Bericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksachen. 18/7294: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 (Senatsmitteilung)

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksachen 18/7294: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 (Senatsmitteilung) 19/10: Jahresbericht 2008 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2006 (Vorlage des Präsidenten des Rechnungshofs) 19/378: Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2008 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2006 (Senatsmitteilung) 19/11: Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2006 (Vorlage des Präsidenten des Rechnungshofs) Vorsitz: Ralf Niedmers Inhaltsverzeichnis Teil A Schriftführung: Dr. Peter Tschentscher I. Vorbemerkungen II. Beratungen des Unterausschusses Prüfung der Haushaltsrechnung am 11., 16. und 18. September 2008 mit Beschlussempfehlungen 1. Einleitende Bemerkungen des Präsidenten des Rechnungshofs 2. Jahresbericht 2008 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung Offene Punkte aus Jahresberichten der Vorjahre III. Beratung im Haushaltsausschuss am 13. Januar 2009 IV. Empfehlungen des Haushaltsausschusses Teil B Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2006 mit Beschlussempfehlung

2 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Teil A I. Vorbemerkungen Der Senat leitete der Bürgerschaft die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 unter dem 6. November 2007 mit der Drs. 18/7294 zu. Der Präsident der Bürgerschaft überwies die Drucksache am 6. Juni 2008 gemäß 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung im Vorwege an den Haushaltsausschuss. Am 30. Januar 2008 legte der Rechnungshof seinen Jahresbericht 2008 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2006 der Bürgerschaft vor. Die Bürgerschaft überwies die Drs. 19/10 vom 13. März 2008 am 29. Mai 2008 auf Antrag der SPD- Fraktion an den Haushaltsausschuss. Der Senat leitete seine Stellungnahme zum Jahresbericht 2008 des Rechnungshofs mit der Drs. 19/378 unter dem 20. Mai 2008 der Bürgerschaft zu. Der Präsident der Bürgerschaft überwies die Drucksache am 4. Juni 2008 gemäß 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung im Vorwege an den Haushaltsausschuss. Der Haushaltsausschuss hat zur Einzelberatung der Vorlagen den Unterausschuss Prüfung der Haushaltsrechnung eingesetzt, der aus folgenden sieben Abgeordneten besteht: Frau Barbara Ahrons (CDU), Schriftführerin, Frau Alexandra Dinges-Dierig (CDU), Herrn Hjalmar Stemmann (CDU), Herrn Dr. Joachim Bischoff (DIE LINKE), Herrn Andreas Waldowsky (GAL), Frau Andrea Rugbarth (SPD), Frau Dr. Monika Schaal (SPD), Vorsitzende. Der Haushaltsausschuss hat die Drucksachen am 17. Juni 2008 an den Unterausschuss zur Beratung überwiesen. Der Unterausschuss hat sich in drei nicht öffentlichen Sitzungen am 11., 16. und 18. September 2008 mit dem Jahresbericht 2008, der Stellungnahme des Senats hierzu, offenen Punkten aus früheren Jahresberichten sowie der Haushaltsrechnung 2006 befasst. Dazu wurden Vertreterinnen und Vertreter des Rechnungshofs, der Finanzbehörde und weiterer Behörden hinzugezogen. II. Beratungen des Unterausschusses Prüfung der Haushaltsrechnung am 11., 16. und 18. September 2008 mit Beschlussempfehlungen 1. Einleitende Bemerkungen des Präsidenten des Rechnungshofs Vor der Einzelberatung des Jahresberichts 2008 äußerte sich einleitend der Präsident des Rechnungshofs. Er erinnerte an die Gründung des ersten, von Senat und Bürgerschaft unabhängigen, nur den Gesetzen unterworfenen und kollegial verfassten Rechnungshofs unter der Leitung Herbert Weichmanns vor nunmehr 60 Jahren, sowie an die vor 75 Jahren durch die Nationalsozialisten für erledigt erklärte parlamentarische Kontrolle der Regierung. Der Rechnungshof habe immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Engagement und Interesse des Parlaments ein wesentlicher Beitrag dazu seien, Verbesserungen bei Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit innerhalb der Verwaltung voranzubringen. Deshalb habe er in seinem diesjährigen Jahresbericht schwerpunktmäßig die Beteiligung und Unterrichtung der Bürgerschaft durch Senat und Verwaltung betrachtet und 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 bewertet und dabei erneut zum Teil erhebliche Verstöße gegen das parlamentarische Budgetrecht und unzutreffende Unterrichtungen der Bürgerschaft festgestellt. In mehreren Fällen konnten die Beteiligungsrechte durch rechtzeitiges Einschreiten des Rechnungshofs gewahrt werden. Die Beachtung des Budgetrechts des Parlaments in all seinen haushaltsrechtlichen Konkretisierungen sei gerade im demokratischen Verfassungsstaat essenziell. Es bedürfe allerdings vor allem in Zeiten veränderter Rahmenbedingungen und neuer Anforderungen an die öffentliche Verwaltung immer wieder der Weiterentwicklung und Aktualisierung. Hamburg führe zurzeit ein neues, Veranschlagung, Vollzug und Abrechnung änderndes Haushaltswesen ein. Mit Produkthaushalten und doppischer Buchführung verändere sich die bisherige in Vorschriften und Praxis konkretisierte Machtverteilung zwischen Parlament und Exekutive grundlegend: Aufgabenbezogene Flexibilität und Globalisierung eröffneten für das Parlament die Chance, seiner verfassungsmäßigen Aufgabe besser gerecht werden zu können. Angesichts der Budgetinitiative, das heißt der Aufgabe der Exekutive, den Haushalt aufzustellen, bestehe aber auch das Risiko von Einflussverlusten. Vor diesem Hintergrund sei es nach Auffassung des Rechnungshofs von wesentlicher Bedeutung, dass die Bürgerschaft frühzeitig und kontinuierlich die Möglichkeit erhalte, den Reformprozess mit zu gestalten und ihre Vorstellungen und Bedarfe aktiv einzubringen. Nunmehr müsse der Senat mit seinen Gestaltungs- und Verfahrensvorschlägen an das Parlament herantreten. Die dem Rechnungshof als verfassungsrechtlichem Organ zugewiesene Aufgabe konzentriere sich auf Prüfung und Beratung in allen inhaltlichen und verfahrensmäßigen Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dem dienten insbesondere auch die Beiträge des Jahresberichts zur Neugestaltung des Haushaltswesens und zum Jahresabschluss der Stadt auf den 31. Dezember Der Rechnungshof werde auch künftig den weiteren Reformprozess kritisch und konstruktiv begleiten und seine Beratung und Unterstützung zur Verfügung stellen. Die Ausführungen des Präsidenten des Rechnungshofs sind als Anlage beigefügt. Kenntnisnahme zu empfehlen. 2. Jahresbericht 2008 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2006 Zu Tzn. 1 5, Entlastungsverfahren, Beschränkung der Prüfung Kenntnisnahme zu empfehlen. Zu Tzn. 6 13, Allgemeine Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2006 Kenntnisnahme zu empfehlen. Zu Tz. 14, Jahresabschlüsse netto veranschlagter Einrichtungen ( 15 Absatz 2 LHO) Der Rechnungshof berichtete, die Behörde für Wissenschaft und Forschung und die Hochschulen hätten die im Rahmen der Beratungen des Unterausschusses Prüfung der Haushaltsrechnung 2007 zugesagten und in einem Meilensteinplan niedergelegten Termine für die Vorlage der zu erstellenden Jahresabschlüsse bislang eingehalten. Kenntnisnahme zu empfehlen. Zu Tz. 15, Jahresergebnis Kenntnisnahme zu empfehlen. 3

4 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Zu Tzn , Vermögensübersicht Kenntnisnahme zu empfehlen. Zu Tz. 19, Haushaltsüberschreitungen, hier: In der Haushaltsrechnung ausgewiesene Überschreitungen Kenntnisnahme zu empfehlen. Zu Tz. 20, Haushaltsüberschreitungen, hier: Außerplanmäßige Ausgabe Der Rechnungshof erläuterte, im beanstandeten Fall habe die Verbuchung von Ausgaben auf einem dazu nicht ermächtigenden Einnahmetitel zu einer Haushaltsüberschreitung geführt. Der Senat habe die Einrichtung eines korrespondierenden Ausgabetitels für den Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 zugesagt. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tz. 21, Haushaltsüberschreitungen, hier: Leichtathletiktrainingshalle Alsterdorf Zur Beratung vergleiche Tzn. 350 bis 361. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Jahresabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2006 (und Anlage zum Jahresbericht 2008) Der ergänzend zum kameralen Rechnungsabschluss vorgelegte kaufmännische Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2006 ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz über die Vermögens- und Ertragslage der Freien und Hansestadt Hamburg. Um auf dem Weg zu einem führenden doppischen System die Verlässlichkeit und Aussagekraft des Jahresabschlusses zu verbessern, bedarf es jedoch einiger Korrekturen. Fehler im kameralen Buchungsstoff und Probleme des kaufmännischen Buchführungssystems wirken sich im kaufmännischen Jahresabschluss aus. Einzelne Berichtigungen fehlerhafter Ansätze der Eröffnungsbilanz stehen noch aus. Der Rechnungshof wies auf drei Punkte hin: Erstens: Die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens sei der richtige Weg. Das habe der Rechnungshof seit Beginn der Reform vertreten. Der vom Rechnungshof qualitätssichernd geprüfte Jahresabschluss bringe Informationen, die es in der Kameralistik nicht gebe und die Hamburg dringend brauche. Es sei beispielsweise erkennbar, dass im Jahr 2006 aus 600 Millionen Euro Überschuss im kameralen Betriebshaushalt bei der umfassenderen Betrachtung des Ressourcenverbrauchs in der Doppik 600 Millionen Euro Defizit würden. Es lasse sich ablesen, dass das Vermögen der Stadt jedes Jahr 600 Millionen Euro durch Abnutzung an Wert verliere und also jedes Jahr 600 Millionen Euro allein dafür investiert werden müssten, das Vermögen auf dem heutigen Stand zu halten. Es sei deshalb richtig, dass die Finanzbehörde auf dem eingeschlagenen Reformweg weitergehe. Der Rechnungshof werde die Reform weiterhin konstruktiv begleiten. Zweitens: Für die Erstellung der Haushaltsrechnung, die Prüfung durch den Rechnungshof und die Entlastung des Senats gelte gegenwärtig noch das kamerale Regelwerk. Wenn die Doppik zum alleinigen Rechnungswesen werde, werde es ein neues Regelwerk, neue Begriffe und teilweise auch andere Ordnungsmäßigkeitsmaßstäbe geben, die dann verbindlich gälten. Verwaltung beziehungsweise Senat, Rechnungshof und Politik müssten die gegenwärtige Phase der freiwilligen und ergänzenden doppischen Rechnungslegung nutzen, um sich auf den Echtbetrieb mit einem gesetzlich vorgeschriebenen doppischen Rechnungslegungssystem vorzubereiten. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 Bis 2010, wenn die ersten Auswahlbereiche nur noch doppisch buchen würden, müsse ein Umdenken und ein Umlernen bei der Rechnungslegung stattfinden, um sicherzustellen, dass die neuen Regeln eingehalten würden. In der Prüfung der Eröffnungsbilanz habe der Rechnungshof beispielsweise festgestellt, dass die Stadt Grundstücke im Hafen bilanziert habe, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorgelegen hätten. Die Stadt habe ihr Vermögen im Einzelabschluss um 1,1 Milliarden Euro zu hoch ausgewiesen und insoweit falsch Rechnung gelegt. Die Finanzbehörde habe im Unterausschuss Prüfung der Haushaltsrechnung im Juni 2007 zugesagt, die Voraussetzungen für eine korrekte Bilanzierung der Grundstücke bei der Stadt zu schaffen. Im Jahresabschluss 2006, der im August 2007 veröffentlicht worden sei, seien die Grundstücke im Hafen unverändert, das heißt weiterhin nicht zutreffend bilanziert. Die Zusage aus der Sitzung des Unterausschusses sei insoweit nicht eingehalten worden. Die Finanzbehörde habe ein zweites Mal eine fehlerhafte Rechnung vorgelegt, die das Vermögen der Stadt um 1,1 Milliarden Euro zu hoch ausweise. Unter den Bedingungen einer freiwilligen, zusätzlichen Doppik sei dies zwar nicht direkt entlastungsrelevant. Bei der Prüfung der Auswahlbereiche des Neuen Haushaltswesens Hamburg im doppischen Echtbetrieb, der ab 1. Januar 2010 geplant sei, werde der Rechnungshof jedoch die Linie verfolgen, dass die Fortführung einer als falsch erkannten Rechnungslegung nicht akzeptiert werde. Der erkennbare und in der Sitzung des Unterausschusses im Jahr 2007 artikulierte Wille, im Zusammenwirken mit der Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts eine richtige Bilanzierung herbeizuführen, ändere nichts an der tatsächlich unzutreffenden Bilanzierung zum Stichtag 31. Dezember Politischer Wille oder der Wille der Finanzbehörde seien nicht bilanzierungsfähig. Zusagen für die Zukunft änderten nichts daran, dass die veröffentlichte und vom Rechnungshof geprüfte Bilanzierung nicht richtig gewesen sei. Auch die Tatsache, dass die Grundstücke zwischenzeitlich ausgebucht wurden, ändere daran nichts. Drittens: Es gebe viele Einzelfeststellungen aus der Prüfung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2006, diese seien in der Anlage zum Jahresbericht zusammengestellt worden. Die Prüfung habe ergeben, dass das System der Buchführung zahlreiche Schwachstellen aufweise, die auch in der Kameralistik einen Mangel darstellten. Zuwendungen und Zuschüsse seien investiv gebucht worden, obwohl es sich weder im kameralen noch im doppischen Sinn um Investitionen gehandelt habe (zum Beispiel Hilfen für Werften, Unterbringung von Baggergut). Grundstücke und Bauten seien noch bilanziert worden, obwohl sie bereits verkauft waren (vergleiche Anlage, Tzn. 50 bis 55). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen seien nicht transparent nachgewiesen worden. Der Rechnungshof habe die Richtigkeit dieses Bilanzpostens nicht bestätigen können, da der Posten nicht prüfbar gewesen sei (Anlage, Tz. 142). Die Finanzbehörde habe die Probleme erkannt und arbeite mit Nachdruck an der Korrektur der fehlerhaften Ansätze; bei der Umsetzung bestünden jedoch zum Teil noch Defizite. Der Berg der Probleme und Mängel im Rechnungswesen der Stadt, der durch die Doppik im Allgemeinen und durch die Qualitätssicherung des Rechnungshofs im Besonderen aufgedeckt worden sei, werde trotz der erkennbaren Bemühungen der Finanzbehörde, sie abzuarbeiten, gegenwärtig von Jahr zu Jahr nicht kleiner, sondern eher größer. Aus Sicht des Rechnungshofs sei erläuterungsbedürftig, welche Anstrengungen die Finanzbehörde noch unternehmen werde, um die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen an ein künftiges, führendes doppisches Buchführungssystem zu erfüllen. Darüber hinaus stelle sich am Beispiel der Bilanzierung der Hafengrundstücke die Frage nach dem Umgang der Finanzbehörde mit als unzutreffend erkannten Bilanzansätzen. Die Senatsvertreter hoben einleitend hervor, anders als Hessen habe Hamburg die Einführung der Doppik nicht zehn Jahre lang vorbereitet. Man habe sich vielmehr entschlossen, die Doppik zunächst freiwillig und ergänzend zum bestehenden kameralen Rechnungslegungssystem einzuführen und dabei die 80/20-Regel anzuwenden. Wenn der Rechnungshof sage, dass 1,1 Milliarden Euro falsch bilanziert worden seien, bewege man sich bei dieser Betrachtung und einer Bilanzsumme von rund 50 Milliarden Euro innerhalb der letzten 20 Prozent. Dies sei dem Verfahren zur Einfüh- 5

6 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode rung geschuldet. Die Finanzbehörde arbeite kontinuierlich daran, den Ausweis im Rahmen des Jahresabschlusses zu verbessern. Inzwischen sei der Ausweis zu circa 90 Prozent richtig. Wann man die 100 Prozent erreichen werde, könne nicht gesagt werden. Beanstandungen werde es geben und habe es auch im kameralen System immer gegeben. Die Senatsvertreter führten weiter aus, bei der Frage der Bilanzierung der Hafengrundstücke seien Rechnungshof und Verwaltung bis zur Sitzung des Unterausschusses 2007 unterschiedlicher Auffassung gewesen. Die Bürgerschaft sei später der Auffassung des Unterausschusses und des Rechnungshofs beigetreten. Zu diesem Zeitpunkt sei der Jahresabschluss schon fertig erstellt gewesen; die Finanzbehörde habe nicht die Möglichkeit gehabt, das Votum des Ausschusses beziehungsweise der Bürgerschaft bis zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses noch umzusetzen. Die Hafengrundstücke seien aber zwischenzeitlich ausgebucht worden, die Eröffnungsbilanz sei insoweit nachträglich korrigiert worden. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass es bezüglich der Bilanzierung der Hafengrundstücke nicht auf eine Aufforderung durch die Bürgerschaft beziehungsweise den Rechnungsprüfungsausschuss angekommen sei. Die Stadt werde künftig im doppischen Echtbetrieb verpflichtet sein, richtig Rechnung zu legen. Dabei komme es darauf an, dass die Bilanzierung zum jeweiligen Stichtag zutreffend sei. Ein Betrag von 1 Milliarde Euro sei durchaus als wesentlich zu betrachten. Wenn die Frage nach der Bilanzierung wesentlicher Posten nicht geklärt sei, dürfe der Jahresabschluss künftig noch nicht vorgelegt werden. Die Senatsvertreter führten an, es habe gutachterliche Äußerungen von Wirtschaftsprüfern gegeben, die die Auffassung der Finanzbehörde bestätigt hätten. Man könne trefflich über die Thematik streiten, aber die Finanzbehörde habe den Willen des Parlaments zwischenzeitlich rückwirkend auf den 1. Januar 2006 umgesetzt. Die Einschätzung des Rechnungshofs, die Probleme nähmen zu, teilten die Senatsvertreter nicht. Rechnungshof und Finanzbehörde schauten jetzt vielmehr genauer hin. Die Probleme, die jetzt zutage träten, hätten im Wesentlichen schon im kameralen Rechnungslegungssystem bestanden. Die mit der Erstellung des Jahresabschlusses befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stießen täglich auf neue Probleme, es sei ein komplexer, arbeitsintensiver Prozess. So fehle beispielsweise in der Stadt bisher ein Vertragskataster. Die öffentlichen Unternehmen hätten im Rahmen der Intercompany-Abstimmung zur Erstellung des Konzernabschlusses Forderungen gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg gemeldet, die den Behörden nicht bekannt gewesen seien. Bei der Erstellung des Regelwerks für die Doppik werde Hamburg keinen Alleingang machen. Das Haushaltsgrundsätzegesetz werde zurzeit mit dem Ziel überarbeitet, einheitliche Vorschriften für die kamerale, erweitert kamerale und doppische Rechnungslegung zu schaffen. Der Regierungsentwurf solle noch im Jahr 2008 verteilt werden. Es sei geplant, dass die ersten Auswahlbereiche gemäß 15 a LHO am 1. Januar 2010 im neuen Ressourcenverfahren produktiv gingen. Spätestens mit Übergang des Großteils des Haushalts in den doppischen Echtbetrieb solle eine doppische LHO dann mit Übergangsvorschriften für den kameralen Restbetrieb in Kraft treten. Gleichzeitig müsse auch die Binnenorganisation der Behörden geändert werden. Es könne nicht sein, dass es weiterhin mehr als Mittelbewirtschafter gebe. Auf Nachfrage der Abgeordneten der CDU teilten die Senatsvertreter mit, dass das in der Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen des Rechnungshofs erwähnte Anwenderhandbuch für die Anlagenbuchhaltung zwischenzeitlich erstellt, auf Arbeitsebene mit dem Rechnungshof abgestimmt und den Fachbehörden zugeleitet worden sei. Die Vorsitzende bat darum, das Handbuch möge dem Parlament zugänglich gemacht werden, damit man sich künftig auf gleicher Augenhöhe auseinandersetzen könne. Die Senatsvertreter erklärten sich grundsätzlich dazu bereit, gaben jedoch zu bedenken, dass dem Parlament in Kürze das Neue Haushaltswesen vorgestellt werden solle. 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 Der Abgeordnete der GAL bat um Erläuterung, woran sich das künftige doppische Regelwerk orientieren werde. Die Senatsvertreter erklärten, es gebe zu dieser Frage in Deutschland verschiedene Auffassungen. Ziel müsse sein, ein Regelwerk aufzustellen, das Doppik-Skeptiker nicht bestärke. Es biete sich an, einen einheitlichen Standard festzulegen, der an das HGB angelehnt sei, die Besonderheiten der staatlichen doppelten Buchführung und auch die mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angestrebten Änderungen berücksichtige. Ein solcher Standard würde zurzeit auf Ebene des Bundes und der Länder im Arbeitskreis Kostenleistungsrechnung/Doppik der Finanzministerkonferenz erarbeitet. Die Abgeordneten der CDU fragten nach, ob zwischenzeitlich eine Einigung hinsichtlich der Aktivierungsfähigkeit der Zuschüsse zur Unterbringung von Baggergut erzielt worden sei und die Straßen jetzt einzeln aktiviert würden. Die Senatsvertreter teilten mit, die erforderlichen Korrekturen bezüglich der Zuschüsse für die Unterbringung von Baggergut seien vorgenommen worden und Umschichtungen vom Investitions- in den Betriebshaushalt erfolgt. Der Rechnungshof erklärte, das Verkehrsinfrastrukturvermögen werde weiterhin in Pauschalanlagen geführt. In der Praxis gebe es erhebliche Probleme, die Vorgaben des Betriebswirtschaftlichen Fachkonzepts umzusetzen. Der Abgeordnete der GAL stellte die Frage, ob in einem doppischen System erkennbar sei, wenn Kredite künftig nicht mehr von der Stadt selbst, sondern durch ausgegliederte Bereiche aufgenommen würden. Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass dies künftig aus dem Konzernabschluss der Stadt ersichtlich sei. Hamburg sei im Übrigen das erste Bundesland, das einen Konzernabschluss vorlegen werde. Auf kommunaler Ebene würden demnächst Essen und Dortmund ihre Konzernabschlüsse veröffentlichen. Die Vorsitzende räumte ein, dass die Doppik für einen Teil der Abgeordneten Neuland sei. Sie bat darum, einen Weg zu finden, den Abgeordneten die Bewertungs- und Bilanzierungsmaßstäbe nahezubringen. zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Beteiligung der Bürgerschaft Die Wahrnehmung des Budgetrechts durch die Bürgerschaft setzt deren rechtzeitige und vollständige Unterrichtung durch den Senat über finanzwirksame Maßnahmen voraus. Auch im Übrigen hängt die Wahrnehmung der parlamentarischen Verantwortung wesentlich von der Qualität der vorgeschriebenen beziehungsweise zugesagten Information der Bürgerschaft durch den Senat ab. Der Rechnungshof wies einleitend darauf hin, dass der vorliegende Beitrag Aussagen mehrerer Beiträge zusammenfasse und verdichte. Die Einhaltung von Senatszusagen sei eine Bringschuld; dazu gehöre auch die Dokumentation, wann welche Zusage fällig und ob sie abgearbeitet worden sei. Entsprechendes habe der Rechnungshof im Bereich der Informationszusagen zu den öffentlichen Unternehmen nicht vorgefunden. Darüber hinaus handele es sich um Darstellungen zu eingetretenen, verhinderten oder drohenden Verletzungen des Budgetrechts der Bürgerschaft. Die im Beitrag aufgeführten acht Fälle seien das Ergebnis eines einzigen Jahresberichts, wobei der Rechnungshof jährlich nur einen, wenn auch jeweils mit Bedacht ausgewählten Ausschnitt der Verwaltung prüfen könne. Das Budgetrecht sei das wichtigste Kontrollrecht der Bürgerschaft; die Bürgerschaft selbst könne dessen bevorstehende oder bereits vollendete Verletzung häufig nicht feststellen, weil sie insoweit auf zutreffende Informationen beziehungsweise die Einschaltung durch den Senat angewiesen sei. Klassische Konstellationen seien zum Beispiel eine zu niedrige oder zu hohe Mittelveranschlagung, eine Veranschlagung vor Etatreife oder ein Verkennen der Beteiligungsnotwendigkeit der Bürgerschaft wie etwa bei bestimmten Planungsänderungen im Baubereich. Der Rechnungshof sehe die Einhaltung des Haushaltsrechts und damit auch des Budgetrechts der Bürgerschaft neben der Ordnungsmäßigkeit insgesamt und der Wirtschaftlichkeit als wichtigen Maßstab seiner Prüftätigkeit an. 7

8 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Der Senat erkenne alle Beanstandungen an und habe zugesagt, künftig entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu verfahren. zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Fördermittel der Europäischen Union Die nach EU-Vorgaben für die Verwaltung von Fördermitteln erforderlichen Verwaltungs- und Kontrollsysteme als Grundlage für eine ordnungsgemäße Verwendung sind eingerichtet. Allerdings wurden nicht immer alle Bestimmungen der geltenden EU-Verordnungen eingehalten. Der Rechnungshof erläuterte, er habe die Verwendung von EU-Mitteln der sogenannten Strukturfonds (zuzüglich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) geprüft. Diese würden in geteilter Mittelverwaltung zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten bewirtschaftet, sodass für den Haushaltsvollzug in Deutschland die Bundesländer verantwortlich seien. Die externe Finanzkontrolle von EU-Mitteln obliege sowohl dem Europäischen Rechnungshof wie den Landesrechnungshöfen. Hamburg habe ein vitales Interesse daran, EU-Mittel nicht nur zu erhalten, sondern auch zu behalten. Es müsse verhindert werden, dass es zu Finanzkorrekturen (Rückforderung von EU-Mitteln) komme. Deren Vermeidung setze insbesondere ordnungsgemäße Verwaltungs- und Kontrollstrukturen und das rechtzeitige Erkennen von etwaigen Defiziten voraus. Prüfungsmaßstab seien die einschlägigen EU-Normen. Allerdings beschränkten sich die deutschen Rechnungshöfe nicht auf den Aspekt der Ordnungsmäßigkeit, sondern prüften insbesondere auch die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes. Der Rechnungshof werde die Verwendung von EU-Mitteln aber nicht intensiver prüfen als die Verwendung der hamburgischen Haushaltsmittel. In künftigen Jahresberichten seien daher nicht immer auch Beiträge zu EU-Mitteln zu erwarten. Die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof sei im EWG-Vertrag vorgesehen, werde aber praktisch noch zu wenig umgesetzt. Es fehle insbesondere an gemeinsamen Prüfungsmaßstäben. An deren Entwicklung seien die deutschen Rechnungshöfe durchaus interessiert und würden gemeinsam daran arbeiten. zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , EU-Fördermittel Ein zentraler Überblick über Höhe, Verwendung und Wirksamkeit der nach Hamburg fließenden EU-Mittel sowie der sie ergänzenden hamburgischen Haushaltsmittel fehlt bisher. Der Rechnungshof führte aus, dass es ihm um drei Themen gehe, die letztlich alle mit der Schaffung von Transparenz zu tun hätten. Es gebe in Hamburg keinen zentralen Überblick über Einwerbung, Höhe, Verwendung und Wirksamkeit von EU-Mitteln. Jede Behörde arbeite nur im Rahmen der eigenen Zuständigkeit. Hinsichtlich der EU- Mittel fehle es an einer zusammenfassenden Planung, Koordination, Steuerung und Wirksamkeitskontrolle. Daher könne an zentraler Stelle auch nicht beantwortet werden, ob Hamburg angemessen bei EU-Mitteln berücksichtigt werde, ob die Akquisition Hamburger Behörden bei der EU den europapolitischen Schwerpunkten des Senats entspreche und was insgesamt mit EU-Mitteln in Hamburg bewirkt werde. Der Senat habe insoweit zugesagt, dass sich die Senatskanzlei um die Erstellung einer zentralen Datenbank für die Aktionsprogramme kümmern werde, die von den Behörden mit den relevanten Daten beliefert werden solle. Im Übrigen habe der Senat auf vorhandene Datensammlungen bei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit verwiesen. Der Rechnungshof fuhr fort, Interessenten an EU-Fördermitteln (Aktionsprogramme) würden nicht optimal unterstützt. Die Behörden hätten nur teilweise Informationen auf ihren Internetseiten. Die vorhandenen Informationen seien umfangreich, aber unübersichtlich. Der Senat habe hier zugesagt, dass die Senatskanzlei auf ihrer Internetseite 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 Hamburg und Europa eine eigenständige Rubrik mit Hinweisen und Verlinkungen zu einschlägigen Internetseiten einrichten wolle. Zudem solle in 2008 ein Beratungszentrum bei der Innovationsstiftung eingerichtet werden. Schließlich werde auch der Bürgerschaft kein vollständiger Überblick über nach Hamburg fließende EU-Mittel ermöglicht. Aufgrund deren Höhe und der Höhe der Komplementärmittel sei eine gesonderte Berichterstattung an die Bürgerschaft über geförderte Projekte und Ergebnisse angemessen. Der Senat habe zugesagt, die Verwendung und Wirksamkeit von EU-Mitteln aus den Strukturfonds in seiner periodischen Berichterstattung gegenüber der Bürgerschaft Europapolitische Schwerpunkte darzustellen. Später sollten auch die Daten zu den Aktionsprogrammen hinzugefügt werden. zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Forschungsförderung aus Mitteln der Europäischen Union Die Hamburger Hochschulen haben die in den Jahren 2002 bis 2006 im Jahresdurchschnitt eingeworbenen EU-Mittel von rund 10 Millionen Euro im Wesentlichen entsprechend den Vorgaben der EU und den gesetzlichen Bestimmungen bewirtschaftet. In Einzelfällen sind Vorschriften jedoch missachtet worden. Der Rechnungshof berichtete, der Senat habe zugesagt, die festgestellten Mängel abzustellen und diesbezügliche Maßnahmen in die Wege geleitet. So werde die Universität Hamburg ab dem 31. Dezember 2008 künftig regelmäßig die Saldenabstimmung bei den Drittmittelprojekten vornehmen. Nach Mitteilung der Universität habe sie die Rückstände bei der Abführung von Versorgungszuschlägen zwischenzeitlich abgearbeitet. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg habe einen beanstandeten Werkvertrag zügig aufgehoben. Nach Auskunft der Behörde für Wissenschaft und Forschung liefen dort Bestrebungen, die Kooperationsstelle Hamburg aus der Verwaltungsstruktur der Behörde herauszulösen und sie bis zum Ende 2008 in der Rechtsform einer privatrechtlichen GmbH, ohne Beteiligung der Stadt, auszugründen. Es sei geplant, Senat und Bürgerschaft im 4. Quartal 2008 mit der Angelegenheit zu befassen, sodass noch in 2008 mit der Gründungsphase der GmbH begonnen werden könne. zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Förderung der Arbeitsmarktpolitik aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Das in der Behörde für Wirtschaft und Arbeit als fondsverwaltender Behörde bestehende Verwaltungs- und Kontrollsystem entspricht aufbauorganisatorisch den europarechtlichen Anforderungen. Das Verfahren der Zuwendungsgewährung und der internen Finanzkontrolle weist allerdings Mängel auf. Der Rechnungshof berichtete, die Projektauswahl sei durch ein neu gestaltetes Verfahren deutlich verbessert worden. Insbesondere seien die notwendigen Auswahlkriterien sowie Leistungsbeschreibungen entwickelt worden und die Entscheidungen erfolgten auf der Basis eines vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens. Der Senat habe zudem zugesagt, für die ordnungsgemäße Prüfung der abgeschlossenen Projekte Sorge zu tragen. Für die Zukunft soll eine Wiederholung der festgestellten Mängel in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Diesbezügliche Maßnahmen seien eingeleitet. Auch die aufgezeigten Mängel im Bewilligungsverfahren würden abgestellt werden. Die Verwaltungsabläufe bei der Koordinierung mit anderen Zuwendungsgebern seien bereits verbessert worden. Seit dem Zuwendungsjahr 2008 erlasse die Behörde für Wirtschaft und Arbeit einheitliche Bescheide für die gesamte Förderung. Auflagen und die Konkretisierung des Zuwendungszwecks stimme sie mit den jeweiligen Fachbehörden ab, aus deren Einzelplänen die Kofinanzierung erfolge. 9

10 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Die vom Rechnungshof angeregte Vereinfachung der Prüfungsstandards auf das Niveau der Landeshaushaltsordnung sei nach Auskunft der Behörde bei der Europäischen Union nicht durchsetzbar gewesen. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Technische Hilfe zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit hat einem Träger Mittel für Leistungen der Technischen Hilfe ohne die erforderliche Prüfung und Festlegung zu Art und Umfang des Personaleinsatzes zuerkannt. Das Verwaltungsverfahren einschließlich der Wahrnehmung der internen Finanzkontrolle weist Mängel auf. Die bisherigen Strukturen der Aufgabenwahrnehmung führen zu vermeidbaren Mehrausgaben. Der Rechnungshof erläuterte, 4 Prozent der Gesamtmittel des Europäischen Sozialfonds könnten für die Finanzierung des anfallenden Verwaltungsaufwands (sogenannte Technische Hilfe) eingesetzt werden. Für die hierbei festgestellten Mängel bei der Vergabe, im Bewilligungsverfahren und bei der Verwendungsprüfung habe der Senat konkrete Abhilfe zugesagt. So sollten unter anderem Maßstäbe für eine angemessene Vergütung des Personaleinsatzes entwickelt und ein wettbewerbliches Verfahren vorgesehen werden. Zusammenfassende Umbuchungen im Datenbanksystem INEZ hätten in der Vergangenheit zu einer Verfälschung des Datenbankbestandes gegenüber den realen Abläufen geführt. Zur Gewährleistung einer korrekten Darstellung der einzelnen Leistungsbereiche der Technischen Hilfe wolle die Behörde künftig eine nachträgliche Zusammenfassung von Zuwendungen mit der fachlichen Leitstelle für INEZ in der Finanzbehörde im Einzelnen abstimmen. Der Rechnungshof werde die weitere Entwicklung im Auge behalten. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Förderung der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Die europarechtlich für eine wirksame Kontrolle der Fördermittelvergabe vorgesehenen Funktionen sind in Hamburg vorhanden. Vorgaben der Europäischen Union zur Auswahl und zum Prüfungsverfahren bei Projekten, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden, wurden jedoch nicht immer eingehalten. Vorschriften zur Landeshaushaltsordnung wurden vielfach nicht beachtet. Die konkrete Wirksamkeit des Projekts konnte nicht nachgewiesen werden. Es liegt ein Verstoß gegen das Verbot der Besserstellung von Mitarbeitern der Zuwendungsempfängerin gegenüber jenen der Freien und Hansestadt Hamburg vor. Der Rechnungshof hob zunächst hervor, dass die Verwaltung einer Reihe seiner Empfehlungen bereits gefolgt sei. So seien für die Projektauswahl die notwendigen Auswahlkriterien sowie Leistungsbeschreibungen entwickelt worden und die Entscheidungen erfolgten auf der Basis eines vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens. Der Senat habe zugesagt, für die ordnungsgemäße Prüfung der abgeschlossenen Projekte Sorge zu tragen und für die Zukunft eine Wiederholung der festgestellten Mängel in diesem Bereich auszuschließen. Diesbezügliche Maßnahmen seien eingeleitet. Bei der Antragsbearbeitung sei es zu einer deutlichen Verbesserung gekommen: Seit dem Zuwendungsjahr 2008 erlasse die Behörde für Wirtschaft und Arbeit einheitliche Bescheide für die gesamte Förderung. Zudem sollten künftig Bedarfe ermittelt und Verständigungen über Kennzahlen herbeigeführt werden, die in eine Wirksamkeitskontrolle münden sollen. In der Senatsstellungnahme fehle dagegen eine Aussage zum Verstoß gegen das Besserstellungsverbot, den der Rechnungshof in der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) erneut und insoweit entgegen der im Jahr 2002 abgegebenen Zusage 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 des Senats vorgefunden habe. Für den Rechnungshof bleibe unverständlich, weshalb es innerhalb mehrerer Jahre nicht möglich gewesen sei, hier für rechtmäßige Zustände zu sorgen, obwohl es sich beim Besserstellungsverbot nicht etwa nur um eine Verwaltungsbestimmung, sondern um eine von der Bürgerschaft immer wieder erlassene Vorschrift aus dem Haushaltsbeschluss handele. Die BSB habe nach Mahnung durch den Rechnungshof erst Ende August reagiert und eine allgemeine Ausnahmeregelung erlassen, die für besondere Fälle einen Dispens vom Besserstellungsverbot erlaube. Die Ausnahmeregelung überzeuge allerdings noch nicht. Eine solche Regelung solle nach den Verwaltungsvorschriften zur LHO insbesondere dazu dienen, die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Zuwendungsgewährung zu erhöhen. Dazu fänden sich in der Regelung keine konkretisierenden Angaben. So fehle in der Regelung eine Bindung von über das im öffentlichen Dienst übliche Gehaltsniveau hinausgehenden Vergütungen an tatsächlich erbrachte überdurchschnittliche Leistungen. Allein die Tatsache, dass jemand als Spitzenkraft entlohnt werde, biete diese Gewähr noch nicht. Insgesamt enthalte die Regelung viele unbestimmte Rechtsbegriffe, sie könne der Sachbearbeitung daher noch nicht die erforderliche Handlungssicherheit geben. Der Rechnungshof empfehle der Behörde darum eine Überarbeitung der Ausnahmeregelung und insbesondere eine Abstimmung mit der Finanzbehörde. Darüber hinaus liege bisher keine abschließende Erklärung der Behörde vor, wie in dem vorliegenden Fall der festgestellte Verstoß gegen das Besserstellungsverbot behandelt werden solle. Die Senatsvertreter sagten eine Überarbeitung der Ausnahmeregelung im Benehmen mit der Finanzbehörde zu. Zur privaten Nutzung eines Dienstwagens liege der Behörde inzwischen eine verbindliche Zusage vor, wonach der betroffene Mitarbeiter nun ein angemessenes Entgelt für diese Nutzung zahle. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass die vorgefundene Besserstellung sich nicht allein auf die Dienstwagennutzung beschränkt habe, sondern zum Beispiel auch Sozialversicherungsbeiträge erstattet worden seien. Insofern müsse bei der Prüfung des Einzelfalles eine Gesamtschau vorgenommen werden. Hierauf erwiderten die Senatsvertreter, dass der Mitarbeiter inzwischen nicht mehr aus dem Beamtenverhältnis beurlaubt sei. Weitere Details würden dem Rechnungshof mitgeteilt werden. Auf die Frage der Abgeordneten der SPD, ob es in der Behörde weitere, ähnlich gelagerte Projekte gebe, führten die Senatsvertreter aus, sie hätten hierüber keinen Überblick. Die jetzt gefundene Ausnahmeregelung gelte aber für alle Zuwendungen der BSB. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Norddeutsche Kooperation Insbesondere zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bestehen zahlreiche Kooperationen; weitere auch mit anderen norddeutschen Ländern erscheinen möglich und sinnvoll. Voraussetzung ist jedoch eine kostengünstigere oder verbesserte Aufgabenwahrnehmung. Der Rechnungshof leitete ein, die norddeutsche Kooperation sei einerseits ein aktuelles, andererseits durchaus kein neues Thema. Bereits 1949 hätte es die erste förmliche Kooperation zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gegeben. Er habe mit dem Beitrag insbesondere drei unerlässliche Voraussetzungen für sinnvolle Kooperationen benennen wollen: Zum einen sei Kooperation kein Selbstzweck, sondern nur sinnvoll, wenn Aufgaben dadurch besser oder wirtschaftlicher erledigt würden. Zum anderen müsse jede erwogene Kooperation vor ihrer Umsetzung genau untersucht und jede bereits umgesetzte im Nachhinein kontrolliert werden, inwieweit sie diese Voraussetzungen tatsächlich erfülle. Gegebenenfalls müsse nachgesteuert beziehungsweise eine Kooperation auch wieder rückgängig gemacht werden. Im Übrigen müsse sich nicht bei jeder einzelnen Kooperation stets eine sogenannte Win-win-Situation ergeben; es sei vielmehr ausreichend oder sogar vorteilhaft, wenn in Paketlösungen gedacht würde und die Rechnung für alle Beteiligten insgesamt aufgehe. Der Rechnungshof sei sich insoweit mit dem Senat einig. 11

12 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Der Abgeordnete der GAL erkundigte sich, ob die sehr knappe Äußerung des Senats in seiner Stellungnahme für den Rechnungshof ausreichend gewesen sei. Der Rechnungshof erklärte, dass es sich hier um einen zusammenfassenden Beitrag handele, der die Erkenntnisse aus anderen Beiträgen verdichte und zu dem deshalb auch kein kontradiktorisches Verfahren mit der Verwaltung vorläge. zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Darstellung von Gesetzesfolgen im öffentlichen Dienstrecht Im Interesse einer einheitlichen Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in den norddeutschen Ländern sollten bei dennoch beabsichtigten landesspezifischen Regelungen die wesentlichen Abweichungen von anderen Ländern im Gesetzgebungsverfahren transparent dargestellt werden. Der Rechnungshof erläuterte seine Forderung an den Senat, bestehende Zielkonflikte bereits in seinen Mitteilungen an die Bürgerschaft transparent zu machen, damit die Bürgerschaft den Abwägungsprozess erkennen und in ihre Beratungen einbeziehen kann. Er bestätigte auf Nachfrage der Abgeordneten der CDU, Tenor der Kritik des Rechnungshofs sei die zunächst unvollständige Information der Bürgerschaft durch den Senat. zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Kooperationen mit anderen Ländern und dem Bund Vor dem Abschluss neuer Kooperationen müssen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden. Die Wirtschaftlichkeit bestehender Kooperationen ist in einer Reihe von Fällen nicht nachgewiesen. Die Bürgerschaft ist vollständig zu informieren. Der Rechnungshof führte einleitend aus, dass Kooperationen zwischen den Ländern sinnvoll sein können, es aber nicht immer sein müssten. Dies hinge davon ab, inwieweit sie den Beteiligten Vorteile brächten. Kooperationen würden mit der Absicht einer Win-win-Situation eingegangen. Um dies beurteilen zu können, müsste Hamburg wissen, welche Aufwendungen für die Kooperation zu tätigen seien und was Hamburg demgegenüber als Vorteil erhalte. In der Regel ergäbe sich kein Vorteil, wenn für den Haushalt mehr Belastungen entstünden als ohne die Kooperation. Um eine fundierte Entscheidung über das Pro und Contra herbeiführen zu können, seien alle Aspekte, die finanzielle Auswirkungen hätten, abzuwägen. Das dafür vorgesehene Instrument sei worauf der Rechnungshof schon wiederholt hingewiesen habe die in der LHO vorgegebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die Justizbehörde sei Kooperationen zu Verfahren in der Justiz eingegangen, von denen sie bis heute die Höhe der finanziellen Belastungen nicht kenne. Der Rechnungshof begrüßte die Zusage des Senats, die Wirtschaftlichkeit bestehender Kooperationen zu prüfen, weil dies auch seiner Ansicht nach unerlässlich sei. Mit Hinweis auf eine schriftliche Äußerung der Justizbehörde, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen lohnten nicht, wenn die Kooperation nur wenige gerichtliche Verfahren umfasse, hob der Rechnungshof den Sinn und Zweck von 7 LHO hervor. Danach stehe das Ob einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei finanzwirksamen Maßnahmen nicht zur Disposition. Lediglich das Wie sei gestaltbar, weil eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angemessen sein müsse. Die Behörde habe etwa zur Kooperationen in Binnenschifffahrtssachen die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Hinweis auf drei Verfahren in 2007 mit geringen Gebühreneinnahmen für verzichtbar gehalten, dabei aber nicht berücksichtigt, dass zum einen von der Kooperation nicht nur Zivilverfahren umfasst würden, sondern auch Strafsachen und Bußgeldverfahren und zum anderen den Einnahmen Personalaus- 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 gaben gegenüberstünden. Ohne großen Aufwand sei zu berechnen, dass der Kostendeckungsgrad bei diesen Verfahren bei 13,6 Prozent liege. Sofern es sich um Verfahren für die Kooperationspartner handele, trage Hamburg allein für diese die nicht gedeckten Kosten. Dies müsste überprüft werden. Der Rechnungshof forderte die Behörde auf, die Senatszusage unverzüglich umzusetzen. Zum gemeinsamen Mahngericht mit Mecklenburg-Vorpommern erinnerte der Rechnungshof an die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drs. 18/2754 vom 18. August 2005), dass die Einnahmen aus dem Betrieb des gemeinsamen Mahngerichts auskömmlich seien. Die Justizbehörde hätte zuvor jedoch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, nach der die Ausgaben die Einnahmen überstiegen. Diese Untersuchung sei zudem unvollständig, die Wirtschaftlichkeit der Kooperation daher noch ungünstiger zu bewerten gewesen. Die Justizbehörde hätte in Annahme eines Verfahrensanstiegs Verfahren zur Grundlage ihrer Stellenbedarfe gemacht, obwohl Mecklenburg-Vorpommern selbst hochgerechnete Verfahren gemeldet hatte. Ihre Überlegungen hierzu hätte sie der Bürgerschaft nicht mitgeteilt. Bundesweit und in Mecklenburg-Vorpommern wären die Verfahren aber rückläufig gewesen. Inzwischen habe sich die Anzahl der Mahnverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der ursprünglichen Annahme der Justizbehörde nahezu halbiert. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass die Bürgerschaft die beantragten Stellen für den Fall des Rückgangs der Mahnverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern mit einem kw-vermerk bewilligt hätte. Sie hätte gleichzeitig einem Haushaltsbeschluss zugestimmt, der bei Anstieg der Verfahrenszahlen der Justizbehörde im Einvernehmen mit der Finanzbehörde die Schaffung neuer Stellen ermöglicht. Aus welchen Gründen die Justizbehörde trotz Rückgangs der Mahnverfahren keine Stellen gestrichen hat, habe sie bislang nicht mitgeteilt. Aktuell habe der Senat der Bürgerschaft in der Nachbewilligungsdrucksache von August 2008 (Bürgerschaftsdrucksache 19/971 vom 26. August 2008) mitgeteilt, er erwarte einen erheblichen Rückgang der Mahnverfahren insgesamt, das heißt Hamburgs und Mecklenburg-Vorpommerns zusammen, und damit auch der Einnahmen. Minderbedarfe habe der Senat mit geringeren Zustellkosten nach Wechsel des Anbieters und sinkender Verfahren begründet; aus welchen Gründen er Personalkosten unberücksichtigt gelassen habe, erschließe sich nicht. Bereits der Rückgang der Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern habe zu Personalminderbedarfen geführt. Es sei daher klärungsbedürftig, warum ein erheblicher Rückgang Hamburger Verfahren keine Personaleinsparungen nach sich zöge. Der Rechnungshof bat die Senatsvertreter, sich hierzu zu äußern. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten ihre Bereitschaft, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen zu wollen und bedauerten, dass dies insbesondere bei langjährigen Kooperationen bisher nicht geschehen sei. Bei den Abkommen zu Binnenschifffahrtssachen, seerechtlichen Verteilungsverfahren und technischen Schutzrechten sei dies schwierig, weil es sich um wenige Verfahren handele. So habe es bei den Binnenschifffahrtssachen 2007 drei Verfahren, bei den seerechtlichen Verteilungsverfahren in den vergangenen Jahren ein einziges gegeben. Es sei schwierig, die Personalkosten zu separieren und den Einnahmen gegenüber zu stellen. Man wolle jedoch prüfen, wie man mit dem geringen Zahlenmaterial zukünftig Berechnungen anstelle. Bei den technischen Schutzrechten sei dies bereits erfolgt. Jährlich stünden den rund bis Euro Personalkosten Gebühreneinnahmen von rund 1,5 Millionen Euro gegenüber. Eine Kostendeckung von 13,6 Prozent, wie sie der Rechnungshof für Binnenschifffahrtssachen erwähne, könnten die Senatsvertreterinnen und -vertreter nicht nachvollziehen. Ohne Zeitaufschreibung, die bei den nächsten Verfahren eingeführt würde, ließen sich keine Feststellungen zur Kostendeckung treffen. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass der von ihm angeführte Kostendeckungsgrad bei Binnenschifffahrtssachen auf Zahlen aus dem Führungsinformationssystem für Gerichtsleitungen des Amtsgerichts Hamburg beruhe. Aus diesem System könnten die auf die Verfahren entfallenden Personalanteile abgerufen werden. Durch Umrech- 13

14 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode nung auf die entsprechenden Personalkosten und Gegenüberstellung der Einnahmen sei der Kostendeckungsgrad problemlos feststellbar. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten weiter aus, bei der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zur Errichtung des Gemeinsamen Mahngerichts habe man seinerzeit keinen Anlass gesehen, die Schätzgrundlagen für die erwartete Anzahl von Verfahren aus dem Partnerland anzugeben. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hielten es auch für gerechtfertigt, einen Zuschlag vorgenommen zu haben, weil die wirtschaftliche Entwicklung und der Anstieg der Zahl der Mahnverfahren in Hamburg dies nahegelegt hätten. Der Gesamtkomplex Mahnverfahren sei trotz der mittlerweile geringen Anzahl von Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rentabel. Die Bürgerschaft solle in Zukunft ausreichend unterrichtet, insbesondere auf bestehende Zweifel hingewiesen werden. Rückwirkend zum 1. November 2007 seien zwei Stellen für Servicemitarbeiter im Umfang von jährlich Euro und zum 15. August 2008 eine Stelle Rechtspfleger A 9 im Umfang von jährlich Euro gestrichen worden. Die unmittelbar dem Verfahren zugeordneten Stellen seien nunmehr entsprechend dem Rückgang der Verfahrenszahlen um die Hälfte reduziert. Eine zeitigere Streichung sei aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht möglich gewesen. Die Justizbehörde habe mit der Finanzbehörde vereinbart, bei Anstieg beziehungsweise Rückgang der Verfahrenszahlen Anpassungen im Umfang von je 0,5 Stellen je Verfahren bei Rechtspflegern und je Verfahren bei den Servicemitarbeitern vorzunehmen. Eine Verringerung der halben Stelle in der Justizkasse sei wegen ansteigender Vollstreckungszahlen nicht möglich. Die halbe Stelle zur Verstärkung des Wachtmeisterdienstes beim Amtsgericht könne nicht reduziert werden, da Anträge aus Mecklenburg-Vorpommern häufig nicht elektronisch gestellt würden, sondern konventionell bearbeitet werden müssten. Die Abgeordneten der CDU betonten, dass Kooperationen mit anderen Ländern grundsätzlich politisch erwünscht seien. Unter Hinweis auf die Erfahrungen mit der Eichdirektion hoben sie hervor, dass man die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als Grundlage der politischen Willensbildung unbedingt benötige, um beurteilen zu können, ob solche Kooperationen zu erheblichen Bezuschussungen durch Hamburg führten. Man könne sich nicht vorstellen, dass es gerade bei so wenigen Verfahren wie bei Binnenschifffahrtssachen und seerechtlichen Verteilungsverfahren nicht möglich sei, die Kosten festzustellen. Die Abgeordneten baten um Klarstellung, ob den Mahnverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern aus Hamburg gegenüberstünden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, dass es sich um Zahlen aus dem Jahr 2005 handele, die Mahnverfahren aber bis Ende 2007 auf für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammen zurückgegangen seien, was auf die verbesserte konjunkturelle Lage zurückzuführen sei. Auf Basis der bis Juli 2008 eingegangenen Verfahren erwarte die Behörde bis zum Ende des Jahres insgesamt Verfahren, davon rund aus Mecklenburg-Vorpommern. Auf Nachfrage der Abgeordneten der SPD erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass die Justizbehörde die vom Senat bis zum 31. Oktober 2008 zugesagte Erledigung von Prüfaufträgen einhalten werde. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Die Organisation der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung an zwei unausgelasteten Standorten ist unwirtschaftlich. Unabhängig von der Zahl tatsächlich unterzubringender Personen belastet die Kooperation mit Mecklenburg-Vorpommern den Haushalt bis Vertragsende mit rund 1,6 Millionen Euro. Der Rechnungshof erläuterte die Kooperation und hob hervor, dass eine Vereinbarung mit einer Mindestlaufzeit von sechs Jahren geschlossen worden sei, die für Hamburg weder vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten noch Anpassungen an Kostenentwicklungen vorsehe und nicht die erforderliche Flexibilität ermögliche. Als Folge könne die 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 nach zwei Jahren haushaltsrechtlich gebotene Erfolgskontrolle nicht vorgenommen werden. Die Stadt habe in der Vereinbarung die Übernahme von Kosten für 30 Plätze garantiert, unabhängig davon, ob sie belegt seien. Die Hamburg entstandenen tatsächlichen Kosten für nicht in Anspruch genommene Plätze seien im ersten Halbjahr 2007 bis auf 76 Prozent angestiegen. Hinzu kämen die Kosten für 40 Plätze in der Anlaufstelle, die ebenfalls im Prüfungszeitraum zum Teil nicht annähernd ausgelastet gewesen seien. Der Rechnungshof begrüßte die Zusagen des Senats, prüfen zu lassen, ob die Vereinbarung geändert werden könne und das Vorhalten beider Standorte wirtschaftlich sei. Er bat die Senatsvertreter, über die Ergebnisse sowie ergänzend zur Praxis der Gesundheitsuntersuchungen zu berichten. Die Senatsvertreter erläuterten, dass für das Jahr 2007 insgesamt keine Minderausschöpfung der 30 garantierten Plätze vorgelegen habe, sodass insoweit keine belegungsunabhängigen Kosten entstanden seien. Sie trugen ohne genauere Erläuterung der Berechnung vor, dass die Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme um rund Euro höher gewesen seien als die Mindestkosten. Die Senatsvertreter betonten den Entscheidungsdruck, der angesichts der erforderlichen Auflösung des Wohnschiffes und fehlender Lösungsmöglichkeit in Hamburg seinerzeit bestanden hätte. Die Idee einer norddeutschen Kooperation habe politische Priorität gehabt. Sie räumten ein, dass wegen der zum damaligen Zeitpunkt ersichtlich sinkenden und für die Zukunft äußerst schwer zu prognostizierenden Zugangszahlen eine Erfolgskontrolle sowie Steuerungs- und Kündigungsmöglichkeiten vor Ablauf von sechs Jahren sinnvoll gewesen wären. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns hätte im Juli 2008 mit Blick auf die beiderseitige positive Zusammenarbeit Änderungen der Kooperation oder eine vorzeitige Beendigung ausgeschlossen. Der Senat werde seine Bemühungen aber gegebenenfalls auf anderer Ebene fortsetzen. Mit Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag erklärten die Senatsvertreter, dass man eine ganzheitliche Anlaufstelle in Hamburg anstrebe, bis zum Ende des Vertrags die Mindestbelegung in Mecklenburg-Vorpommern aber ausnutzen wolle. Da der Vertrag momentan nicht änderbar sei, werde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zurückgestellt. Im Übrigen könne auch die Anlaufstelle in der Sportallee nicht aufgegeben werden, da nach geltendem Asylverfahrensrecht jedes Land eine Aufnahmeeinrichtung vorhalten müsse. Abschließend betonten die Senatsvertreter, dass sie sofern sie heute eine Erfolgskontrolle vornähmen den Beanstandungen des Rechnungshofs widersprechen müssten, da nach ihren Berechnungen keine belegungsunabhängigen Kosten zum Nachteil Hamburgs angefallen seien. Allerdings räumten sie ein, für die Zukunft keine Prognose machen zu können. Neuantragsteller würden außer Personen mit Kindern durchschnittlich innerhalb von fünf bis sieben Tagen nach Nostorf gebracht und dort regelmäßig am selben Tag untersucht. Personen mit Kindern würden entsprechend der Koalitionsvereinbarung in Folgeunterkünften von fördern & wohnen Anstalt öffentlichen Rechts in Hamburg wohnen und zuvor im Bezirksamt Hamburg-Nord in Amtshilfe ohne Kosten für die Behörde für Inneres untersucht. Diese Vereinbarung mit dem Bezirksamt Hamburg- Nord gelte noch für mindestens ein Jahr. Die Abgeordneten der SPD werteten diese Verfahrensweise als eine Verbesserung zu der im Jahresbericht dargestellten Zeitschiene. Auf die Frage der Abgeordneten der SPD nach weiteren Kosten, wie zum Beispiel für den Shuttletransport nach Nostorf, erklärten die Senatsvertreter, dass alle zur Erstaufnahme getätigten Ausgaben in den 1,6 Millionen Euro enthalten seien. Der Rechnungshof stellte klar, dass dies nicht zutreffe und unter anderem die Shuttlekosten zusätzlich zu den 1,6 Millionen Euro von der Behörde zu zahlen seien. Die Abgeordneten der CDU nahmen Bezug auf die von den Senatsvertretern genannten tagesdurchschnittlichen Belegungszahlen und fragten nach der Zahl der Tage, an denen die Belegung von 30 Plätzen unterschritten war. Die Senatsvertreter nannten exemplarisch tagesaktuelle Belegungszahlen auch unterhalb der Mindestbelegung ab Juli 2007 und führten dazu aus, dass den Ausländern in ihrer Aufenthaltsgestattung zwar eine Aufenthaltsbeschränkung für den Landkreis Ludwigslust und Hamburg 15

16 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode eingeräumt werde. Man könne aber nicht verhindern, dass einzelne Ausländer unmittelbar nach ihrer Unterbringung Nostorf wieder verließen. Insofern seien stichtagsbezogene Zahlen stark schwankend und für eine verlässliche Aussage unzureichend. Eine Abgeordnete der CDU erklärte, sie hielte eine Vereinbarung mit einer gewissen Laufzeit angesichts der angestrebten Kostensicherheit für üblich. Eine Wohneinrichtung ob in Hamburg oder an anderer Stelle könne nicht täglich den Bedarfen angepasst werden; Kostenbeteiligungen müssten demnach einen Fixkostenbestandteil berücksichtigen. Im Übrigen wäre ein finanzielles Risiko auch in Hamburg zu tragen gewesen. Obwohl die Abgeordneten der CDU einräumten, dass Flexibilität sinnvoll gewesen sein könnte, erklärten sie abschließend, die ablehnende Haltung Mecklenburg-Vorpommerns zur vorzeitigen Aufgabe der Kooperation oder Vertragsanpassungen nachvollziehen zu können. Der Rechnungshof betonte abschließend die Notwendigkeit, in Verträgen Anpassungsoptionen vorzusehen. Gerade die vom Senat vorgetragenen Prognoseunsicherheiten waren bei Vertragsabschluss bekannt und hätten Flexibilität zwingend erfordert. Er gab zu bedenken, dass sich die Zahl der unterzubringenden Personen von 2002 bis 2006 und damit im Zeitraum vor dem Vertragsabschluss um 68 Prozent verringert habe und auch heute nicht auszuschließen sei, dass die Zahlen wieder sinken. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Dienstwaffen Sowohl der Bestand an Dienstpistolen bei der Polizei als auch die geplante Neubeschaffung basieren auf einer überhöhten Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs. Organisation und Arbeitsabläufe der Zentralen Waffenwerkstatt sind verbesserungsbedürftig. Für den beabsichtigten Neubau einer Schießstandanlage müssen doppelte Mietzahlungen ausgeschlossen werden. Im Bereich des Justizvollzugs muss die Praxis der Schießübungen verbessert werden. Der Rechnungshof erläuterte, die Fachbehörden und der Senat hätten dem Rechnungshof bei den aufgezeigten Handlungsbedarfen zugestimmt und deren Abhilfe zugesagt. Auf die Frage der Abgeordneten der CDU, ob es bei Aufgabe des Schießstandes im Sportpark trotz der Aufgabe des Projekts Volkspark bleiben werde, antwortete der Rechnungshof, er habe keine Erkenntnisse, dass die Zusammenlegung der beiden Schießstandanlagen wieder zur Disposition stehe. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Bluttransfusionswesen am Institut für Transfusionsmedizin Die Abgabepreise für Blutprodukte werden ohne Kenntnis ihrer tatsächlichen Herstellungskosten festgesetzt. Auf Abnehmerseite besteht kein ausreichender Anreiz für den wirtschaftlichen Umgang mit Blutprodukten. Die Verfallsquote muss wieder reduziert werden. Der Rechnungshof erläuterte, hinsichtlich der getroffenen Feststellungen herrsche im Wesentlichen Übereinstimmung mit dem Senat. Einige Forderungen des Rechnungshofs seien bereits vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) umgesetzt worden. So sei die Rücknahmegebühr für Blutkonserven auf nunmehr 15 Euro angehoben worden. Die Verfallsquote von Blutprodukten habe sich positiv entwickelt: Wenn auch die frühere Verfallsquote von 2,5 Prozent noch nicht wieder erreicht worden sei, könne doch eine relative Verbesserung zum Jahr 2007 um 10,5 Prozent verzeichnet werden. Der Trend rückläufiger Blutspenden sei in 2008 gestoppt worden. Die Kosten für Forschung und Lehre würden mittlerweile gesondert verbucht. Die 2004 beschaffte Software sei in Betrieb genommen worden; das leistungsfähigere Bestrahlungsgerät für Blutpräparate sei beschafft und bereits vom TÜV abgenommen worden. Das UKE habe sich zudem verpflichtet, bei Beschaffungen zukünftig die Vergabebestimmungen einzuhalten. Als suboptimal stelle sich die weiterhin fehlende 16

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 Preiskalkulation für Blutprodukte dar. Eine differenzierte Kostenkalkulation sei seitens des UKE derzeit nicht beabsichtigt; wirtschaftliche Nachteile für das Institut für Transfusionsmedizin seien jedoch nicht zu erkennen. Das UKE arbeite aber an der flächendeckenden Einführung einer Kostenträgerrechnung. Die Abgeordneten der CDU fragten nach, warum die Einführung einer differenzierten Kostenkalkulation bisher nicht erfolgt sei. Der Rechnungshof erklärte, dass dies an der fehlenden Kostenträgerrechnung im UKE liege. Ein kleines Institut wie die Transfusionsmedizin erscheine zwar ideal als Pilotprojekt zur Etablierung neuer Strukturen, es sei jedoch nachvollziehbar, dass das UKE eine übergreifende Lösung für alle Kliniken und Institute anstrebe. Mittelfristig müssten allerdings Produktionskosten ermittelbar sein, insbesondere bei Verkäufen sowie vor dem Eingehen von Kooperationen. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Entgeltkalkulation Gemessen an den Zielvorgaben, sich über kostendeckende Leistungsentgelte zu finanzieren sowie Quersubventionen zwischen den Ländern und Kundengruppen zu vermeiden, weist das interne Rechnungswesen von Dataport noch erhebliche Mängel auf. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist so zu gestalten, dass neben der Produktergebnisrechnung weitere kundenorientierte Ergebnisrechnungen erstellt werden können. Der Nachweis von Synergieeffekten fusionsbedingter Maßnahmen ist bislang unzureichend. Die mit dem Beitritt der Länder Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich erwarteten Synergien sollten aufgezeigt und belegt werden. Der Rechnungshof stellte einleitend heraus, dass der Senat den Feststellungen des Rechnungshofs weitgehend zugestimmt und in einer Arbeitsgruppe der Trägerländer wichtige Umsetzungsschritte bei Dataport Anstalt öffentlichen Rechts veranlasst habe. Er machte deutlich, dass es sich bei Dataport um einen IT-Dienstleister von erheblicher Größenordnung und bundesweiter Bedeutung handelt und bat den Senat wegen der finanziellen Bedeutung für Hamburg um Auskunft, - auf welcher Zahlenbasis Hamburg sicherstellt, dass keine Quersubventionen zulasten Hamburgs als finanzstärkstes Trägerland stattfinden und - warum Hamburg in einer direkten Beziehung zwischen Leistungen Dataports und den dafür gezahlten Entgelten gegenüber der Großkundenvereinbarung keine Vorteile sieht. Die Senatsvertreter führten aus, dass der Passus zur Quersubventionierung auf Wunsch Schleswig-Holsteins in die Konsortialvereinbarung eingeflossen sei. Die Betrachtung nach Marktsegmenten erbringe nicht die zur Steuerung sowie zur Vermeidung von Quersubventionen relevanten Informationen. Auch sei es bei der Fusion gerade darum gegangen, eine bestimmte Infrastruktur gemeinsam zu nutzen, um Synergieeffekte zu erzielen. Die Frage von Quersubventionen könne jeweils nur für ein konkretes Vorhaben beantwortet werden. Zur laufenden Nutzung der Infrastruktur gebe es klare Regeln. Die Kosten würden hälftig geteilt. Bei der Weiterentwicklung von Verfahren richte sich die Kostenaufteilung nach dem Anteil der Nutzung. So nutze Hamburg die Infrastruktur für das Meldewesen technisch betrachtet als eine Meldedienststelle, Schleswig-Holstein benötige die Infrastruktur für jede Kommune. Hier gelte daher etwa die Aufteilung 1 : 300. Für das Steuerrechenzentrum, das von allen vier Ländern genutzt werde, sei ebenfalls ein Schlüssel vereinbart. Diese Art der Nutzung solle zukünftig zunehmen. Zur Frage der Leistungsbeziehungen mit Dataport erklärten die Senatsvertreter, dass von einem Leistungsvolumen von rund 110 Millionen Euro etwa 40 Millionen Euro für Rechenzentrumsleistungen unter die Großkundenvereinbarungen fielen. Für diesen Bereich prüfe die Finanzbehörde kritisch die Anmeldungen der Behörden, fasse 17

18 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode gleichartige Aufgaben zusammen und stelle den Gesamtbedarf fest. Hamburg verhalte sich gegenüber Dataport daraufhin als Großeinkäufer und erwarte einen entsprechend hohen Rabatt gegenüber den Einzel-Listenpreisen. Für Dataport bedeute dies gleichzeitig eine hohe Planungssicherheit, weil die Einnahmen für das Jahr der Vereinbarung ziemlich exakt eingeschätzt werden könnten. Über die Leistungen, die auf die einzelnen Behörden, Landesbetriebe und so weiter entfallen, würden dann sogenannte Großkundenvereinbarungen getroffen und ein pauschaliertes Entgelt festgelegt. Das vereinbarte Leistungsvolumen dürfe um 20 Prozent nach oben beziehungsweise 10 Prozent nach unten abweichen. Aufgrund des vorhergehenden Planungsprozesses sei die Pauschalierung wirtschaftlich. Die Masse der Leistungen in diesem Segment sei hinsichtlich der Stückkosten sehr inflexibel. Auch deutliche Änderungen der Leistungsmengen würden nur zu geringen Veränderungen des Aufwands führen. Eine Spitzabrechnung kurzfristiger Veränderungen auf Basis der Listenpreise sei daher unwirtschaftlich. Der Rechnungshof machte deutlich, dass er die Aktivitäten der Finanzbehörde im Planungsprozess positiv beurteile. Eine direkte Preis-Leistungs-Beziehung stehe dazu jedoch nicht im Widerspruch. Sie biete insbesondere den Behörden den Anreiz zu sparen und sollte daher etabliert werden. Dies bedeute nicht, dass man zu kleinteiligen Regelungen kommen oder auf die Planungssicherheit für Dataport verzichten müsse. Schleswig-Holstein schließe zum Beispiel für einzelne Leistungspakete mehrjährige Verträge ab. Zur Frage der Quersubventionierung fragte der Rechnungshof nach, woher der Senat wisse, ob nicht Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam die Kommunen oder das Drittgeschäft subventionieren. Die Senatsvertreter führten aus, dass die Preise für Rechenzentrumsleistungen innerhalb der Bandbreite der Rahmenvereinbarung der Finanzbehörde mit Dataport für die Behörden fix seien. Auseinandersetzungen der Behörden mit Dataport fänden darüber statt, ob die Leistungen korrekt erbracht seien. Neben dem Rahmenvertrag gebe es weitere vertragliche Regelungen zu Einzelaufträgen. Das Kommunalgeschäft mache bei Dataport circa 10 Millionen Euro p.a. aus. Davon entfalle ein geringer Teil auf den Rechenzentrumsbetrieb, wo Quersubventionierungen aufgrund separat zuzurechnender Strukturen kaum auftreten könnten, und ein größerer Anteil auf die Softwareentwicklung und so weiter. Die letztgenannten Produkte seien bei Dataport gerade überprüft worden und der Verwaltungsrat habe beschlossen, zum Beispiel das kommunale Finanzwesen nicht mehr anzubieten, weil ein akzeptabler Preis ohne Quersubventionierung nicht mehr möglich sei. Dies sei allerdings das Ergebnis einer produktbezogenen Kostenrechnung. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass Dataport auch Gemeinkosten habe. So verursache das Kommunalgeschäft in Schleswig-Holstein Vertriebskosten. Daher sei in einer Segmentberichtserstattung festzustellen, ob dieser Bereich sich auch bei Einbeziehung dieser Kosten noch selbst trage. Hier sei nicht erkennbar, dass Hamburg eine Berichterstattung entsprechend der Konsortialvereinbarung fordere. Die Senatsvertreter führten aus, dass Hamburg die Gemeinkosten bekannt seien. Sie würden auf die Produktbereiche entsprechend der jeweiligen Kopfzahlen umgeschlagen. Hamburg habe eine Berichterstattung nach Marktbereichen bisher nicht als sein Interesse angesehen. Es sei vielmehr darum gegangen, Entwicklungen mit anderen gemeinsam voranzubringen. Dies liege im Interesse Hamburgs, dass zu 60 Prozent Kommune sei. Der Abgeordnete der GAL wies darauf hin, dass private Personen und Unternehmen unter mehreren Anbietern wählen könnten und fragte nach, wie man durch die Vertragsgestaltung mit Dataport ökonomisches Handeln fördern könne. Die Senatsvertreter erklärten, dass Hamburg seit 2001 die nominellen IT-Ausgaben bei circa 30 bis 40 Prozent Leistungssteigerung konstant halte. Dies werde mit diesem Jahr enden, weil steigende Personalkosten, die Umsatzsteuererhöhung und so weiter nicht mehr aufgefangen werden könnten. Hamburg habe den Vorteil, Anteilseigner zu sein, und würde daher anhand der Vorlagen für den Verwaltungsrat merken, wenn Dataport bei den Preisverhandlungen einen versteckten Gewinnaufschlag erheben würde. Die Abgeordneten der CDU wollten wissen, wie der Senat mit einem Monopolisten hart verhandeln wolle und wie ein Marktgeschehen abgebildet werden solle. Die Senatsvertreter betonten erneut die nominell konstant gehaltenen Preise und führten 18

19 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2082 aus, dass auf dieser Basis gleichzeitig die Kostenentwicklung der jeweiligen Leistungseinheiten betrachtet werden könnten. Über die Kostenentwicklung am Markt habe man insbesondere durch Beratungsunternehmen gute Informationen. Die Abgeordneten der CDU betonten, dass es nicht hingenommen werden könne, wenn die Kontrolle der Dataport-Kosten durch die Finanzbehörde für den Rechnungshof und den Unterausschuss Prüfung der Haushaltsrechnung nicht hinreichend transparent seien. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Anreizwirkung aus Preis-Leistungs-Beziehungen für die Finanzbehörde noch nicht den Stellenwert hat, den der Rechnungshof für wünschenswert hält. Die Bündelungsfunktion und das Großkundenmanagement der Finanzbehörde hob er noch einmal positiv heraus. Der Abgeordnete der GAL fragte nach, ob man die Leistungen Dataports auch ausschreiben könne. Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass die Masse der Leistungen hoheitliche Tätigkeiten umfasse und nur von Dataport erbracht werden dürfe. Eine Abtrennung der übrigen Leistungen mit der Folge doppelter Strukturen sei nicht wirtschaftlich. Im Übrigen brauche Hamburg sich bei den Gesamtkosten im Vergleich mit entsprechenden Großunternehmen nicht zu verstecken. zu empfehlen, den Darlegungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Heranziehung Bediensteter zum Schadensersatz Den Behörden fehlt häufig der Überblick über entstandene Schäden. Damit sind sie nicht in der Lage, etwaige Ersatzansprüche gegen Bedienstete erkennen, prüfen und geltend machen zu können. Um Nachteile für den Haushalt zu vermeiden, müssen alle beteiligten Behörden denselben Sachverhalt in für Schadensersatzansprüche maßgeblichen Fragen einheitlich beurteilen. Der Rechnungshof berichtete, zur verbesserten Erkennung und Erfassung entstandener Schäden sei die Verwaltung auf die einschlägigen Regelungen und Richtlinien hingewiesen worden. Der Rechnungshof rege zudem an, eine intensivere Prävention zu betreiben. In diesem Zusammenhang seien zum Beispiel Unfalldatenschreiber in Polizeifahrzeugen diskutiert worden, auch würde eine verlässliche Inventarisierung und Anlagenbuchhaltung helfen. Der Rechnungshof verwies auf problematische Schadensfälle mit Fahrzeugen, in denen die Finanzbehörde im Außenverhältnis von grober Fahrlässigkeit ausgehe, und damit die Mithaftungsquote des geschädigten Dritten reduziere, die Behörde für Inneres (BfI) im Innenverhältnis hingegen leichte Fahrlässigkeit des Bediensteten feststelle mit der Folge, dass Hamburg wegen der verschiedenen Haftungsmaßstäbe einen höheren Schaden zu tragen habe. Hinsichtlich dieser unterschiedlichen Bewertung von Verschuldensgraden bei denselben Sachverhalten müsse eine einheitliche Behandlung angestrebt werden. Die BfI und die Finanzbehörde hätten das Problem erkannt und wollten sich künftig miteinander abstimmen. Der Rechnungshof erhalte im Nachgang zum Prüfungsverfahren entsprechende Schadensübersichten zur Kenntnis und habe damit die Möglichkeit, den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen nachzuvollziehen. Auf Nachfragen der Abgeordneten der CDU bestätigte der Rechnungshof, die erste Schadensübersicht beginnend mit den Schadensfällen des Jahres 2007 erhalten zu haben. Die Übersicht verdeutliche, dass die Fälle jetzt zumindest in einem geordneten Verfahren diskutiert werden würden. Die Abgeordneten der SPD erkundigten sich, in welcher Form die Bediensteten zum Schadensersatz herangezogen werden würden. Der Rechnungshof erläuterte, wenn ein Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sei, müsse der Bedienstete den entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzen. 19

20 Drucksache 19/2082 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Nach Einschätzung der Abgeordneten der CDU sei entscheidend, überhaupt Kenntnis von entstandenen Schäden zu erhalten und damit unentdeckte Kosten nicht unnötigerweise von der Stadt tragen zu lassen. zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten. Zu Tzn , Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe von Aufträgen (Wertgrenzen) Wertgrenzen, unterhalb derer regelmäßig auf eine Öffentliche Ausschreibung verzichtet werden darf, sind von den zuständigen Behörden ohne Prüfung und Begründung festgesetzt worden. Öffentliche Ausschreibungen bei Bauleistungen sind 2006 auf einen Anteil von etwa 20 Prozent gesunken und stellen damit entgegen ihres gesetzlichen Vorrangs die Ausnahme dar. Der Rechnungshof berichtete, die Finanzbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hätten zugesagt, die Höhe der Wertgrenzen in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren bis zum 1. Dezember 2008 zu überprüfen. Die BSU habe bereits ein Grobkonzept vorgelegt. Der Rechnungshof werde das Thema weiter verfolgen und dabei speziell mögliche Veränderungen zum Thema Wertgrenzen bei der Weiterentwicklung des Vergaberechts im Auge behalten. Der Hinweis des Senats auf eine umfangreiche Organisationsuntersuchung als Grundlage für die Festlegung der Wertgrenzen irritiere, da dem Rechnungshof keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt werden konnten. Die Abgeordneten der CDU gaben den Hinweis, dass die Wertgrenze von Euro eine politische Entscheidung gewesen sei. Aus volkswirtschaftlicher Sicht mache das für Hamburg auch Sinn, weil so gewährleistet sei, dass mittelständische Unternehmen bei Vergaben zum Zuge kämen. Die aus Steuern finanzierten Aufträge sicherten so Arbeitsplätze. Sie fragten weiter, ob bei dem Hinweis der BSU, dass Prozent des Vergabevolumens für Bauleistungen über Euro gelegen hätten, die beschränkt ausgeschriebenen und freihändig vergebenen Aufträge bei der Prozentbildung hätten abgezogen werden müssen. Der Rechnungshof verneinte dies. Der Wert sei unabhängig von der Vergabeart gebildet worden. Auf Nachfrage der Vorsitzenden erläuterte der Rechnungshof, europaweite Ausschreibungen seien erst ab den EG-Schwellenwerten erforderlich. Unterhalb der Schwellenwerte gelte nationales Vergaberecht. Die Grundregeln der EG-Verträge müssten aber immer beachtet werden. Ausschreibungen müssten diskriminierungsfrei sein und dürften unter anderem keine reine regionale Beschränkung vorsehen. Hamburger Unternehmen würden sich auch um Aufträge außerhalb Hamburgs bemühen. Dort träfen sie auf eine Marktsituation, die ebenfalls durch Wertgrenzen gekennzeichnet sei. Zu beobachten sei, dass sich diese ungesund hochschaukeln würden. Es sei zu bezweifeln, dass sich unter diesen Bedingungen insgesamt ein für alle Seiten vorteilhaftes Ergebnis erzielen ließe. Die Abgeordneten der CDU erkundigten sich nach den unterschiedlichen Bezugsgrößen (BSU: Vergabevolumen Rechnungshof: Anzahl der Vergaben) für die Darstellung des Anteils der Vergaben nach Öffentlicher Ausschreibung beziehungsweise nach Offenem Verfahren. Der Rechnungshof erklärte dazu, dass der gesetzliche Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung gemäß 55 LHO grundsätzlich für jeden Einzelfall gelte. Deshalb könne auch nur der prozentuale Anteil der im Wege der Öffentlichen Ausschreibung erfolgten einzelnen Vergaben ein Maß für die Einhaltung des Vorranges sein. Dem Maßstab Vergabevolumen mangele es außerdem an der erforderlichen Transparenz. Bereits wenige Vergaben nach Öffentlicher Ausschreibung mit sehr hohen Vergabesummen könnten gegenüber einer weitaus höheren Anzahl von Vergaben mit niedrigen Vergabesummen, die nicht nach Öffentlicher, sondern nach Beschränkter Ausschreibung oder freihändig erfolgt seien, den falschen Eindruck erwecken, dem Vorrang der öffentlichen Ausschreibung sei Rechnung getragen worden. Auch aus diesem Grund komme als Bezugsgröße nur die Anzahl der Vergaben infrage. 20

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