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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Jan Mücke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2125 Reform der Gewerbesteuer Vorbemerkung der Fragesteller DieGewerbesteueristeineiminternationalenVergleichnahezuunbekannte SonderbelastungfürdieUnternehmeninDeutschland.DieserWettbewerbsnachteilwurdemitderzunehmendenGlobalisierungderinternationalenWirtschaftimmerspürbarer.DerDeutscheBundestaghatausdiesemGrunddie Belastung für die Unternehmen im letzten Jahrzehnt stufenweise abgesenkt. Ab1994wurdederfürPersonengesellschaftergeltendeEinkommensteuertarif wegenderzusatzbelastungdurchdiegewerbesteuervon53auf47prozent abgesenkt.bereits1999hatderbundesfinanzhofdaraufhingewiesen,dassder GesetzgeberdieGewerbesteuerabsenkenbzw.abschaffenmüsse,wenner diesebelastungfürzuhochhalte.mitwirkungvom1.januar1998wurdedie Gewerbekapitalsteuerabgeschafft.SiewareineSubstanzsteuer,dieauchvon UnternehmenmitVerlustengezahltwerdenmusste.GrundfürdieAbschaffung,diederDeutscheBundestagmitgroßerMehrheitbeschlossenhatte,war diedrohendeeinführungdiesersubstanzsteuerindenneuenländern.die SteuerhättedenAufbauderUnternehmenindenneuenLänderngefährdetund viele Betriebe in den Konkurs getrieben. AlsweitereReaktionaufdieiminternationalenVergleichvielzuhoheSteuerbelastungderdeutschenUnternehmenwurdedieKörperschaftsteuerzum 1.Januar1999auf40Prozentundab2001auf25Prozentabgesenkt.FürPersonengesellschafterwurde2001dieVerrechenbarkeitderGewerbesteuermit dereinkommensteuereingeführt,umdiebelastungmitgewerbesteuerim internationalen Vergleich zu beseitigen. CDU/CSUundSPDhabensichimFrühjahr2005beim Job-Gipfel darauf geeinigt,denfaktorfürdieverrechenbarkeitdergewerbesteuerweiterzu erhöhen,umdiebelastungderpersonengesellschaftenweiterabzusenken. ÜberdieseErhöhungdesFaktorsundeineAbsenkungderSteuerbelastungder deutschen Unternehmen wird auch in der 16. Legislaturperiode diskutiert. DarüberhinaushatderBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,nach Medienberichtenbereitsangekündigt,dieGewerbesteuerimZugedergeplantenUnternehmensteuerreformnochauszuweiten (Vgl.DIEWELTvom 16.Juni 2006). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom19.Juli2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.InwelchenwichtigenIndustrienationenwirdeineGewerbesteuerodereine ihr ähnliche Steuer erhoben? DaeskeineeinheitlicheDefinitionvonIndustrienationengibt,beschränktsich die Betrachtung auf die 35 Staaten der EU und der OECD. Indenfolgenden13EU-undOECD-StaatenerhaltendieKommunenSteuerzahlungenvonUnternehmenaufGrundeigenerkommunalerUnternehmensteuern (z.b.gewerbesteuer,lohnsummensteuer).diegrundsteuerbleibtunberücksichtigt,auchwennsieineinigenländerneinegroßerollespielt (z.b. Großbritannien). DeutschlandKanadaÖsterreichUSA FrankreichKoreaSchweiz ItalienLuxemburgSpanien JapanMexikoUngarn 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieGewerbesteueriminternationalenVergleicheineSonderbelastungderdeutschenUnternehmen darstellt? In13StaatenderOECDbzw.derEUerhebenKommuneneigene,nurvonUnternehmenzuzahlendeSteuern.EinigekommunaleUnternehmensteuern (z.b. diedeutscheundluxemburgischegewerbesteuer)nehmeninsoweiteinesonderstellungein,alssieininternationalensteuerbelastungsvergleichenbeiden Ertragsteuerneinbezogenwerden.AnderekommunaleUnternehmensteuern, wiez.b.dieösterreichischenlohnsummensteuern,werdenindiesevergleiche regelmäßig nicht einbezogen. 3.WiebeurteiltdieBundesregierungdieSteuerbelastungderdeutschenUnternehmen im internationalen Vergleich? FürdeninternationalenVergleichderSteuerbelastungvonUnternehmenstehen unterschiedlicheansätzezurverfügung.dabeiwirdu.a.danachdifferenziert, obausschließlichdieunternehmensebeneoderauchdieanteilseignerebenebetrachtetwird.ersteresistfürinternationaleinvestorenangebracht,letzteresist bei der Betrachtung mittelständischer Unternehmen notwendig. Nachneuesten,vomSachverständigenratzurBegutachtungdergesamtwirtschaftlichenEntwicklungveröffentlichtenZahlenfürzwölfEU-Staaten,ergibt sichfüreinenzeitraumvonzehnjahrenbeiausschließlicherbetrachtungder UnternehmensebenefürdeutscheKapitalgesellschaftendiezweithöchsteeffektiveSteuerbelastung.WirdnochdieAnteilseignerebeneeinbezogen (sogenannte Gesamtbelastung),soverbessernsichdiedeutschenKapitalgesellschaftenauf Position8 (Quelle:Sachverständigenrat:ReformderEinkommens-undUnternehmensbesteuerungdurchdieDualeEinkommensteuer,Wiesbaden2006, S ). Anzumerkenist,dassbeidenmeisteninternationalenVergleichenausschließlichKapitalgesellschaftenbetrachtetwerden.InDeutschlandliegtderAnteilder Kapitalgesellschaftenabernurbeietwa17ProzentderUnternehmen.83ProzentderUnternehmensindPersonenunternehmen;derenSteuerbelastungliegt nach den Ergebnissen des Sachverständigenrates im Mittelfeld.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieGewerbesteuerinihrer Festsetzung und Erhebung kompliziert ist? IneinemmehrstufigenVerfahrendurchLandesfinanzbehördenundkommunale FinanzbehördenwerdendieMessbetragsfeststellung,dieSteuerfestsetzung,ggf. diezerlegungunddieerhebungdergewerbesteuerdurchgeführt.daskomplexe Verfahren ist eingespielt. 5.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieBelastungmitGewerbesteuerfürdiebetroffenenBetriebeintransparentist,insbesondereweilsie ihreeigenebemessungsgrundlagemindertundbeieinkommen-undkörperschaftsteueralsbetriebsausgabeabzugsfähigist? DerUnternehmerkannseineeffektiveGewerbesteuerbelastungnichtunmittelbarausMesszahlundHebesatzermitteln.WegenderAbziehbarkeitderGewerbesteuerbeisichselbstergibtsichdieendgültigeGewerbesteuerbelastungund auchdiebelastungmiteinkommen-oderkörperschaftsteuererstnacheinerzusätzlichenberechnung.imrahmenderanstehendenunternehmensteuerreform wirddeshalbgeprüft,obdurchstreichungdesbetriebsausgabenabzugsdergewerbesteuer mehr Transparenz geschaffen werden kann. 6.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieAbschaffungderGewerbesteuereinwesentlicherBeitragzurVereinfachungunseresSteuersystems wäre? DervollständigeWegfalleinerganzenSteuerartträgtgrundsätzlichzurVereinfachungdesSteuerrechtsbei.EineVereinfachunglässtsichaberz.B.auch durcheineangleichungderbemessungsgrundlagenvongewerbe-undkörperschaftsteuer erreichen. 7.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassderWegfallderGewerbesteuereinBeitragzurimKoalitionsvertragangekündigtendurchgreifenden Modernisierung des deutschen Steuerrechts wäre? DieBundesregierungbeabsichtigtimRahmenderanstehendenUnternehmensteuerreform,dieGewerbesteuerzueinerkommunalenUnternehmensteuerfortzuentwickelnundihreBemessungsgrundlageandieBemessungsgrundlageder föderalenunternehmensteuer,diediekörperschaftsteuerersetzensoll,anzugleichen.diesistaucheinbeitragzurmodernisierungdesdeutschensteuerrechts. 8.WiebeurteilendieKommunennachKenntnisderBundesregierungdie BeteiligungamUmsatzsteueraufkommenalsAusgleichfürdenWegfallder Gewerbekapitalsteuer im Hinblick auf ihre finanzielle Ausstattung? IneinergemeinsamenStellungnahmezueinerAnhörungimFinanzausschuss desdeutschenbundestagesam19.januar2005habenderdeutschestädtetag (DST)undderDeutscheStädte-undGemeindebund (DStGB)eineweitereErhöhungdesGemeindeanteilsanderUmsatzsteueralsvollständigenoderteilweisenErsatzfürdieGewerbesteuerabgelehnt.Dieskönneschondeshalbnicht inbetrachtkommen,weildiegemeindlicheumsatzsteuerbeteiligungnichtmit einemhebesatzrechtausgestattetwerdenkann.dazudemdiegestaltungeines endgültigenundfortschreibungsfähigenverteilungsschlüsselsnochungeklärt ist,mitdesseneinführungvondstunddstgberheblicheverteilungspro-

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode blemefürdiekommunengesehenwerden,sollederwegdesersatzesvongewerbesteuereinnahmendurcheinebeteiligunganderumsatzsteuernichtweiter beschritten werden. NachAuffassungdesDSThabenvieleStädteinFolgedesErsatzesderGewerbekapitalsteuerdurchdieBeteiligunganderUmsatzsteuerseit1998erhebliche finanzielleverlusteerlitten.derdstbefürchtet,dassdurchdenübergangauf denendgültigenverteilungsschlüsseljenachausgestaltungderschlüsselmerkmale mehr oder weniger große zusätzliche Verluste eintreten werden. 9.WiehochwarderAnteilderGemeindenanderUmsatzsteuerseitseiner Einführung 1998 (in Zahlen)? DieGemeindenerhaltenseit1998alsErsatzfürdenWegfallderGewerbekapitalsteuereinenAnteilinHöhevon2,2ProzentamAufkommenderUmsatzsteuer. Dem entsprechen die in der Tabelle angegebenen Beträge. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Jahr in Mio. Euro , , , , , , , , ,0 Quelle: Ergebnisse der Kassenstatistik 2006 Steuerschätzung Mai TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieUmsatzsteuerweniger konjunkturabhängigunddaherinihremaufkommenberechenbareristals die Gewerbesteuer? DasAufkommenderUmsatzsteueristzwarwenigerkonjunkturabhängigals jenesdergewerbesteuer,allerdingsbietetdieumsatzsteuerkeinemöglichkeit, dasdengemeindeninartikel28grundgesetzzugestandenehebesatzrechtzu verwirklichen. 11.WelcheAlternativenzurGewerbesteuersindnachAuffassungderBundesregierungalswirtschaftskraftbezogeneSteuerquellemitHebesatzrecht denkbar? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 12.IstesnachAuffassungderBundesregierungdenkbar,dassbeientspre- chenderausgestaltungeinemithebesatzversehenebeteiligungderkom-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2295 munenandereinkommensteuerundderkörperschaftsteuerdiekriterien derwirtschaftskraftbezogenensteuerquellemithebesatzrechterfüllt? DieBundesregierunghältesfürmöglich,dasseineAusgestaltungderBeteiligungderKommunenanderEinkommensteuerundderKörperschaftsteuermit HebesatzrechtdieKriterieneinerwirtschaftskraftbezogenenSteuerquelleerfüllen kann. 13.WiekönntenachAuffassungderBundesregierungeinedenVorgabendes GrundgesetzesentsprechendeFinanzausstattungderGemeindenaussehen, die nicht in der Gewerbesteuer besteht? GemäßArtikel28Abs.2GrundgesetzhabendieKommunenAnspruchaufeine mithebesatzrechtversehene,wirtschaftskraftbezogenesteuerquelle.einedie GewerbesteuerersetzendeKommunalsteuerhättedenVorgabendesArtikels28 GrundgesetzinvollemUmfangzuentsprechen.DasBundeskabinetthatam 12.Juli2006EckpunktezurUnternehmensteuerreform2008beschlossen.Die abschließenden Festlegungen dazu bleiben abzuwarten. 14.WelchePlänehatdieBundesregierungzurimKoalitionsvertragvereinbarten Fortentwicklung der Gewerbesteuer? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 15.HatdieBundesregierungÜberlegungenzumErsatzderGewerbesteuer angestellt,wieimkoalitionsvertragangedeutet,undfallsja,wiesehen diese Überlegungen aus? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 16.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseinUnternehmensteuerrechtohneGewerbesteuermodernenStandardsentsprichtundinternational wettbewerbsfähig ist? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 17.PlantdieBundesregierungdieAusweitungderBemessungsgrundlageder Gewerbesteuer,wieesnachMedienberichtenderBundesfinanzminister angekündigt hat? EinerPrüfungderSenkungderMesszahlstehtimmerauchdiePrüfungderVerbreiterungderBemessungsgrundlagegegenüber.ImÜbrigenwirdaufdieAntwort zu Frage 13 verwiesen. 18.SindÄnderungenbeiderMesszahloderdemAnrechnungsfaktorvorgesehen? ÄnderungenbeiderMesszahloderdemAnrechnungsfaktorhängenvondergenauenAusgestaltungderanstehendenUnternehmensteuerreformab.InsbesonderedieGewichtungderzukünftigenkommunalenundföderalenUnternehmensteuer wird diese Faktoren beeinflussen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 19.Fallsja,wiebeurteiltdieBundesregierungdenUmstand,dassindiesem FallUnternehmenohnelaufendeGewinnesteuerpflichtigwerdenkönnen? ÄnderungenbeiderMesszahloderdesAnrechnungsfaktorskönnennichtdazu führen, dass ohne laufende Gewinne Steuern gezahlt werden müssen. 20.HatdieBundesregierungErkenntnissedarüber,wiehochderAnteilder Personenunternehmenist,dienachgeltendemRechtmitGewerbesteuer belastet werden? NachdenErgebnissenderaktuellenGewerbesteuerstatistikdesStatistischen BundesamteswurdenimVeranlagungsjahr2001insgesamtrund1,7Millionen PersonenunternehmenzurGewerbesteuerveranlagt,davonhattenrund Personenunternehmen (=44Prozent)einenpositivenGewerbesteuermessbetrag,derzuderFestsetzungvonGewerbesteuerführte. FüreinkommensteuerpflichtigeEinzelunternehmerwirddieBelastungswirkung dergewerbesteuerüberdenbetriebsausgabenabzugundüberdieanrechnung dergewerbesteueraufdieeinkommensteuergrundsätzlichwirtschaftlichneutralisiert.dasgiltauchfürpersonengesellschaften,soweitdiegesellschafter natürlichepersonensind.übermitgewerbesteuerbelastetekapitalgesellschaften,diegesellschaftervonpersonengesellschaftensind,liegenkeinedatenvor. 21.WiehochistderAnteilderPersonenunternehmen,derdieGewerbesteuer zwar ermittelt, aber nicht belastet ist? Fürrund950000Personenunternehmenführtein2001eineGewerbesteuerveranlagungzukeinempositivenSteuermessbetrag.DiesentsprichteinemAnteil von 56 Prozent der Gesamtzahl der Personenunternehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 22.WiewirdsichnachAuffassungderBundesregierungdieEinbeziehung vonleasingindiegewerbesteuerlichebemessungsgrundlageaufdie Anlageinvestitionen auswirken? NachgeltendemGewerbesteuerrechtführtdieBankfinanzierungeinerAnlageinvestitionzurhälftigenHinzurechnungderZinsenbeiderErmittlungdes Gewerbeertrags.EineentsprechendeHinzurechnungdesZinsanteilsbei LeasingfinanzierungenwürdezueinerGleichbehandlungderverschiedenen Finanzierungsartenführen.NachhaltigeWirkungenaufdasGesamtvolumen der Anlageinvestitionen sind damit nicht zu erwarten.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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