Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin
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- Irma Böhme
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1 Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 2/218 vom 5. Dezember 218 Inhaltsverzeichnis: 1. Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 Herausgeber: Stadt Sankt Augustin, Der Bürgermeister, Bürgermeister-/Ratsbüro, Markt 1, Sankt Augustin Tel.: 2241/ , Fax: 2241/ , Erscheinungsweise: Mittwochs nach Bedarf Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Rathaus, im Bürgerservice sowie in der Stadtbücherei kostenlos abgegeben und wird auf Wunsch kostenlos per übersandt. Amtliche Bekanntmachungen können darüber hinaus kostenlos im Internet unter abgerufen werden. Eine regelmäßige Übersendung des Amtsblattes in Papierform erfolgt gegen Vorauszahlung eines Jahreskostenbeitrages in Höhe von 3,.
2 Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer: 2/218 Datum: 5. Dezember 218 Bekanntmachung der Stadt Sankt Augustin 1. Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 Aufgrund des 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Sankt Augustin mit Beschluss vom..219 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 6. Dezember 217 erlassen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 Ergebnisplan die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetra g des Haushaltspla ns einschl. Nachträge festgesetzt auf Erträge Aufwendungen Finanzplan aus der laufenden Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen
3 Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer: 2/218 Datum: 5. Dezember 218 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und damit auf festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und damit auf festgesetzt. 3 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und damit auf festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 88.. um 5.. verringert und damit auf 83.. festgesetzt. 5 6 Die Steuersätze werden nicht geändert. 7 bis 9 Die Festsetzungen in der Haushaltssatzung werden nicht geändert. Sankt Augustin, den aufgestellt: bestätigt: gez. Stephan Rupp Stadtkämmerer gez. Klaus Schumacher Bürgermeister - 3 -
4 Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer: 2/218 Datum: 5. Dezember Bekanntgabe des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung Gemäß 8 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666), in der zum Zeitpunkt der Auslegung gültigen Fassung, wird der Entwurf der 1. Nachtragssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 vom hiermit öffentlich bekannt gegeben. Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 219 liegt in der Zeit vom bis zum Ablauf der Beratungen im Rat während der folgenden Dienststunden: montags, 8.3 Uhr bis 12. Uhr, 14. Uhr bis 18. Uhr, dienstags bis donnerstags: 8.3 Uhr bis 12. Uhr, 14. Uhr bis 16. Uhr, freitags: 8.3 Uhr bis 12. Uhr im Rathaus der Stadt Sankt Augustin, Markt 1, 6. Etage, Zimmer 61, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Weiterhin ist dieser unter der Adresse im Internet verfügbar. Bei der vorbezeichneten Stelle können vom bis einschließlich von den Einwohnerinnen und Einwohnern oder den Abgabenpflichtigen Einwendungen gegen diesen Entwurf erhoben werden. Über etwaige Einwendungen, die innerhalb dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung, Rathaus der Stadt Sankt Augustin, Markt 1, 6. Etage, Zimmer 61, zu erheben sind, beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung
5 Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer: 2/218 Datum: 5. Dezember 218 Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung der Stadt Sankt Augustin vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Sankt Augustin, den gez. Klaus Schumacher, Bürgermeister - 5 -
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin
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