Ressourcenmanagement Bund (ResMaB)

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1 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsbereich Nationale Alarmzentrale Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) Leitfaden Militärische Fahrzeuge im Einsatz für den Zivilschutz Februar 2015

2 Revisionen Datum Revisionen Freigabe durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, die Logistikbasis der Armee und den Führungsstab der Armee Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen.

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Allgemeines Gegenstand Militärische Fahrzeuge PUCH GE 4x Sprinter 4x Pw 8-9Pl DURO Rahmenbedingungen Allgemeines Führerausweise und Kontrollschilder Ausbildung der Fahrzeugführer/innen Kosten Grundgebühr Kilometergebühr Gebühr für die Bereitstellung und Rücknahme Versicherungsgebühr Treibstoffkosten Zusatzkosten Einsatzspezifische Ermässigungen Abläufe Gesuch Einsätze bei Katastrophen, Notlagen, Instandstellung Ausbildungen im Zivilschutz Einsätze zugunsten der Gemeinschaft Entscheid Fassung Einsatzregeln für die Fahrzeuge Kontrolle der Betriebssicherheit Fahrtenkontrolle Mitfahrende Beförderung gefährlicher Güter Verhalten bei Pannen Verhalten bei Verkehrsunfällen Verlängerung Rückgabe... 16

4 Anhänge A1 Grundlagen A2 Formular Fahrzeugbestellung A3 Formular Begehren A4 Ablauforganisation... 21

5 1 1 Einleitung 1.1 Allgemeines Dieser Leitfaden betrifft die Bestellung und den Einsatz von militärischen Fahrzeugen. Die Bestellung von Armeematerial in der Vorsorge (AUSB ZS, EzG) und im Einsatz (bei Katastrophen, Notlagen oder Instandstellungen) ist nicht Gegenstand dieses Leitfadens. Weiterführende Informationen zur Bestellung von Armeematerial finden sich im Internet unter > Dienstleistungen > Vermietung Armeematerial. 1.2 Gegenstand Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) können bei Bedarf militärische Fahrzeuge benützen: für Einsätze bei Katastrophen oder in Notlagen gemäss Artikel 27 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1), für Instandstellungen gemäss Artikel 27 BZG, im Rahmen von Ausbildungen im Zivilschutz (AUSB ZS) gemäss Artikel BZG, Für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (EzG) gemäss Artikel 27a BZG. Dieser Leitfaden beschreibt die Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Einsatz von militärischen Fahrzeugen zugunsten des Zivilschutzes. Sämtliche einschlägigen rechtlichen Grundlagen sind zwingend anzuwenden. Sollten sich Differenzen zwischen Leitfaden und rechtlichen Grundlagen ergeben, gehen die rechtlichen Grundlagen vor.

6 2 2 Militärische Fahrzeuge Den Zivilschutzorganisationen (ZSO) werden bei Bedarf und Verfügbarkeit die nachfolgenden militärischen Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Bei der Fahrzeugbestellung und während des Einsatzes der Fahrzeuge sind insbesondere die Spezifikationen der einzelnen Fahrzeuge gemäss den Ziffern 2.1 bis 2.4 sowie die Rahmenbedingungen gemäss Ziffer 3 zu beachten bzw. einzuhalten. Abbildung 1 PUCH GE 4X4 2.1 PUCH GE 4x4 Tabelle 1 Spezifikationen PUCH GE 4x4 Dimension Länge: 4,63m Breite: 1,70m Höhe: 2.08m Gewicht Leergewicht: 2 200kg Gesamtgewicht: 3 000kg Anhängervorrichtung (Zughaken) Anhängelast gebremst: : 2 000kg Anhängelast ungebremst: 750kg Stützlast: 120kg Besonderheiten Sitzplätze: Total 2 Wendekreis: ca. 13,4m Leistung: 85kW Geschwindigkeit: max. 100km/h Elektrische Anlage: 24V Keine Personentransporte Führerausweis Kategorie B

7 3 Abbildung 2 Sprinter 4X4 2.2 Sprinter 4x4 Tabelle 2 Spezifikationen Sprinter 4x4 Dimension Länge: 5,94m Breite: 1,93m Höhe: 2.40m Gewicht Leergewicht: 2 590kg Gesamtgewicht: 3 500kg Anhängervorrichtung (Zughaken) Anhängelast gebremst: 2 000kg Anhängelast ungebremst: 750kg Stützlast: 100kg Besonderheiten Sitzplätze: Total 11 Wendekreis: ca. 14,95m Leistung: 95kW Elektrische Anlage: 12V Anhängeverbindung: ISO/DIN & GR 24V Zulässige Achslast unter Einhaltung des Gesamtgewichts: 1. Achse: 1 750kg 2. Achse: 2 240kg Führerausweis Kategorie D1

8 4 Abbildung 3 Pw 8-9Pl 2.3 Pw 8-9Pl Tabelle 3 Spezifikationen Pw 8-9Pl Dimension Länge: 4,72m Breite: 1,84m Höhe: 1.92m Gewicht Leergewicht: 1 830kg Gesamtgewicht: 2 800kg Anhängervorrichtung Keine Besonderheiten Sitzplätze: Fahrer Wendekreis: 11,26m Leistung: 85kW Führerausweis Kategorie B

9 5 Abbildung 4 DURO 2.4 DURO Tabelle 4 Spezifikationen DURO Dimension Länge: 6,03m Breite: 1,96m Höhe: 2.66m Gewicht Leergewicht: 3 100kg Gesamtgewicht: 5 900kg Anhängervorrichtung (Zughaken) Anhängelast gebremst: 2 000kg Anhängelast ungebremst: 750kg Stützlast: 120kg Besonderheiten Sitzplätze: Total 2 Wendekreis: ca. 16m Leistung: 110kW Geschwindigkeit: max. 80km/h Elektrische Anlage: 24V Zulässige Achslast unter Einhaltung des Gesamtgewichts: 1. Achse: 2 600kg 2. Achse: 3 600kg Aufbaudatenblatt beachten Keine Personentransporte Führerausweis Kategorie C1

10 6 3 Rahmenbedingungen 3.1 Allgemeines Seit Inkraftsetzung der entsprechenden Bestimmungen in der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF; SR ) sind die Abgabe und Verwendung von Bundesfahrzeugen klar geregelt (Art. 7 ff. VFBF). Gemäss Artikel 8 Absatz 1 VFBF kann die Logistikbasis der Armee (LBA) Militärfahrzeuge nur dann an Dritte abgeben, wenn die Fahrzeuge und ihre Einrichtungen den Vorschriften und technischen Anforderungen für zivile Fahrzeuge entsprechen. Da der Zivilschutz auch unter den Begriff "Dritte" subsumierbar ist, besteht für die LBA die Möglichkeit, dem Zivilschutz im Rahmen aller Dienstleistungen gemäss Ziffer 1.1 Militärfahrzeuge abzugeben. Im Gegensatz zu den Angehörigen der Armee unterstehen die Fahrzeugführer/innen des Zivilschutzes dem zivilen und nicht dem militärischen Strassenverkehrsrecht. Artikel 11 Absatz 3 VFBF untersagt explizit Personentransporte, sofern die Fahrzeuge und ihre Einrichtungen den Vorschriften und technischen Anforderungen für zivile Fahrzeuge nicht entsprechen. Sowohl der PUCH GE 4x4 (Ziffer 2.1) als auch der DURO (Ziffer 2.4) verfügen auf den Längsbänken über keine Sicherheitsgurte und erfüllen daher die technischen Vorgaben für den Personentransport im Rahmen von Dienstleistungen gemäss Ziffer 1.1 der ZSO nicht. Hingegen sind die ZSO berechtigt, mit den PUCH GE 4x4 und DURO reine Materialtransporte durchzuführen. Tabelle 5 Transportberechtigungen Fahrzeug Erlaubt sind PUCH GE 4x4 Materialtransporte Sprinter 4x4 Pw 8-9Pl Materialtransporte Personentransporte Materialtransporte Personentransporte DURO Materialtransporte

11 7 Die Vorgesetzten sind verantwortlich, dass die zugewiesenen militärischen Fahrzeuge ausschliesslich für den erlaubten Zweck verwendet werden. 3.2 Führerausweise und Kontrollschilder Die militärischen Fahrzeuge dürfen ausschliesslich von AdZS mit entsprechendem Führerausweis geführt werden. Tabelle 6 Führerausweis Fahrzeug Führerausweis PUCH GE 4x4 Kategorie B Sprinter 4x4 Kategorie D1 Pw 8-9Pl Kategorie B DURO Kategorie C1 Der Vorgesetzte des Fahrzeugführers/ der Fahrzeugführerin ist verantwortlich, dass der Fahrzeugführer/ die Fahrzeugführerin über einen dem jeweiligen Fahrzeug entsprechenden Führerausweis verfügt. Während der Dauer des Einsatzes verkehren die Fahrzeuge in der Regel mit militärischen Kontrollschildern. Überschreitet die Abgabedauer an Stellen ausserhalb der Gruppe Verteidigung und der Armasuisse 30 Tage, so müssen diese Stellen die Militärfahrzeuge mit zivilen Kontrollschildern versehen (Art. 8 Abs. 2 VFBF). Auf den Internetseiten der kantonalen Strassenverkehrsämtern und der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ( finden sich sachdienliche Informationen zu den verschiedenen Führerausweiskategorien. Allfällige Fragen im Zusammenhang mit dem Führen der in Ziffer 2 aufgeführten Fahrzeuge oder der Führerausweiskategorien der Fahrzeugführer/innen sind an das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt oder an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee zu richten ( > Themen > Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee).

12 8 3.3 Ausbildung der Fahrzeugführer/innen Im Gegensatz zu den Angehörigen der Armee ist es nicht vorgeschrieben, dass die Fahrzeugführer/innen des Zivilschutzes nach der Fassung der Fahrzeuge eine spezifische Ausbildung erhalten. Ungeachtet dessen wird dem Kader der ZSO dringend empfohlen, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeugführer/innen: idealerweise den Zusatzkurs Fahrer/in absolviert haben, bezüglich Fahrzeugeigenschaften instruiert werden, sich auf einem Parcours mit dem ihnen zugeteilten Fahrzeug vertraut machen können. Hierbei ist insbesondere die Ziffer 4 "Verkehr und Transport" der Weisungen über die Verhütung gesundheitlicher Schädigungen im Zivilschutz zu beachten. Im Internet unter > Dokumente > Ausbildungsunterlagen > Ausbildung an militärischen Fahrzeugen finden sich sachdienliche Unterlagen und Vorschläge für die Ausbildung von Fahrzeugführer/innen. 3.4 Kosten Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der aus dem Einsatz von militärischen Fahrzeugen zu Gunsten des Zivilschutzes resultierenden Kosten sind im Wesentlichen: Die Verordnung über die Gebühren des VBS (GebV-VBS, SR ), Die Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM, SR ), Die Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland (VmKI, SR ), Die Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG, SR ), Die Vereinbarung zwischen den Kantonen über interkantonale Hilfeleistung durch den Zivilschutz bei Katastrophen und in Notlagen. Die Weisungen über die gewerblichen Tätigkeiten im VBS. Die Preise und Kostenbeispiele basieren auf den Berechnungsgrundlagen der LBA von Änderungen sind vorbehalten.

13 Grundgebühr Pro Fahrzeug wird dem Gesuchsteller folgende Grundgebühr in Rechnung gestellt: Tabelle 7 Grundgebühr Fahrzeug Grundgebühr PUCH GE 4x4 90 CHF Sprinter 4x4 90 CHF Pw 8-9Pl 90 CHF DURO 120 CHF Kilometergebühr Pro Fahrzeug und Tag wird dem Gesuchsteller folgende Tages- Kilometergebühr in Rechnung gestellt. Tabelle 8 Tages-Kilometergebühr und Kilometeransatz. Für zusätzlich gefahrene Kilometer. Fahrzeug Tages-Kilometergebühr Kilometeransatz PUCH GE 4x4 115 CHF / Tag 2,30 CHF / km Sprinter 4x4 115 CHF / Tag 2,30 CHF / km Pw 8-9Pl 85 CHF / Tag 1,70 CHF / km DURO 180 CHF / Tag 3,60 CHF / km In der Tages-Kilometergebühr ist eine Fahrstrecke von 50 km inbegriffen. Zusätzlich gefahrene Kilometer werden mit dem entsprechenden Kilometeransatz verrechnet Gebühr für die Bereitstellung und Rücknahme Pro Fahrzeug wird für die Bereitstellung und Rücknahme in der Regel ein Arbeitsaufwand von einer halben Stunde verrechnet. Der Stundenansatz beträgt CHF 95.

14 Versicherungsgebühr Für die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung wird dem Gesuchsteller pro Fahrzeug unter 3,5 Tonnen eine Tagesprämie von CHF 14, über 3,5 Tonnen eine Tagesprämie von CHF 22 in Rechnung gestellt Treibstoffkosten Die Treibstoffkosten (sind nicht in der Tages-Kilometergebühr inbegriffen) gehen zu Lasten des Gesuchstellers Zusatzkosten Zusätzliche Aufwendungen bei der Rücknahme des Fahrzeugs (z. B. ungereinigt, nicht vollgetankt, schadenbedingte Reparaturen) werden von der LBA zusätzlich in Rechnung gestellt Einsatzspezifische Ermässigungen In den folgenden Abschnitten sind die einsatzspezifischen Ermässigungen für die verschiedenen Dienstleistungsarten aufgeführt. Einsätze bei Katastrophen oder in Notlagen Für Einsätze bei Katastrophen oder in Notlagen erlässt die LBA die Grund- und Kilometergebühr. In Tabelle 9 findet sich das Kostenbeispiel für einen 5 tägigen Einsatz im Rahmen der Einsatzart Einsätze bei Katastrophen oder in Notlagen. Tabelle 9 Kostenbeispiel für Einsätze bei Katastrophen oder in Notlagen. Fahrzeug Kosten für 5 Einsatztage bei Katastrophen oder in Notlagen PUCH GE 4x4 117,50 CHF Sprinter 4x4 117,50 CHF Pw 8-9Pl 117,50 CHF DURO 157,50 CHF

15 11 Instandstellung Für Einsätze im Rahmen der Instandstellung erlässt die LBA die Grund- und Kilometergebühr. In Tabelle 10 findet sich das Kostenbeispiel für einen 5 tägigen Einsatz im Rahmen der Einsatzart Instandstellung. Tabelle 10 Kostenbeispiel für Einsätze im Rahmen der Instandstellung Fahrzeug Kosten für 5 Einsatztage im Rahmen der Instandstellung PUCH GE 4x4 117,50 CHF Sprinter 4x4 117,50 CHF Pw 8-9Pl 117,50 CHF DURO 157,50 CHF Ausbildungen im Zivilschutz Werden die militärischen Fahrzeuge im Rahmen von AUSB ZS eingesetzt, erlässt die LBA dem Gesuchsteller 50% der Grund- und Kilometergebühren. In Tabelle 11 findet sich das Kostenbeispiel für einen 5 tägigen Einsatz im Rahmen der Dienstleistungsart Ausbildungen im Zivilschutz. Hierbei wird angenommen, dass mit dem Fahrzeug nicht mehr als 250 km zurückgelegt wird. Tabelle 11 Kostenbeispiel für Ausbildungen im Zivilschutz Fahrzeug Kosten für 5 Einsatztage im Rahmen von Ausbildungen im Zivilschutz PUCH GE 4x4 450 CHF Sprinter 4x4 450 CHF Pw 8-9Pl 375 CHF DURO 667,50 CHF

16 12 Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft Einsätze zugunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene Sofern militärische Fahrzeuge zur Ergänzung der Grundausrüstung des Zivilschutzes gehören, werden sie kostenlos zur Verfügung gestellt (Art. 6 Abs. 1 VEZG). Einsätze zugunsten der Gemeinschaft auf kantonaler und kommunaler Ebene Für militärische Fahrzeuge werden dem Gesuchsteller die vollen Grund- und Kilometergebühren verrechnet. In Tabelle 12 findet sich das Kostenbeispiel für einen 5 tägigen Einsatz im Rahmen der Einsatzart Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft auf kantonaler und kommunaler Ebene. Hierbei wird angenommen, dass mit dem Fahrzeug nicht mehr als 250 km zurückgelegt wird. Tabelle 12 Kostenbeispiel für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft auf kantonaler oder kommunaler Ebene Fahrzeug Kosten für 5 Einsatztage im Rahmen von Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft auf kantonaler und kommunaler Ebene PUCH GE 4x4 782,50 CHF Sprinter 4x4 782,50 CHF Pw 8-9Pl 632,50 CHF DURO 1 177,50 CHF

17 13 4 Abläufe Die Ablauforganisation für die Bestellung, Fassung und Rückgabe der Fahrzeuge findet sich im Anhang Gesuch Einsätze bei Katastrophen, Notlagen, Instandstellung Gemeinde/Region (i.d.r. ZSO): Der Bedarf an militärischen Fahrzeugen zu Gunsten der ZSO ist mit dem Formular Fahrzeugbestellung (siehe Anhang 2) geltend zu machen. Die Gemeinde/Region (i.d.r. ZSO) leitet die Bestellung an die bezeichnete Ansprechstelle des Kantons (z. B. Kantonales Führungsorgan) weiter. Kanton: Die Ansprechstelle des Kantons erfasst den Gesamtbedarf an militärischen Fahrzeugen und leitet das Formular "Begehren" (siehe Anhang 3) umgehend über das Kommando der zuständigen Territorialregion (Kdo Ter Reg) oder die Nationale Alarmzentrale (NAZ) an den Führungsstab der Armee (FST A) weiter Ausbildungen im Zivilschutz Gemeinde/Region (i.d.r. ZSO): Der Bedarf an militärischen Fahrzeugen ist mindestens vier Wochen vor der Dienstleistung mit dem Formular Fahrzeugbestellung (siehe Anhang 2) geltend zu machen. Die Gemeinde/Region (i.d.r. ZSO) leitet die Bestellung an die bezeichnete Ansprechstelle des Kantons weiter (z. B. Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz). Kanton: Die vom Kanton bezeichnete Stelle visiert die Fahrzeugbestellung und leitet diese an den FST A weiter.

18 Einsätze zugunsten der Gemeinschaft Veranstalter: Gesuche für EzG auf kantonaler oder kommunaler Ebene sind vom Veranstalter vor Einsatzbeginn der vom Kanton bezeichneten Stelle zur Bewilligung einzureichen. Hierbei sind die kantonalen Regelugen und Fristen für die Bewilligungserteilung zu beachten (Art. 8 VEZG). Gesuche für EzG auf nationaler Ebene sind vom Veranstalter ein Jahr vor dem Beginn des EzG über das für den Zivilschutz zuständige Amt des betroffenen Kantons dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) zur Bewilligung einzureichen (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 VEZG). In begründeten Ausnahmefällen kann auf verspätet eingereichte Gesuche eingetreten werden (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 VEZG). Gemeinde/Region (i.d.r. ZSO): Nach Vorliegen der Bewilligung des EzG des Kantons bzw. des BABS formuliert die Gemeinde/Region (i.d.r. ZSO) ihren konkreten Bedarf an militärische Fahrzeugen mittels des Formulars Fahrzeugbestellung (siehe Anhang 2) und leitet diese an die hierfür zuständige Stelle des Kantons weiter. Kanton: Die vom Kanton bezeichnete Stelle visiert die Fahrzeugbestellung und leitet diese zusammen mit der Bewilligung des EzG an den FST A weiter. 4.2 Entscheid Vorsorge: Aufgrund der Dienstleistungsplanung der Armee und der Verfügbarkeit der Fahrzeuge entscheidet der FST A in Absprache mit der Logistikbasis der Armee (LBA), ob, welche und wie viele Fahrzeuge dem Gesuchsteller zur Verfügung gestellt werden. Die LBA orientiert den Leistungsbezüger mittels einer Auftragsbestätigung. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz der militärischen Fahrzeuge sind im Vertrag der LBA festgehalten. Einsatz: Aufgrund des Gesamtbedarfs, der Verfügbarkeit der Fahrzeuge und der übergeordneten Auflagen entscheidet der FST A in Absprache mit der LBA, ob, welche und wie viele militärische Fahrzeuge dem Gesuchsteller zur Verfügung gestellt werden. Die NAZ erfasst alle Begehren, erstellt einen Gesamtüberblick über alle auf Stufe Bund eingegangenen Begehren und beurteilt die ressourcenrelevante Lage (REREL). Die Rahmenbedingungen für den Einsatz der militärischen Fahrzeuge sind im Zuweisungsprotokoll der NAZ festgehalten.

19 Fassung Die ZSO (Gesuchsteller) fasst die zugewiesenen militärischen Fahrzeuge in dem Armeelogistikzentrum (ALC) der LBA, welches in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist. Die zugewiesenen militärischen Fahrzeuge werden den Fahrzeugfahrern/Fahrzeugfahrerinnen der ZSO einsatzbereit und vollgetankt übergeben. Bei der Übergabe im ALC überprüfen und dokumentieren die Fahrzeugfahrer/innen der ZSO den Zustand und die Fahrbereitschaft der zugewiesenen militärischen Fahrzeuge. 4.4 Einsatzregeln für die Fahrzeuge Kontrolle der Betriebssicherheit Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin hat die Betriebssicherheit des Fahrzeugs vor jeder Inbetriebnahme und bei grösseren Fahrleistungen überdies mindestens einmal täglich zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen (Art. 10 VFBF) Fahrtenkontrolle Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin hat eine Fahrtenkontrolle zu führen und die Fahrleistung täglich einzutragen (Art. 12 Abs. 1 VFBF). Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sind die während der Fahrt am Fahrzeug festgestellten Mängel der verantwortlichen Person gemäss Artikel 6 VFBF zu melden (Art. 12 Abs. 2 VFBF) Mitfahrende Auf Dienstfahrten mit Bundesfahrzeugen dürfen einzig Drittpersonen mitgeführt werden, wenn diese im direkten Zusammenhang mit dem Zweck der Dienstfahrt sowie in Notfällen, zur Hilfeleistung oder an Besuchstagen mitgeführt werden. Das Mitführen zu anderen Zwecken bedarf der Zustimmung der Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee im VBS (Art. 11 Abs. 1 und 2 VFBF). Der Personentransport ist untersagt, sofern die Fahrzeuge und ihre Einrichtungen den Vorschriften und technischen Anforderungen für zivile Fahrzeuge nicht entsprechen (Art. 11 Abs. 3 VFBF).

20 Beförderung gefährlicher Güter Für die Beförderung gefährlicher Güter mit Bundesfahrzeugen über der Freigrenze nach Unterabschnitt des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR; SR ) ist eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung erforderlich (Art. 9 Abs. 1 VFBF). Für die Beförderung gefährlicher Güter mit Bundesfahrzeugen unter dieser Freigrenze genügt eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 und Abschnitt ADR (Art. 9 Abs. 2 VFBF) Verhalten bei Pannen Bei Pannen, die nicht mit den eigenen Mitteln und Möglichkeiten behoben werden können, ist umgehend das ALC zu orientieren, bei dem das betroffene Fahrzeug gefasst wurde. Das ALC spricht anschliessend das weitere Vorgehen mit dem betroffenen Fahrzeugführer/der betroffenen Fahrzeugführerin bzw. dem Kader der ZSO ab. Ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit ist mit dem Touring Club der Schweiz (TCS) Kontakt aufzunehmen. Die LBA verfügt mit dem TCS über eine entsprechende Leistungsvereinbarung Verhalten bei Verkehrsunfällen Verkehrsunfälle und Schadenfälle sind stets der vorgesetzten Person zu melden (Art. 20 Abs. 1 VFBF). 4.5 Verlängerung Werden die zugewiesenen militärischen Fahrzeuge über die in der Bestätigung aufgeführten Dauer benötigt, so ist so früh als möglich, jedoch spätestens 3 Tage vor der vereinbarten Rückgabe über dieselbe Ansprechstelle Bund (POC) ein Verlängerungsgesuch einzureichen. 4.6 Rückgabe Die Fahrzeuge sind an dem in der Bestätigung aufgeführten Rückgabetag und -zeit gereinigt und vollgetankt demjenigen ALC zurückzugeben, bei dem sie gefasst wurden.

21 A1-17 A1 Grundlagen ABCN-Einsatzverordnung: Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR ). Stand am 1. Februar ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR ). Stand am 1. Januar BABS: Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die Verhütung gesundheitlicher Schädigungen im Zivilschutz. Stand am 20. Mai BST ABCN: Ressourcenmanagement Bund Grundlagen. Bundesamt für Bevölkerungsschutz; Bern. Genehmigt am vom Bundesstab ABCN (BST ABCN). BZG: Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, SR 520.1). Stand am 1. Februar GebV-VBS: Verordnung über die Gebühren des VBS (GebV-VBS, SR ). Stand am 1. Oktober RK MZF: Vereinbarung zwischen den Kantonen über interkantonale Hilfeleistung durch den Zivilschutz bei Katastrophen und in Notlagen. Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr. Stand am 13. Mai VBS: Weisungen über die gewerblichen Tätigkeiten im VBS. VEZG: Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG, SR ). Stand am 1. Februar VFBF: Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF, SR ). Stand am 1. Juli VmKI: Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland (VmKI, SR ). Stand am 18. November VUM: Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM, SR ). Stand am 1. Oktober 2013.

22 A2-18 A2 Formular Fahrzeugbestellung Abbildung 5 Formular Fahrzeugbestellung. Im Sinne eines Beispiels ist das Formular ausgefüllt. Im Internet unter >Dokumente > Ausbildungsunterlagen > Ausbildung an militärischen Fahrzeugen findet sich das elektronische Formular Fahrzeugbestellung.

23 A3-19 A3 Formular Begehren Abbildung 6 Formular Begehren. Im Sinne eines Beispiels ist das Formular ausgefüllt.

24 A3-20 Im Internet unter >Dokumente > Ausbildungsunterlagen > Ausbildung an militärischen Fahrzeugen findet sich das elektronische Formular Begehren.

25 A4-21 A4 Ablauforganisation Abbildung 7: Graphische Darstellung der Ablauforganisation für die Fahrzeugbestellung von militärischen Fahrzeugen im Einsatz für den Zivilschutz.

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