SZKB Vorsorge. 3-Säulen-System vor Herausforderungen. Editorial 01/2012 VORSORGE DER SCHWYZER KANTONALBANK 01/2012

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1 01/2012 SZKB Vorsorge Editorial Finanzmarktkrise der letzten Jahre hat Auswirkungen auf die Vorsorge 3-Säulen-System vor Herausforderungen Die globalen Wirtschaftsentwicklungen sowie die Finanzmarktkrise der letzten Jahre beeinflussen nicht nur die weltweite Konjunktur, sie haben Einfluss auf die berufliche Vorsorge jedes einzelnen Arbeitnehmers in der Schweiz. Innerhalb des 3-Säulen-Systems der Schweiz soll die berufliche Vorsorge gemeinsam mit der 1. Säule (AHV/IV) die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen dies auch im Alter. Unter «Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards» wird verstanden, dass die Leistungen der Sozialversicherungen rund 60% des früheren Lohnes ersetzen sollen. Die Modellannahmen bei Einführung des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge lagen bei einer Verzinsung des Alterskapitals von durchschnittlich 4%. Zinssatz gesenkt Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen hat der Bundesrat reagiert und den Mindestzinssatz für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge erneut für das Jahr 2012 von 2% auf 1.5% gesenkt. Eine weitere Herausforderung für die Pensionskassen stellt die gestiegene Lebenserwartung dar. Einige Fragen Als das berufliche Vorsorgegesetz (BVG) 1985 in Kraft trat, lag der Umwandlungssatz bei 7.2%. Als Folge der gestiegenen Lebenserwartung sowie der sinkenden Kapitalerträge wurde dieser für die Höhe der Renten massgebliche Satz auf 6.8% redu ziert. Diese Entwicklungen lassen berechtigterweise einige Fragen aufkommen: Wie entwickelt sich mein Pensionskassenguthaben bis zu meiner Pensionierung? Wie hoch wird der Umwandlungssatz bei Pensionierung sein? Wie hoch meine Rente? Reichen 60% des früheren Lohnes effektiv zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards? Wichtige Hinweise Diese und weitere Fragen greifen wir in der vorliegenden «SZKB Vorsorge» auf und geben Ihnen wichtige Hinweise und Anhaltspunkte, wie Sie den wachsenden Herausforderungen ganz persönlich begegnen können. Wir freuen uns, Sie in sämtlichen Vorsorgefragen kompetent und umfassend beraten zu dürfen. Seit 1985 sind alle Arbeitnehmer ab einer gewissen Lohnhöhe der Eintrittsschwelle durch den Arbeitgeber ob li gatorisch in einer Pensions kasse zu versichern. Die jüngsten Verwerfungen an den Finanzmärkten haben den Bundesrat dazu veranlasst, die Mindestverzinsung für die Alters guthaben der Versicherten erneut zu senken. Welche Auswirkungen diese Massnahme auf Ihre berufliche Vorsorge haben kann und welche Möglichkeiten Ihnen die individuelle Vorsorge bietet, zeigen wir Ihnen in der aktuellen Ausgabe der «SZKB Vorsorge» gerne auf. Stefan Grauwiler Vorsorgeberater

2 Gestiegene Lebenserwartung und Zinssatzreduktionen Individuelle Vorsorge immer bedeutender Die gestiegene Lebenserwartung hat einen Einfluss auf die Sozialwerke. Die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards nach der Erwerbstätigkeit hängt von zahlreichen Fakto ren ab. Die Reduktion des Mindestzinssatzes für den obligatori schen Teil der beruflichen Vor sorge sorgt für einen immer bedeutenderen Stellenwert der in di viduellen Vorsorge. Nebenstehende Grafik verdeutlicht das Zusammenspiel der drei Säulen des Schweizer Vorsorge-Systems. Sie zeigt, dass bei Erwerbseinkommen bis rund CHF 80'000 die Grundidee der 1. und 2. Säule, nämlich die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung, gewährleistet ist. Ob der gewohnte Lebensstandard mit 60% des Erwerbseinkommens für alle künftigen Rentner aufrecht erhalten werden kann, ist hingegen eine andere Frage. Diese Messlatte dürfte klar zu tief sein. Die erneute Reduktion der Verzinsung innerhalb der 2. Säule unterstreicht, dass die individuelle Vorsorge im Rahmen der 3. Säule in Zukunft weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Für diese Tatsache sprechen auch die statistischen Zahlen Altersrente aus 1., 2. und 3. Säule Ersatzeinkommen in Prozent Säule 2. Säule 1. Säule Einkommen während der Erwerbstätigkeit AHV BVG Minimum BVG Zusatz Private Vorsorge Das Zusammenspiel der drei Säulen des Schweizer Vorsorge-Systems. zur tendenziell steigenden Lebenserwartung wartung einer 65jährigen Person festgehalten: der Schweizer Bevölkerung. In nachstehender Tabelle ist die durchschnittliche Lebenser- Mann/Frau im Alter Ø Lebenserwartung im Alter Ø Lebenserwartung im Alter 65 Männer 80.6 Jahre 83.9 Jahre Frauen 84.8 Jahre 87.2 Jahre Quelle: Bundesamt für Statistik (2012)

3 Markante langfristige Auswirkungen Effekte einer Zinssatzreduktion auf das Alterskapital Zu Beginn jedes Jahres werden die neuen Pensionskassenausweise den Versicherten zugestellt. Ein Vergleich des aktuellen Ausweises mit den Auszügen früherer Jahre zeigt, dass sich die mutmasslichen Altersleistungen verändert und reduziert haben. Mitverantwortlich dafür ist die Reduktion der Mindestverzinsung nach BVG. Welche Auswirkungen eine solche Senkung auf das Alterskapital hat, zeigt nebenstehende Grafik. Die Darstellung veranschaulicht die Entwicklung des Alterskapitals ab Alter 25 bei einer Verzinsung von 2% (hellgraue Linie) und bei 4% (rote Linie). Als Grundlage für die Berechnung wurde der aktuelle, maximal koordinierte BVG-Lohn von CHF 59'160 sowie die gesetzlichen Altersgutschriften gewählt. Das Altersguthaben, verzinst mit 4%, steigt bis ins AHV-Rentenalter von 65 Jahren auf CHF 622'000 (rote Linie). Unterliegt das Alterskapital während der gesamten Laufzeit jedoch einer Verzinsung von 2%, wächst es lediglich auf CHF 422'000 an (hellgraue Linie). Welche Auswirkungen eine Zinssatzreduktion für einen heute 55jährigen Arbeitnehmer hat, zeigt die dunkelgraue Linie. Das Altersguthaben wurde analog der roten Linie (4% Verzinsung) bis ins Alter 55 verzinst. Ab Alter 55 wurde die Ver zinsung auf 2% reduziert. Das Alterskapital reduziert sich dadurch um beinahe CHF 100'000 gegenüber der Verzinsung von 4%. Es ist deutlich erkennbar, dass eine solche Zinssatzänderung auf die lange Laufzeit 700' ' ' ' ' ' '000 0 Alter Altersguthaben in CHF bei 2% Altersguthaben in CHF bei 4% Altersguthaben in CHF bei Reduktion auf 2% im Alter 55 Die Auswirkungen verschiedener Zinssätze auf das Altersguthaben. von 40 Jahren grossen Einfluss hat. Die Auswirkungen für einen 55-jährigen Versicherten sind ebenfalls gravierend. So resultiert in zehn Jahren eine Reduktion des Altersguthabens um fast CHF 100'000. Bei einem Umwandlungssatz von 6.8% (gesetzlicher Umwandlungssatz nach BVG) entspricht dies einer Reduktion der Altersrente um CHF 6'800 pro Jahr oder CHF 566 pro Monat. Damit eine solche Schmälerung der eigenen Altersleistung abgefedert werden kann, empfiehlt es sich, regelmässig in die gebundene Selbstvorsorge Säule 3a einzuzahlen. Der Verlust des Altersguthabens in der 2. Säule von CHF 100'000 kann zum Beispiel über das konsequente Sparen im Rahmen der 3. Säule teilweise kompensiert werden. Wenn ein 55-jähriger Arbeitnehmer mit Anschluss an eine Pensionskasse jährlich zu Jahresbeginn den aktuellen Maximalbetrag von CHF 6'682 in die gebundene Selbstvorsorge einbezahlt, resultiert bei einer Verzinsung von 2% ein Kapital von CHF 74'600 im Alter 65. Die durch die Zinssatzreduktion erlittene Einbusse kann zu fast drei Vierteln kompensiert werden. Die Wahl des Produktes der 3. Säule sowie die spätere Verwendung sind sehr individuell und sollten wohl überlegt und gut geplant sein. Die Beraterinnen und Berater der Schwyzer Kantonalbank unterstützen Sie gerne bei der optimalen Gestaltung Ihrer privaten Altersvorsorge. Eine Einzahlung in die Säule 3a lohnt sich. Variante Mutm. Alterskapital BVG-Umwandlungssatz Mutm. Altersrente p.a. Verzinsung 4% (ursprüngliche BVG-Grundlagen) CHF 622' % CHF 44'784 Verzinsung 2% CHF 422' % CHF 28'696 Verzinsung 2% ab Alter 55 CHF 523' % CHF 35'564

4 Swisscanto Income Plan Garant Deckungslücken erfolgreich schliessen Nebst dem planmässigen Aufbau von Alterskapital im Rahmen der 3. Säule bietet sich Ihnen eine weitere Möglichkeit, allfällige Deckungslücken nach der Pensionierung zu schliessen. Der Swisscanto Income Plan Garant ist ein Auszahlungsplan, der Ihnen eine garantierte Rente gewährt. Die Reduktion des Alterskapitals durch die Zinssenkung kann durch eine konsequente Einzahlung in die Säule 3a teilweise kompensiert werden. Zum anderen besteht die aussichtsreiche Möglichkeit, nach der Erwerbstätigkeit in den Auszahlungsplan Swisscanto Income Plan Garant zu investieren. Dabei wird die einmalige Investition in das Fondsportfolio Swisscanto Profil 35 angelegt, bestehend aus attraktiven Indexfonds von Swisscanto. Der Aktienanteil beträgt 35%. Ihre Anlage wird über die gewählte Laufzeit als garantiertes, regelmässiges Einkommen wieder ausbezahlt. Je nach gewählter Vertragsdauer profitieren Sie darüber hinaus von einer garantierten Mindestverzinsung. Bis zu 110% der einmaligen Investition sind als Auszahlung garantiert, und zwar auch bei negativer Kursentwicklung des Fondsportfolios. Verändert sich der Wert des Portfolios hingegen positiv, profitieren Sie zusätzlich, indem sich Ihre regelmässigen Auszahlungen erhöhen. Haben sich die Leistungen erstmal erhöht, können sie für die gesamte Restlaufzeit Ihres Vertrages nicht mehr gekürzt werden. Bei Ablauf des Vertrages erhalten Sie schliesslich ein allfällig verbleibendes Fondsguthaben als zusätzliche Auszahlung vergütet. Ein garantiertes Einkommen mit dem Swisscanto Income Plan Garant. Ihre Vorteile im Überblick Mind. 100% Investitionsschutz Auszahlungsdauer zwischen minimal 15 und maximal 25 Jahren frei wählbar Erhöhung der garantierten Auszahlungsleistung bis zu 110% (je nach gewählter Laufzeit) Spesenfreie Vertragsauflösung jederzeit möglich, Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Fondsguthabens Investition in das Fondsprofil Swisscanto Profil 35, bestehend aus vier attraktiven Swisscanto Indexfonds (Aktienanteil 35%) Mögliche Erhöhungen der garantierten Auszahlungen bei positiver Fondsperformance Einmal zugesprochene Garantieerhöhungen können nicht mehr gekürzt werden Verbleibendes Fondsguthaben per Vertragsende Diese Publikation wurde einzig zu Informationszwecken erstellt und ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung seitens oder im Auftrag der Schwyzer Kantonalbank zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder ähnlichen Anlageinstrumenten oder zur Teilnahme an einer spezifischen Handelsstrategie in irgendeiner Rechtsordnung. Die Informationen in dieser Publikation stammen aus oder basieren auf Quellen, welche die Schwyzer Kantonalbank als zuverlässig erachtet, indes kann keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geleistet werden. Die Publikation enthält keine Empfehlungen rechtlicher Natur oder hinsichtlich Investitionen, Rechnungslegung oder Steuern. Sie stellt auch in keiner Art und Weise eine auf die persönlichen Umstände des Anlegers zugeschnittene oder für diesen angemessene Investition oder Strategie oder eine andere an einen bestimmten Anleger gerichtete Empfehlung dar. In der Publikation gegebenenfalls gemachte Verweise auf frühere Entwicklungen stellen keine Indikationen dar für laufende oder zukünftige Entwicklungen und Ereignisse.

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