Renteninformation: Aktueller Stand und Perspektiven

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1 Renteninformation: Aktueller Stand und Perspektiven Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund am 11. und 12. Juli 2012 in Berlin

2 Renteninformation: Aktueller Stand und Perspektiven Gliederung 1. Die Renteninformation: Zielsetzung und Entwicklung 2. Ausgestaltung der Renteninformation 3. Weiterentwicklung der Renteninformation zu einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation? 4. Fazit

3 Motivation und Entwicklung der Renteninformation Entwicklung vor Einführung der Renteninformation Rechtliche Situation vor 2004: Zusendung einer Rentenauskunft an alle Versicherten mit Vollendung des 55. Lebensjahres (Versicherungsverlauf und Rentenanspruch auf Basis der erworbenen Anwartschaften) Überlegungen in der Rentenversicherung bzgl. einer regelmäßigen Information der (auch jüngeren) Versicherten über ihre Rentenanwartschaften seit den 90er Jahren Zielsetzung: Bessere Kundeninformation ( Alles auf einem Blatt ), Verdeutlichung der individuellen Beitrags-Leistungs-Relation, Prognosen/Beispielrechnungen zur künftigen Rentenhöhe, Verdeutlichung der Wirkung von Rentenreformmaßnahmen, u.a.m.

4 Motivation und Entwicklung der Renteninformation 2001: Altersvermögensgesetz AVmG ( Riester-Reform ) Einführung der Renteninformation als Verpflichtung der RV-Träger; Inkrafttreten Wesentliche Zielsetzung der Renteninformation nach dem AVmG: Grundlage für die Vorsorgeentscheidungen der Versicherten Aus der Begründung des Gesetzentwurfs für ein AVmG (Bundestagsdrucksache 14/4595)

5 Motivation und Entwicklung der Renteninformation Renteninformation: Wortlaut des 109 SGB VI (Inkrafttreten: ; aktuelle Fassung) 109 Renteninformation und Rentenauskunft (SGB VI) (1) Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. (2) Die Renteninformation und die Rentenauskunft sind mit dem Hinweis zu versehen, dass sie auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt sind und damit unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten stehen. ( )

6 Motivation und Entwicklung der Renteninformation Renteninformation: Wortlaut des 109 SGB VI (Inkrafttreten: ; aktuelle Fassung) 109 Renteninformation und Rentenauskunft (SGB VI) ( ) (3) Die Renteninformation hat insbesondere zu enthalten: 1. Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung, 2. Angaben über die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die zu zahlen wäre, würde der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung vorliegen, 3. eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente, 4. Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen, 5. eine Übersicht über die Höhe der Beiträge, die für Beitragszeiten vom Versicherten, dem Arbeitgeber oder von öffentlichen Kassen gezahlt worden sind.

7 Ausgestaltung der Renteninformation Die Renteninformation: Alle wesentlichen Informationen auf einem Blatt!

8 Ausgestaltung der Renteninformation Die wesentlichen Elemente der Renteninformation Hinweis auf Beginn der Versicherungsbiografie Hinweis auf Termin des abschlagsfreien Rentenzugangs Rentenhöhe: Aktuelle EM-Rente Rentenhöhe: Altersrente ohne weitere Versicherungszeiten (ohne künftige Rentenanpassungen) Rentenhöhe: Altersrente mit weiteren Versicherungszeiten (ohne künftige Rentenanpassungen) Altersrente mit jährlichen Rentenanpassungen von 1 % Altersrente mit jährlichen Rentenanpassungen von 2 %

9 Ausgestaltung der Renteninformation Erläuterung: Grundsätze der Rentenberechnung Hinweis auf Zu-/Abschläge bei Rentenbeginn vor/nach Regelaltersgrenze Bisherige Beitragszahlungen des Versicherten und seiner Arbeitgeber ( ) Bislang erworbene Entgeltpunkte Hinweis auf Rentendynamik Hinweis auf Kaufkraftverlust mit individualisierter Beispielrechnung

10 Ausgestaltung der Renteninformation Trotz Inkrafttreten der Neuregelung zum wurde mit dem Versand der Renteninformationen schrittweise bereits im Juni 2002 begonnen ( Pilotprojekt ). Evaluation der Renteninformation durch Infratest Sozialforschung im Rahmen des Pilotprojekts Die konkrete Gestaltung der Renteninformation wurde zwischenzeitlich mehrfach modifiziert vor allem mit dem Ziel, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit zu erhöhen - Hervorheben der ausgewiesenen Beträge für die Altersrente - Hinweis auf Wirkung der Geldentwertung sowie der Besteuerung der Renten - Anpassung des Annahmenkorridors für die Rentendynamik (zwischen 1,5 % p.a. 3,5 p.a. und aktuell 1 % und 2 % p.a.) - Verfahren zur Fortschreibung der Versicherungsverläufe bis zur Altersgrenze - ( )

11 Ausgestaltung der Renteninformation Renteninformation: Verfahren und Zugang Versand der Renteninformation seit 2002; regelmäßiger jährlicher Versand seit 2004 Versand an alle Versicherten ab Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern sie mindestens 5 Beitragsjahre aufweisen Beginnend mit dem 55. Lebensjahr wird die Renteninformation alle 3 Jahre durch die Zusendung einer Rentenauskunft (die u.a. auch einen Versicherungsverlauf enthält) ersetzt. Jährlich werden ca. 42 Mio. Renteninformationen automatisch versandt Renteninformationen können jederzeit auch online abgerufen werden, sofern die Identität elektronisch nachgewiesen wird (z.b. durch den neuen Personalausweis, sofern bei diesem die elektronische Identität freigeschaltet ist)

12 Weiterentwicklung der Renteninformation zu einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation? Entwicklungen nach Einführung der Renteninformation In den ersten Jahren nach Einführung: Kritik an Darstellungsform (Medien, Anbieter von privaten Vorsorgeprodukten); inzwischen weitgehend verstummt (auch wegen Anpassung der konkreten Ausgestaltung?) Inzwischen fast ungeteilt positive Bewertung; auch auf internationaler Ebene Vergleichbare regelmäßige Informationen der öffentlichen Rentensysteme an ihre Versicherten gibt es inzwischen in vielen Ländern (Literaturhinweis: Schulz-Weidner, W.; Altersvorsorgeinformation im europäischen Vergleich - zwischen Transparenz und Spekulation; erscheint in: DRV 2/2012) Inzwischen versenden auch viele Anbieter privater Vorsorgeprodukte regelmäßig Informationen über aktuellen Stand und zu erwartende Ergebnisse an ihre Kunden

13 Weiterentwicklung der Renteninformation zu einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation? Diskussion um Einführung einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation Angesichts des Leitbildes Lebensstandardsicherung aus mehreren Säulen wird seit langem über die Einführung einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation nachgedacht, in der die aus allen Säulen der Alterssicherung individuell zu erwartenden Leistungen präsentiert werden Erste Versuche zur Realisierung durch die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und gestaltung (GVG) bereits in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts Forderung nach säulenübergreifender Vorsorgeinformation wird inzwischen auf nationaler und internationaler Ebene sowohl im politischen als auch im wissenschaftlichen Bereich vertreten Erste Ansätze der praktischen Umsetzung in einigen Ländern (z.b. Dänemark, Schweden) In Deutschland bislang nur schwer einschätzbare Ansätze zur konkreten Umsetzung

14 Weiterentwicklung der Renteninformation zu einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation? Diskussion um Einführung einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält eine gemeinsame, säulenübergreifende Vorsorgeinformation für erstrebenswert; diese darf aber nicht hinter die durch die Renteninformation gesetzten Standards zurückfallen Die bisherigen Bestrebungen zur Einführung einer solchen Vorsorgeinformation konzentrierten sich aber vor allem auf die technische Umsetzung nicht auf die Frage, welche Inhalte präsentiert werden sollen Aus Sicht der Rentenversicherung muss jedoch die Frage der Inhalte der Vorsorgeinformation eindeutig Vorrang haben vor Fragen der technischen Ausgestaltung Eine Vorsorgeinformation sollte für alle Vorsorgeformen zumindest die Höhe der Erwerbsminderungsrente sowie der Altersrente (nach aktuellem Stand und bei Beibehaltung der aktuellen Erwerbs-/Beitragsbeteiligung bis zum Rentenbeginn), die Form und Auswirkung der Dynamisierungsregelungen sowie die Summe der bislang erfolgten Einzahlungen ausweisen

15 Weiterentwicklung der Renteninformation zu einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation? Einführung einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation: Einige der bislang ungelösten Probleme Darstellung der Erwerbsminderungsrente bei Vorsorgeprodukten ohne Erwerbsminderungsabsicherung Darstellung der Höhe der Rentenleistung bei nicht versicherungsförmigen Vorsorgeprodukten Wird eine garantierte oder eine prognostizierte Rentenleistung ausgewiesen? Wie handhabt man das bei Produkten, die keine garantierte Leistung beinhalten? Wie werden dynamische Rentenleistungen ausgewiesen (Anfangsbetrag und/oder Betrag nach x Jahren?) Wie und mit welchen ökonomischen Annahmen werden die künftigen Leistungen ermittelt? Sofern bei den sehr unterschiedlich gestalteten Vorsorgeprodukten der drei Säulen keine einheitliche Darstellungsweise möglich ist: Ist ein Vergleich unterschiedlich dargestellter Leistungen für den Versicherten überhaupt hilfreich???

16 Weiterentwicklung der Renteninformation zu einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation? Beispiele für die unterschiedliche Darstellungsform in der 1. und 3. Säule Gesetzliche Rente Private Rentenversicherung Sparplan/Fondsprodukt Monatliche Altersrente mit Hinterbliebenensicherung Monatliche Erwerbsminderungsrente Monatliche Altersrente garantiert Monatliche Altersrente mit Überschussbeteiligung Monatliche Altersrente mit Garantiezeit Monatliche Altersrente dynamisch Monatliche Altersrente mit Hinterbliebenensicherung Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn Monatliche Rente bei Erwerbs-/Berufsunfähigkeit Monatliche Rente bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit mit BUZ ( ) Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn Auszahlungsplan über x Jahre ( )

17 Weiterentwicklung der Renteninformation zu einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation? Umsetzung der säulenübergreifenden Vorsorgeinformation: Das Beispiel Dänemark Übersicht: Leistungen bei Rentenbeginn mit 67 Jahren Befristeter Auszahlungsplan Anbieter Produktnr. Erläuterungen Einmalzahlung Lebenslange Rente Hinweise auf die unterschiedliche Besteuerung

18 Weiterentwicklung der Renteninformation zu einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation? Anmerkungen zur säulenübergreifenden Vorsorgeinformation in Dänemark In der Übersicht wird nicht unterschieden zwischen den verschiedenen Leistungsformen der Rentenzahlungen und Auszahlungspläne (z.b. mit/ohne Dynamik, garantierte/prognostizierte Leistungen, mit/ohne Überschussbeteiligung, etc.) Übersicht enthält ebenso wenig Angaben zu den Annahmen bzgl. der Fortschreibung bis zum Rentenbeginn Die hier präsentierte Übersicht enthält nur die erwarteten Leistungen im Alter bei Rentenbeginn mit 67; es gibt vergleichbare Übersichten zu den Leistungen bei Rentenbeginn zwischen 61 und 66 sowie zur Absicherung bei Erwerbsminderung und zur Absicherung der Hinterbliebenen Dänische Vorsorgeinformation enthält Einzelaussagen zu allen Vorsorgeprodukte; insgesamt im Regelfall 50 bis 70 Seiten, in Einzelfällen auch über 100 Seiten!

19 Fazit Die Renteninformation ist ein akzeptiertes und positiv bewertetes Instrument der Kundeninformation Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält die Entwicklung einer gemeinsamen, säulenübergreifenden Vorsorgeinformation für sinnvoll; die gemeinsame Vorsorgeinformation darf aber nicht hinter die Standards der Renteninformation zurück fallen und sollte sich an diesen orientieren Internationale Erfahrungen zeigen, wie schwierig eine aussagekräftige und zugleich verständliche Darstellung der Leistungen aus unterschiedlichen Säulen/Produkttypen ist; eine Darstellung der Leistungen aus den verschiedenen Säulen/Produktformen entsprechend der Standards der Renteninformation ist bislang noch nicht befriedigend gelungen Ein möglicher erster Schritt: Verpflichtung aller staatlich geförderten Vorsorgeprodukte der 2. und 3. Säule zu einer einheitlichen Darstellung der zu erwartenden Leistungen nach vereinbarten Berechnungsmethoden und annahmen, orientiert an der Renteninformation Überlegungen zur technischen Umsetzung der gemeinsamen Vorsorgeinformation sind gegenüber den inhaltlichen Fragen nachrangig

20 Pressefachseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund am 11. und 12. Juli 2012 in Berlin Renteninformation: Aktueller Stand und Perspektiven Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund

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