Kontenrahmen Investitionsrechnung VV
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- Volker Lorenz Dressler
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1 Handbuch über den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden Verantwortlich Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Gemeindefinanzen Rechtliche Grundlagen 85 Gliederung des Haushalts (GG; LS 131.1) 6 Gliederung nach Sachgruppen und Funktionen (VGG, LS ) Anhang 1, Ziffer 2. Kontenrahmen (VGG) Version vom 1. Januar 2018 Kontenrahmenvorgaben Sachkonten: Stellen; Muster: oder Die markierten und fett gedruckten Sachgruppen sind verbindlich. 5 Investitionsausgaben 50 Sachanlagen Investitionsausgaben für die Beschaffung oder Erstellung von Sachanlagen, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden. 500 Grundstücke Bebaute und unbebaute Flächen, ohne Grundstücke der Sachgruppen Strassen/Verkehrswege [501], Wasserbau [502], Waldungen [505] und der Alpen [509] Grundstücke Nicht überbaute Grundstücke (Grünzonen, Freihaltezonen, Erholungszonen, Parkanlagen, Bio- und Geotope, u.a.); Überbaute Grundstücke (Verwaltungsliegenschaften, Sportanlagen u.a.); ohne Grundstücke der Sachgruppen Strassen/Verkehrswege [501], Wasserbau [502], Waldungen [505] und der Alpen [509] Grundstücke 501 Strassen/Verkehrswege Dem allgemeinen Verkehr dienende offene Flächen inkl. Grundstücke der Strassenflächen. Die Grundstücke und die baulichen Ausgaben werden nicht getrennt aktiviert Strassen/Verkehrswege Strassen inkl. Strassenbeleuchtung, Fussgängeranlagen, Brücken, Fahrradanlagen, Waldstrassen, Schienenwege, Bergbahnen, Transportanlagen, Wasserstrassen, übrige Verkehrswege, inkl. Grundstücke Strassen/Verkehrswege 502 Wasserbau Wasserbau an Fliessgewässern und Seen inkl. Grundstücke. Die Wasserfläche (bzw. das Flussbett oder der Seegrund) gilt nicht als Grundstück und wird nicht aktiviert Wasserbau Wasserbau, Uferschutz, Gewässerausbau, Bachöffnungen, Renaturierungen, Hochwasserschutz Wasserbau 503 Übriger Tiefbau Kanalisation, ARA, Wasserversorgung, Deponien, Lawinenverbauungen etc. Parzellierte Grundstücke unter Sachgruppe 500 erfassen Übrige Tiefbauten Übrige Tiefbauten 504 Hochbauten Erwerb und Erstellung von Gebäuden und Einbauten in gemietete Liegenschaften sowie Einrichtungen (technische Gebäudeausrüstung) jedoch ohne Mobiliar. Parzellierte Grundstücke unter Sachgruppe 500 erfassen Hochbauten Hochbauten 505 Waldungen Waldbestand inkl. Grundstücke, Aufforstungen, Waldverbauungen und Entwässerung von Waldungen Waldungen Waldungen 506 Mobilien Mobilien, Geräte, Fahrzeuge, Maschinen, Informatik-Geräte aller Art Mobilien Mobilien Seite 1 / 12
2 509 Übrige Sachanlagen Nicht anderswo zugeordnete Sachanlagen; Alpen Übrige Sachanlagen Übrige Sachanlagen 51 Investitionen auf Rechnung Dritter Investitionen auf Rechnung Dritter werden durch diese Dritte rückerstattet (Sachgruppe 61). In der Rechnungsperiode vorgenommene Ausgaben begründen eine entsprechende Forderung gegenüber diesen Dritten. Ausgaben und Rückerstattungsansprüche werden am Ende der Rechnungsperiode so abgegrenzt, dass sie gleich hoch sind und sich ausgleichen. 510 Grundstücke Investitionen auf Rechnung Dritter an Grundstücken Investitionen in Grundstücke auf Rechnung Dritter Investitionen in Grundstücke auf Rechnung Dritter 511 Strassen/Verkehrswege Investitionen auf Rechnung Dritter an Strassen/Verkehrswegen Investitionen in Strassen/Verkehrswege auf Rechnung Dritter Investitionen in Strassen/Verkehrswege auf Rechnung Dritter 512 Wasserbau Investitionen auf Rechnung Dritter an Gewässern Investitionen in Wasserbau auf Rechnung Dritter Investitionen in Wasserbau auf Rechnung Dritter 513 Übriger Tiefbau Investitionen auf Rechnung Dritter übriger Tiefbau Investitionen übriger Tiefbau auf Rechnung Dritter Investitionen übriger Tiefbau auf Rechnung Dritter 514 Hochbauten Investitionen auf Rechnung Dritter an Hochbauten Investitionen in Hochbauten auf Rechnung Dritter Investitionen in Hochbauten auf Rechnung Dritter 515 Waldungen Investitionen auf Rechnung Dritter an Waldungen Investitionen in Waldungen auf Rechnung Dritter Investitionen in Waldungen auf Rechnung Dritter 516 Mobilien Investitionen auf Rechnung Dritter an Mobilien Investitionen in Mobilien auf Rechnung Dritter Investitionen in Mobilien auf Rechnung Dritter 519 Übrige Sachanlagen Investitionen auf Rechnung Dritter an übrigen Sachanlagen Investitionen in übrige Sachanlagen auf Rechnung Dritter Investitionen in übrige Sachanlagen auf Rechnung Dritter 52 Immaterielle Anlagen Investitionsausgaben für immaterielle Anlagen. 520 Software Anwendersoftware und Applikationen mit mehrjähriger Nutzungsdauer Software Software 521 Patente/Lizenzen Erworbene Patent- und Lizenzrechte mit mehrjähriger Nutzungsdauer Patente/Lizenzen Patente/Lizenzen 529 Übrige immaterielle Anlagen Nicht anderswo zugeordnete immaterielle Anlagen; Materielle Enteignung, Planprojekte, Planungsausgaben, Orts- und Zonenplanung, GWP, GEP, Vermessung, ÖREB- Kataster Übrige immaterielle Anlagen Übrige immaterielle Anlagen 54 Darlehen Darlehen mit festgelegter Laufzeit und Rückzahlungspflicht. 540 Bund Rückzahlbare Darlehen an den Bund. Seite 2 / 12
3 5400 Darlehen an den Bund Darlehen an den Bund 541 Kantone und Konkordate Rückzahlbare Darlehen an Kantone und Konkordate Darlehen an Kantone und Konkordate Darlehen an Kantone und Konkordate 542 Gemeinden und Zweckverbände Rückzahlbare Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände 543 Öffentliche Rückzahlbare Darlehen an öffentliche Darlehen an öffentliche Darlehen an öffentliche 544 Öffentliche Rückzahlbare Darlehen an öffentliche Darlehen an öffentlichen Darlehen an öffentlichen 545 Private Rückzahlbare Darlehen an private Darlehen an private Darlehen an private 546 Private Rückzahlbare Darlehen an Organisationen ohne Erwerbszweck Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck 547 Private Haushalte Rückzahlbare Darlehen an private Haushalte Darlehen an private Haushalte Aktivierbare Studiendarlehen durch Detailkonto separieren Darlehen an private Haushalte 548 Ausland Rückzahlbare Darlehen an Schuldner im Ausland Darlehen an das Ausland Darlehen an das Ausland 55 Beteiligungen und Grundkapitalien Beteiligungen aller Art, die (Mit-)Eigentümerrechte begründen. 550 Bund 5500 Beteiligungen am Bund Beteiligungen am Bund 551 Kantone und Konkordate Grundkapitalien an Konkordate Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten 552 Gemeinden und Zweckverbände 5520 Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden 553 Öffentliche 5530 Beteiligungen an öffentlichen Beteiligungen an öffentlichen 554 Öffentliche Beteiligungen und Grundkapitalien an öffentlichen Beteiligungen an öffentlichen Beteiligungen an öffentlichen 555 Private Beteiligungen und Grundkapitalien an privaten Beteiligungen an privaten Beteiligungen an privaten 556 Private Beteiligungen und Grundkapitalien an Organisationen ohne Erwerbszweck. Beteiligungen können in Form von Genossenschaftsscheinen, Mitgliedschaftserklärungen, Aktien oder anderen Beteiligungspapieren erfolgen Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck 557 Private Haushalte Seite 3 / 12
4 5570 Beteiligungen an privaten Haushalten Beteiligungen an privaten Haushalten 558 Ausland Beteiligungen und Grundkapitalien an im Ausland Beteiligungen im Ausland Beteiligungen im Ausland 56 Eigene Investitionsbeiträge Investitionsausgaben für Beiträge an Investitionen Dritter. 560 Bund Investitionsbeiträge an den Bund Investitionsbeiträge an den Bund Investitionsbeiträge an den Bund 561 Kantone und Konkordate Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate 562 Gemeinden und Zweckverbände Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände 563 Öffentliche Investitionsbeiträge an öffentliche Investitionsbeiträge an öffentliche Investitionsbeiträge an öffentliche 564 Öffentliche Investitionsbeiträge an öffentliche Investitionsbeiträge an öffentliche Investitionsbeiträge an öffentliche 565 Private Investitionsbeiträge an private Investitionsbeiträge an private Investitionsbeiträge an private 566 Private Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck 567 Private Haushalte Investitionsbeiträge an private Haushalte Investitionsbeiträge an private Haushalte Investitionsbeiträge an private Haushalte 568 Ausland Investitionsbeiträge an Empfänger im Ausland Investitionsbeiträge an das Ausland Investitionsbeiträge an das Ausland 57 Durchlaufende Investitionsbeiträge Durchlaufende Investitionsbeiträge gibt das öffentliche Gemeinwesen an Dritte weiter. Die Zugänge werden in Sachgruppe 67 und die Auszahlungen in Sachgruppe 57 erfasst. Die Sachgruppen 57 und 67 müssen am Ende der Rechnungsperiode übereinstimmen. 570 Bund Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an den Bund weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an den Bund Durchlaufende Investitionsbeiträge an den Bund 571 Kantone und Konkordate Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an Kantone oder Konkordate weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate Durchlaufende Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate 572 Gemeinden und Zweckverbände Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an Gemeinden oder Zweckverbände weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände Seite 4 / 12
5 Durchlaufende Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände 573 Öffentliche Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an öffentliche weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche 574 Öffentliche Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an öffentliche weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche Durchlaufende Investitionsbeiträge an öffentliche 575 Private Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an private weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Durchlaufende Investitionsbeiträge an private 576 Private Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an private weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Durchlaufende Investitionsbeiträge an private 577 Private Haushalte Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an private Haushalte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Haushalte Durchlaufende Investitionsbeiträge an private Haushalte 578 Ausland Durchlaufende Investitionsbeiträge von anderen öffentlichen Gemeinwesen oder Dritten, welche an Empfänger im Ausland weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge an das Ausland Durchlaufende Investitionsbeiträge an das Ausland 59 Übertrag an Bilanz 590 Passivierungen Abschluss der Investitionsrechnung: Die Einnahmen der Sachgruppen 60 und werden im "Haben" der entsprechenden Bilanz-Sachgruppen 14 Verwaltungsvermögen gebucht. Die Gegenbuchung im "Soll" erfolgt auf dieser Sachgruppe Passivierte Einnahmen Passivierte Einnahmen Die Sachgruppen 51/61 sowie 57/67 gleichen sich innerhalb der Rechnungsperiode aus und werden deshalb nicht bilanziert. Seite 5 / 12
6 6 Investitionseinnahmen 60 Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen Zur Veräusserung bestimmte Sachanlagen bzw. für die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Sachanlagen müssen in das Finanzvermögen übertragen werden (Entwidmung). 600 Übertragung von Grundstücken Übertragungen aus der Sachgruppe 1400 Grundstücke VV in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 75 der 6000 Übertragung von Grundstücken ins FV Übertragung von Grundstücken ins FV 601 Übertragung von Strassen/Verkehrswegen Übertragungen aus der Sachgruppe 1401 Strassen/Verkehrswege in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 75 der Investitionsrechnung FV Übertragung von Strassen/Verkehrswegen ins FV Übertragung von Strassen/Verkehrswegen ins FV 602 Übertragung von Wasserbauten Übertragungen aus der Sachgruppe 1402 Wasserbau in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 75 der 6020 Übertragung von Wasserbauten ins FV Übertragung von Wasserbauten ins FV 603 Übertragung übrige Tiefbauten Übertragungen aus der Sachgruppe 1403 übrige Tiefbauten in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 75 der 6030 Übertragung von übrigen Tiefbauten ins FV Übertragung von übrigen Tiefbauten ins FV 604 Übertragung Hochbauten Übertragungen aus der Sachgruppe 1404 Hochbauten in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 75 der 6040 Übertragung von Hochbauten ins FV Übertragung von Hochbauten ins FV 605 Übertragung Waldungen Übertragungen aus der Sachgruppe 1405 Waldungen in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 75 der 6050 Übertragung von Waldungen ins FV Übertragung von Waldungen ins FV 606 Übertragung Mobilien Übertragungen aus der Sachgruppe 1406 Mobilien in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 75 der 6060 Übertragung von Mobilien ins FV Übertragung von Mobilien ins FV 609 Übertragung übrige Sachanlagen Übertragungen aus der Sachgruppe 1409 übrige Sachanlagen in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 75 der 6090 Übertragung von übrigen Sachanlagen ins FV Übertragung von übrigen Sachanlagen ins FV 61 Rückerstattungen Investitionen auf Rechnung Dritter (Sachgruppe 51) werden durch diese Dritte rückerstattet und in Sachgruppe 61 ausgewiesen (Bruttoprinzip). In der Rechnungsperiode vorgenommene Ausgaben begründen eine entsprechende Forderung gegenüber diesen Dritten. Ausgaben und Rückerstattungsansprüche werden am Ende der Rechnungsperiode so abgegrenzt, dass sie gleich hoch sind und sich ausgleichen. 610 Grundstücke Rückerstattungen für Investitionen auf Rechnung Dritter an Grundstücken Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Grundstücke Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Grundstücke 611 Strassen/Verkehrswege Rückerstattungen für Investitionen auf Rechnung Dritter an Strassen/Verkehrswegen Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Strassen/Verkehrswege Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Strassen/Verkehrswege Seite 6 / 12
7 612 Wasserbau Rückerstattungen für Investitionen auf Rechnung Dritter an Gewässern Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Wasserbau Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Wasserbau 613 Übriger Tiefbau Rückerstattungen für Investitionen auf Rechnung Dritter in übrigen Tiefbau Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrigen Tiefbau Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrigen Tiefbau 614 Hochbauten Rückerstattungen für Investitionen auf Rechnung Dritter an Hochbauten Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Hochbauten Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Hochbauten 615 Waldungen Rückerstattungen für Investitionen auf Rechnung Dritter an Waldungen Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Waldungen Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Waldungen 616 Mobilien Rückerstattungen für Investitionen auf Rechnung Dritter an Mobilien Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Mobilien Rückerstattungen Dritter für Investitionen in Mobilien 619 Übrige Sachanlagen Rückerstattungen für Investitionen auf Rechnung Dritter an übrigen Sachanlagen Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrige Sachanlagen Rückerstattungen Dritter für Investitionen in übrige Sachanlagen 62 Übertragung von immateriellen Anlagen in das Zur Veräusserung bestimmte immaterielle Anlagen bzw. für Finanzvermögen die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte immaterielle Anlagen müssen in das Finanzvermögen übertragen werden (Entwidmung). 620 Software Übertragungen aus der Sachgruppe 1420 Software in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 7590 der 6200 Übertragung von Software ins FV Übertragung von Software ins FV 621 Patente/Lizenzen Übertragungen aus der Sachgruppe 1421 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 7590 der 6210 Übertragung von Patenten/Lizenzen ins FV Übertragung von Patenten/Lizenzen ins FV 629 Übrige immaterielle Anlagen Übertragungen aus der Sachgruppe 1429 übrige immaterielle Anlagen in das Finanzvermögen. Gegenbuchung in Sachgruppe 7590 der 6290 Übertragung von übrigen immateriellen Anlagen ins FV Übertragung von übrigen immateriellen Anlagen ins FV 63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung Investitionsbeiträge von Dritten für die Mit-Finanzierung eigener Investitionsausgaben. 630 Bund Investitionsbeiträge vom Bund für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge vom Bund Investitionsbeiträge vom Bund 631 Kantone und Konkordate Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten Seite 7 / 12
8 6319 Entnahmen aus Fonds überkommunaler Strassenbau Nur für Städte Zürich und Winterthur. Verbuchung von Entnahmen und Einlagen in Fonds Entnahmen aus Fonds überkommunaler Strassenbau 632 Gemeinden und Zweckverbände Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden 633 Öffentliche Investitionsbeiträge von öffentlichen für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge von öffentlichen Investitionsbeiträge von öffentlichen 634 Öffentliche Investitionsbeiträge von öffentlichen für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge von öffentlichen Investitionsbeiträge von öffentlichen 635 Private Investitionsbeiträge von privaten für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge von privaten Investitionsbeiträge von privaten 636 Private Investitionsbeiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge von privaten Investitionsbeiträge von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck 637 Private Haushalte Investitionsbeiträge von privaten Haushalten für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge von privaten Haushalten Investitionsbeiträge von privaten Haushalten 6379 Entnahmen aus Fonds Entnahmen aus Fonds sowie Legaten und Stiftungen (Sachgruppen 2091, 2092, 2910) Entnahmen aus Fonds 638 Ausland Investitionsbeiträge aus dem Ausland für eigene Investitionsausgaben Investitionsbeiträge aus dem Ausland Investitionsbeiträge aus dem Ausland 64 Rückzahlung von Darlehen 640 Bund Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Rückzahlung von Darlehen an den Bund Rückzahlung von Darlehen an den Bund 641 Kantone und Konkordate Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Rückzahlung von Darlehen an Kantone und Konkordate Rückzahlung von Darlehen an Kantone und Konkordate 642 Gemeinden und Zweckverbände Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Rückzahlung von Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände Rückzahlung von Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände 643 Öffentliche Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Rückzahlung von Darlehen an öffentliche 644 Öffentliche Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Rückzahlung von Darlehen an öffentliche Rückzahlung von Darlehen an öffentliche 645 Private Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Seite 8 / 12
9 6450 Rückzahlung von Darlehen an private Rückzahlung von Darlehen an private 646 Private Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Rückzahlung von Darlehen an private Rückzahlung von Darlehen an private 647 Private Haushalte Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Rückzahlung von Darlehen an private Haushalte Rückzahlung von Studiendarlehen mit separatem Detailkonto führen Rückzahlung von Darlehen an private Haushalte 648 Ausland Rückzahlung von Darlehen der Sachgruppe Rückzahlung von Darlehen an das Ausland Rückzahlung von Darlehen an das Ausland 65 Übertragung von Beteiligungen in das Finanzvermögen Zur Veräusserung bestimmte Beteiligungen bzw. für die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Beteiligungen müssen in das Finanzvermögen übertragen werden (Entwidmung). 650 Bund Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1450 in 6500 Übertragung von Beteiligungen am Bund ins FV Übertragung von Beteiligungen am Bund ins FV 651 Kantone und Konkordate Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1451 in 6510 Übertragung von Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten ins FV Übertragung von Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten ins FV 652 Gemeinden und Zweckverbände Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1452 in 6520 Übertragung von Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden ins FV Übertragung von Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden ins FV 653 Öffentliche Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1453 in 6530 Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen ins FV Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen ins FV 654 Öffentliche Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1454 in 6540 Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen ins FV Übertragung von Beteiligungen an öffentlichen ins FV 655 Private Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1455 in 6550 Übertragung von Beteiligungen an privaten ins FV Übertragung von Beteiligungen an privaten ins FV 656 Private Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1456 in 6560 Übertragung von Beteiligungen an privaten ins FV Übertragung von Beteiligungen an privaten ins FV Seite 9 / 12
10 657 Private Haushalte Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1457 in 6570 Übertragung von Beteiligungen an privaten Haushalten ins FV Übertragung von Beteiligungen an privaten Haushalten ins FV 658 Ausland Übertragung von Beteiligungen der Sachgruppe 1458 in 6580 Übertragung von Beteiligungen im Ausland ins FV Übertragung von Beteiligungen im Ausland ins FV 66 Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge Investitionsbeiträge des öffentlichen Gemeinwesens an Dritte müssen unter Umständen bei Zweckentfremdung der finanzierten Investition zurückbezahlt werden. Da Investitionsbeiträge planmässig abgeschrieben werden, wird nur der noch vorhandene Restbuchwert als Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge gebucht, der übersteigende Betrag wird in der Erfolgsrechnung in Sachgruppe 4690 erfasst. 660 Bund Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an den Bund Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an den Bund 661 Kantone und Konkordate Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Kantone und Konkordate Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Kantone und Konkordate 662 Gemeinden und Zweckverbände Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Gemeinden und Zweckverbände Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an Gemeinden und Zweckverbände 663 Öffentliche Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche 664 Öffentliche Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an öffentliche 665 Private Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private 666 Private Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private 667 Private Haushalte Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Haushalte Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an private Haushalte Seite 10 / 12
11 668 Ausland Rückzahlung von Investitionsbeiträgen der Sachgruppe Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an das Ausland Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an das Ausland 67 Durchlaufende Investitionsbeiträge Durchlaufende Investitionsbeiträge gibt das öffentliche Gemeinwesen an Dritte weiter. Die Zugänge werden in Sachgruppe 67 und die Auszahlungen in Sachgruppe 57 erfasst. Die Sachgruppen 57 und 67 müssen am Ende der Rechnungsperiode übereinstimmen. 670 Bund Durchlaufende Investitionsbeiträge vom Bund, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge vom Bund Durchlaufende Investitionsbeiträge vom Bund 671 Kantone und Konkordate Durchlaufende Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten Durchlaufende Investitionsbeiträge von Kantonen und Konkordaten 672 Gemeinden und Zweckverbände Durchlaufende Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden Durchlaufende Investitionsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden 673 Öffentliche Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen 674 Öffentliche Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen Durchlaufende Investitionsbeiträge von öffentlichen 675 Private Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten 676 Private Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten 677 Private Haushalte Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Haushalten, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Haushalten Durchlaufende Investitionsbeiträge von privaten Haushalten Seite 11 / 12
12 678 Ausland Durchlaufende Investitionsbeiträge aus dem Ausland, welche an andere öffentliche Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden Durchlaufende Investitionsbeiträge aus dem Ausland Durchlaufende Investitionsbeiträge aus dem Ausland 69 Übertrag an Bilanz 690 Aktivierungen Abschluss der Investitionsrechnung: Die Ausgaben der Sachgruppen 50 und werden im "Soll" der entsprechenden Bilanz-Sachgruppen 14 Verwaltungsvermögen gebucht. Die Gegenbuchung im "Haben" erfolgt auf dieser Sachgruppe Aktivierte Ausgaben Aktivierte Ausgaben Die Sachgruppen 51/61 sowie 57/67 gleichen sich innerhalb der Rechnungsperiode aus und werden deshalb nicht bilanziert. Seite 12 / 12
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