Änderungen in den Regelwerken Was bringen die neuen ZTV Pflaster? Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska
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1 Änderungen in den Regelwerken Was bringen die neuen ZTV Pflaster? 8. Februar 2018
2 Vorbemerkungen 1. Die folgenden Folieninhalte wurden nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt aus den zugehörigen derzeitigen Sachständen recherchiert und für Fortbildungs- und Unterrichtszwecke erstellt. Inhaltliche Fehler können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein Haftung für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten kann daher nicht übernommen werden. 2. Bei den besprochenen Papieren handelt es sich um Entwurfspapiere, nicht um bereits erschienene und somit gültige Regelwerke. Ihre Verwendung als Grundlage für Planung und Ausführung von Bauarbeiten ist unzulässig. 3. Die nachfolgenden Informationen und Hinweise erheben keinen Anspruch auf vollständige Behandlung aller zu erwartender Regelwerkänderungen und ersetzen nicht das Studium der einschlägigen Technischen Regeln und der Fachliteratur. Dietmar Ulonska Mannheim, 8. Februar 2018 Folie 2
3 ZTV Pflaster-StB ATV DIN Folie 3
4 Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen, Entwässerungsrinnen Folie 4
5 Geltungsbereich Neufassung zur ATV DIN Gilt für Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener und gebundener Ausführung, Einfassungen und Entwässerungsrinnen ohne Einschränkung der Stein- und Plattengrößen gilt für Flächen (vorher: Verkehrsflächen ). Gilt nicht auf wasserundurchlässiger Unterlage oberhalb von Decken und Bauwerken im Dick- oder Dünnbettmörtel, nicht auf Dränmatten oder Stelzlager. für Fliesen und Mosaik. Folie 5
6 Geltungsbereich Neufassung zur ZTV Pflaster-StB sind in Verbindung mit den TL Pflaster-StB bei der Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung und Einfassungen auf Verkehrsflächen anzuwenden. Sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: ATV, insbesondere die ATV DIN und die ATV DIN Bestandteile des Bauvertrages sind. Gilt nur für Pflastersteine mit Gesamtlänge bis max. 400 mm und max. Grundfläche cm² und für Platten mit Gesamtlänge bis max. 600 mm. Folie 6
7 Geltungsbereich Neufassung zur ZTV Pflaster-StB Gilt nicht für Begrünbare Flächenbefestigungen, Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung Flächenbefestigungen mit Großformaten, Versickerungsfähige Verkehrsflächenbefestigungen Pflasterdecken und Plattenbeläge, die auf Bauwerken gebettet sind. Folie 7
8 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile Verwendung von ungebundenen Bettungs- und Fugenstoffen Es können verwendet werden: 0/2, 0/4, 0/5, 0/8, 0/11 1/3, 1/5, 1/8, 2/5, 2/8 4/8 (nur Bettung) 5/11 (nur Bettung) Folie 8
9 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile Verwendung von gebundenen Bettungsstoffen Nach Abschnitt 2 ist gefordert: k f -Wert des Bettungsstoffs m/s nach DIN Für die Druckfestigkeit gilt Tabelle 1 Wasserdurchlässigkeit und Druckfestigkeit sind am selben Probekörper nachzuweisen Folie 10
10 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile Verwendung von gebundenen Bettungsstoffen Nach Abschnitt 2 ist gefordert: Haftzugfestigkeit zwischen Stein-/Plattenunterseite und Bettung in Abhängigkeit der Nutzungsabgrenzung Folie 12
11 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile Verwendung von gebundenen Fugenstoffen Nach Abschnitt 2 können folgende Bindemittel eingesetzt werden: Zement, ggf. kunststoffmodifiziert Reaktionsharz auf Epoxidharzbasis Reaktionsharz auf Polyurethanbasis sowie Polybutadien Anmerkungen 1. Der Hinweis auf die unterschiedlichen Bindemittelarten fehlt beim gebundenen Bettungsstoff. Folie 14
12 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile Verwendung von gebundenen Fugenstoffen Nach Abschnitt 2 werden Anforderungen gestellt, u. a. an Druckfestigkeit, Haftzugfestigkeit, ggf. Frost-Tau-Widerstand, ggf. Frost-Tausalz-Widerstand, in Abhängigkeit vom verwendeten Bindemittel. Sollen gebundene Fugen wasserdurchlässig hergestellt werden, ist als Bindemittel Reaktionsharz oder Polybutadien zu verwenden. Folie 15
13 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Gebundene Bauweise (3.1.3) Mit Blick auf die gebundene Bauweise wird auf ungeeignete Temperaturen hingewiesen, was besondere Vorkehrungen in Abstimmung mit dem AG nach sich zieht. Ungeeignet für die Ausführung sind Temperaturen unter 5 C und über 25 C Folie 16
14 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Verband, Versatz (3.1.8) Pflasterdecken und Plattenbeläge sind mit einem gleichmäßigen Fugenbild im Reihenverband mit versetzten Fugen herzustellen. Der Versatz der Steine muss ¼ der Länge der Steine und Platten betragen. ½ zu ½ 1/3 zu 2/3 1/4 zu 3/4 < 1/4 der Länge Folie 17
15 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Pass-Stein-Regel (3.1.9) Foto SLG Folie 18
16 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Pass-Stein-Regel (3.1.9) Bei annähernd rechtwinkligen Anschlüssen soll die gekürzte Seite von Pass-Stücken 1/3 der größten Kantenlänge und 1/2 der Dicke des unbearbeiteten Steines bzw. der unbearbeiteten Platte betragen. Folie 19
17 Pass-Stein-Regel im Vergleich ATV bisher ATV zukünftig ZTV zukünftig muss verbleibende kürzere Länge 1/2 der größten Kantenlänge und 1/2 der Dicke des unbearbeiteten Steines bzw. der unbearbeiteten Platte soll gekürzte Seite 1/3 der größten Kantenlänge und 1/2 der Dicke des unbearbeiteten Steines bzw. der unbearbeiteten Platte bei annähernd rechtwinkligen Anschlüssen muss verbleibende kürzeste Seite 1/3 der größten Kantenlänge und 1/2 der Dicke des unbearbeiteten Steines bzw. der unbearbeiteten Platte mindestens aber 5 cm Zuarbeit durch Nassschnitt Folie 20
18 Pass-Stein-Regel im Vergleich 1/2; Nur das rechte Stück ist verwendbar. bisherige Regelung (in ATV und ZTV gleich) 1/3; Beide Stücke sind verwendbar. zukünftige Regelung (in ATV und ZTV ähnlich) Folie 21
19 Pass-Stein-Regel ungeeignete Anschlüsse Foto SLG Folie 23
20 Pass-Stein-Regel geeignete Anschlüsse Foto SLG Foto SLG Foto SLG Folie 24
21 Pass-Stein-Regel Foto SLG Keine der bisherigen oder zukünftigen Regeln kann eine derartige Situation befriedigend lösen. Regelwerke können nicht alles leisten und nicht jeden denkbaren Fall regeln. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Folie 25
22 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Entwässerung der Oberfläche Neigung ( und ) Material ATV bisher ATV zukünftig unbearbeitete oder spaltraue Steine und Platten aus Naturstein Pflastersteine und Platten aus Beton, Pflasterklinker und ziegel oder bearbeitete Steine und Platten aus Naturstein 3,5 % bei Fahrbahnen 3,0 % sonstige befahrbar 3,0 % sonstige begehbar 3,0 % 3,0 % 2,0 % 2,5 % befahrbar 2,0 % 2,5 % begehbar 1,5 % Zudem gilt: Werden Neigungen vorgegeben, sind Abweichungen von ± 0,4 % (absolut) zulässig; die o.g. Mindestneigungen dürfen jedoch nicht unterschritten werden. Begrifflichkeiten: bisher Resultierende Neigung; zukünftig Mindestneigung Folie 26
23 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 1.4 Baugrundsätze Entwässerung der Oberfläche (1.4.5) Verweis auf RAS-Ew und RASt bezüglich Fahrbahnen Verweis auf die einschlägigen Regelwerke zum Straßenentwurf Die abflusswirksame Neigung sollte in der Regel 2,5 % betragen. Eine planmäßige, abflusswirksame Neigung von 2,0 % sollte nicht unterschritten werden. Lassen die örtlichen Verhältnisse die Einhaltung der Regelneigung oder der empfohlenen Neigung nicht zu, sind besondere Maßnahmen vorzusehen, z. B. eine erhöhte Anforderung an die Ebenheit der Pflasterdecke/des Belages. Folie 27
24 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Neigung (3.8.2) Wie ATV DIN Abweichungen von der geforderten Neigung dürfen nicht mehr als ± 0,4 % (absolut) betragen. Folie 28
25 ATV DIN / ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Ebenheit Komplette Neuregelung der Ebenheitsanforderungen nach dem Vorbild der ZTV Wegebau, aber in ATV und ZTV nicht einheitlich. Die Anforderungen bestehen in Abhängigkeit der Neigung der Verkehrsbelastung des verwendeten Stein- bzw. Plattenmaterials und der Messlänge. Es werden unterschiedliche Begriffe verwendet, und an zwei Stellen gibt es Unterschiede bei der zulässigen Ebenheit. Zulässige Abweichung von der Ebenheit bisher max. 10 mm, unabhängig vom Abstand der Hochpunkte. Folie 30
26 Tabelle aus ATV Alle genannten Ebenheitsanforderungen müssen erfüllt sein! Kein Hinweis auf Interpolation. bisher 3,0 Folie 31 bisher 3,5
27 Tabelle aus ZTV Alle genannten Ebenheitsanforderungen müssen erfüllt sein! Interpolationen sind nicht zulässig. Folie 32
28 ATV DIN / ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Überstände an Einbauten, Einfassungen und Rinnen im Vergleich Überstand der Pflasterdecke bzw. des Plattenbelages über ATV bisher ATV zukünftig ZTV zukünftig Einbauten 3 bis 5 mm 3 bis 5 mm Randeinfassungen 3 bis 5 mm 7 ± 3 mm 5 bis 10 mm Entwässerungsrinnen 3 bis 10 mm 5 bis 10 mm Folie 34
29 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Bettungsdicke (3.2.1 und 3.3.1) Art des Befestigungselementes bzw. Art der Bettung Pflastersteine und Platten mit d < 12 cm ungebunden Pflastersteine und Platten mit d 12 cm ungebunden ATV bisher 30 bis 50 mm 30 bis 50 mm optional 40 bis 60 mm ATV zukünftig 40 ± 10 mm 1) gebundene Bettung ± 10 mm 1) Bei Verwendung von spaltrauen Pflastersteinen oder Platten aus Naturstein 50 mm ± 15 mm. Folie 36
30 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Bettungsdicke (1.4.3 und 3.8.3) Art des Befestigungselementes (nur ungebundene Ausführung) Pflastersteine und Platten aus Naturstein mit d 120 mm und spaltrauer Unterseite alle anderen Pflastersteine und Platten ZTV bisher wie derzeit gültige ATV DIN ZTV zukünftig 5 cm + 1 cm / 1,5 cm mind. 3 cm; max. 6 cm 4 ± 1 cm 1) mind. 2 cm; max. 5 cm 1) In Ausnahmefällen 3 ± 1 cm, nicht jedoch bei Verwendung von 0/11. Zudem neu: Im Rahmen der Ausführung wird keine Bettungsdicke vorgeschrieben. Geschuldet ist die durch den Ausschreibenden festgelegte Dicke. Vorgeschrieben, d. h. Vertragsbestandteil werden lediglich die o. g. zulässigen Abweichungen. Folie 37
31 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Bettungsmaterial, ungebunden (3.2.1) Art der Belastung ATV bisher ATV zukünftig befahren nicht befahren 0/4, 0/5 oder 0/8 (ggf. 0/11, außer bei Pflastersteinen aus Klinker oder Ziegel) 0/5 nach TL Pflaster mit SZ 22 E CS 35 C 90/3 0/5 nach TL Pflaster Keine besonderen Anforderungen an die Kornzusammensetzung. Folie 39
32 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Bettungsmaterial, ungebunden (2.2.1) Belastungsklasse nach den RStO Bk0,3 Rad- und Gehwege Bk1,0 Bk1,8 Bk3,2 und bei Verwendung einer oberen TmB ZTV zukünftig vorzugsweise 0/4, 0/5 oder 0/8 nach TL Pflaster vorzugsweise 0/4, 0/5 oder 0/8 nach TL Pflaster erhöhte Anforderungen an Kornzusammensetzung SZ 22 E CS 35 mind. C 90/3 vorzugsweise 0/4, 0/5 oder 0/8 nach TL Pflaster erhöhte Anforderungen an Kornzusammensetzung SZ 18 E CS 35 mind. C 90/3 HMVA nicht zulässig. Die Anforderungen sind zum Teil Vertragsbestandteil und zum Teil Empfehlungen. Folie 40
33 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Fugenbreite, ungebundene Ausführung (3.2.2) Art des Befestigungselementes Pflastersteine und Platten aus Beton, Klinker oder Naturstein gesägt Pflastersteine und Platten aus Beton, Klinker oder Naturstein gesägt Naturstein, nicht gesägt ATV bisher 3 bis 5 mm bei d < 12 cm 5 bis 8 mm bei d 12 cm Mosaikpflaster 3 bis 6 mm Kleinpflaster 5 bis 10 mm Großpflaster 8 bis 15 mm Platten, spaltrau 8 bis 15 mm ATV zukünftig 4 ± 2 mm bei d 100 mm 6 ± 3 mm bei d > 100 mm 10 ± 5 mm bei d 120 mm 15 ± 5 mm bei d > 120 mm Folie 41
34 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Fugenbreite, gebundene Ausführung (3.3.3) NEU Art des Befestigungselementes Pflastersteine aus Beton, Klinker oder Naturstein gesägt, Naturstein- Mosaikpflastersteine, Platten mit l < 600 mm Platten mit l 600 mm Naturstein-Kleinpflastersteine, spaltrau Naturstein-Großpflastersteine, spaltrau und Naturstein-Platten, spaltrau ATV zukünftig 10 ± 5 mm 15 ± 5 mm 15 ± 5 mm 30 mm in Abhängigkeit der Maßtoleranzen des jeweiligen Befestigungselementes Folie 42
35 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Fugenbreite, ungebundene Ausführung (1.4.4 und 3.3 und 3.8.4) Art des Befestigungselementes ZTV bisher ZTV zukünftig Pflastersteine und Platten aus Beton, Ziegel, Klinker und Naturstein gesägt mit d < 120 mm Pflastersteine und Platten aus Beton, Ziegel, Klinker und Naturstein gesägt mit d 120 mm Pflastersteine aus Naturstein, spaltrau, d 60 mm Pflastersteine aus Naturstein, spaltrau, 60 mm < d 120 mm Pflastersteine aus Naturstein, spaltrau, d > 120 mm Platten aus Naturstein, spaltrau, d 120 mm Platten aus Naturstein, spaltrau, d > 120 mm Spaltraue Natursteine sind möglichst engfugig zu versetzen. wie derzeit gültige ATV DIN mm ± 1 mm 6 mm ± 2 mm 6 mm 10 mm 15 mm 15 mm 20 mm Keilfugen im Bereich von Anschlüssen (zugearbeitete Befestigungselemente) an der breitesten Stelle max. 5 mm breiter als Sollfugenbreite, jedoch max. 20 mm. Folie 43
36 ATV DIN / ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Fugenbreite bei bituminösem Fugenverguss Art des Befestigungselementes ATV bisher ATV zukünftig ZTV zukünftig Pflastersteine und Platten mit d 120 mm Pflastersteine und Platten mit d > 120 mm 8 bis 15 mm 12 mm ± 4 mm 10 bis 15 mm 10 bis 20 mm Folie 44
37 ATV DIN / ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Fugenbreiten Besteht ein Unterschied zwischen einer Anforderung 3 bis 5 mm und einer solchen von 4 ± 1 mm? Und bedeutet die zukünftige ATV-Regelung 4 ± 2 mm, dass Pflasterflächen mit durchweg oder überwiegend 2 mm Fugenbreite regelgerecht sind? Folie 45
38 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Fugenmaterial, ungebunden ( ) Art der Belastung ATV bisher ATV zukünftig befahren nicht befahren Fugenstoff aus Gesteinskörnung (nach TL Pflaster) Fugenstoff aus Gesteinskörnung (nach TL Pflaster) optional 0/2, 1/3 oder 2/5 0/5 nach TL Pflaster mit SZ 22 / E CS 35 / C 90/3 0/2 nach TL Pflaster Keine besonderen Anforderungen an die Kornzusammensetzung. Folie 46
39 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Ungebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge ( ) Fugenmaterial ist einzukehren und einzuschlämmen vormals: einzukehren oder einzuschlämmen Folie 47
40 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Bauprodukte Fugenmaterial, ungebunden (2.2.2) Belastungsklasse nach den RStO Bk0,3 Rad- und Gehwege Bk1,0 Bk1,8 Bk3,2 und bei Verwendung einer oberen TmB ZTV zukünftig vorzugsweise 0/4, 0/5 oder 0/8 nach TL Pflaster erhöhte Anforderungen an Kornzusammensetzung vorzugsweise 0/4, 0/5 oder 0/8 nach TL Pflaster erhöhte Anforderungen an Kornzusammensetzung SZ 22 / E CS 35 / mind. C 90/3 vorzugsweise 0/4, 0/5 oder 0/8 nach TL Pflaster erhöhte Anforderungen an Kornzusammensetzung SZ 18 / E CS 35 / mind. C 90/3 Nenngrößtkorn des Fugenmaterials 2/3 der Sollfugenbreite. Darf keine ungewollten Verfärbungen der Befestigungselemente verursachen. Die Anforderungen sind zum Teil Vertragsbestandteil und zum Teil Empfehlungen. Folie 48
41 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Bauprodukte Fugenmaterial, ungebunden (2.2.2) Nenngrößtkorn des Fugenmaterials 2/3 der Sollfugenbreite bedeutet: Planmäßige Fugenbreite 3 mm: Nenngrößtkorn 2,0 mm Planmäßige Fugenbreite 4 mm: Nenngrößtkorn 2,7 mm Planmäßige Fugenbreite 5 mm: Nenngrößtkorn 3,3 mm Planmäßige Fugenbreite 6 mm: Nenngrößtkorn 4,0 mm Folie 49
42 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Bauprodukte Fugenmaterial 0/2 und 0/3, ungebunden (2.2.2) Belastungsklasse nach den RStO ZTV zukünftig ohne Angabe einer Bk wird in besonderen Fällen 0/2 verwendet ohne Angabe einer Bk wird in besonderen Fällen 0/3 verwendet empfohlene Anforderungen an Kornzusammensetzung Durchgang durch das 1 mm Sieb 40 bis 70 M.-% empfohlene Anforderungen an Kornzusammensetzung Durchgang durch das 1 mm Sieb 30 bis 55 M.-% Hinsichtlich des minimalen und maximalen Feinanteils sowie des Überkornanteils wird die Einhaltung der TL Pflaster empfohlen. Folie 50
43 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Bauprodukte Baustoff Fugenmaterial 0/2 nach TL Pflaster und ZTV Pflaster Folie 51
44 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Bauprodukte Baustoff Fugenmaterial 0/3 nach ZTV Pflaster und nach Empfehlungen des BV SLG (2014) Folie 52
45 ATV DIN / ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Entwässerungsrinnen im Vergleich Art der Leistung ATV bisher ATV zukünftig ZTV zukünftig Dicke Fundament 20 cm 80 mm bzw. 200 mm wie ATV DIN gebunden mit Breite 10 mm ± 5 mm, Ausführung der Fugen gebunden 8 bis 12 mm bei spaltrauem Natursteinpflaster jedoch mit Breite 15 mm ± 5 mm gefüllt bis mind. 4 mm und max. 1 mm unter OK Element bzw. unter UK Fase o. ä. wie ATV DIN Folie 53
46 ATV DIN / ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Entwässerungsrinnen im Vergleich Art der Leistung ATV bisher ATV zukünftig ZTV zukünftig Abstand Bewegungsfugen Breite Bewegungsfugen Ausführung Bewegungsfugen 4 bis 6 m bei befahrbaren Rinnen sonst 12 m 4 bis 6 m bei befahrbaren Rinnen sonst 12 m sowie vor / hinter jedem Straßenablauf 6 bis 8 m und an Einbauten 8 bis 15 mm 8 bis 15 mm wie ATV DIN durch Fugeneinlage, Fugenschluss aus Pflasterfugenmasse 30 mm tief durchgängig und rückstellfähig durchgängig aus dauerhaft rückstellfähigen Einlagen bzw. Profilen; obere 3 cm mit Pflasterfugenmasse Folie 54
47 ATV DIN / ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Einfassungen mit angrenzender Rinne im Vergleich Art der Leistung ATV bisher ATV zukünftig ZTV zukünftig Ausführung der Fugen Bewegungsfugen Breite 3 bis 5 mm unverfugt Breite 10 mm ± 2 mm gebunden verfugt die der Rinne sind durch die Einfassung einschl. Fundament und Rückenstütze durchzuführen wie ATV DIN wie ATV DIN Folie 55
48 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Fugenbreiten bei Einfassungen, die an Entwässerungsrinne angrenzen Bei (an die Entwässerungsrinne) angrenzenden Einfassungen sind diese mit Fugenbreiten von 10 mm ± 2 mm herzustellen und gebunden (Bindemittel Zement) auszuführen. NEUE BAUWEISE Folie 56
49 Folie 58 ATV DIN / ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Einfassungen im Vergleich Art der Leistung ATV bisher ATV zukünftig Fundament und Rückenstütze aus Beton Ausführung der Fugen Dicke des Fundamentes Breite der Rückenstütze Anforderungen an den Beton für Fundament und Rückenstütze Breite 3 bis 5 mm unverfugt 20 cm 10 cm bzw. 15 cm Druckfestigkeit 8 MPa bzw. 15 MPa obligatorisch, Rückenstütze in Schalung Breite 4 mm ± 2 mm unverfugt 80 mm bzw. 200 mm 80 ± 20 mm bzw. 150 ± 20 mm Zusammensetzung des Betons gemäß C 20/25 bzw. gemäß C 16/20 ZTV zukünftig wie ATV DIN wie ATV DIN cm empfohlen Druckfestigkeit 12 MPa empfohlen Zudem neu: Weitreichende Anforderungen an die Ausführung von Einfassungen und Entwässerungsrinnen nach den ZTV, die Vertragsbestandteil werden.
50 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Ausführung Einfassungen, Entwässerungsrinnen Lösung nach ATV DIN zukünftig (3.6.1) Rückenstütze ist in Schalung herzustellen Breite 80 ± 20 mm Dicke 80 mm Es ist Beton mit einer Zusammensetzung C 16/20 zu verwenden Folie 59
51 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Ausführung Einfassungen, Entwässerungsrinnen Lösung nach ATV DIN zukünftig (3.6.1) Breite 150 ± 20 mm Rückenstütze ist in Schalung herzustellen Dicke 200 mm Es ist Beton mit einer Zusammensetzung C 20/25 zu verwenden Folie 60
52 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Ausführung Einfassungen, Entwässerungsrinnen Lösung nach den ZTV zukünftig (3.6) Menge des Frischbetons auf Einbauleistung derart abstimmen, dass die jeweiligen Verarbeitungszeiten des Frischbetons unter Berücksichtigung der gerade vorherrschenden Witterungsverhältnisse eingehalten werden. (Randstrich) Auf die gerade vorherrschenden Witterungsbedingungen abgestimmte Nachbehandlung durchführen. (Randstrich) Druckfestigkeit für Fundament und Rückenstütze in der Leistungsbeschreibung angeben. Jeder Einzelwert sollte 12 MPa sein (zylindrischer Prüfkörper). (kursiv) Folie 61
53 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Ausführung Einfassungen, Entwässerungsrinnen Lösung nach den ZTV zukünftig (3.6) Haftvermittler zwischen Bauteil für Einfassung / Rinne und frischem Unterbeton bei Einfassungen für Verkehrsflächen ab Bk1,8 bei regelmäßig von SV überfahrenen Einfassungen bei Entwässerungsrinnen generell. (Randstrich) Folie 62
54 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 1.4 Baugrundsätze Plattenbeläge in der Vergangenheit FGSV-Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen (1983) ZTV P-StB (2000) ZTV Pflaster-StB (2006) Folie 66
55 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 1.4 Baugrundsätze Plattenbeläge neuer Baugrundsatz (1.4.1) Plattenbeläge sollten nur bei der Befestigung von Geh- und Radwegen sowie bei Verkehrsflächen, die nicht für den Kfz- Verkehr vorgesehen sind, Anwendung finden. Die Plattenbeläge müssen so dimensioniert sein, dass ein gelegentliches Befahren durch Fahrzeuge, z. B. des Unterhaltungs- und Reinigungsdienstes, möglich ist. Überfahrten oder ähnliche Verkehrsflächen sind gesondert zu betrachten. (alle Punkte kursiv) Folie 67
56 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Gebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge Vereinzelte Risse, z. B. durch Schwinden und Kriechen bis 0,8 mm sind zulässig. Anforderungen an die ausgeführte, gebundene Bettung Dicke der Bettung 50 mm ± 10 mm Druckfestigkeit am parallel hergestellten Probekörper (f c,cube,28 ) 4 Mpa, 10 Mpa, 15 MPa Infiltrationsrate 180 mm/h (2 Liter müssen in Ø 300 mm in höchstens 10 min versickert sein, 10 % Toleranz) entspricht rd m/s Ausführung mit Haftbrücke gefordert Folie 68
57 ATV DIN Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Gebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge Anforderungen an die Haftzugfestigkeit betreffend Stein-/Plattenunterseite Bettung und Stein-/Plattenseitenfläche Fuge, ermittelt an der fertigen Leistung 0,4 0,8 1,0 Folie 69 Laborwerte (zum Vergleich)
58 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 1.2 Begriffsbestimmungen NEU Fugenschlussmaterial Baustoffgemisch, mit welchem der obere Bereich der Fuge abschließend gefüllt werden kann, um die Stabilisierung der Fugenfüllung zu fördern. Folie 70
59 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 1.4 Baugrundsätze Unterlage (1.4.2) Die Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen setzt voraus, dass die Unterlage geeignet ist; insbesondere muss sie ausreichend tragfähig, wasserdurchlässig sowie profilgerecht und eben sein. (kursiv) Entsprechende Prüfungen sind Besondere Leistungen, sofern sie vom Auftragnehmer durchzuführen sind. (kursiv) Die Eignung der Unterlage im Hinblick auf Wasserdurchlässigkeit, profilgerechte Lage und Ebenheit sowie die Tragfähigkeit bei Tragschichten ohne Bindemittel ist auf der Oberfläche der Tragschicht festzustellen. (Randstrich) Folie 71
60 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 1.4 Baugrundsätze Unterlage (1.4.2) Eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit der Tragschichten muss gegeben sein. Nach bisherigem Kenntnisstand kann dies angenommen werden, wenn die Unterlage einen Infiltrationsbeiwert von k i m/s aufweist. Zur qualitativen Abschätzung der Wasserdurchlässigkeit kann der Schnelltest nach dem M VV durchgeführt werden. Die Bestimmung des Infiltrationsbeiwertes kann mit den Verfahren nach TP Gestein-StB Teil 8.3.2, oder erfolgen. (alle Punkte kursiv) wie im M FP 2015 Folie 72
61 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 1.4 Baugrundsätze NEU: Dicke der Pflasterdecke / des Plattenbelages (1.4.3) Klarstellung: Pflastersteine, welche aus allseits gesägten und weiterbearbeiteten (z. B. geflammt, gestrahlt) Natursteinen hergestellt wurden, werden wie Pflastersteine aus Beton, Ziegel oder Klinker behandelt. (kursiv) Folie 73
62 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 1.4 Baugrundsätze Verband, Verlegemuster (1.4.6) Verbände oder Verlegemuster, die nur über einen geringen Verschiebungswiderstand verfügen, z. B. Kreuzfugen-, Parkettoder Blockverband, sind für befahrene Verkehrsflächen grundsätzlich nicht geeignet. Derartige Verbände oder Verlegemuster können für nicht oder nur gelegentlich befahrene Verkehrsflächen geeignet sein, wenn durch andere Maßnahmen, z. B. besondere Formgebung der Befestigungselemente, die Stabilität des Belages sichergestellt werden kann. Folie 74 Durchgehende Längsfugen in der Fahrtrichtung sind zu vermeiden. Bei Verkehrsflächen, die nicht oder nur gelegentlich von Kraftfahrzeugen befahren werden, können sie vorgesehen werden, z. B. aus gestalterischen Gründen, wenn die Stabilität des Belages infolge der Verkehrsbelastung dadurch nicht gefährdet ist. (beide Punkte kursiv)
63 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 2 Bauprodukte Bauprodukt Fugenschlussmaterial (2.2.2) Ist ein Fugenschluss vorgesehen, ist dazu eine Gesteinskörnung mit einem Größtkorn von höchstens 3 mm zu verwenden, die nicht die Anforderungen der TL Pflaster-StB, Tabelle 8, erfüllen muss. (Randstrich) Für den Fugenschluss eignen sich Gesteinskörnungen mit hohem Feinstanteil (< 0,063 mm) von 15 bis 30 M.-%. Gesteinskörnungen für den Fugenschluss dürfen keine ungewollten Verfärbungen auf den Befestigungselementen verursachen. (kursiv) Folie 75
64 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Ausführung der Fugen (3.3) An den Pflastersteinen angeformte Abstandshilfen oder sonstige angeformte Profile geben nicht das Maß der Fugenbreite vor. (Randstrich) Angeformte Abstandshilfen oder sonstige angeformte Profile können die Mindestfugenbreite und die Kraftübertragung durch die gefüllte Fuge nicht ersetzen. Bei Verwendung von Befestigungselementen mit angeformten Abstandshilfen oder sonstigen angeformten Profilen, ist darauf zu achten, dass zwischen den Befestigungselementen ausreichend Raum für das Verfüllen mit einem geeigneten Fugenmaterial zur Verfügung steht. (kursiv) Folie 76
65 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Verlegen, Versetzen (3.4) Kreuzfugen in befahrenen Flächen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. (Randstrich) Um das Zuarbeiten von Befestigungselementen zu vermeiden, kann es zweckmäßig sein, den genauen Abstand der Randeinfassungen unter Beachtung der geforderten Verlegebreite durch Auslegen einzelner Zeilen aus Befestigungselementen vorher zu ermitteln. (kursiv) vormals Randstrich Der Aufwand für ein Zuarbeiten von Befestigungselementen sollte dadurch gemindert werden, dass immer dort vorgefertigte Formsteine verwendet werden, wo das möglich ist. Das gleiche gilt z. B. für Bereiche mit besonderer Geometrie, z. B. in Kurven oder bei Kreisverkehren. In der Leistungsbeschreibung sind gegebenenfalls entsprechende Festlegungen zu treffen. (kursiv) Folie 77
66 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Verfugen, Abrütteln, Abrammen (3.5) Fugenmaterial aufzubringen und einarbeiten. Belag vollständig abfegen, im Anschluss abrütteln oder abrammen. Erneut Fugenmaterial aufbringen, einarbeiten und unter begrenzter Wasserzugabe einschlämmen. Im Anschluss vollständig abgefegten und abgetrockneten Belag bis zur Standfestigkeit abrütteln oder abrammen. (alle 4 Punkte Randstrich) Bei Bedarf Fläche im Anschluss reinigen. Dabei darf kein Fugenmaterial ausgetragen werden. (kursiv) Der untere Teil der Fugenfüllung kann mit dem Bettungsmaterial hergestellt werden, sofern die Fugenbreite dies zulässt. (kursiv) Folie 78
67 ZTV Pflaster Voraussichtliche Inhalte Abschnitt 3 Ausführung Verfugen, Abrütteln, Abrammen (3.5) Es kann zweckmäßig sein, abschließend einen Fugenschluss durch Einfegen und Einschlämmen auszuführen. (kursiv) Dabei darf es nicht zu dauerhaft ungewollten Verfärbungen der Befestigungselemente durch ein ungeeignetes Fugenschlussmaterial kommen. (kursiv) Folie 79
68 Foto Matthias Tillmann Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 80
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