Copyright by Baarerstrasse Zug. Seite 1. Leseprobe. Lehrgang Sachbearbeiter/in Sozialversicherung. edupool.
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- Catharina Böhmer
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1 Seite 1 Leseprobe Lehrgang Sachbearbeiter/in Sozialversicherung edupool.ch / SVS N/O
2 Seite 2 Aufbau und Anwendung des Lehrmittels Dieses Lehrmittel wurde speziell für den Lehrgang Sachbearbeiter/in Sozialversicherung geschaffen. Es besteht aus folgenden neun Teilen: Teil 0: Einführung und Wegleitung Teil 1: Sozialversicherungen 1. Säule (AHV / IV / EL) Teil 2: Sozialversicherungen 2. Säule (UVG und BVG) Teil 3: Überobligatorische Versicherungen und 3. Säule Teil 4 Übrige Sozialversicherungen Teil 5 Grundlagen Soziale Sicherheit und Gehaltswesen Teil 6: Auszüge und Hinweise auf Merkblätter und Formulare Teil 7: Fallbeispiele und Trainingsfragen Teil 8: Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis Teil 9 : Diverses und Medienberichte Der Bereich Arbeitsrecht ist in diesem Lehrmittel nicht enthalten. Das Pflichtlehrmittel zu diesem Fach ist der Titel Recht und Gesellschaft im Sauerländerverlag. Die notwendigen Gesetzesartikel im Bereich Sozialversicherungen werden in diesem Lehrmittel teilweise erwähnt, jedoch nicht aufgeführt. Es empfiehlt sich, im Internet die entsprechenden Gesetzesartikel nachzulesen ( Diese Lehrmittel soll Ihnen die Organisation Ihres Pflichtstoffes erleichtern. Um in ein Thema einzusteigen erlernen Sie zuerst die Grundlagen (Teil 1 5). Mit den Merkblättern im Teil 6 vertiefen Sie Ihr Fachwissen. Üben Sie auch mit den zur Verfügung gestellten Trainingsfragen im Register 7. Mit den Stichwortverzeichnissen, die Sie jeweils am Ende eines Skriptes sowie in einer Zusammenfassung im Register 8 finden, erlernen Sie den Wortschatz innerhalb der Sozialversicherungen. Die im gleichen Register vorliegenden Internetadressen ermöglichen Ihnen gute Informationsquellen im Internet zu finden. Für Ihre Ausbildung wünscht Ihnen das consultabrain - team viel Erfolg. Anregungen und Auskünfte über info@consultabrain.ch Dieses Lehrmittel ist einschliesslich all seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung und insbesondere die Vervielfältigung ist ohne Zustimmung des Verlages consultabrain Zug unzulässig.
3 Seite 3 Lernstufen und Lernziele Lernstufen (Anforderungsstufen) Für den Lehrgang Sachbearbeiter/in Sozialversicherungen sind die Anforderungsstufen 1 2 relevant: Stufe Taxonomie Erklärung 1 Wissen Der Kandidat/ die Kandidatin muss den Prüfungsstoff verstehen und insbesondere Fakten nennen / Fachausdrücke kennen Beispiele: Nennen Sie.. Welche Methoden kennen Sie Zählen Sie die wichtigsten.. 2 Anwendung Der Kandidat/ die Kandidatin muss das Wissen auf konkrete Situationen anwenden und Probleme in einem vor geschulten Kontext lösen. Er muss insbesondere Aufgaben aus einem Stoffgebiet lösen und verlangte Methoden einsetzen Beispiele: Berechnen Sie aufgrund Zeigen Sie den Unterschied zwischen... auf 3 Praxis Der Kandidat/die Kandidatin muss praxisnahe Problemstellungen (Analyse und analysieren, notwendige Lösungselemente selbst erarbeiten Synthese und einen praxisgerechten Lösungsvorschlag entwickeln. Er muss insbesondere: Fälle untersuchen und die Teile zu einem Ganzen verbinden Beispiele: Analysieren Sie die vorliegende Problemstellung Stellen Sie anhand eines praktischen Beispiels die gewählten Instrumente dar 4 Beurteilung Der Kandidat/ die Kandidatin muss fachlich kompetente Urteile über Methoden, Ideen, Lösungen, Mittel usw. abgeben. Er muss insbesondere Alternativen vergleichen und bewerten sowie Thesen vertreten. Beispiele: Wie interpretieren Sie diese Verhaltensweise und leiten Sie die Bedeutung für die Personalarbeit ab Erklären Sie Ihre Schlussfolgerung und begründen Sie ausführlich.
4 Seite 4 Modul Grundlagen Sozialversicherungen (Register 5) Geschichtliche Zusammenhänge (Anforderungsstufe 2) Sie können die Entstehung der Sozialen Sicherheit in den Grundsätzen beschreiben. Sie erklären und verstehen die gewachsene Funktion des Drei-Säulenprinzips. Strukturelle Zusammenhänge (Anforderungsstufe 2) Sie differenzieren Versicherungs- und Gestaltungsprinzipien innerhalb der Sozialen Sicherheit und ordnen diese den verschiedenen Sozialversicherungszweigen zu. Sie definieren und unterscheiden Finanzierungsverfahren innerhalb der Sozialen Sicherheit. Rechtliche Zusammenhänge (Anforderungsstufe 1) Sie beschreiben die politische Gliederung der Schweiz und kennen die Volksrechte. Sie kennen die wichtigsten Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht sowie die wichtigsten allgemeinen Rechtsgrundsätze. Sie bestimmen die wichtigsten Pflichten der Leistungsansprecher. Sie schildern den Rechtsweg aller Sozialversicherungen. Sie unterscheiden die zuständigen Gerichte. Kennzahlen und Statistik (Anforderungsstufe 1) Sie benennen die wichtigsten Kennzahlen innerhalb der Sozialen Sicherheit. Wie z.b. Soziallast, Sozialleistungsquote und Bruttoinlandprodukt. Sie kennen die Informationsquellen über die Statistik der Sozialen Sicherheit. Aktuelle Tendenzen (Anforderungsstufe 1) Sie kennen aktuell diskutierte Themen innerhalb der Sozialpolitk. Sie können sich über aktuelle Themen eine Meinung bilden. Dieser Themenbereich Grundlagen Sozialversicherungen bildet die Basis der folgenden Module: Modul Sozialversicherung 1. Säule (AHV/IV/EL sowie EO/MSE/SH) Modul Sozialversicherung 2. Säule (BVG/UV sowie ALV und KV) Modul Überobligatorische Leistungen (3. Säule a und b sowie VVG) Modul Schnittstellen Arbeitsrecht und Gehaltswesen
5 Seite 5 Modul Sozialversicherung 1. Säule (AHV/IV/EL sowie EO/MSE/ SH) (Register 1) Grundsätzliches Lernziel: (Anforderungsstufe 2) Die Teilnehmenden kennen die Trägerschaften der im Titel erwähnten Sozialversicherungen, wissen welcher Personkreis versichert ist und wer welche Beiträge bezahlt. Sie können die versicherten Risiken definieren und sehr einfache Leistungsberechnungen erstellen. Sie unterscheiden die verschiedenen Finanzierungsprinzipien. Detaillierte Lernziele: Die Trägerschaften der AHV/IV/EO/EL und der Sozialhilfe kennen Die obligatorisch versicherten Personen definieren Die Finanzierungsquellen und die Beiträge aufzählen Die versicherten Risiken erkennen Die Leistungsdauer kennen Die maximalen und minimalen Renten oder Taggelder kennen Die Voraussetzungen für den Leistungsbezug definieren Anspruchsvoraussetzungen der EL und der SH aufgrund offizieller Merkblätter nachvollziehen Unterschied zwischen EL und Sozialhilfe beschreiben
6 Seite 6 Modul Sozialversicherungen 2. Säule (BVG / UV sowie ALV und KV) (Register 2) Grundsätzliches Lernziel: (Anforderungsstufe 2) Die Teilnehmenden kennen die Trägerschaften der im Titel erwähnten Sozialversicherungen, wissen welcher Personkreis versichert ist und wer welche Beiträge bezahlt. Sie können die versicherten Risiken definieren und sehr einfache Leistungsberechnungen erstellen. Sie unterscheiden die verschiedenen Finanzierungsprinzipien. Detaillierte Lernziele: Die Trägerschaften kennen Die obligatorisch versicherten Personen definieren Die Finanzierungsquellen und die Beiträge aufzählen Die versicherten Risiken erkennen Die Leistungsdauer kennen Die maximalen und minimalen Renten oder Taggelder kennen Die Voraussetzungen für den Leistungsbezug definieren können Den koordinierten Lohn sowie die Eintrittsschwelle gemäss BVG kennen und anwenden Die relevanten Daten für eine Unfallmeldung auf dem Formular ausfüllen können Maximal versicherte Verdienste in der UV und der ALV definieren Den Unfallbegriff definieren können und einen einfachen Sachverhalt beurteilen Die Grundleistungen gemäss KVG definieren und den Unterschied zu VVG Produkten erkennen
7 Seite 7 Modul Überobligatorische Leistungen (3. Säule a und b, VVG) (Register 3) Grundsätzliches Lernziel: (Anforderungsstufe 2) Die Teilnehmenden unterscheiden Säule 3 a und Säule 3b im Ziel. Wissen wer Privatversicherungen anbietet und welche Risiken überobligatorisch bei den Personenversicherungen versichert werden können. Sie unterscheiden die Begriffe Sach- Personen- und Vermögensversicherung. Sie kennen ihre eigene Versicherungssituation besser. Detaillierte Lernziele: Anbieter von Sozial- und Privatversicherung auseinander halten Unterschied 3a und 3b erkennen Wer kann welche Versicherungen abschliessen Versicherbare Risiken / Produkte Einfache Unterscheidung zwischen Sach- Personen- und Vermögensversicherungen machen Unterscheidung zwischen obligatorischen und überobligatorischen Versicherungsleistungen erkennen Sie analysieren Ihre eigene Versicherungssituation, erkennen somit Versicherungslücken und Überversicherungssituationen
8 Seite 8 Modul Arbeitsrecht sowie Lohn- und Gehaltswesen (Register 5 und spezielles Pflichtlehrmitel) Grundsätzliches Lernziel: (Anforderungsstufe 2) Arbeitsrecht: Die Teilnehmenden kennen die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss OR. Kennen die Voraussetzungen, wann eine Kündigung gültig, missbräuchlich oder nichtig ist. Sie kennen die wichtigsten Begriffe zur Arbeitszeit gemäss ArG. Sie kennen den arbeitsrechtlichen Schutz von schwangeren Frauen und Mütter. Die rechtlichen Grundlagen zur Lohngleichheit sind bekannt. Gehaltswesen: Im Gehaltswesen können die Teilnehmenden die obligatorischen sowie die überobligatorischen Versicherungsabzüge an einer Lohnabrechnung anwenden. Sie erstellen einfache Lohnabrechnungen für einen Monats- und einen Stundenlöhner. Sie können Lohnformen unterscheiden. Sie wissen, welche lohnpolitischen Überlegungen bei der Lohngleichheit von Mann und Frau eine Rolle spielen. Detaillierte Lernziele: Arbeitsrecht: Die Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht definieren können, welches Gesetz regelt was? Die Bereiche im Arbeitsrecht definieren können (privates, kollektives und öffentliches Arbeitsrecht) Lohnfortzahlung nach OR in einem einfachen Beispiel anwenden können Lohnfortzahlung und oblig. Versicherungsleistungen unterscheiden Kündigungsfristen und Sperrfristen an einfachen Fallbeispielen anwenden Die Begriffe Überstunden / Überzeit / Höchstarbeitszeit anwenden können Rechtliche Grundlagen zur Lohngleichheit von Frau und Mann definieren Gehaltswesen Einfache Lohnabrechnung für Monats- und Stundenlöhner erstellen Überzeit- oder Überstundenzuschlag rechnen können Ferienentschädigung für Stundenlöhner und Monatslöhner errechnen können Ansprüche von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden an den Lohn erkennen Lohnformen (Zeitlohn, Akkordlohn etc.) unterscheiden Lohnpolitische Grundlagen und Überlegungen zur Lohngleichheit von Frau und Mann erkennen
9 Seite 9 Die schriftliche Hausarbeit Mit der Prüfungsausschreibung werden zwei Themen zur Auswahl für die Hausarbeit bekannt gegeben. Die Hausarbeit zum gewählten Thema umfasst 4 bis maximal 8 Seiten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhänge). Diese Arbeit ist spätestens 6 Wochen vor der schriftlichen Prüfung dem Prüfungssekretariat in 3 Exemplaren einzureichen (siehe auch Ziffer 8 der Prüfungsordnung). Die mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation der Hausarbeit (3 bis maximal 5 Minuten) und ein Fachgespräch. Bei der Notengebung werden die Hausarbeit, die Präsentation und das Gespräch berücksichtigt. Das Prüfungsgremium besteht aus mindestens 2 Experten/ Expertinnen, die sich in den Rollen als Moderator und Fachexperten aufteilen. Die Prüfung erfolgt in einem Dialog, auf Wunsch des Kandidaten / der Kandidatin in Schweizer Mundart. 1. Kursunterlagen Pflichtlehrmittel: Lehrgangsordner zu allen Modulen inkl. Schnittstellen Arbeitsrecht und Gehaltswesen (Vertrieb/Bestellung Consultabrain / info@consultabrain.ch) OR und Bundesverfassung z.b. OR / ISBN Internetausdrucke über Teile des Arbeitsgesetzes vor allem im Bereich der Arbeitszeit Recht und Gesellschaft (Verlag Sauerländer) ISBN ATSG Akte Sozialversicherung (Verlag Kieser) Wie lerne ich, Christoph Metzger (Sauerländerverlag) ISBN Lehrmittel können durch info@edupool.ch oder info@svs-edu.ch bestellt werden Ergänzende Lehrmittel: Soziale Sicherheit (CHSS) über Internet Versicherungs - ABC vom Internet / Der Bund kurz erklärt (jeweils die aktuelle Ausgabe) kann abgegeben werden Die Pflichtlehrmittel sind als Hilfsmittel zur schriftlichen Prüfung zugelassen.
10 Seite 10 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV Allgemeines / Gesetzliche Grundlagen Die AHV als bedeutendster Zweig der schweizerischen Sozialversicherung hat die sozialpolitische Aufgabe, den wegen Alter oder Tod verminderten oder ausfallenden Verdienst teilweise zu ersetzen. Die AHV umfasst die ganze Bevölkerung der Schweiz und ist somit eine allgemeine obligatorische Volksversicherung, die durch Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand (Bund und Kantone) finanziert wird. Jedermann ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zu entrichten und hat andererseits einen Rechtsanspruch auf die ebenfalls gesetzlich festgelegten Leistungen. Bundesverfassung (Art. 34quarter alte Verfassung, Art. 112 neue Verfassung) Bundesgesetz AHVG in Kraft seit Verordnung zum AHVG die AHVV Verordnung über die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer (VFV) Verordnung über die Verwaltung des AHV-Ausgleichsfonds usw. Plus diverse Reglemente und Wegleitungen der eidg. Departemente. Obligatorisch Versicherte Unter einer obligatorischen Versicherung wird ein System verstanden, in welchem kraft des Gesetzes ein Zwang zur Versicherung besteht (im Ausland auch Pflichtversicherung genannt). Wer eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt, ist dem Versicherungsobligatorium unterstellt. Im Übrigen ist dem System die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer angegliedert.
11 Seite 11 Obligatorisch versichert sind: Alle natürlichen Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz. Als zivilrechtlicher Wohnsitz gilt der Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibes aufhält. Pflichtversichert sind somit auch alle in der Schweiz wohnhaften Ausländer. Alle natürlichen Personen, die zwar ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Ausland haben, aber in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Grenzgänger, Saisonarbeiter) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz für eine beschränkte Zeit in ein Land entsandt werden, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Solche Entsandte müssen sich mit einer besonderen Bescheinigung ausweisen. Für sie muss der Arbeitgeber mit der AHV abrechnen, wie wenn sie in der Schweiz beschäftigt und entlöhnt würden. Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in einem Nichtvertragsstaat für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und von diesem entlöhnt werden. Die Angehörigen bestimmter Staaten, wenn sie im Ausland für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und von diesem entlöhnt werden. Ausnahmen Ausländer, die im Genuss diplomatischer Vorrechte und Befreiungen oder besonderer steuerlicher Vergünstigungen stehen (so insbesondere die Mitglieder der ausländischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz, das Personal von internationalen Organisationen usw.). Schweizer und Ausländer, die bereits einer ausländischen staatlichen AHV oder der entsprechenden Einrichtung einer internationalen Organisation angehören, sofern der Einbezug in die schweizerische AHV für sie eine unzumutbare Doppelbelastung bedeutet. Darüber hat auf Gesuch hin die zuständige Ausgleichskasse zu entscheiden. Personen, welche die Voraussetzungen für die obligatorische Versicherung nur für eine verhältnismässig kurze Zeit erfüllen (Künstler, Artisten, Experten, Techniker etc.). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz in einem Vertragsstaat für eine beschränkte Zeit in die Schweiz entsandt werden und die im Besitze einer Bescheinigung sind, nach welcher sie gestützt auf das Sozialversicherungsabkommen mit dem betreffenden Staat weiterhin der heimatlichen Versicherung angeschlossen bleiben. Freiwillige Versicherung Freiwillig können Personen mit Schweizer Bürgerrecht, Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder der EFTA, die in einem Staat ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA wohnen, der freiwilligen AHV beitreten, sofern sie unmittelbar vorher während mindestens fünf Jahren versichert waren.
12 Seite 12 Beitragspflicht und Beiträge der Versicherten Die Einnahmen der AHV setzen sich zusammen aus den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, aus den Beiträgen der öffentlichen Hand und aus den Zinsen des Ausgleichsfonds. Beitragspflichtig sind alle versicherten Personen ab der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, auf jeden Fall aber vom 1. Januar des der Vollendung des 20. Altersjahres folgenden Jahres an, bis zum letzten Tag des Monats in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollendet haben. Während der Beitragspflicht wird zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen unterschieden. Personenkreis Nichterwerbstätige Bemessungsgrundlage Vermögen Erwerbstätige Einkommen Beitragsdauer der AHV und IV Pflicht Geburt bis 31. Dezember des 17. Altersjahres In allen Fällen nicht pflichtig Ab 18. Altersjahr bis 31. Dezember des 20. Altersjahres Pflichtig für Erwerbseinkommen Ab 21. Altersjahr bis Erreichen des Rentenalters In jedem Fall pflichtig, egal ob erwerbstätig oder nicht Rentenalter bis Tod Erwerbseinkommen über dem Freibetrag pflichtig
13 Seite 13 Beiträge der AHV/IV EO Erwerbstätige unselbstständig Arbeitnehmer 5.05 % Arbeitgeber 5.05 % Erwerbstätige selbstständig 9.5 % (ab Verdienst über SFr. 51' ) Beiträge nach sinkender Beitragsskala Nichterwerbstätige Beiträge aufgrund des Vermögens sowie des mit 20 multiplizierten jährlichen Renteneinkommens (ohne AHV und IV) Mindestbeitrag SFr p.a. Maximalbeitrag SFr. 10' p.a. Massgebender Lohn für unselbstständig Erwerbstätige Der massgebende Lohn AHVV Art. 7 Stunden, Tag-, Wochen-, Monatslöhne, Stück- (Akkord-) und Prämienlöhne Orts- und Teuerungszulagen Verwaltungsrats-Honorare Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Treue- und Leistungsprämien, Prämien für Verbesserungsvorschläge Regelmässige Naturalbezüge (Kost und Logis) Erwerbsausfallentschädigung Taggelder der IV der MV der ALV Ferien und Feiertagsentschädigung usw. Siehe spezielle Merkblätter erhältlich bei der zuständigen AHV- Ausgleichskasse s. Merkblätter
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