Neuerungen Förderprogramm Kanton Luzern ab Energie Apéro Luzern Mo, 13. Januar 2014, HSLU Wirtschaft Cyrill Studer Korevaar, uwe
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1 Neuerungen Förderprogramm Kanton Luzern ab Energie Apéro Luzern Mo, 13. Januar 2014, HSLU Wirtschaft Cyrill Studer Korevaar, uwe
2 Übersicht Förderprogramme ab Photovoltaik** Solarwärme Fensterersatz* Dämmung* Minergie- Sanierung *Nat. Gebäudeprogramm **Nat. kostendeckende Einspeisevergütung KEV Holz Ersatz Elektroheizung Anschluss Wärmeverbund Erdsonden-WP Holz
3 Übersicht Förderprogramme ab Photovoltaik** Solarwärme Fensterersatz* Max. CHF Dämmung* Minergie- Sanierung *Nat. Gebäudeprogramm **Nat. kostendeckende Einspeisevergütung KEV Holz Ersatz Elektroheizung ab 40 kw Anschluss Wärmeverbund Lineare Förderung Erdsonden-WP ab 70 kw Abwärme Holz
4 Bonus für Minergie Gebäudeerneuerung Bis 250 m 2 EBF (EBF = Energiebezugsfläche) Ab 250 m 2 EBF nach Minergie CHF CHF/m 2 EBF nach Minergie-P CHF CHF/m 2 EBF und Neubau nach Minergie-ECO 20 CHF/m 2 EBF 20 CHF/m 2 EBF Maximaler Förderbeitrag, inkl. Beitrag des Gebäudeprogramms: CHF 70'000
5 Thermische Solaranlagen Nur Warmwasseraufbereitung Warmwasseraufbereitung + Heizungsunterstützung Grundbeitrag Flächenbeitrag pro m 2 CHF CHF 200 CHF CHF 250
6 Holzfeuerungen ab 40 kw Insgesamt: Verschärfungen zugunsten Luftreinhaltung Förderbeiträge nach jährlich erzeugter Energie: Anlage Pauschalbeitrag Zusatzbeitrag Leistung kw CHF Ab 70 kw: Jährlich erzeugte Energie 140 bis 999 MWh/a CHF 10' CHF/MWh/a 1000 bis 1999 MWh/a CHF 75' CHF/MWh/a Ab MWh/a individuelle Beurteilung Kesselersatz: 80% der obigen Fördersätze
7 Holzfeuerungen ab 40 kw Holz HFM Holz alt Holz 2014 *Beiträge umgerechnet auf kw-leistung(1 kw Leistung enstspricht i. d. Regel an 2 MWh/a erzeugter Energie). KCHF kw*
8 Qualitätssicherung dank (individuellerer) QM-Holzheizwerke QM-Typ Monovalent bivalent Wärmenetz QM Mini kw kw QM Holzheizwerke vereinfacht: bloss Meilensteine 1, 2, kw kw QM Holzheizwerke kw kw kw Auszahlung nach dem letzten QM-Schritt
9 Anschluss an Wärmeverbund Wärme wird zu mind. 50% durch erneuerbare Energie oder Abwärme gedeckt Raumheizung und Warmwasser: Wärmeübergabestation Pauschalbeitrag Zusatzbeitrag Leistung bis 99 kw CHF CHF 105/kW Ab 100 kw: Jährlich erzeugte Energie 200 bis 1999 MWh/a CHF CHF 20 pro zusätzliche MWh Ab MWh/a individuelle Beurteilung Für Neuerstellung einer hydr. Wärmeverteilung EFH und ZFH CHF MFH ab 3 Wohnungen CHF pro Wg Nichtwohnbauten CHF 4 000
10 Anschluss an Wärmeverbund Holz 2014 Anschluss HFM Anschluss alt Anschluss neu *Beiträge umgerechnet auf kw-leistung(1 kw Leistung enstspricht i. d. Regel an 2 MWh/a erzeugter Energie). KCHF kw*
11 Nutzung von Abwärme ab 70 kw Kontinuierlicher Heizbetrieb muss gewährleistet sein Beitragsrelevant: ausgekoppelte Abwärme vor WP, ohne Wärmeanteil zugunsten Neubauten oder gewerbliche Prozesse Abwärme kann sowohl fossile wie auch erneuerbare Energien ersetzen Gemäss jährlich erzeugter Energie 140 bis 999 MWh/a CHF 10' CHF/MWh/a 1000 bis 1999 MWh/a CHF 75' CHF/MWh/a Ab MWh/a individuelle Beurteilung
12 Nutzung von Abwärme ab 70 kw Holz 2014 Abwärme 2014 *Beiträge umgerechnet auf kw-leistung(1 kw Leistung enstspricht i. d. Regel an 2 MWh/a erzeugter Energie). KCHF kw*
13 Allg. Förderbedingungen - Neuerungen Falls der Förderbeitrag 25 Prozent der Gesamtinvestitionen überschreitet, behält sich der Kanton eine Kürzung des Förderbeitrages vor. Die gesamte CO 2 -Wirkung des geförderten Projektes darf nicht an Dritte (z.b. Stiftung KliK) abgetreten werden. Anlagen, welche aufgrund von energiegesetzlichen Auflagen realisiert werden, werden nicht gefördert (z.b. Anlagen zur Erfüllung des Höchstanteils nichterneuerbarer Energien). Ausserdem dürfen zu fördernde Anlagen nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Auflagen stehen.
14 Förderung: Beachten! Das Gebäudeprogramm: rechtskräftige Baubewilligung vor dem Jahr 2000 Kantonales Förderprogramm: Baueingabe vor dem 31. Dezember 2008 Fördergesuch muss vor Baubeginn und vollständig eingereicht werden Einzelne Gemeinden unterstützen Sie zusätzlich
15 Fragen, Inputs?
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