Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Grundschulen

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1 Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Grundschulen Vom Aufgrund von Art. 58 Abs. 1 i.v.m. Art. 61 Abs. BayHSchG erlässt die Hochschule für Musik Würzburg die folgende Satzung: 1 Die Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt Musik an Grund-, Haupt-, Realschulen sowie Gymnasien der Hochschule für Musik Würzburg (LASPO) an der Hochschule für Musik Würzburg wird wie folgt ergänzt: Zu 7: Strukturierung des Studiums und Modularisierung Abs. 4-6: Anzahl und Beschreibung der Module bzw. Teilmodule Das Künstlerische Lehramt Musik an Grundschulen wird mit folgenden Modulen angeboten: Modul Teilmodul LP empfohlenes Fachsemester Prüfungsleistung Solistische Instrumentalund Vokalpraxis I (SIV I) Kernfach musizierpraktische Stimme Ergänzungsinstrument 1-5 Präsentation 11 Musikalische Strukturen und ihre Kontexte I (MSK I) Strukturen 1- Kontexte 4 1- Klausur 6 Ensemblepraxis I Hochschul- 1- Testat 7 1 Die Zulassung von Instrumenten regelt 5 LPO I. Im Verlaufe des. Fachsemesters findet ein obligatorisches Orientierungsgespräch statt. Es wird von einem hauptamtlich Lehrenden des Faches Musikpädagogik/ Musikdidaktik durchgeführt und dient der Beratung des oder der Studierenden. Es wird bescheinigt. Die Prüfungsleistung besteht in einer teilmodulübergreifenden musizierpraktischen Präsentation (Kernfach, Stimme) im Umfang von 0 Minuten. Sie findet im 4. Semester statt und ist benotet. 4 Im Teilmodul Gesang findet ein Tutorium zur Physiologie der Stimme sowie eine Lehrveranstaltung Sprechen im Umfang von 1 LP statt. 5 Wurde als Instrument nicht Klavier, Orgel oder Cembalo gewählt, so ist eines dieser Instrumente als Ergänzungsinstrument zu studieren. Ansonsten können alle im Teilmodul Instrument angegebenen Instrumente als Ergänzungsinstrument gewählt werden. 6 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur in Musikwissenschaft im Umfang von 90 Minuten. Sie wird im 1. Semester erbracht.

2 (EP I) Ensembles Ensembleleitung 1-6 Musikpädagogik I (MP I) Grundlagen I 6 1 Hausarbeit 7 6 Schulische Ensemblepraxis I (SEP I) Klassenmusizieren 1- mündliche Prüfung 8 Musikalische Strukturen und ihre Kontexte II (MSK II) Strukturen -4 Klausur 9 Kontexte Musikpädagogik II (MP II) Grundlagen II -4 Klausur 10 Klassenmusizieren -4 Präsentation 11 Schulische Ensemblepraxis II (SEP II) Schulpraktisches Klavierspiel Schulpraktische Gitarre Zwischensumme Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Hausarbeit im Umfang von max. 15 Seiten. Sie wird im 1. Semester erbracht. 8 Die Prüfungsleistung besteht in einer mündlichen Prüfung im Umfang von max. 0 Minuten. Sie wird im. Semester erbracht und ist benotet. 9 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur in Gehörbildung im Umfang von 60 Minuten. Sie wird im 4. Semester erbracht. 10 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur im Umfang von 60 Minuten. Sie wird im. Semester erbracht. 11 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Präsentation in Jazz-Chorleitung im Umfang von max. 15 Minuten. Sie wird im 4. Semester erbracht.

3 -4 Solistische Instrumentalund Vokalpraxis II (SIV II) Ensemblepraxis II (EPII) Kernfach 5-6 Testat Stimme Ensembleleitung Testat Ensemblepraxis Musikalische Strukturen und ihre Kontexte III (MSK III) 1 Strukturen 5-6 Klausur 14 Kontexte Musikpädagogik III (MP III) 1617 Fachpraktikum () 5-6 Testat Kolloquium () 5-6 Musikdidaktik 5-6 (4) Schulische Ensemblepraxis III (SEP III) Klassenmusizieren Präsentation 18 Schulpraktisches Klavierspiel Im Teilmodul Ensembleleitung ist im 4. Semester eine Veranstaltung zu Kinder- und Jugendchorleitung im Umfang von 1 LP zu belegen. 1 Im Modul MSK III kann die schriftliche Hausarbeit nach 5 LPO I im Gegenstandsbereich Musikwissenschaft im Umfang von 10 LP geschrieben werden. Näheres dazu regelt 9 LPO I. 14 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur im Umfang von 180 Minuten. Sie wird im 5. Semester erbracht. 15 Im Teilmodul Kontexte sind eine Veranstaltung zu wissenschaftlichem Arbeiten im Umfang von LP sowie zwei Veranstaltungen im Umfang von je LP in Formengeschichte / Analyse zu belegen. 16 Wird Musik im fachdidaktischen Praktikum gewählt, findet im 5. Fachsemester ein fachdidaktisches Praktikum ( 4 Abs. 4 LPO I) im Umfang von LP statt. Es wird durch ein Kolloquium im Umfang von LP begleitet. 17 Im Modul MP III kann die schriftliche Hausarbeit nach 5 LPO I im Gegenstandsbereich Musikpädagogik im Umfang von 10 LP geschrieben werden. Näheres dazu regelt 9 LPO I. 18 Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Präsentation im Umfang von max. 0 Minuten. Sie wird im 6. Semester erbracht.

4 FINE Kernfach 1 7 Stimme 1 7 Ensembleleitung 1 7 Hochschul- Ensembles 1 7 Kontexte Referat 0 Musikdidaktik 7 Schulpraktisches Klavierspiel Zwischensumme Kerncurriculum (Wenn Praktikum in Musik) Vertiefungsmodule (Freier Bereich) gesamt 79 (4) 81 (85) Abs. 4: Module zur Vertiefung (Freier Bereich) Zur individuellen Schwerpunktsetzung bzw. als Ergänzung zum Kerncurriculum wird die Teilnahme an lehramtsbezogenen Vertiefungsmodulen Musik empfohlen. Im 1. Semester stehen dafür Leistungspunkte zur Verfügung. Zu 8: Lehrformen Abs. : Anmeldung zu den Praktika Das fachdidaktische Praktikum findet im fünften Semester statt. Die Anmeldung hat entsprechend den Modalitäten des Praktikumsamtes beim Ministerialbeauftragten für die Lehrämter an Realschulen zu erfolgen. Zu 9 : Einzelleistungen Abs. 4: Vorspiele, Leistungen im künstlerisch-praktischen Bereich Vorspiele, Klassenstunden und verwandte Formen der Präsentation instrumentaler und vokaler Fähigkeiten dienen der Erhebung des individuellen Leistungsstandes. Für eine Prüfungs- 19 Im Teilmodul Kontexte ist eine Veranstaltung im Umfang von LP in Formengeschichte / Analyse zu belegen. 0 Die Prüfungsleistung besteht in einem benoteten Referat im Umfang von 45 Minuten inklusive Handout. Alternativ besteht die Prüfungsleistung in einer schriftlichen Hausarbeit im Umfang von mind. 6 Seiten. 4

5 leistung bedeutet dies ein dem individuellen Fertigkeitsgrad und dem Berufsziel angemessenes Vortrag. Bei benoteten Prüfungsleistungen im Ensemblemusizieren ist die Einzelleistung individuell zuzuordnen. Abs. 5: Gruppenarbeiten/Projekte Bei Gruppenarbeiten und Projekten, die künstlerisch-praktische, methodisch-didaktische und fachwissenschaftliche Aspekte im Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Theoriebildung und berufsbezogener Praxis integrativ behandeln, leitet sich die Modulnote aus (a) der Erarbeitung und Durchführung (Prozess) sowie (b) der Präsentation und Dokumentation (Produkt) ab. Zu 15 : Bewertung der Einzelleistungen, Ermittlung der Gesamtnote Abs. -4: Einzelleistungen und Bewertung Der Lernstand von Studierenden wird durch Einzelleistungen überprüft und bewertet. Module werden entweder durch eine Modulprüfung oder durch Addition von Leistungen, die in einzelnen Teilmodulen erbracht wurden, abgeschlossen. Die Fachnote nach Abs. 1 LPO I errechnet sich aus der Summe der studienbegleitend erbrachten Einzelleistungen wie folgt: Modulname Anteil (in %) SIV 1 Kernfach/ Gesang / Sprechen 1 MSK 16 Strukturen 1 6 Kontexte 10 SEP 1 Schulische Ensemblepraxis 1 Summe 40 Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten mit Wirkung vom in Kraft. 1 Davon Gehörbildung % und Tonsatz %. In Historischer und Systematischer Musikwissenschaft. Davon % im Rock-/Pop-Tutorium. 5

6 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Würzburg vom und der Genehmigung des Präsidenten, vertreten durch den Vizepräsidenten, durch Schreiben vom , Az.: R-S 16/01 Würzburg, den i. V. Prof. Dr. Christoph Wünsch, Vizepräsident Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Lehramt Musik an Grundschulen sind am in der Hochschule für Musik Würzburg niedergelegt, die Niederlegung am durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht worden. Tag der Bekanntmachung ist daher der Würzburg, den i. V. Prof. Dr. Christoph Wünsch, Vizepräsident 6

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