Gasturbinenkraftwerk Leipheim/Bubesheim Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV bei Trafoableitung

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1 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str Planegg bei München Telefon +49(89) Telefax +49(89) Verteiler Gaskraftwerke Leipheim GmbH & Co. KG Herrn Petro Sporer Karlstraße Ulm Dr. rer. nat. Andrea Thiemann Telefon +49(89) Andrea.Thiemann@mbbm.com 20. April 2017 Gasturbinenkraftwerk Leipheim/Bubesheim Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV bei Trafoableitung Notiz Nr. M129316/01 Rev. 03 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 2 2 Bewertung gemäß 26. BImSchV 3 3 Bewertung gemäß 26. BImSchVwV 4 4 Literatur 5 Lageplan Müller-BBM GmbH HRB München USt-ldNr. DE Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Geschäftsführer: Joachim Bittner, Walter Grotz, Dr. Carl-Christian Hantschk, Dr. Alexander Ropertz, Stefan Schierer, Elmar Schröder

2 1 Situation und Aufgabenstellung Die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG, zurzeit 100%ige Tochter der SWU Energie GmbH, plant am Standort Leipheim/Bubesheim die Errichtung und den Betrieb eines Gasturbinenkraftwerks (kurz: GT-Kraftwerk). Das GT-Kraftwerk, welches im Wesentlichen aus zwei Gasturbinen mit einer elektrischen Leistung von jeweils ca 337 MW bestehen soll, soll innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk der Stadt Leipheim errichtet werden. Zum GT-Kraftwerk gehören auch die zu deren Betrieb erforderlichen Nebenanlagen, z. B. Gasversorgung oder Stromnetzanbindung/-ableitung. Für das GT-Kraftwerk soll eine gutachterliche Stellungnahme bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV bezüglich elektromagnetischer Felder erstellt werden. 20. April 2017 Seite 2

3 2 Bewertung gemäß 26. BImSchV Die wesentliche Immission an der Grenze des Betriebsgeländes geht von den im Inneren des GT-Kraftwerks befindlichen 20-kV-Generatorableitungen, den 337-MW- Transformatoren und den beiden 380-kV-Erdkabeln aus, die das Betriebsgelände auf der Südseite verlassen. Gemäß den Hinweisen zur Durchführung muss bei Umspannanlagen nur ein Streifen von 5 m um die Anlage betrachtet werden. In einem größeren Abstand entsteht durch die Anlage kein sich signifikant von der Hintergrundbelastung abhebender Immissionsbeitrag [2]. Die wesentlichen feldabstrahlenden Anlagenteile sind ähnlich denen einer Umspannanlage: Die Generatorableitungen können bzgl. ihrer Magnetfeldabstrahlung (aufgrund des hohen Stromes) mit einer typischen Sammelschiene in einer 380-kV- Umspannanlage verglichen werden. Die Transformatoren können aufgrund ihrer Leistungsklasse mit typischen Transformatoren in 380-kV-Umspannanlagen verglichen werden. Deshalb kann die Anlage bzgl. ihrer Abstrahlung elektromagnetischer Felder wie eine Umspannanlage betrachtet werden. Die Generatorableitungen und Transformatoren befinden sich im Inneren des Anlagenbereichs und haben einen Abstand zur Grenze des Betriebsgeländes von mindestens 50 m. Daher muss für diesen Anlagenbereich keine Berechnung vorgenommen werden, da der Einfluss an der Grundstücksgrenze zu vernachlässigen ist. Bewertet werden müssen nur noch die Erdkabel, die das Anlagengelände südlich verlassen. Da die Erdkabel in einer Tiefe von mindestens 1,2 m verlegt werden, müssen sie nicht betrachtet werden, weil es in einem Abstand von mehr als 1 m keinen sich signifikant von der Hintergrundbelastung abhebenden Immissionsbeitrag gibt [2]. An der Grundstücksgrenze werden die Grenzwerte der 26. BImSchV für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte an jeder Stelle eingehalten. 20. April 2017 Seite 3

4 3 Bewertung gemäß 26. BImSchVwV Die wesentlichen feldabstrahlenden Anlagenteile sind ähnlich denen einer 380-kV- Umspannanlage (Begründung siehe Abschnitt 2). Der Einwirkungsbereich beträgt daher 100 m. In diesem Bereich befinden sich lediglich nördlich des GT-Kraftwerks maßgebliche Minimierungsorte (Bürogebäude). Möglichkeiten der Minimierung im vorliegenden Fall beinhalten folgende Punkte: - Abstandsoptimierung - Minimieren der Distanzen zwischen Betriebsmitteln mit unterschiedlicher Phasenbelegung - Minimieren der Kabelabstände (Erdkabel) - Optimieren der Verlegegeometrie (Erdkabel) - Optimieren der Verlegetiefe (Erdkabel) Die feldverursachenden Anlagenteile befinden sich in einem Abstand von mindestens 50 m zur Grundstücksgrenze in der Mitte der geplanten Anlage. Eine weitere Verschiebung von den Minimierungsorten weg ist nicht möglich, da die Bebauungsplansatzung die Situierung der maßgeblichen technischen Anlagenkomponenten des GT-Kraftwerks im nördlichen Bereich des Kraftwerkstandorts vorgibt. Bei den Transformatoren handelt es sich um ölgekühlte Transformatoren, so dass die Immission geringer ist als bei vergleichbaren luftgekühlten Transformatoren. Die Generatorableitungen sind einzeln gekapselt; dadurch wird das elektrische Feld vollständig abgeschirmt und die magnetische Flussdichte auf einen Wert reduziert, der sich ergibt, wenn bei einem nicht gekapselten Einzelleiter der Nennstrom auf 20 % reduziert wird. Zur Minimierung sollen die gekapselten Einzelleiter möglichst nah aneinander verlegt werden. Die Erdkabel werden südlich aus dem GT-Kraftwerk herausgeführt. Die Erdkabel sollten jeweils in Dreiecksanordnung verlegt werden, so dass die Abstände zwischen den Phasen möglichst gering sind. Die beiden Kabel sollten auch zueinander einen möglichst geringen Abstand haben. Die Phasen der beiden Kabelsysteme können dann so gewählt werden, dass an der Erdbodenoberfläche eine möglichst geringe Immission entsteht. Eine tiefere als die bereits geplante Verlegung der Erdkabel ist nicht erforderlich, da sich dies auf Grund der großen Entfernung zu den Minimierungsorten (mehr als 100 m) nicht auswirken würde. 20. April 2017 Seite 4

5 4 Literatur [1] 26. BImSchV: 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung über elektromagnetische Felder vom 14. August [2] Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder, Länderausschuss für Immissionsschutz LAI, 14. Juli [3] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder 26. BImSchV (26. BImSchVVwV), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 26. Februar [4] Planungsunterlage: Gaskraftwerk Leipheim GmbH und Co. KG, Stand: , Titel: Kraftwerkslageplan, Zeichnungs-Nr. DE1057-U-CLD Maßstab 1:500, Siemens AG. Dr. rer. nat. Andrea Thiemann Dr.-Ing. Gisbert Gralla Telefon +49 (0) Telefon +49 (0) Projektverantwortliche Prüfgebietsleiter Diese Notiz darf nur in ihrer Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Auszügen bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Müller-BBM. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf die untersuchten Gegenstände. 20. April 2017 Seite 5

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