Statuten der Ludothek Sins
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- Benedict Blau
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1 Statuten der Ludothek Sins 1. NAME UND SITZ - Die Ludothek Sins ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. - Rechtsdomizil des Vereins ist die Gemeinde Sins. 2. ZWECK DES VEREINS Der Verein - betreibt eine Ludothek (Spielwarenverleih). - setzt sich zum Ziel, das Spielen unter Kindern und Erwachsenen zu fördern, wie auch keine Spiele zu verleihen, welche mit Gewalt oder Sexismus zu tun haben. - ist politisch und konfessionell neutral. 3. MITGLIEDSCHAFT, PFLICHTEN UND RECHTE - Mitglieder sind die MitarbeiterInnen der Ludothek. - Gönner haben kein Stimm- und Wahlrecht und werden nicht an die Generalversammlung (GV) eingeladen. - Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt während des ganzen Jahres. - Jedem Neumitglied werden bei Eintritt Statuten, Benutzer Reglement und Bereichsbeschrieb ausgehändigt. - Jedes Mitglied bekommt eine schriftliche Arbeitsvereinbarung, die die Arbeit jedes Mitglieds der Ludothek regelt. - Die Benutzung der Ludothek ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein möglich. - Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren, die Arbeitsvereinbarung und die Statuten zu beachten und die Vereinsbeschlüsse zu befolgen. Im Weiteren sind alle Mitglieder zur Mithilfe bei der Durchführung von Vereinsanlässen verpflichtet, soweit dies in ihren Möglichkeiten liegt. - Mitglieder, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht erfüllen, können auf Antrag der Mitglieder durch die GV von der Mitgliederliste gestrichen werden. Die Mitgliedschaft erlischt von selbst, wenn ein Mitglied unentschuldigt seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mitglieder, welche die Statuten und Reglemente des Vereins oder der 1/5
2 Verbände vorsätzlich oder grob verletzen oder sich der Mitgliedschaft als unwürdig erweisen, können durch GV-Beschluss ausgeschlossen werden. Die betreffenden Mitglieder sind von den Sanktionen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen. 4. AUSTRITT - Mitglieder verlieren mit der Beendigung ihrer Arbeit in der Ludothek ihre Mitgliedschaft. - Eine dreimonatige Kündigungsfrist soll eingehalten werden. Die Kündigung muss dem Personal-Zuständigen und der Teamleitung schriftlich mitgeteilt werden. - Ein Mitglied soll nach Möglichkeit erst auf die nächste Generalversammlung austreten. - Mitglieder die im Vorstand oder in der Vereinsleitung sind, dürfen nach Möglichkeit erst auf die Generalversammlung vom Verein austreten. 5. ORGANE 5.1. Organe Die Organe des Vereins sind: - Die Generalversammlung - Die Mitglieder - Die Vereinsleitung - Die Rechnungsrevisor/innen 5.2. Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich im 1. Halbjahr des Kalenderjahres statt. Die Teilnahme an der Generalversammlung ist für alle Mitglieder obligatorisch. Sie hat folgende Geschäfte zu erfüllen: - Wahl der Vereinsleitung - Wahl der RevisorInnen - Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des RevisorInnenberichts - Genehmigung des Budgets - Genehmigung des Jahresprogrammes - Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder 2/5
3 - Änderung der Statuten - Mutationen - Auflösung des Vereins Eine ausserordentliche Generalversammlung wird durchgeführt auf Begehren eines oder mehrerer Mitglieder oder der Revisoren. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst; Statutenänderungen mit 2/3 Mehrheit. Einladungen und Traktandenliste sind den Mitgliedern mindestens 3 Wochen vor der Generalversammlung zuzustellen. Anträge der Mitglieder müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich bei der Vereinsleitung eingereicht werden. Die Generalversammlung wird von der Vereinsleitung bis zum Schluss geleitet Mitglieder Die Mitglieder... - tragen die volle Verantwortung für den ausgewählten Arbeitsbereich innerhalb der Ludothek. - sind Aktivmitglieder - Die Mehrheit von 2/3 der Mitglieder ist beschlussfähig. - sorgen für die Durchführung der Beschlüsse der Generalversammlung und der Vereinsleitung. - treffen sich so oft, wie es die laufenden Geschäfte erfordern. - erfüllen ihre Aufgabenbereiche gemäss Bereichsbeschrieb und persönlicher Arbeitsvereinbarung - tragen alle zusammen die Gesamtverantwortung für den Betrieb der Ludothek Vereinsleitung Die Vereinsleitung... - besteht aus mindestens drei Mitgliedern: Teamkoordination, Administration, Finanzen. - Die Wahl erfolgt jährlich bei der Generalversammlung. - Eine Wiederwahl ist zulässig. - konstituiert sich selbst. - fasst das Jahresgeschehen in einem Jahresbericht zusammen. - ist mit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig. - sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Generalversammlung. 3/5
4 - trägt die gesamte Verantwortung und entscheidet über das Geschehen und die Zukunft des Vereines. - erfüllt seine Aufgaben gemäss Bereichsbeschrieb. - vertritt den Verein nach aussen. - Zwei Vereinsleitungs-Mitglieder sind je zu zweit unterschriftenberechtigt Rechnungsrevisor/-innen - Zwei RevisorInnen werden jährlich an der Generalversammlung gewählt. Ihre Wiederwahl ist möglich. - Die RevisorInnen dürfen nicht der Vereinsleitung angehören. - Die RevisorInnen prüfen die Jahresrechnung und Buchführung des Vereins - Sie erstellen den Revisorenbericht und lesen ihn an der Generalversammlung vor. 6. FINANZEN Die Einnahmen des Vereins können sich aus dem Ludothek Betrieb, Mitgliederbeiträgen, Einnahmen aus Werbung und öffentlichen Veranstaltungen, Spenden und Zuwendungen der öffentlichen Hand zusammensetzen. Falls ein Mitgliederbeitrag eingeholt wird, setzt die Mehrheit von 2/3 der Mitglieder diesen Betrag fest. 7. VEREINSJAHR Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 8. HAFTUNG Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. 9. AUFLÖSUNG - Die Auflösung des Vereins kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen GV mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. - Bei einer Auflösung des Vereins ist das gesamte Vermögen (Spiele, Mobiliar, Infrastruktur und Geld) einem Verein mit ähnlichem Zweck in 4/5
5 Sins zu übergeben. - Sollte kein ähnlicher Verein gegründet werden oder gefunden worden sein, werden Spiele, Mobiliar und Infrastruktur verkauft und das daraus gewonnene Kapital plus die flüssigen Mittel des Vereins dem Gemeinderat Sins treuhänderisch übergeben, bis sich wieder ein neuer Verein mit gleichem Sitz und gleichem oder ähnlichem Zweck bildet. Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 16. November 2006 zur Abstimmung gebracht und von den anwesenden TeilnehmerInnen genehmigt. Die Statutenänderungen wurden an der 10. ordentlichen Generalversammlung zur Abstimmung gebracht und von den anwesenden Mitgliedern genehmigt. Sins, 10. März 2017 Teamkoordination Administration Finanzen 5/5
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