Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr

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1 Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr Belieferung von Kunden im Netz des Verteilnetzbetreibers mit Erdgas Stand: Energie Calw GmbH Verteilnetzbetreiber Netzzugang Stand Seite 1 Energie Calw GmbH

2 Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungsgrundlage Rechnungslegung Abschlagsforderungen Rechnungen Jahresrechnungen (Turnusrechnungen) Monatsrechnungen Schlussrechnungen Zwischenrechnungen Rechnungskorrekturen Sammelrechnungen/aggregierte Zahlungsanforderung Zahlungsfrist Rechnungsweg Zahlungsmodalitäten...5 Stand Energie Calw GmbH Seite 2

3 1. Rechnungsgrundlage Im Rahmen der Netznutzungsrechnung werden die Leistung Netznutzung, d.h. das zur Verfügung Stellen des Netzes, die Hilfsdienste Abrechnung, sowie, sofern der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister ist, auch Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen, als auch Messung abgerechnet. Steuern, Abgaben und sonstige staatliche Umlagen werden zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. 2. Rechnungslegung Nach Maßgabe der Marktkommunikation erfolgt die Rechnungslegung grundsätzlich in elektronischer Form (inklusive elektronischer Signatur). Nur auf Wunsch des Lieferanten erfolgt die Rechnungslegung in Papierform, bis die elektronische Rechnungslegung zwischen Netzbetreiber und Lieferanten umgesetzt ist. 2.1 Abschlagsforderungen Für Entnahmestellen, für die in der Regel nur einmal jährlich eine Ist-Abrechnung erstellt wird (üblicherweise SLP-Entnahmestellen), werden monatliche Abschläge erhoben. Erstmals nach Lieferbeginn, danach nach jeder Jahresrechnung bzw. nach relevanten Änderungen der Jahresverbrauchsprognose bzw. der Entgelte, wird ein Abschlagsplan für jede Entnahmestelle erstellt bzw. angepasst. Die Abschläge sind monatlich jeweils am ersten des der Belieferung folgenden Monats, frühestens jedoch zehn Werktage gemäß GeLi Gas nach Zugang des Abschlagsplans fällig. 2.2 Rechnungen Jahresrechnungen (Turnusrechnungen) Für jede SLP-Entnahmestelle wird vom Netzbetreiber auf Grundlage des gemäß Zif-f. 7.6 des Lieferantenrahmenvertrages ermittelten Verbrauchs mindestens einmal jährlich spätestens zehn Werktage nach Übermittlung der Zählwerte eine Rechnung erstellt. Monatsrechnungen Für jede RLM-Entnahmestelle wird monatlich eine Rechnung gemäß Ziff in Verbindung mit des LRV erstellt. Das Arbeitsentgelt ergibt sich auf Basis der tatsächlich gemessenen Arbeit. Basis für die Leistungsberechnung ist die höchste im aktuellen Stand Energie Calw GmbH Seite 3

4 Abrechnungszeitraum bisher erreichte Maximalleistung. Sofern im betreffenden Abrechnungsmonat eine höhere als die bisher berechnete Maximalleistung auftritt, erfolgt im jeweiligen Abrechnungsmonat eine Nachberechnung der Differenz zwischen der bisher berechneten und neuen Maximalleistung für die vorausgegangenen Monate des aktuellen Abrechnungszeitraums. Die Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigem und auf der Internetseite der Energie Calw GmbH veröffentlichtem Preisblatt. Die Rechnung geht dem Lieferanten in der Regel bis spätestens 20. Werktag des auf die Lieferung folgenden Monats, in Ausnahmefällen siehe 7.7 des LRV spätestens bis Ende des zweiten auf die Lieferung folgenden Monats, zu Schlussrechnungen Bei Abmeldung der Entnahmestelle, z. B. bei Auszug des Kunden oder Lieferantenwechsel, wird spätestens 28 Tage nach dem bestätigten Abmeldetermin eine Schlussrechnung gestellt Rechnungskorrekturen Beim Vorliegen von offenkundigen Fehlern (z. B. falsches Entgelt, falsche Menge) in einer Rechnung wird die Rechnung storniert und eine neue Rechnung erstellt. Die Umsetzung erfolgt gemäß der in Ziff. 2 beschrieben Abwicklung Sammelrechnungen / aggregierte Zahlungsanforderung Sammelrechnungen, d.h. eine Rechnung für mehrere RLM-Entnahmestellen mit nur einem Umsatzsteuerausweis, sind grundsätzlich nicht möglich. Im Rahmen der elektronischen Rechnungslegung, können aggregierte Zahlungsanforderungen nach Absprache zwischen Netzbetreiber und Lieferanten vereinbart werden. Für SLP-Entnahmestellen erfolgt die Rechnungslegung in Form einer aggregierten Zahlungsanforderung auf Grundlage der addierten Nettobeträge und Steuern der Ein zelrechnungen, sofern der Einzelnachweis gewährleistet ist. Dem Lieferanten steht es frei, entweder den aggregierten Gesamtbetrag oder die Einzelrechnungen zu bezahlen Zahlungsfrist Die Rechnungen gemäß Ziff bis sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 10. Werktag nach Eingang (siehe GeLi Gas) fällig. Stand Energie Calw GmbH Seite 4

5 3. Rechnungsweg Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage 8 Ansprechpartner und Erreichbarkeit. Änderungen des Rechnungswegs bzw. Abrechnungsverfahrens sind mindestens zwei Monate vor in Kraft treten der Änderung zwischen Netzbetreiber und Lieferant schriftlich zu vereinbaren. 4. Zahlungsmodalitäten Die Zahlung erfolgt durch Überweisung der Rechnungssumme auf das zwischen den Vertragspartnern verbindlich festgelegte Konto unter Angabe der abrechnungsrelevanten Nummern des Netzbetreibers. Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Lastschrifteinzugsverfahren/Einzugsermächtigung vereinbart werden. Stand Energie Calw GmbH Seite 5

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