UNTERLAGEN. zur. Planfeststellung. Regelungsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "UNTERLAGEN. zur. Planfeststellung. Regelungsverzeichnis"

Transkript

1 Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Staatliches Bauamt Krumbach Straße / Abschnittsnummer / Station: B 10 / von A 200_1,140 bis A 260_0,630 PROJIS-: bahniger Ausbau der B 10 Neu-Ulm (St 2021) AS Nersingen (A7) UNTERLAGEN zur Planfeststellung nach 17ff. FStrG i.v.m. Art.72ff. BayVwVfG Regelungsverzeichnis Aufgestellt: Staatliches Bauamt Krumbach Weirather, Ltd. Baudirektor Krumbach, den

2 Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis 1. Allgemeines Das Regelungsverzeichnis enthält die wesentlichen technischen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen. Der Umfang der Planfeststellung wird durch die en Beginn der Ausbaustrecke, Ende der Ausbaustrecke und/ durch die farbige Darstellung in den Plänen der Unterlage 5 festgelegt. Die Maßnahme umfasst den zweibahnigen Ausbau der B10 von Neu-Ulm (St2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen an der A7 von bis 5+508, Kostentragung Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt die Kosten, soweit im Regelungsverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist nicht Dritte aufgrund gesetzlicher vertraglicher Regelungen zur Kostentragung verpflichtet sind. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Herstellung Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach 12 FStrG bzw. Art. 32 BayStrWG, von Kreuzungen mit Gewässern nach 12 a FStrG bzw. Art. 32 a BayStrWG. 3. Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Straßenbaulastträger für die Bundesstraße B 10 ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) ( 5 Abs. 1 i. V. m. 3 Abs. 1 FStrG). Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Regelungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für Bundesstraßen: 2

3 die Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung ( 5 Abs. 1 i.v. mit 3 Abs. 1 FStrG), Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Abs. 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Abs. 2 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG), soweit ausgebaut: die Gemeinden, soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. beschränkt öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54 a Abs. 1 BayStrWG), Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Bundesstraßen mit neuen geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach 13, 13 a, 13 b FStrG i. V. m. der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung FStrKrV), den Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien (StraWAKR). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Gemeindestraßen sowie der öffentlichen Feld- und Waldwege richtet sich nach Art. 33 bzw. 33 a BayStrWG. Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht ( 40 WHG/Art. 22 ff. BayWG). Für die Unterhaltung von Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine Regelung (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 1 BayWG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. 3

4 4. Widmung, Umstufung, Einziehung Die im Regelungsverzeichnis dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im Regelungsverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung (Straßenklasse) gewidmet, wobei die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG/Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird ( 2 Abs. 4 und 6 FStrG / Art. 7 Abs. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird ( 2 Abs. 4 und 6 FStrG / Art. 8 Abs. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6 a FStrG, Art. 6 Abs. 8, Art. 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße nach BayStrWG in eine andere Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam (Art. 7 Abs. 6 BayStrWG). Die zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecken sind beschrieben bzw. kenntlich gemacht. 5. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erhält mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit die Möglichkeit, zusätzliche Geländestreifen als Arbeitsstreifen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen (Besitzüberlassung Besitzeinweisung durch die Enteignungsbehörde). 6. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. der 4

5 Art. 15 und Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. 7. Wasserrechtliche Tatbestände Soweit nicht im Regelungsverzeichnis anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser von Straßen und Wegen großflächig über Bankette und Böschungen erlaubnisfrei versickert. 8. Ver- und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der "Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes" (Verkehrsblatt 2009, S. 346 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG), sofern bereits Straßenbenutzungen vorliegen. Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind auszugleichen entsprechend den "Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen" (MABl 19/1981 S ). Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen, die zur Straße gehören, gekreuzt werden müssen (Entwässerungsleitungen, Fernmeldekabel, Strom- und Steuerkabel), werden zwischen dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Straßenbauverwaltung außerhalb der Planfeststellung Straßenbenutzungsverträge abgeschlossen. 9. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, folgendes: 5

6 Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z. B. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. 6

7 Abkürzungen A Autobahn (z.b. A 7) Anl. Anlage Art. Artikel AS Anschlussstelle B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BayNatSchG Bayer. Naturschutzgesetz BayStrWG Bayer. Straßen- und Wegegesetz BayWG Bayer. Wassergesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BRD Bundesrepublik Deutschland Br. Kl. Brückenklasse BW Bauwerk db Dezibel db(a) Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsche Industrienorm DN Nenndurchmesser EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FStrG Bundesfernstraßengesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung Fl. Flurnummer Gde. Gemeinde Gem. Gemarkung Gew. % Gewichtsprozent GG Grundgesetz GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser i. d. F. in der Fassung HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HW Hochwasser Kr.< Kreuzungswinkel Kr. Kreisstraße LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan 7

8 Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite MS ministerielles Schreiben MLC Militär-Last-Klassen ü. NN über Normalnull i.v.m. in Verbindung mit NutzungsRL Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes ODR Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Ortsdurchfahrten öfw öffentlicher Feld- und Waldweg OK Oberkante PLF Planfeststellung PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen RAL Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RiStWag Richtlinien für bautechn. Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten RLuS 02 Richtlinie über Luftverunreinigungen an Straßen ohne mit lockerer Randbebauung RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau RQ Regelquerschnitt RSTO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen St Staatsstraße Str. Straße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien TKG Telekommunikationsgesetz UNB Untere Naturschutzbehörde WWA Wasserwirtschaftsamt ZTV-Lsw Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzanlagen an Straßen V-RL Vogelschutzrichtlinie 8

9 (Strecke ,672 Bundesstraße 10 Ulm-Günzburg-Augsburg (B300) a) Bundesrepublik Deutschland Der auszubauende Straßenabschnitt von bis 5+508,672 wird Bestandteil der Bundesstraße 10 Ulm - Augsburg (siehe Unterlage 5). Ausbau zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis AS Nersingen (A7) Die Kosten für die Herstellung und den Unterhalt der B 10 trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Im Bereich zwischen und erfolgt eine Kostenteilung zwischen Bund und Freistaat Bayern gemäß 12 Abs. 3 a FStrG im Verhältnis 84,6% Bund und 15,4 % Staat. Die Unterhaltung obliegt in diesem Bereich der BRD (Bundesstraßenverwaltung). Die asphaltierte Fahrbahnbreite beträgt 12 m je Fahrtrichtung und einem 4 m breiten Mittelstreifen (RQ 31). Die Befestigung erfolgt in Asphaltbauweise, Belastungsklasse 32 RSTO Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung erfolgt gemäß den Planfeststellungsunterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 19 dargestellt. Soweit nicht im Regelungsverzeichnis anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser über die Bankette und Böschungen großflächig abgeführt und versickert. 9

10 (Strecke Der neue Straßenabschnitt wird nach 2 FStrG zur Bundesstraße gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG zu diesem Zeitpunkt vorliegen St 2021 alt: Verlängerung bestehender Durchlass, DN 600, Teil der Entwässerungsleitung der B 10 Rückbau und Auflassung der bestehenden Einmündung B 10/ St 2021 alt Neubau einer Wendeplatte im Bereich Breitenhof a) Bundesrepublik Deutschland a) Bundesrepublik Deutschland b) - b) Stadt Neu-Ulm Der bestehende Durchlass DN 600 unter der B 10 als Teil der Entwässerungsleitung der B 10 muss durch die Ausbaumaßnahme entsprechend verlängert werden. Die Kosten trägt die Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der Bundesrepublik Deutschland. Die bestehende Einmündung B 10/ St 2021 alt wird durch die Verlegung nach Osten aufgelassen. Die Anbindung der St 2021 und des Neu-Ulmer Ortsteils Breitenhof erfolgt zukünftig über die St 2021 neu. Die Kosten für den Rückbau werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen der BRD und dem Freistaat Bayern im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Bei wird in Folge der Auflassung der Einmündung B 10/ St 2021 alt eine asphaltierte Wendeanlage errichtet. Diese ist u.a. für den öffentlichen Personennahverkehr zum Wenden bemessen. Die Kosten für die Herstellung werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen der BRD und dem Freistaat Bayern im 10

11 (Strecke Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung der Wendeplatte obliegt in Folge der Abstufung der St 2021 alt im Bereich des Neu-Ulmer Ortsteils Breitenhofs zur Ortsstraße der Stadt Neu-Ulm bis St 2021 alt: Neubau Durchlass, DN 300, Teil der Entwässerungsleitung im Bereich der Wendeplatte Es ist ein Durchlass DN 300 als Teil der Entwässerungsleitung der B 10 zur Entwässerung der Wendeplatte und des Seitenbereichs der B 10 erforderlich. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen der BRD und dem Freistaat Bayern im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt.. Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der bis Entwässerungsmulde der Seitenbereiche Das anfallende Oberflächenwasser wird in Rasenmulden mit einer Breite von 2,0 m gesammelt und dort zur Versickerungsfläche bei geführt (siehe lfd. 95). Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung der Anlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger bis Neubau Entwässerungsleitung im Mittelstreifen, Stahlbeton DN 300 Das anfallende Oberflächenwasser wird in der Entwässerungsleitung mit DN 300 gesammelt und über Einlaufschächte zur Versickerungsmulde bei geführt(siehe lfd. 95). 11

12 (Strecke Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung der Anlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger bis Verlegung bestehender Radweg, nördlich B 10 a) Bundesrepublik Deutschland An der B 10 wird der unselbständige Radweg verlegt. Der asphaltierte Radweg wird Bestandteil der B 10 und von der Widmung erfasst. Die Kosten trägt die Die Unterhaltung obliegt der Die Unterhaltspflicht regelt sich nach der bestehenden Vereinbarung bis Verlegung Entwässerungsgraben Flur- 2616, nördlich B 10 a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Bei bis wird der bestehende Graben (Gew. III. Ordnung) durch die Baumaßnahme berührt und muss verlegt werden. Die Gestaltung ergibt sich aus den Planunterlagen. Die Verlegung erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Die Kosten trägt die Die Unterhaltung obliegt der Stadt Neu-Ulm Neubau Entwässerungsdurchlass, DN 600 b) Stadt Neu-Ulm Der neue Entwässerungsdurchlass verbindet die Gräben mit der Flur (Eigentümer Stadt Neu-Ulm) und Flur (Eigentümer Stadt Neu-Ulm), um die Entwässerung der B 10 in diesem Teilbereich der Ausbaustrecke zu sichern. 12

13 (Strecke Der Bau erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Die Kosten trägt die Die Unterhaltung obliegt der Stadt Neu-Ulm B10: Rückbau Unterführung Mooritzenweg a) Bundesrepublik Deutschland b) - Die bestehende Unterführung (BW ) des Mooritzenweges muss im Zuge der Baumaßnahme vollständig rückgebaut werden Neubau der Unterführung des Mooritzenweges (BW 0-1) Die Unterführung wird westlich davon neu gebaut. Der Mooritzenweg kreuzt die B 10 und wird mit einem Bauwerk im Zuge der B 10 überquert. Art des Bauwerks und Abmessung: Stützweite: 7,00 m Lichte Weite: 6,00 m Lichte Höhe: > 2,5 m Kreuzungswinkel: 100 gon Die Herstellungskosten trägt die Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland nach 13 Abs. 2 FStrG. 13

14 (Strecke Die Unterhaltung des Mooritzenweges obliegt nach 13 Abs. 2 FStrG der Stadt Neu-Ulm bis Anpassung des Mooritzenweges anlässlich der Unterführungsverlegung a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende Mooritzenweg von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der asphaltierte Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 obliegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde. Die Kosten trägt die Die Straßenbaulast obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu-Ulm bis Verlegung geschotteter öffentl. Feld- und Waldweg (südl. B 10), Zufahrt für Flur-2602/3, bleibt geschottert a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende öffentl. Feldund Waldweg südlich der B 10 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der geschotterte Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 obliegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde. Der Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette. 14

15 (Strecke Die Kosten trägt die Die Straßenbaulast obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu-Ulm bis Ausbau geschotterter Wirtschaftsweg zu asphaltiertem öffentl. Feld- und Waldweg, a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende öffentl. Feldund Waldweg nördlich der B 10 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der asphaltierte Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 obliegt die Straßenbaulast der Gemeinde. Der Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette. Die Kosten trägt die Die Straßenbaulast obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu-Ulm bis Neubau Zufahrtsrampe Nord (Rampe 1) Bei wird die St 2021 höhenfrei an die B 10 angeschlossen. Die Anschlussrampe wird von bis Teil der Bundesstraße. Die neuen Straßenabschnitte werden entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. 15

16 (Strecke Die asphaltierte Rampe wird mit dem Querschnitt Q 1nach RAA mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m hergestellt. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Der Unterhalt obliegt der bis Neubau Abfahrtsrampe Nord (Rampe 2) Bei wird die St 2021 höhenfrei an die B 10 angeschlossen. Die asphaltierte Anschlussrampe (Belastungsklasse 32, RSTO 2012) wird von bis Teil der Bundesstraße. Die neuen Straßenabschnitte werden entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Rampe wird mit dem Querschnitt Q 1 nach RAA mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m hergestellt. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Der Unterhalt obliegt der bis Neubau Abfahrtsrampe Süd Bei wird die St 2021 höhenfrei an die B 10 angeschlossen. 16

17 (Strecke (Rampe 3) Die asphaltierte Anschlussrampe (Belastungsklasse 32, RSTO 2012) wird von bis Teil der Bundesstraße. Die neuen Straßenabschnitte werden entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Rampe wird mit dem Querschnitt Q 1 nach RAA mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m hergestellt. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Der Unterhalt obliegt der bis Neubau Zufahrtsrampe Süd (Rampe 4) Bei wird die St 2021 höhenfrei an die B 10 angeschlossen. Die asphaltierte Anschlussrampe (Belastungsklasse 32, RSTO 2012) wird von bis Teil der Bundesstraße. Die neuen Straßenabschnitte werden entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Rampe wird mit dem Querschnitt Q 1 nach RAA mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m hergestellt. 17

18 (Strecke Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Der Unterhalt obliegt der bis St 2021: Rückbau der St 2021 beim Neu- Ulmer Ortsteil Breitenhof a) Freistaat Bayern b) - Im Zuge des 2-bahnigen Ausbaus hat der Anschluss der St 2021 an die B 10 höhenfrei zu erfolgen. Daher ergibt sich eine Änderung der Linienführung bei der bestehenden St Von bis wird die St 2021 alt zurückgebaut und renaturiert. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt bis St 2021: Neubau der St 2021 für den höhenfreien Anschluss an die B 10 b) Freistaat Bayern Durch den 2-bahnigen Ausbau der B 10 wird die bestehende Staatsstraße 2021 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Um einen höhenfreien Anschluss der St 2021 an die B 10 zu erstellen, muss diese um rund 200 m nach Osten verschoben werden. Der bestehende Anschluss der St 2021 im Bereich des Neu-Ulmer Ortsteils Breitenhof wird zur Ortsstraße abgestuft und endet im westlichen Bereich mit einer Wendeanlage. Die befestigte Fahrbahnbreite beträgt 8 m (Rampenquerschnitt Q 4). Die Befestigung erfolgt in Asphaltbauweise, Belastungsklasse 1,8, RSTO Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung erfolgt gemäß den 18

19 (Strecke Planfeststellungsunterlagen. Soweit nicht im Regelungsverzeichnis anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser über die Bankette und Böschungen großflächig abgeführt und versickert. Der neugebaute Straßenabschnitt von bis (Straßenkilometrierung der St 2021 neu) wird Bestandteil der Staatsstraße Soweit nicht Art. 6 Abs. 8 BayStrWG gilt, wird die Widmung nach Art. 6 BayStrWG mit der Maßgabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Kosten für die Herstellung/ Verlegung der St 2021 werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung der Staatsstraße bis (Straßenkilometrierung der St 2021 neu) obliegt nach Art. 41 Satz 1 1 BayStrWG dem Freistaat Bayern. Ab (Straßenkilometrierung der St 2021 neu) obliegt die Unterhaltung des höhenfreien Anschlusses der St 2021 der Die Unterhaltung für das 19

20 (Strecke Bauwerk (siehe lfd. 32) verbleibt bei der Bundesrepublik Deutschland bis St 2021: Neubau der Einmündung St 2021 alt / St 2021 neu, St 2021 alt Ausbaubreite 6,5 m und St 2021 neu Ausbaubreite von 8,0 m 11,25 m b) Stadt Neu-Ulm In Folge der Verlegung der St 2021 entsteht eine neue Einmündung der St 2021 neu und der St 2021 alt. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung der höhengleichen Einmündung obliegt gem. Art. 33 Abs. 1 BayStrWG dem Straßenbaulastträger der höheren Straßenklasse (Freistaat Bayern). Die Unterhaltung des Einmündungsarmes obliegt somit der Stadt Neu-Ulm bis Abstufung der St 2021 alt a) Freistaat Bayern b) Stadt Neu-Ulm Aufgrund der Verlegung der St 2021 wird die alte St 2021 im Bereich des Neu-Ulmer Ortsteils Breitenhof zur Ortsstraße abgestuft. Die Strecke wird entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Straßenbaulast geht mit der Widmung zur Ortsstraße auf die Stadt Neu-Ulm über bis St 2021: Anpassung bestehender Geh- und Radweg an künftige a) Freistaat Bayern b) Stadt Neu-Ulm Zur Erschließung des straßenbegleitenden öffentl. Feld- und Waldweges östlich der St 2021 neu an den bestehenden Gehund Radweg der St 2021 alt wird ein Teilstück an die 20

21 (Strecke Einmündungssituation bestehende Situation angepasst. Der unselbständige Geh- und Radweg wird Bestandteil der Ortsstraße (St 2021 alt) und von der Widmung erfasst. Der asphaltierte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu- Ulm bis St 2021: Neubau Öffentl. Feld- und Waldweg, Anschluss an St 2021 alt b) Stadt Neu-Ulm Zur Erschließung des Grundstücks Fl. 1215/3 wird ein Teilstück als öffentlicher Feld- und Waldweg neugebaut und an die bestehende Situation angepasst. Der öffentliche Feld- und Waldweg wird neu gewidmet. Der asphaltierte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 21

22 (Strecke 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Straßenbaulast obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu-Ulm bis St 2021: Neubau Geh- und Radweg unter St 2021 neu b) Stadt Neu-Ulm Zur Erschließung des straßenbegleitenden öffentl. Feld- und Waldweges östlich der St 2021 neu an den neuen öffentl. Feldund Waldweg der St 2021 alt wird im Bereich der Unterführung (BW 0-2) ein Teilstück als Geh- und Radweg neugebaut. Der unselbständige Geh- und Radweg wird Bestandteil der Ortsstraße (St 2021 alt) und von der Widmung erfasst. Der asphaltierte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu- Ulm St 2021: Neubau Radwegunterführung (BW 0-2) b) Freistaat Bayern Zur Aufrechterhaltung eines durchgehenden Radwegenetzes wird zur sicheren Querung der St 2021 eine Unterführung der St 2021 gebaut. Art des Bauwerks und Abmessung: 22

23 (Strecke Stützweite: 6,00 m Lichte Weite: 5,00 m Lichte Höhe: > 2,5 m Kreuzungswinkel: 100 gon Die Herstellungskosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt nach Art. 33 Abs. 2 BayStrWG dem Freistaat Bayern. Die übrigen Teile der Kreuzung unterhält der jeweilige Straßenbaulastträger St 2021: Anschluss bestehender öffentlicher Feldweg an St 2021 alt, geschottert, 3,0m, Einmündungsbereich wird asphaltiert a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Zur Erschließung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke südlich der St 2021 alt wird der bestehende öffentliche Feldweg an die St 2021 alt angeschlossen. Der Einmündungsbereich wird asphaltiert, im weiteren Verlauf geschottert. Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 obliegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde. Der geschotterte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) 23

24 (Strecke Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu- Ulm bis St 2021: Neubau eines Durchlasses mit DN b) Freistaat Bayern Der neue Durchlass verbindet die Gräben mit der Flur- 902 und Flur- 880 und dient als landwirtschaftlicher Entwässerungsgraben. Der Bau erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt dem Freistaat Bayern bis St 2021: Anpassung bestehender Geh- und Radweg an neue Linienführung der St 2021 a) Freistaat Bayern b) Freistaat Bayern Zur Erschließung des neuen straßenbegleitenden öffentl. Feldund Waldweges (lfd. 31) östlich der St 2021 muss ein Teilstück des bestehenden Geh- und Radweges angepasst werden. Der unselbständige Geh- und Radweg wird Bestandteil der St 2021 und von der Widmung erfasst. Der asphaltierte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m 24

25 (Strecke angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Bayern. Die Unterhaltspflicht regelt sich nach der bestehenden Vereinbarung bis St 2021: Neubau öffentl. Feld- und Waldweg östlich der St 2021 b) Stadt Neu-Ulm Zur Erschließung des Netzes wird östlich der St 2021 ein neuer Öffentl. Feld- und Waldweg gebaut. Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 obliegt die Straßenbaulast der Gemeinde. Der asphaltierte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu- Ulm. 25

26 (Strecke Neubau Brücke St 2021/ Öffentl. Feld- und Waldweg über B 10 (BW 0-5) Die Bundessstraße 10 kreuzt die Staatsstraße 2021 neu sowie einen Wirtschaftsweg bei Die B 10 wird durch das 1-feldrige Brückenbauwerk 0-5 überspannt. Das Bauwerk erhält folgende Abmessungen: Art des Bauwerks und Abmessung: Stützweite: 47,00 m Lichte Weite: 46,00 m Lichte Höhe: 4,70 m Kreuzungswinkel: 95 gon Die Kosten für die Kreuzung werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG im Verhältnis der beteiligten Straßenäste zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern entsprechend der Fahrbahnbreiten aufgeteilt. Es ergibt sich ein Kostenteilungsschlüssel von 84,6 % für den Bund und 15,4 % für den Freistaat Bayern. Die Unterhaltung der Verkehrswege verbleibt bei dem jeweiligen Unterhaltungspflichtigen. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt gemäß 13 Abs. 2 FStrG der Die Unterhaltung der restlichen Kreuzungsteile obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger Rampe Der neue Durchlass dient der Entwässerung für den Graben Flur (Grenzgraben), führt unter der Rampe 3 und 4 26

27 (Strecke Neubau Durchlass (BW 0-3) unter Rampe 3 und 4, durch und ist aufgrund der Maße als ein Bauwerk zu betrachten. Der Bau erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Der Durchlass wird als Stahlfertigdurchlass geplant. Art des Bauwerks und Abmessung: Stützweite: 2,84 m Lichte Weite: 2,40 m Lichte Höhe: > 1,8 m Kreuzungswinkel: 100 gon Gesamtlänge: 31,00 m Die Kosten trägt gemäß 12 a Abs. 1 FStrG der Straßenbaulastträger. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt gemäß 13 a Abs. 1 FStrG dem Straßenbaulastträger St 2021: Neubau Durchlass (BW- 0-4) unter 2021 Der neue Durchlass dient der Entwässerung für den Graben Flur (Grenzgraben), führt unter der St 2021 durch und ist aufgrund der Maße als ein Bauwerk zu betrachten. 27

28 (Strecke Der Bau erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Der Durchlass wird als Stahlfertigdurchlass geplant. Art des Bauwerks und Abmessung: Stützweite: 2,84 m Lichte Weite: 2,40 m Lichte Höhe: > 1,8 m Kreuzungswinkel: 100 gon Gesamtlänge: 45,00 m Die Kosten trägt gemäß Art. 12 a Abs. 1 FStrG der Straßenbaulastträger (Bund). Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt gemäß 13 a Abs. 1 FStrG dem Straßenbaulastträger (Bund) Neubau Geländevertiefung im Rampeninnenbereich zur Versickerung von Oberflächenwasser In der Mitte der Rampen 1/2 und 3/4 wird eine Geländevertiefung unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Aspekte angelegt. Dort kann das Oberflächenwasser der Rampen bei starkem Niederschlag zurückgehalten werden, um dann zu versickern. Der Bau erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem 28

29 (Strecke Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Der Unterhalt der Anlagen obliegt der bis Neubau Rampe für öffentl. Feldund Waldweg b) Stadt Neu-Ulm Bei wird die St 2021 höhenfrei an die B 10 angeschlossen und der öffentl. Feld- und Waldweg höhenfrei über die B 10 geführt. Die asphaltierte Anschlussrampe wird von bis Teil des öffentl. Feld- und Waldweges. Die neuen Straßenabschnitte werden entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Rampe wird mit einer Kronenbreite von 6,5 m (4,5 m befestigte Fahrbahnbreite und 2 x 1,0 m Bankett) und mit Ausweichbuchten hergestellt. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Der Unterhalt der Anlagen obliegt der Die Kosten für den Unterhalt obliegt nach Art. 54 Abs. 1 der Stadt Neu-Ulm Rückbau Unterführung öffentl. Feld- und Waldweg a) Bundesrepublik Deutschland b) - Die bestehende Unterführung des öffentl. Feld- und Waldweges muss im Zuge der Baumaßnahme vollständig rückgebaut werden. 29

30 (Strecke Die Kosten für den Rückbau werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Der Unterhalt der Anlagen obliegt der Im Zuge des Neubaus des Bauwerkes BW 0-5 (lfd 32) wird der öffentl. Feld- und Waldweg ebenfalls über dieses Bauwerk geführt. Die Trennung zur St 2021 wird über eine Betonschutzwand bzw. Distanzschutzplanken erreicht bis Rückbau asphaltierter Feld- und Waldweg Flur (Riedweg) nördlich B 10 a) Stadt Neu-Ulm b) - In Folge des 2-bahnigen Ausbaus muss das Feld- und Waldwegenetz angepasst werden. Im Zuge dessen entfällt der Feld- und Waldweg im angegeben Bereich und wird entsprechend ersetzt. Die Kosten für den Rückbau werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt bis Rückbau asphaltierter Feld- und Waldweg südlich B 10 a) Stadt Neu-Ulm b) - In Folge des 2-bahnigen Ausbaus muss das Feld- und Waldwegenetz angepasst werden. Im Zuge dessen entfällt der Feld- und Waldweg (siehe lfd. 40) im angegeben Bereich und wird entsprechend ersetzt. Die Kosten hierfür werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. 30

31 (Strecke bis Neubau des Riedweges, nördlich der B 10, b) Stadt Neu-Ulm Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende Feld- und Waldweg nördlich der B 10 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 obliegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde. Der asphaltierte Weg wird mit einer Kronenbreite von 5,5m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 4,5 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu- Ulm Neubau Durchlass im Zuge des Grabens mit Flur- 1216, DN b) Stadt Neu-Ulm Der neue Durchlass im Zuge des Grabens mit der Flur dient zur Schaffung einer Zufahrtsmöglichkeit zum Hochspannungsfreileitungsmast. Der Bau erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Die Kosten trägt gemäß 12 a Abs. 1 FStrG der Straßenbaulastträger (Bund). 31

32 (Strecke Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt gemäß Art. 33 a Abs. 1 BayStrWG der Stadt Neu-Ulm Neubau eines Durchlass im Zuge des Grabens unter dem Öffentl. Feld- und Waldweg südlich der B 10, DN 300, b) Stadt Neu-Ulm Der Durchlass wird unter den Öffentl. Feld- und Waldweg südlich der B 10 geführt und leitet Wasser vom Landgraben in einen südlichen Graben. Der Bau erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Die Kosten werden gemäß 12 Abs. 3 a FStrG zwischen dem Freistaat Bayern und der BRD im Verhältnis 84,6 % Bund und 15,4 % Staat aufgeteilt. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Stadt Neu-Ulm bis Verlegung eines öffentl. Feld- und Waldweges südlich der B 10 a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende Wirtschaftsweg südlich der B 10 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz obliegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde. Der asphaltierte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette). 32

33 (Strecke Die Kosten trägt die Die Unterhaltung obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu- Ulm bis Verlegung des öffentl. Feld- und Waldweges nördlich der B 10 a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende, geschotterte Wirtschaftsweg nördlich der B 10 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz obliegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde. Der geschotterte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) Die Kosten trägt die Die Unterhaltung obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu- Ulm bis Verlegung der Entwässerungsmulde nördlich der B 10 a) Bundesrepublik Deutschland Durch den Ausbau der B 10 wird das bestehende Entwässerungssystem berührt. Daher wird die 2,0 m breite Entwässerungsmulde zur Oberflächenentwässerung an die neue Lage angepasst und entsprechend verlegt. Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik Deutschland. 33

34 (Strecke Die Unterhaltung der Anlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger bis Verlegung der Entwässerungsmulde südlich der B 10 a) Bundesrepublik Deutschland Durch den Ausbau der B 10 wird das bestehende Entwässerungssystem berührt. Daher wird die bestehende Entwässerungsmulde mit 2,0 m Breite zur Oberflächenentwässerung verlegt. Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung der Anlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger bis Verlegung des Grenzgrabens, südlich der B 10 a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Im angegebenen Bereich wird der Grenzgraben (Gew. III. Ordnung) durch die Baumaßnahme berührt und muss verlegt werden. Die Gestaltung ergibt sich aus den Planunterlagen. Die Verlegung erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Die Kosten trägt die Die Unterhaltung obliegt der Stadt Neu-Ulm bis 5+508,672 Abschnittsweise Oberflächenentwässerung der Straßenfläche über Bankett und Böschung Die Entwässerung läuft in großen Teilen der Strecke über großflächige Oberflächenentwässerung. Das anfallende Wasser läuft über Bankett und Böschung ab und versickert dort. 34

35 (Strecke Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger bis Verlegung einer Entwässerungsmulde südlich der B 10 Durch den Ausbau der B 10 wird das bestehende Entwässerungssystem berührt. Daher wird die bestehende Entwässerungsmulde mit 2,0 m Breite zur Oberflächenentwässerung verlegt. Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger Rückbau Brücke über Landgraben a) Bundesrepublik Deutschland b) - Die bestehende Unterführung (BW ) des Landgradben muss im Zuge der Baumaßnahme vollständig rückgebaut werden. Die Unterführung wird an gleicher Stelle mit einem günstigeren Kreuzungswinkel neu gebaut Neubau einer Brücke über den Die Kosten für den Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundessstraße 10 kreuzt den Landgraben bei

36 (Strecke Landgraben (BW 2-1) Die B 10 wird durch das 1-feldrige Brückenbauwerk 2-1 unterquert. Das Bauwerk erhält folgende Abmessungen: Art des Bauwerks und Abmessung: Stützweite: 17,00 m Lichte Weite: 16,00 m Lichte Höhe: 2,17 m Kreuzungswinkel: 100 gon Die Kosten trägt gemäß 12 a Abs. 1 FStrG die Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt gemäß 13 a Abs. 1 FStrG der bis Rückbau eines Abschnitts des Öffentl. Feld- und Waldweges mit der Flur- 272, nördlich B 10 a) Stadt Neu-Ulm b) - Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende Öffentl. Feldund Waldweg nördlich der B 10 von der Baumaßnahme berührt und rückgebaut. Die Kosten trägt die bis Neubau Entwässerungsmulde südlich der B 10 Durch den Ausbau der B 10 wird das bestehende Entwässerungssystem berührt. Daher wird eine neue Entwässerungsmulde mit 2,0 m Breite zur Oberflächenentwässerung angelegt. Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik 36

37 (Strecke Deutschland. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger Rückbau der höhenungleichen Kreuzung B 10 / St 2023 a) Bundesrepublik Deutschland b) - Die bestehende südliche Verbindungsrampe muss infolge des 2-bahnigen Ausbaus der B 10 umgebaut werden. Die bestehende Einmündung wird daher aufgelassen und durch einen Anschluss mit Ausfädelungsstreifen und Einfädelungsstreifen ersetzt. Die Kosten für den Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland bis Neubau der Abfahrtsrampe 5, südlich der B 10 Bei wird die St 2023 teilhöhenfrei an die B 10 angeschlossen. Die asphaltierte Anschlussrampe (Belastungsklasse 32, RSTO 2012) wird von bis Teil der Bundesstraße. Die neuen Straßenabschnitte werden entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Rampe wird mit dem Querschnitt Q 1 nach RAA mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m hergestellt. Die Kosten für Herstellung und Unterhalt obliegt der 37

38 (Strecke bis Neubau der Zufahrtsrampe 6, südlich der B 10 Bei wird die St 2023 teilhöhenfrei an die B 10 angeschlossen. Die asphaltierte Anschlussrampe(Belastungsklasse 32, RSTO 2012) wird von bis Teil der Bundesstraße. Die neuen Straßenabschnitte werden entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Rampe wird mit dem Querschnitt Q 1 nach RAA mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m hergestellt. Die Kosten für Herstellung und Unterhalt obliegt der bis Neubau eines Pendlerparkplatzes Im Zuge der B 10 wird der bestehende Pendlerparkplatz aufgelassen und durch einen neuen Pendlerparkplatz mit Zufahrt über die Kreisstraße NU 6 ersetzt. Der Pendlerparkplatz wird Bestandteil der Bundesstraße. Das Oberflächenwasser versickert über großflächige Oberflächenentwässerung. Die Kosten für Herstellung und Unterhalt trägt die Bundesrepublik Deutschland (Fernverkehrsrelevanz) 38

39 (Strecke Rückbau der Überführung B 10 / St 2023 a) Bundesrepublik Deutschland b) - Die bestehende Überführung (BW ) der St 2023 muss im Zuge der Baumaßnahme vollständig rückgebaut und wieder neugebaut werden. Die Überführung wird an gleicher Stelle neu gebaut Neubau der Überführung B 10 / St 2023 (BW 3-1) Die Kosten für den Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundessstraße 10 kreuzt die St 2023 bei Die B 10 wird durch das 1-feldrige Brückenbauwerk 3-1 überspannt. Das Bauwerk erhält folgende Abmessungen: Art des Bauwerks und Abmessung: Stützweite: 54,00 m Lichte Weite: 50,50 m Lichte Höhe: >= 4,70 m Kreuzungswinkel: 83 gon Die Kosten trägt gemäß 12 Abs. 3 1 FStrG die Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt gemäß 13 Abs. 2 FStrG der Die Unterhaltung der restlichen Kreuzungsteile obliegt dem Baulastträger (Freistaat Bayern). 39

40 (Strecke bis St 2023: Anpassung der St 2023 an neues Bauwerk (lfd. 59) a) Freistaat Bayern b) Freistaat Bayern Durch den Ausbau der B 10 wird die bestehende St 2023 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der Abschnitt wird mit einem RQ 11 gemäß RAL 2012 auf einer Länge von rund 200m angepasst. Soweit nicht Art. 7 Abs. 6 i.v.m. Art. 6 Abs. 8 BayStrWG gilt, wird die Umstufung nach Art. 7 BayStrWG mit der Maßgabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird. Die Kosten trägt die Die Unterhaltung obliegt weiterhin dem Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger bis St 2023: Anpassung Geh- und Radweg an den Kreuzungsumbau B 10 / St 2023 a) Freistaat Bayern b) Freistaat Bayern Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende Radweg von der Baumaßnahme betroffen und den neuen Verhältnissen angepasst. Im Brückenbereich werden rund 150 m und parallel der B 10 rund 60 m an die neuen Verhältnisse angepasst. Der Radweg wird mit einer Kronenbreite von 3,5 m gebaut. Davon sind 2,5 m befestigte Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankett. Der unselbständige Geh- und Radweg wird Bestandteil der St 2023 und von der Widmung erfasst. Soweit nicht Art. 6 Abs. 8 BayStrWG eingreift, wird die Widmung mit der Maßgabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen 40

41 (Strecke des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Straßenbaulast obliegt wie bisher dem Freistaat Bayern. Die Unterhaltspflicht regelt sich nach der bestehenden Vereinbarung zwischen der Stadt Neu-Ulm und dem Straßenbaulastträger bis Ausbau des öffentl. Feld- und Waldweges südlich der B 10 a) Stadt Neu-Ulm b) Stadt Neu-Ulm Durch den Ausbau der B 10 wird der bestehende öffentl. Feldund Waldweg südlich der B 10 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz obliegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde. Der asphaltierte Weg wird mit einer Kronenbreite von 4,0 m angelegt. Diese setzt sich zusammen aus 3,0 m Fahrbahn und 2 x 0,5 m Bankette) Die Kosten trägt die Die Unterhaltung obliegt nach Art. 54 BayStrWG der Stadt Neu- Ulm bis Partielle Auffüllung des Brandstätter Sees im Bereich der a) Privater Grundstückseigentümer b) - Durch den Anbau der Zusatzfahrbahn auf der Südseite, wird der Brandstätter See durch die Baumaßnahme berührt. Am nördlichen und südlichen Seebereich sind partielle Auffüllungen im Bereich der Ausbaustrecke notwendig. 41

42 (Strecke Ausbaustrecke Die Kosten für die Herstellung trägt die Bundesrepublik Deutschland bis Anpassung der Rampen nördlich der B 10 an St 2023 a) Bundesrepublik Deutschland Der höhenfreie Anschluss der St 2023 wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Anschlussrampen werden von bis Teil der Bundesstraße. Die geänderten Straßenabschnitte werden entsprechend gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des 2 Abs. 2 FStrG bzw Art. 6 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Kosten für die Herstellung und den Unterhalt trägt die bis Auflassung und Rückbau des Rastplatzes an der Nordseite der B 10 a) Bundesrepublik Deutschland b) - Der bestehende Rastplatz an der Nordseite der B 10 wird von der Baumaßnahme berührt und muss vollständig rückgebaut werden. Die Kosten für den Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland. Der Rastplatz wird nicht ersetzt bis Verlegung Entwässerungsmulde, nördlich der B 10, b=2,0m a) Bundesrepublik Deutschland Durch den Ausbau der B 10 wird das bestehende Entwässerungssystem berührt. Daher wird die 2,0 m breite Entwässerungsmulde zur Oberflächenentwässerung an die 42

A 92 Landshut - Deggendorf Bau einer Direktrampe an der AS Landau / Isar

A 92 Landshut - Deggendorf Bau einer Direktrampe an der AS Landau / Isar Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: A92_480_4,627 bis B20_1560_0,301 PROJIS-Nr.: A 92 Landshut - Deggendorf Bau einer Direktrampe an der AS Landau / Isar FESTSTELLUNGSENTWURF

Mehr

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis Unterlage Nr. 7.2 sverzeichnis A 96 Lindau München Planfeststellung Aufgestellt: Kempten, 01.10.2013 AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN Dienststelle Kempten Rodehack Baudirektor - 0 - PLANFESTSTELLUNG Inhaltsverzeichnis

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: von B301_210_0,95 bis B301_210_2,60 B301, PROJIS-: Feststellungsentwurf - Regelungsverzeichnis - aufgestellt: Neupert, Bauoberrat München, den

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 11 Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Weilheim Straße: B 472 / Abschnitt 900, Station 1,015 Abschnitt 960, Station 0,355 PROJIS-Nr.: 0901991600 B 472 Peißenberg Miesbach 0+000 2+745 - sverzeichnis

Mehr

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis Unterlage 7.2 sverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Bundesstraße B 85 Ausbau nördlich Eberhardsreuth und Erneuerung der Ohebrücke 0+000 0+790 Abschnitt

Mehr

Feststellungsentwurf Unterlage 11 A 92 Bau einer Direktrampe an der AS Landau / Isar

Feststellungsentwurf Unterlage 11 A 92 Bau einer Direktrampe an der AS Landau / Isar Feststellungsentwurf Unterlage 11 A 92 Bau einer Direktrampe an der AS Landau / Isar 0 Allgemeines Das enthält die wesentlichen technischen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen,

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern - Staatliches Bauamt Bayreuth Straße / Abschnittsnummer / Station B 303_1070_3,086 - B 303_1060_0,642 PROJIS-Nr.:0989269900 B 303 Kronach Bad Berneck i.f. OU Stadtsteinach

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 11 Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: A73_500_5,271 A73_540_0,816 PROJIS-: BAB A73 Bamberg Nürnberg Feststellungsentwurf BAB A73, Bamberg Nürnberg Abschnitt:

Mehr

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis A 8, Rosenheim - (Salzburg) Unterlage 11 Bauvorhaben: 6 - streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle RFB Salzburg: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348 Straßenbauverwaltung: RFB München: A8_1120_0,686

Mehr

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Unterlage 7.2. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen.

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Unterlage 7.2. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 3 / 480 / 1,857 4,357 BAB A 3 Frankfurt Nürnberg 6-streifiger Ausbau PROJIS-Nr.: 09 070200 60 Planfeststellung Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis

Mehr

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis A 8, Rosenheim - (Salzburg) Unterlage 11 Bauvorhaben: 6 - streifiger Ausbau zw. Achenmühle und Bernauer Berg RFB Salzburg: A8_1160_2,950 A8_1180_3,941 Straßenbauverwaltung: RFB München: A8_1160_2,950 A8_1180_4,231

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 11 Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: B23_120_2,414 23_160_0,194 B 23, Peiting - Oberau Ersatzneubau der Echelsbacher Brücke mit Straßenanschlüssen PROJIS-: FESTSTELLUNGSENTWURF

Mehr

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke. und sonstiger Anlagen. Planfeststellung

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke. und sonstiger Anlagen. Planfeststellung Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Kreisstraße ED 18 St 2086 (Lappach) B 15 (St.Wolfgang) ED 18 0+000 0+577 Aufgestellt: München,

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 11 Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Weilheim Straße: / Abschnitt 320, Station 1,835 bis Abschnitt 340, Station 0,055 0+000 bis 3+351 zu g PROJIS-Nr.: ab Vo r - sverzeichnis - aufgestellt:

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 11 T Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Weilheim Straße: B 472 / Abschnitt 900, Station 1,015 Abschnitt 960, Station 0,355 PROJIS-Nr.: 0901991600 0+000 2+745 - sverzeichnis - aufgestellt: Staatliches

Mehr

Die mit T1 gekennzeichneten Blätter ersetzen die alte Fassung aufgrund der Tektur vom

Die mit T1 gekennzeichneten Blätter ersetzen die alte Fassung aufgrund der Tektur vom Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung St 2309 Neubau Der Anschlussstelle Miltenberg-Nord / Großheubach Gewerbegebiet Auweg Antragsteller:

Mehr

Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung

Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen Planfeststellung Bundesautobahn A 3 Frankfurt Nürnberg Planänderung Abschnitt: Mainbrücke Randersacker bis östl. AS Würzburg-Randersacker

Mehr

Planfeststellung B 11 Deggendorf Bay. Eisenstein. Ortsumgehung Ruhmannsfelden

Planfeststellung B 11 Deggendorf Bay. Eisenstein. Ortsumgehung Ruhmannsfelden Unterlage 7.2 sverzeichnis Planfeststellung B 11 Deggendorf Bay. Eisenstein Ortsumgehung Ruhmannsfelden 0+000 bis 3+340 B11_1320_1,161 bis B11_1360_1,019 Aufgestellt: Deggendorf, den 10.04.2017 Staatliches

Mehr

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Planfeststellung. A 9 Nürnberg - München

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Planfeststellung. A 9 Nürnberg - München Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung A 9 Nürnberg - München Aufgestellt: München, den 23.05.2014 AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN

Mehr

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die Unterlage Nr. 7.2 Planfeststellung Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die Bundesautobahn A 94 München - Pocking (A 3) Neubau der A 94 von Kirchham bis

Mehr

Teilplanfreier Anschluss der St 2082 an die B 388. Planfeststellung

Teilplanfreier Anschluss der St 2082 an die B 388. Planfeststellung Staatliches Bauamt Freising B A Y E R I S C H E S T A A T S B A U V E R W A L T U N G B 388, (München) B 471 Vilsbiburg Unterlage 11 Teilplanfreier Anschluss der St 2082 an die B 388 von 0+000 0+360 von

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Freising Straße / Abschnittsnummer / Station: B11 / 1000 / von 1,801 2,151 B 11 München Landshut B15 PROJIS-: FESTSTELLUNGSENTWURF

Mehr

Planfeststellung. 1. Tektur vom Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die

Planfeststellung. 1. Tektur vom Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die Unterlage Nr. 7.2 T Planfeststellung 1. Tektur vom 10.03.2016 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die Bundesautobahn A 94 München - Pocking (A 3) Neubau

Mehr

REGELUNGSVERZEICHNIS

REGELUNGSVERZEICHNIS Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Bundesrepublik Deutschland Straße/Abschnittsnr./Station: B307, Abschnitt 300, Station 0,675 B 307 Verlegung Bahnübergang Hausham Süd REGELUNGSVERZEICHNIS aufgestellt:

Mehr

F r e i s t a a t B a y e r n S t a a t l i c h e s B a u a m t L a n d s h u t

F r e i s t a a t B a y e r n S t a a t l i c h e s B a u a m t L a n d s h u t Unterlage 7.2 T F r e i s t a a t B a y e r n S t a a t l i c h e s B a u a m t L a n d s h u t Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen Tektur vom 04.06.2018 Planfeststellung

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 21_100_2,774 bis B 21_100_3,960 PROJIS-: ---- B 21 BG Melleck / A BG Schwarzbach / A Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Unterlage

Mehr

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die. A 94 Simbach - Pocking (A 3)

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die. A 94 Simbach - Pocking (A 3) Unterlage Nr. 7.2 Planfeststellung Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die A 94 Simbach - Pocking (A 3) Neubau der A 94 von Malching bis Kirchham 20+300

Mehr

Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn

Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn Bauwerksverzeichnis Planfeststellung St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn 0+000-1+414 St 2665_425_1,297 - St 2665_435_1,297 Aufgestellt: Bayreuth, den 18.12.2012 S t a a t l i c h e s

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 11 Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung der Scheiblerstraße

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Straße / Abschnittsnummer / Station: B286 / 540 / 0,926 Bau-km: 0-204,699-0 + 209,844 B286, ERN Brücke über Industriestraße bei Schwebheim

Mehr

Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km bis

Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km bis Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km 162+750 bis 168+855 6-streifiger Ausbau der A 73 im Abschnitt AS Nürnberg-Hafen-Ost bis AK Nürnberg-Süd PROJIS-Nr.: 0991009300 PROJIS-Nr.:

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein _80_0,2 bis _80_4,692 PROJIS-: ---- Burghausen Marktl -streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme -streifiger Ausbau zwischen

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 11 Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: St2580_140_4,357 B388_280_1,107 St 2331 / ED 99 Nordumfahrung Erding mit Verlegung der Staatsstraße 2331 PROJIS-: FESTSTELLUNGSENTWURF

Mehr

Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung. Bundesstraße B 588 (Winhöring) B (Neuötting) Reischach B 20 (Eggenfelden) Ausbau nördlich Reischach

Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung. Bundesstraße B 588 (Winhöring) B (Neuötting) Reischach B 20 (Eggenfelden) Ausbau nördlich Reischach Unterlage 7.2 T Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen mit 1. Tektur Planfeststellung Bundesstraße B 588 (Winhöring) B 299 - (Neuötting) Reischach B 20 (Eggenfelden)

Mehr

Straßenbaulastträger für die Staatsstraße 2036 ist der Freistaat Bayern.

Straßenbaulastträger für die Staatsstraße 2036 ist der Freistaat Bayern. VORBEMERKUNGEN ZUM REGELUNGSVERZEICHNIS Allgemeines Das sverzeichnis enthält die wesentlichen technischen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche en, die

Mehr

Unterlage 11. Regelungsverzeichnis

Unterlage 11. Regelungsverzeichnis Straßenbauverwaltung: Straße / Abschnittsnummer / Station: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt B 286_520_0,189 B286_540_0,886 B 286, Schweinfurt Gerolzhofen 4-streifiger Ausbau Schweinfurt

Mehr

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Planfeststellung

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Planfeststellung Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Staatsstraße Ortsumfahrung Geisenfeld Nord-West Neubau der ST2232neu von B300 bis St2232alt

Mehr

Bauwerksverzeichnis. B 2 neu Eschenlohe Garmisch-Partenkirchen

Bauwerksverzeichnis. B 2 neu Eschenlohe Garmisch-Partenkirchen Unterlage 7.2 T2 Bauwerksverzeichnis B 2 neu Eschenlohe Garmisch-Partenkirchen Planfeststellung 2. Tektur vom 27.07.2018 1. Tektur vom 24.04.2017 Neubau der B 2 Eschenlohe Oberau-Nord 1+990 5+740 mit Verlegung

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Autobahndirektion Nordbayern BAB A 7 Fulda Würzburg / Abschnitt 220 / Station 0,76 PROJIS-: BAB A7 Fulda Würzburg AK Schweinfurt/Werneck AS Gramschatzer Wald Ersatzneubau der Talbrücke Stettbach FESTSTELLUNGSENTWURF

Mehr

Überholt durch 1. Tektur vom Bauwerksverzeichnis

Überholt durch 1. Tektur vom Bauwerksverzeichnis PLF 7.2/97 Unterlage Nr. 7.2 Überholt durch 1. Tektur vom 11.12.2015 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Bundesstraße 300 Augsburg - Regensburg

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unter 11 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 3 Nürnberg Passau Station: A 3_1020_0,033 bis A 3_1120_1,264 6-streifiger Ausbau von Autobahnkreuz Regensburg bis Anschlussstelle

Mehr

Unterlage: 11. Regelungsverzeichnis für das Straßenbauvorhaben L 1048 Abzweig Sundremda - Nahwinden. Datum:

Unterlage: 11. Regelungsverzeichnis für das Straßenbauvorhaben L 1048 Abzweig Sundremda - Nahwinden. Datum: 01 Achse L 1048 0+584,4 bis 0+893,4 Neubau Linksabbiegespur L 1048 Landesstraße und Nebenanlagen: a) An die bestehende L 1048 wird entsprechend den Darstellungen im Lageplan (Unterlage 5) zwischen den

Mehr

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern St 2091 von Abschnitt 240 Station 0,630 bis Abschnitt 280 Station 0,450 St 2352 von Abschnitt 200 Station 0,135 bis Abschnitt 220 Station 0,490 St 2091

Mehr

Autobahndirektion Nordbayern BAB A 3 Frankfurt Nürnberg Abschnitt 620; Station 4,815 Abschnitt 640; Station 3,520

Autobahndirektion Nordbayern BAB A 3 Frankfurt Nürnberg Abschnitt 620; Station 4,815 Abschnitt 640; Station 3,520 Autobahndirektion Nordbayern BAB A 3 Frankfurt Nürnberg Abschnitt 620; Station 4,81 Abschnitt 640; Station 3,20 6-streifiger Ausbau der A 3 im Abschnitt Klebheim nördlich Tank- und Rastanlage Aurach PROJIS-Nr.:

Mehr

Regelungsverzeichnis. Planfeststellung. St 2142; Neufahrn i. Ndb. Straubing. Ortsumgehung Mallersdorf

Regelungsverzeichnis. Planfeststellung. St 2142; Neufahrn i. Ndb. Straubing. Ortsumgehung Mallersdorf Unterlage 7.2 sverzeichnis Planfeststellung St 2142; Neufahrn i. Ndb. Straubing Ortsumgehung Mallersdorf Abschnitt 340; Stat. 1,377 - Abschnitt 420; Stat. 0,523 Aufgestellt: Deggendorf, den 28.04.2017

Mehr

Planfeststellung vom mit Deckblättern vom

Planfeststellung vom mit Deckblättern vom Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung vom 20.12.2007 mit Deckblättern vom 01.03.2018 B 388; Vilsbiburg - Pfarrkirchen Ausbau

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Autobahndirektion Nordbayern Streckenabschnitt: A6 / 100 / 0,000 A6 / 140 / 0,869 Bundesautobahn A 6 Heilbronn - Nürnberg Landesgrenze BW/BY östl. AK Feuchtwangen/Crailsheim 6-streifiger Ausbau von 706+353

Mehr

PLANFESTSTELLUNG. B Fahrspur bei Weinheim. Verzeichnis

PLANFESTSTELLUNG. B Fahrspur bei Weinheim. Verzeichnis B 38, 3. Fahrspur bei Weinheim Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Straße: B38 Nächster Ort: Weinheim Unterlage 10.1 Von 0+000,000 bis 1+299,612 Baulänge: 1,2996 km PLANFESTSTELLUNG B 38 3. Fahrspur

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF BAB A 7 Würzburg Fulda / Abschnitt Nr. 260 / Station 0,635 bis 1,415 BAB A 7 Fulda Würzburg AS Würzburg/Estenfeld AK Biebelried Ersatzneubau TB Kürnach BW 660a PROJIS-Nr.: Unterlage 11 FESTSTELLUNGSENTWURF

Mehr

F e s t s t e l l u n g s e n t w u r f

F e s t s t e l l u n g s e n t w u r f Unterlage 11 Bundesautobahn A96 Lindau - Memmingen - München Bauvorhaben: Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen - Amendingen Fahrbahn A: von BAB-km 65,275 bis 66,880 Straßenbauverwaltung Fahrbahn B: von

Mehr

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) 1 0+775 Grundstückszufahrt links Eigentümer Flurstück 1086/7 2 0+775 Trinkwasserleitung Zweckverband Rennsteigwasser Neuhaus a.r. Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle Am Ortsausgang liegt eine

Mehr

Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg St 2243, Abschnitt 280 Station 3,785 bis Abschnitt 280 Station 7,382

Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg St 2243, Abschnitt 280 Station 3,785 bis Abschnitt 280 Station 7,382 Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg St 2243, Abschnitt 280 Station 3,785 Abschnitt 280 Station 7,382 St 2243, 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern (BA450-07) MaViS-Projektdefinition:

Mehr

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Planfeststellung

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Planfeststellung Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Bundesstraße B 173 Lichtenfels - Kronach Lichtenfels Zettlitz (zweibahnig) 3. Bauabschnitt

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Bamberg Bundesstraße 505, AS Pommersfelden (A 3) AS Bamberg-Süd (A 73) von 0+000 bis 3+660 von B 505_140_1,070 bis B 505_240_0,065

Mehr

PLANFESTSTELLUNG. B420 Ausbau der OD Offenbach-Hundheim UNTERLAGE 11 REGELUNGSVERZEICHNIS

PLANFESTSTELLUNG. B420 Ausbau der OD Offenbach-Hundheim UNTERLAGE 11 REGELUNGSVERZEICHNIS L A N D E S B E T R I E B M O B I L I T Ä T K A I S E R S L A U T E R N UNTERLAGE 11 PLANFESTSTELLUNG REGELUNGSVERZEICHNIS B420 Ausbau der OD Offenbach- aufgestellt: Kaiserslautern, den im Kaiserslautern,

Mehr

Verlegung der St 2229 im Bereich des BÜ Nürnberger Straße und Verlängerung der IN 19 (Schneller Weg) Bau-km 0+847,78 Bau-km 1+900,71

Verlegung der St 2229 im Bereich des BÜ Nürnberger Straße und Verlängerung der IN 19 (Schneller Weg) Bau-km 0+847,78 Bau-km 1+900,71 Verlegung der St 2229 im Bereich des BÜ Nürnberger Straße und Verlängerung der IN 19 (Schneller Weg) Bau- 0+847,78 Bau- 1+900,71 Planfeststellung Unterlage 7.2T 1. Tektur vom 28.05.2014 Bauwerksverzeichnis

Mehr

Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Landesstraße Nr in der Gemeinde Weinbach, Gemarkung Gräveneck. Ersatzneubau der Lahnbrücke

Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Landesstraße Nr in der Gemeinde Weinbach, Gemarkung Gräveneck. Ersatzneubau der Lahnbrücke Unterlage Nr.: 12.1 Erläuterungsbericht zum - Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Landesstraße Nr. 3452 in der Gemeinde Weinbach, Gemarkung Gräveneck Ersatzneubau der Lahnbrücke Widmungs-

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart Straße: A 6 Heilbronn Nürnberg BAB-km 663+484,726 bis 673+500 A 6 Sechsstreifiger Ausbau zwischen dem AS Öhringen AS Kupferzell (PA

Mehr

Text zum Feststellungsentwurf Unterlage 12.3 zur Widmung, Umstufung, und Einziehung der Bundesstraße Nr. 4 Seite 1 von 5

Text zum Feststellungsentwurf Unterlage 12.3 zur Widmung, Umstufung, und Einziehung der Bundesstraße Nr. 4 Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung Freistaat Thüringen Straße: B 4 Nächster Ort: Nordhausen-Steinbrücken B 4 Sundhäuser Berg Gemäß 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung

Mehr

B 26, AS Eltmann (A70) - AS Bamberg-Hafen (A70) Erneuerung der Regnitzbrücke Bischberg BW-Nr Unterlage 11

B 26, AS Eltmann (A70) - AS Bamberg-Hafen (A70) Erneuerung der Regnitzbrücke Bischberg BW-Nr Unterlage 11 Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Bamberg Bundesstraße 26, Abschnitt_1620_Station_1,927 - Abschnitt_1640_Station_0,468 PROJIS-: -------------- FESTSTELLUNGSENTWURF - R e g e l

Mehr

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) KOMMENTAR begründet von Ministerialdirigent a. D. Dr. Josef Prandl und Landrat a. D. Dr. Joachim Gillessen, fortgeführt von Dr. Joachim Gillessen, Landrat

Mehr

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) Kostenträger ist das Land Niedersachsen, sofern kein anderer benannt ist.

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) Kostenträger ist das Land Niedersachsen, sofern kein anderer benannt ist. Allgemeines Kostenträger ist das Land Niedersachsen, sofern kein anderer benannt ist. Zuwegungen a) b) außerhalb der Grundstücksgrenze der Straße, die Anlieger Rechtmäßig angelegte Grundstückszuwegungen

Mehr

Planänderung. Regelungsverzeichnis. Unterlage 11. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen.

Planänderung. Regelungsverzeichnis. Unterlage 11. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 3 / 620 / 4,815 640/ 3,520 BAB A 3 Frankfurt Nürnberg Klebheim nördlich Tank- und Rastanlage Aurach 6-streifiger Ausbau PROJIS-Nr.: -

Mehr

UNTERLAGE 11. Regelungsverzeichnis. BAB A6 Heilbronn Nürnberg Umbau AK Nürnberg-Ost

UNTERLAGE 11. Regelungsverzeichnis. BAB A6 Heilbronn Nürnberg Umbau AK Nürnberg-Ost BAB A6 Heilbronn Nürnberg Unterlage 11 Regelungsverzeichnis Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 6_360_1,344 bis A 6_380_0,275 A 9_640_5,232 bis A 9_660_1,170 PROJIS-: 09

Mehr

B Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5. Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung:

B Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5. Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung: B 316 - Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5 Von NK-Station 0,000 (8412 009) bis NK-Station 1,068 (8412 017) Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung: Baulänge:

Mehr

BAUWERKSVERZEICHNIS (Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen)

BAUWERKSVERZEICHNIS (Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen) Anlage 10 Ausbau der B 42 durch Bau eines Rad- und Gehweges zwischen Kestert und Ehrenthal Von NK 5711/031-5812/022 Station 4,349 NK 5711/031-5812/022 Station 6,768 Landesbetrieb Mobilität Nächster Ort:

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A99_450_1,703 bis A99_460_1,099 A 99 Autobahnring München 8-streifiger Ausbau AK München-Nord -

Mehr

PLANFESTSTELLUNG. - Bauwerksverzeichnis -

PLANFESTSTELLUNG. - Bauwerksverzeichnis - Straßenbauverwaltung F R E I S T A A T B A Y E R N Straße / Abschnitt / Station: A3 von 500 / 8,382 bis 520 / 5,323 Unterlage 7.2 Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg 6 streifiger Ausbau im Abschnitt

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 11 Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Freising Straße / Abschnittsnummer / Station: B_471_620_1,940 bis B_471_620_2,300 und B_471_620_2,604 bis B_471_640_0,249 PROJIS-: B 471 Ismaning Aschheim

Mehr

biechele infra consult

biechele infra consult Beratender Ingenieur Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und Tiefbau Sasbacher Straße 7 79111 Freiburg Tel 0761/89 64 83-0 Fax: 0761/89 64 83-9 Email: info@biechele-infra.de Internet: www.biechele-infra.de

Mehr

UNTERLAGE 11 T. Regelungsverzeichnis. BAB A6 Heilbronn Nürnberg. Umbau AK Nürnberg-Ost. Änderungen und Ergänzungen sind rot dargestellt

UNTERLAGE 11 T. Regelungsverzeichnis. BAB A6 Heilbronn Nürnberg. Umbau AK Nürnberg-Ost. Änderungen und Ergänzungen sind rot dargestellt BAB A6 Heilbronn Nürnberg Unterlage 11 T Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 6_360_1,344 bis A 6_380_0,275 A 9_640_5,232 bis A 9_660_1,170 PROJIS-: 09 080200 20 BAB A6 Heilbronn

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Baden-Württemberg Unterlage 11 A8 Karlsruhe - München 6streifiger Ausbau AS Ulm-West AK Ulm/Elchingen PROJIS-Nr.: 0891050220 / 0915990100 FESTSTELLUNGSENTWURF -

Mehr

Autobahndirektion Nordbayern BAB A9 / Abs. 700 Stat. 9,285 bis Abs. 720 Stat. 3,106 / Betr. km bis

Autobahndirektion Nordbayern BAB A9 / Abs. 700 Stat. 9,285 bis Abs. 720 Stat. 3,106 / Betr. km bis Autobahndirektion Nordbayern BAB A9 / Abs. 700 Stat. 9,285 bis Abs. 720 Stat. 3,106 / Betr. km 395+400 bis 400+500 PROJIS : BAB A9 Berlin München Brückenertüchtigung BW395b BW400a Ertüchtigungslos AS Allersberg

Mehr

A 92 München - Landshut

A 92 München - Landshut Unterlage 7.2 T A 92 München - Landshut Planfeststellung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und

Mehr

Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde DER LANDKREIS AUGSBURG Straßenverkehrsbehörde Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) Geltungsbereich BayStrWG Folgende Straßen werden vom BayStrWG erfasst und in bestimmte Straßenklassen eingeteilt

Mehr

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau ) L 751

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau ) L 751 1 1 1+490 1) L 751 2) Brücke im Zuge der L 751 über die L 712n 3) Anschlussstelle zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW ) zu 2) und 3) Die L 751 kreuzt die Trasse der

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Staatliches Bauamt Krumbach Bundesstraße B 16 / Abschnitt 1380 bis 1400 / Station 0-030 bis 0+725 PROJIS-Nr.: Bundesstraße 16, Günzburg-Donauwörth Unterlage 18.1 FESTSTELLUNGSENTWURF - Erläuterungsbericht

Mehr

Knoten B 27 / Weihertorstraße in Hammelburg. Variantenuntersuchung

Knoten B 27 / Weihertorstraße in Hammelburg. Variantenuntersuchung Knoten B 27 / Weihertorstraße in Hammelburg Variantenuntersuchung 1 Kostengegenüberstellung Variante Einmündung 363.000 Anteil BRD: 250.397 Anteil Stadt: 112.603 Variante Kreisverkehr 394.000 Anteil BRD:

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF. - Regelungsverzeichnis -

FESTSTELLUNGSENTWURF. - Regelungsverzeichnis - Neubau des Radfernweges Lahn im Unterlage 11 Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Insel Silberau 1-56130 Bad Ems Nächster Ort: Laurenburg L 322 von NK 5613 008 nach NK 5613 022 K 23 von NK 5613 022 nach

Mehr

PLANFESTSTELLUNG. - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - (Bauwerksverzeichnis)

PLANFESTSTELLUNG. - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - (Bauwerksverzeichnis) B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Nächster Ort: Kalenborn KVP Kalenborn von NK 5407 336

Mehr

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Neu Ersetzt durch 1.

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Neu Ersetzt durch 1. 1 1 Ersetzt durch 1.001 4 2 Ersetzt durch 1.002 5 2 Ersetzt durch 1.003 7 2 Ersetzt durch 1.004 / 2 Neu 1.005 11 2 Ersetzt durch 1.006 12 2 Ersetzt durch 1.007 13 2 Ersetzt durch 1.008 / 2 Neu 1.009 14

Mehr

Planfeststellung für den Neubau der B 65 Ic Südumgehung Minden. Bauwerksverzeichnis bestehend aus 204 Seiten

Planfeststellung für den Neubau der B 65 Ic Südumgehung Minden. Bauwerksverzeichnis bestehend aus 204 Seiten Unterlage 11 Planfeststellung für den Neubau der Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Minden-Lübbecke Stadt/Gemeinde : Minden, Porta Westfalica und Hille Gemarkung : Haddenhausen, Dützen, Häverstädt, Barkhausen

Mehr

Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat.

Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat. Unterlage 8 Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat. 1,330 Deckblatt I ohne Eigentümerangaben! Anonyme Ausfertigung!

Mehr

K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt

K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt Dezernat III / K 7n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt Regelungsverzeichnis Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage, Münster, den... Bezirksregierung Münster Dezernat 25 / Verkehr - Planfeststellungsbehörde

Mehr

A8 Rosenheim - (Salzburg)

A8 Rosenheim - (Salzburg) Unterlage 7.2 A8 Rosenheim - (Salzburg) Planfeststellung Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Samerberg Nord Strecken-km 62,4 A 8_1140_1,035 Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen

Mehr

Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I

Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I Unterlage 5.2 Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von 1+480 bis 5+200 Deckblatt I Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Gütersloh ( nur LBP-Maßnahmen ) Stadt/Gemeinde

Mehr

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis Unterlage 11 Planfeststellung für die Erweiterung der bewirtschafteten Rastanlage Vierwinden Nord von Bau km 0+000 bis Bau km 0+884,502 Regierungsbezirk : Düsseldorf Kreis : Rhein Kreis- Neuss Stadt/ Gemeinde

Mehr

Vorbemerkungen zum Grunderwerbsverzeichnis

Vorbemerkungen zum Grunderwerbsverzeichnis Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Lübeck Anlage 14.1.1 Stand: 01.10.2013 Feste Fehmarnbeltquerung Planfeststellung Vorbemerkungen zum Grunderwerbsverzeichnis Planfeststellung

Mehr

Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis

Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Lübeck Anlage 10.1 Stand: 01.10.2013 Feste Fehmarnbeltquerung Planfeststellung Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis Planfeststellung

Mehr

K 24n Nord, Ibbenbüren. Regelungsverzeichnis

K 24n Nord, Ibbenbüren. Regelungsverzeichnis Dezernat III / Regelungsverzeichnis Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage, Münster, den... Bezirksregierung Münster Dezernat 25 / Verkehr - Planfeststellungsbehörde - Satzungsgemäß ausgelegen:

Mehr

F e s t s t e l l u n g s e n t w u r f. - R e g e l u n g s v e r z e i c h n i s -

F e s t s t e l l u n g s e n t w u r f. - R e g e l u n g s v e r z e i c h n i s - Blatt 1/8 Von NK 5515 040 Str.-km 1+964 bis NK 5515 043 Str.-km 0+833 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Nächster Ort: Weinbach/Gräveneck Dez. Planung Westhessen, AST MR Baulänge: Länge der

Mehr

1. Tektur zum FESTSTELLUNGSENTWURF

1. Tektur zum FESTSTELLUNGSENTWURF Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Freising, Fachbereich Straßenbau Straße / Abschnittsnummer / Station: St 2580_160_0,318 St 2580_180_2,753 St 2580, dreistreifiger Ausbau der St 2580 zwischen der St

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Vorhabenträger: LK Oldenburg vertreten durch: NLStBV GB OL, Kaiserstr. 27, 26122 Oldenburg Straße / Abschnittsnummer / Station: Abschnitt 20 von Stat. 3+571 bis Stat. 3+641 PROJIS-: K 226 Ausbau des Knotenpunktes

Mehr

- Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen (Regelungsverzeichnis) -

- Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen (Regelungsverzeichnis) - Unterlage 11 Neubau* Bundesautobahn* B 462 Gernsbach, Tunnel Gernsbach der Nachrüstung von Rettungswegen Ausbau* Bundesstraße* Von km 0+393 bis km 1+920 Nächster Ort: Gernsbach Straßenbauverwaltung: Baden-Württemberg

Mehr

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis Unterlage 11 Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen Im

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Straßenbauverwaltung RP Stuttgart Referat 44 Straßenbau Straße: Bundesautobahn A 6 Station: BAB-km 633+760 bis BAB-km 635+400 AS Heilbronn/ Untereisesheim - AS Heilbronn/ Neckarsulm PROJIS-Nr.: Feststellungsentwurf

Mehr

lfd. Nr. Lage- Plan- Nr Brücke Füllenbruchstraße (K 7) a) und b) Bundesrepublik Deutschland

lfd. Nr. Lage- Plan- Nr Brücke Füllenbruchstraße (K 7) a) und b) Bundesrepublik Deutschland 1 1 1+050 Brücke Füllenbruchstraße (K 7) a) und b) Bundesrepublik Deutschland Die Füllenbruchstraße (K 7) kreuzt die Trasse der B 61 unter dem vorhandenen Brückenbauwerk. Dieses bleibt in seiner Lage unverändert.

Mehr

St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf (gemeindliche Sonderbaulast)

St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf (gemeindliche Sonderbaulast) Unterlage 18.1 Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: St2242_300_0,000 bis St2242_320_0,972 PROJIS-Nr.: St 2242 Fürth - Erlangen Neubau der Ortsumgehung Eltersdorf (gemeindliche

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Standort Dillenburg Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 mit 6-streifigem Ausbau

Mehr