Nummer 14 Mittwoch, 1. April Frohe Ostern

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1 Nummer 14 Mittwoch, 1. April 2015 Frohe Ostern Die Glocken läuten das Ostern ein In allen Enden und Landen und fromme Herzen jubeln darein! Der Lenz ist wieder entstanden. Es atmet der Wald, die Erde treibt und kleidet sich lachend mit Moose und aus den schönen Augen reibt den Schlaf sich erwachend die Rose. Das schaffende Licht, es flammt und kreist und sprengt die fesselnde Hülle und über den Wassern schwebt der Geist unendliche Liebesfülle. Adolf Böttger, Auch wenn der Frühling noch ein bisschen auf sich warten lässt, beschert uns die Sonne vielleicht doch ein paar warme Stunden über die Osterfeiertage. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Familien und freuen Sie sich an den gemeinsamen Stunden. Den Kindern viel Spaß beim Suchen. Wir wünschen Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Osterfest, bei welchem wir aus christlicher Sicht am Karfreitag dem Tod von Jesus Christus gedenken und an Ostern die Auferstehung feiern. Ihr Martin Thüringer Bürgermeister

2 2 Nummer 14 Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau Wir gratulieren Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten Frau Marie Elgner, Döffinger Str. 40 zum 86. Geburtstag Herrn Hermann Josef Häusler, Döffinger Str. 40, zum 82. Geburtstag Frau Hannelore Frieda Dix, Meisenweg 6 zum 79. Geburtstag Frau Maria Semmelmann, Malteserstr. 61 zum 84. Geburtstag Herrn Mustafa Yüksel, Blumenstr. 9 zum 81. Geburtstag Herrn Horst Hans Becher, Meisenweg 20 zum 78. Geburtstag Herrn Rudolf Hermann Hronek, Hambergweg 22 zum 89. Geburtstag Frau Waltraud Schiebel, Lerchenweg 40 zum 87. Geburtstag Frau Ingrid Ruth Meirich, Lerchenweg 34 zum 78. Geburtstag Herrn Mustafa Erkoc, Hirschplan 3 zum 70. Geburtstag Herrn Rudolf Leskovsek, Zeisigweg 2 zum 83. Geburtstag Frau Ernestine Groß, Sonnenbergstr. 65 zum 77. Geburtstag Sonntagsdienste Ärztliche Notfalldienste sind jetzt im Krankenhaus Sindelfingen integriert Die nachstehend genannten Ortschaften sind in die ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen integriert. Ehningen, Aidlingen, Grafenau, Sindelfingen-Darmsheim und Böblingen-Dagersheim. Das heißt: von samstags 8 bis montags 8 und an Feiertagen ist die Notfallpraxis im Krankenhaus Sindelfingen unter folgender Telefonnummer erreichbar. Bitte ab 20 zwingend mit telefonischer Anmeldung. Adresse: Arthur-Gruber-Straße 70, Sindelfingen Tierärzte Telefonische Anmeldung erforderlich: Praxis Hohlweg, Tel / Praxis Dr. Kusch, Tel / / Praxis Dr. Hildenbrand, Tel / Zahnärzte Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter Tel Kinderärzte Ambulanz im Krankenhaus Böblingen ohne Voranmeldung HNO-ärztlicher Notfalldienst HNO-ärztlicher Notfalldienst an nenden und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen. Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag und Feiertag von Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Apotheken Karfreitag, Stadtapotheke am Narrenbrunnen, Weil der Stadt, Stuttgarter Str. 17, Tel /52760 Bahnhof-Apotheke in Böblingen, Bahnhofstr. 19, Tel /25223 Karsamstag, Apotheke Neue Stadtmitte, Leonberg, Brenner Str. 1, Tel /43343 Ostersonntag, Schütz sche Apotheke Renningen, Jahnstr. 39, Tel /2367 Ostermontag, h&h Apotheke Leonberg, Marktplatz 9/1, Tel / Sozialstation Grafenau Krankenpflegeverein Grafenau e.v. Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9-14 Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Telefon oder , Fax Info@sozialstation-grafenau.de Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Angela Banzer Krankenpflegeverein Grafenau e.v. Förderverein Vorsitzender: Peter Maier, Telefon Landratsamt Böblingen / Amt für Soziales Sozialer Dienst Herr Striewski, Tel / m.striewski@lrabb.de Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren. Landratsamt Böblingen / Jugend und Bildung Familie am Start - Hilfen von Anfang an Beratung, Begleitung und Unterstützung von Müttern und Vätern ab Beginn der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr. Familie am Start Haus der Familie, Corbeil-Essonnes-Platz 8 und 7, Sindelfingen Kontakt: Ulrike Krusenmarck, Verena Ellmer Telefon: 07031/ familieamstart@hdf-sindelfingen.de

3 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 14 Mittwoch 1. April GEWALTig überfordert wenn Pflege an Grenzen stößt Das Krisentelefon Montag bis Donnerstag von bis Thamar Anlauf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Tel Notrufzeiten nachts: bis Samstag, Sonntag und Feiertag: bis und bis Montag und Donnerstag: bis Dienstag: bis Mittwoch: bis AIDS-Beratung Gesundheitsamt Böblingen, Parkstr. 4, Tel Krisenhilfe für Selbstmordgefährdete Städt. Krankenhaus Sindelfingen, Tel Rufnummern Telefonseelsorge Tel (ev.) oder Tel (kath.) Notruftelefon des Frauenhauses im Landkreis Böblingen Tel , Fax Infotelefon Essstörungen im Landkreis Böblingen Tel oder info-essstoerungen@lrabb.de Das Telefon ist jeden Donnerstag von 16 bis 18 besetzt. 0OA Anonyme Esssüchtige, Selbsthilfegruppe bei Esssucht, Ess-Brechsucht und Magersucht, jeden Mittwoch, 19.30, Sindelfingen, ev. Gemeindezentrum, Goldbergstr. 33, Tel Beratungsstelle für Schwangere (anerkannt nach 219 StGB) Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen, Parkstr. 4, Böblingen Termine nach telefonischer Vereinbarung unter Terminkalender vom bis Gründonnerstag, 02. April Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen Karfreitag, 03. April Predigt-Gottesdienst, ev. Gemeindehaus Dätzingen Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen ök. Kreuzweg der Jugend, kath. Kirche Dätzingen Karfreitagsliturgie, kath. Kirche Döffingen Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen Karsamstag, 04. April Wertstoffhof geöffnet Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Ostersonntag, 05. April Eucharistie, kath. Kirche Döffingen Predigt-Gottesdienst, ev. Gemeindehaus Dätzingen Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Ostermontag, 06. April Emmausgang nach Ostelsheim Predigt-Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen Liturgische Andacht, süddt. Gemeinschaft Döffingen Dienstag, 07. April Seniorengymnastik, Gemeindehaus St. Barbara Mittwoch, 08. April Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Café Usambara, Wiesengrundhalle Wertstoffhof geöffnet Donnerstag, 09. März Beratung Stadtwerke Sindelfingen, Rathaus Freitag, 10. April Wertstoffhof geöffnet Samstag, 11. April Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 12. April Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen Predigt-Gottesdienst mit Taufe, ev. Kirche Döffingen Feierliche Erstkommunion, kath. Kirche Döffingen Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Döffingen Kurzinfo Bürgermeisteramt: Anschrift: Postfach 1134, Grafenau/Württ., Telefax 07033/40321, Internet: info@ grafenau.kdrs.de Sitz: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, Grafenau/Württ., Telefon 07033/ Sprechzeiten Rathaus Döffingen, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00, freitags von 7.30 bis ; Abendsprechstunden: donnerstags von bis ; Bankverbindungen dergemeindekasse: Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr (BLZ ), IBAN: DE , BIC: GENODES1BBV Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ ), IBAN:DE , BIC:BBKRDE6BXXX Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134, Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, Grafenau/W., Tel /403-12, Fax Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0, Telefax 07033/ Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12, Grafenau/Württ. (s.o.) - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt (s.o.). Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 im Rathaus Döffingen. Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 11,50 einschl. Trägerlohn. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel oder abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

4 4 Nummer 14 Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau KITA AM SCHLOSS ROCK SOUL BLUES PARTYNIGHT im Graf-Ulrich-Bau / Döffingen mit der 4. Benefizkonzert für die Kita am Schloss Samstag, 18. April 2015 Einlass: Beginn: Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Eintritt frei / Spenden erwünscht! Wir freuen uns auf viele gut gelaunte Gäste! Das Team der Kita am Schloss E i n l a d u n g Zu unserem BÜRGER-CAFE am Donnerstag, 16. April 2015 von in der Begegnungsstätte Adrienne-von-Bülow in Dätzingen laden wir alle Heimbewohner und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr herzlich ein. An diesem Nachmittag werden uns wieder die Kinder der Kita am Schloss in Dätzingen besuchen. Sie werden uns mit Vorführungen Einblicke in ihren Kindergartentag geben. Wir freuen uns bei Kaffee und Kuchen auf einen gemütlichen Nachmittag. Der Vorstand.

5 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 14 Mittwoch 1. April Einladung zum XXXVII. Grafenauer Vatertagsmarkt Unser XXXVII. Vatertagsmarkt rückt langsam näher. Am Mittwoch und Donnerstag, 13. Mai und 14. Mai 2015, findet er in diesem Jahr statt. Auch diesmal wird sich die Döffinger Altstadt in eine große Budenlandschaft verwandeln, die ihren besonderen Reiz hat. Trotz der schon zahlreich vorliegenden Anmeldungen von gewerblichen Händlern - wir werden auch in diesem Jahr mit Sicherheit wieder ausgebucht sein - haben Vereine und Privatpersonen Gelegenheit, mit einem Vereins- oder Flohmarktstand etwas Geld zu verdienen und dem Markt das notwendige Lokalkolorit zu verleihen. Für Vereine und Flohmarktverkäufer, die sich noch anmelden wollen, gelten folgende Bestimmungen: 1. Nur wer angemeldet ist - Vordruck siehe unten - und eine schriftliche Zusage vorweisen kann, bekommt einen Standplatz. Standplatzbewerbungen sollten unbedingt sofort beim Bürgermeisteramt eingebracht werden. Die Bewerbungen werden im Zweifelsfall in der Reihenfolge des Eingangs genehmigt: Dem üblichen Brauch entsprechend sollten bei Flohmarktständen möglichst keine neuen W aren, sondern Gebrauchtes und Antikes mit Pfiff und Seltenheitswert angeboten werden. 2. Die Standgebühr beträgt bei gewerblichen Anbietern und Vereinsständen voraussichtlich je 5,00 pro laufendem Meter Standlänge, bei Flohmarktständen 1,50 /m; die Standgebühren beinhalten nicht den Verkaufsstand selbst, dieser ist vom Aussteller mitzubringen. Die Gebühren werden im Laufe des Markttages (Donnerstag) von uns in bar kassiert, sie sind also nicht bei der Anmeldung im Voraus zu bezahlen. 3. Die Verkäufer werden auf gesetzliche Verbote bzw. Gebote hinsichtlich des Verkaufs bestimmter Waren (z.b. nach dem Waffengesetz, dem Sprengstoffgesetz und dem Arzneimittelgesetz) hingewiesen. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschaftsgesetzes im Hinblick auf die Arbeitszeiten an Werktagen und an Feiertagen sind einzuhalten. Jeder Inhaber eines Verkaufsstandes von Speisen und Getränken, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind, benötigt dazu eine Wirtschaftserlaubnis. Vereine und Privatpersonen bekommen diese Erlaubnis gegen 6,00 Gebühr beim Bürgermeisteramt (Ortspolizeibehörde). 4. Die Platzzuteilung erfolgt am Donnerstagmorgen durch unser Personal nach folgendem Zeitplan: von 6.00 bis 6.30 beziehen Stammhändler die bisherigen Plätze; von 6.30 bis 7.30 Platzzuteilung für neue Gewerbehändler und Vereine; 7.15 bis 7.45 Platzzuteilung für Flohmarktstände. Stammhändler unseres Marktes Gewerbehändler und Vereine - können ihren Stammplatz bereits am Mittwoch (Eröffnungstag) ab beziehen. Es werden im Übrigen nur ganze Meter zugeteilt (und abgerechnet). Flohmarktstände werden in der Regel in Lücken zwischen die großen Stände platziert. 5. Die Eröffnung des Vatertagsmarktes findet am Mittwochabend um durch den Bürgermeister am Stand des Musikvereins in der Marktmitte statt. Zur Eröffnung und dem anschließenden gemütlichen Beisammensein ist die ganze Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Bereits aufgestellte Vereins- und Gewerbestände können an diesem Tag ab zum Verkauf öffnen. Offizielle Verkaufs- und Marktöffnungszeiten: Mittwoch, 13. Mai 2015, bis Donnerstag, 14. Mai 2015, 9.00 bis Marktgebiet: Wittumstraße, (unterer Teil von Dätzinger Straße bis zur Maichinger Straße), Kurze Gasse, Hirschplan, Bei der Linde, Brandstraße, Maichinger Straße. Die Anlieger, die immer in so dankenswerter Weise mitgearbeitet haben, bitten wir wieder um Verständnis, dass dieses Gebiet am Markttag ab 5.30 morgens für Fahrzeuge gesperrt werden muss und Fahrzeuge der Anlieger nicht mehr auf der Straße abgestellt werden dürfen. Es ist jedoch möglich, bis Donnerstag, 14. Mai, 6.00, die Marktstraße mit dem Fahrzeug zu verlassen (nicht jedoch, in die Straße wieder hinein zu fahren). 7. Während der Zeit des Gottesdienstes in der ev. Kirche (von 9:00 bis ) ist jeder ruhestörende Lärm zu unterlassen. 8. Weitere Auskünfte erteilt das Bürgermeisteramt (Fr. Pfänder, Rathaus Döffingen, Zimmer 14, Tel ; Fax ).... Bitte hier ausschneiden... An das Bürgermeisteramt, Postfach 11 34, Grafenau Bewerbungen um einen Verkaufsplatz beim Vatertagsmarkt am 14. Mai 2015 Ich bitte um Zuteilung von... Meter (bitte nur volle Meter) Standlänge /Stand wird mitgebracht zum Verkauf von (bitte kurz angeben, was verkauft werden soll)... als Gewerbestand / Flohmarktstand / Vereinsstand (Nichtzutreffendes ist zu streichen). Außerdem werden von der Gemeinde benötigt (Zutreffendes bitte ankreuzen): eine Gaststättenkonzession für Ausschank / Speisenausgabe ein Geschirrmobil (soweit möglich). Von der Marktinformation der Gemeinde Grafenau habe ich Kenntnis genommen. Absender mit Telefonnummer (bei Vereinen bitte immer Name und Adresse einer Kontaktperson angeben!)... Datum, Unterschrift:...

6 6 Nummer 14 Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau Bitte vormerken: Das 4. Bürgerforum findet am Dienstag, um 19:30 in der Begegnungsstätte Adrienne-von-Bülow statt. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich hierzu ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihr Mitwirken! stellen sich vor Weitere Informationen folgen in den nächsten Ausgaben des Gemeindeblattes Grafenau. BÜRGER-STIFTUNG-GRAFENAU Vorstand An die örtlichen Kirchen, Vereine, Feuerwehr, DRK und sonstige Gruppen Die Sommerferien 2015 ( ) kommen bestimmt und wir würden uns freuen, wenn wir für unsere Kinder und Jugendlichen wieder ein tolles Freizeitprogramm zusammenstellen könnten. In diesem Zusammenhang danken wir für die große Unterstützung auch im letzten Jahr. Um Fragen und Termine abzuklären, wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Schöck, Tel.: 07033/403-13, Einreichen können Sie den ausgefüllten Meldevordruck mit Ihrer Veranstaltung bis zum 26. April 2015 (Den Meldevordruck erhalten Sie bei Frau Schöck oder auf unserer Homepage Für Ihre Bemühungen bereits jetzt ganz herzlichen Dank.

7 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 14 Mittwoch 1. April Bürger und Gemeinde Markungsputzete 2015 Vielen Dank für die tolle Unterstützung! Am vergangenen Samstag trafen sich bei gutem Wetter rund 80 Bürgerinnen und Bürger zur alljährlichen Markungsputzete. Und leider war diese wieder ein voller Erfolg: Rund 8 m³ an Müll kamen an diesem Samstagvormittag zusammen. Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern für Ihren Einsatz ein ganz herzliches Dankeschön, ohne Sie wäre eine solche Aktion nicht möglich! Gemeindetag Baden-Württemberg Die Reform der Gemeindeordnung Wir nehmen Stellung! Kommunale Handlungsfähigkeit nicht gefährden - repräsentative Demokratie braucht Rückendeckung! Die Städte und Gemeinden sind die bedeutendste politische Ebene wenn es um die Gestaltung der konkreten Lebenswelten der Menschen geht. Seit Jahrzehnten werden in Baden- Württemberg die kommunalen Geschicke im Rahmen einer repräsentativen Demokratie von den gemeindlichen Organen und den kommunalen Verwaltungen im engen Schulterschluss gelenkt. Oberstes Prinzip ist, dass die kommunalen Gremien den Blick für das Wohl der gesamten Gemeinde im Blick haben müssen. Der Entwurf der Landesregierung zur Reform der Gemeindeordnung droht nun, dieses seit Jahrzehnten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger funktionierende kommunalpolitische Gleichgewicht ins Wanken zu bringen. Partikularinteressen sollen mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Die kommunalen Gremien werden in ihrer Kompetenz massiv beschnitten. Die Bedeutung der Städte und Gemeinden In Baden-Württemberg gibt es eigenständige Städte und Gemeinden. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass es bei den Wirtschaftskennzahlen kein nennenswertes Stadt- Land-Gefälle gibt. Grund dafür ist sicher auch die Tatsache, dass viele mittelständische Unternehmen noch heute an ihrem Gründungsstandort ansässig sind, ihre unternehmerische Heimat in kleinen und mittelgroßen Städten und Gemeinden gefunden haben und sie auch künftig dort sehen. Ein zentraler Grund für die volkswirtschaftlich gesunde Verteilung der Wirtschaftskraft über das Flächenland dürfte unter anderem in der für Baden-Württemberg charakteristischen, eher kleinteiligen kommunalen Verwaltungsgliederung liegen. Schon die Tatsache, dass 856 der Städte und Gemeinden im Südwesten weniger als Einwohner haben, spricht für sich. Diese Verteilung auf kleinere und zugleich sehr leistungsfähige Verwaltungsstrukturen mit eigener Entscheidungskompetenz bedeutet klare Zuständigkeiten und kurze Entscheidungswege. Für die zahlreichen mittelständischen Betriebe in Baden-Württemberg sorgt dies für ein hohes Maß an Verlässlichkeit. Die effiziente Verwaltung ist somit ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Volkswirtschaft im Innovationsland Baden-Württemberg. Aus diesem Grund wird deutlich: Die pflichtgemäße Aufgabenerledigung der kommunalen Ebene ist auf Grundlage der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen in hoher Qualität gewährleistet. Gerade deshalb darf nicht verkannt werden, dass kommunale Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse nicht einem Selbstzweck dienen, sondern die erfolgreiche und ausgewogene Bewältigung der vielfältigen kommunalen Aufgaben zum Ziel haben. Für einen Eingriff in diese Regelungskompetenz bedürfte es also eines grundlegenden Anlasses. Kommunale Selbstverwaltung ist vom Gesetzgeber garantiert Insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig garantierten kommunalen Selbstverwaltung sieht der Gemeindetag Eingriffe in die gemeindliche Gremienarbeit als äußerst kritisch an. Diese Einschätzung stützt sich auch auf höchstrichterliche Rechtsprechung: Art. 28 Absatz 2 Satz 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, "bei der Ausgestaltung des Kommunalrechts den Gemeinden eine Mitverantwortung für die organisatorische Bewältigung ihrer Aufgaben einzuräumen. Er hat den Gemeinden einen hinreichenden organisatorischen Spielraum bei der Wahrnehmung der je einzelnen Aufgabenbereiche offenzuhalten." (BVerfGE 91, 228). Damit ist klar: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, diesen organisatorischen Spielraum der örtlichen Geschäftsordnung zu überlassen. Darüber hinaus garantiert Art. 28 Absatz 2 Satz 1 den Gemeinden "die Organisationshoheit als das Recht, über die innere Verwaltungsorganisation einschließlich der bei der Aufgabenwahrnehmung notwendigen Abläufe und Zuständigkeiten eigenverantwortlich zu entscheiden" (BVerfG 2BvL 2-13). Dies zeigt unmissverständlich: Das kommunale Selbstverwaltungsrecht sichert den Städten und Gemeinden in Baden- Württemberg zu, ihre Angelegenheiten weitestgehend eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze zu regeln. Subsidiaritätsgrundsatz ist erfolgreiches Fundament Nach dem Subsidiaritätsprinzip darf der Staat "nicht Aufgaben an sich ziehen, die von Selbstverwaltungskörperschaften (z.b. Gemeinden) oder von den Einzelnen selbst genauso gut oder besser erledigt werden können. Dieses Prinzip setzen wir in Baden-Württemberg bereits erfolgreich um. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die erkennen lassen, dass die bisher von kommunaler Seite wahrgenommene Organisationshoheit zu politischen Verwerfungen oder gar Verfehlungen geführt hätte. Im Gegenteil, die kommunale Ebene ist maßgeblicher Garant des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolges in unserem Bundesland. Auswirkungen der Reform auf die repräsentative Demokratie Der Gesetzentwurf der Landesregierung bereitet dem Gemeindetag angesichts seiner drohenden Auswirkung auf die repräsentative Demokratie große Sorgen. Schon heute ist festzustellen, dass ein Ehrenamt als Gemeinderat in unserer Gesellschaft an Attraktivität verloren hat. Anerkennung und Wertschätzung für das seitens der Gemeinderäte eingebrachte hohe Maß an persönlichem und zeitlichem Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit weicht zusehends einer kritischen Haltung gegenüber den Entscheidungsträgern in kommunalen Gremien. So werden in zahlreichen Einzelinitiativen vielfältige Partikularinteressen über das Wohl der Allgemeinheit gestellt. Gerade solch oftmals sehr einseitige Sichtweisen sind in kommunalen Gremien, die das Wohl der gesamten Gemeinde im Blick haben müssen, nicht mehrheitsfähig. Der Gemeindetag befürchtet, dass in Folge der geplanten Rechtsänderung die Bereitschaft zur Übernahme eines ehrenamtlichen Gemeinderatsmandats erheblich sinken wird.

8 8 Nummer 14 Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau Fraktionen und Fraktionsrechte können vor Ort geregelt werden Der Gemeindetag erkennt keinen Sinn darin, Fraktionen auf kommunaler Ebene gesetzlich zu verankern. Es besteht kein Zweifel: Dort wo bereits Fraktionen in kommunalen Vertretungskörperschaften gebildet sind, leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer sinnvollen und effizienten Aufgabenerledigung. Dies war, wenn vor Ort als notwendig gesehen, jedoch schon nach bisheriger Rechtslage auf Grundlage der Geschäftsordnungen möglich. Es lässt sich jedoch klar feststellen, dass zahlreiche Gemeinderäte seither ohne formal gebildete Fraktionen eine effiziente und am Wohl der Gemeinde orientierte Zusammenarbeit pflegen. Ein Gemeinderat ist kein Parlament im Sinne der Gewaltenteilungslehre, sondern ein Verwaltungsorgan. Die Bildung von Fraktionen sollte deshalb weiterhin der Geschäftsordnungsautonomie der jeweiligen Kommune vorbehalten sein. Für die Einführung eigener Rechte, insbesondere Antragsund Veröffentlichungsrechte, gibt es ebenfalls keine Notwendigkeit. Die in der Gemeindeordnung bis jetzt enthaltenen Minderheitenrechte sind im Interesse eines Minderheitenschutzes ausreichend. Konkretisierungen können über die örtliche Geschäftsordnung festgelegt werden. Rechte für Einzelgemeinderäte enormer Eingriff in die innere Selbstverwaltung Die vorgesehene Regelung, in Gemeinden, in denen nicht mehr als 18 Gemeinderäte zu wählen sind, einzelnen Gemeinderäten, die keinen Fraktionsstatus haben, vergleichbare Rechte wie einer Fraktion zuzusprechen, ist ein aus Sicht des Gemeindetags enormer Eingriff in die innere Selbstverwaltung des Gemeinderates. So soll einzelnen Gemeinderäten die Möglichkeit auf Veröffentlichungen im Amtsblatt und ggf. die Bereitstellung eines eigenen Haushaltsbudgets eröffnet werden. 78 Prozent der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben weniger als Einwohner. Die Regelung wäre damit unmittelbar für diese und darüber hinaus auch eine beachtliche Zahl an Kommunen zwischen und Einwohnern, die ihre Gremiengröße freiwillig auf 8 Gemeinderäte begrenzt hat, anzuwenden. Sie hätte damit eine hohe Relevanz und würde bei weitem nicht nur einen Ausnahmecharakter entfalten. Absenkung der Minderheitenquoren schränkt die Kompetenz des Gemeinderats ein Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, das gesetzliche Minderheitenquorum für Anträge auf Unterrichtung und Akteneinsicht nach 24 Abs. 3 GemO sowie auf Einberufung und Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes nach 34 Abs. 1 GemO von einem Viertel auf ein Sechstel der ehrenamtlichen Gremienmitglieder abzusenken. Damit wäre eine weitere deutliche Stärkung von Minderheiten - und damit von Partikularinteressen - verbunden. Schließlich hätte eine solche Regelung in allen Städten und Gemeinden zur Folge, dass das Minderheitenquorum um mindestens ein Gemeinderatsmitglied abgesenkt würde. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland kein Bundesland, mit einem Quorum auf solch einem niederen Niveau. Dies zeigt, dass ein Bedürfnis, an dieser Stellschraube zu drehen, bundesweit in der Praxis nicht gesehen wird. Auch in Baden-Württemberg gibt es keine Anhaltspunkte, die erkennen lassen, dass die bisherige Regelung mit einem Quorum von einem Viertel zu erheblichen politischen Problemen führt. Die vorgesehene Absenkung des Minderheitenquorums schränkt die Funktion eines repräsentativen Organs, das verfassungsrechtlich auf Mehrheitsentscheidungen ausgerichtet ist, jedoch unverhältnismäßig ein. Erweiterung des Bürgerbegehrens auf einleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren nicht sinnvoll Nach der derzeitigen Rechtslage kann der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes nicht durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden. Nach dem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung soll jedoch künftig der Aufstellungsbeschluss bzw. der Auslegungsbeschluss ebenfalls für einen Bürgerentscheid bzw. ein Bürgerbegehren eröffnet werden. Dafür gibt es aus Sicht des Gemeindetags keine Notwendigkeit. Das bestehende Recht trägt den grundsätzlichen Anforderungen an direkt-demokratische Elemente Rechnung und schränkt die Bürgerbeteiligung nicht unangemessen ein. Zumal im Vorfeld eines Bebauungsplanes Bürgerentscheide über städtebauliche Entwicklungen durchaus möglich sind. Zudem lassen sich die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen in aller Regel nicht vernünftig in ein für ein Bürgerbegehren erforderliches Ja-/Nein-Schema bringen. Der Gemeindetag ist der Auffassung, dass die Erfüllung der kommunalen Aufgaben schwerpunktmäßig bei den kontinuierlich arbeitenden und vom Volk gewählten Repräsentativorganen verbleiben muss. Stuttgart, 25. März Zu verschenken Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglichkeit, Gegenstände anzubieten. Interessenten können sich dann über Ihre Telefonnummer mit Ihnen in Verbindung setzen. Matratze 1,40 x 2 m neuwertig, Tel Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon entgegen. Fundamt Auskünfte erhalten Sie unter Telefon Amtliche Bekanntmachungen Bauausschusssitzung Die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses findet am Montag, um im Schloss Dätzingen statt. Baugesuche die in dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens Montag, bei der Gemeinde eingereicht werden. Neuregelung der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Döffingen ab dem Schuljahr 2015/2016 Ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 ändert sich die Kooperation zwischen Gemeinde und Grundschule Döffingen bei der Nachmittagsbetreuung. Die Gemeinde wird zukünftig komplett die Betreuung übernehmen, sodass die Lehrer/innen sich auf die Hausaufgabenhilfe konzentrieren können. Damit wird sichergestellt, dass die Schüler/innen ihre Hausaufgaben während der Betreuung erledigen können und danach Zeit für Anderes bleibt. Die Betreuungszeiten ab von Montag bis Donnerstag ändern sich nicht. Wie bisher ist jeder ntag unabhängig voneinander buchbar. Was sich aber ändert ist die Gebührenstruktur. Zukünftig ist jeder Nachmittag kostenpflichtig. Die Gebühren sind nach der Kinderzahl in der Familie gestaffelt, was bisher nicht berücksichtigt wurde. Die Gebührenhöhe ist an die Struktur der Kernzeitbetreuung angepasst. Die Änderung tritt ab kommendem Schuljahr in Kraft. Die gebuchten Betreuungszeiten von Schüler/innen, die bereits die Nachmittagsbetreuung nutzen, werden von der Verwaltung automatisch an das neue Modell angepasst. Sollten Änderungswünsche bestehen, können diese entweder den Betreuerinnen oder der Verwaltung mitgeteilt werden. Ihre Gemeindeverwaltung

9 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 14 Mittwoch 1. April Benutzungsordnung der Betreuungsangebote an den Grundschulen der Gemeinde Grafenau Die Benutzungsordnung gilt für die Grundschule Döffingen und der Grundschule Dätzingen. Die Betreuungsangebote erfolgen in Trägerschaft der Gemeinde Grafenau. Sie sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grafenau. Es besteht deshalb kein Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Betreuung findet an beiden Grundschulen in den Schulräumen statt. 1. Zeitlicher Umfang Der zeitliche Betreuungsumfang unterscheidet sich zwischen den Grundschulen und ist an die jeweiligen Stundenpläne angepasst. An der Grundschule Döffingen wird zusätzlich eine Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag von angeboten. In Schulferien, an schulfreien Werk- und Feiertagen findet keine Betreuung statt. Die Betreuungszeit wird den jeweils geltenden Stundenplänen angepasst. Änderungen der Betreuungszeit bleiben dem Träger vorbehalten. 1.1 zeiten der Kernzeitbetreuung Grundschule Dätzingen: 2.1 Gebühren der Kernzeitbetreuung monatlicher Beitrag bei einem Besuch an Familien 1 Tag/ 2 Tagen/ 3 Tagen/ 4-5 Tage/ mit 1 Kind mit 2 Kindern je Kind mit 3 Kindern u. mehr 15,00 28,00 43,00 52,00 9,00 17,00 26,00 34,00 6,00 11,00 17,00 18, Gebühren der Nachmittagsbetreuung monatlicher Beitrag bei einem Besuch an Familien 1 Nachmittag/ 2 Nachmittagen/ 3 Nachmittagen/ 4 Nachmittagen/ Donnerstag Vormittag Montag Mittag Dienstag Mittwoch Freitag mit 1 Kind mit 2 Kindern je Kind mit 3 Kindern u. mehr 12,00 22,00 35,00 42,00 7,00 14,00 21,00 27,00 5,00 9,00 14,00 14,00 Grundschule Döffingen: Vormittag Montag Mittag zeiten der Nachmittagsbetreuung Grundschule Döffingen: Donnerstag Nachmittag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Dienstag Mittwoch Freitag Freitag 2. Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) Die Gemeinde Grafenau erhebt zur Finanzierung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Personal-, Sach- und Verwaltungskosten für die Betreuung Gebühren getrennt nach Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung. Bei einem Besuch der Kernzeit- als auch der Nachmittagsbetreuung summieren sich die Gebühren. Wird die Betreuung jede zweite benötigt, so wird die reguläre Gebühr auf die Hälfte reduziert. Bei Neuanmeldungen nach dem 15. wird nur der halbe Monatsbeitrag erhoben, im Übrigen der volle Monatsbeitrag. Berücksichtigt werden nur Kinder einer Familie, die unter 18 Jahre alt sind. Die Gebühr ist auch während der Ferien und bei vorübergehender Abwesenheit (z.b. Krankheit) zu entrichten, allerdings findet in den Ferien keine Betreuung statt. Der Beitrag wird für 11 Monate im Jahr (ohne August) erhoben. Für Schüler der 4. Klasse ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats Juli zu bezahlen. Der Gebühreneinzug erfolgt ausschließlich im Abbuchungsverfahren. Daher ist die im Anmeldeformular vorgesehene Einzugsermächtigung unbedingt auszufüllen. Der Beitrag ist im Voraus jeweils zum Ersten des Monats fällig. 3. Anmeldung Die Anmeldung des Bedarfs (Rhythmus) gilt in der Regel für ein Schuljahr. Nach Bekanntgabe neuer Stundenpläne kann der Bedarf neu festgelegt werden. Eine Änderung im Rhythmus während eines laufenden Monats führt zu einer Gebührenänderung ab dem Folgemonat. Änderungen des Elternbeitrags bleiben dem Träger vorbehalten. 4. Kündigung Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Sie ist baldmöglichst der Betreuerin oder der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Im laufenden Schuljahr kann nur bis spätestens zum Ende des Monats Mai gekündigt werden. Ist eine Wiederbesetzung des freigewordenen Platzes sofort möglich, kann die Kündigung auch später angenommen werden. Für Kinder der 4. Klasse, die die Betreuung bis zum Ende des Schuljahres in Anspruch nehmen, ist keine Kündigung erforderlich. Der Träger der Einrichtung kann das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von vier n zum Monatsende unter Angabe des Grundes schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein: a) das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier n, b) die wiederholte Missachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten, trotz Abmahnung, c) ein Zahlungsrückstand des Elternbeitrages über zwei Monate, trotz schriftlicher Mahnung, d) ein Rückgang der betreuten Kinderzahl auf weniger als 7 Kinder im Monatsdurchschnitt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. 5. Haftungsausschluss Das Kind ist von dem Personensorgeberechtigten in die Betreuungsräume der jeweiligen Grundschule zu bringen bzw. aus den Räumen abzuholen. Die Personensorgeberechtigten sind für den Weg von und zu der Einrichtung allein verantwortlich. Außerdem besteht Haftungsausschluss für den Fall, dass sich ein Kind eigenmächtig aus diesen Räumen entfernt. Wird gewünscht, dass das Kind am Mittag vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause geschickt wird, ist dies schriftlich der Betreuerin mitzuteilen.

10 10 Nummer 14 Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau 6. Krankheit / sonstige Verhinderung Kann ein Kind die Einrichtung nicht besuchen, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet die Betreuerin zu benachrichtigen. Wenn ein Kind eine ansteckende Krankheit hat, darf es die Einrichtung nicht besuchen. 7. Versicherungen Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (SGB VII) sind Kinder aller Altersgruppen gegen Unfall versichert: -während des Aufenthaltes in der Einrichtung, -bei allen Veranstaltungen der Einrichtung auf dem Grundstück und in den Räumen der Schulen. Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiterinnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder etc. Grafenau, den 25. März 2015 gez. Martin Thüringer Bürgermeister Zweckverband Wasserversorgung Döffingen Dätzingen Schafhausen Sitz: Bürgermeisteramt Grafenau, Hofstetten 12, Grafenau Wasserschutzgebiet Siechenhäusle Markung Schafhausen Schutzgebietsbestimmungen beachten! Die Verbandsverwaltung hat aktuell festgestellt, dass insbesondere in der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets Siechenhäusle Schutzgebietsauflagen missachtet werden. Nachfolgend wird deshalb darauf hingewiesen, dass in der Schutzzone II (u.a.) folgende Nutzungsbeschränkungen (Verbote) gelten: Die Lagerung größerer Mengen Stallmist. Intensivbeweidung, Viehansammlung (Weidehütte, Pferche, Melkstände). Ausbringen organischer oder mineralischer Düngemittel, wenn die Gefahr ihrer unmittelbaren Abschwemmung in den Fassungsbereich besteht; Überdüngung Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger. Zur allgemeinen Information werden die in der Schutzzone II liegenden und von den Nutzungsbeschränkungen betroffenen Grundstücke / Flurstücke der Markung Schafhausen genannt: 2630, 2631, 2635, 2636, 2637, 2639, 2640, 2641, 2642, 2643, 2644, 2695, 2696, 2697, 2698, 2699,2700-1, , 2701, , , 2737, , , , 2735, 2735, , ,2738-2, , , , 2740, 2741, 2775, , , 2773, 2772, 2771, 2770, , , 2777, 2778, , Die Verbandsverwaltung bittet dringend die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzer (Pächter) im Interesse des Schutzes dieses Trinkwasservorkommens um Beachtung dieser Nutzungsbeschränkungen. Verstöße gegen die Schutzbestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bestraft werden können. Notarsprechstunde Die Notarsprechstunde fällt in den kommenden n aus. Am ist der Notar wieder für Sie da. Die Sprechstunden finden regelmäßig an jedem Dienstag von 8.00 bis statt, außerhalb dieser Zeit und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Das Büro des Notariats befindet sich in der Döffinger Str. 50, Grafenau-Dätzingen (ehemaliges Volksbank-Gebäude). Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, wird um Anmeldung gebeten unter der Rufnummer Telefon 07031/ Veröffentlichungen im Amtsblatt erfolgen nur, wenn die Sprechstunde ausfällt. Notariat Sindelfingen Auflösung des Grundbuchamts Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird beim Notariat Sindelfingen das Grundbuchamt für Sindelfingen, Grafenau und Magstadt zum 08. Juni 2015 aufgelöst. Letzter Tag, an welchem das Grundbuchamt beim Notariat Sindelfingen für den Publikumsverkehr geöffnet sein wird, ist der 02. Juni Ab dem 08. Juni 2015 ist das Grundbuchamt zentral beim Amtsgericht Böblingen eingegliedert. Die künftige Anschrift des zentral geführten Grundbuchamts lautet Otto-Lilienthal-Str. 24, Böblingen (Tel ) Standesamtliche Mitteilungen Geburten Kaisa Pfeffer, Eltern: Johanna und Dennis Pfeffer, Stangenwiese Luna Görke, Eltern: Janina und Marcel Görke, Schulstr. 10 Schulnachrichten Grundschule Dätzingen Herzliche Einladung zur Anmeldung der Schulanfänger 2015 Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum das 6. Lebensjahr vollendet haben. Eltern können ihre Kinder, die zwischen dem und sechs Jahre alt werden (Korridorkinder), ebenfalls nur nach Rücksprache mit den Erzieherinnen und der Schulleitung - in der Schule anmelden. Mit der Anmeldung werden diese Kinder schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulneulinge findet am 13. April 2015 ab im Klassenzimmer der Klasse 1/2 in der Grundschule Dätzingen statt. Bitte entnehmen Sie die genaue zeit aus Ihrer Einladung! Der erste Schultag für die neuen Schulkinder ist am Donnerstag, den 17. September gez. C. Wewior-Lipp Schulleitung Gemeinschaftsschule Döffingen Gemeinschaftsschule Döffingen Förderverein Schule Grafenau-Döffingen e. V. Wir laden alle Mitglieder und Freunde des Fördervereins zu unserer Mitgliederversammlung am Mittwoch, 15. April 2015, 18.30, in das Lehrerzimmer der Gemeinschaftsschule Döffingen ein.

11 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 14 Mittwoch 1. April Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihr Interesse an unserem Verein. Barbara Dahms, 1. Vorsitzende Anschrift: 1. Vorsitzende Barbara Dahms, Kernerstraße 7, Grafenau, Tel / Die Streuobstwiese Unser grünes Klassenzimmer Danke: Der Gemeinde für die Baumspende, Herrn Mutschler und seinem Assistenten für die Unterstützung beim Pflanzen, den Eltern für das Kuchen backen, dem Lehrerinnenteam für die gute Zusammenarbeit, der Sonnenblumenklasse: Ihr seid toll! G. Kiss, Streuobstpädagogin Jugendreferat Grafenau Sabine Ekenja und Klaus Dongus Stegmühle Grafenau Telefon , mobil: Fax Stegmühlentreffs Mädchentreff: Dienstag, / Mädels von Klasse Jungstreff: Donnerstag, / Jungs von Klasse Teenietreff: Donnerstag, / Mädels und Jungs ab 4. Klasse Die Treffs finden nicht in den Ferien statt. Kindergärten Wir begrüßen die Gräfin von Paris auf unserer Streuobstwiese. Sie ist eine Winterbirne, die 1882 in Frankreich gezüchtet wurde. Die Tafel- und Kompottbirne wird groß bis mittelgroß und ist bei bester Reife süß bis leicht würzig. Der Erntezeitpunkt ist Mitte Oktober und danach kann sie bis Januar gelagert werden. Die Gräfin steht nun in guter Gesellschaft mit den Apfelsorten Krüger s Dickstiel und Kaiser Wilhelm Vor allem steht die Arbeit. Der neue Birnbaum braucht ein großes Loch. Gerettet! Nico konnte diesen Regenwurm vor den Schaufeln retten Die Wasserfee Auf gutes Anwachsen Gräfin von Paris Wir hoffen auf reiche Ernte. Kindertageseinrichtungen in Grafenau Gesamtleitung Monika Haug Rathausplatz 1, Grafenau-Dätzingen Telefon: , Fax: kiga-grafenau@gmx.de Sprechzeiten donnerstags von 9-13 und nach Vereinbarung VHS Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Grafenau, Döffinger Straße 50, Grafenau (Dätzingen), Telefon , Fax grafenau@vhs-aktuell.de Mittwochs vhs-team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt vhs.kundenzentrum Telefon , Fax Internet info@vhs-aktuell.de Geprüfte/r Handelsfachwirt/in (IHK) Berufsbegleitende Aufstiegsfortbilung über 12 Monate Der Handel bietet mit seinem wachsenden Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften sehr gute Karrierechancen. Die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Handelsfachwirt qualifiziert hervorragend für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben und Positionen im mittleren Management, etwa als Abteilungs-, Filial- oder Verkaufsleiter, Sales Marketing Manager oder Key Account Manager. Die Fortbildung bereitet in 540 Unterrichtsstunden auf die öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung vor und vermittelt hierbei ein vertieftes, aktuelles und praxisorientiertes kaufmännisches Fachwissen, bezogen auf die Handelsbranche. Ziele, Inhalte und Aufbau des Lehrgangs orientieren sich am Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Inhalte: - Unternehmensführung und -steuerung - Handelsmarketing - Führung und Personalmanagement - Volkswirtschaft für die Handelspraxis - Beschaffung und Logistik - Mitarbeiterführung und Qualifizierung

12 12 Nummer 14 Mittwoch 1. April 2015 Gemeindenachrichten Grafenau KursNr. 990HF15_2 Beginn: 8. September 2015, Dauer und Umfang: 12 Monate, Unterrichtszeiten: dienstags 18:00-21:00 und samstags 8:15-13:15 sowie 14-mal freitags 18:00-21:00 und 6 Tage Vollzeitunterricht vor der Prüfung Unterrichtsort: Böblingen, vba, Schafgasse 14 EUR 2600,- zzgl. Lernmittel. Gefördert über Meister BaföG. Ratenzahlung möglich Brunch - Ideen Haben Sie am Sonntag keine Lust lange zu kochen, dann ist ein Brunch gerade richtig. Wir werden verschiedene warme und kalte Rezepte für dieses "Frühstück" zu Hause ausprobieren. Gemeinsam erstellen wir ein abwechslungsreiches Büfett mit Lachscarpaccio, Tomatencanapés...! Anja Müller Freitag, 24. Apr., 19:00-22:00, 4 Ustd., Döffingen, Grund- und Hauptschule EUR 24,- inkl. EUR 12,00 für Lebensmittel und Rezeptkopien Endabrechnung erfolgt im Kurs Fledermausexkursion Auf der Suche nach Batman und Graf Dracula Die Fledermäuse haben sich eine eigene ökologische Nische erobert - den nächtlichen Luftraum. Hier leben sie konkurrenzlos und jagen mittels ihres 'Radars' nach Insekten. Mit speziellen Geräten, die die Ortungslaute der Fledermäuse hörbar machen, begeben wir uns auf die Pirsch nach den Kobolden der Nacht. Bei Regen kann die Exkursion nicht stattfinden, da dann die Fledermäuse nicht fliegen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Ökostation der vhs-stuttgart statt Christian Roeder Dienstag, 12. Mai, 20:30-22:00, 2 Ustd., Böblingen EUR 12,- (EUR 6,- für 8- bis 16-Jährige) Mindestalter: 8 Jahre Freiwillige Feuerwehr Grafenau Hauptübung im Seniorenwohnheim Am Samstag, findet um eine Übung der Gesamtwehr im Seniorenwohnheim Dätzingen statt. Treffpunkt ist um an den jeweiligen Gerätehäusern. Die Führungskräfte treffen sich bereits um Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. Die Grafenauer Bevölkerung ist zum Zuschauen recht herzlich eingeladen! Einsatz : Verkehrsunfall PKW bei Grafenau-Döffingen frontal gegen Baum In der Nacht zu Freitag vergangene kam es auf der Landstraße 1182 bei Grafenau-Döffingen zu einem Verkehrsunfall mit einem beteiligten Fahrzeug. Aus bislang ungeklärter Ursache kam ein VW Golf in Fahrtrichtung Weil der Stadt nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum im Böschungsufer der Schwippe. Nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde die Feuerwehr Grafenau mit dem Stichwort Technische Hilfeleistung an die Einsatzstelle alarmiert. Im Einsatz waren drei Fahrzeuge und 14 Einsatzkräfte der Grafenauer Wehr. Nach dem Abklemmen der Fahrzeugbatterie wurde das Unfallfahrzeug durch ein Abschleppunternehmen geborgen. Abschließend wurde der beschädigte und der vom Umstürzen bedrohte Baum fachgerecht beseitigt. Während des Einsatzes wurde zudem der Brandschutz sichergestellt und die Unfallstelle ausgeleuchtet.

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