Rechtsschutzversicherung

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1 Rehtsshutz Rehtsshutzversiherung Ihre Verbrauherinformation Allgemeine Verbrauherinformation nah 1 der Verordnung über Informationspfliht bei Versiherungsverträgen (VVG-InfoV) Produktinformationsblatt Erläuterungen zur vorvertraglihen Anzeigepfliht Merkblatt zur Datenverarbeitung Verbrauherfreundlihkeit der Bedingungen GUT (2,1) V-Info NRV 2013 Plus Stand 01/ Familientarif Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rehtsshutz für Nihtselbstständige mit SB 150 bei der NRV Im Test: 54 Rehtsshutz-Angebote Ausgabe 1/2012 Neue Rehtsshutz-Versiherungsgesellshaft AG Augustaanlage Mannheim Telefon 0621/ Telefax 0621/ info@nrv-rehtsshutz.de

2 2 Verbrauherinformation Allgemeine Informationen nah 1 der Verordnung über Informationspflihten bei Versiherungsverträgen (VVG-InfoV) 1. Identität des Versiherers Ihr Vertragspartner ist die Neue Rehtsshutz-Versiherungsgesellshaft AG Augustaanlage 25, Mannheim. Sie hat die Rehtsform einer Aktiengesellshaft. Sitz und Registergeriht sind in Mannheim (HRB 179). 2. Ansprehpartner im Ausland Entfällt 3. Ladungsfähige Anshrift des Versiherers Neue Rehtsshutz-Versiherungsgesellshaft AG Sitz und Registergeriht: Mannheim HRB 179 Vorsitzender des Aufsihtsrats: Dr. Armin Zitzmann Vorstand: Dr. Georg Kayser (Spreher), Ralf Beißer Anshrift: Augustaanlage 25, Mannheim Telefon: 0621/ Telefax: 0621/ Hauptgeshäftstätigkeit des Versiherers und zuständige Aufsihtsbehörde Gegenstand der Neue Rehtsshutz-Versiherungsgesellshaft AG ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb einer Rehtsshutzversiherung. Sie steht unter der staatlihen Aufsiht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsiht, Bereih Versiherungen, Graurheindorfer Str. 108, Bonn bzw. Postfah 1253, Bonn. 5. Zugehörigkeit zu einem Siherungsfonds Entfällt 6. Wesentlihe Merkmale der Versiherungsleistung a) Die für das Versiherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf Ihren Vertrag findet das Reht der Bundesrepublik Deutshland Anwendung. b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versiherers finden Sie in dem beigefügten Versiherungsshein sowie in den Allgemeinen Versiherungsbedingungen, besonderen Vereinbarungen und Klauseln. 7. Gesamtpreis der Versiherung Den gesamten zu entrihtenden Beitrag für Ihren Rehtsshutzvertrag können Sie dem beigefügten Versiherungsshein entnehmen. Falls Sie zusätzlihe Leistungen (Zusatzversiherungen) eingeshlossen haben, finden Sie an dieser Stelle auh die Aufteilung des Beitrags auf Haupt- und Zusatzversiherungen. 8. Zusätzlihe Kosten Zusätzlih zu dem unter Punkt 7 genannten Gesamtpreis der Versiherung werden von uns keine weiteren planmäßigen Gebühren oder Kosten erhoben. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzliher Verwaltungsaufwand verursaht wird, können wir die in solhen Fällen durhshnittlih entstehenden Kosten als paushalen Abgeltungsbeitrag gesondert in Rehnung stellen. Dies gilt beispiels weise bei Erteilung einer Ersatzurkunde oder von Abshriften des Versiherungssheins, shriftliher Fristsetzung bei Nihtzahlung von Folgebeiträgen, Verzug bei Folgebeiträgen, Rükläufern im Lastshriftverfahren, Durhführung von Vertragsänderungen. 9. Einzelheiten hinsihtlih der Zahlung und Erfüllung Einzelheiten hinsihtlih der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge, können Sie dem beigefügten Versiherungsshein sowie den Allgemeinen Versiherungsbedingungen und besonderen Vereinbarungen und Klauseln entnehmen. Insbesondere möhten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bei niht rehtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags solange die Zahlung noh niht bewirkt ist vom Vertrag zurüktreten können. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versiherungsfalls noh niht gezahlt, sind wir niht zur Leistung verpflihtet. Auh wenn Sie Folgebeiträge trotz unserer Mahnung niht zahlen, können Sie den Versiherungsshutz verlieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versiherungsbedingungen. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem Versiherungsshein entnehmen. 10. Befristung der Gültigkeitsdauer dieser Informationen Die Ihnen zur Verfügung gestellten Verbrauherinformationen sind für den Zeitraum von 6 Wohen gültig, sofern der gewählte Tarif niht früher für den Verkauf geshlossen werden muss. 11. Kapitalanlagerisiko Entfällt 12. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages/Versiherungsshutzes Der Versiherungsshutz beginnt, wenn der Vertrag geshlossen worden ist, jedoh niht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in dem beigefügten Versiherungsshein angegebenen Versiherungsbeginn. Ihr Vertrag gilt als geshlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Abshluss des Versiherungsvertrags angenommen haben bzw. wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten haben. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versiherungsfalls noh niht gezahlt, sind wir niht zur Leistung verpflihtet (vgl. Punkt 9). Vorbehaltlih Ihres Widerrufsrehts nah 8 Versiherungsvertragsgesetz ist der Versiherer berehtigt, Ihren Antrag auf Abshluss eines Versiherungsvertrages bis zum Ablauf von 1 Monat anzunehmen. Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Haben wir Ihnen einen Antrag auf Abshluss eines Versiherungsvertrages unterbreitet, so halten wir uns 6 Wohen an diesen Antrag gebunden. 13. Widerrufsreht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nahdem Sie den Versiherungsshein, die Vertragsbestimmungen einshließlih der Allgemeinen Versiherungsbedingungen, die weiteren Informationen nah 7 Absatz 1 und 2 des Versiherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflihtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rehtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu rihten an: Postanshrift: Neue Rehtsshutz-Versiherungsgesellshaft Mannheim Hausanshrift: Neue Rehtsshutz-Versiherungsgesellshaft Augustaanlage Mannheim nrv@nrv-rehtsshutz.de Telefon: 0621/ Telefax: 0621/ oder an die zuständige Generalagentur.

3 Verbrauherinformation 3 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versiherungsshutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nah Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge (Prämien im Sinne des Versiherungsvertragsgesetzes), wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versiherungsshutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sih um einen Betrag in Höhe von 1/360 des im Versiherungsshein ausgewiesenen Jahresbeitrages pro Tag. Bei vereinbartem Halbjahresbeitrag handelt es sih um einen Betrag von 1/180 des im Versiherungsshein ausgewiesenen Beitrages pro Tag, bei vereinbartem Vierteljahresbeitrag handelt es sih um einen Betrag von 1/90 des im Versiherungsshein ausgewiesenen Beitrages pro Tag und bei vereinbartem Monatsbeitrag handelt es sih um einen Betrag von 1/30 des im Versiherungsshein ausgewiesenen Beitrages pro Tag. Die Erstattung zurükzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglih, spätestens 30 Tage nah Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versiherungsshutz niht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurükzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsreht ist ausgeshlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrüklihen Wunsh vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsreht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatz vertrag, so läuft Ihr ursprüngliher Versiherungsvertrag weiter. Das Widerrufsreht besteht niht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. 14. Laufzeit des Vertrages Den vereinbarten Versiherungsbeginn finden Sie im beigefügten Ver siherungsshein. Dort ist auh der vereinbarte Ablauf der Versiherung angegeben. 15. Beendigung des Vertrages Der vereinbarte Ablauf der Versiherung ist im Versiherungsshein angegeben. Nähere Angaben zu den vertraglihen Kündigungsbedingungen finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Versiherungsbedingungen, besonderen Vereinbarungen und Klauseln. 17. Vertragsklausel über das auf Ihren Vertrag anwendbare Reht und über das zuständige Geriht Auf Ihren Vertrag findet das Reht der Bundesrepublik Deutshland Anwendung. Informationen über das zuständige Geriht finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Versiherungsbedingungen. 18. Sprahe der Versiherungsbedingungen, der Kommunikation und dieser Information Auf Ihren Vertrag findet die deutshe Sprahe Anwendung. Das bedeutet, dass alle Vertragsunterlagen, wie zum Beispiel die Versiherungsbedingungen, diese Information und die übrigen Verbrauherinformationen, und auh die Kommunikation während der Laufzeit Ihres Vertrages in deutsher Sprahe verfasst sind bzw. erfolgt. 19. Außergerihtlihe Beshwerde- und Rehtsbehelfsverfahren Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versiherungsombudsmann e. V. Sie können damit das kostenlose, außergerihtlihe Streitshlihtungsverfahren in Anspruh nehmen. Den Ombudsmann der Versiherungen erreihen Sie wie folgt: Tel.: (kostenfrei) Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermögliht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreihen Sie den Ombudsmann kostenpflihtig unter Oder im Internet unter Fax: (kostenfrei) Post: Versiherungsombudsmann e. V. Leipziger Str Berlin beshwerde@versiherungsombudsmann.de Von der Inanspruhnahme des kostenlosen außergerihtlihen Streitshlihtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglihkeit, den Rehtsweg zu beshreiten. 20. Beshwerdemöglihkeit bei der Aufsihtsbehörde Bitte rihten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beshwerden vorrangig an uns oder den betreuenden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Möglihkeit, sih an die unter Punkt 4 genannte zuständige Aufsihtsbehörde zu wenden. 16. Abweihendes Reht bei Vertragsanbahnung Entfällt

4 4 Verbrauherinformation Produktinformation Rehtsshutzversiherung Mit den nahfolgenden Informationen möhten wir Ihnen einen ersten Überblik über die Ihnen angebotene Versiherung geben. Diese Informationen sind jedoh niht abshließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sih aus dem Antrag, dem Versiherungsshein und den beigefügten Versiherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestim mungen sorgfältig. 1. Um welhe Art der Versiherung handelt es sih? Die von Ihnen gewünshte Versiherung ist eine Rehtsshutzversiherung, die folgende Versiherungsarten umfasst: Verkehrs-Rehtsshutz Fahrer-Rehtsshutz Verkehrs-Rehtsshutz für die Familie Privat- und Berufs-Rehtsshutz Ausshluss Arbeits-Rehtsshutz Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rehtsshutz TOP Ausshluss Arbeits-Rehtsshutz Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rehtsshutz ECO Privat-Rehtsshutz Nihtselbstständige ab 50 Einshluss Berufs-Rehtsshutz Einshluss Verkehrs-Rehtsshutz Miet-/Eigentümer-Rehtsshutz Vermieter-Rehtsshutz XXL-Baustein zu Grundlage Ihrer Rehtsshutzversiherung sind der Antrag, der Versiherungsshein und etwaige Nahträge sowie die Allge meinen Bedingungen für die Rehtsshutz-Versiherung, NRV 2013 Plus. 2. Welhe Risiken sind versihert, welhe Risiken sind niht versihert? Die Lebensumstände, aus denen rehtlihe Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten entstehen können, sind vielfältig. Deshalb bieten wir Rehtsshutz für untershiedlihe Gebiete an, je nah Ihren per sönlihen Umständen. Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen zur Wahrnehmung Ihrer rehtlihen Interessen und tragen die erforderlihen Kosten (z. B. Anwaltsgebühren und Gerihtskosten) im vereinbarten Umfang bis zur vereinbar ten Versiherungssumme. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und den 21 bis 29 der Allgemeinen Rehtsshutzbedingungen NRV 2013 Plus. Bestimmte Kosten sind niht im Leistungsumfang der Versiherung enthalten, zum Beispiel eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Besonders weisen wir darauf hin, dass bei einem Vergleih von Ihnen selbst zu tragende Kosten entstehen können. Um dies zu vermeiden, nehmen Sie bitte vor Abshluss des Vergleihes Kontakt mit uns auf. Rehtlihe Auseinandersetzungen oder Beratungsbedarf können mehrere Ursahen haben. Versiherungs shutz besteht, wenn die erste Ursahe nah Beginn des Versiherungsshutzes liegt. Beahten Sie bitte, dass in bestimmten Fällen eine Wartezeit vereinbart ist: Versiherungsshutz besteht, wenn die erste Ursahe nah Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 4 Absatz 1 der Allgemeinen Rehtsshutzbedingungen NRV 2013 Plus. Ihrem Antrag können Sie weitere Einzelheiten entnehmen (z. B. Versiherungssumme, Selbstbeteiligung). 3. Wie hoh ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder ver späteter Zahlung? Die Höhe des bzw. der von Ihnen zu entrihtenden Beiträge ist abhängig vom konkret gewählten Versiherungsshutz und der Art der Zahlungsweise. Beitrag der von Ihnen gewünshten Versiherungsarten gemäß der von Ihnen gewählten Zahlungsweise: 1. Versiherungsart Beitrag ohne Versiherungsteuer 2. Versiherungsart Beitrag ohne Versiherungsteuer 3. Versiherungsart Beitrag ohne Versiherungsteuer Versiherungsteuer (zzt. 19 %) Gesamtbeitrag Beitragsfälligkeit jährlih ½-jährlih ¼-jährlih monatlih Jeweils zum und Erstmals zum Versiherungsbeginn: (TT.MM.JJJJ) Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag spätestens zwei Wohen nah Erhalt des Versiherungssheins. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastshriftermähtigung erteilen, sorgen Sie bitte rehtzeitig für ausreihende Dekung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag shuldhaft niht rehtzeitig zahlen, können wir so lange vom Vertrag zurüktreten, wie Sie niht gezahlt haben. Auh der Versiherungsshutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag niht rehtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rükständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wohen zu zahlen. Nah Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versiherungsshutz. Auh können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und 9 der Allgemeinen Rehtsshutzbedingungen NRV 2013 Plus.

5 Verbrauherinformation 5 4. Welhe Leistungen sind ausgeshlossen? Wir können niht alle denkbaren Fälle versihern, denn sonst müssten wir einen erheblih höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versiherungsshutz herausgenommen. Niht versihert sind insbesondere die Wahrnehmung rehtliher Interessen in ursählihem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstükes, der Planung und Errihtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, genehmigungs- und/oder anzeigepflihtigen Umbaumaßnahmen, der Finanzierung eines Baugrundstüks oder Gebäudes sowie dessen Umbaus, Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleihbaren Spekulationsgeshäften. Diese Aufzählung ist niht abshließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausshlussgründe entnehmen Sie bitte 3 und 5 Absatz 3 und 4 der Allgemeinen Rehtsshutzbedingungen NRV 2013 Plus. 5. Welhe Pflihten haben Sie beim Vertragsshluss und welhe Folgen können Verletzungen dieser Pflihten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie bereits rehtsshutzversihert sind oder waren, nennen Sie uns bitte die Rehts shutzversiherer, bei denen Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner versihert waren. Unrihtige Angaben können zur Anfehtung des Vertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. 6. Welhe Pflihten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welhe Folgen können Verletzungen dieser Pflihten haben? Wenn Ihre im Versiherungsantrag oder später zum Vertrag gemahten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, sprehen Sie uns bitte an. Haben Sie den Verkehrs-, Fahrer- oder Fahrzeug-Rehtsshutz versihert, müssen Sie beispielsweise dafür Sorge tragen, dass der Fahrer die vorgeshriebene Fahrerlaubnis hat. Tun Sie dies niht, kann eine Verletzung der Pflihten shwerwiegende Kon sequenzen für Sie haben. Je nah Shwere der Pflihtverletzung können Sie Ihren Versiherungsshutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auh vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 11 und 21 Absatz 8, 22 Absatz 5, 26 Absatz 5, 27 Absatz 5 und 28 Absatz 6 der Allgemeinen Rehtsshutzbedingungen NRV 2013 Plus. 7. Welhe Pflihten haben Sie im Shadenfall und welhe Folgen können Verletzungen dieser Pflihten haben? Bitte setzen Sie sih shnellstens mit uns in Verbindung, um die Reihweite des Versiherungsshutzes abzuklären. Gerne helfen wir Ihnen auh bei der Auswahl eines kompetenten Fahmannes für Ihr Rehtsproblem. Selbstverständlih müssen Sie uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sahverhalt informieren. Eine Verletzung der Pflihten kann shwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nah Shwere der Pflihtverletzung können Sie Ihren Versiherungsshutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 17 der der Allgemeinen Rehtsshutzbedingungen NRV 2013 Plus. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versiherungsshutz? Der Versiherungsshutz beginnt zum im Versiherungsshein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages reht zeitig erfolgt. Den in dieser Information angebotenen Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versiherungsshutzes ent nehmen Sie bitte Ziffer 3 dieses Blattes. Dort finden Sie auh Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sih automatish um jeweils ein weite res Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag niht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kün digen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen shon zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Beahten Sie auh hier, dass uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und 8 der Allgemeinen Rehtsshutzbedin gungen NRV 2013 Plus. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beshriebenen Kündigungsmöglihkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrehte zu, z. B. bei einer Beitragsanpassung, einer Beitragserhöhung wegen einer Gefahrerhöhung oder einer unberehtigten Ablehnung des Versiherungsshutzes; ferner können Sie oder wir den Vertrag auh vorzeitig kündigen, wenn wir innerhalb von zwölf Monaten für mindestens zwei Rehtsshutzfälle die Leistungspfliht bejaht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 10, 11 und 13 der Allgemeinen Rehtsshutzbedingungen NRV 2013 Plus.

6 6 Verbrauherinformation Erläuterungen zur vorvertraglihen Anzeigepfliht Welhe vorvertraglihen Anzeigepflihten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflihtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblihen Umstände, nah denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für unsere Fragen zu etwaigen Vorversiherungen sowie Anzahl und Art Ihrer Rehtsanwaltsbesuhe. Fragen wir nah Ihrer Vertragserklärung, aber vor Ver tragsannahme in Textform nah, sind Sie auh insoweit zur Anzeige verpflihtet. Welhe Folgen können eintreten, wenn eine vorvertraglihe Anzeigepfliht verletzt wird? Rüktritt und Wegfall des Versiherungsshutzes Verletzen Sie die vorvertraglihe Anzeigepfliht, können wir vom Vertrag zurüktreten. Dies gilt niht, wenn Sie nahweisen, dass weder Vorsatz noh grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepfliht haben wir kein Rüktrittsreht, wenn wir den Vertrag auh bei Kenntnis der niht angezeigten Umstände, wenn auh zu anderen Bedingungen, geshlossen hätten. Im Fall des Rüktritts besteht kein Versiherungsshutz. Erklären wir den Rüktritt nah Eintritt des Versiherungsfalles, bleiben wir dennoh zur Leistung verpflihtet, wenn Sie nahweisen, dass der niht oder niht rihtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiherungsfalles noh für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspfliht ursählih war. Unsere Leistungspfliht entfällt jedoh, wenn Sie die Anzeigepfliht arglistig verletzt haben. Bei einem Rüktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welher der bis zum Wirksamwerden der Rüktrittserklärung abgelaufe nen Vertragszeit entspriht. Kündigung Können wir niht vom Vertrag zurüktreten, weil Sie die vorvertraglihe Anzeigepfliht lediglih einfah fahrlässig oder shuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsreht ist ausgeshlossen, wenn wir den Vertrag auh bei Kenntnis der niht angezeigten Umstände, wenn auh zu anderen Bedingun gen, geshlossen hätten. Vertragsänderung Können wir niht zurüktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auh bei Kenntnis der niht angezeigten Gefahrumstände, wenn auh zu anderen Bedingungen, geshlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin Vertrags bestandteil. Haben Sie die Anzeigepfliht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rükwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepfliht shuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versiherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sih durh die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als zehn Prozent oder shließen wir die Gefahrabsiherung für den niht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nah Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Reht werden wir Sie in unserer Mit teilung hinweisen. Ausübung unserer Rehte Wir können unsere Rehte zum Rüktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats shriftlih geltend mahen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepfliht, die das von uns geltend gemahte Reht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rehte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nahträglih wei tere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nah Satz 1 noh niht verstrihen ist. Wir können uns auf die Rehte zum Rüktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung niht berufen, wenn wir den niht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrihtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rehte zum Rüktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöshen mit Ablauf von fünf Jahren nah Vertrags shluss. Dies gilt niht für Versiherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepfliht vorsätzlih oder arglistig verletzt haben. Vertretung durh eine andere Person Lassen Sie sih bei Abshluss des Vertrages durh eine andere Person vertreten, so sind bezüglih der Anzeige pfliht, des Rüktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausshlussfrist für die Ausübung unserer Rehte die Kenntnis und Arglist Ihres Vertreters auh als Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berüksihtigen. Sie können sih darauf, dass die Anzeige pfliht niht vorsätzlih oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Vertreter noh Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

7 Verbrauherinformation 7 Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versiherungen können heute ihre Aufgaben nur noh mithilfe der elektronishen Datenverarbeitung (EDV) er füllen. Nur so lassen sih Vertragsverhältnisse korrekt, shnell und wirtshaftlih abwikeln; auh bietet die EDV einen besseren Shutz der Versihertengemeinshaft vor missbräuhlihen Handlungen als die bisherigen manu ellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durh das Bundesdatenshutzgesetz (BDSG) geregelt. Danah ist die Daten verarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rehtsvorshrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zwekbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlihen Vertrauensverhältnisses geshieht oder soweit es zur Wahrung berehtigter Interessen der speihernden Stelle erforderlih ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das shutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausshluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblik auf eine sihere Rehtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiherungsantrag eine Einwilligungserklärung nah dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versiherungsvertrages hinaus, endet jedoh außer in der Lebens- und Unfallversiherung shon mit Ablehnung des Antrages oder durh Ihren jederzeit möglihen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teil weise gestri hen, kommt es u. U. niht zu einem Vertragsabshluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrihener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlih zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beshrieben, erfolgen. 1. Datenspeiherung bei Ihrem Versiherer Wir speihern Daten, die für den Versiherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunähst Ihre Angaben im Antrag (Antragsda ten). Weiter werden zum Vertrag versiherungstehnishe Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versiherungssumme, Versiherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlihen falls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sahverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versiherungsfall speihern wir Ihre Angaben zum Shaden und ggf. auh Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalshaden oder bei Ablauf einer Lebensversiherung den Auszahlungsbetrag ( L e i st u n g s d a t e n ). 2. Datenübermittlung an Rükversiherer Im Interesse seiner Versiherungsnehmer wird ein Versiherer stets auf einen Ausgleih der von ihm übernom menen Risiken ahten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rükversiherer im In- und Ausland ab. Diese Rükver siherer benötigen ebenfalls entsprehende versiherungstehnishe Angaben von uns, wie Versiherungsnummer, Beitrag, Art des Versiherungsshutzes und des Risikos und Risikozushlags, sowie im Einzelfall auh Ihre Personalien. Soweit Rükver siherer bei der Risiko- und Shadenbeurteilung mitwir ken, werden ihnen auh die dafür erforderlihen Unterlagen zur Verfü gung gestellt. In einigen Fällen bedienen sih die Rükversiherer weiterer Rükversiherer, denen sie ebenfalls entsprehende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versiherer Nah dem Versiherungsvertragsgesetz hat der Versiherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Shadenfall dem Versiherer alle für die Einshätzung des Wagnisses und die Shadenabwiklung wihtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versiherungsfälle oder Mitteilungen über gleihartige andere Versiherungen (bean tragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versiherungs missbrauh zu verhindern, eventuelle Widersprühe in den Angaben des Versiherten aufzuklären oder um Lüken bei den Feststellungen zum entstandenen Shaden zu shließen, kann es erforderlih sein, andere Ver siherer um Auskunft zu bitten oder entsprehende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auh sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiherungen, gesetzliher Forderungsübergang sowie bei Teilungsab kommen) eines Austaushes von personenbezogenen Daten unter den Versiherern. Dabei werden Daten des Betroffenen wei tergegeben, wie Name und Anshrift, Kfz-Kennzeihen, Art des Versiherungsshutzes und des Risikos oder Angaben zum Shaden, wie Shadenhöhe und Shadentag. 4. Hinweis- und Informationssystem Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versiherungswirtshaft (HIS). An das HIS melden wir ebenso wie andere Versiherungsunternehmen erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlih häufig Rehtsshutzfälle eintreten. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benahrihtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abshluss eines Versiherungsvertrages rihten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speihern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzlihe Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Eine detaillierte Beshreibung des HIS finden Sie im Internet unter

8 8 Verbrauherinformation 5. Datenverarbeitung Einzelne Versiherungsbranhen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sahversiherungen) werden durh rehtlih selbst ständige Unter nehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versiherungsshutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei ein zelne Bereihe zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeihert, auh wenn Sie Verträge mit vershiede nen Unternehmen der Gruppe abshließen; und auh Ihre Versiherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungs daten, werden in einer zentralen Daten sammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer rihtig zugeordnet und bei telefo nishen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auh Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rükfra gen korrekt verbuht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Ver trags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versiherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durh die einzelnen Unterneh men verwendet werden, spriht das Gesetz auh hier von Datenübermittlung, bei der die Vorshriften des Bundesdatenshutzgesetzes zu beahten sind. Branhenspezifishe Daten wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten bleiben dagegen unter ausshließliher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. 6. Betreuung durh Versiherungsvermittler In Ihren Versiherungsangelegenheiten werden Sie durh einen Vermittler unserer Kooperationspartner betreut. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auh Vermittlungsgesellshaften. Um seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zweken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versiherungsnummer, Beiträge, Art des Versiherungsshutzes und des Risikos, Zahl der Versiherungsfälle und Höhe von Versiherungs leistungen. Die Vermittler verarbeiten und nutzen diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden selbst. Auh werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlih und vertraglih verpflihtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Vershwiegenheitspflihten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beahten. 7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rehte Sie haben als Betroffener nah dem Bundesdatenshutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsreht ein Reht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Reht auf Berihtigung, Sperrung oder Löshung Ihrer in einer Datei gespeiherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sih bitte an den betrieblihen Datenshutzbeauftragten Ihres Versiherers. Rihten Sie auh ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berihtigung, Sperrung oder Löshung wegen der beim Rükversiherer gespeiherten Daten stets an Ihren Versiherer. Wir kooperieren zurzeit mit folgenden Unternehmen: Nürnberger Allgemeine Versiherungs-AG Ostendstaße Nürnberg Registergeriht Nürnberg HRB 66 VHV Allgemeine Versiherungs AG VHV-Platz Hannover Amtsgeriht Hannover B Stuttgarter Lebensversiherung a. G. Rotebühlstraße Stuttgart Registergeriht Stuttgart HRB 222 Mannheimer AG Holding Augustaanlage Mannheim Amtsgeriht Mannheim HRB 37 Die Zusammenarbeit besteht dabei in der Vermittlung unserer Produkte und der weiteren Betreuung der so ge wonnen Kunden. So vermitteln die genannten Unternehmen unsere Versiherung als Ergänzung zu den eigenen Versiherungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. Unser Inkassodienstleister ist die JURCASH GmbH. Dieser führt die vertraglih vereinbarten Inkassodienstleistungen durh. Shließlih arbeiten wir zur Durhführung der vertraglih vereinbarten Rehtsberatungsleistungen mit unserem Rehtsdienstleister und mit dem Rehtsdienstleister der JURCALL GmbH zusammen. JURCALL GmbH Augustaanlage Mannheim Amtsgeriht Mannheim HRB 8365

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