Schulpolitischer Konsens für NRW

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1 Schulpolitischer Konsens für NRW Die neue Sekundarschule Grundlage: Gesetzentwürfe CDU, SPD, GRÜNE Landtags-Drucksachen 15/2767 und 15/2768 Stand:

2 Schulpolitischer Konsens für NRW Die neue Sekundarschule I. Leitlinien Schulsystem NRW II. III. IV. Organisationsformen Gemeinschaftsschule im Schulversuch Grundmodell Sekundarschule Mögliche Varianten Sekundarschule V. Fremdsprache / Abschlüsse VI. Merkmale der Sekundarschule VII. (Neue) Gesamtschule VIII. Weitere Arbeitsschritte / Zeitleiste 2

3 I. Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems in NRW (1) Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft Einführung der Sekundarschule als neue Schulform Rechtliche Absicherung der 12 genehmigten Gemeinschaftsschulen Erhalt kleiner wohnortnaher Grundschulstandorte Stufenweise Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule auf 26 und Grundschule auf 22,5 3

4 I. Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems in NRW (2) Zusätzliche Stellenzuweisungen auf der Grundlage von Sozialindex, Inklusionsindex und Integrationsindex für alle Schulformen in Form flexibler Budgets Inklusionskonzept Umsetzung finanzrelevanter Maßnahmen im Rahmen der sog Demografiegewinne Geltungsdauer bis 2023 (keine einseitige Aufkündigung des Schulkonsens) 4

5 5

6 II. Organisationsformen Gemeinschaftsschule im Schulversuch HS HS HS HS kooperativ RS RS RS RS teil HS / RS HS / RS HS / RS HS / RS HS HS teil RS RS

7 III. Grundmodell Sekundarschule Sekundarschule Kooperation mit der Oberstufe eines, einer GE oder eines BK Sekundarstufe I Integriert, teil oder kooperativ nach mind. zwei Bildungsgängen sstufe Integriert mit Binnendifferenzierung 7

8 III. Vorgaben Sekundarschule Schulkonsens: In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz, teil oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen. 8

9 IV. Umsetzung e Form Klasse 7 10 Fortführung des gemeinsamen Lernens im Klassenverband Binnendifferenzierung 9

10 IV. Integrierte Sekundarschule Ab Klasse 7 Weiterführung des gemeinsamen Lernens Binnendifferenzierung 10

11 IV. Umsetzung kooperative Form mit drei Bildungsgängen Ab Klasse 7 Klassenbildung getrennt nach Schulformen Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Klassenkonferenz über den Übergang der Schülerinnen und Schüler. 11

12 IV. Kooperative Sekundarschule mit drei Bildungsgängen Kooperativ (3) HS HS HS HS RS RS RS RS 6 5 Ab Klasse 7 Klassenbildung nach Schulformen 12

13 IV. Umsetzung kooperative Form mit zwei Bildungsgängen Klassenbildung ab Klasse 7 auf zwei Anforderungsebenen (G + E) G = Grundebene (Anforderungen der HS und der RS) E = Erweiterungsebene (Anforderungen der RS und des ) Teilweise kann auch unterricht werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulkonferenz im Rahmen des Schulprogramms. 13

14 IV. Kooperative Sekundarschule mit zwei Bildungsgängen Kooperativ (2) Grundebene Grundebene Grundebene Grundebene G - K l a s s e n Erweiterungsebene Erweiterungsebene Erweiterungsebene Erweiterungsebene E - K l a s s e n Ab Klasse 7 Klassenbildung auf zwei Anforderungsebenen 14

15 In der kooperativen Organisationsform kann teilweise auch unterricht werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulkonferenz im Rahmen des Schulprogramms. 15

16 IV. Umsetzung teile Form Klasse 7 10 Fortführung des gemeinsamen Lernens im Klassenverband Äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern 16

17 IV. Teile Sekundarschule G G G G E E E E K u r s e Ab Klasse 7 Weiterführung des gemeinsamen Lernens Fachleistungsdifferenzierung in Kernfächern 17

18 V. Fremdsprache Die Wahl einer 2. Fremdsprache ab Klasse 6 ist Voraussetzung für den Übergang in die Erweiterungsebene. Ab Klasse 8 wird in der Erweiterungsebene eine 3. Fremdsprache angeboten. Schüler/innen der Grundebene können diese als 2. Fremdsprache wählen. 18

19 V. Abschlüsse Es werden alle Abschlüsse der Sek. I vergeben. Regelungen dazu werden in der APO S I getroffen. Ein Wechsel der Anforderungsebenen ist bei entsprechender Leistungsentwicklung möglich. Regelungen dazu werden in der APO S I getroffen. 19

20 VI. Sekundarschule Wesentliche Merkmale Flexible Kooperation verschiedener Schularten bis hin zur vollständigen Zusammenführung zu einer Schulart Längere gemeinsame Schulzeit Hohe Durchlässigkeit der Bildungsgänge in einer Schule Integration von Kindern mit unterschiedlichem sozialen Hintergrund und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen 20

21 VI. Sekundarschule Eckpunkte (1) Umfasst die Jahrgänge 5 10 Mindestens dreizügig (Teilstandorte auch zweizügig, wenn letzte weiterführende Schule am Ort) Teilstandorte sind möglich (horizontal und vertikal) Errichtung auch durch Zusammenschluss benachbarter Schulträger möglich Vorbereitung sowohl auf berufliche Ausbildung als auch auf Hochschulreife (G 9- Modell) 21

22 VI. Sekundarschule Eckpunkte (2) Lehrpläne orientieren sich an Gesamtschule und Realschule Keine eigene Oberstufe, sondern verpflichtende Kooperation mit der Oberstufe eines, einer GE oder eines BK Sicherung gymnasialer Standards Gemeinsamer Unterricht in 5 und 6 (gemeinschaftlich und differenzierend) 22

23 VI. Sekundarschule Eckpunkte (3) Ab Jahrgang 7 entweder, teil oder kooperativ (mindestens zwei getrennte Bildungsgänge) 2. Fremdsprache entweder ab Klasse 6 oder ab Klasse 8 wählbar Klassenfrequenzrichtwert 25 Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte 25,5 U-Stunden In der Regel Ganztagsschule 23

24 VII. (Neue) Gesamtschule Errichtungsgröße 25 Schüler/innen pro Klasse Mindestens vierzügig (= 100 Anmeldungen bei Errichtung) Mit eigener Oberstufe 24

25 VIII. Weitere Arbeitsschritte Entwicklung einer Zeitleiste für die Antragstellung und Beratung der Schulträger Entwicklung eines Leitfadens Sekundarschule Entwicklung von Stundentafeln und Lehrplänen (APO-S I) Personalentwicklungskonzept Unterstützungskonzept Entwicklung von Eckpunkten für einen Schulversuch 1-10 (Zusammenschluss mit Grundschule) 25

26 VIII. Zeitleiste (1) Gesetzgebungsverfahren 1. Lesung Gesetzentwurf Landtag Beratung des ASW Anhörung ASW Beratung ASW Lesung LT / Beschlussfassung

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