INTEGRIERTER MEHRJÄHRIGER KONTROLLPLAN BELGIENS

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1 INTEGRIERTER MEHRJÄHRIGER KONTROLLPLAN BELGIENS

2 Gedruckt auf Papier mit FSC-Label. Integrierter mehrjähriger Kontrollplan Belgiens MANCP , Version 1.1, vom Version Datum Bearbeitungsgrund / Anmerkung /10/2010 Ausgangsdokument /11/2010 Keine inhaltlichen Änderungen: kleinere Änderungen im Abkürzungsverzeichnis und Korrekturen bei den -Adressen Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette AC Botanique Food Safety Center Boulevard du Jardin Botanique Brüssel Belgien

3 ZUSAMMENFASSUNG DES MANAGEMENTS

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5 ZUSAMMENFASSUNG DES MANAGEMENTS ZUSAMMENFASSUNG DES MANAGEMENTS Der zweite integrierte mehrjährige Kontrollplan (MANCP) Belgiens gilt für den Zeitraum Er wurde von der Generaldirektion Kontrollpolitik der Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK), die gleichzeitig Kontaktstelle für den MANCP und die Verwaltungshilfe im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist, erstellt. Ebenso wie bei dem vorherigen MANCP ist die Laufzeit dieses Plans an die des Businessplans des geschäftsführenden Verwalters der FASNK angepasst, wobei diese Behörde für den Großteil der Kontrollpolitik im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie für die Durchführung der Kontrollen zuständig ist. Mit diesem Dokument werden die bereits im ersten belgischen MANCP beschriebenen Kontrollsysteme nicht wesentlich abgeändert. Der vorliegende MANCP enthält jedoch die spezifischen Kontrollsysteme für ökologische Erzeugung und die Labels GUB (Geschützte Ursprungsbezeichnungen), GGA (geschützte geografische Angaben) und GTS (garantiert traditionelle Spezialitäten). Die Form des MANCP wurde vollständig überarbeitet. Obwohl die elektronische Form des ersten MANCP gewisse Vorteile aufwies, wurde aus Gründen der Transparenz und der Lesbarkeit entschieden, diesen MANCP in Buchform herauszugeben. In Anlage 1 befindet sich eine Konkordanztabelle, in der die Verbindungen zwischen den in den Leitlinien der Entscheidung 2007/363/EG beschriebenen erforderlichen Informationen und den in diesem MANCP enthaltenen Daten aufgezeigt werden. Die nationalen strategischen und operativen Ziele dieses zweiten MANCP Belgiens entsprechen im Wesentlichen den im Businessplan des geschäftsführenden Verwalters der FASNK beschriebenen Zielen. Während ihrer Gültigkeitsdauer findet eine regelmäßige Bewertung der strategischen und operativen Ziele des MANCP statt. Der Umsetzungsstand der Ziele wird in einer Statusübersicht, die auf der Webseite der FASNK verfügbar ist, dargestellt. In Belgien liegt die Hauptzuständigkeit für die Lebensmittelsicherheit bei folgenden Behörden: der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK), dem Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt (FÖD SPSCAE) und der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AFMPS). Die FASNK gestaltet die operative Regelung (Verfahrensnormen für die Anbieter), erstellt ein mehrjähriges Kontrollprogramm und setzt dieses um. Der FÖD SPSCAE ist für die normative Politik in Bezug auf Produkte und Kontaminanten sowie für die politischen Schwerpunkte im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit zuständig. Der Zuständigkeitsbereich der AFMPS sind Arzneimittel: Forschung und Entwicklung, Zulassung, Überwachung, Herstellung, Vertrieb und ordnungsgemäße Verwendung. Neben dem FÖD SPSCAE, der FASNK und der AFMPS sind weitere Behörden an der Lebensmittelsicherheit beteiligt. Der Bereich ökologische Erzeugung fällt in Belgien vollständig unter regionale Zuständigkeit (der drei Regionen). Die Frage der GUB, GGA und GTS betrifft die Regionen und den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie. Eine Reihe von Kontrollaufgaben wurde externen Kontrollorganen übertragen. Diese Aufgaben stehen in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Tierkrankheiten, der Tieridentifizierung und - Registrierung, der Kontrolle der Pestizid-Spritzgeräte, den Kontrollen der ökologischen Erzeugung und der Einhaltung der Lastenhefte in den Bereichen GUB und GGA. Die Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden ist in Kooperationsvereinbarungen und Protokollen geregelt. Darüber hinaus findet auch eine informelle und formelle Abstimmung statt. Die FASNK verfügt über ein Netz bestehend aus fünf internen (AFSCA) und etwa fünfzig externen Laboren sowie aus Referenzlaboren, die ihre technische und wissenschaftliche Unterstützung in verschiedenen Bereichen zur Verfügung stellen. Die Generaldirektion Labor der FASNK ist zuständig für die Beziehungen zu den externen Laboren und den Referenzlaboren. Gestützt auf (i) die Zuständigkeiten des FÖD SPSCAE, der FASNK und der AFMPS und (ii) den zentralen Arbeitsablauf der FASNK ist die Festlegung eines allgemeinen nationalen Kontrollsystems möglich. Zu diesem allgemeinen System kommen einige Varianten hinzu. Diese Varianten ergeben i

6 ZUSAMMENFASSUNG DES MANAGEMENTS sich aus den unterschiedlichen Kooperationsvereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden und sie führen zu kleinen Abänderungen oder Ergänzungen des allgemeinen nationalen Kontrollsystems. Neben dem allgemeinen nationalen Kontrollsystem sind zwei spezifische Kontrollsysteme, nämlich das Kontrollsystem für Erzeugnisse aus ökologischem Anbau und das Kontrollsystem für GUB, GGA und GTS, zu unterscheiden. Bei Krisensituationen im Bereich Lebensmittelsicherheit greifen die Krisenszenarien der FASNK. Die FASNK verfügt über ein Krisenhandbuch, das verschiedene spezifische Krisenszenarien (z.b. Maulund Klauenseuche, Vogelgrippe) und Verfahrensweisen (z.b. Rückverfolgbarkeit, Krisenkommunikation) enthält. Im Zeitraum erfolgt eine Aktualisierung dieser Szenarien und noch fehlende Szenarien werden in Zukunft neu ausgearbeitet. Ebenfalls wird gegenüber den betreffenden Sektoren die Ausarbeitung von Ergänzungsszenarien angeregt. Es ist eine Reihe von Simulationsübungen vorgesehen. Bei den verschiedenen zuständigen Behörden, Laboren und mit Kontrollaufgaben betrauten Kontrollstellen werden interne und externe Audits durchgeführt. Dabei wird an erster Stelle auf die für die internen Audits und die Qualität zuständigen Abteilungen der betreffenden Instanzen verwiesen. Darüber hinaus spielt auch die belgische Akkreditierungsstelle BELAC eine wichtige Rolle. Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der operativen Kriterien aus der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wurden größtenteils bereits in den Kooperationsvereinbarungen zwischen den verschiedenen Behörden, in den rechtlichen und/oder vertraglichen Anforderungen, welche in den Abkommen mit den zuständigen Behörden, den nationalen Kontrollsystemen und der Beschreibung des Labornetzes aufgeführt sind, sowie in den Notfallplänen beschrieben. Dabei geht es um konsistente amtliche Kontrollen, die Verfügbarkeit des erforderlichen Materials und der erforderlichen Ausrüstung, einschließlich Laborkapazitäten, die schriftliche Festlegung von Verfahrensweisen und die Archivierung der Unterlagen, insbesondere der Ergebnisse der Kontrollen. Zudem wird auch ein besonderes Augenmerk auf die rechtlichen Befugnisse der Kontrollstellen und die Sanktionen, den Ethikkodex, die Qualifikationen, die Erfahrung und die Ausbildung des an den Kontrollen beteiligten Personals gerichtet. Die Umsetzung des MANCP ist Gegenstand eines jährlichen Fortschrittsberichts an die Europäische Kommission. Die Grundlage für diesen Bericht bildet der Tätigkeitsbericht der FASNK, in dem die erforderlichen Informationen im Wesentlichen bereits zusammengestellt sind. ii

7 INHALTSVERZEICHNIS

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9 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 1.1 Ein zweiter integrierter mehrjähriger nationaler Kontrollplan für Belgien 1.2 Überprüfung und Anpassung des MANCP 1.3 Kontaktstelle für den MANCP und Verwaltungshilfe 2 NATIONALE STRATEGISCHE UND OPERATIVE ZIELE 2.1 Eine immer sicherere Nahrungsmittelkette 2.2 Eine von den Anbietern akzeptierte und von der Gesellschaft anerkannte Agentur (FASNK) 2.3 Eine transparente Agentur (FASNK) 2.4 Förderung der Eigenkontrolle 2.5 Hin zu einer administrativen Vereinfachung 2.6 Eine professionelle Agentur (FASNK) mit hohen Anforderungen in Bezug auf die Ergebnisse 2.7 Bestmögliche öffentlich-private Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit selbstständigen Tierärzten Beziehungen mit den externen Laboren Zusammenarbeit mit den akkreditierten Zertifizierungsstellen (OCI) Einbeziehung von Beratern 2.8 Konstruktive und effiziente Zusammenarbeit mit anderen Behörden 2.9 Integrierte Informations- und Datenverwaltung (ICT) 2.10 Garantien für die Qualität der erbrachten Leistungen Qualitätssicherung Internes Audit Ombudsdienst 2.11 Nachhaltige Entwicklung & FASNK 2.12 Internationaler Kontext 3 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND DELEGIERTE KONTROLLAUFGABEN 3.1 Allgemeines 3.2 Im Rahmen des MANCP zuständige Behörden Einleitung Lebensmittelsicherheit in Belgien: ein kurzer historischer Überblick Zeitraum Jüngste Entwicklungen Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt Struktur und Zuständigkeiten Veterinärmedizinisches und Agrochemisches Forschungszentrum Wissenschaftliches Institut für Volksgesundheit Hoher Gesundheitsrat Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Struktur und Zuständigkeiten Ausschüsse Wissenschaftlicher Ausschuss Beratungsausschuss Audit-Ausschuss Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte Struktur und Zuständigkeiten Gemischte Kommission Ausschüsse Wissenschaftlicher Ausschuss Beratungsausschuss Transparenz-Ausschuss Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie Struktur und Zuständigkeiten Generaldirektion Kontrolle und Schlichtung BELAC iii

10 INHALTSVERZEICHNIS Föderalagentur für Nuklearkontrolle Integrierte Polizei Einleitung Föderale Polizei Lokale Polizei Regionalbehörden Flämische Region Einleitung Beleidsdomein Landbouw en Visserij Beleidsdomein Leefmilieu, Natuur en Energie Wallonische Region Einleitung Operative Generaldirektion für Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt Region Brüssel-Hauptstadt Einleitung Behörde für Wirtschaft und Arbeit (AEE) Brüsseler Institut für Umweltmanagement (IBGE) Kooperationsvereinbarungen und Protokolle Einleitung Kooperationsvereinbarung zwischen dem Föderalstaat und den Regionen bezüglich der Umsetzung der regionalen Zuständigkeiten im Bereich Landwirtschaft und Fischerei Übertragung an die Regionen von einigen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der FASNK fallen Auflagen FASNK-FÖD SPSCAE FASNK-AFMPS FASNK-FÖD Finanzen FASNK-FÖD EPCME FASNK-AFCN Multidisziplinäre Zusammenarbeit im Rahmen des Kampfes gegen Betrug und für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette FASNK-AWEX-FIT-VLAM-Brussels Export GVO Tierische Nebenprodukte Ökologische Erzeugung GUB, GGA und GTS 3.3 Übertragung von Aufgaben an Kontrollorgane Einleitung Bekämpfung von Tierkrankheiten, Tieridentifizierung und -registrierung Ökologische Erzeugung GUB und GGA 3.4 Internet-Adressen 4 LABORNETZWERK 4.1 Einleitung 4.2 FASNK-Labore Allgemeines FoodLIMS 4.3 Zugelassene Labore Zulassungen durch die FASNK ExtLab 4.4 Nationale Referenzlabore 5 NATIONALE KONTROLLSYSTEME 5.1 Einleitung 5.2 Allgemeines nationales Kontrollsystem: zentraler Arbeitsablauf der FASNK Einleitung Programmplanung Einleitung Analysen iv

11 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung Gesetzlich vorgeschriebene Analysen Analysen aufgrund der Risikoanalyse Analysen im Rahmen eines Monitorings A priori geschätzte Analysen Anpassung der Anzahl von Analysen Rolle des Wissenschaftliches Ausschusses Programmplanung in Alpha Inspektionen Planung Analysen Inspektionen Durchführung und Berichterstattung UNIC PKE Praxis Ergebnisse der Kontrollen als Input zur Risikobewertung Abstimmungsstrukturen der GD Kontrolle zur Verwaltung der Kontrollaufträge Management-Konzertierungsausschuss Regionaler Konzertierungsausschuss Provinz-Konzertierungsausschuss Sektorieller Konzertierungsausschuss Technischer Konzertierungsausschuss Akkreditierung der Kontrolltätigkeiten der GD Kontrolle nach ISO Anpassungen des Kontrollprogramms 5.3 Umsetzung des allgemeinen nationalen Kontrollsystems und der Varianten Einleitung Tierwohl und CITES Pestizide Kontrolle der Spritzgeräte Genehmigung, Marketing und Nutzung Arzneimittel und Gesundheitsprodukte Tierische Nebenprodukte GVO 5.4 Kontrollsysteme für ökologische Erzeugung Einleitung Flämische Region Einleitung Kontrollen Probennahme und Analysen Wallonische Region Einleitung Kontrollen Probennahme und Analysen Region Brüssel-Hauptstadt Einleitung Kontrollen Probennahme und Analysen Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette 5.5 Kontrollsysteme für GUB, GGA und GTS Einleitung Flämische Region Wallonische Region Region Brüssel-Hauptstadt Kontrolltätigkeiten der DGCM Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette 5.6 Zusammenfassung 6 NOTFALLPLÄNE 6.1 Management der Krisenszenarien durch die FASNK v

12 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung Krisenmaßnahmen Business Continuity Planning 6.2 Ökologische Erzeugung 6.3 GUB, GGA und GTS 7 MODALITÄTEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON AUDITS DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN 7.1 Föderale öffentliche Dienste Einleitung FÖD SPSCAE FASNK AFMPS FÖD EPCME 7.2 Regionale öffentliche Dienste Ökologische Erzeugung GUB und GGA 7.3 Labore 8 EINHALTUNG DER OPERATIVEN KRITERIEN 8.1 Einleitung 8.2 Rechtliche Befugnisse der Kontrollstellen und Sanktionen Kontrollen durch und für die FASKN Kontrollen im Bereich ökologische Erzeugung Kontrollen bezüglich GUB, GGA und GTS 8.3 Ethikkodex 8.4 Geeignete Qualifikationen, Erfahrung und Ausbildung Allgemeines Die FASNK im Blick Einleitung Auswahl der Beamten Inspektor (Hochschul-Abschluss Master-Niveau) Kontrolleure Ebene B (Graduat-Abschluss Bachelor-Niveau) Kontrolleure Ebene C (Sekundarschulabschluss) Auswahl von selbstständigen Tierärzten Generaldirektion Kontrolle: Schulung Schulungsplan und -angebot Schulungsarten Schulung der selbstständigen Tierärzte ANLAGEN Anlage 1: Konkordanztabelle Anlage 2: Häufigkeit der Inspektionen (FASNK) Anlage 3: Liste der nationalen Referenzlabore Anlage 4: Personalbestand FASNK, FÖD SPSCAE, AFMPS Anlage 5: Tabellen- und Abbildungsübersicht vi

13 ABKÜRZUNGEN

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15 ABKÛRZUNGEN ABKÜRZUNGEN AdminLight CDM: EDV-Anwendung, wird von den beauftragten Tierärzten, die einige Aufgaben für die FASNK durchführen, zur Speicherung ihrer Leistungen genutzt ADR: Alternative Dispute Resolution AEE: Behörde für Wirtschaft und Arbeit AFCN: Föderalagentur für Nuklearkontrolle AFMPS: Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte Alpha: EDV-Anwendung zur Programmplanung, Rationalisierung und Planung der Analysen/Probennahmen ALV: Agentschap voor Landbouw en Visserij AMM: Arzneimittelzulassung ANB: Agentschap voor Natuur en Bos ARSIA: Regionale Vereinigung für Tiergesundheit und -identifizierung AWEX: Wallonische Exportförderungs- und Auslandsinvestitionsagentur BCP: Business Continuity Planning BELAC: Belgische Zulassungsstelle BENELUX: Belgien, Niederlande, Luxemburg BI: Business Intelligence BOOD: Anbieter-Datenbank BOOD-on-web: EDV-Werkzeug, Vorläufer von FoodWeb BRC: Britisch Retail Consortium BSE: Bovine spongiforme Enzephalopathie BUM: Ordnungsgemäße Medikamentenverwendung CAAF: Auditausschuss der Föderalregierung CCB: Beirat für Biosicherheit CCER: Koordinierungsdienst für das Kontrollprogramm und die externe Berichterstattung CCM: Management-Konzertierungsausschuss CCP: Provinz-Konzertierungsausschuss CCPIE: Koordinierungsausschuss für internationale Politik und Umwelt CCR: Regionaler Konzertierungsausschuss CCS: Sektorieller Konzertierungsausschuss vii

16 ABKÛRZUNGEN CCT: Technischer Konzertierungsausschuss CDM: Beauftragter Tierarzt CGCCR: Koordinierungs- und Krisenzentrum der Regierung Coördinatie- en Crisiscentrum van de Regering CICF: Interdepartementaler Koordinierungsausschuss zur Betrugsbekämpfung CITES: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora CL: Checkliste CMH: Multidisziplinärer Dienst Hormone CMSA: Multidisziplinärer Dienst zur Betrugsbekämpfung für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette CoABP: Kommission Tierische Nebenprodukte COPH: Chief Plant Health Officer CRA-W: Wallonisches Zentrum für Agrarforschung in Gembloux CRM: Client Relationship Management CTB: Belgische Technische Zusammenarbeit CVO: Chief Veterinary Officer DeBHORA: Database Oracle for Human Resources Administration DG SANCO: Directorate General for Health and Consumer Affairs DGARNE: Operative Generaldirektion für Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt DGCM: Generaldirektion Kontrolle und Schlichtung DGQS: Generaldirektion Qualität und Sicherheit DGZ: Dierengezondheidszorg DLV: Departement Landbouw en Visserij EA: European co-operation for Accreditation EFSA: European Food Safety Authority EK: Europäische Kommission EMAS: Eco-Management and Audit Scheme EU: Europäische Union EVA: Extern Verzelfstandigd Agentschap ExtLab: EDV-Anwendung, mit der die externen Labore an FoodLIMS angebunden sind FAQ: Frequently Asked Questions FASNK: Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette viii

17 ABKÛRZUNGEN FinFOOD: EDV-Anwendung, Abrechnungssystem FIT: Flanders Investment and Trade FÖD EPCME: Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie FÖD SPSCAE: Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt FÖD: Föderaler Öffentlicher Dienst FoodLIMS: EDV-Anwendung, Verbindung von FoodNet und LIMS FoodNet: EDV-Anwendung, System zur Speicherung der Kontrollaufträge der FASNK-Kontrolleure FoodWeb: EDV-Anwendung, öffentliche Suchanwendung für Anbieterdaten (in Zusammenhang mit der Nahrungsmittelkette) auf der Internetseite der FASNK FTE: Full Time Equivalent FVO: Food and Veterinary Office GD: Generaldirektion GGA: Geschützte geografische Angaben GTS: garantiert traditionelle Spezialitäten GUB: Geschützte Ursprungsbezeichnungen GVO: Genetisch veränderter Organismus HACCP: Hazard Analysis and Critical Control Points HGR: Hoher Gesundheitsrat HR: Human Resources I&R: Identifizierung und Registrierung IAF: International Accreditation Forum IBGE: Brüsseler Institut für Umweltmanagement ICT: Information and Communications Technology IEH: Infrastruktur, Einrichtung und Hygiene IEV: Institut für Veterinärwesen IFA: Schulungsinstitut der Föderalregierung IFS: International Food Standard IGDA: Generalinspektion für Nahrungsmittel IIA: Institute of Internal Auditors ILAC: International Laboratory Accreditation Cooperation ix

18 ABKÛRZUNGEN ILVO: Instituut voor Landbouw- en Visserijonderzoek INBO: Instituut voor Natuur- en Bosonderzoek ISO: International Organization for Standardization IVA: Intern Verzelfstandigd Agentschap KE: Königlicher Erlass KMU: kleine und mittlere Unternehmen KPI: Key Performance Indicator LIMS: Laboratory Information Management System LNE: Leefmilieu, Natuur en Energie LNR: Nationales Referenzlabor LVA: Lebensmittel- und Veterinäramt MANCP: Multi Annual National Control Plan Integrierter mehrjähriger Kontrollplan ME: Ministerieller Erlass MEDEX: Behöre für Medizinexpertise MRBH: Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt MwSt. Mehrwertsteuer NÜ: Nichtübereinstimmung OCI: Zertifizierungs- und Inspektionsstelle OHSAS: Occupation Health and Safety Assessment Series OIP: Gemeinnützige Einrichtungen OVAM: Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij OWD: Wallonische Abfallentsorgungsbetriebe P&O: Personal & Organisation PES: Sektorplan für Probennahme PIA: EDV-Anwendung, Abrechnungssystem PKE: Provinziale Kontrolleinheit PMO: Program Management Office PRA: Pest Risk Assessment R&D: Research & Development RASFF: Rapid Alert System for Food and Feed x

19 ABKÛRZUNGEN SAC: Eigenkontrollsystem SALV: Strategische Adviesraad voor Landbouw en Visserij Sanitel: belgisches System zur computergestützten Verwaltung der Identifizierung, Registrierung und Überwachung von Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Zuchtwild, Geflügel): eine Reihe von EDV- Anwendungen wie Sanitrace, Beltrace, Cerise und Veeportaal sind an Sanitel angeschlossen und 'füttern' das System; mithilfe dieser Anwendungen können große Datenmengen zu den Tieren gespeichert und anderen Akteuren zugänglich gemacht werden Sanitrace: von der FASNK verwaltete EDV-Anwendung, siehe Sanitel SBB: Abteilung für Biosicherheit und Biotechnologie SNCB: Nationale Belgische Eisenbahngesellschaft SPA: tierische Nebenprodukte SWOT: strengths-weaknesses-opportunities-threats TRACES: Trade Control and Expert System TSE: Transmissible Spongiforme Enzephalopathie UNE: Nationale Untersuchungseinheit UNIC: Nationale Implementierungs- und Koordinationseinheit USE: Sonder-Untersuchungseinheit VAF: Veterinärmedizinisches und Agrochemisches Forschungszentrum VEA: Vlaams Energieagentschap VLAM: Vlaams Centrum voor Agro- en Visserijmarketing VLM: Vlaamse Landmaatschappij VMM: Vlaamse Milieumaatschappij VMP: Tierarzneimittel VPN: Virtual Private Network VREG: Vlaamse Reguleringsinstantie voor de Elektriciteits- en Gasmarkt WHO: Weltgesundheitsorganisation WIV: Wissenschaftliches Institut für Volksgesundheit ZDU: Belgisches Handelsregister xi

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21 EINLEITUNG

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23 EINLEITUNG 1 EINLEITUNG 1.1 EIN ZWEITER INTEGRIERTER MEHRJÄHRIGER KONTROLLPLAN FÜR BELGIEN In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist festgelegt, dass jeder Mitgliedsstaat einen integrierten mehrjährigen nationalen Kontrollplan (Multi Annual National Control Plan MANCP) zu erstellen und spätestens zum 1. Januar 2007 erstmalig umzusetzen hat. Der erste MANCP für Belgien umfasste den Zeitraum Der zweite (aktuelle) MANCP gilt für den Zeitraum Die Laufzeit des belgischen MANCP ist an die des Businessplans der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) angepasst, da die Hauptzuständigkeit für die Kontrollpolitik und die Durchführung der Kontrollen in der gesamten Nahrungsmittelkette bei dieser Behörde liegt. So sind die nationalen strategischen Ziele des MANCP an die im Businessplan der FASNK beschriebenen strategischen und operativen Ziele gebunden. Der MANCP wird von der Generaldirektion (GD) Kontrollpolitik der FASNK erstellt. Die im ersten MANCP dargelegten Grundprinzipien für die von der FASNK durchgeführten Kontrollen wurden beibehalten. Das Kontrollprogramm der FASNK beruht auf einer harmonisierten, risikogestützten Vorgehensweise, die sowohl Analysen als auch Inspektionen beinhaltet. Das Analyseprogramm wird jährlich überprüft. Mithilfe des Instruments Inspektionshäufigkeit werden die Inspektionen auf mehrere Jahre verteilt. Wenn erforderlich wird das Kontrollprogramm entsprechend den Erfordernissen und Mitteln angepasst. Anders als der vorherige MANCP, beschreibt der aktuelle MANCP auch die spezifischen Kontrollsysteme für die ökologische Erzeugung und die Labels GUB (Geschützte Ursprungsbezeichnungen), GGA (geschützte geografische Angaben) und GTS (garantiert traditionelle Spezialitäten). Der MANCP wurde nicht mehr in elektronischer Form entworfen. Der erste MANCP bestand aus verschiedenen Teilen, die getrennt voneinander einsehbar waren. Es handelte sich an sich um eine Zusammenstellung von bereits vorhandenen Dokumenten, die auf verschiedenen Internetseiten der zuständigen Behörden und im Intranet der FASNK zu finden waren und über Hyperlinks in der Zusammenfassung aufgerufen werden konnten. Diese Zusammenfassung bestand aus einem kurzgefassten Text, der die in Kapitel 4 der Entscheidung 2007/363/EG festgelegten Titel enthielt. Zwar wies diese Form durchaus Vorteile auf, aber das Format wurde letztendlich aus Gründen der Transparenz und der Lesbarkeit aufgegeben. Bei diesem MANCP werden die Informationen in Buchform dargestellt. In Anlage 1 wird die Übereinstimmung der gemäß der Bestimmung 2007/363/EG verlangten Informationen und den verschiedenen Kapiteln/Absätzen dieses MANCP dargestellt. Die Quellen entsprechen zum Großteil den im ersten MANCP verwendeten: die jüngsten Informationen finden sich anders formuliert auf den Internet-/Intranetseiten der zuständigen Behörden. In diesem Rahmen wird speziell auf die neuste Version des Country Profile Belgiens, das über die Webseite des FVO (Food and Veterinary Office) abrufbar ist, verwiesen. Im folgenden Punkt werden die Überprüfungs- und Anpassungsinstrumente des MANCP beschrieben. Zudem wird auf die Kontaktstelle für den MANCP und für Verwaltungshilfe hingewiesen. Kapitel 2 beschreibt die nationalen strategischen und operativen Ziele. Die zuständigen Behörden und die Übertragung der Kontrollaufgaben sowie das Labornetz sind Gegenstand der Kapitel 3 beziehungsweise 4. In Kapitel 5 werden die nationalen Kontrollsysteme beschrieben. Eine Darstellung der entwickelten Krisenszenarien findet sich in Kapitel 6. Kapitel 7 beschreibt die Audit-Vorschriften. Die zur Einhaltung der operativen Kriterien eingerichteten Maßnahmen sind zum Großteil in den Kapiteln 2 bis 6 beschrieben. Kapitel 8 geht näher auf die rechtlichen Befugnisse der Kontrollstellen sowie auf die Sanktionen, den Ethikkodex und die Sicherstellung der geeigneten Qualifikationen, Erfahrung und Ausbildung des an den Kontrollen beteiligten Personals ein. 1

24 EINLEITUNG 1.2 ÜBERPRÜFUNG UND ANPASSUNG DES MANCP Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, werden die nächsten MANCP Belgiens an die Businesspläne der FASNK angepasst. Anpassungen an die von den verschiedenen zuständigen Behörden verwalteten nationalen Kontrollsysteme sind während der Laufzeit eines MANCP stets möglich. Bezüglich der FASNK wird speziell auf den zentralen Arbeitsablauf (vgl. Absatz 5.2) verwiesen. Die Anpassungen an das laufende Kontrollprogramm (Inspektionen/Analysen) der FASNK erfolgen durch den Koordinierungsdienst für das Kontrollprogramm und die externe Berichterstattung (CCER). Dieser Dienst besteht aus Vertretern aller Generaldirektionen der FASNK und wurde zur Bewertung der Auswirkungen und Gefahren in Zusammenhang mit den Anpassungen infolge der neuen Business Information Needs, den Anpassungen des Kontrollprogramms und den Änderungen der Masterdata gebildet. Der CCER arbeitet entsprechend seiner Geschäftsordnung. Jede Generaldirektion der FASNK kann mithilfe des Formulars Change Request CCER über den Vertreter der betreffenden Generaldirektion einen Antrag einreichen, und dieser wird gemäß der vorgesehenen Verfahrensweise bearbeitet. Die Änderungen am vom FÖD SPSCAE ausgearbeiteten Inspektionsprogramm für das Tierwohl werden der FASNK übermittelt und diese passt wiederum das umfassende Kontrollprogramm der FASNK über den CCER an. In der Flämischen Region sind in Bezug auf das Kontrollsystem für ökologische Erzeugung die Risikoanalyse und die Auswahl der Wirtschaftsbeteiligten für die Kontrollen und Probennahmen jedes Jahr von den Kontrollorganen zu aktualisieren und der Abteilung Duurzame Landbouwontwikkeling vorzulegen. In der Region Brüssel Hauptstadt und in der Wallonischen Region müssen die Kontrollorgane den zuständigen Behörden (gegebenenfalls der Direktion Wirtschaftsbeziehungen beziehungsweise der Operativen Generaldirektion für Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt) ein Verfahren zur Festlegung der Kontrollplanung und zur Auswahl der Wirtschaftsbeteiligten zur Genehmigung vorlegen. Die Ergebnisse der durch und für die zuständigen (nationalen oder gemeinschaftlichen) Behörden oder Drittländer durchgeführten Audits/Kontrollen können zu einer Anpassung des MANCP führen. Auf diese Art können die Kontrollsysteme des MANCP infolge der oder in Zusammenhang mit den folgenden Faktoren abgeändert werden: - neue rechtliche Bestimmungen; - Auftreten neuer Krankheiten oder sonstiger Gesundheitsrisiken (falls erforderlich Aktivierung der Krisenszenarien); - Ergebnisse der von den Mitgliedsstaaten durchgeführten Kontrollen; - Ergebnisse der von den zuständigen nationalen Behörden durchgeführten Audits; - Ergebnisse der gemeinschaftlichen Kontrollen. In Bezug auf die Kontrollen des Food and Veterinary Office der EG, sieht die FASNK spezifische Verfahrensweisen vor. In diesen Verfahrensweisen sind die Verwaltung der Planung der FVO-Aufträge im Jahresverlauf, sowie die Vorbereitung, die Betreuung und die Bearbeitung eines FVO-Auftrags festgelegt. Machen die Ergebnisse eines FVO-Auftrags die Anpassung eines laufenden FASNK- Kontrollprogramms erforderlich, so kann diese Anpassung über den CCER erfolgen; - wissenschaftliche Erkenntnisse; - Ergebnisse der durch ein Drittland in einem Mitgliedsstaat durchgeführten Audits. Werden die Struktur, die Verwaltung oder die Funktionsweise der zuständigen nationalen Behörden während der Laufzeit eines MANCP erheblich abgeändert, so werden diese Änderungen im Jahresbericht des MANCP festgehalten. Werden wie in Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 angegeben Änderungen an den Richtlinien vorgenommen, so wird der MANCP falls erforderlich entsprechend geändert. Eine diesbezügliche Berichterstattung wird ebenfalls in den nächsten Jahresbericht des MANCP aufgenommen. 2

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