Vorlesung Erbrecht WS 2006/2007 (1. VL) Vorlesung Erbrecht. Vorlesung 1:
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1 Vorlesung Erbrecht Vorlesung 1: Einführung: Wandel des Erb- und Pflichtteilsrechts unter dem Gesichtspunkt des Alterns der Gesellschaft Wintersemester 2007/2008 Prof. Dr. Rainer Schröder 1 I. Bedeutung und Funktion des Erbrechts Erbrecht ist die rechtliche Form, in der eine Gesellschaft den Übergang von Vermögen und Privateigentum auf nachfolgende Generationen (rechtsförmig) vermittelt. 2 1
2 Folgende wichtige Ausgangsfragen müssen in jedem Fall gelöst werden: 1. Soll das Eigentum und Vermögen in andere Generationen übergehen? 2. Welcher Teil des Vermögens wird davon ausgenommen: a) um andere Personen aus der Erbschaft zu versorgen, b) aus Gründen der Sozialpflichtigkeit von Eigentum und Erbrecht, c) aus Gründen der sozialen oder wirtschaftlichen Umgestaltung einer Gesellschaft, (alte oder neue soziale Frage) d) um allgemeine staatliche Zwecke zu finanzieren (Erbschaftsteuer)? 3 3. Wer wird Inhaber der mit Eigentum und Vermögen verbundenen Befugnisse: a) die Familie (Familienerbrecht), aa) alle Kinder allein, bb) die Kinder mit der Ehefrau, b) einzelne Personen, aa) ein einzelnes Kind? bb) beliebige Einzelpersonen (vom Erblasser bestimmt). (Rainer Schröder, Der Funktionsverlust des bürgerlichen Erbrechts, in: Zur Geschichte des Familien- und Erbrechts - Politische Implikationen und Perspektiven, Hg. Heinz Mohnhaupt, Frankfurt am Main 1987, S ) 4 2
3 Schaubild 1: Jährliches Erbschaftsvolumen Jahr Jährliches Erbschaftsvolumen Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Mrd. Euro Quelle: BBE-Branchenreport ERBSCHAFTEN; eigene Einschätzungen auf Datenbasis von Deutschem Sparkassen- und Giroverband; Citibank, Handelsblatt, Deutscher Bank 5 Schaubild 2: Entwicklung des Erbschaftsvolumens Entwicklung und Prognose des Erbschaftsvolumens Erbvolumen des Erblassers in Mrd Erbschaftsvolumen Index 833,5 100, ,8 129, ,8 176,3 Quelle: BBE, Köln. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden und der Deutschen Bank, Frankfurt/M 6 3
4 Schaubild 3: Höhe von Erbschaften und Schenkungen Haushaltseinkommen bis ab insgesamt bis und mehr Höhe der Erbschaften 1) unter Euro 8,5 4,5 1,3 7, bis unter ,8 6,9 1,1 8, bis unter ,8 10,2 4,7 12, bis unter ,3 13,3 12,0 16, bis unter ,8 15,0 20,9 19, bis unter ,3 10,7 18,1 13, bis unter ,5 22,5 21,4 14, bis unter ,1 11,1 10,6 5, und mehr 1,7 6,0 10,0 2,7 Mittelwert Median ) Erbschaften bis in Preisen von 2001 (Euro), Quelle: SOEP 2001/2003, vorläufige Gewichtung 7 II. Der demographische Wandel Schaubild 4: Entwicklung der Geburtenhäufigkeit 8 4
5 Schaubild 5: Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren 9 Schaubild 6: Lebenserwartung Neugeborener seit
6 Schaubild 7: Entwicklung des Wanderungssaldos über die Grenzen Deutschlands bis Schaubild 8: Außenwanderungssaldo bis zum Jahr
7 Schaubild 9: Bevölkerungspyramide im Vergleich: Schaubild 10: Altersaufbau der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 14 7
8 Schaubild 11: Bevölkerungspyramide 15 Schaubild 12: Beschäftigungsquote von Männern zwischen 55 und 64 Jahren (Stand 1998) USA 68 % Großbritannien 64 % Deutschland 56 % Niederlande 48 % Frankreich 41 % 16 8
9 III. Folgen für das Erbrecht Schaubild 13: Bevölkerungszahl Westdeutschlands von 600 bis 1800 in Millionen 17 Schaubild 14: reale Einkommensentwicklung in Amerika Reale Einkommensentwicklung nach Gruppen, Veränderung gegenüber 1980 in Prozent 18 9
10 Zusammenfassung Private Haushalte in Deutschland verfügen über ein Gesamtvermögen von brutto fast 10 Billionen Euro und immer mehr ältere Menschen haben daran einen Anteil (Quelle: Dresdener Bank) Erbschaftsvolumen wächst weiter: In den nächsten Jahrzehnten ist mit einem Gesamtvolumen an Erbschaften von 1.082,8 bis zu 1.469,8 Milliarden Euro zu rechnen (vgl. Schaubild 2). Ferner wird die Zahl der Erbfälle in Zukunft infolge der wachsenden Zahl Älterer zunehmen und infolge der zunehmenden Lebenserwartung werden viele Erbschaftsgänge auf ältere Bevölkerungsgruppen entfallen, die bereits heute selbst über vergleichsweise hohe Vermögen verfügen. 19 IV. Probleme und Thesen Schaubild 15: Angaben zur Erbschaftshöhe Verbreitung in % Fallzahl Betrag von... bis unter... 9,7 7, Unter ,0 11, ,2 12, ,3 9, ,1 1, u. mehr 0,6 0, Keine Erbschaft 52,3 52, Keine Angabe 3,8 5, Gesamt Quelle: AS; ungewichtete Ergebnisse; Berechungen: FALL 20 10
11 IV. Probleme und Thesen 1. Gerade in der Schicht, die also mittlere substantielle Vermögen zu vererben hätte, wird aber der ganze oder teilweise Eigenverbrauch dieser Vermögen durch die Entwicklung der Lebenserwartung zu erwarten sein. Die Eltern dieser Schicht vor allem unserer Generation werden also ihr erarbeitetes Vermögen darauf aufwenden müssen, sich selbst im Alter zu erhalten und ggf. ihre Kinder in gewissem Umfang auszustatten. Ich vermute sicheres Wissen gibt es hier nicht, dass hier die Größe der Erbschaften sinken wird, obwohl diese Schicht reicher ist als je zuvor Das Pflichtteilsrecht war zu keinem Zeitpunkt dafür gedacht, die unmündigen Kinder zu versorgen und auch das gesetzliche Erbrecht diente diesem Zweck nicht. Die Erbschaften fallen heute nach den Berechnungen Ottes im statistischen Durchschnitt später an (9 Jahre!) als früher, und die Kinder erben im statistischen Durchschnitt also später. Otte führt aus: - eine 1925 geborene Frau hatte 1950 eine Lebenserwartung von noch 49 Jahren, lebte also bis Ihre um 1954 herum geborenen Kinder waren bei ihrem Tod durchschnittlich 45 Jahre alt. Ihr drei Jahre älterer, 1922 geborener Mann lebte aufgrund seiner um drei Jahre kürzeren Lebenserwartung bis 1993, als die Kinder im Schnitt 39 Jahre alt waren. (Gerhard Otte, Das Pflichtteilsrecht - Verfassungsrechtsprechung und Rechtspolitik, in: AcP 2002 (202) S. 317 ff., 338.) 22 11
12 Schaubild 16: Veränderung der Lebenserwartung Lebenserwartung in Jahren m w m w Steigerung m w Neugeborene 35,6 38, ,3 38,4 41,8 25-Jährige (weitere Lebensjahre) 35 36, ,5 23 Schaubild 17: Durchschnittliches Kindesalter beim Tod der Eltern Lebensalter des Kindes beim Tod des Vaters beim Tod der Mutter um 1910 um 1950 Steigerung "wirtschaftliches Alter" (um 1910 = Lebensalter, um 1995 = Lebensalter -3) Beim Tod des Vaters Beim Tod der Mutter
13 3. Anfall der Erbschaft wird sich immer weiter hinauszögern Da nun das Lebensalter der Personen, denen die Erbschaft anfällt bzw. die einen Pflichtteil erwerben noch größer sein wird, werden diese Erbschaften im Zweifel (Schichtabhängigkeit beachten!) die angefallene Erbschaft zu ihrer eigenen Alterssicherung benutzen müssen. 25 Schaubild 18: Erblasser nach soziodemographischen Merkmalen der Erben 2001/2002 Eltern Ehepaartner Großeltern Sonstige 1 durchschnittl. Erbschaftshöhe in % in in % in in % in in % in Alter zum Zeitpunkt der Erbschaft , , , , ,4 (51.228) 45, , , ,1 (66.230) 13,7 (67.882) 40, , , , und mehr 0,7 [24.870] 16,8 ( ) - - 7,7 (10.300) 1 Sonstige Erbschaften und Erbschaften von Schwiegereltern Quelle: SOEP; gewichtete Ergebnisse; Berechnungen: DIW 26 13
14 Da die Großfamilie seit dem 18. Jahrhundert nicht existierte, sie ist nichts als ein Mythos, wird nicht mehr damit zu rechnen sein, dass etwa im generationellen Verbund die Lasten des Alters geteilt werden können. Das sieht man bereits heute dramatisch, wo die Pflegebedürftigkeit steigt, deren Kosten eben nicht durch die Pflegeversicherung, die ja auch schon wieder insolvent ist, aufgefangen werden können
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