Finanzierungsverantwortung

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1 Finanzierungsverantwortung im föderalen System Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe AGJ-Fachtagung Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. Berlin, 12. März 2015

2 Es braucht eine Finanzreform. Geld her! Aber ohne Verpflichtung!

3 Föderale Verantwortungsverteilung: Aufgaben Kommunen Kommunale Selbstverwaltung: Recht der Kommunen zur Regelung in eigener Verantwortung : Finanzhoheit, Personalhoheit, Organisationshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG) Bund Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (Art. 72 Abs. 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) Verbot des Durchgriffs auf Kommunen (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG) Land Gesetzgebungskompetenz, wenn Bund nichts geregelt hat (Art. 72 Abs. 1 GG) Gesetzgebungskompetenz zu Einrichtung der Behörden und Verwaltungsverfahren (Art. 84 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 GG) Aufgabenzuweisung an Kommunen (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG)

4 Föderale Verantwortungsverteilung: Finanzen Kommunen Ausgabenverantwortung folgt Aufgabenverantwortung (Art. 104a Abs. 1 GG) Einnahmen und Ausgaben der Kommunen gelten als Ausgaben der Länder (Art. 106 Abs. 9 GG) Land kommunaler Finanzausgleich (Landesverfassungen) Achtung kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG): Spielraum zu kommunalen Gestaltung zu ermöglichen Bund Unzulässigkeit der Finanzierung von Kommunen, außer für Geldleistungen (Art. 104a Abs. 3 GG) Unzulässigkeit zweckgebundener Zuwendungen an Länder (Art. 104a Abs. 1 GG)

5 Föderale Verantwortungsverteilung: politische Steuerung Steuerung über Recht SGB VIII: Aufgaben, Rechte und Pflichten Rechtsansprüche/Rechtspflichten und Rechtswirklichkeit Steuerung über Projekte Modellprojekte Programme erzeugen Nachfrage konsekutive Finanzierung und Unsicherheit Steuerung über Geld Bund außen vor, aber erfinderisch (Bundesfonds Frühe Hilfen, Bildungs- und Teilhabepaket) Länder haben breiten Spielraum, nutzen ihn kaum (zb Familienzentren in NRW) Kommunen sind dagegen, nehmen aber alles, was kommt

6 öffentliche und freie Jugendhilfe: Geister im Schloss Rechtsanspruch soll abgeschafft werden! Dementi Dementi Dementi Dementi Dementi Dement

7 Steuerung der Angebote

8 Leistungsbeziehungen

9 Sortierung des SGB VIII

10 Finanzierung im jugendhilferechtlichen Dreieck

11 Finanzierung direkter Inanspruchnahme Zulässigkeit der Ermöglichung direkter Inanspruchnahme Soll-Pflicht ( 36a Abs. 2 SGB VIII) Erziehungsberatung Vergleichbares Allgemeine Pflicht ( 79, 80 SGB VIII) wenn erforderlich für Hilfeerfolg oder Zugang Grundsatz: Zulässigkeit Unzulässigkeit bei Pflicht zur Hilfeplanung l ( 36 Abs. 2 SGB VIII) bei Pflicht zur Aufklärung ( 36 Abs. 1 SGB VIII)

12 Mischformen der Angebote und Finanzierung Grundsatz Verbot von Mischformen bei Finanzierung im jugendhilferechtlichen Dreieck umfänglicher Schutz der Subjektfinanzierung Ausnahmen: Investitionskosten und Sonderkosten (zb spezielle Fortbildung, Betriebsveranstaltung) Pflicht zur strikten Trennung der Leistungsbestandteile und ihrer Finanzierung

13 moderate Gesetzesänderung Worum geht s? Weiterentwicklung Stärkung der Infrastruktur Zugang niedrig- schwellig und übers Jugendamt Kompetenz der HzE- Träger Zulässigkeit der bedarfsorientierten Auswahl von Trägern Verfahren zur Auswahl von Trägern

14 Schaubild: Varianten der Mischformen der Finanzierung i Infrastrukturelle Pauschalfinanzierung (Förderung nach 74 oder Vereinbarung nach 77 SGB VIII) Einzelfallfinanzierung unabhängig ob mit oder ohne Jugendamtsentscheidung (Vereinbarung nach 77 oder 78b Abs. 2 SGB VIII) Einzelfallhilfe mit Jugendamts- entscheidung (mitfinanziert) Entgeltfinanzierung für Einzelfälle mit und ohne Jugendamtsentscheidung aufstockend getrennt (Vereinbarung nach 77 oder 78b Abs. 2 SGB VIII) zweiseitige Sockelbetragsfinanzierung (Vereinbarung nach 77 SGB VIII oder Förderung nach 74 SGB VIII) einheitliches Entgelt für Leistung mit Jugendamtsentscheidung Abrechnungseinheit: Fachleistungsstunde oder Tagessatz prozentualer Anteil an Abrechnungseinheit Tagessatz/Fachleistungsstunde für fallübergreifende und fallunspezifische Arbeit im Sozialraum sowie Nachbetreuung

15 Finanzierungsrepertoire erweitern

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