Software-Wartungsvertrag

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1 Software-Wartungsvertrag zwischen KUNDE und AMADEUS INFORMATIK AG CH-6210 Sursee Stand:

2 1. Gegenstand 1.1 Dieser Wartungsvertrag regelt als Rahmenvertrag die grundsätzlichen Leistungen und Verpflichtungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) und dem Auftragnehmer AMADEUS INFORMATIK AG, Sursee (nachfolgend AMADEUS INFORMATIK genannt). 1.2 Die nachstehenden Vertragsbestimmungen regeln die Wartung bzw. den Support der unter Punkt 9 definierten Anwendungsprogramme und Software-Systeme (nachfolgend SOFTWARE genannt). 2. Wartungsleistungen 2.1 Die Wartungsleistungen umfassen: Kostenlose Leistungen Auskünfte und Hilfestellung zur erstmaligen Programminstallation Beseitigung von kritischen und unkritischen Fehlern sowie Unschönheiten in der zu wartenden Software innerhalb der unter Punkt 4 beschriebenen Fristen mittels Fernwartung via Internet Zur Verfügung Stellung (per Internet- Download) von allfälligen Verbesserungen und Erweiterungen der in der lizenzierten Softwareversion enthaltenen Funktionen, welche sich aus der laufenden Weiterentwicklung der Standardsoftware ergeben Angemessene Auskünfte per Angemessene telefonische Auskünfte zur technischen Programmbedienung an Werktagen während der Geschäftszeit unter der Nummer : Behebung von Problemen durch irrtümliches oder fahrlässiges Löschen von Daten Behebung von Problemen, welche durch Bedienungsfehler verursacht wurden Behebung von Problemen infolge mehrfacher Programminstallation bei Einzelplatzlizenzen Notwendige Leistungen aufgrund eines unvollständigen, fehlerhaften oder veralteten Betriebssystems Behebung von Problemen, welche durch Fremdprodukte verursacht wurden Unverhältnismässige Auskünfte, welche nicht die technische Bedienung des Programmes betreffen oder welche der Bedienungsanleitung entnommen werden können Ersatz von verlorenen, zerkratzten, verschmutzten oder sonst wie unbrauchbar gemachten Datenträgern oder Dokumentationen Versand von zusätzlichen Datenträgern oder Dokumentationen Produktveränderungen, Anpassungen, Erweiterungen, neuere Versionen, spezielle Kundenwünsche Ausdrücklich erwünschte Express-Dienstleistungen Dekodierung oder Löschung von vergessenen Passwörtern Wartungseinsatz vor Ort Anwenderschulung Nicht enthaltene Leistungen sind insbesondere Datensicherung von Kundendaten Abwehr von Computerviren auf den kundeneigenen Systemen Montag bis Donnerstag: Uhr Uhr Freitag: Uhr Rückruf bei Nichterreichbarkeit Kostenpflichtige Leistungen Programm-Updates mit zusätzlichem Funktionsumfang oder Anpassungen an gesetzliche Veränderungen Datenwiederherstellung/Rekonstruktion nach Systemabsturz

3 3. Gewährleistung, Rechte und Pflichten 3.1 Der Kunde kann Wartungsverträge abschliessen für die durch AMADEUS INFORMATIK gelieferte oder von AMADEUS INFORMATIK stammende Software, für welche er eine gültige Lizenz besitzt. 3.2 Wartungsverträge gelten für Software, die den ursprünglichen Bestimmungen entsprechend auf den vorgesehenen Systemen (in der Regel Microsoft Betriebssysteme Windows XP, Windows Vista, Windows 7 etc.) eingesetzt wird. 3.3 Ist aus zwingenden Gründen eine Arbeit vor Ort nötig, gewährt der Kunde den Mitarbeitern der AMADEUS INFORMATIK ungehinderten Zugang zu den Räumen und Maschinen, soweit dies für den Support notwendig ist. Der Kunde sorgt selbst für eine unmittelbar vorausgehende Daten- und System- sicherung. 3.4 AMADEUS INFORMATIK ist berechtigt, im Bedarfsfalle für die Wartung Dritte beizuziehen oder diese von Dritten ausführen zu lassen. 3.5 AMADEUS INFORMATIK übernimmt während der Laufzeit der Wartungsvereinbarung die Gewähr, dass die gewartete Software mit ihren ursprünglich vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten erhalten bleibt. 3.6 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde an den lizenzierten Programmen eigene Änderungen vornimmt, wenn ohne Kenntnis und/oder Einverständnis von AMADEUS INFORMATIK die Lizenzen auf ungeeignete Hardware oder Betriebssysteme übertragen werden, wenn das PC-System durch einen Computervirus geschädigt wird, wenn im Zusammenhang mit der Einführung neuer Anwendungen Dritter oder kundeneigener Anwendungen an der lizenzierten Software Fehler auftreten. In diesen Fällen kann AMADEUS INFORMATIK die Behebung der Mängel unabhängig von der Wartungsvereinbarung in Rechnung stellen. Ist dies nicht mehr möglich, kann AMADEUS INFORMATIK fristlos von der Wartungsvereinbarung zurücktreten, wobei bereits bezahlte Wartungsgebühren zugunsten AMADEUS INFORMATIK verfallen und geleistete Aufwände - auch wenn diese nicht erfolgreich waren - in Rechnung stellen. 3.7 AMADEUS INFORMATIK verpflichtet sich, Wartungsleistungen im vereinbarten Rahmen zu erbringen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie z.b. Streik, betriebliche Störungen, behördliche Verordnungen, oder andere, nicht durch AMADEUS INFORMATIK zu vertretende Anlässe und Vorkommnisse, berechtigen AMADEUS INFORMATIK die Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Bei Terminver-zögerungen, welche AMADEUS INFORMATIK zu verantworten hat, kommt diese erst in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Kann AMADEUS INFORMATIK die vereinbarten Wartungsleistungen generell nicht mehr erbringen, hat der Kunde das Recht, vom Wartungsvertrag fristlos zurückzutreten. AMADEUS INFORMATIK haftet nicht für allfällige, durch den Kunden erbrachte Vorleistungen. Anderweitige Entschädigungen oder Forderungen des Kunden oder von Dritten sind ausgeschlossen. 3.8 Der Kunde ist für die periodische Sicherung der Software und der Daten selbst besorgt. AMADEUS INFORMATIK empfiehlt, diese Sicherungen ausser Haus aufzubewahren oder zumindest derart sicherzustellen, dass bei Software- oder Datenverlust die Software und die Daten wiederverwendet werden können. AMADEUS INFORMATIK hilft dem Kunden bei der Wieder-Installation auf den gleichartigen Systemen gegen Berechnung der Leistungen. Ist eine Neuinstallation erforderlich, beschränkt sich die Mitarbeit von AMADEUS INFORMATIK auf die Installation der aktuellen Version der von ihr gelieferten Software. 3.9 AMADEUS INFORMATIK verpflichtet sich zu strikter Geheimhaltung. Es werden keinerlei Informationen, Unterlagen oder Beobachtungen vom oder über den Kunden in irgendeiner Form für sich selbst verwertet und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Aussagen über erbrachte Leistungen, bzw. realisierte Projekte im Sinne von Referenzen werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Kunden gemacht Die Anwender-Instruktion und die Benutzerschulung ist nicht Gegenstand der Softwarewartung AMADEUS INFORMATIK ist für die kundeneigenen Daten nicht verantwortlich. Für diese Daten ist jegliche Gewährleistung seitens AMADEUS INFORMATIK ausgeschlossen. Sollten Daten durch AMADEUS INFORMATIK in erheblichem Umfang mutiert werden müssen, ist dieses grundsätzlich kostenpflichtig Der Kunde stellt auf seine Kosten eine Internet-Verbindung zur Verfügung, welche das Einloggen via Fernwartungssoftware seitens AMADEUS INFORMATIK zu Supportzwecken erlaubt.

4 4. Problembeseitigung 4.1 Probleme mit der lizenzierten Software müssen per mitgeteilt werden. Der Kunde hat den Fehler so zu dokumentieren, dass er für AMADEUS INFORMATIK einwandfrei nachvollziehbar ist. Es sind ggf. entsprechende Bildschirmausdrücke (Screen-Prints) und sonstige Anhänge beizufügen. 4.2 Fehler oder Probleme werden mit folgenden Prioritäten gelöst: - kritische (blockierende) Fehler, welche ein Arbeiten mit der lizenzierten Software generell verunmöglichen: Fehlerbeseitigung oder Bypass innert 36 Stunden. - unkritische Fehler, welche ein weiteres, allenfalls eingeschränktes Arbeiten erlauben: Fehlerbeseitigung oder Bypass innert 10 Arbeitstagen. - Schönheitsfehler, welche den laufenden Betrieb nicht oder nur gering beeinträchtigen: Beseitigung innert 30 Arbeitstagen (Die obigen Prioritäten gelten nicht bei Einsätzen im Zusammenhang mit der Wieder- Installation oder Neuinstallation nach vollständigem Softwareverlust. In solchen Fällen werden die Einsätze und Termine zwischen dem Kunden und AMADEUS INFORMATIK separat vereinbart.) 4.3 AMADEUS INFORMATIK ist auch dann um die Beseitigung von Fehlern bemüht, wenn der Verdacht besteht, dass die Ursache des Fehlers ausserhalb der lizenzierten Software zu suchen ist. Diese Leistung wird gesondert in Rechnung gestellt. 5. Wartungszeiten 5.1 Wartungsarbeiten können von AMADEUS INFORMATIK bei Bedarf auch ausserhalb der Bürozeiten erbracht werden, wenn dies für die betrieblichen Abläufe vorteilhaft ist. 6.3 AMADEUS INFORMATIK kann den Wartungsvertrag ebenfalls jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen auflösen. 6.4 Im Falle einer Kündigung durch den Kunden verfallen alle gezahlten Wartungskosten zugunsten von AMADEUS INFORMATIK. 7. Zahlungsbedingungen 7.1 AMADEUS INFORMATIK stellt gemäss Vereinbarung zum Voraus Rechnung. Diese ist netto innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bleibt die Zahlung aus, kann AMADEUS INFORMATIK einen letzten Zahlungstermin mahnen. Ist bis dahin die Zahlung immer noch nicht erfolgt, ruht für AMADEUS INFORMATIK die Pflicht zur Erbringung irgendwelcher Leistungen aus dem Wartungsvertrag. 7.2 Bei Zahlungsverzug durch den Kunden bleibt der Wartungsvertrag mit seinen Anhängen bestehen und der Kunde schuldet weiterhin die Wartungsgebühren. 8. Schlussbestimmungen 8.1 Rechtsnachfolge Alle Vertragspartner verpflichten sich, diesen Wartungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen. 8.2 Gerichtsstand Der Wartungsvertrag und allfällige zusätzliche Vereinbarungen unterliegen Schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sursee. 8.3 Die Umgangssprache für die Abwicklung der Wartung ist Deutsch oder Englisch. 8.4 Während der Betriebsferien (max. drei Wochen pro Jahr) findet kein Support statt. Der Kunde wird über den Termin der Betriebsferien acht Wochen vorher informiert. 6. Vertragsdauer 6.1 Der Wartungsvertrag gilt für jeweils sechs respektive zwölf Monate mit stillschweigender Erneuerung um dieselbe Dauer, falls er nicht durch eine Partei termingerecht gekündigt wurde. 6.2 Der Kunde kann den Wartungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auflösen. 9. Zu wartende Softwareprodukte 9.1 Standardsoftware House-Manager V Benutzt unter Betriebssystem: Windows- XP/VISTA/Windows 7 Beim Kauf von Programmupdates zu der lizenzierten Software gilt der Wartungsvertrag vollumfänglich automatisch für die neu erworbene Version.

5 10. Kosten pro Monat: CHF (exkl. MWSt) 11. Laufzeit ab Zahlungsweise: halbjährlich oder jährlich im Voraus

6 Für den Kunden Für AMADEUS INFORMATIK Ort: Ort: Sursee Datum: Datum: Unterschrift: Unterschrift:

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