International Accounting News
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- Jutta Fuhrmann
- vor 8 Jahren
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1 Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS Ausgabe 8, September 2011 International Accounting News EU-Endorsement Übersicht über neue Standards und Interpretationen Die nachfolgende Tabelle informiert über noch nicht oder erst in jüngerer Zeit von der EU übernommene Standards und Interpretationen (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme enthält das in der Tabelle genannte Datum einen Link zu der entsprechenden Verordnung, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. verbindliche Anwendung 1 Endorsement Änderungen an IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben ab Geschäftsjahr 2012 Q Änderungen an IFRS 1, Schwerwiegende Hochinflation und ab Geschäftsjahr 2012 Beseitigung fixer Daten Q Änderung an IAS 1, Darstellung einzelner Posten des sonstigen ab Geschäftsjahr 2013 Ergebnisses Q Änderung an IAS 12, Latente Steuern: Realisierung ab Geschäftsjahr 2012 zugrundeliegender Vermögenswerte Q Änderung des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer ab Geschäftsjahr 2013 Q IFRS 10, Konzernabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013 IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen ab Geschäftsjahr 2013 IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen ab Geschäftsjahr 2013 IFRS 13, Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert ab Geschäftsjahr 2013 Neue Fassung des IAS 27, Einzelabschlüsse ab Geschäftsjahr 2013 Neue Fassung des IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen ab Geschäftsjahr 2013 und Gemeinschaftsunternehmen IFRS 9, Finanzinstrumente ab Geschäftsjahr Entscheidung verschoben 1 für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr 2 Hinweis: Derzeit Verschiebung auf 2015 geplant. Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EU- Rechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Bericht) steht auf der Website der EFRAG zum Herunterladen zur Verfügung (Stand: 13. Juli 2011).
2 IFRS Aktuell September Endgültige Veröffentlichungen Agenda-Entscheidungen des IFRS IC Im Rahmen seiner Juli-Sitzung 2011 bestätigte das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) vorläufige Agenda-Entscheidungen (sog. Tentative Agenda Decisions) aus Mai 2011, wonach folgende Themen nicht auf die Agenda übernommen werden (siehe zum Inhalt die Juni 2011-Ausgabe dieses Newsletter): IAS 16, Sachanlagen - Kosten für Testläufe IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer - beitragsorientierte Pläne mit Ausübungsbedingungen Empfehlungen von ESMA und FEE zur Adressierung von Risiken aus Staatsanleihen in Zwischenabschlüssen zum 30. Juni 2011 Die European Securities and Markets Authority (ESMA), der Nachfolger des früheren CESR (Committee of European Securities Regulators) sowie die Fédération des Experts comptables Européens (FEE) haben Empfehlungen zur Behandlung von Risiken aus Staatsanleihen in Zwischenabschlüssen zum 30. Juni 2011 veröffentlicht. Unabhängig von einem eventuellen Abschreibungsbedarf betonen beide Organisationen insbesondere die Bedeutung adäquater Anhangangaben zu Art und Umfang der eingegangenen Risiken. Einzelheiten zu den Empfehlungen von ESMA und FEE können unter folgenden Links als PDF heruntergeladen werden. ESMA Public Statement FEE Sovereign Debt Exposures ESMA veröffentlicht Stellungnahme zu Ablehnungsentscheidungen des IFRS IC Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat sich erneut in einer öffentlichen Stellungnahme zur Frage einer rückwirkenden Anpassung von Jahresabschlüssen aufgrund von Entscheidungen des IFRS IC zur Nichtaufnahme von Themen auf seine Agenda (sog. NIFRIC) geäußert. Bereits 2007 wurde hierzu ausgeführt, dass im Falle einer Bilanzierungsänderung aufgrund eines NIFRIC eine rückwirkende Anpassung der Jahresabschlüsse gemäß IAS 8, Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler, zu erfolgen habe. Aufgrund der Tatsache, dass man sich in einer Übergangsperiode (Transitional Period) auf die IFRS befände, könne die Frage, ob es sich hierbei um die Korrektur eines Fehlers oder die Änderung einer Rechnungslegungsmethode handele, offen gelassen werden. In der nunmehr veröffentlichten Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass man sich nicht mehr in einer Übergangsperiode auf die IFRS befindet. Vom IFRS IC nicht auf die Agenda aufgenommene Fragestellungen (mit dem Hinweis auf hinreichend klare Vorschriften der IFRS) seien bei der Bestimmung der Rechnungslegungsmethoden sorgfältig in Betracht zu ziehen. Im Falle sich hieraus ergebender Bilanzierungsänderungen sei IAS 8 anzuwenden und im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt entsprechende Angaben zu den Gründen der Änderung inklusive einem
3 IFRS Aktuell September Verweis auf den zugrundeliegenden NIFRIC zu geben. Die Stellungnahme kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden: ESMA Public Statement Entwürfe IASB veröffentlicht Standardentwurf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 Der IASB hat am 4. August 2011 den Standardentwurf /2011/3, Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9, zur Kommentierung veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf stellt eine Änderung von IFRS 9, Finanzinstrumente, (November 2009) (Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte) sowie IFRS 9, Finanzinstrumente, (Oktober 2010) (Ergänzung um Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten und zum Abgang von Finanzinstrumenten) dar, indem vorgesehen wird, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 vom 1. Jänner 2013 auf den 1. Jänner 2015 zu verschieben. Eine frühere Anwendung beider Versionen des Standards soll weiterhin möglich sein. Die Kommentierungsfrist zum Entwurf endet am 21. Oktober Zu Einzelheiten der vorgeschlagenen Änderungen verweisen wir auf unsere IFRS direkt, welche unter folgendem Link abrufbar sind: Neue vorläufige Agenda-Entscheidungen des IFRS IC Im Rahmen seiner Juli-Sitzung 2011 entschied das IFRS IC vorläufig, die folgenden Fragestellungen nicht auf seine Agenda zu übernehmen. Einwendungen gegen diese Entscheidungen konnten bis zum 15. August 2011 eingereicht werden. Die vorläufigen Agenda-Entscheidungen sollen in der Septembersitzung erneut diskutiert werden: IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse Faktoren, die bei der Identifizierung des Erwerbers zu berücksichtigen sind: Das IFRS IC erhielt die Frage, ob in folgendem Sachverhalt eine Transaktion unter gemeinsamer Beherrschung (Common Control) vorliegt bzw. wer in diesem Sachverhalt als Erwerber anzusehen ist: Ein Mutterunternehmen (MU) plant den Börsengang zweier Tochtergesellschaften (TU). Zur Abwicklung der Transaktion gründet das MU eine neue Gesellschaft (NewCo), die gegen Barzahlung die TU von dem MU erwirbt. Der Erwerb ist an den Börsengang der NewCo geknüpft, da die Zahlungsmittel zum Erwerb der TU aus dem geplanten Börsengang resultieren. Nach erfolgtem Börsengang verliert das MU die Kontrolle über die TU. Das IFRS IC stellte fest, dass gemäß IFRS 3.B1 ein Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung definiert wird als ein Zusammenschluss, in dem alle sich zusammenschließenden Unternehmen von derselben Partei sowohl vor als auch nach der Transaktion beherrscht werden und diese Beherrschung nicht vorübergehender Natur ist. Da im zu beurteilenden Sachverhalt nach erfolgtem Börsengang das MU die TU nicht mehr beherrscht und daher die TU nicht unter der Kontrolle derselben Gesellschaft vor und nach der Transaktion stehen, handele es sich somit nicht um eine Transaktion unter gemeinsamer Beherrschung. Insofern habe die Identifizierung des Erwerbers habe nach den einschlägigen Vorschriften des
4 IFRS Aktuell September IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, zu erfolgen. Da das IFRS IC davon ausgeht, dass diese Form der Transaktion nicht häufig vorkommt und soweit sie vorkommen sollte, in der Praxis keine wesentlichen Unterschiede in der Bilanzierungsweise zu erwarten seien, wurde vorläufig entschieden, die Fragestellung nicht auf die Agenda zu nehmen. IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung: Das IFRS IC erhielt die Fragestellung, wie Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung bei geplanten Börsengängen abzubilden sind. Im vorliegenden Sachverhalt transferiert Gesellschaft A, die im alleinigen Anteilsbesitz von Gesellschafter A ist, einen Geschäftsbereich A an eine neu gegründete Gesellschaft (NewCo), deren Anteile ebenfalls vollständig von Gesellschafter A gehalten werden. Nach dem Transfer ist ein Börsengang von NewCo geplant. Das IFRS IC stellte fest, dass die vorliegende Transaktion gemäß IFRS 3.B1 einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Beherrschung darstellt, da dieselbe Partei (Gesellschafter A) Geschäftsbereich A sowohl vor als auch nach der Transaktion beherrscht. Der geplante mögliche Börsengang von NewCo ändere nichts an dieser Beurteilung. Da die Fragestellung der bilanziellen Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung zu weitreichend sei, um in einer Interpretation behandelt zu werden und der IASB darüber hinaus plane, diese Thematik zu einem späteren Zeitpunkt zu adressieren, lehnte das IFRS IC die Aufnahme der Fragestellung auf die Agenda vorläufig ab. IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse Erwerber in einem umgekehrten Unternehmenserwerb: Dem IFRS IC wurde die Frage gestellt, ob nur rechtlich abgegrenzte Unternehmen (Legal Entities) als Erwerber im Rahmen eines umgekehrten Unternehmerwerbes angesehen werden können oder ob das Vorliegen eines Geschäftsbetriebes (Business) ausreicht. Die Frage ergibt sich aus der Tatsache, dass in IFRS 3 B19 im Hinblick auf das rechtlich erworbene Unternehmen, welches bei umgekehrten Unternehmenserwerben für Bilanzierungszwecke als Erwerber gilt, nur von Unternehmen (Entity) gesprochen wird. Das IFRS IC führt hierzu aus, dass seiner Ansicht nach der Begriff Entity in IFRS 3 nicht im Sinne einer rechtlichen Unternehmensabgrenzung, sondern im Sinne des im Entwurf des Kapitels D zum gemeinsamen konzeptionellen Rahmenkonzept dargelegten Konzepts eines berichterstattenden Unternehmens (Reporting Entity) zu verstehen ist (siehe hierzu im Detail die April 2010-Ausgabe dieses Newsletter). Das IFRS IC geht daher davon aus, dass in einem umgekehrten Unternehmenserwerb auch eine Berichtseinheit, die kein rechtliches Unternehmen darstellt, Erwerber sein kann. Da man jedoch der Meinung ist, dass dieser Sachverhalt nicht häufig vorkommt, wurde vorläufig entschieden, die Fragestellung nicht auf die Agenda zu nehmen. IAS 27, Konzern- und Einzelabschlüsse - Darstellung von Umstrukturierungen in Einzelabschlüssen: Das IFRS IC erhielt eine Anfrage zur Ermittlung von Anschaffungskosten für Anteile an Tochtergesellschaften im Einzelabschluss von neu in eine Gruppe eingefügten Zwischenholdings, die diese gemäß IAS 27.38(a) (geändert 2008) bzw. IAS 27.10(a) (überarbeitet 2011) zu Anschaffungskosten bilanzieren. Die Anfrage betrifft Umstrukturierungen, bei denen ein bisheriges Mutterunternehmen (MU) mit mehreren Tochterunternehmen (TU) neue Zwischenholdings zwischen sich selbst und einige dieser TU einfügt, indem die neu eingefügten Gesellschaften die Anteile an den TU durch eigene ausgegebene Eigenkapitalinstrumente erwerben. Nach der Umstrukturierung halten die neuen Zwischenholdings mehr als ein TU des bisherigen MU (sog. One-to-Many Parent-Subsidiary Relationship ). Unter bestimmten Bedingungen schreibt IAS 27.38B (geändert 2008) bzw. IAS (überarbeitet 2011) im Falle der Umstrukturierung einer Unternehmensgruppe durch Einsetzen eines neuen MU (sog. One-to-One Parent-Subsidiary Relationship ) vor, dass das neue MU als Anschaffungskosten den Buchwert seines Anteils an den Eigenkapitalposten anzusetzen hat, der im Einzelabschluss des ursprünglichen MU im Zeitpunkt der Umstrukturierung angesetzt war (Buchwertfortführung). Nach IAS 27.38C (geändert 2008) bzw. IAS (überarbeitet 2011) gilt dies auch für
5 IFRS Aktuell September Unternehmen, bei denen es sich nicht um MU handelt, die ein neues MU einsetzen. Gefragt wurde, inwieweit die Buchwertfortführung auch zwingend zur Anwendung kommt oder zumindest analog angewendet werden darf, wenn - wie in dem der Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalt - in einer Unternehmensgruppe Zwischenholdings eingesetzt werden, die nach der Umstrukturierung mehr als ein TU des ursprünglichen MU halten. Das IFRS IC entschied vorläufig, dass die Vorschriften zur Buchwertfortführung in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen, da es an der hierfür zwingenden Voraussetzung, wonach vor und nach der Umstrukturierung die Vermögenswerte und Schulden der neuen Unternehmensgruppe und der ursprünglichen Unternehmensgruppe bzw. des ursprünglichen Unternehmens dieselben sein müssen, mangelt. Auch eine analoge Anwendung der Vorschriften wird als nicht zulässig angesehen. Daher entschied das IFRS IC vorläufig, die Fragestellung nicht auf seine Agenda zu nehmen. Diskussionen Themen der jüngsten IASB-Sitzungen Der IASB erörterte - teilweise gemeinsam mit dem FASB - folgende Themen auf seiner Juli-Sitzung sowie einer Zusatzsitzung am 28. Juli 2011: Finanzinstrumente: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten: Eine zentrale Zielsetzung des im Jänner 2011 veröffentlichten Standardentwurfs 2011/1, Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, war es, die Vorschriften zur Aufrechnung von Finanzinstrumenten nach IFRS und US-GAAP zu vereinheitlichen (vgl. hierzu im Detail die März 2011-Ausgabe dieses Newsletters). Dieser Versuch wurde zwischenzeitlich aufgegeben, da der IASB und der FASB insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen für die Aufrechnung von Derivaten keine Einigung erzielen konnten. Auf der Juli-Sitzung hat der IASB daher vorläufig entschieden, die bestehenden Regelungen des IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, zur Saldierung im Wesentlichen beizubehalten, und lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte Anpassungen bzw. Klarstellungen vorzunehmen. Am Umfang der im Entwurf vorgesehenen zusätzlichen Anhangangaben hält der Board grundsätzlich fest, er plant allerdings den Anwendungsbereich einzuschränken. Die Veröffentlichung des neuen Standards zur Saldierung ist für das vierte Quartal 2011 geplant. Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Bilanzierung von Forward-Punkten (Forward Points) bei Termingeschäften: Der Standardentwurf /2010/13, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (siehe hierzu die Februar 2011-Ausgabe dieses Newsletter), sieht vor, dass die kumulierten Zeitwertänderungen von gekauften Optionen im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income, OCI) erfasst und die anfänglich gezahlte Zeitwertprämie entweder gemäß den allgemeinen Regelungen reklassifiziert (bei zeitpunktbezogenen Grundgeschäften) oder auf rationaler Basis über den Sicherungszeitraum im Gewinn oder Verlust erfasst wird (bei zeitraumbezogenen Grundgeschäften). Der IASB hat vorläufig entschieden, eine vergleichbare Bilanzierung auch für Forward-Punkte bei Termingeschäften einzuführen. Demnach sollen bei Designation der Sicherungsbeziehung bestehende Forward-Punkte stets über den Sicherungszeitraum auf rationaler Basis im Gewinn oder Verlust erfasst und zwischenzeitliche Zeitwertänderungen im OCI kumuliert werden. Net Position Cash Flow Hedges: Die Designation von Nettopositionen als Grundgeschäft ist gemäß /2010/13 grundsätzlich nicht verboten. Für die Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges) ist allerdings die Restriktion vorgesehen, dass Nettopositionen nur dann zulässig sein sollen, wenn sich die Zahlungsströme der Grundgeschäfte, welche die Nettoposition bilden, innerhalb der
6 IFRS Aktuell September gleichen Berichtsperiode im Gewinn oder Verlust niederschlagen. Der IASB beabsichtigt, diese Restriktion aufzuheben. Allerdings soll die Anwendbarkeit auf Währungssicherungen begrenzt werden. Risikokomponenten: Gemäß /2010/13 ist die Zerlegung finanzieller und nichtfinanzieller Grundgeschäfte und die Designation einzelner Risikokomponenten grundsätzlich zulässig, soweit diese separat identifizierbar und zuverlässig bewertbar sind. Die Inflation wurde in diesem Zusammenhang als Risikokomponente eines finanziellen Grundgeschäfts jedoch explizit für unzulässig erklärt, es sei denn, dass sie vertraglich spezifiziert ist. Dieses strikte Verbot will der IASB aufheben, allerdings Hinweise und Beispiele zur Auslegung der Regelung ergänzen. Bilanzierung von Leasingverträgen: Der IASB hat angekündigt, aufgrund seiner seit August 2010 getroffenen Entscheidungen, die zu zahlreichen Änderungen an den ursprünglich im /2010/9, Leasingverhältnisse, vorgeschlagenen Regelungen führen, einen erneuten Entwurf zur Neuregelung der Leasingbilanzierung zu veröffentlichen (sog. Re-Exposure). Die Veröffentlichung soll nach weiteren Beratungen und der Festlegung der Kommentierungsperiode im 4. Quartal 2011 erfolgen. Die Veröffentlichung eines endgültigen neuen Standards zur Leasingbilanzierung ist für 2012 vorgesehen. IFRS 9, Finanzinstrumente - Verpflichtender Anwendungszeitpunkt: Hierzu wurde mittlerweile der Entwurf einer Änderung des IFRS 9 herausgegeben (siehe unter Entwürfe) Konsultation zum zukünftigen IASB-Projektplan (Agenda Consultation): Der IASB hat mittlerweile ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme zur strategischen Ausrichtung seines zukünftigen Arbeitsplans veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 30. November 2011 abgegeben werden. Verpflichtende Anwendungszeitpunkte und vorzeitige Anwendbarkeit künftiger aus aktuellen Projekten resultierenden Standards: In diesem Zusammenhang entschied der IASB die erneute Veröffentlichung (Re-Exposure) eines Standardentwurfs zur Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen. Diese soll im 3. Quartal 2011 erfolgen. Die endgültige Neuregelung soll frühestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2015 beginnen, anwendbar sein. Sonstiges: Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen Bilanzierung von Versicherungsverträgen Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen Aktuelle Veröffentlichung des New Zealand Institute of Chartered Accountants (NZICA) und des Institute of Chartered Accountants of Scotland (ICAS) zur Verringerung von Angabepflichten in IFRS-Abschlüssen (siehe unter Publikationen) Themen der jüngsten IFRS IC-Sitzung Neben den o.g. endgültigen sowie vorläufigen Agenda-Entscheidungen erörterte das IFRS IC folgende Themen auf seiner Juli-Sitzung 2011: IAS 37, Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen, und IFRIC 6, Verbindlichkeiten, die sich aus der Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben Elektro- und Elektronik-Altgeräte Analoge Anwendung von IFRIC 6: Das IFRS IC hatte eine Bitte um Klarstellung erhalten, ob unter bestimmten Umständen IFRIC 6 per Analogieschluss auch auf andere Abgaben, die ebenfalls an der Teilnahme an einem spezifischen Markt oder an der Durchführung einer spezifischen Geschäftstätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt anknüpfen, angewendet werden sollte, um das verpflichtende Ereignis zu identifizieren. Bei den Sachverhalten, die dem IFRS IC als Beispiele in der Anfrage vorgelegt worden sind (bspw. britische und ungarische Bankenabgabe, an die Bundesregierung zu entrichtende Gebühren durch Pharmaunternehmen in den USA sowie die Eisenbahnsteuer in Frankreich) stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob eine Schuld im Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Marktteilnahme (sog. Activity Date/Period) oder im Zeitpunkt bzw. Zeitraum, aus dem
7 IFRS Aktuell September die Daten zur Berechnung des Abgabenbetrages kommen (sog. Calculation Date/Period), zu erfassen ist. Nachdem in der Juli-Sitzung die Ergebnisse einer Befragung der nationalen Standardsetter zu dieser Thematik und weiteren Untersuchungen durch den Mitarbeiterstab vorgestellt worden waren, beschloss das IFRS IC, die Fragestellung in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. IAS 16, Sachanlagen: Bilanzierung von Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebes im Tagebau: Das IFRS IC hat am 10. August 2011 auf seiner nur Abonnenten zugänglichen Website (sog. Subscriber Side) den Near Final Draft des IFRIC 20, Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebes im Tagebau, veröffentlicht. Über den Inhalt werden wir Sie nach Veröffentlichung der endgültigen Interpretation ausführlich informieren. Sonstiges: IFRS 8, Geschäftssegmente: Zusammenfassung von Geschäftssegmenten und Identifizierung der verantwortlichen Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker) IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen: Erwerb von Anteilen an Vermögenswerten und Schulden einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation) Projektplan Übersicht über die derzeitigen Projekte des IASB Laufende Projekte Letztes Dokument Q3 Q4 Konsolidierung - Investmentgesellschaften 2 Finanzinstrumente (Ersatz des bisherigen IAS 39) Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 9 Kommentierungszeitraum Fortgeführte Anschaffungskosten und / Wertminderung 1, 2 Supplement Re- oder Review Draft Bilanzierung von Sicherungsgeschäften o Generelle Regelungen zum Hedge 1 Accounting Ballot (IFRS Q4) o Sonderregelungen für Macro Hedges Saldierung von finanziellen Vermögens- Ballot (IFRS Q4) werten und finanziellen Verbindlichkeiten 1, 2 Bilanzierung von Leasingverträgen 1,2 Re- IFRS Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen 1, 2 Re- IFRS Bilanzierung von Versicherungsverträgen 2 Re- oder Review Draft Jährlicher Verbesserungsprozess ( ) Agenda-Konsultation Agenda- Konsultation Kommentierungszeitraum Kommentierungszeitraum Ballot Abstimmungsentwurf Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards IFRS International Financial Reporting Standard Re- Erneute Veröffentlichung eines geänderten Entwurfs Review Draft Vorläufiger Entwurf der endgültigen Änderung 1 Memorandum of Understanding (IASB-FASB Milestones) 2 Joint Project (IASB-FASB Collaboration)
8 IFRS Aktuell September AFRAC Stand: 15. Juni 2011 Das AFRAC Arbeitsprogramm gibt einen Überblick über laufende und zukünftige AFRAC Facharbeiten. Den geplanten Veröffentlichungen liegen aktuelle Schätzungen zugrunde. Die Änderungen zum vorigen Arbeitsprogramm sind rot markiert. geplant laufende/abgeschlossene Projekte: Q Q Aktualisierung der iwp Richtlinie 4 zur unternehmensrechtlichen Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co KG E-St E-St Behandlung der Abfertigungsansprüche "alt" nach IAS 19 E-St E-St Unternehmensrechtlicher Werterhellungszeitraum St St Prüfung des Corporate Governance-Berichts St St Überarbeitung der Stellungnahme "Der Corporate Governance-Bericht nach 243b UGB" E-St Geschäftsjahr im Konzernabschluss UGB vs. BörseG Überarbeitung der Stellungnahme "Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten" E-St E-St Abkürzungen: DP=Diskussionspapier, E=Entwurf, K=Kommentar, St=Stellungnahme Aktuelle Ergebnisse aus der Facharbeit des AFRAC: Entwürfe von Stellungnahmen August 2011 Die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG Service Publikationen Losing the excess baggage - reducing disclosures in financial statements to what s important Herausgegeben von ICAS und NZICA 2011, 142 Seiten Im Oktober 2010 gab der IASB den Auftrag an eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Institute of Chartered Accountants of Scotland (ICAS) und des New Zealand Institute of Chartered Accountants (NZICA), die bestehenden Angabepflichten in den IFRS zu reviewen und Änderungs- oder Streichungsvorschläge zu machen. Hintergrund waren u.a. Bedenken über den wachsenden Umfang von Finanzberichten, mit der damit verbundenen Gefahr, aufgrund der Vielzahl der Daten, wesentliche Inhalte zu übersehen. Das nunmehr von den genannten Institutionen vorgelegte Dokument schlägt die Streichung oder Änderung zahlreicher derzeitiger Angabepflichten vor. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, klarer zu stellen, dass nur wesentliche Informationen anzugeben sind, indem in den einzelnen Standards selbst explizit hierauf hingewiesen werden soll und darüber hinaus eine Unterscheidung zwischen wesentlichen angabepflichtigen Posten und im Anhang anzugebenden wesentlichen Informationen vorgeschlagen wird. Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden erbeten. Sie können die Publikation im PDF-Format über den folgenden Link herunterladen:
9 IFRS Aktuell September Practical guide to IFRS - Joint arrangements: a new approach to an age-old business issue Herausgegeben von PwC Juli 2011, 23 Seiten Der neue Leitfaden stellt wesentliche Vorschriften sowie die sich aus PwC-Sicht hieraus ergebenden Auswirkungen des neu veröffentlichten Standards IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, dar. Sie können die Publikation im PDF-Format über folgenden Link herunterladen: Practical guide to IFRS - Joint arrangements: a significant issue for the telecommunications industry Herausgegeben von PwC Juli 2011, 6 Seiten Bei dieser Publikation handelt es sich um eine industriespezifische Ergänzung zum o.g. Leitfaden, die explizit auf Auswirkungen des IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, auf Unternehmen der Telekommunikationsbranche eingeht. Sie können die Publikation im PDF-Format über den folgenden Link herunterladen: Practical guide to IFRS - Consolidated financial statements: redefining control Herausgegeben von PwC Juli 2011, 36 Seiten Dieser Leitfaden erläutert ausführlich die Neuregelungen des IFRS 10, Konzernabschlüsse, und stellt die sich aus PwC-Sicht ergebenden Auswirkungen dar. Sie können die Publikation im PDF-Format über den folgenden Link herunterladen: Practical guide to IFRS - IAS 19 amendment to significantly affect the reporting of employee benefits Herausgegeben von PwC August 2011, 8 Seiten Die Publikation erläutert die kürzlich veröffentlichten Änderungen des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, und beschreibt sich aus PwC-Sicht ergebende Auswirkungen. Sie können die Publikation im PDF-Format über den folgenden Link herunterladen:
10 IFRS Aktuell September PwC Seminare Expertenforum - Trends und Perspektiven der Internationalen Rechnungslegung ausgewählte Experten Neuerungen in der IFRS-Konsolidierung (eine Kooperation mit pmone F. Tomann R. Vogel /Tagetik) Mieten, Leasen, Kaufen? Das Ende der Off-Balance-Bilanzierung in den R. Vogel IFRS zeichnet sich ab The Art of Consolidation (eine Veranstaltung von pmone/tagetik in Kooperation mit der Academy von PwC) ) Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach UGB mit Exkurs auf die IFRS A. Milla J. Plass F. Tomann R. Vogel A. Milla R. Vogel 2 Tage Congress Center Rosengarten Mannheim 3 Stunden PwC Wien 2 Stunden PwC Wien 1 Halbtag Hotel Le Meridien Wien 1 Tag PwC Wien IFRS Update A. Milla R. Vogel 1 Halbtag PwC Wien Kontakt PwC Academy: Maria-Christina Sorko Tel.: pwc.academy@at.pwc.com Falls Sie zu den Themen dieser Ausgabe Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC-Betreuer oder an einen unserer IFRS- Spezialisten: aslan.milla@at.pwc.com raoul.vogel@at.pwc.com sabine.dam-ratzesberger@at.pwc.com Alle Ausgaben von IFRS Aktuell und IFRS News finden Sie unter: Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Aslan Milla, Raoul Vogel, Sabine Dam-Ratzesberger Kontakt: IFRS.Aktuell@at.pwc.com Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. PwC übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. PwC lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab.
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