RKG Energietechnik GmbH
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- Luisa Sauer
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1 RKG Energietechnik GmbH Murlingengasse 42, A-1120 Wien Fernwärmetage Wien_
2 Smart Metering im Fernwärmebereich Standardisierungen in der Energiemesstechnik (EN1434 / EN13757) Das neue Maß- und Eichgesetz(MEG) Novelle vom
3 Wozu überhaupt Zähler? gesetzlich geregelt: Konsumentenschutz im Abrechnungsverkehr Energie (Strom, Wärme oder Kälte), Stoffmenge (Treibstoff, Gas, Lieferant Wasser, Öl, Abwasser...) ~ Geld?! Konsument
4 Standards / Normen EN1434 Wärmezähler allgemeine und konstruktive Anforderungen an Wärmezähler, lokaler Datenaustausch EN MBUS-Norm Kommunikationssysteme t für Zähler und deren Fernablesung
5 EN1434 TC176 Arbeitsgruppe Auszug aktuelle Tätigkeiten Untersuchung von beschleunigten Langzeitprüfungen Untersuchung des Einflusses des Druckverlusts auf die Wärmekapazität Smart Metering : Festlegen spezieller Anforderungen und Einschränkungen, Datenkommunikationsschnittstellen ( in Zusammenwirken mit TC294, die sich mit der EN13757 in diesem Punkt befasst) sowie Test- und Prüfeinrichtungen dazu Testpunkte für die Prüfung von Temperaturfühlern bei Kältezählern Überwachen der Entwicklungen in der MID
6 Druckdifferenzeinfluss auf Wärmekapazität
7 Smart Metering: More than Monthly Billing
8 Test Points for Temperature Sensors
9
10 EN13757 Entwicklungen TC294 EN WIRELESS MBUS NORM Wireless MBUS Betriebsart C1 AES Verschlüsselung
11 Das Maß- und Eichgesetz legt die gesetzlichen Maßeinheiten fest, beauftragt das BEV, die verbindlichen nationalen Etalons bereitzuhalten oder bereithalten zu lassen. regelt die Eichpflicht für Messgeräte, und beauftragt die Eichbehörden mit der "eichpolizeilichen Revision" (d.h. die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Eich- und Überwachungspflicht zu beaufsichtigen) enthält Bestimmungen über das Prüfwesen.
12 Auszug aus dem Maß- und Eichgesetz ) Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, sind nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnittes A eichpflichtig. (2) Wer ein eichpflichtiges Messgerät anwendet oder bereithält, ist dafür verantwortlich, dass das Messgerät geeicht ist. (3) Bereitgehalten im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Messgerät, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen, dass es ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann
13 Auszug aus dem Maß- und Eichgesetz :Messgeräte im öffentlichen Verkehr: (1)Der Eichpflicht unterliegen die nachstehend genannten Messgeräte, wenn sie im öffentlichen Verkehr zur Bestimmung des Maßes oder der Güte von Sachgütern oder des Umfanges von Leistungen angewendet oder bereitgehalten werden (2) Der Eichpflicht unterliegen die im Absatz 1 angeführten Messgeräte auch dann, wenn sie 1. zur Prüfung der Lieferungen für An- oder Verkauf dienen,
14 Kalibrierung, Eichung, Beglaubigung Jeder Messvorgang ist mit Fehler behaftet, der tatsächliche Wert kann niemals exakt bestimmt werden. (vgl.physik Unschärferelation) - > Streit über die Messgenauigkeit Die Vertragspartner einigen sich für die Verrechnung auf eine Mindest-Genauigkeit Kalibrierung, Prüfkurve Der Fehler des Messgeräts wird bestimmt und beiden Vertragsparteien mitgeteilt (Fehlerkurve). Meist bei großen industriellen i Anwendungen, da die üblichen Fehlerbänder bei großen Verrechnungsmengen einen zu großen Spielraum lassen. Das Messgerät kann auf alle beliebigen Medien kalibriert werden (Öl, Dampf). Eine Eichung ist hingegen nur bei gewissen Mess-Situationen möglich (z.b. Medium: reines Wasser). Eichung (= nationales Recht) Darf in Österreich nur ein Eichbeamter des Bundesministeriums für Eich- und Vermessenswesen (BEV) durchführen. Dieser bestätigt, t dass das untersuchte Messgerät, der ihm zugeordneten Genauigkeits-Klasse bezüglich der Messabweichung entspricht und diese, mit großer Sicherheit, für eine definierte Zeit einhalten wird. (Klasse 2 = +/- 2%, Klasse 3=+/- 3%) Dies wird mit der Österreichischen Eichplakette (Bundesadler mit Jahrszahl und Nummer der Prüfanstalt) besiegelt. Es darf aber keine Messfehlerkurve ausgehändigt werden, da Messabweichungen gezielt ausgenutzt werden könnten!
15 Kalibrierung, Eichung, Beglaubigung Beglaubigung Historischer Begriff, Auftragsarbeit von Prüfständen für das BEV: Das BEV kann eine Stelle benennen, die unter deren Auflagen und Aufsicht ebenfalls die Aufgaben des Eichamtes übernehmen darf ( Benannte Stelle = vom BEV akkreditierte Prüfstelle). Diese Stelle darf Beglaubigungen durchführen, bei der sie amtlich beglaubigt, dass das untersuchte Messgerät den Eichvorschriften des BEV entspricht. Diese Stelle darf auch ausserhalb des österreichischen Hoheitsgebiets liegen (DANAK, Kamstrup) Seit ca dürfen alle Benannten Stellen in Österreich auch eichen und sind somit dem Eichamt gleichgestellt.
16 MID Measuring instruments directive Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte Auf Betreiben des europäischen Parlaments am in Kraft getreten Zur Harmonisierung der Gesetze über messtechnische Geräte Ziel => Handelshemmnisse zu vermeiden 31 europäische Staaten haben diese Richtlinie in nationales Recht übernommen und damit das erstmalige Inverkehrbringen auf europäischer Ebene vereinfacht In Österreich : am in Kraft getreten durch Gesetzesbeschluss der österreichischen Bundesregierung
17 Messgerätearten in der MID MI-001 Wasserzähler MI-002 Gaszähler und Mengenumwerter MI-003 Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch MI-004 Wärmezähler MI-005 Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeiten außer Wasser (Durchflussmesser) MI-006 Selbsttätige Waagen MI-007 Taxameter MI-008 Maßverkörperungen MI-009 Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen MI-010 Abgasanalysatoren
18 MID-Kennzeichnung / seit CE-Kennzeichnung Metrologie-Kennzeichnung i M, Produktionsjahr Kennnummer der benannten Stelle Darüber hinaus muss eine vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung ng dem messtechnischen Gerät folgen.
19 Auswirkungen der MID in Österreich Seit 30. Okt dürfen nur noch Energiezähler in Österreich erstmals in Verkehr gebracht werden, die den MID- Richtlinien entsprechen. (Einschränkung: sofern es dafür Bestimmungen gibt!) Nationale Nacheichungen werden durch die MID nicht extra geregelt Übergangsfristen : 10 Jahre für bereits in Verkehr gebrachte Zähler mit nationaler Zulassung. =>Ab Okt.2016 dürfen keine Zähler ohne MID-Zulassung erstmals in Verkehr gebracht werden, Nacheichungen sind weiterhin erlaubt.
20 Warum nun Novelle zu MEG? Die europäischen Energieziele bis 2020: 20% Reduktion der CO2 Emissionen verglichen zum Jahr % Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch 20% Reduktion des Energieverbrauchs verglichen zum Jahr 2005
21 Warum nun Novelle zu MEG? Europäische Bestrebungen zu Energieeffizienz, die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, ab 2014 pro Jahr 1,5% Energieverbrauch zu senken. e Smart Metering wird zentraler Bestandteil dieser Bemühungen. Die Menschen sollen einen bewussten Umgang mit Energie pflegen. Durch Smart Meters werden die Verbrauchsdaten zeitnahe an zentrale Meldestellen geleitet, hier sind viele Fragen zu Datensicherheit, Beeinflussbarkeit der Daten, Datenschutz des Verbrauchers, Versorgungssicherheit (Fernabschaltung),.. in intensiver Diskussion
22 European Regulation Open Meter The introduction of smart metering has been accelerated by European legislation. In particular, EU-Directive 2006/32/EC on energy end-use efficiency i and energy services (Article 13) and EU-Directive 2005/89/EC concerning measures to safeguard security of electricity supply and infrastructure investment (Article 5) mention explicitly the use of advanced metering systems. The topic of smart metering is further elaborated upon in the Communication of the European Commission to the Council and the European Parliament on Prospects of the internal gas and electricity market (COM(2006)841 final ) stating that the extended use of smart metering could enhance competition of the European energy market
23 Erwartungen Energieeffizienzrichtlinie Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie führt zu wesentlichen Änderungen an den Messgeräten: Abrechnung über Zusatzfunktionen wie Leistungsmittelwerte, Lastprofile, mehrere Tarifregister (zeit-, temperaturabhängig) Durch Einbeziehung dieser Zusatzfunktionen in die Eichpflicht soll der Konsumentenschutz sichergestellt werden, da Zusatzfunktionen in Zukunft für die Abrechnung wesentlich werden. Man erwartet keine nennenswerte Kostenbelastung sowie hohe h Bereitschaft der Industrie zur Mitwirkungi
24 : 2010 Bundesregierung beschließt die Novelle zum MEG, Ziel ist es, die Verbraucher zu schützen
25 Auswirkungen der Novelle zum MEG in der Wärme- und Kältemessung Neu : Nationale Eichpflicht für Kältezähler und kombinierte Wärme-Kältezähler: 65 MEG: Eine Eichpflicht für Kältezähler gemäß 8Abs.1Z3 lit. c besteht ab 1. Jänner Bis zum 31. Dezember 2018 dürfen noch Kältezähler verwendet oder bereitgehalten werden, die vor dem 1. Jänner 2013 hergestellt wurden und den Eichvorschriften nicht entsprechen.
26 Auswirkungen der Novelle zum MEG: Neu : Eichpflicht für Zusatzeinrichtungen: (2) Eine Eichpflicht für Messgeräte mit Zusatzeinrichtungen gemäß 8 Abs. 1 Z 3 besteht ab 1. Jänner Messgeräte mit Zusatzeinrichtungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Verwendung stehen, dürfen bis zum Ablauf der jeweils gültigen Nacheichfrist hf i weiterhin verwendet werden.
27 Eichpflicht für Zusatzeinrichtungen / Behördenforderungen Eichpflicht von Zusatzeinrichtungen gilt nur für Neubildung von Messwerten, für Messwertwiederholungen ist das nicht der Fall Zusatzeinrichtungen sollen zwar eine Zulassungsprüfung erfahren, es sind aber keine folgenden Eichungen vorgesehen.
28 Eichpflicht für Zusatzeinrichtungen / Behördenforderungen Messwertwiederholungen (Schnittstellen) unterliegen keiner Eichung Zusatzeinrichtungen sind Bestandteil eines Gerätes, ein eigenständiges Gerät (Speichergerät, Lastprofilspeicher) ist keine Zusatzeinrichtung und muss daher nicht geeicht werden.
29 Behördliche Festlegungen g Messgeräte zur Messung von Versorgungsleistungen sind unabhängig, ob sie fernausgelesen werden können, auf jeden Fall mit einer der messtechnischen Kontrolle unterliegenden Sichtanzeige auszustatten, die für den Verbraucher ohne Hilfsmittel zugängig ist. Der Anzeigewert dieser Sichtanzeige gilt als Mess- ergebnis, das die Grundlage für den zu entrichtenden Preis darstellt.
30 Kennzeichnungen (Zusammenfassung): reiner Wärmezähler: MID CE-M04 reine Kältezähler: EN1434 BEV-E E(keineMIDBezeichnungen MID-Bezeichnungen erlaubt) Zusatzeinrichtungen: BEV-E E Wärme-/Kältezähler: MID CE-M04 und BEV-E Wärme-/Kältezähler & Zusatzeinrichtungen: MID CE-M04 und BEV-E(andere Nummer)
31 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und dfreuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen RKG Energietechnik GmbH Murlingengasse g 42, A-1120 Wien Tel.: +43 (1) , Fax: DW 66 msr@rkg.at
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