80%? Anspruch SAPV: spezifische Kenntnisse, Multiprofessionalität 9

10 SAPV Maßgebliche Inhalte der Richtlinie G-BA SAPV Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern verbessern Ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes, die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern. Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Patienten sowie die Belange seiner vertrauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung. SAPV Pflegheimbewohner SAPV Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei zugleich begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, dennoch ambulant versorgt werden können. Umfasst werden alle notwendigen ärztlichen und pflegerischen Leistungen in Ergänzung zur Primärversorgung, einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der häuslichen Umgebung bis zum Lebensende zu ermöglichen. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder einem Krankenhausarzt zu verordnen. 10

11 SAPV Palliative Lebenssituation Begrenzte Lebenserwartung durch nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittenen Erkrankung Bedarf an besonders aufwändiger Versorgung Anhaltspunkt: komplexes Symptomgeschehen physisch psychisch sozial spirituell SAPV Bedarf an besonders aufwändiger Versorgung Anhaltspunkt: komplexes Symptomgeschehen physisch psychisch sozial spirituell Therapiezielklärung > was ist notwendig? Therapieentscheidung > Orientierung an der Selbstbestimmung und Lebensqualität des Bewohners!!! 11

12 Komplexes Symptomgeschehen Anhaltspunkte: ausgeprägte Schmerzsymptomatik ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore ausgeprägte urogenitale Symptomatik Leistungen Beratungsleistung, Koordination der Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung, vollständige Versorgung 12

13 Leistungen Bewohnergerechte und aufeinander abgestimmte und bedarfsgerechte Maßnahmen und deren Koordination Beachtung der vorhandenen Versorgungsstrukturen Berücksichtigung sowie Förderung und Ausbau medizinischer, pflegerischer, physiotherapeutischer, psychologischer, psychosozialer und spiritueller Anforderungen zur lückenlosen Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg Anforderung an SAPV Besonders aufwändiger Versorgungsbedarf Komplexes Symptomgeschehen Angehörige und Bezugspersonen Lebenslimitierung LEBENSQUALITÄT nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung Koordinations -bedarf WÜRDEERLEBEN BIS ZUM TOD Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen Symptomlinderung 13

14 Unser gesellschaftliches Ziel sollte sein: Eine würdevolle, selbstbestimmte, populationsorientierte und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung im Pflegeheim Chancen für Bewohner in Pflegeheimen: Sorge um Menschen, die eine gesellschaftlich verantwortliche Sorgekultur benötigen Entwicklung von Hospiz- und Palliativkultur, organisatorische Verankerung Alltagspraktische Arbeitsteilung, kooperatives Sicherheitsversprechen Kommunikationswege und Kultursensibilität fördern Beratungskonzepte, Ethische Fallkonferenzen Konzepte zur Unterstützung, dem Erhalt und der Verbesserung der Selbstbestimmung und Lebensqualität Mut zu neuen Wegen Ressourcen entwickeln Netzwerke nicht nur intern sondern bedarfsorientiert öffnen und entwickeln, z.b. PH, BQKPMV, HÄ, HD, SAPV Interdisziplinäre und multiprofessionelle Fallbesprechungen statt Übergabe Klärung: Wie verschafft sich ein Team Sicherheit und Deutungssicherheit? Fazit: Begleitung, Versorgung und Behandlung orientiert am Wohl schwerstkranker und sterbender Menschen vernetzt, sektorenübergreifend und populationsorientiert! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Arbeit am Menschen, um den Menschen und für den Menschen! Michaela Hach Fachverband SAPV Hessen e.v. Weihergasse 15 I Wiesbaden michaela.hach@fachverband-sapv.de Web: 14

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