Weltweit engagiert. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha

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1 Weltweit engagiert Geplante Änderungen im tschechischen Steuerrecht 2015 (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer usw.) Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha Rödl & Partner

2 Agenda 01 Änderungen der Einkommensteuer 02 Änderungen der Körperschaftsteuer rungen der Körperschaftsteuer 03 Änderungen Körperschaftsteuer der Mehrwertsteuer nderungen der Körperschaftsteuer 04 Änderungen der Abgabenordnung 05 Gesetz über den Ursprungsnachweis des Vermögens 2

3 Änderungen der Einkommensteuer Einführung der Pflicht zur Meldung der befreiten Einkünfte über 5 Mio. CZK bisher: nicht in die EStE einzubeziehen gilt nicht für die Erträge, die der Finanzverwaltung aus Registern oder anderen Verzeichnissen ersichtlich sind (Übersicht wird veröffentlicht) Meldung im Rahmen der Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung Meldung beinhaltet: Höhe der Einkünfte, Beschreibung des Erwerbs, Datum Strafe bis 15 % der Einkünfte im Falle der Nichterfüllung der Meldung Geltendmachung der grundlegenden Ermäßigung für berufstätige Rentner wieder möglich Aufhebung der Ermäßigung ab Urteil des Verfassungsgerichtes => verfassungswidrige Regelung Erklärung der Finanzverwaltung: Anwendung der Ermäßigung auch für 2013 möglich Einführung der Steuerermäßigung für die Aufwendungen für Kindergarten (sog. Kindergartenbeitrag) Ausgaben für Kindergarten bzw. Kindergruppe ihv max. Mindestgehalt (9.200 CZK) pro Kind und Jahr nur für Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben 3

4 Änderungen der Einkommensteuer Erhöhung der Ermäßigung für Kinder das zweite Kind von CZK auf CZK pro Jahr ein weiteres Kind von CZK auf CZK pro Jahr Beschränkung der Ausgabenpauschalen für Unternehmer 80 % (Landwirtschafter): maximal 1,6 Mio. CZK pro Jahr 60 % (andere Unternehmer, z.b. ökonomische Beratung): maximal 1,2 Mio. CZK pro Jahr Zinsfreie Ausleihen, Darlehen oder Gebrauchsüberlassungen Einkünfte (im Sinne der gesparten Zinsen ) sind von der Steuer befreit, wenn es geht um: Einkünfte von Verwandten oder Einkünfte von bis zu CZK jährlich Zinsfreie Darlehen vom Arbeitgeber Einkünfte beim Arbeitnehmer von der Steuer befreit beim Nennbetrag bis max CZK 4

5 Änderungen der Einkommensteuer Lebensversicherung Befreiung für selbstbezahlte Versicherungsbeiträge oder für den Arbeitgeberbeitrag beschränkt: neu gilt die Befrieung nicht für den Teil der Kapitallebensversicherung, der als Investition bestimmt ist (sog. Investitionslebensversicherung) bei Versicherungsverträgen, die eine vorzeitige Abhebung der Mittel in Form von Teilauszahlungen ermöglichen Solidaritätszuschlag Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung im Falle des Solidaritätszuchlags beibehalten aber nur im Fall, wenn der Schwellenwert von CZK/Jahr überschritten wird bisher genügt eine Vorauszahlung mit Solidaritätszuchlag (für 2014 gültig) Möglichkeit der Anrechung des Verlustes aus Unternehmenstätigkeit gegen Arbeitnehmereinkünfte aber nur für die Ermittlung des Solidaritätszuschlages 5

6 Änderungen der Einkommensteuer Nichtresidenten Besteuerung des Geschäftsführers bis 2013 Besteuerung mittels der Lohnsteuervorauszahlung ( derzeit 15 % + 7 % Solidaritätszuschlag) Jahr 2014 unklar (Änderung des BGB und Gesetzes über Handelskörperschaften) seit 2015 bestätigt, dass seit 2014 Besteuerung mittels Quellensteuer (15 %) anwendbar ist derzeit wird gelöst, ob die unrichtige Vorgehensweise im Jahr 2014 zu steuerlichen Strafen führen wird Einkünfte aus der Geringbeschäftigung aufgrund einer Vereinbarung über die Arbeitsdurchführung ( dohoda o provedení práce ) bis zu CZK pro Monat unterliegen der Quellensteuer (15 %) können in der EStE berücksichtigt werden (die Quellensteuer wird dann zur Steuervorauszahlung) für Steuerresidenten bereits ab 2014 möglich 6

7 Änderungen der Einkommensteuer Internationale Arbeitnehmerüberlassung (von Ausland nach Tschechien) bisher CZ-Gesellschaft als ökonomischer Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug verpflichtet wenn Vergütung für AÜ auch die Vermittlungsprovision beinhaltet => Lohn des Arbeitnehmers mindestens 60 % der Vergütung Regelungen seitens des EUGH geprüft: Situation: Slowakische Arbeitsagentur hatte in Tschechien eine Zweigniederlassung Argument: CZ-Gesellschaft wählt die CZ-Arbeitsagentur, da sie in diesem Fall nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist => Aussage des EUGH: im vorgelegten Fall nicht EU-konform Änderung der Regelungen aber nur im Falle der Zweigniederlasung der ausländischen (EU/EWR) Gesellschaft in Tschechien 7

8 Änderungen der Körperschaftsteuer Deffiniton des sog. grundlegenden Investmentfonds z.b. öffentlich gehandelte Fonds, offene Anteilsfonds und Fonds, die in Wertpapiere investieren Anwendung des Steuersatzes von 5 % Andere Fonds unterliegen dem 19%igen Steuersatz Absicht zur Einführung einer Anlage zur Körperschaftsteuererklärung Informationen über Transaktionen mit verbundenen Unternehmen für juristische Personen, die mindestens ein Kriterium erfüllen (Aktiva über 40 Mio. CZK, Umsatz über 80 Mio. CZK oder mehr als 50 Arbeitnehmer) Geltendmachung höherer Abzugsposten ist möglich z.b. Geltendmachung höherer steuerlicher Verlustvorträge (auch während einer Betriebsprüfung) für die Ermittlung von Säumniszuschlägen wird jedoch dieser Abzugsposten nicht berücksichtigt gilt auch für natürliche Personen 8

9 Änderungen der Körperschaftsteuer Möglichkeit, eine 100%ige Wertberichtigung zu Foderungen nach 30 Monaten nach Fälligkeit zu bilden bisher erst nach 36 Monaten gilt für die nach entstandenen Forderungen Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage um die nicht bezahlten Verbindlichkeiten länger als 30 Monate nach der Fälligkeit (bisher 36 Monate) Ergänzung der Regelung über fremdvergleichskonforme Preise Anpasung der Steuerbemessungsgrundlage nach unten nur dann möglich, wenn gleichzeitig eine Auseinandersetzung zwischen den verbundenen Personen erfolgt Ergänzung der Definition des Finanzierungsleasings Einführung der minimalen Dauer des Finanzierungsleasings sowie Merkmale des Finanzierungsleasings Erweiterung der Steuerbefreiung für EU-Kapitallgesellschaften aus Liechtenstein z.b. Dividendenausschüttungen Anwendung abhängig von Wirkung des Doppelbesteuerungsabkommens CZ-Liechtenstein 9

10 Änderungen der Mehrwertsteuer Einführung des dritten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 10 % Babynahrung und Kleinkindnahrung Impfstoffe und Arzneimittel gedruckte Bücher, Bilderbücher für Kinder und gedruckte oder handgeschriebene Musikalien Erweiterung des sog. inländischen Reverse-Charge Verlagerung der Steuerschuld => neu vorübergehend aufgrund einer Regierungsverordnung möglich für aufgezählte Bereiche: z.b. Lieferungen von Handys, Tablets oder Laptops, Telekommunikationsdienstleistungen, Gas- und Stromlieferungen usw. Implementierung des Mechanismus der schnellen Reaktion bei Drohung von Steuerbetrügen Erweiterung des inländischen Reverse-Charge möglich 10

11 Änderungen der Mehrwertsteuer Einführung des sog. Mini One-Stop-Shop Systems Erbringung von Telekommunikations-, Rundfung- oder Fernsehdienstleistungen sowie elekronischen Dienstleistungen an eine nicht steuerpflichtige Person => Leistungsort ist Ort des Empfängers d.h. Registration in jedem Land, in dem die Dienstleistungen erbracht wurden neu: Möglichkeit zur Ausweisung der Dienstleistungen in dem Sitz-Staat des Dienstleisters Änderung der Definition des Baugrundstücks der MWSt unterliegt neu auch ein Grundstück, auf dem Bauarbeiten oder Bauvorhaben faktisch durchfgeführt wurden oder administrative Handlungen vorgenommen wurden Ab 2016 Einführung einer Kontrollmeldung für jeden Steuerzahler, der steuerbare Leistungen in CZ für einen anderen Steuerzahler durchgeführt hat gilt auch für Empfänger nur elektronisch Informationen über alle Ein- und Ausgangsbelege 11

12 Änderungen der Abgabenordnung Änderung der Handlung für die juristische Person bei einem Steuerverfahren kann jedes satzungsmässige Organ handeln, unberücksichtigt die Regelung der Vertretungsbefungnisse in der Gesellschaft z.b. wenn Geschäftsführer zur gemeinschaftlichen Vertretung befugt sind Wiedereinführung der Geldsstrafe für Nichterfüllung von Pflichten mit nicht monetärem Charakter z.b.nichterfüllung von Registrierungs-, Anmeldungspflichten oder Meldepflichten bis zu CZK Einführung der Geldstrafe bei Einreichungen nicht auf elektronischem Wege falls elektronische Einreichung obligatorisch ist neu alle Steuererklärungen für Steuerpflichtige mit Datenkasten CZK => bei erheblicher Erschwerung der Steuerverwaltung bis auf CZK Erhöhung der Ordnungsstrafe (Aufforderung zur prozessualen Verpflichtung) von CZK auf CZK 12

13 Änderungen der Abgabenordnung Wiedereinführung des Steuerverzichts Verzicht auf Säumniszuschläge (bis 75 %), Verzugszinsen und Zinsen aus Stundung nicht auf Geldstrafe für verspätete Abgabe der Steuererklärung Entscheidung durch eine spezielle Kommision am Finanzamt Einführung von Zinsen auf Steuerabzug wenn FA nach Abgabe der Steuererklärung eine Außenprüfung einleitete und dieses Verfahren länger als 5 Monate dauert sehr häufig bei der Vorsteuererstattung Anspruch auf Zinsen in Höhe des um einen Prozentpunkt erhöhten Repo-Satzes der ČNB (derzeit 1,05 %) derzeit entscheidet das Oberste Verwaltungsgericht in solcher Sache hierbei wird der Repo-Satz + 14 % verlangt 13

14 Gesetz über Ursprungsnachweis des Vermögens Konzeption wurde seitens des Finanzministeriums im Oktober 2014 vorgestellt geplante Wirkung ab 2016 Form: Änderungen des Einkommensteuergesetzes und Strafgesetzbuches gilt für natürliche sowie juristische Personen Besteuerung des nicht deklarierten Einkommens Unterschied zwischen den deklarierten Einkünften in Steuererkärungen und dem Vermögen höher als 10 Mio. CZK => Aufforderung des Finanzamtes zur Erklärung der Differenz Steuersubjekt kann die Differenz nicht erklären und (i) vorausgesetzte Steuer ist höher als 2 Mio. CZK: Festsetzung der Steuer seitens FA aufgrund des Vergleichs der Einkünfte und des Vermögens (sog. Sonderhilfsmittel) sowie Säumniszuschläge (bis zu 100 %) (ii) vorausgesetzte Steuer ist niedriger als 2 Mio. CZK: Festsetzung der Steuer seitens FA aufgrund sog. Standardhilfsmittel sowie Säumniszuschläge (bis zu 20 %) 14

15 Ihr Ansprechpartner Kateřina Jordanovová Rechtsanwältin/Steuerberaterin Foto VORLÍČKOVÁ PARTNERS Platnéřská Praha 1 Telefon Telefax katerina.jordanovova@vorlickova.com Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 15

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