Letter of intent zur Ausgestaltung des SGB II in Köln

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1 Letter of intent zur Ausgestaltung des SGB II in Köln Präambel Die Agentur für Arbeit Köln und die Stadt Köln betreiben seit 1998 eine vertraglich geregelte Kooperation zum Abbau von Arbeitslosigkeit. Sie folgt dem Prinzip Fördern und Fordern auf der methodischen Basis von umfassenden Hilfeplänen und Fallmanagement, um den arbeitslosen Sozialhilfeempfängern/innen eine faire Chance zu geben, persönliche, soziale und berufliche Hindernisse zur Integration in die Arbeitswelt zu überwinden. Beide Vertragspartner haben in 2001 das JobCenter Köln im Rahmen des Bundesmodellprojektes MoZArT eingerichtet. In der gemeinsam von der Agentur für Arbeit und dem Sozialamt der Stadt Köln betriebenen Dienststelle unterbreiten speziell ausgebildete Fallmanager/innen und Sachbearbeiter/innen des Sozialamtes und Vermittler/innen der Agentur für Arbeit ein schnelles und umfassendes Hilfeangebot aus einer Hand. Zusätzlich werden medizinische, psychologische und sonstige Fachdienste eingeschaltet, um persönliche, gesundheitliche oder soziale Probleme gemeinsam mit den Arbeitslosen zu lösen. Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung und Vermittlung im JobCenter Köln ist jedoch die Verbindung von Transfer und Integrationsleistungen, da der Personenkreis der Arbeitslosen erfahrungsgemäß nur über die Zusammenführung dieser beiden Hilfearten ziel und ergebnisorientiert motiviert und integriert werden kann. Die langjährige Kooperation zwischen der Stadt Köln und der Agentur für Arbeit Köln und die enge Verzahnung mit dem Kölner Hilfesystem und ihren Trägern, insbesondere den gemeinnützigen Trägern der Freien Wohlfahrtsverbände, haben bisher eine nachhaltig wirkende Eingliederung und Qualifizierung von Arbeitslosen gewährleistet und sind der größte Erfolgsfaktor des Kölner Modells. Die in diesem Rahmen aufgebauten Strukturen sind für eine erfolgreiche Arbeit unabdingbar. Eine wesentliche Säule ist das JobBörsenProgramm zur Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von arbeitslosen Sozialhilfeempfänger/innen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Träger des JobBörsen Programmes und der sonstigen aktivierenden Angebote sind gemeinnützige Kölner Vereine und Beschäftigungsträger, die über langjährige Erfahrungen im Bereich Hilfe zur Arbeit verfügen und in das soziale Netzwerk ihrer Region bzw. ihrer Zielgruppen eingebunden sind. Das JobCenter Köln nutzt dieses Angebot, welches flexibel und professionell eine breite Palette von Leistungsangeboten zur Eingliederung von Arbeitslosen bereithält. Vertragliche Kooperation seit 1998 Seit 2001 gemeinsames JobCenter Verzahnung mit dem Kölner Hilfesystem wichtige Säule: JobBörsen Programm Köln 1

2 Die im Kölner JobCenter entwickelten Standards und Normen für die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen sind die nachweislichen Erfolgsgaranten, um eine effiziente und effektive Vermittlung in Arbeit und somit dauerhafte Unabhängigkeit von Transferleistungen zu gewährleisten. Das Kölner Modell der Zusammenarbeit, wie es im Job Center Köln praktiziert wird, wurde im Rahmen des Bundesmodellprojektes MoZArT wissenschaftlich begleitet und evaluiert und zählte im Ergebnis zu den besten Modellen des Projektes. Kölner Modell eines der besten MoZArTModelle 2003 Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach 44b SGB II ab Die Stadt Köln und die Agentur für Arbeit Köln wollen die erfolgreiche Zusammenarbeit im Kölner JobCenter auch unter den ab geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen fortsetzen. Voraussetzungen Die im JobCenter Köln entwickelten Prinzipien und Standards Fördern und Fordern (ausgewogenen Balance zwischen Rechten und Pflichten, zwischen integrationsorientierten Angeboten und Mitwirkung der Hilfebedürftigen) Beratungs und Geldleistung aus einer Hand mit administrativer Unterstützung im Hintergrund Nutzung vorhandener Trägerstrukturen der Freien Wohlfahrtspflege und der weiteren kommunalen Beschäftigungsförderung (Kölner Hilfesystem, JobBörsen etc.) Bündelung der vorhandenen Kompetenzen zur Erzielung höchstmöglicher Synergieeffekte ("arbeitsmarktliche" Kompetenz der Agentur für Arbeit, "soziale" Kompetenz der Stadt) sind für die Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft ab Grundvoraussetzung. Andernfalls ist eine Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit im neuen Leistungssystem nicht gewährleistet. Prinzipien/ Standards Finanzierung Neben diesen methodischen Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Abbau von Arbeitslosigkeit ist es weiterhin unverzichtbar, dass ausreichend finanzielle Mittel für berufliche Integrationsmaßnahmen sowie für flankierende soziale Maßnahmen der Eingliederung zur Verfügung stehen., Um weiterhin die gleiche Integrationswirkung Mittelausstattung 2

3 (Ergebnis der InfasEvaluation:48,8 Prozent) erzielen zu können, müssen von der Höhe her ab 2005 mindestens die gleichen Mittel für die Integration pro Erwerbslosem zur Verfügung stehen wie im Jahr Gleiches gilt für die Bereitstellung ausreichender Verwaltungskosten. Insgesamt müssen die zur Verfügung gestellten Mittel eine Aktivierungsquote von 40 Prozent der erwachsenen AlgII Empfänger und von 100 Prozent der Jugendlichen ermöglichen. Nur auf diese Weise lassen sich auch zukünftig vergleichbar hohe Integrationserfolge erzielen. Die Mittel müssen zeitnah und flexibel einsetzbar sein, um im Bedarfsfall kurzfristig auf entstehende oder zu erwartende Bedarfe reagieren zu können. Dies setzt eine weitestgehende, den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtende, Handlungsfreiheit in der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel voraus. Flexibler Mitteleinsatz Wünschenswert wäre, dass auf der Grundlage von Zielvereinbarungen eingesparte Transferleistungen des Bundes (Arbeitslosengeld II) für aktivierende Leistungen eingesetzt werden können. Bei Vorliegen dieser Rahmenbedingungen wollen die Stadt Köln und die Agentur für Arbeit Köln eine Arbeitsgemeinschaft nach 44b SGB II gründen. Mit der Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft verfolgen die Agentur für Arbeit Köln und die Stadt Köln folgende Ziele: Ziele der ARGE Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit Köln und der Stadt Köln optimale fachliche und organisatorische Durchführung des SGB II im Verbund mit dem JobCenter der Agentur für Arbeit Köln als gemeinsame Anlaufstelle für alle Erwerbsfähigen (AlgI und AlgIIEmpfänger) Vermeidung von Doppelstrukturen: Die Stadt bietet in der Arbeitsgemeinschaft ihr bewährtes Fallmanagement und Ausstiegsberatung an, die Agentur stellt die Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung zur Verfügung. Die Arbeitsgemeinschaft baut dabei keine eigene Vermittlungseinheit auf. Gleicher Zugang zu den Förderinstrumenten des SGB III (z. B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen, Arbeitsvermittlung) für alle Arbeitslosen (sowohl AlgIEmpfänger/innen als auch Alg IIEmpfänger/innen) Erhalt einer sozial ausgewogenen Stadt durch die Fortführung von leistungs und erfolgsorientierten Kooperationsmodellen und Partnerschaften mit Trägern und bürgerschaftlichen Organisationen Nutzung regionaler kommunaler Netzwerkstrukturen zur Unterstützung der beruflichen Integration und Erbringung flankierender sozialer Dienstleistungen 3

4 Aufgaben Die ARGE bietet unterstützungsbedürftigen Hilfesuchenden eine individuelle Hilfe und Eingliederungsplanung durch ein Fallmanagement. Sie kontrolliert und steuert die Umsetzung der individuellen Eingliederungsplanung. Sie bietet möglichst vielen Hilfesuchenden Arbeit sofort, indem die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung Vorrang vor der Gewährung von finanziellen Leistungen hat. Die ARGE bemüht sich, genügend Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Die ARGE zahlt die finanziellen Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II aus. Die ARGE bietet unter ihrem Dach oder im räumlichen Verbund flankierende Integrationsleistungen an wie z.b. Schuldnerberatung, Gesundheitsberatung, Wohnberatung, Kinderbetreuung. Diese Leistungen werden in der Regel von Dritten erbracht. Fallmanagement Vermittlung / Arbeit sofort Auszahlung Geldleistungen flankierende Integrationsleistungen Organisation Die Arbeitsgemeinschaft soll nach dem Vorbild des Kölner Modells eine eigenständige Organisationseinheit werden und mit der Agentur für Arbeit eine gemeinsame Anlaufstelle für alle Arbeitslosen bilden. Die Aufbauorganisation der ARGE wird sinnvoll mit der Aufbauorganisation der Agentur für Arbeit Köln abgestimmt. Träger der Arbeitsgemeinschaft sind die Agentur für Arbeit und die Stadt Köln. eigenständige Organisations Einheit Steuerung/Geschäftsführung Die Steuerung der Arbeitsgemeinschaft erfolgt über ein Aufsichtsgremium, in dem beide Träger (Stadt und Agentur für Arbeit) vertreten sind. Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft wird für mindestens drei Jahre bestellt. Die Besetzung der Geschäftsführung erfolgt nach Besteignung. Es muss ein für die ARGE gültiges mit der Bundesagentur für Arbeit kompatibles, einheitliches Berichtswesen und Controlling eingeführt werden. Da in der ARGE auch kommunalfinanzierte Leistungen gemäß SGB II erbracht werden müssen, sind diese im Controlling der Bundesagentur für Arbeit in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Das städtische Controlling (Kostenleistungsrechnung und das neue kommunale Finanzmanagement) ist einzubinden. Die Steuerung soll über Zielvereinbarungen und Kundendifferenzierungen sowie hierauf bezogene Standardprozesse / Handlungsprogramme erfolgen. Controlling Steuerung 4

5 Operative Aufgabenerledigung Die operativen Aufgaben werden von Mitarbeitern/innen der Agentur für Arbeit und der Stadt Köln, ggf. auch durch beauftragte Dritte wahrgenommen. Zwischen beiden Trägern wird die für die ARGE erforderliche Personalkapazität und deren Qualifikationsstruktur vereinbart. Überstellte Mitarbeiter/innen bleiben in der Personalhoheit der Agentur für Arbeit bzw. der Stadt Köln. Personalkapazität Qualifikation Umsetzung Die weitere Ausgestaltung der ARGE wird von dem bestehenden Lenkungsausschuss des JobCenters vorbereitet. Umsetzung Diese Vereinbarung ist bis zur endgültigen Entscheidung des Rates der Stadt Köln über den Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft als letter of intent anzusehen, endet jedoch unbeschadet dessen am , soweit die Beteiligten nicht 30 Tage vor diesem Termin eine Verlängerung beschließen. Diese Vereinbarung wird von den Partnern ab Zeichnungsdatum (Unterschrift) als verbindlich anerkannt. Köln, April 2004 Köln, April 2004 Peter Welters Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Köln Fritz Schramma Der Oberbürgermeister der Stadt Köln 5

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