Operationelle Risiken im aufsichtlichen Fokus

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1 September 2011 Operationelle Risiken im aufsichtlichen Fokus Aktuelle Informationen aus Basel und Brüssel Auf einen Blick Die Principles for the Sound Management of Operational Risk des Basel Committee of Banking Supervision (BCBS) stellen höhere Anforderungen an qualitative Komponenten des Managements operationeller Risiken für alle Banken. Inwieweit die MaRisk auf dieser Basis überarbeitet werden, ist noch in Klärung. Aus den Operational Risk Supervisory Guidelines for the Advanced Measurement Approaches des BCBS ergeben sich signifikante Einschränkungen der methodischen Wahlrechte für AMA-Institute sowie erhöhte Anforderungen, insbesondere an die Validierung. Die Umsetzung wesentlicher Teile in einer EBA-Richtlinie (als Überarbeitung der CEBS GL 10) ist zu erwarten. Die angestrebte weltweite Harmonisierung der Anforderungen an AMA- Institute könnte für international tätige Institute jedoch vorteilhaft sein, da sie weniger nationale Besonderheiten in den jeweiligen Gastländern berücksichtigen müssen. Die Veröffentlichung der Entwürfe der CRD IV (Richtlinie und Verordnung) bieten (wie auch Basel III) hinsichtlich operationeller Risiken keine inhaltlichen Neuerungen die dort in Auftrag gegebenen EBA-Richtlinien könnten jedoch zu einer Einschränkung von bislang bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten führen. Inhalt Auf einen Blick Principles for the Sound Management of Operational Risk Supervisory Guidelines for the Advanced Measurement Approaches CRD IV, SolvV und MaRisk Weiteres Vorgehen Fazit Principles for the Sound Management of Operational Risk Die BCBS Principles for the Sound Management of Operational Risk vom Juni 2011 stellen eine Überarbeitung der BCBS Sound Practices for the Management and Supervision of Operational Risk von 2003 dar. Gegenüber dem Vorgängerpapier ist der Umfang erheblich gestiegen. Dies resultiert einerseits aus einer höheren Detailtiefe, andererseits auch aus einer Ausweitung der unter operationellen Risiken subsummierten Themengebiete, wie beispielsweise Managementvergütung und die Steuerung von IT-Risiken. Die Principles werden als Mindeststandard angesehen, welche alle Banken unabhängig vom gewählten Ansatz erfüllen müssen. Dies gilt insbesondere für Banken, welche den Basisindikatoransatz anwenden, da für diesen in der SolvV, der CRD IV und Basel III keine expliziten qualitativen Anforderungen definiert werden. Es gelten für diese lediglich die Anforderungen der MaRisk. 1

2 Als neues Prinzip wurde aufgenommen, dass eine explizite Aussage zum Risikoappetit bzw. der Risikotoleranz getroffen werden soll. Damit verbunden ist die Anforderung, operationelle Risiken in geschäftspolitischen Entscheidungen (beispielsweise bei der Bepreisung von Produkten) zu berücksichtigen. Dies dürfte insbesondere für Banken im Basisindikator- bzw. Standardansatz eine Herausforderung sein. Die Bedeutung einer angemessenen Governance-Struktur wird betont. Das Prinzip der Three Lines of Defence wird explizit als Zielbild definiert (Risikosteuerung in den Geschäftsbereichen, unabhängiges Risikocontrolling für operationelle Risiken und unabhängige Überwachung durch die interne Revision). In den Principles wird eine stärkere Einbindung des Vorstands in die Überwachung des Managements operationeller Risiken gefordert. Risikokomitees werden in Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Instituts ebenfalls nahegelegt. Dies ist auch im Einklang mit der Stärkung der Governance-Strukturen nach der CRD IV (ganzheitliches Konzept unter Einbeziehung von Risikomanagement und IKS). Supervisory Guidelines for the Advanced Measurement Approaches Das Konzept des AMA wurde ursprünglich unter dem Motto let a thousand flowers bloom eingeführt. Zwei Range of Practices-Studien des BCBS haben bestätigt, dass die Bandbreite der von Instituten gewählten Methoden zur Umsetzung des AMA sehr groß ist. Mit den Operational Risk Supervisory Guidelines vom Juni 2011 unternimmt der BCBS den ersten Versuch, AMA-Ansätze durch die Beschränkung von Wahlmöglichkeiten weltweit zu harmonisieren und damit die Vergleichbarkeit zu erhöhen bzw. dem von Anfang an angestrebten level playing field näher zu kommen. Ein weiterer Kernaspekt der Supervisory Guidelines ist das Thema Validation & Verification. Während bislang die Validierung primär das mathematischstatistische Modell des AMA zum Gegenstand hatte, wird nunmehr der Anwendungsbereich deutlich erweitert und umfasst das gesamte AMA- Framework, d. h. neben den methodischen sind auch die prozessualen und strukturellen Aspekte zu betrachten. Die Kernherausforderung bei der Validierung/Verifizierung liegt einerseits in dem hohen Grad der geforderten Unabhängigkeit der ausführenden Personen, andererseits im Arbeitsaufwand aufgrund des erweiterten Scopes. Einige Validierungsfunktionen werden der third line of defence zugeordnet, welche in Deutschland typischerweise von der internen Revision ausgeübt wird. Diese ist häufig weder hinsichtlich Kapazität noch hinsichtlich Qualifikation so aufgestellt, dass sie diese Anforderungen erfüllen könnte typischerweise werden die Validierungsfunktionen von der second line of defence wahrgenommen und von der internen Revision lediglich turnusmäßig einem Review unterzogen. Hinsichtlich methodischer Vorgaben zu AMA-Modellen können für AMA-Banken ebenfalls erhebliche Aufwände resultieren, sofern die bereits zugelassenen AMA- Modelle nicht mit den Einschränkungen kompatibel sind. Beispielsweise wird bei der Berücksichtigung von Korrelationen gefordert, Abhängigkeitsstrukturen jenseits einer Gauss-Copula zu prüfen. Dies ist im Licht der Datenverfügbarkeit kaum möglich. Ferner kann eine signifikante Modelländerung zu einer Diskontinuität im ökonomischen Kapital (insbesondere auf Ebene der 2

3 Geschäftsbereiche) führen, was zu Fehlsteuerungen führen kann. Teilweise werden auch bislang nicht hinreichend erprobte Verfahren (wie beispielsweise die Skalierung externer Verlustdaten) gefordert. Ein weiterer Themenkomplex ist die Standardisierung grundlegender Begrifflichkeiten, insbesondere hinsichtlich Verlustdaten. Während einige Begriffsbestimmungen hilfreich sind, führen andere (wie beispielsweise grouped losses ) zu Komplikationen. Ein wesentlicher Punkt ist auch die Behandlung von Rechtsfällen im Zeitablauf. Hier wird erwartet, bereits vor der Bildung von Rückstellungen mögliche Verluste beispielsweise durch die Erstellung von Szenarien im AMA-Modell zu berücksichtigen. CRD IV, SolvV und MaRisk Die Entwürfe der CRD IV (Richtlinie und Verordnung) sind gegenüber den bestehenden Anforderungen der SolvV bis auf einzelne Detaillierungen in Bezug auf operationelle Risiken unverändert geblieben. Änderungen an den Entwürfen der CRD IV (Richtlinie und Verordnung) zum Thema operationelle Risiken sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten. Die in der CRD IV in Auftrag gegebenen EBA-Richtlinien zu den Themen AMA-Zulassungsverfahren, AMA-Erweiterungen/Änderungen, Partial Use (insbesondere Mindestabdeckung und roll-out-plan), Ermittlung des Bruttoertrags, Business line mapping, Bedingungen für die Nutzung des ASA, Beurteilungskriterien für die Nutzung von Korrelationen sowie Kriterien für die Nutzung der Business line Corporate items sind teilweise bereits (im Entwurf) vorhanden. Ferner gibt es zu den meisten Themen bereits Empfehlungen des OpRisk-Fachgremiums, so dass keine wesentlichen Neuerungen durch diese EBA-Richtlinien zu erwarten sind. Gleichwohl ist hier mit einer Zunahme der von den Instituten zu beachtenden Vorschriften bzw. mit Einschränkungen bislang vorhandener Wahlrechte zu rechnen. Die SolvV wird mit Inkrafttreten der CRD IV-Verordnung (zum ) im Wesentlichen in diese übergehen. Bis dahin sind keine signifikanten Anpassungen hinsichtlich operationeller Risiken zu erwarten, da auch aus Basel III keine wesentlichen Änderungen resultieren. Die MaRisk ist auch in der 3. Novelle vom Dezember 2010 bezüglich operationeller Risiken unverändert geblieben. Obgleich die BCBS Principles for the Sound Management of Operational Risk einige Impulse für Anpassungsmöglichkeiten bieten, zeichnet sich derzeit keine signifikante Überarbeitung in einer etwaigen 4. Novelle ab. 3

4 Weiteres Vorgehen Die BCBS Principles for the Sound Management of Operational Risk stellen ein eigenständiges Papier dar, welches nicht zwingend direkt in EU- oder nationales Recht umgesetzt wird. Die Inhalte des Vorläuferpapiers BCBS Sound Practices for the Management and Supervision of Operational Risk sind lediglich in summarischer Form in die MaRisk BTR 4 eingeflossen. Inwieweit daran Änderungen vorgenommen werden, ist zurzeit nicht bekannt. Die BCBS Operational Risk Supervisory Guidelines for the Advanced Measurement Approaches stellen ebenfalls ein eigenständiges Papier dar, welches nicht direkt in EU- oder nationales Recht umgesetzt wird. Es ist allerdings zu erwarten, dass die CEBS GL 10 Guidelines on the implementation, validation and assessment of Advanced Measurement (AMA) and Internal Ratings Based (IRB) Approaches entsprechend überarbeitet werden. Da in den Supervisory Guidelines nur ausgewählte Aspekte eines AMA-Frameworks thematisiert worden sind, ist im Zeitablauf mit Ergänzungen zu rechnen. Die CRD IV-Entwürfe (Richtlinie und Verordnung) müssen noch durch den EU- Gesetzgebungsprozess verabschiedet werden. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum ist damit zu rechnen, dass die Abschnitte der SolvV zu operationellen Risiken in die Verordnung übergehen. Je nach nationaler Umsetzung kann dies in anderen EU-Staaten zu neuen Herausforderungen führen. Es bleibt abzuwarten, ob die erweiterten Anforderungen des BCBS und der CRD IV in einer 4. MaRisk-Novelle aufgehen. Fazit Obgleich in Basel III, CRD IV/SolvV und MaRisk keine signifikanten Änderungen an der Regulierung operationeller Risiken vorgenommen wurden, stehen Banken (insbesondere solche, die bislang den Basisindikator- oder Standardansatz anwenden) vor der Herausforderung, ihr Framework für operationelle Risiken aus folgenden Gründen weiterzuentwickeln: Die BCBS Principles for the Sound Management of Operational Risk setzen einen höheren Mindeststandard, den alle Banken einhalten müssen. Für AMA-Banken ergibt sich aus den Standardisierungsbestrebungen der BCBS Operational Risk Supervisory Guidelines for the Advanced Measurement Approaches Handlungsbedarf. Dazu empfehlen wir eine detaillierte Analyse. Zahlreiche Prüfungen zur Säule 2 haben zu Feststellungen im Bereich der operationellen Risiken geführt. So wird beispielsweise zunehmend von Banken im Basisindikator- oder Standardansatz erwartet, die Ergebnisse des qualitativen Instrumentariums mit dem ökonomischen Kapital in Beziehung zu setzen. 4

5 In einigen Fällen wurden aufsichtliche Prüfungen unter dem Thema operationelle Risiken mit einem breiten Fokus (bspw. Compliance, Managervergütung, IT Security) durchgeführt, was eine enge Zusammenarbeit erfordert. Losgelöst von aufsichtlichen Anforderungen ist jedoch festzustellen, dass der Kostendruck zur Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen dem Controlling operationeller Risiken und verwandter Bereiche (wie Business Continuity Management, Compliance, IT Security etc.) führt. Kontakt KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Thilo Kasprowicz Partner, Financial Risk Management T +49 (69) tkasprowicz@kpmg.com Dr. Thomas Kaiser Director, Financial Risk Management T +49 (69) thomaskaiser@kpmg.com Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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