Niedersächsischer Fußballverband e.v. Ausschreibung. Kreis Osnabrück-Stadt Spielausschuß
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- Jakob Tiedeman
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1 Niedersächsischer Fußballverband e.v. Ausschreibung Kreis Osnabrück-Stadt Spielausschuß Qualifikationsturnier für einen Startplatz im Turnier um den Addi-Vetter Cup 2015 Vier Startplätze für den Addi-Vetter-Cup 2015 sind zu vergeben Angemeldet haben sich 25 Mannschaften. Spielort Gespielt wird in der Sporthalle am Schloßwall, Am Schloßwall 10, Osnabrück in Anlehnung an die derzeit gültigen Regeln des DFB, in Anlehnung der Spielordnung des NFV und den Ergänzungen dieser Ausschreibung. Spielmodus Gespielt wird die Vorrunde in den Gruppen A - E mit 4 Mannschaften, in der Gruppe F mit 5 Mannschaften. Die beiden Erstplatzierten kommen in die Hauptrunde. Die Hauptrunde wird gespielt in vier Gruppen a 3 Mannschaften. Die Vorrunde, mit den Gruppen A - F, wird aus 6 Lostöpfen ausgelost. Die Entscheidung, wer in welchem Los-Topf kommt, wurde nach dem Tabellenstand vom und der Spielklassenzugehörigkeit entschieden. Bei Punkt- und Torgleichheit in den Gruppenspielen entscheiden die mehr geschossenen Tore; sind auch diese gleich, zählt der direkte Vergleich; erst dann erfolgt zur Entscheidung ein 9 m - Schießen. Die Spielzeit beträgt bei allen Spielen 1 x 10 Minuten ohne Seitenwechsel, zentrale Zeitnahme. Anstoß hat immer die im Spielplan erstgenannte Mannschaft. Tritt eine Mannschaft nicht rechtzeitig an, wird nach einer Wartefrist von 2 Minuten das Spiel mit 3 Punkten und 5:0 Toren für den Gegner gewertet. Spielerliste Spielberichte Vor Beginn des Turniers hat jede Mannschaft einen Spielberichtsbogen mit der Rückennummer der eingesetzten Spieler zu erstellen und mit den Spielerpässen der Turnierleitung zu übergeben. Mannschaft Eine Mannschaft besteht aus bis zu 10 Spielern, von denen bis zu fünf (ein Torwart und vier Feldspieler) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Ausrüstung der Spieler Für die Ausrüstung der Spieler gelten mit Ausnahme des Schuhwerks die gleichen Bedingungen wie beim normalen Spielbetrieb. Die Schuhe müssen so beschaffen sein, dass sie dem Spielbetrieb in der Sporthalle auf dem entsprechenden Bodenbelag erlauben und sie dürfen den Gegenspieler nicht gefährden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tragen jeglichen Schmucks oder schmuckähnlicher Gegenstände für die Spieler während des Spiels untersagt ist. Das Tragen von Schienbeinschützern ist für alle Spieler verpflichtend.
2 Spielordnung Eine Mannschaft besteht aus 4 Feldspielern und 1 Torwart. Spielberechtigung Vereine dürfen nur Spieler einsetzen, die eine ordnungsgemäße Spielerlaubnis und Spielberechtigung für die teilnehmende Mannschaft im Pflichtspielbetrieb besitzen. Spielfeld Das Spielfeld hat an allen 4 Seiten eine Bande. Strafraum Es gilt der 6-Meter-Hallenkreis (Handballkreis), also die geschlossene Linie. Der Torwart darf hier den Ball mit der Hand spielen. Tore Die Tore haben eine Breite von 5 Meter. Anstoß Anstoß hat immer die von der Turnierleitung aus gesehen links stehende Mannschaft. Im Spielplan die erstgenannte Mannschaft. Aus einem Anstoß kann direkt ein Tor erzielt werden. Freistoß Alle Freistöße werden indirekt ausgeführt. Der Gegner muss mindestens einen Abstand von 3 Meter einhalten. Abseits Die Abseitsregel ist aufgehoben. Ball gegen die Decke oder Geräte Berührt der Ball die Hallendecke oder Geräte die von der Hallendecke herabhängen, wird unterhalb des Berührungspunktes ein Freistoß ausgeführt. Das gleiche gilt, wenn der Ball seitlich, oberhalb der Bande, angebrachte Gerätschaften berührt und die Flugbahn des Balles sich entscheidend verändert. Der Schiedsrichter kann hier die Vorteilsbestimmung anwenden. Torerzielung Tore können von überall erzielt werden. Ein Eigentor direkt aus einem Freistoß ist nicht möglich. Die Spielfortsetzung ist dann Eckstoß. Eine Torerzielung durch direktes Einrollen ist nicht möglich. Abstoß Der Abstoß kann nur durch den Torwart erfolgen. Der Ball kann vom Torwart durch Schießen, Werfen oder Rollen ins Spiel gebracht werden. Der Ball ist nach dem Abstoß im Spiel sobald er den Strafraum verlassen hat. Übertritt der Ball nach einem Abstoß durch den Torwart die Mittellinie ohne das vorher ein Feldspieler den Ball in der eigenen Spielhälfte berührt oder gespielt hat, gibt es an der Stelle, an der der Ball die Mittellinie überschritten hat, einen Freistoß. Aus einem Abstoß kann kein Tor direkt erzielt werden.
3 Abwurf Hat der Torwart den Ball im laufenden Spiel mit den Händen kontrolliert, so darf er ihn über die Mittellinie hinaus abwerfen. Diese Bestimmung gilt im übrigen für jegliches Abspielen des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat. Torwart Der Torwart darf nur zu Abwehrzwecken den Strafraum verlassen. Bei Verstößen hiergegen erfolgt ein Freistoß an dem Punkt, wo der Torwart den Ball unerlaubt gespielt hat. Der Torwart darf zur Ausführung eines Strafstoßes den Strafraum verlassen. Ein Abwehrzweck liegt nur dann vor, wenn ein gegnerischer Spieler ohne die Aktion des Torwartes an den Ball gekommen wäre. Zum Torwartspiel: unsportliche Verzögerung, wenn der Torwart den Ball länger als sechs Sekunden in den Händen hält; zudem auch unsportlich, wenn er den Ball theoretisch mit der Hand aufnehmen dürfte, ihn aber länger als sechs Sekunden am Fuß führt. Demzufolge keine unsportliche Verzögerung, wenn z. B. der Torwart den Ball von seinem Mitspieler erhält, den Ball aber wegen der Rückpassregelung nicht aufnehmen dürfte. Eckstoß Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich Seiten- und Torlinien treffen. Auch der Torwart verursacht eine Ecke. Der Eckstoß wird ausgeführt an der Seite, wo der Eckstoß verursacht wurde. Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden. Abstand des Gegners mindestens 3 Meter. Einwurf Der Ball wird an der Stelle, an der er das Spielfeld verlassen hat, durch Einrollen wieder ins Spiel gebracht. Abstand des Gegners mindestens 3 Meter. Rückpass Es gilt die Rückpassregel. Erhält der Torwart den Ball durch Einrollen nach dem Seitenaus, so darf er diesen nicht mit den Händen spielen. Rollt der Ball durch das Einrollen nach dem Seitenaus direkt in das eigene Tor, erfolgt Eckstoß. Strafstoß Strafstöße werden von der gestrichelten 9-Meter-Linie ohne Anlaufbeschränkung ausgeführt. 9-Meter-Schießen Bei einem 9-Meter-Schießen zur Spielentscheidung sind von jeder Mannschaft vorab fünf Schützen zu bestimmen, die sich bei Spielschluss nicht auf dem Spielfeld befunden haben müssen. Ist nach jeweils fünf Schützen noch keine Entscheidung gefallen, ist das 9-Meter-Schießen mit jeweils einem dieser Spieler bis zur Entscheidung fortzusetzen; hierbei ist die Reihenfolge der o. g. ersten Schützen wieder einzuhalten. Auswechseln Das Auswechseln von Spielern ist gestattet und hat von der eigenen Torauslinie in dem Abschnitt von der Tribüne abgewandten Seite/Torpfosten zu erfolgen. Der auszuwechselnde Spieler muss das Spielfeld verlassen haben, bevor der neue Spieler das Spielfeld betritt. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der zu früh das Spielfeld betreten hat, mit einer 2 Minuten-Zeitstrafe zu belegen. Der Spieler der das Spielfeld verlassen sollte, muss das Spielfeld verlassen, so dass in Unterzahl gespielt werden muss.
4 Persönliche Strafen Folgende Strafen können von den Schiedsrichtern, die vom NFV-Kreis Osnabrück-Stadt gestellt werden, ausgesprochen werden: - 2 Minuten-Zeitstrafe - Rote Karte Eine Mannschaft, die eine 2 Minuten-Zeitstrafe erhält, kann sich nach einem gegnerischen Torerfolg auch vor Ablauf der Zeitstrafe wieder vervollständigen. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis mit Roter Karte erhält, darf sich nach einem gegnerischen Torerfolg, sonst frühestens jedoch nach 3 Minuten, wieder vervollständigen. Vervollständigen im Sinne dieser Ausschreibung bedeutet, dass z. B. bei zwei Zeitstrafen bzw. Roten Karten einer Mannschaft bei einem gegnerischen Torerfolg ein Spieler sofort wieder teilnehmen darf, der zweite Spieler erst nach einem weiteren gegnerischen Torerfolg. Sofern jeweils ein Spieler von beiden Mannschaften gleichzeitig eine 2 Minuten-Zeitstrafe erhält, erfolgt nach einem gegnerischen Torerfolg vor Ablauf der Zeitstrafen keine Komplettierung der eigenen Mannschaft. Erhält ein Spieler eine zweite 2 Minuten-Zeitstrafe in einem Spiel wird dieses mit der Roten Karte geahndet. Bei Feldverweis mit der Roten Karte scheidet der jeweils betroffene Spieler aus dem Turnier aus und ist der zuständigen spielleitenden Stelle sofort zu melden. Spieler sind bei einem Feldverweis nicht automatisch gesperrt; auf unverzüglichen Antrag des Spielausschusses kann der Vorsitzende des zuständigen Sportgerichts die Spieler im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig sperren. Die Strafgewalt des Schiedsrichters beginnt mit Betreten des Spielfeldes zum Spielbeginn und endet mit dem Verlassen des Spielfeldes nach dem Schlusspfiff. Während dieses Zeitraums können/müssen persönliche Strafen gegen Spieler, Auswechselspieler oder bereits ausgewechselte Spieler ausgesprochen werden. Dies erfolgt mit Aussprache einer 2 Minuten-Zeitstrafe bzw. dem Zeigen der Roten Karte. Trifft der Schiedsrichter eine solche Entscheidung, so handelt es sich um eine Tatsachenentscheidung, die nach Zeigen der Roten Karte eine Mindeststrafe nach sich zieht. Spielabbruch Wird durch Feldverweise auf Zeit (2-Minuten-Strafe) oder Feldverweis auf Dauer (rote Karte) die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als 2 Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die die Bestimmungen der Spielordnung des NFV für Spielwertungen bei verschuldetem Spielabbruch. Turnierleitung Die Turnierleitung besteht pro Spieltag aus zwei Vertretern des Spielausschusses. Die Turnierleitung ist verantwortlich für Passkontrolle, Spielberichtsbogen und Zeitannahme. Sie fungiert gleichzeitig als Schiedsgericht. Die Turnierleitung ist berechtigt, die Reihenfolge der Spiele in den Gruppen zu verändern. Die getroffenen Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen. Sollten sich darüber hinaus Streitigkeiten ergeben, entscheidet unanfechtbar das Schiedsgericht. Die Entscheidung der Turnierleitung ist unanfechtbar. Udo Rietmann NFV Kreis Osnabrück-Stadt Spielausschuß Vorsitzender
5 Kurzerläuterungen/-hinweise zu den wichtigsten Ausschreibungspunkten, die jeder Spieler/Trainer/Betreuer wissen sollte: Die im Spielplan erst genannte Mannschaft spielt in der von der Tribüne aus gesehen linken Hallenseite und hat immer Anstoß Auswechseln nur auf der tribünenabgewandten Seite neben dem Tor in der eigenen Hälfte. Jeder Verstoß führt zu einer (sicherlich vermeidbaren) Zeitstrafe Schmuck oder schmuckähnliche Gegenstände (z. B. Ketten, Ohrringe, Piercing) dürfen wegen einer möglichen Verletzungsgefahr im Spiel nicht getragen werden Das Tragen von Schienbeinschützern im Spiel ist Pflicht! Dabei handelt es sich um eine reine Schutzmaßnahme für die Spieler, weil in der Halle ein mindestens ebenso großes Verletzungsrisiko wie auf dem Feld besteht Zum Torwartspiel: unsportliche Verzögerung, wenn der Torwart den Ball länger als sechs Sekunden in den Händen hält; zudem auch unsportlich, wenn er den Ball theoretisch mit der Hand aufnehmen dürfte, ihn aber länger als sechs Sekunden am Fuß führt. Demzufolge keine unsportliche Verzögerung, wenn z. B. der Torwart den Ball von seinem Mitspieler erhält, den Ball aber wegen der Rückpassregelung nicht aufnehmen dürfte. Zudem darf der Torwart den Kreis nur zu Abwehrzwecken verlassen. Ein Abwehrzweck liegt nur dann vor, wenn ein gegnerischer Spieler ohne die Aktion des Torwartes an den Ball gekommen wäre. Als Abstände (beim Freistoß, Eckstoß, Abstoß, Einrollen) sind jeweils 3 m einzuhalten Die Rote Karte bedeutet für den jeweiligen Spieler das Ausscheiden aus dem gesamten Turnier
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