Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Bernhard Goldhofer; Geschäftsbereich II - Reha und Entschädigung-

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1 Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns und Entschädigung-

2 Gliederung 1. Grundlagen 2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren 3. Versicherungsumfang 4. Leistungen 5. Haftung 6. Einzelfall 7. Statistik Seite 2

3 Grundlagen Versicherter Personenkreis ( 2 Abs.1 Nr.12 SGB VII) Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen Seite 3

4 Grundlagen Arbeitsunfall ( 8 SGB VII) Zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Seite 4

5 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren Seite 5

6 Unterscheidung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) Feuerwehr Gemeindliche Einrichtung Feuerwehrverein Pflichtaufgaben Freiwillige Aufgaben Tätigkeiten der Vereinsmitglieder Seite 6

7 Tätigkeiten des Feuerwehrvereins Geprägt durch die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder Beispiele: Teilnahme an Feuerwehrfesten (Fahnenweihe), Wettkämpfe inklusive Training (Fußball,...) Seite 7

8 Versicherung für Körperschäden Wer ist versichert? Alle Feuerwehrdienstleistenden zwischen dem vollendeten 12. und 63. Lebensjahr Personen, die der Feuerwehr helfen oder herangezogen werden Seite 8

9 Was ist versichert? Unfälle bei Erfüllung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren, Tätigkeit in mehreren Feuerwehren (seit ), Unfälle beim Sport (Dienstsport), sofern es sich nicht um Wettkämpfe handelt, Unfälle bei sonstigen Veranstaltungen, sofern die Tätigkeit vom Kommandanten angeordnet wurde und im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr erfolgte. Grundsätzlich nicht versichert ist die Betätigung im Feuerwehrverein oder für diesen Seite 9

10 Wo beginnt der Versicherungsschutz? Mit Durchschreiten der Außenhaustüre Im Alarmierungsfall bereits in der Wohnung Seite 10

11 Leistungen Regelleistungen (SGB VII) Mehrleistungen (Satzung des Bayer. GUVV) Wichtig dabei ist: Die Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, Der Bay. GUVV arbeitet nicht gewinnorientiert; die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen (Städte, Gemeinden,...). Seite 11

12 Heilbehandlung und Pflege Regelleistungen Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln Ambulante und stationäre Pflege Dabei fallen keine Zuzahlungen an! Seite 12

13 Regelleistungen Teilhabeleistungen Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme Wohnungs- und Kfz-Hilfe Seite 13

14 Regelleistungen Geldleistungen Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Entgeltfortzahlung), Rente (MdE 20 v.h. über 26.Woche), Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten Abfindung von Renten, Aufwendungsersatz von Sachschäden an privaten Gegenständen, die im Einsatz benutzt und beschädigt wurden, sofern nicht von anderen Stellen vorrangig geleistet wird. Seite 14

15 Mehrleistungen Als besondere Anerkennung für ihren Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit erhalten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sogenannte Mehrleistungen, die in der Satzung des Bayer. GUVV festgelegt sind. Seite 15

16 Mehrleistungen Mehrleistungen während der Heilbehandlung Abdeckung des Unterschiedsbetrags zwischen Verletztengeld und dem Verdienstausfall (netto), in der Regel entstehen dadurch keine Einkommenseinbußen, derzeitige Höhe 20,47 EUR/Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Seite 16

17 Mehrleistungen zur Rente Mehrleistungen werden für die Dauer der Rente bezahlt, gestaffelt nach der jeweiligen MdE, einmalige Entschädigung zur Rente in Höhe von EUR, wenn MdE mindestens 80 % beträgt und wegen des Arbeitsunfalls eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Seite 17

18 Mehrleistungen zur Rente Mehrleistungen MdE Betrag MdE Betrag , , , , , , , , , ,80 Seite 18

19 Mehrleistungen im Todesfall Mehrleistungen einmalige Entschädigung an die Hinterbliebenen in Höhe von EUR. Seite 19

20 Haftung von Feuerwehrangehörigen untereinander Gesetzliche Regelung: 105 Abs. 1 SGB VII Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. Satz 1 gilt entsprechend bei der Schädigung von Personen, die für denselben Betrieb tätig und nach 4 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfrei sind. 104 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. Seite 20

21 Haftung von Feuerwehrangehörigen untereinander Beispiel: Feuerwehrmann X trifft versehentlich den Feuerwehrmann Y beim Einsatz mit dem Ellenbogen im Gesicht, wobei diesem ein Zahn ausgeschlagen wird. Bayer. GUVV Kostenübernahme Zahnersatz Feuerwehrmann Y Wichtig: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben vom Haftungsausschluss unberührt! Kein Schmerzensgeld Feuerwehrmann X Seite 21

22 Haftung von Feuerwehrangehörigen untereinander Sinn und Zweck des Haftungsausschlusses: Wahrung des Betriebsfriedens! Konsequenz ohne Haftungsausschluss: Jeder Feuerwehrkamerad wäre der Gefahr der zivilrechtlichen Inanspruchnahme ausgesetzt! Seite 22

23 Ein Fall aus der Praxis Unfallopfer: 46 Jahre alt, Trümmerbruch des linken Fersenbeins Bauhofmitarbeiter, enst Geldleistungen während der Arbeitsunfähigkeit: Feuerwehr Bauhof Verletztengeld 47,45 47,45 Mehrleistungen 20,47 0,00 Summe täglich 67,92 47,45 Summe monatlich 2.037, ,50 Seite 23

24 Ein Fall aus der Praxis Unfallopfer: 46 Jahre alt, Trümmerbruch des linken Fersenbeins (MdE 20 %) Bauhofmitarbeiter, enst Geldleistungen nach der Arbeitsunfähigkeit: Verletztenrente Mehrleistungen Summe monatlich Feuerwehr 297,91 122,80 419,71 Bauhof 297,91 0,00 297,91 Seite 24

25 Ein Fall aus der Praxis Unfallopfer: 46 Jahre alt, Trümmerbruch des linken Fersenbeins (MdE 20 %) Bauhofmitarbeiter, enst Zur Sicherung des Arbeitsplatzes: Übernahme der Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag bei unfallbedingter Erkrankung Übernahme der Kosten eines Multicar Fumo mit Kehrmaschine Seite 25

26 Ein Fall aus der Praxis Unfallopfer: 46 Jahre alt, Trümmerbruch des linken Fersenbeins (MdE 20 %) Bauhofmitarbeiter, enst Weitere Leistungen: Behandlungskosten: ,05 Sozialversicherungsbeiträge: 8.050,59 Fahrtkosten: 1.007,41 Seite 26

27 Gemeldete Unfälle bis Einwohner bis Einwohner 276 bis Einwohner 63 über Einwohner Gesamt Seite 27

28 Leistungen Heilbehandlung Berufliche Reha Renten Mehrleistungen Sachschaden Gesamtaufwendungen Seite 28

29 Renten Neurenten Hinterbliebenenrenten lfd. Renten insgesamt Hinterbliebenenrenten insgesamt Seite 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen, Anregungen, Meinungen, Diskussion,... Seite 30

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