Handreichung für die Abschlussprüfung der IT-Berufe

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1 Handreichung für die Abschlussprüfung der IT-Berufe 1. Vorbemerkungen S Zeitplan für die Abschlussprüfung S Projektantrag und Genehmigungsverfahren S Projektarbeit und deren Dokumentation S Schriftliche Abschlussprüfung (Prüfungsteil B) S Präsentation und Fachgespräch S Bestehensregelung S. 13

2 1. Vorbemerkungen Die Struktur der Ausbildungsordnungen für die vier Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Berufe) mit gemeinsamen Kernqualifikationen sowie fach- und profilprägenden Qualifikationen werden auch in den Prüfungen umgesetzt (Abb. 1). Die betriebliche Projektarbeit und deren Dokumentation ist in das Prüfungsgeschehen eingebunden, und auch die schriftliche Abschlussprüfung wird vorrangig in Form von Ganzheitlichen Aufgaben durchgeführt. Diese bundeseinheitlichen Aufgaben werden von der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (ZPA) bereitgestellt. In der vorliegenden Handreichung wird der Ablauf der Abschlussprüfung erläutert und Hinweise für die Durchführung der Prüfung gegeben. Sie gelten entsprechend auch für Umschüler/-innen. Abb. 1: Prüfungsstruktur der IT-Berufe Prüfungsteil A (Betriebliche Projektarbeit) Prüfungsteil B (Schriftliche Prüfung) Projektarbeit und Präsentation und Ganzheitliche Ganzheitliche Wirtschafts- und Dokumentation Fachgespräch Aufgabe I Aufgabe II Sozialkunde 2. Zeitplan für die Abschlussprüfung Mit der betrieblichen Projektarbeit wird ein Prüfungselement durchgeführt, das Abweichungen vom üblichen Zeitablauf der Abschlussprüfung mit sich bringt (Abb. 2a und 2b). Als ersten Schritt im Verfahren der Abschlussprüfung hat der/die Prüfungsteilnehmer/-in einen Projektantrag bei der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau einzureichen. Für den Projektantrag ist das von der IHK zugelassene Formblatt 1 zu nutzen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Genehmigung des Projektes. Ein Projektantrag kann vom Prüfungsausschuss genehmigt, mit Auflagen genehmigt oder begründet abgelehnt werden. Die Entscheidung teilt die Industrie- und Handelskammer dem/-r Prüfungsteilnehmer/-in schriftlich mit. Ein abgelehnter Projektantrag ist entsprechend den Vorgaben des Prüfungsausschusses ist der Projektantrag innerhalb der mitgeteilten Frist erneut einzureichen. 1 s. Download-Datei unter Dok.-Nr auf der Webseite der IHK Halle-Dessau 2

3 Mit der Durchführung des Projektes darf nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Mitgeteilte Auflagen für einen genehmigten Projektantrag sind zu beachten. Die Ausbildungsordnungen sehen für IT-System-Elektroniker, Informatikkaufleute, IT-System- Kaufleute sowie Fachinformatiker in der Fachrichtung Systemintegration jeweils eine Höchstdauer von 35 Stunden für das betriebliche Projekt und seine Dokumentation vor. Für Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung ist für das Projekt eine Höchstdauer von 70 Stunden vorgegeben. Betriebliche Projekte haben allerdings die Eigenschaft, dass nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. Es wäre daher unrealistisch, die Durchführung auf eine bzw. zwei Wochen zu beschränken. Für die Projektdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster vorgesehen, und zwar in einem Umfang von ca. 6 Wochen. Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt und wird in der Regel mit 8 Stunden veranschlagt. Die Projektdokumentation ist unmittelbar nach Ende des Projektes der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau vorzulegen. Die Bewertung der Projektarbeit erfolgt anhand der Dokumentation und wird vom Prüfungsausschuss vorgenommen. Hinweis: Liegt ein genehmigungsfähiger Projektantrag bzw. die Dokumentation bis zum Ende der genannten Fristen nicht vor, so wird Prüfungsteil A (Betriebliche Projektarbeit) als nicht bestanden gewertet. Der Prüfungsteil B (Schriftliche Prüfung) wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt und findet zur Sommerprüfung Anfang Mai und zur Winterprüfung Ende November eines Jahres statt. Der Prüfungsausschuss wird die Aufgaben unmittelbar nach Durchführung der Prüfung bewerten und die IHK den Teilnehmern die Ergebnisse mitteilen. Die Präsentation und das Fachgespräch liegen am Ende der Ausbildung und finden im Rahmen der Sommerprüfung in der Regel von Mitte Juni bis Mitte August und im Rahmen der Winterprüfung in der Regel von Mitte Januar bis Mitte Februar statt. 3

4 Abb. 2a: Zeitlicher Ablauf zur Sommerprüfung Aktivitäten Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung durch die IHK (an den Ausbildungsbetrieb) Termine Mitte Dezember des Vorjahres Abgabefrist für die Anmeldung zur Abschlussprüfung inkl. Antrag auf Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit bis spätestens 31. Januar Genehmigungsverfahren für Projektanträge bis Ende Februar Projektdurchführung und Dokumentation im Betrieb (bestätigte Bearbeitungszeit beachten) ab Genehmigung bis 15. Mai Einladung zu Prüfungsteil B Anfang April Prüfungsteil B (Schriftliche Prüfung) Anfang Mai Abgabe der Dokumentation Einladung zu Prüfungsteil A bis spätestens 15. Mai nach Abgabe der Dokumentation Prüfungsteil A (Präsentation/Fachgespräch) Mitte Juni bis Mitte August 4

5 Abb. 2b: Zeitlicher Ablauf zur Winterprüfung Aktivitäten Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung durch die IHK (an den Ausbildungsbetrieb) Termine Mitte Juni Abgabefrist für die Anmeldung zur Abschlussprüfung inkl. Antrag auf Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit bis spätestens 31. Juli Genehmigungsverfahren für Projektanträge bis Ende August Projektdurchführung und Dokumentation im Betrieb (bestätigte Bearbeitungszeit beachten) ab Genehmigung bis 15. November Einladung zu Prüfungsteil B Ende Oktober Prüfungsteil B (Schriftliche Prüfung) Ende November Abgabe der Dokumentation Einladung zu Prüfungsteil A bis spätestens 15. November nach Abgabe der Dokumentation Prüfungsteil A (Präsentation/Fachgespräch) Mitte Januar bis Mitte Februar 5

6 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass der/die Prüfungsteilnehmer/-in im Prüfungsteil A in insgesamt höchstens 35 Stunden bzw. 70 Stunden beim Fachinformatiker, Fachrichtung Anwendungsentwicklung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchsten 30 Minuten die Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen soll. Diese betriebliche Projektarbeit stellt keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist real und basiert in der Thematik auf dem betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen und dies ist im Projektantrag auch zu bestätigen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Von besonderer Wichtigkeit im Rahmen des Projektantrages ist die Projektbeschreibung. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die Schnittstellen des Projektes innerhalb eines Auftrages bzw. Teilauftrages darzustellen. Auch sind Angaben zum Ist-Zustand, z. B. der technischen Einrichtung für den IT-System-Elektroniker anzugeben. Außerdem werden Hinweise zur Nutzendarstellung für den Kunden bzw. zum Ziel des Auftrages erwartet. Das Unternehmen, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, ist kurz zu beschreiben. Außerdem ist ein/-e Projektbetreuer/-in innerhalb des Unternehmens als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss zu benennen. Ferner sind die Projektphasen einschließlich eines Zeitplanes anzugeben. Dazu gehören die Definition der Kernaufgaben des Projektes, eine Kennzeichnung der davon prüfungsrelevanten Aufgaben, die Zuordnung dieser Aufgaben zu Zeitumfängen, die Darstellung zeitlicher Abhängigkeiten innerhalb des Projektes und ein konkreter Terminplan. Erwartet werden ebenfalls kurze Angaben zu praxisüblichen Unterlagen bzw. zur Kundendokumentation, die der Dokumentation als Anlage beigefügt werden. Gegebenenfalls benutzte - nicht gebräuchliche Abkürzungen sind zu erklären. Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation genannt werden. Darüber hinaus ist das Einverständnis des Ausbildungsunternehmens zur Durchführung des Projektes einzuholen und der Projektantrag von dem/-r Antragsteller/-in sowie vom ausbildenden Unternehmen zu unterzeichnen. 6

7 Die Inhalte des Projektantrages sowie die Kriterien zu seiner Genehmigung sind in Abb. 3 zusammengefasst. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Projektantrag ist fristgerecht per Post an die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, Frau Engel, Franckestraße 5, Halle (Saale) oder per Mail an kengel@halle.ihk.de zu senden. Die Industrie- und Handelskammer leitet den Projektantrag an den Prüfungsausschuss weiter. Dieser entscheidet über die Genehmigung. Die Genehmigung des Projektantrages orientiert sich an folgenden Kriterien: 1) Die Angaben auf dem Projektformblatt müssen vollständig sein. 2) Das betriebliche Projekt muss wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln und ein angemessenes Niveau aufweisen. 3) Die Projektbeschreibung muss verständlich sein. Außerdem wird das Projekt auf seine Durchführbarkeit in der vorgegebenen Zeit und seine Dokumentierbarkeit vom Prüfungsausschuss vorgeprüft. 4) Der Prüfungsausschuss wird die Darstellung der Projektphasen und des Zeitplanes dahingehend beurteilen, ob das Projekt in dieser Phaseneinteilung durchführbar ist und die Struktur- und Zeitplanung einleuchtet. Ferner kann hier geprüft werden, ob die berufsrelevanten Phasen der Auftragsbearbeitung ausreichend identifiziert und zeitlich geplant sind. 5) Bei der Dokumentation wird die angemessene Auswahl der Dokumentationsmittel berücksichtigt. 6) Die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation müssen der Problemstellung oder dem Geschäftsprozess angemessen sein. Die Höchstzeit für die Durchführung der betrieblichen Projektarbeit und deren Dokumentation von maximal 35 bzw. 70 Stunden kann um bis zu 10 % unterschritten werden. Projekte mit kürzerer Bearbeitungszeit oder über die maximal vorgesehene Zeit hinausgehende Stundenumfänge können nicht genehmigt werden. Wie bereits dargestellt, erhalten die Antragsteller unverzüglich nach Entscheidung des Prüfungsausschusses Nachricht von der Industrie- und Handelskammer. Zu dem im Projektantrag angegebenen Zeitpunkt kann dann mit der Realisierung begonnen werden. Da der Projektantrag einen Zeitplan enthält, ist absehbar, wann das Projekt beendet und die Dokumentation erstellt wird. Diese ist dann unmittelbar unter Einhaltung der angegebenen Frist bei der IHK einzureichen. 7

8 Abb.3: Inhalt und Genehmigungskriterien für den Projektantrag Inhalt Formblatt Daten des Prüflings Ausbildungsberuf und Einsatzgebiet Ausbildungsbetrieb Betrieblicher Betreuer (Kontakt für den Prüfungsausschuss) Projektbezeichnung (Thema) geplante Zeitdauer Einverständnis des Ausbildungsbetriebes Unterschriften Ausbildungsbetrieb und Antragsteller Beschreibung/ Begründung/ Schnittstellen Projektbeschreibung, Auftrag/Teilauftrag, Problemstellung, Geschäftsprozess Einbindung und Schnittstellen des Auftrages/Teilauftrages Ist-Zustand Ziel des Auftrags, Nutzen für den Kunden Projektphasen / Zeitplan Identifikation der Kernaufgaben des Projekts Kennzeichnung der prüfungsrelevanten Aufgaben Zuordnung von Zeitaufwänden in Stunden Zeitliche Abhängigkeiten Terminplan geplante Dokumentationen geplante Hilfsmittel zur Präsentation ggf. praxisübliche Dokumentation für den Betrieb/für den Kunden (Anhang) ggf. erforderliche Rüstzeiten Hilfsmittel Kriterien zur Genehmigung Vollständigkeit Passt das Projekt in das Berufsbild? Verständlichkeit Durchführbarkeit Dokumentierbarkeit Erkennbarkeit des Prüfungsumfangs Verständlichkeit der Struktur und der Zeitplanung Durchführbarkeit Wesentliche berufsrelevante Phasen der Auftragsbearbeitung Ausreichend identifiziert und zeitlich geplant Auswahl der Dokumentationsmittel Angemessenheit 8

9 4. Projektarbeit und deren Dokumentation Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird nicht das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern der Arbeitsprozess. Die Dokumentation soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs. Sie soll einen Umfang 10 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten und soweit erforderlich in einem Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Eine zu umfangreiche Dokumentation mit einem ausgedehnten Anhang kann zu einer negativen Bewertung durch den Prüfungsausschuss führen. Bestandteile der Dokumentation: 1. Deckblatt mit unterschriebener eidesstattlicher Erklärung 2 2. Inhaltsverzeichnis 3. Dokumentation 3.1. Definition (Ausgangslage/Rahmenbedingungen/Ziele, vorhandenes Arbeitsumfeld, Schnittstellen, Problemstellung/Auftrag) 3.2. Planung (Lösungskonzept, ggf. Alternativen, technische Möglichkeiten der Umsetzung, Festlegung der Arbeitsschritte/Aufgabenverteilung) 3.3. Durchführung (Problemlösung/Auftragsbearbeitung, Verlauf) 3.4. Kontrolle (Ergebnisse, Umsetzungserfolge, Einhaltung der geplanten Zeitdauer/etc., Qualitätssicherung, Ausblick inkl. Erweiterungsmöglichkeiten) 4. Anlagen 5. Quellennachweise 3 6. Kopie des Antrages auf Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit 7. Kopie der Genehmigung der betrieblichen Projektarbeit 2 s. Download-Datei unter Dok.-Nr auf der Internetseite der IHK Halle-Dessau ( 3 Alles, was Sie aus einem anderen Werk übernehmen, müssen Sie mit einer Quellenangabe kennzeichnen. Jede Quellenangabe soll mindestens aus folgenden Elementen bestehen: Name des Urhebers, Titel des Werkes und Jahr der Veröffentlichung (bei gedruckten Werken) bzw. Datum des letzten Zugriffs (bei Webseiten) 9

10 Form der Dokumentation: 8 bis maximal 10 Seiten (ausgenommen Anlagen und Tabellen) Schriftart: Arial, Schriftgrad: 11; 1,5-facher Zeilenabstand Inhaltsverzeichnis, Seitenränder und Hervorhebungen lt. DIN 5008 Abgabe der Dokumentation: Abgabeform und ort: Einreichung in digitaler Form per Mail an kengel@halle.ihk.de inklusive aller Anlagen als verbundene pdf-datei komprimiert zu einer ZIP-Datei durchsuchbar ohne Passwortschutz Abgabetermin: Sommerprüfung: spätester Termin ist der 15. Mai des Jahres* Winterprüfung: spätester Termin ist der 15. November des Jahres* *Fällt einer der genannten Termine auf ein Wochenende oder Feiertag, so ist Abgabetermin der davor liegende Arbeitstag. Hinweis: Die Einladung für den Prüfungsbereich Präsentation/Fachgespräch erfolgt nach termingerechter Abgabe der Dokumentation! Ohne termingerechte Abgabe der Dokumentation ist eine Einladung nicht möglich. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden. Die Bewertung der Projektarbeit anhand der Dokumentation erfolgt anschließend durch den Prüfungsausschuss. Bewertungskriterien der Projektdokumentation: 1. Gesamtgestaltung Verzeichnisse (Inhalts-, Anlagen-, Abbildungs-, Quellenverzeichnis, Glossar), Inhaltliche Gliederung (Gedankenführung, Detaillierung, Überschriften), Optische Gestaltung (Lesbarkeit, Ränder, Abstände, Layout, Visualisierung) Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck 2. Beschreibung des Auftrages Ausgangslage Aufgabenstellung, Projektziele und Teilaufgaben (ggf. Abweichungen zum Projektantrag) Projektumfeld, Prozessschnittstellen 10

11 3. Beschreibung der Prozessschritte und der erzielten Ergebnisse Durchführung und Auftragsbearbeitung; Vorgehensweise Alternativen / Begründungen von Entscheidungen Qualitätssicherung Zeitaufwand für die Prozessschritte Abweichungen, Anpassungen Projektergebnisse Soll-Ist-Vergleich Kundendokumentation betriebliche Dokumentationen 5. Schriftliche Abschlussprüfung (Prüfungsteil B) Die Ausbildungsordnungen geben die Struktur des Prüfungsteils B vor. Er besteht aus den folgenden drei Prüfungsbereichen. Ganzheitliche Aufgabe I 40% Gewichtung 90 Minuten Ganzheitliche Aufgabe II 40% Gewichtung 90 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde 20% Gewichtung 60 Minuten Die Ganzheitlichen Aufgaben I und II sollen sich auf praxisrelevante Vorgänge beziehen und geschäftsprozessorientiert angelegt sein. Mit dem Begriff Ganzheitliche Aufgabe soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um reine Wissensfragen, sondern um komplexe Aufgabenstellungen zu betrieblichen Handlungssituationen handelt. Die Schwerpunkte werden in der Ganzheitlichen Aufgabe I auf den profilprägenden Qualifikationen liegen. Daher werden für jeden der vier Berufe und zusätzlich die beiden Fachrichtungen des Fachinformatikers eigene Aufgaben erstellt. Im Vordergrund stehen Aufgaben zu handlungsbezogenen Geschäftsprozessen. Dabei geht es um Standardprozesse und -situationen und nicht um betriebsspezifische Prozesse und Arbeitsabläufe, weil diese Gegenstand der betrieblichen Projektarbeit sind. Es wird nicht eine einzige Ganzheitliche Aufgabe über 90 Minuten geben. Vielmehr werden möglichst anhand eines Geschäftsprozesses mehrere Handlungsschritte bearbeitet, um mehr Qualifikationen 11

12 abprüfen zu können. Durch die breitere Streuung soll allen Prüflingen eine bessere Chance eingeräumt werden. Die Ganzheitliche Aufgabe II ist auf die gemeinsamen Kernqualifikationen ausgerichtet. Diese gemeinsamen Kernqualifikationen sind für alle Berufe in den Ausbildungsordnungen einheitlich formuliert und werden mit einer gemeinsamen Aufgabe für alle vier Berufe abgeprüft. Die Ganzheitliche Aufgabe II ist in 90 Minuten zu bearbeiten. Wegen identischer Formulierung in den Ausbildungsordnungen wird ein gemeinsamer Aufgabensatz für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erstellt. Dieses Fach wird in 60 Minuten bearbeitet und enthält gebundene handlungsorientierte Aufgaben. Als Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben sind das übliche Schreibzeug und ein nicht programmierter Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten erforderlich. Die inhaltlichen Schwerpunkte der schriftlichen Prüfungsbereiche sind im Prüfungskatalog für die bundeseinheitlich einsetzbaren IHK-Abschlussprüfungen für jeden Beruf einsehbar. Die Prüfungskataloge können ebenso wie die Prüfungsaufgaben aus vorangegangenen Prüfungen zu bezogen werden über: U-Form-Verlag Solingen Hermann Ullrich (GmbH & Co) Cronenberger Straße Solingen Telefon (02 12) Telefax (02 12) uform@u-form.de Internetadresse: 6. Präsentation und Fachgespräch Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Dieses Zitat aus der Ausbildungsordnung belegt, dass die Präsentation zur Fachlichkeit in den IT-Berufen gehört. 12

13 Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Einladung zum Prüfungsbereich Präsentation/Fachgespräch nur nach termingerechter Abgabe der Dokumentation. Andernfalls wird der Prüfungsteil A mit 0 Punkten bewertet und die Prüfung gilt damit als nicht bestanden. Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und sollen nach der Ausbildungsordnung die Dauer von maximal 30 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation soll ca. 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen. Der/die Prüfungsteilnehmer/-in hat im Projektantrag die vorgesehenen Hilfsmittel für die Präsentation genannt. Die IHK wird dafür Sorge tragen, dass in den Prüfungsräumlichkeiten die Präsentationsmittel wie Beamer (mit VGA-Anschluss), Whiteboard und Flipchart vorhanden sind. Darüber hinausgehende Präsentationstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten. Der Prüfungsausschuss kann von den Teilnehmern erwarten, dass die Präsentation eine klar erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird. Der Auszubildende/Umschüler hat insbesondere seine kommunikative Kompetenz im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Darüber hinaus kann auch die fachliche Kompetenz im Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch festgestellt werden. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für Präsentation und Fachgespräch ein. Bewertungskriterien für die Präsentation einschließlich Fachgespräch: 1. Zielgruppengerechte Darstellung fachbezogener Probleme und Lösungskonzepte Ausgangslage (Auftrag, Zielorientierung, fachl. Problemstellung, Soll-Ist-Vergleich) Lösungskonzepte (Strategie, Alternativen) sachliche Gliederung Logik Zielorientierung 2. Aufzeigen des fachlichen Hintergrundes Verständlichkeit des Fachhintergrundes Verwendung von Fachbegriffen technische u. ökonomische Einflussfaktoren Schnittstellen 3. Begründung der Vorgehensweise im Projekt Problemerfassung, Problemdarstellung und Problemlösung Argumentation und Begründung von Entscheidungen 13

14 4. Sprachliche Gestaltung Ausdrucksweise, Satzbau, Stil, Medieneinsatz 7. Bestehensregelung Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich für die mündliche Ergänzungsprüfung ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A (betriebliche Projektarbeit und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch) und B (Ganzheitliche Aufgaben I und II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichende Leistungen, d.h. mindestens 50 Punkte erbracht wurden. Die Prüfungsleistungen dürfen in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet werden. Abb. 5 zeigt die Gewichtung und Bestehensregelung. 14

15 Abb. 5: Gewichtung und Bestehensregelung Prüfungsteil A (Betriebliche Projektarbeit) Prüfungsteil B (Schriftliche Prüfung) Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation Präsentation und Fachgespräch Ganzheitliche Aufgabe I Fachqualifikationen Ganzheitliche Aufgabe II Kernqualifikationen Wirtschafts- und Sozialkunde max. 35 h bzw. 70 h max. 30 Min. 90 Min. 90 Min. 60 Min. Gewichtung: Gewichtung: Gewichtung: Gewichtung Gewichtung: 50 % 50 % 40 % 40 % 20 % Sperrfunktion Sperrfunktion mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung 15

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