Bericht über die Tätigkeit des Jahres 2010

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1 Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft Rat der Gemeinden Bericht über die Tätigkeit des Jahres 2010

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3 TÄTIGKEITSBERICHT 2010 Inhaltsverzeichnis I. SCHWERPUNKTE DES ARBEITSJAHRES GEMEINDEFINANZIERUNG Endgültige Zuweisungen für das Jahr Zuweisungen für Der Ausgleichsfonds Zuschüsse für Darlehen Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds Landesstabilitätspakt Einsparungen im Personalbereich RAT DER GEMEINDEN Gesetzesentwürfe Durchführungsverordnungen VERTRAGSVERHANDLUNGEN Bereichsübergreifender Kollektivvertrag Bereichsvertrag für das Personal ohne Führungsauftrag Bereichsvertrag für die Führungskräfte BETEILIGUNG DER GEMEINDEN AN DER STROMPRODUKTION ÖFFENTLICHE ARBEITEN... 28

4 6. NEUES GEMEINDENFINANZIERUNGSMODELL KLEINKINDERBETREUUNG WEITERE INITIATIVEN Neuregelung der Ordnung der Bezirksgemeinschaften Initiativen für neugewählte Gemeindeverwalter Änderung der Personalordnung der Gemeindeverwaltungen Spendenaktionen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit EU-Projekt: Informationsportal für Zivilschutz RiMaComm AUSSPRACHEN MIT MITGLIEDERN DER LANDESREGIERUNG VERSCHIEDENE AUSSPRACHEN KONTAKTE ZU ANDEREN GEMEINDEVERBÄNDEN KOMMISSIONEN, KOMITEES UND ARBEITSGRUPPEN II. DIENSTE BERATUNG Informationen und Anwendungshilfen Einführung von E-Governmentdiensten

5 14. ARBEITSRECHT UND ZENTRALE LOHNVERRECHNUNG REVISIONSDIENST VERWALTUNGSSCHULE DATENVERARBEITUNG Tätigkeiten der EDV-Abteilung Weitere Initiativen EDV-Kontaktkomitee und Arbeitsgruppen/Fachgruppen Südtiroler Informatik AG III. VERBANDSNOTIZEN a) Änderung der Satzung des Gemeindenverbandes b) Rücktritt des Präsidenten c) Geschäftsordnung des Rates der Gemeinden d) Neuwahl der Organe e) Organe des Gemeindenverbandes f) Programm des Präsidenten g) Rat der Gemeinden h) Organe des Konsortiums der Gemeinden für das Wassereinzugsgebiet der Etsch 84 i) Ehrenring- und Ehrenzeichenträger

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7 I. SCHWERPUNKTE DES ARBEITSJAHRES

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9 1. GEMEINDEFINANZIERUNG 1.1 Endgültige Zuweisungen für das Jahr 2010 Für die Gemeindefinanzierung 2010 wurde im Landeshaushalt der Gesamtbetrag von ,00 Euro bereitgestellt. Da das Land Südtirol auch im Jahr 2010 keinen Nachtragshaushalt genehmigt hat, ist es bei diesem Gesamtbetrag geblieben. Außerdem wurde mit einer Zusatzvereinbarung der Ausgleichsfonds von ,00 Euro um den Betrag von ,00 Euro gekürzt. Mit diesem Betrag wurde der Betrag für die Betreibung und Instandhaltung des übergemeindlichen Radwegenetzes von ,00 Euro auf ,00 Euro aufgestockt. Für die Aufteilung des im Landeshaushalt für 2010 vorgesehenen Betrages für die Führung von Kindergärten von Euro ,00 wurden mit der Zusatzvereinbarung die Kriterien des Vorjahres bestätigt. Insofern wurde die Hälfte aufgrund der Anzahl der Kindergartenkinder und der Rest aufgrund der Anzahl der Kindergartensektionen zugewiesen. Die Gemeinden erhielten somit Euro 1.992,00 für jede Kindergartensektion und Euro 95,00 für jedes Kindergartenkind. 1.2 Zuweisungen für 2011 Die entsprechende Vereinbarung für 2011 ist am 7. Dezember 2010 unterzeichnet worden. Aufgrund der Kürzungen des Landeshaushaltes sind auch die Lokalfinanzen um rund 5% gekürzt worden. Um die Kürzungen abzufedern, welche zum Großteil die Investitionsgelder betroffen hätten, stimmte der Landeshauptmann dem Vorschlag zu, einerseits den Anteil des Landes am Rotationsfonds für Investitionen von ,00 Euro auf ,00 Euro zu reduzieren und andererseits den Lokalfinanzfonds um die dadurch freigewordenen ,00 Euro aufzustocken. Dies ergibt im Jahr 2011 die Gesamtsumme von ,00 Euro für die Gemeindenfinanzierung. Das sind rund 5 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. In Bezug auf die Pro-Kopfquoten für 2011 hat Landeshauptmann Luis Durnwalder zugestimmt, jene des Jahres 2010 beizubehalten. 7

10 Die Vereinbarung für das Jahr 2011 sieht demnach folgende Zuweisungen vor: Die Pro-Kopfquoten der Gemeinden betragen für Gemeinden bis Einwohner für Gemeinden von bis Ew. für Gemeinden über Einwohner 472,00 Euro 512,00 Euro 624,00 Euro Die Koppelung der Pro-Kopfzuweisungen mit der Deckung einiger Dienste wurde bestätigt. Ebenso bestätigt wurde für das Haushaltsjahr 2011 der Deckungssatz von 90% für den Wasser-, Abwasser- und Müllabfuhrdienst und die Bestimmung, dass bei Nichterreichung des Deckungssatzes im nächsten Jahr Kürzungen der Pro-Kopfzuweisungen zur Anwendung kommen. Für die Bezirksgemeinschaften wurden sowohl der Fixbetrag als auch die Pro-Kopfquoten, welche zur Abdeckung der laufenden Ausgaben dienen, um 6% gekürzt. Demzufolge wurde der Fixbetrag von ,00 Euro auf ,00 Euro und die Pro-Kopfquote von 4,60 Euro auf 4,32 Euro reduziert. Der Gemeinde Bozen wurde im Sinne von Art. 43 des LG Nr. 19/2001 für die Verwaltungsaufgaben, die sie für die aufgelöste Bezirksgemeinschaft ausübt, der Betrag von ,00 Euro zugewiesen. Das sind rund ,00 Euro weniger als im Vorjahr. Für Investitionen werden insgesamt ,00 Euro bereitgestellt; ,00 Euro werden dabei gemäß 27er-Gesetz zugewiesen und die übrigen ,00 Euro werden zur Finanzierung des Baus und der außerordentlichen Instandhaltung von übergemeindlichen Fahrradwegen eingesetzt. Das Verfahren für die Gewährung der Finanzmittel für den Bau und die außerordentliche Instandhaltung der Fahrradwege im Ausmaß von 60% aus dem Landeshaushalt und im Ausmaß von 40% aus dem Lokalfinanzfonds wurde beibehalten. Für den im Jahr 2008 mit Landesgesetz eingerichteten Rotationsfonds für Investitionen wurden ,00 Euro zur Verfügung gestellt, wobei ,00 dem Lokalfinanzfonds angelastet und die übrigen ,00 Euro vom Land Südtirol bereitgestellt werden. Die Regelung über den Rotationsfonds für Investitionen des Jahres 2010 wurde mit wenigen Ausnahmen beibehalten: 8

11 Die zur Verfügung gestellten Mittel werden folgendermaßen eingesetzt: Für Schulbauten gemäß dem genehmigten Schulbauprogramm Für Kindergärten gemäß dem genehmigten Schulbauprogramm Für Wasserleitungen, Kanalisierungen, Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnungen Für andere Investitionsvorhaben im öffentlichem Interesse; darunter fällt auch die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden im Eigentum der Gemeinden mit weniger als Einwohnern, welche ein Wiedergewinnungskonzept vorlegen, bis zu einem Höchstbetrag von 3 Millionen Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Die Rückzahlung der gewährten Finanzierungen an den Rotationsfonds hat bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit 20 konstanten gleichbleibenden Beträgen zu erfolgen und zwar, wie im Vorjahr, im nachstehenden Ausmaß: Schulbauten gemäß genehmigtem Schulbautenprogramm Kindergärten gemäß genehmigtem Schulbautenprogramm Wasserleitungen, Kanalisierungen, Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnungen Andere Bauvorhaben Jährlich 2,5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 4% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 2,5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Die Voraussetzungen für die Gewährung der Finanzierung wurden großteils beibehalten. Angepasst wurde die Regelung betreffend die mehrjährigen Finanzierungen; die für die Jahre 2012 und 2013 vorgesehenen Beträge werden im Rahmen der entsprechenden Finanzvereinbarungen bereitgestellt. Beibehalten wurde auch die Regelung über die Auszahlung der Finanzierungen. Bei Finanzierungen bis ,00 Euro werden demzufolge bei Vorlage der Baubeginnmeldung 70% der gewährten Finanzierung ausgezahlt. Bei den übrigen Finanzierungen werden hingegen 50% ausgezahlt, weitere 25% werden aufgrund einer Erklärung des Bürgermeisters ausgezahlt, aus welcher hervorgeht, dass in der Gemeinde für den bereits ausgezahlten Betrag zur Gänze entsprechende Rechnungsunterlagen vorliegen. 9

12 In puncto Rückzahlung der Beträge ist weiterhin vorgesehen, dass bei Schulen und Kindergärten die Gemeinden für die Rückzahlung der Beträge die Mittel verwenden können, welche nach den Bestimmungen des 27er-Gesetzes zugewiesen werden. Dies gilt auch weiterhin für jene Gemeinden, welche sich aufgrund einer Programmvereinbarung an der Finanzierung einer übergemeindlichen Schule beteiligen. Für die Betreibung und Instandhaltung der Fahrradwege wurden insgesamt ,00 Euro bereitgestellt und die Regelung des Vorjahres bestätigt. Als Ausgleich für die abgeschaffte Gemeindegewerbesteuer ICIAP wird unter den Gemeinden der Betrag von ,00 Euro als Anteil an der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP aufgeteilt und zwar im Verhältnis zu den ICIAP-Einnahmen der Gemeinden im Jahre Der Ausgleichsfonds Auch der Ausgleichsfonds war von den Kürzungen betroffen. Dieser wurde nicht mehr wie im Vorjahr mit ,00 Euro sondern mit ,00 Euro dotiert. Davon wurde ein Teilbetrag für Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten zwischen Gemeinden aufgrund von Vereinbarungen und der Restbetrag für Ausgleichszuweisungen und Sonderfinanzierungen eingesetzt. In Bezug auf die Ausgleichszuweisungen wurde der Betrag der Zusatz-Pro-Kopfquote von 200,00 Euro auf 188,00 Euro herabgesetzt. Wie im Vorjahr wurden in Bezug auf die Sonderfinanzierungen die Begünstigten aufgelistet und der jeweils zustehende Höchstbetrag präzisiert. Zudem wurde die Regelung bestätigt, wonach im Jahr 2011 außerordentliche Sonderfinanzierungen von den Gemeinden bis Einwohner beantragt werden können, vorausgesetzt, dass im Vorjahr Ausgaben getätigt wurden, welche die errechneten Durchschnittskosten nicht übersteigen. Bestätigt wurde auch die Regelung, wonach jene Gemeinde von der außerordentlichen Sonderfinanzierung aus dem Ausgleichsfonds ausgeschlossen wird, welche entweder die Verordnung über die Festlegung der Baukostenabgabe nicht genehmigt oder den Hebesatz der Baukostenabgabe nicht mindestens im Ausmaß von einem Prozent auf die Baumasse aller Kategorien und Fälle, die weder vom Gesetz befreit sind noch gemäß Musterverordnung des Gemeindenverbandes befreit werden können, anwenden. Die Regelung über die Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten wurde bestätigt. 10

13 1.4 Zuschüsse für Darlehen ,00 Euro werden im Jahr 2011 für die Amortisierung der Darlehen eingesetzt, die von den Gemeinden bei der staatlichen Depositenbank, beim regionalen Rotationsfonds oder bei anderen Kreditinstituten aufgenommen worden sind. Für neue Darlehen, welche 2011 aufgenommen werden, werden aus dem Lokalfinanzfonds keine Tilgungszuschüsse gewährt. Gegenüber dem Vorjahr wurde dieser Fonds demzufolge um rund ,00 Euro reduziert, gegenüber 2007 sogar um rund ,00 Euro. Diese Reduzierung liegt im Trend, welcher seit vier Jahren feststellbar ist. Zurückzuführen ist dieser Trend auf die im Jahr 2007 eingeleitete Reform der Zinszuschussregelung und die im Jahr 2008 vorgenommene Abschaffung der Zinszuschüsse für ordentliche Darlehen. Durch die im Jahr 2009 erfolgte Abschaffung der Zinszuschüsse für begünstigte Darlehen dürfte sich in den kommenden Jahren dieser Trend deutlich verstärken. 1.5 Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds Im Jahre 2010 haben die Südtiroler Gemeinden beim regionalen Rotationsfonds Darlehen in der Gesamtsumme von rund ,00. Euro aufgenommen. Das sind rund ,00 Euro mehr als im Vorjahr. Mit diesen Darlehen wurden hauptsächlich Anlagen im Energiebereich, Sport- oder Freizeitanlagen laut LG Nr. 5/1989 und andere Anlagen finanziert, für welche keine Finanzierungen aus dem Rotationsfonds für Investitionen gewährt werden. 1.6 Landesstabilitätspakt Für das Jahr 2011 wurde die Grundausrichtung der Berücksichtigung der Salden Ausgaben - Einnahmen bestätigt und die längerfristige Ausrichtung des Stabilitätspaktes auf den Zeitraum beibehalten. Bestätigt wurde auch der Grundsatz, dass sich die Differenzen (Salden) zwischen Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich von einem Geschäftsjahr zum nächsten verbessern müssen, sodass die Gemeinden Südtirols eine Einsparung für den Zeitraum von jährlich mindestens 5,8 Mio. Euro erreichen. Neu eingeführt wurde indes die Pflicht für die Gemeinden, im Jahr 2011 eine Einsparung von 12 Mio. Euro zu erreichen. Beibehalten wurde die Regelung, wonach bei der Berechnung der 11

14 Salden die Ausgaben nach Artikel 43 des Harmonisierungsdekretes, jene für die Führung von neuen Strukturen und Diensten, welche in der Gemeinde im Vorjahr oder Bezugsjahr gebaut bzw. eingeführt werden bzw. wurden, sowie die Finanzierungen nicht berücksichtigt werden, die im Sinne des 27er-Gesetzes für die Rückzahlung der an den Rotationsfonds geschuldeten Beträge verwendet werden. Bezüglich Sanktionen wurde die Regelung des Vorjahres großteils bestätigt: Werden die jährlichen Differenzen (Salden) zwischen den Einnahmen und Ausgaben in Gemeinden über Einwohnern um mehr als die Höhe der vom ASTAT ermittelten Inflationsrate vermindert bzw. in Gemeinden bis Einwohnern um mehr als 4%, wird die 4. Rate der Pro-Kopfquote für das Jahr 2012 einbehalten, bis nicht ein geeigneter Sanierungsplan vorgelegt wird, mit welchem die Einhaltung der Kriterien erreicht wird. Im Unterschied zur Regelung des Vorjahres ist die Einbehaltung der 3. Rate der Pro-Kopfquote nun nicht mehr vorgesehen. Neu eingeführt wurde hingegen eine Sanktion für die Nichteinhaltung des Sanierungsplanes; in diesem Fall wird die 4. Rate der Pro-Kopfquote für das Jahr 2013 einbehalten. Weiterhin sind im Rahmen des Fünfjahreszeitraumes Abweichungen erlaubt, sofern der Gesamtsaldo erreicht wird. Falls der Saldo für den Fünfjahreszeitraum eingehalten wird, wird von obgenannten Sanktionen abgesehen. Dadurch werden die Spielräume der Gemeinden erweitert und gleichzeitig die Einhaltung der Stabilitätspaktziele gewährleistet. Bestätigt wurde auch die Regelung, wonach bei Übertragung von neuen Zuständigkeiten bzw. von neuen finanziellen Belastungen auf die Gemeinden, die Zuweisung der entsprechenden Finanzmittel und die Regelung des Stabilitätspaktes neu zu verhandeln sind. 1.7 Einsparungen im Personalbereich Für das Jahr 2011 hätte es laut Vereinbarung für die Gemeindenfinanzierung für 2010 zu einer Neuausrichtung der Regelung bezüglich Einschränkungen bei der Personalaufnahme kommen sollen. Die eigens eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und des Gemeindenverbandes, hat einen Vorschlag ausgearbeitet, wonach eine organische Regelung vom Landtag als Landesgesetz beschlossen werden sollte. Laut diesem Vorschlag sollten die Parameter für die Personalaufnahmen unter Berücksichtigung der heutigen Gegebenheiten und der bereits erteilten Sonderermächtigungen neu festgelegt werden. Da die allermeisten Gemeinden diese neuen Parameter einhalten würden, hat der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes diesem Vorschlag zugestimmt. Aus verschiedenen Gründen kam es nicht zur 12

15 Verabschiedung dieses Gesetzes. Mit der Vereinbarung für die Gemeindenfinanzierung für 2011 ist schließlich vereinbart worden, dass in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Neuregelung die Bestimmungen gemäß Artikel 7 des Landesgesetzes Nr. 6/1994 zur Anwendung kommen. 13

16 2. RAT DER GEMEINDEN Zu 24 Gesetzesentwürfen und zu 32 Entwürfen von Durchführungsverordnungen und Beschlüssen hat der Rat der Gemeinden im Jahr 2010 sein Gutachten abgegeben. 2.1 Gesetzesentwürfe Fünf Mal stand der Omnibus-Gesetzesentwurf betreffend Bestimmungen in den Bereichen Filmförderung, Gastgewerbe, Ämter und Personal, Raumordnung, lokale öffentliche Dienstleistungen, Energie, Wirtschaft und Wohnungsbau" auf der Tagesordnung des Rates der Gemeinden. Begrüßt wurde die Bestimmung, wonach die Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Ausschreibungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren nur mehr auf der Web-Seite des Landes vorgenommen werden muss. Auf Vorschlag des Rates der Gemeinden wurden die indirekten Beteiligungen aus dem Landesgesetz über die lokalen öffentlichen Dienstleistungen gestrichen. Somit mussten die Gemeinden nur die Direktbeteiligungen an Gesellschaften erheben, bewerten und eventuell abtreten. Dem Vorschlag des Rates, den Termin für diese Verpflichtung auf den aufzuschieben, ist der Gesetzgeber nicht nachgekommen. Zu größeren Diskussionen führte die geplante Streichung der meisten Artikel des sogenannten SEL-Gesetzes (LG Nr. 14/1997). Der Rat äußerte Vorbehalte, da er negative Auswirkungen auf die Gemeinden im Bereich der Stromverteilung befürchtete. Eine Stellungnahme von Seiten der EU-Abteilung des Landes, in welcher das Gesetz als EUwidrig bewertet wurde, sowie ein Schreiben von Landesrat Dr. Michl Laimer, dass die Gemeinden keine negativen Auswirkungen zu erwarten hätten, veranlassten den Rat der Gemeinden die geplante Streichung positiv zu begutachten. Mit dem Omnibus-Gesetz wurde in Bezug auf die Amtsentschädigung des Präsidenten des Rates der Gemeinden Klarheit geschaffen: diese beträgt nicht mehr 20% der Entschädigung des Landtagspräsidenten, sondern 30% der Entschädigung des Landtagsabgeordneten. Zur Ordnung der Skigebiete - der Gesetzesentwurf wurde zunächst Ordnung der ausgestatteten Skigelände" genannt - hat der Rat der Gemeinden ein Paar Abänderungsvorschläge gemacht. Diese betrafen unter anderem eine Klarstellung in Bezug auf die Zuständigkeiten im Urbanistikbereich und die Regelung der Mindestversicherungssummen für den Betreiber der Skipisten mit der Durchführungsverordnung zum Gesetz. Die Vorschläge wurden im endgültigen Gesetzestext berücksichtigt. Für Diskussionen sorgte die 14

17 Regelung betreffend das Begehen von Skipisten. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für diese Regelung an die Landesregierung wurde der Artikel entschärft. Nicht erfolgreich war der Rat der Gemeinden mit seinem Vorschlag, in das Landesgesetz betreffend Bestimmungen im Bereich der Energieeinsparung und der erneuerbaren Energiequellen" nach dem staatlichen Vorbild die Nutzung der erneuerbaren Energiequellen von öffentlichem Interesse und gemeinnützig zu erklären. Das Gesetz bringt eine Vereinfachung der Regelung über die Zuschüsse mit sich. Im Gesetz werden nur die Grundsätze festgehalten, für die Modalitäten wird auf einen Beschluss der Landesregierung verwiesen. Das Landesgesetz über das Glücksspiel wurde zunächst auch auf Anregung des Rates der Gemeinden besser formuliert, indem ein klares Verbot für die Spieltätigkeiten an bestimmten Orten ausgesprochen wurde. Dem weiteren Wunsch des Rates, dass im Sinne der Gemeindeautonomie anstelle der Landesregierung den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, weitere sensible Orte festzulegen, an denen die Bewilligung für den Betrieb von Spielhallen nicht erteilt werden kann oder an denen die Spiele nicht angeboten werden dürfen, wurde nicht stattgegeben. Keine Einwände hatte der Rat der Gemeinden gegen den Omnibusgesetzesentwurf Bestimmungen auf den Sachgebieten Fürsorge und Wohlfahrt, Verwaltungsverfahren und Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse" vorzubringen. Für die Gemeinden von Interesse sind folgende Bestimmungen: zur Optimierung des Kinderhort- Dienstes soll die Möglichkeit eingeführt werden, 15 Prozent mehr Einschreibungen, als die Aufnahmekapazität der Struktur beträgt, zuzulassen (Overbooking); es soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Gemeindenverband die Informatisierung der Altersheime weiterführen kann. In das Finanzgesetz des Landes für 2011 wurde die für die Gemeinden wichtige Bestimmung über die Beteiligung der Gemeinden am Wasserzins im Mindestausmaß von 50% der jährlich von den Konzessionären dem Land gezahlten Beträge und jedenfalls von 10,6 Millionen Euro aufgenommen. In Bezug auf die fünfjährige automatische Verlängerung der Wasserableitungskonzessionen wurde auf Vorschlag des Rates der Gemeinden zu Lasten des scheidenden Konzessionärs für den Zeitraum von fünf Jahren ein jährlicher Umweltzins eingeführt. 15

18 Es konnte erreicht werden, dass der Anteil der Gemeinden an den Einsparungen für 2011 von 15 auf 12 Millionen Euro verringert wurde und die weiteren Modalitäten zwischen dem Land und den Gemeinden im Abkommen über den Stabilitätspakt geregelt werden. Verschiedene Korrekturen wurden auf Vorschlag des Rates an der Regelung der Hundesteuer angebracht, die jedoch am Ende bekanntlich nicht genehmigt worden ist. Nicht erreicht werden konnte das Einvernehmen des Rates der Gemeinden für die Festlegung der Fälle, in denen die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns zur Anwendung kommen wird. Mit drei Gesetzesentwürfen über die Regelung der Ortsnamen in Südtirol hat sich der Rat der Gemeinden befasst. Alle drei hatte er bereits im Jahre 2007 begutachtet. Da sie beinahe wortwörtlich den früheren Entwürfen entsprachen, hat der Rat seine Gutachten bestätigt. Der Entwurf der SVP Errichtung des Verzeichnisses der Ortsnamen des Landes und des Landesbeirates für Kartographie" wurde positiv begutachtet. Zu den Entwürfen der Südtiroler Freiheit Faschistische Namensdekrete" und der Grünen Regelung der amtlichen Ortsnamensgebung in der Provinz Bozen im Sinne vom Artikel 8 Ziffer 2 des Autonomiestatuts" wurde ein negatives Gutachten abgegeben. Mit den Änderungen an der Ordnung der Bezirksgemeinschaften (siehe auch auf Seite 32) hatte sich der Rat der Gemeinden einverstanden erklärt. Von der Gesetzgebungskommission wurden weitere Änderungen vorgeschlagen, so z. B. dass dem Bezirksrat der Bürgermeister oder eine von diesem bevollmächtigte Person angehören soll. Der Rat hatte angeregt, zu ergänzen, dass die Bevollmächtigung für die gesamte Amtsdauer erteilt werden muss. Dieser Vorschlag wurde im endgültigen Text nicht berücksichtigt, auch nicht jener, dass die Sitzgemeinde der Bezirksgemeinschaft einen zusätzlichen Vertreter im Bezirksrat ernennen kann. Das Landesgesetz über den Rat der Gemeinden (LG Nr. 4/2010) wurde von der Regierung wegen einer vermuteten Verfassungswidrigkeit des Artikels, welcher dem Rat der Gemeinden die Zuständigkeit, abschaffende Volksabstimmungen zu beantragen, zuerkennt, angefochten. Das Gesetz wurde daraufhin dahingehend geändert, dass die Bereiche lokale Steuern, Lokalfinanzen und Landeshaushalt von der abschaffenden Volksabstimmung ausgeklammert wurden. Damit war der Rat der Gemeinden einverstanden. 2.2 Durchführungsverordnungen 16

19 Die Amtsentschädigungen und Sitzungsgelder der Gemeindeverwalter werden mit Verordnung des Regionalausschusses im Einvernehmen mit den Landesregierungen, welche die Stellungnahme des Rates der Gemeinden einholen, genehmigt. Beim Entwurf für die Amtsentschädigungen für den Zeitraum hat der Rat der Gemeinden festgestellt, dass außer bei den Gemeinden, die höher gestuft wurden oder eine bestimmte Einwohneranzahl überschritten haben, keine Erhöhungen vorgesehen waren. In seiner Stellungnahme hat der Rat der Gemeinden daher auf die mehrmals erfolgte Erhöhung der Amtsentschädigungen der Regionalratsabgeordneten hingewiesen und die Anpassung der Amtsentschädigungen der Gemeindeverwalter zumindest an die aktuellen Amtsentschädigungen der Abgeordneten gefordert. Genehmigt wurde schließlich eine Erhöhung von 7%. Die Landesregierung hatte vorgeschlagen, die Amtsentschädigungen der Verwalter und die Vergütungen der Rechnungsrevisoren der Bezirksgemeinschaften der Inflation anzupassen und daher um 11,10% zu erhöhen. Der Rat der Gemeinden sprach sich hingegen für eine Erhöhung der Amtsentschädigungen im Ausmaß von 7% aus, wie sie für die Bürgermeister und Gemeindeverwalter vorgesehen wurde. Die Landesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Zu den Kriterien für das Bauprogramm der 1000 Wohnungen für den Mittelstand erteilte der Rat der Gemeinden zunächst ein negatives Gutachten. Vom ursprünglichen Konzept der Miete mit späterer Kaufoption schien man abgegangen zu sein, wenn die vom Wohnbauinstitut realisierten Wohnungen nicht mehr ins Eigentum des Mieters übertragen werden konnten und wenn alle Einkommensstufen zu den Wohnungen Zugang hätten. Dadurch sei es für den Mittelstand unmöglich, in den Besitz dieser Wohnungen zu kommen. Es folgte eine Aussprache mit Landesrat Dr. Christian Tommasini, welcher erklärte, dass neben der Mietkaufregelung vor allem in den größeren Gemeinden auch kleinere Mietwohnungen gebraucht werden. Für alle Gemeinden sollte das Wohnbauprogramm gut gehen. Die Mietkaufobjekte sollten von den Genossenschaften, die Mietwohnungen in Bozen, Meran und Leifers vom Wohnbauinstitut gebaut werden. Die Gemeinden sollten entscheiden können, welche Einkommensstufen sie zum Wohnbauprogramm zulassen wollen. Der Rat der Gemeinden erhielt eine überarbeitete Fassung der Kriterien, in welchen die bei der Aussprache besprochenen Vorschläge eingebaut wurden. In seinem Gutachten forderte der Rat noch einmal, dass das Wohnbauinstitut auch Wohnungen bauen sollte, welche ins Eigentum der Mieter abgetreten werden können. Dieser Forderung wurde allerdings nicht entsprochen. 17

20 Positiv begutachtet hat der Rat der Gemeinden folgende Kriterien für die Tourismusentwicklungskonzepte: Mindest- bzw. Maximalgröße des Betriebes; Bevorzugung bestimmter Betriebe, wobei für neue Betriebe eine Mindesteinstufung von 3 Sternen vorausgesetzt wird; Priorität für bestehende Betriebe und Ganzjahresbetriebe. 18

21 Aufgrund der knapper gewordenen Finanzmittel hat die Landesregierung ein neues Finanzierungssystem für die laufenden Ausgaben der Trägerkörperschaften der delegierten Sozialdienste eingeführt. Es sind ein Fixbetrag von Euro für institutionelle Ausgaben und zweckgebundene Ausgaben vorgesehen. Zusätzlich wird die nach 10 Kennzahlen gewichtete Pro-Kopfquote eingeführt. Der Rat der Gemeinden sprach sich gegen die Beteiligung der Gemeinden im fixen Ausmaß von 15 Prozent an den Kosten des Hauspflegedienstes aus und schlug für den Übergang vom bisherigen auf das neue Finanzierungssystem eine dreijährige anstelle einer zweijährigen Übergangsfrist vor. Beide Einwände wurden nicht berücksichtigt. In Bezug auf die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen (EEVE) schlug der Rat der Gemeinden vor, dass es bei der Umsetzung der Durchführungsverordnung nicht zu einer Mehrbelastung der Gemeindehaushalte kommen dürfe. Dem zentralen Archiv der Einkommens- und Vermögensdaten müssen die Bürger einmal im Jahr ihre Daten abliefern. Diese dienen für den Zugang zu den verschiedenen Leistungen der öffentlichen Hand: im Sozial- und Gesundheitswesen, Wohnbau, Schulfürsorge, aber auch für Leistungen der Gemeinden und des Wohnbauinstitutes. Je nach Leistungsebene werden von den Bürgern eventuell noch zusätzliche Daten verlangt. Die Kriterien für die Anwendung des Landesgesetzes über die Pflegesicherung sollten überarbeitet werden. Der Rat der Gemeinden machte diesbezüglich unter anderem folgende Vorschläge: der Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll auch von Amtswegen durch die stationäre Einrichtung gestellt werden können; nicht nur Terminalpatienten, sondern auch jene Personen, für welche nach dem Krankenhausaufenthalt eine Aufnahme in ein Seniorenwohnheim geplant ist, sollten bereits im Krankenhaus eingestuft werden; dem Seniorenwohnheim, das die Pflegebedürftigkeit der Bewohner kennt, sollte ein Mitspracherecht bei der Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs eingeräumt werden. Einverstanden erklärte sich der Rat der Gemeinden mit der Verringerung der Verwaltungsstrafe in der Durchführungsverordnung zur Handelsordnung für jene Wanderhändler, die mit ihrem Stand nur wenige Zentimeter die zugewiesene Fläche überschreiten. Auch die Festlegung des Zeitpunktes des Beginns der Werbung für Sonderverkäufe (Aus- und Werbeverkäufe, Saisonschlussverkäufe) wurde gutgeheißen. Zur Begutachtung erhielt der Rat der Gemeinden auch den Schulverteilungsplan für die Oberschule zugeschickt. Dieser wurde von den Schullandesräten Dr. Sabina Kasslatter 19

22 Mur, Dr. Florian Mussner und Dr. Christian Tommasini bei einer Aussprache dem Rat vorgestellt. Mit dem Schulverteilungsplan wird die staatliche Oberschulreform in Südtirol übernommen. Die drei Bildungsangebote Gymnasium, Fachoberschule und Berufsbildung werden ausgewogen über das Land verteilt. Die Reform startet im September Neben einigen konkreten Vorschlägen erteilte der Rat der Gemeinden zum Schulverteilungsplan ein positives Gutachten. Die Schullandesräte Dr. Christian Tommasini, Dr. Florian Mussner und Dr. Sabina Kasslatter Mur (v.l.) erläutern den Schulverteilungsplan. Die Änderungen an den Richtlinien für die Errichtung von Holzlagerplätzen, welche hauptsächlich die Materialien betreffen, aus denen der Holzlagerplatz entstehen soll, hat der Rat der Gemeinden positiv begutachtet. Der Vorschlag des Rates, den Holzlagerplatz nur dann im Wald zu errichten, falls es sich bei den drei Hektar Wald um eine zusammenhängende Fläche handelt und ihn andernfalls an der Hofstelle zu errichten, wurde bei der Überarbeitung der Richtlinien berücksichtigt. Keine bzw. geringfügige Einwände erhob der Rat der Gemeinden in Bezug auf die Änderung der Regelung der Betriebszeiten der Gaststätten, die Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Tourismuszonen (Hotel Therme Meran), die Empfehlungen für Zwangsbegutachtungen und Zwangsbehandlungen bei psychisch 20

23 Kranken, die Richtlinien für Naturbadeteiche, die Festlegung der wesentlichen Leistungsstandards der Sozialdienste, die Neufassung der Kriterien und Modalitäten für die Beitragsgewährung zur Förderung der Familienbildungsarbeit, die Vereinfachung der Vergabeverfahren für Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie und bescheidenem Ausmaßes, die Kriterien für die Festsetzung der Entschädigung für die Enteignung von bebaubaren Flächen, die Abänderung der Richtlinien zur energetischen Sanierung mit Erweiterung und die Kriterien für die konventionierte Sanierung von Mietwohnungen. 21

24 3. VERTRAGSVERHANDLUNGEN 3.1 Bereichsübergreifender Kollektivvertrag Keine konkreten Ergebnisse erzielen konnten die Vertragsparteien für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den Zeitraum Genannt werden können lediglich Vorschläge, die von der öffentlichen Seite gemacht wurden: für 2009: Erhöhung der Gehälter und Sonderergänzungszulage mit Wirkung von 1% oder von 0,6% entsprechend der effektiven Inflationsrate; für 2010: Abwarten auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation oder Anwendung der sogenannten Vertragsvakanz mit Wirkung im Ausmaß von 0,75% als Vorauszahlung für künftige Gehaltserhöhungen. Im Herbst 2010 wurden dann mit dem staatlichen Finanzgesetz jegliche Gehaltserhöhungen für den Zeitraum 2010 bis 2013 ausgesetzt. Diese Regelung wurde mit dem Landesfinanzgesetz für das Landespersonal bestätigt. 3.2 Bereichsvertrag für das Personal ohne Führungsauftrag Die Verhandlungen für den Bereichsvertrag konnten auch im Jahre 2010 nicht abgeschlossen werden. Die Vertragsparteien trafen sich im Laufe des Jahres zu 14 Treffen, um die Vorschläge zu erörtern. Diskutiert wurden hauptsächlich die Forderungen, welche das Gemeindepersonal betreffen. Für das Personal der Sozialdienste wären die Vertreter der öffentlichen Delegation zu Zugeständnissen bei Höherstufungen und Erhöhungen der Zulagen einverstanden gewesen. Dafür hätte man sich jedoch von Gewerkschaftsseite ein Entgegenkommen bei der Neuregelung des psychophysischen Erholungswartestandes erwartet, das aber nicht zugetroffen ist. Für die Mitarbeiter in den Gemeinden forderten die Gewerkschaften einerseits Höherstufungen, z. B. für die Totengräber, das Verwaltungspersonal der 4. Funktionsebene, die Gemeindepolizisten der verschiedenen Ebenen oder die Bibliothekare der 6. Funktionsebene. Auf der anderen Seite verlangten sie die Anhebung der Aufgabenzulagen für verschiedene Aufgaben: z. B. Schalterzulage, Kassazulage, für die gemeinsame Führung eines Dienstes, für die Beauftragungen (bei den demographischen Diensten, im Steueramt, Gemeindeboten) und für verschiedene Berufsbilder: z. B. Mitarbeiter des EDV-Zentrums, Gärtner, Mitarbeiter der E-Werke, Köche. Die Gemeinde Bozen hatte vorgeschlagen, für den 22

25 Bürgermeister und den Vizebürgermeister der Landeshauptstadt einen zweiten Partikularsekretär einstellen zu können. 23

26 Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat war es gelungen, bis Juli einen Vertragstext vorzubereiten, welcher hätte unterschrieben werden können. Der Gemeindenverband wäre bereit gewesen, den als Stichtag für die Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen festzulegen, falls das Abkommen vor Mitte August unterschrieben worden wäre. Die Gewerkschaften haben aber ihre Unterschrift verweigert, da sie die Meinung vertraten, dass auch der Sozialbereich, insbesondere der psychophysische Erholungswartestand, mit geregelt werden müsse. Erst nach der Neuwahl des Verwaltungsrates des Gemeindenverbandes wurden im November die Verhandlungen wiederaufgenommen. Die Gewerkschaften verlangten, dass die öffentliche Delegation in Bezug auf einige bereits diskutierte Punkte ihren Forderungen nachkommen sollte. So sollte die Anerkennung von Diensten auch im Falle einer befristeten Dienstaufnahme möglich sein, bei der Aufgabenzulage des Verfahrensverantwortlichen sollte das Häufungsverbot mit anderen Zulagen fallen gelassen werden oder die Aufgabenzulage für Dienstleiter sollte rückwirkend in ein fixes und pensionierbares Lohnelement umgewandelt werden. Der Verwaltungsrat wurde weitere Male befasst und hat der öffentlichen Vertragsdelegation entsprechende Richtlinien erteilt. 3.3 Bereichsvertrag für die Führungskräfte Nur drei Treffen waren notwendig, einige Änderungen am Bereichsvertrag für die Führungskräfte anzubringen. Diese betreffen unter anderem folgende Punkte: Einstufung ab der Vizegeneralsekretäre auch der Gemeinden mit weniger als Einwohner in die 9. Funktionsebene; Einstufung ab der Direktoren der Seniorenwohnheime in die 8. Funktionsebene; Zuerkennung an die genannten Direktoren einer Funktionszulage je nach Anzahl der Betten des Seniorenheimes; Regelung mit dezentralem Abkommen: Festlegung der Höhe der Funktionszulage im Rahmen der festgelegten Koeffizienten; Möglichkeit für Führungskräfte, flexible Arbeitszeiten festzulegen, jedoch Ausschluss der Telearbeit. Vertreter der Gemeinde Bozen sowie einiger Beiräte für Chancengleichheit hatten sich massiv für die Telearbeit ausgesprochen. Am 2. Juli 2010 haben die Vertragsparteien den Bereichsvertrag unterschrieben. 24

27 4. BETEILIGUNG DER GEMEINDEN AN DER STROMPRODUKTION Sehr intensiv beschäftigt hat den Gemeindenverband im Jahr 2010 das Thema Energie. In der Zeit von Mai bis November hat sich der Vizepräsident Wilfried Battisti Matscher mit der Beteiligung der Gemeinden an der Stromproduktion befasst, ab November hat der neugewählte Präsident Dr. Arno Kompatscher die Gespräche und Beratungen weitergeführt. Zu verschiedenen Sitzungen trafen sich die Gemeindevertreter des runden Tisches Energie: Wilfried Battisti Matscher - Vizepräsident des Gemeindenverbandes, Christoph Gufler - Vertreter der Standortgemeinden der ENEL-Kraftwerke, Dr. Albrecht Plangger - Vertreter der Standortgemeinden der Hydros-Kraftwerke, Dr. Luigi Spagnolli - Vertreter der Etschwerke und der Präsident der Selfin GmbH Alfred Plank. Es fanden Treffen mit Landesrat Dr. Michl Laimer und mit dem Landeshauptmann statt. Die Vertreter der Standortgemeinden und der Nichtstandortgemeinden wurden separat über die Vorschläge informiert, über die Ergebnisse der Besprechungen wurde jeweils im Verwaltungsrat berichtet. Am 25. März 2010 erhielt der Gemeindenverband ein schriftliches Angebot der Landesregierung in Bezug auf die Beteiligung der Gemeinden an der Stromproduktion. Dieses sah eine Beteiligung der Gemeinden Südtirols von 20% am Gesellschaftskapital der SEL AG vor, wovon 12% den Standortgemeinden und 8% den Nichtstandortgemeinden vorbehalten war. Die Beteiligung der Selfin GmbH von 6,12% bzw. 7%, da bereits schriftlich zugesichert, ist in den 20% enthalten. Für die Aufteilung der Quoten unter den Gemeinden sah das Angebot des Landes die Berücksichtigung der eigenen Elektrizitätswerke, der Beteiligungen an Kraftwerksgesellschaften und der Selfin GmbH vor. Die Aktien können zum Nominalwert erworben werden. Eine Gewinnausschüttung durch die SEL AG wurde zugesichert. Bis zum 31. Oktober 2010 sollten die Gemeinden dem Landeshauptmann einen schriftlichen Vorschlag für die Aufteilung der Beteiligung übermitteln. Die Gemeindevertreter des runden Tisches Energie und der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes schickten sich an, dieses Angebot zu bewerten. Es wurden 47 Standortgemeinden, das sind jene, welche als Ufergemeinden in den Wasserableitungskonzessionen der ENEL-, Hydros (Ex Edison)- und Seledison-Kraftwerke angeführt sind, ausgemacht. Die anderen 69 Gemeinden sind Nichtstandortgemeinden. Zunächst wurde bei den Gemeinden eine Erhebung der vorhandenen Wasserkraftwerke und der Beteiligungen an Kraftwerksgesellschaften durchgeführt, um eine einheitliche Grundlage für die Berechnung der Verteilung zu erhalten. Bei den Berechnungen, welche in erster Linie für die Nichtstandortgemeinden durchgeführt wurden, ist man von der jährlich produzierten 25

28 Energie als einheitliche Maßeinheit ausgegangen. Die vorhandene sowie die neu zu verteilende Energie sollten nach der Einwohnerstärke der Gemeinden aufgeteilt werden. Es stellte sich bald heraus, dass nicht genügend neue zu verteilende Energie vorhanden ist, damit für alle Gemeinden der Fehlbedarf ausgeglichen werden könnte. Deshalb wurde eine Nachbesserung des Angebotes des Landes auf 27% diskutiert und auch die Garantie einer jährlichen Mindestausschüttung von Seiten der SEL AG. Die Vertreter der Standortgemeinden forderten hingegen eine Direktbeteiligung der Gemeinden an der Hydros GmbH und an der SE Hydropower GmbH und zwar zum Nulltarif. Weitere Berechnungen ergaben, dass die angebotene Beteiligung an der SEL AG viel zu gering ist, um unter den Gemeinden ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen zu können. Bei einem Treffen mit Landesrat Laimer im September hat sich dann herausgestellt, dass die angenommene jährliche Gewinnausschüttung (9 Mill. Euro für eine 20%ge Beteiligung an der SEL AG) nicht Nettobeträge, sondern Bruttobeträge seien. Der Landesrat hat deshalb selber eingesehen, dass der Vorschlag des Landes für die Gemeinden unannehmbar ist und hat als mögliche Alternative eine Beteiligung am Wasserzins, welchen das Land jährlich von den Stromkonzessionären einnimmt, in Aussicht gestellt. Die zur Verfügung stehende Summe (zunächst war von 9 Mill. Euro die Rede) sollte zu 2/3 den Standortgemeinden und zu 1/3 den Nichtstandortgemeinden zugewiesen werden. Dafür müssten die Gemeinden nichts zahlen, und auch die Gewinnausschüttung der Gesellschaften wäre irrelevant. Die Nichtstandortgemeinden haben sich beim Treffen vom 12. Oktober 2010 mit großer Mehrheit für die Beteiligung am Wasserzins ausgesprochen. Der zustehende Betrag sollte zu 70% zu gleichen Teilen und zu 30% nach der Bevölkerungsanzahl auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden. Die Nichtstandortgemeinden forderten, dass ein jährlich garantierter Wasserzins von mindestens 10,6 Mill. Euro zur Verfügung gestellt werden müsste und diese Gelder vollkommen getrennt und außerhalb der Lokalfinanzen zugewiesen werden. Der runde Tisch forderte daraufhin ein neues schriftliches Angebot von der Landesregierung. Am 22. Oktober 2010 traf das zweite Angebot des Landes beim Gemeindenverband ein. Danach können sich die Gemeinden als Alternative zur 20%gen Beteiligung an der SEL- Holding für eine Direktzahlung im Ausmaß von 50% der aus dem Wasserzins eingehobenen Einnahmen des Landes und auf jeden Fall von 10,6 Mill. Euro entscheiden. Diese Gelder werden den Gemeinden getrennt und außerhalb der Lokalfinanzen zugewiesen. Es wurde präzisiert, dass sich alle Gemeinden zusammen für die eine (Beteiligung an SEL AG) oder andere Alternative (Beteiligung am Wasserzins) entscheiden müssten. Eine Mischform sei nicht möglich. Den Standortgemeinden wurde eine Vertretung im Verwaltungsrat der Gesellschaften Hydros GmbH und SE Hydropower GmbH zugesichert. Welche Gemeinden als Standortgemeinden und welche als Nichtstandortgemeinden definiert werden, so wurde 26

29 angekündigt, werde die Landesregierung noch beschließen. Auch für die Beteiligung am Wasserzins müssten die gemeindeeigenen Kraftwerke und die Beteiligung der Gemeinden an Kraftwerksgesellschaften und an der Selfin GmbH berücksichtigt werden. Schließlich wurde die Aufnahme dieser Regelung in das Finanzgesetz für das Jahr 2011 versprochen. Zu Protesten bei den Stadtgemeinden Bozen, Meran und Brixen kam es, weil die Landesregierung gefordert hatte, dass von diesen Gemeinden und von der Vinschgauer Elektrizitätsgenossenschaft die Rekurse gegen die Konzessionsvergaben an die SEL AG zurückgenommen werden müssten. Im Entwurf des Finanzgesetzes des Landes für das Jahr 2011 wurde die jährliche Beteiligung der Gemeinden am Wasserzins im Ausmaß von 50%, aber auf jeden Fall von 10,6 Millionen Euro vorgesehen. Der Rat der Gemeinden hat in seinem Gutachten die Erhöhung des Prozentsatzes als auch des absoluten Betrages gefordert. Den interessierten Gemeinden sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, im selben Ausmaß für das Strombezugsrecht zu optieren. Am 11. November 2010 trafen sich die Vertreter der Standortgemeinden mit Landesrat Dr. Michl Laimer. Dabei wurde die angebotene Mitsprache dieser Gemeinden über einen Vertreter im Verwaltungsrat der Produktionsgesellschaften und auch die Einsetzung von Beiräten für jedes einzelne Werk positiv bewertet. Viele Bürgermeister sind jedoch für eine kostenlose Direktbeteiligung der Standortgemeinden an den Produktionsgesellschaften Hydros und SE Hydropower eingetreten. Die zuständige Gesetzgebungskommission hat die Beteiligung der Gemeinden am Wasserzins im Ausmaß von mindestens 50% und mindestens 10,6 Millionen Euro im Jahr festgelegt. Landesrat Dr. Laimer hat außerdem eine Wertsicherungsklausel zugesichert. Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder hat beim Treffen vom 19. November 2010 dem Präsident Dr. Arno Kompatscher anstelle des Strombezugsrechtes die Direktbeteiligung der Standortgemeinden bis zu 9% bei den Produktionsgesellschaften Hydros und SE Hydropower zugesagt, wobei der Ankaufspreis für die Beteiligung noch zu verhandeln wäre. Über die genannten Verhandlungsergebnisse, die gesamte Entwicklung im Energiebereich und die weiteren Schritte wurden die Mitglieder des Gemeindenverbandes bei der Vollversammlung am 16. Dezember 2010 informiert. 27

30 5. ÖFFENTLICHE ARBEITEN Trotz vieler Schulungen für die Mitarbeiter der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften und der Vorbereitung von einheitlichen Vordrucken hat die Vergabe der öffentlichen Arbeiten auch im Jahre 2010 große Schwierigkeiten bereitet. Als Hilfestellung für die zuständigen Mitarbeiter hat der Gemeindenverband in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für die Bauaufträge auf der Intranet-Seite ein Forum der häufig gestellten Fragen und Antworten eingerichtet. Besonders schlimm für die Gemeindeverwaltungen, aber auch für die Handwerksunternehmen war die Tatsache, dass es nicht mehr möglich ist, die Arbeiten nach Gewerken zu vergeben. Im Frühjahr 2010 hat dann der Verfassungsgerichtshof das Urteil Nr. 45/2010 zum Landesgesetz betreffend die öffentlichen Arbeiten der Provinz Trient erlassen. In vielen Bereichen blieben die Bestimmungen des Trentiner Vergabegesetzes aufrecht. Der Gemeindenverband hat deshalb darauf gedrängt, für das Land Südtirol Änderungen herbei zu führen. Dem ist das Land nicht nachgekommen. Die Landesregierung hat lediglich mit einem Beschluss Richtlinien für die Aufteilung eines Bauvorhabens in Gewerke/Lose erteilt. Die Verwaltungen müssen danach bewerten, ob diese Vorgangsweise vernünftig, wirtschaftlich und funktional ist. Zu großen Erleichterungen haben die Richtlinien nicht beigetragen, denn sei es für das Verfahren betreffend die Auswahl des Vertragspartners sei es für die Veröffentlichungen musste jene Regelung angewandt werden, welche für den Gesamtbetrag der Arbeiten Geltung hat. Der Gemeindenverband hat daraufhin Prof. Andrea Ambrosi mit der Erstellung eines Gutachtens zu dieser Thematik beauftragt. Prof. Ambrosi hat in seinem Gutachten verschiedene Lösungen aufgezeigt, darunter auch die Wiederinkraftsetzung des Artikels 3 bis (Gliederung der Bauaufträge, deren Wert unter dem EU-Schwellenwert liegt) des Landesgesetzes Nr. 6/1998. In einer Aussprache zwischen dem Verwaltungsrat und Landesrat Dr. Florian Mussner wurde eine vom Verband durchgeführte Erhebung über die im ersten Semester 2009 und im ersten Semester 2010 durchgeführten Ausschreibungen vorgestellt. Daraus konnte abgeleitet werden, dass bei den Ausschreibungen unter Euro das Verhältnis der Zuschläge an einheimische und auswärtige Unternehmen sich kaum geändert hat, dass aber bei den Ausschreibungen über Euro die Zuschläge vermehrt an die auswärtigen Unternehmen gegangen sind. Der Landesrat hatte angeregt, die Arbeiten nach dem System des wirtschaftlich günstigsten Angebots zu vergeben. Dabei spiele die Qualität eine große Rolle und deshalb hätten vor allem die einheimischen Unternehmen eine Chance, die Arbeiten zugesprochen zu erhalten. Landesrat Mussner wies weiters auf eine Gesetzesinitiative hin, wonach die Veröffentlichungen der öffentlichen Arbeiten nur mehr auf 28

31 der Web-Seite des Landes durchzuführen seien. Damit könnten Bürokratie abgebaut und Kosten eingespart werden. Die Kosten für eine Veröffentlichung belaufen sich durchschnittlich auf 4.000,00 Euro. Gemeindenverband-Präsident Dr. Arno Kompatscher und LVH-Präsident Walter Pichler übergeben dem Landeshauptmann einen Gesetzesentwurf. Bei einem Treffen mit den Spitzenbeamten der Landesregierung, Generaldirektor Dr. Hermann Berger und Dr. Renate von Guggenberg, bei dem auch Vertreter des Verbandes der Gemeindesekretäre anwesend waren, wurde versucht, die Schwierigkeiten und den enormen Aufwand bei der Bewältigung der staatlichen Bestimmungen aufzuzeigen. Die Funktionäre des Landes unterstrichen, dass aufgrund der Urteile des Verfassungsgerichtshofs kein Weg an der staatlichen Regelung vorbeiführe. Sie wiesen jedoch auf die Einrichtung einer Internetplattform für die Online-Ausschreibungen durch die Landesverwaltung hin, deren sich auch die Gemeindeverwaltungen bedienen könnten. Einen Anlauf zur Änderung der schwierigen Lage hat schließlich der neugewählte Präsident des Gemeindenverbandes Dr. Arno Kompatscher unternommen. Er hat den Vorschlag des Handwerkerverbandes (LVH) zur Überarbeitung des Landesgesetzes Nr. 6/1998 dem Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes zur Diskussion vorgelegt. Dieser hat den Gesetzesentwurf gutgeheißen. Der Gesetzesentwurf übernimmt die Regelungen gemäß der EU-Richtlinie 2004/18 in das Landesvergabegesetz, vor allem jene betreffend die Möglichkeit der Aufteilung öffentlicher Bauaufträge in Gewerke/Lose, um damit den kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an den Ausschreibungen zu erleichtern und gleichzeitig den Wettbewerb zu erhöhen. Der Gesetzesentwurf wurde dem Landeshauptmann übergeben. Der Landeshauptmann hat dem Präsidenten Kompatscher eine wohlwollende Prüfung des Gesetzestextes zugesagt. 29

32 30

33 6. NEUES GEMEINDENFINANZIERUNGSMODELL Zu einer angeregten Diskussion über das neue Gemeindenfinanzierungsmodell kam es am 28. Jänner 2010 im Vereinshaus in Kardaun. Präsident Arnold Schuler sowie die Vertreter des Wirtschaftsforschungsinstituts der Handelskammer (WIFO) Dr. Georg Lun und Dr. Oswald Lechner stellten das Finanzierungsmodell zur Aufteilung der laufenden Finanzmittel vor. Anstelle der Bevölkerung als einziges Aufteilungskriterium, das oft als ungerecht kritisiert wurde, sieht das vom WIFO auf wissenschaftlicher Basis ausgearbeitete Finanzierungsmodell ein Set von 17 Indikatoren vor, welche für jede Gemeinde den objektiven Bedarf an laufenden Finanzmitteln berechnet. Es handelt sich um Indikatoren, die sich bei der Verursachung von laufenden Ausgaben als signifikant herausgestellt haben. Die wichtigsten sind die Einwohner, die Arbeitspendler, die quadrierte Bevölkerung, die touristischen Nächtigungen, die Anzahl der Privathaushalte und so weiter. Um die Besonderheiten, die nur in einzelnen Gemeinden vorkommen, abzudecken, wurde für alle Gemeinden ein gleich großer Sockelbetrag eingeführt. Aufgrund der Kriterien des Finanzbedarfs wird für jede Gemeinde ein Prozentsatz errechnet, mit welchem sie am Gesamtfonds der laufenden Finanzmittel beteiligt ist. In einem zweiten Schritt ist es notwendig, auch die Eigenfinanzkraft der Gemeinden zu berücksichtigen. Es werden also politische Korrekturen am Indikatorenmodell angebracht, aufgrund der Einnahmen der Gemeinden aus der Stromproduktion und aus der Gemeindeimmobiliensteuer. Ein weiteres Korrektiv wurde zum Schutz der Gemeinden unter Einwohner ausgearbeitet. Diesen Gemeinden soll jener Betrag zugewiesen werden, den sie erhalten würden, wenn sie Einwohner hätten. Erwartungsgemäß wurde das Modell von den Bürgermeistern jener Gemeinden, welche daraus Mindereinnahmen zu erwarten haben, kritisiert und von den anderen Bürgermeistern gutgeheißen. Präsident Schuler wollte eine Abstimmung über das Indikatorenmodell durchsetzen. Über die politischen Korrekturen sollte die Vollversammlung in einem zweiten Moment abstimmen. Mit der Zusicherung an die Bürgermeister, in den nächsten Wochen dem Gemeindenverband weitere Vorschläge für Korrekturen weiterleiten zu können, wurde schließlich das Finanzierungsmodell mit 56 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 5 Einhaltungen bei 81 Abstimmenden genehmigt. Viele Gemeinden haben sich daraufhin mit Vorschlägen und Einwänden beim Gemeindenverband gemeldet. Es fanden klärende Aussprachen statt. Das WIFO hat auch die Mehrkosten aufgrund der Mehrsprachigkeit (Dreisprachigkeit bzw. Anteil der Wohnbevölkerung der zweiten Sprachgruppe von über 30%) in das Modell eingearbeitet und einen Leitfaden vorbereitet, mit welchem auf alle Fragen und Einwände eingegangen wurde. 31

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