BOLLETTINO UFFICIALE - AMTSBLATT
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1 BOLLETTINO UFFICIALE DELLA REGIONE AUTONOMA TRENTINO-ALTO ADIGE Registrazione Tribunale di Trento: n. 290 del Iscrizione al ROC n dell Indirizzo della Redazione: Trento, via Gazzoletti 2 Direttore responsabile: Hedwig Kapeller AMTSBLATT DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL Eintragung beim Landesgericht Trient: Nr. 290 vom Eintragung im ROC Nr vom Adresse der Redaktion: Trient, via Gazzoletti 2 Verantwortlicher Direktor: Hedwig Kapeller ANNO JAHRGANG PARTE PRIMA E SECONDA ERSTER UND ZWEITER TEIL BOLLETTINO UFFICIALE - AMTSBLATT DELLA REGIONE AUTONOMA DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-ALTO ADIGE/SÜDTIROL N./Nr. 29 ottobre 2013 Supplemento n Oktober 2013 Beiblatt Nr. 1 SOMMARIO INHALTSVERZEICHNIS Anno 2013 Jahr 2013 PARTE 1 Deliberazioni Provincia Autonoma di Bolzano - Alto Adige [86444] DELIBERAZIONE DELLA GIUNTA PROVINCIALE del 21 ottobre 2013, n Ordinamento provinciale dei 4 anni e dei percorsi formativi per adulti della formazione professionale agricola, forestale e di economia domestica per il raggiungimento del diploma professionale... P TEIL Beschlüsse Autonome Provinz Bozen - Südtirol [86444] BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 21. Oktober 2013, Nr Rahmenlehrpläne der 4. Jahre und des 2. Bildungswegs der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung zur Erlangung des Berufsbildungsdiploms... S. 2
2 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 2 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Beschluss Deliberazione der Landesregierung della Giunta Provinciale Nr Sitzung vom Seduta del 21/10/2013 Rahmenlehrpläne der 4. Jahre und des 2. Bildungswegs der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung zur Erlangung des Berufsbildungsdiploms Betreff: Oggetto: Ordinamento provinciale dei 4 anni e dei percorsi formativi per adulti della formazione professionale agricola, forestale e di economia domestica per il raggiungimento del diploma professionale Vorschlag vorbereitet von Abteilung / Amt Nr. 22 Proposta elaborata dalla Ripartizione / Ufficio n.
3 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 3 DIE LANDESREGIERUNG LA GIUNTA PROVINCIALE nimmt folgende Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte und Sachverhalte zur Kenntnis: Art. 5 des Landesgesetzes vom 12. November 1992, Nr. 40, der vorsieht, dass die Landesregierung, die Programme der Berufsbildungskurse sowie die Gliederung und die Inhalte der Prüfungen zur Erlangung der beruflichen Qualifikationen genehmigt, wobei die auf staatlicher Ebene festgelegten Mindeststandards eingehalten werden müssen; das Dekret des Landeshauptmanns vom 12. November 1993, Nr. 35, das die Durchführungsverordnung zu Art. 5 des Landesgesetzes Nr. 40 vom 12. November 1992 genehmigt; die Art. 5 und 7 des Landesgesetzes vom 24. September 2010, Nr. 11, zur Oberstufe des Bildungssystems des Landes Südtirol; das Legislativdekret vom 17. Oktober 2005, Nr. 226 zu den allgemeinen Bestimmungen und Pflichtleistungen in der Oberstufe des Bildungssystems, Abschnitt III; den Beschluss der Landesregierung vom 13. September 2004, Nr zur Einführung des 4. Schuljahres an den Fachschulen der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung; die Empfehlungen des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu den Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (2006/962/EG) und vom 23. April 2008 zur Errichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (2008/C111/01); die Abkommen zwischen Staat und Regionen vom 29. April 2010, umgesetzt mit dem Interministerialdekret vom 15. Juni 2010, und vom 27. Juli 2011, umgesetzt mit dem Interministerialdekret von 11. November 2011, zu den nationalen Bildungsstandards der Berufsbildung; den Beschluss der Landesregierung vom 16. Juli 2012, Nr zu den ha preso atto delle seguenti disposizioni normative, atti amministrativi e circostanze: l art 5 della Legge provinciale del 12 novembre 1992, n. 40, che prevede che la Giunta provinciale approvi i programmi dei corsi formativi nonché l'articolazione e i contenuti delle prove d'esame per il conseguimento delle qualifiche e dei diplomi professionali e di abilitazione, considerando come minimi i livelli essenziali determinati a livello nazionale; il Decreto del Presidente della Giunta provinciale 9 settembre 1993, n. 35, che approva il regolamento di esecuzione dell'articolo 5 della legge provinciale 12 novembre 1992, n. 40, concernente l'ordinamento della formazione professionale; gli art. 5 e 7 della Legge provinciale del 24 settembre 2010, n. 11, sul secondo ciclo di istruzione e formazione della Provincia autonoma di Bolzano; il decreto legislativo del 17 ottobre 2005, n. 226 sulle norme generali e i livelli essenziali delle prestazioni relativi al secondo ciclo del sistema educativo di istruzione e formazione, Capo III; la delibera della Giunta Provinciale del 13 settembre 2004, n sull introduzione del 4nno scolastico nelle scuole di formazione professionale agricola, forestale e di economia domestica; le raccomandazioni del Parlamento Europeo e del Consiglio del 18 dicembre 2006 sulle competenze chiave per l apprendimento permanente (2006/962/CE) e del 23 aprile 2008 sulla costituzione del Quadro europeo delle qualifiche per l apprendimento permanente (2008/C111/01); gli Accordi Stato-Regioni del 29 aprile 2010, recepito con Decreto Interministeriale del 15 giugno 2010, e del 27. luglio 2011, recepito con Decreto Interministeriale del 11 novembre 2011, riguardante gli atti necessari per il passaggio a nuovo orientamento dei percorsi di istruzione e formazione professionale; la delibera della Giunta Provinciale del 16 luglio 2012, n sulle indicazioni 2
4 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 4 Rahmenrichtlinien des Landes für die Festlegung der Curricula in der Berufsbildung gemäß Art. 10 des Landesgesetzes vom 24. September 2010, Nr. 11 Die Oberstufe des Bildungssystems des Landes Südtirol ; den Beschluss der Landesregierung vom 14. Juli 2003 zur Umsetzung des Gesetzes vom 28. März 2003, Nr. 53 in Südtirol; den Beschluss der Landesregierung vom 29. November 2004, Nr zur Einführung der Fachschule für Hauswirtschaft in Teilzeitform als zweiter Bildungsweg und in das Gutachten des deutschen Schulamtes vom , Prot. Nr. EF/MS /14947; den Beschluss der Landesregierung vom 6. Februar 2006, Nr. 335, zur Neuausrichtung der Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung und Einführung des 4. Schuljahres; den Beschluss der Landesregierung vom 14. März 2011, Nr. 363, zu den Bestimmungen über die Abschlussprüfungen an den Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft der Abteilung 22 stellt fest, dass die bestehenden Lehrprogramme des 4. Jahres der land-, forstund hauswirtschaftlichen Berufsbildung an die auf Staatsebene eingeführten Bildungsstandards der Berufsbildung und an die Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst werden müssen, damit die staatsweite Anerkennung der Berufsqualifikationen in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens (4. Niveau) sichergestellt werden kann; berücksichtigt, dass die Rahmenlehrpläne des 4. Jahres sowie des 2. Bildungsweges der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung ein zusammenfassendes Dokument sind, das Bildungsbereiche beschreibt, und für die Planung der Curricula an den jeweiligen Fachschulen den Lehrkräften Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die die Lernergebnisse der einzelnen Unterrichtsfächer in Form von Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen beschreiben; provinciali per la definizione dei curricoli dell istruzione e formazione professionale di cui all articolo 10 della Legge provinciale del 24 settembre 2010, n. 11, Secondo ciclo di istruzione e formazione della Provincia autonoma di Bolzano ; la delibera della Giunta provinciale del 14 luglio 2003 sull attuazione della legge del 28 marzo 2003, n. 53 nella Provincia Autonoma di Bolzano; la delibera della Giunta provinciale del 29 novembre 2004 sull introduzione della scuola professionale di economia domestica a tempo parziale come recupero di istruzione scolastica e il parere dell intendenza scolastica tedesca del 14 luglio 2004, n. prot. EF/MS /14947; la delibera della Giunta provinciale del 6 febbraio 2006, n. 335 sul nuovo orientamento delle scuole professionali di economia domestica e trasformazione agroalimentare e introduzione del 4 anno scolastico; la delibera della Giunta provinciale del 14 marzo 2011, n. 363 sulle norme dell esame finale delle scuole professionali agricole, forestali e di economia domestica della ripartizione 22 nota che gli attuali programmi del 4 anno della formazione professionale agricola, forestale e di economia domestica devono essere ridefiniti sotto la luce degli standard formativi minimi introdotti a livello nazionale ed in riferimento all evoluzione dei fabbisogni formativi emergenti a livello provinciale ai fini del riconoscimento nazionale delle qualifiche in coerenza rispetto ai risultati dell apprendimento previsti dal Quadro Europeo (4 livello); considera che l ordinamento del 4 anno e dei percorsi formativi per adulti della formazione professionale agricola, forestale e di economia domestica è una documentazione a sintesi che descrive aree di apprendimento e che per la progettazione del curricolo dei percorsi nelle singole scuole verranno messo a disposizione agli insegnanti delle linee guida che descrivono i risultati di apprendimento delle singole materie in forma di competenze, abilità e conoscenze; beschließ t delibera 3
5 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 5 einstimmig in gesetzmäßiger Weise die Bildungsstandards der nachfolgend angeführten Berufsbilder und die beiliegenden Rahmenlehrpläne der 4. Jahre und des 2. Bildungsweges der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung zur Erlangung des Berufsbildungsdiploms Landwirtschaftlicher Betriebsleiter/ landwirtschaftliche Betriebsleiterin Spezialisierte Fachkraft für Agrotourismus und Großhaushalte a voti unanimi legalmente espressi di approvare gli standard formativi per le seguenti figure professionali e l ordinamento provinciale dei percorsi dei 4 anni e dei percorsi formativi per adulti della formazione professionale agricola, forestale e di economia domestica per ottenere il diploma professionale di tecnico agricolo tecnico dei servizi di accoglienza e ospitalità sociale e turistico-rurale zu genehmigen Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino Südtirol veröffentlicht. La presente deliberazione sarà pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione Trentino-Alto Adige. DER LANDESHAUPTMANN IL PRESIDENTE DELLA PROVINCIA Dr. Luis Durnwalder DER GENERALSEKRETÄR DER L.R. IL SEGRETARIO GENERALE DELLA G.P. Dr. Hermann Berger 4
6 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 6 RAHMENLEHRPLÄNE DER 4. JAHRE UND DES 2. BILDUNGSWEGES DER LAND-, FORST- UND HAUSWIRTSCHAFTLICHEN BERUFSBILDUNG ZUR ERLANGUNG DES BERUFSBILDUNGSDIPLOMS 5
7 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 7 INHALTSVERZEICHNIS LANDWIRTSCHAFT Berufsbild Landwirtschaftlicher Betriebsleiter/ Landwirtschaftliche Betriebsleiterin Berufsqualifizierende Bildungsbereiche Unternehmensführung und Betriebsorganisation Technische und technologische Abläufe Kommunikation Stundentafel HAUSWIRTSCHAFT Berufsbild Spezialisierte Fachkraft für Agrotourismus und Großhaushalte Berufsqualifizierende Bildungsbereiche des 4. Jahres und des 2. Bildungsweges Unternehmensführung und Betriebsorganisation Versorgungsmanagement Personalführung Project work Kommunikation Stundentafeln Stundentafel des 4. Jahres Stundentafel des 2. Bildungsweges 6
8 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 8 LANDWIRTSCHAFT 7
9 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 9 BERUFSBILD Landwirtschaftlicher Betriebsleiter/ landwirtschaftliche Betriebsleiterin Fachrichtung: Obstbau Obst- und Weinbau Nutztierhaltung Forstwirtschaft 8
10 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 10 Landwirtschaftlicher Betriebsleiter/ landwirtschaftliche Betriebsleiterin Bildungsstandard für das Berufsbild 9
11 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 11 Bezeichnung des Berufsbilds LANDWIRTSCHAFTLICHER BETRIEBSLEITER / LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSLEITRIN Referenzierungen des Berufsbilds Entsprechende Berufe gemäß NUP/ISTAT Wirtschaftstätigkeiten nach ATECO 2007/ISTAT 6 Handwerker; Facharbeiter und Landwirte Landwirte, landwirtschaftliche Facharbeiter Viehzüchter und Fachkräfte im Bereich Tierzucht Vieh- und Landwirte 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger Pflanzen Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen Blumenanbau und Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen Damit verbundene/s Berufsbild/er und Fachrichtungen des gesamtstaatlichen Verzeichnisses Kurze Beschreibung des Berufsbilds TECHNIKER FÜR LANDWIRTSCHAFT Der landwirtschaftliche Betriebsleiter/die landwirtschaftliche Betriebsleiterin setzt die Führungs-, Betriebs- und Produktionsabläufe um. Zu diesem Zweck ermittelt er/sie die Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens unter Berücksichtigung der geographischen Gegebenheiten und des Produktionsumfelds, plant er/sie die Betriebsorganisation, trifft er/sie Maßnahmen zur ständigen Verbesserung, prüft und beurteilt er/sie die Ergebnisse. Er/sie ist dabei auch für die Überwachung der von anderen ausgeführten Arbeiten verantwortlich. Die fachliche Ausbildung im Einsatz spezifischer Methoden, Mittel und Informationen zu den jeweiligen Produktionsschwerpunkten ermöglicht es ihm/ihr, Tätigkeiten in folgenden Bereichen durchzuführen: Führung des landwirtschaftlichen Betriebes, wobei er/sie über die notwendigen Kenntnisse zur Auswahl des Produktionszweiges, der Investitionen und der Vermarktungsketten verfügt, Verwaltung und Buchhaltung, Unterstützung bei der Planung, Organisation/Kontrolle der Arbeitsabläufe, Beurteilung des Prozesses/Produkts. Für das Berufsbild prägende Arbeitsprozesse LANDWIRTSCHAFTLICHES MANAGEMENT Betriebsorganisation Kontakte zu den Lieferanten Prozess- und Produktkontrolle 10
12 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 12 Kundenbetreuung Arbeitsorganisation Produktion Berufliche/r Referenzbereich/e Er/sie findet Beschäftigung als Jungunternehmer/in und/oder als Arbeitnehmer/in in landwirtschaftlichen Betrieben. Berufsspezifische Zertifizierungen und Bescheinigungen Abhängig vom Bildungsweg Zuordnung des Abschlusses zum Europäischen Qualifikationsrahmen Niveau 4 Voraussichtliche Aufstiegsmöglichkeiten Er/sie kann nach der Aneignung weiterer Kompetenzen technische Aufgaben auch auf höherer Ebene übernehmen. Berufliche Weiterentwicklung Die vorhersehbaren Weiterentwicklungen der Arbeitstechniken, die fortschreitende Mechanisierung, die Einführung neuer Materialen und Produkte führen zu einer ständigen Anpassung und weiteren Spezialisierung des Berufsbildes. Persönliche Ressourcen Genauigkeit Ordnungssinn Ästhetisches Empfinden handwerkliche Geschicklichkeit Fähigkeit, Veränderungen positiv wahrzunehmen Problemlösefähigkeit Kooperationsfähigkeit Lernbereitschaft 11
13 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 13 BERUFSFACHLICHE KOMPETENZEN TÄTIGKEITEN KOMPETENZEN FERTIGKEITEN GRUNDKENNTNISSE BETRIEBSORGANISATION Tätigkeiten: - Auswahl des Produktionszweigs - Bestimmung von Ressourcen, Zeitaufwand und Kosten - Bestimmung der Investitionen - Verwaltung und Buchhaltung - Marktanalyse - Lagerverwaltung Produktionszweig sowie Art und Form der Produktion unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen auswählen (*) Produktionsziele festlegen und dabei die für die Produktion erforderlichen Personalressourcen, Produktionsmittel, Zeitaufwand und Kosten bestimmen (*) Rahmenbedingungen bewerten, welche sich auf die Produktionsergebnisse auswirken (*) Verfahren und Techniken anwenden, um Informationen über die Rahmenbedingungen einzuholen Techniken zur Analyse der Nachfrage und der Markttrends anwenden (*) Verfügbare Personalressourcen und Produktionsmittel erheben Kriterien zur Planung der Produktionsprozesse anwenden(*) Techniken zur Analyse des Zeitaufwands und der eingesetzten Arbeitsmethoden anwenden Verfahren zur Kostenanalyse anwenden Voraussetzungen und Möglichkeiten des (geografischen, wirtschaftlichen usw.) Betriebsumfeldes Produktionszweige des Sektors und dessen Sonderformen (*) Techniken zur Analyse der Nachfrage und der Markttrends Techniken zur Datenerhebung und Auswertung von Informationen berufsspezifische Geräte, Personal- und technologische Ressourcen (*) Grundlagen der Budgetierung Grundlagen der Kostenkalkulation Grundlagen der Betriebs- und Arbeitsorganisation Techniken zur Erstellung von Kostenvoranschlägen und Abrechnungen Techniken zur Planung der Produktionsprozesse (*) Mittel zur Planung der Arbeitsabläufe verwenden Methoden zur Darstellung von Kostenaufstellungen anwenden 12
14 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 14 BERUFSFACHLICHE KOMPETENZEN TÄTIGKEITEN KOMPETENZEN FERTIGKEITEN GRUNDKENNTNISSE Investitionsentscheidungen auf der Grundlage von Schätzungen über die Rentabilität und die Auswirkungen auf den Gewinn treffen (*) Betriebliche Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten erledigen und Betriebsergebnisse erfassen und beurteilen Art und Umfang von Investitionen für Maschinen, Geräte, Gebäude und Personal bewerten (*) Techniken zur Auswahl von Finanzierungen anwenden Techniken zur Ertragsschätzung anwenden Techniken zur Analyse der Nachfrage und der Markttrends anwenden (*) Verfahren zur Verwaltung und Registrierung der buchhalterischen Dokumente anwenden Verwaltungs- und Buchhaltungssoftware verwenden Buchhaltungsergebnisse auswerten Ergebnisse der Buchhaltung für strategisch - unternehmerische Entscheidungen nutzen Bereichsspezifische Geräte und Technologien (*) Eigenschaften der relevanten Märkte (*) Grundlagen der Analyse von Marktentwicklungen Grundlagen in Wirtschaft und Unternehmensorganisation Methoden zur Berechnung der Gewinnschwelle (break-even point) Techniken zur Kundenanalyse und -segmentierung Grundlagen der allgemeinen Buchhaltung Verwaltungs- und finanzrechtliche Bestimmungen Verwaltungs- und Buchhaltungsabläufe MwSt.-Registerführung Anwendungssoftware für die Buchhaltung Techniken zur laufenden Überprüfung und Kontrolle der buchhalterischen Erhebungen 13
15 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 15 BERUFSFACHLICHE KOMPETENZEN TÄTIGKEITEN KOMPETENZEN FERTIGKEITEN GRUNDKENNTNISSE Anforderungen und Trends des Marktes erkennen und interpretieren (*) Kriterien zur Planung von Produktionsprozessen anwenden (*) Relevante Märkte (*) Techniken der Marktanalyse Marketingtechniken Produktion und Markttrends aufeinander abstimmen (*) Marketingstrategien ausarbeiten Lagerung und Aufbewahrung von Erzeugnissen des Betriebs, von Waren und Vorräten vornehmen (*) Techniken zur Lagerung der Produkte und Vorräte anwenden (*) Sicherheitsbestimmungen bei der Lagerung einhalten (*) Grundlagen in Logistik (*) Hygienebestimmungen im Nahrungsmittelbereich (*) Wichtigste Betriebssysteme und Softwareanwendungen für die Verwaltung der Vorräte Lagerungstechniken und -systeme (*) KONTAKTE ZU DEN LIEFERANTEN Tätigkeiten: - Kontrolle der Lagerbestände - Bedarfserhebung - Auftragserteilung - Beurteilung und Auswahl der Lieferanten - Gewährleistung der Versorgung - Verwaltung der Vorräte Den Bedarf an Materialien, Produkten, Maschinen und Geräten erheben, entsprechende Angebote von Lieferanten einholen und die Abwicklung des Ankaufs durchführen(*) Verbrauch und Bedarf an Materialien und Geräten mit Hilfe geeigneter Analysemethoden ermitteln(*) Materialien und Geräten nach entsprechenden Kriterien auswählen (*) Materialien und Geräten mit Hilfe geeigneter Methoden auswählen(*) Bereichsspezifische Geräte und Materialien (*) Grundlagen der Buchhaltung Grundlagen des Vertragswesens im Bezug auf Lieferungen Grundlagen der Wirtschaftstechnik Lieferverfahren und -techniken (*) Techniken zur Verwaltung von Vorräten und Lagerbeständen (*) Lieferanten mit Hilfe geeigneter Verfahren beurteilen und auswählen 14
16 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 16 BERUFSFACHLICHE KOMPETENZEN TÄTIGKEITEN KOMPETENZEN FERTIGKEITEN GRUNDKENNTNISSE Angebote mit Hilfe geeigneter Verfahren auswerten Verfahren zur Beurteilung der Qualität von Lieferungen anwenden (*) Verfahren zur Auftragsverwaltung anwenden Verfahren zur Beanstandung von Lieferungen anwenden (*) Methoden zur Verwaltung von Vorräten und Lagerbeständen anwenden (*) PROZESS- UND PRODUKTKONTROLLE Tätigkeit: - Kontrolle und Beurteilung des Prozesses und des Produkts Zwischen- und Endergebnisse des Betriebs auswerten und überprüfen, ob sie mit den qualitativen und quantitativen Zielsetzungen des Geschäftsplans übereinstimmen (*) Kontroll- und Überwachungspläne mit Hilfe geeigneter Techniken erstellen (*) Mess- und Kontrollinstrumente anwenden Formulare und Modalitäten zum Verfassen von technischen Berichten einsetzen Formulare und Modalitäten zum Verfassen von technischen Berichten Einschlägige Gesetzesbestimmungen (*) Kontrollverfahren und -techniken (*) 15
17 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 17 BERUFSFACHLICHE KOMPETENZEN TÄTIGKEITEN KOMPETENZEN FERTIGKEITEN GRUNDKENNTNISSE KUNDENBETREUUNG Tätigkeiten: - Erhebung der Bedürfnisse von Kunden/Auftraggebern - Organisation der Kundenbetreuung Auf die Bedürfnisse von Kunden und Auftraggeber eingehen, indem die verfügbaren technischen und technologischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden (*) Geeignete Interaktionsmethoden in Bezug auf Kunden und Auftraggeber anwenden Methoden zur Erhebung der Kunden-/Auftraggeber - Zufriedenheit anwenden Beschwerden und Nachfragen bewerten und überprüfen, ob technische Mängel vorliegen Bereichsspezifische Geräte und Materialien (*) Grundlagen in Sachen Kundenzufriedenheit Prinzipien der Treuebindung von Kunden/Auftraggebern Techniken der Kundenanalyse Zuhören und Kommunikation Verhandlungs- und Problemlösetechniken ARBEITSORGANISATION Tätigkeiten: - Planung - Koordinierung und Überwachung - Kontrolle der Arbeitsfortschritte - Optimierung der Betriebsabläufe - Arbeitsanleitung - Gefahrenprävention Arbeitsabläufe planen und organisieren (*) sowie die Arbeitsausführung kontrollieren Geeignete Kriterien anwenden, um Aufgaben zuzuweisen und um die Arbeitsweise sowie die Reihenfolge und den Zeitaufwand der Tätigkeiten festzulegen (*) Mängel feststellen und auf nicht korrekte Ausführungen hinweisen Instandhaltung und Reparatur von Maschinen, Geräten, Gebäuden und Anlagen veranlassen (*) Probleme bei der Ausführung feststellen (*) Geräte, Personalressourcen und technologische Hilfsmittel (*) Grundlagen in Arbeitsorganisation (*) Für den Bereich typische Anlagen, Maschinen und Bauwerke (*) Die wichtigsten Qualitätsmanagementsysteme Strategien und Techniken zur Ergebnisoptimierung und zur Beseitigung eventueller Schwachpunkte (*) Produktionstechniken (*) 16
18 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 18 BERUFSFACHLICHE KOMPETENZEN TÄTIGKEITEN KOMPETTENZEN FERTIGKEITEN GRUNDKENNTNISSE Mögliche Risiken für die Sicherheit, die Gesundheit und die Umwelt ermitteln und das Bewusstsein für Vorbeugemaßnahmen und ein korrektes Verhalten stärken Geeignete Kriterien anwenden, um den korrekten Einsatz von Vorbeugemaßnahmen zu bewerten Verfahren zur Feststellung und Meldung von Übertretungen anwenden Verhaltensweisen zur Vermeidung von Gefahrensituationen aufzeigen Ges.vertr. Dekr. 81/2008 Grundlagen in Ergonomie Methoden zur Behebung von Sicherheitsrisiken Umweltauflagen und Umweltverschmutzung Werbestrategien Techniken der Berichterstattung Techniken zur Erhebung der Risikosituationen PRODUKTION Tätigkeiten: - Erledigungen im Zusammenhang mit der Produktion Geeignete Prinzipien, Materialien, Techniken und Technologien kennen, um die Produktion und die Qualität der Produkte zu optimieren (*) Vorschläge zur Verbesserung der Organisation und Gestaltung des Arbeitsplatzes ausarbeiten, um Gefahren zu vermeiden Fortschrittliche Produktionstechniken ausfindig machen (*) Fortschrittliche Produktionstechniken auswählen und umsetzen (*) Eigenschaften einer Produktionsstätte beurteilen (*) Die verschiedenen Produktionstechniken je nach Kontext und Situation bestmöglich nutzen (*) Fortschrittliche Produktionstechniken (*) Grundlagen der Naturwissenschaften bezogen auf die einzelnen Produktionsbereiche (*) Grundlagen im Bereich Fachrechnen bezogen auf die einzelnen Produktionsbereiche (*) Standortansprüche und klimatische Voraussetzungen für die verschiedenen Erzeugnisse (*) Relevante Märkte: Eigenschaften und Trends Techniken zur Berechnung und Messungen der verschiedenen Produktionsweisen anwenden (*) 17
19 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 19 Durch Marktanalysen neue Produktnischen ausfindig machen (*) (*) Die Kompetenzen (sowie entsprechenden Fertigkeiten und Grundkenntnisse) beziehen sich auf die Produktionsschwerpunkte (Obstbau, Obst- und Weinbau, Nutztierhaltung, Forstwirtschaft), die aufgrund ihrer regionalen Bedeutung Eingang in die Schulprogramme gefunden haben. 18
20 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 20 BERUFSQUALIFIZIERENDE BILDUNGSBEREICHE Unternehmensführung und Betriebsorganisation Technische und technologische Abläufe Kommunikation 19
21 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 21 BILDUNGSBEREICH UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND BETRIEBSORGANISATION Das Anforderungsprofil des Bildungsbereichs am Ende des vierten Jahres versetzt die Schülerin/den Schüler in die Lage - den Produktionszweig sowie die Art und Form der Produktion unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen auszuwählen (*) - die Produktionsziele festzulegen und dabei die für die Produktion erforderlichen Personalressourcen, Produktionsmittel, Zeitaufwand und Kosten zu bestimmen (*) - Investitionsentscheidungen auf der Grundlage von Schätzungen über die Rentabilität und die Auswirkungen auf den Gewinn zu treffen (*) - die betrieblichen Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten zu erledigen und die Geschäftsergebnisse zu kontrollieren und zu beurteilen - die Anforderungen und Trends des Marktes zu erkennen und richtig einzuschätzen (*) - den Bedarf an Materialien, Produkten, Maschinen und Geräten zu erheben, entsprechende Angebote von Lieferanten einzuholen und die Abwicklung des Ankaufs durchzuführen (*) - die Berufsorganisationen und -verbände im engeren und weiteren Einzugsgebiet zu kennen, um sie für persönliche Belange und betriebliche Erfordernisse nutzen zu können(*) BILDUNGSPROFIL KOMPETENZEN Am Ende des vierten Jahres ist die Schülerin/der Schüler in der Lage: - eine quantitative und qualitative Bewertung von technischen Aspekten der Betriebsverwaltung vorzunehmen (*) - die Berufsorganisationen und -verbände im engeren und weiteren Einzugsgebiet zu kennen, um sie für persönliche Belange und betriebliche Erfordernisse nutzen zu können (*) GRUNDKENNTNISSE - bereichsspezifische Geräte, Personal- und technologische Ressourcen (*) - Eigenschaften der relevanten Märkte (*) - Voraussetzungen und Möglichkeiten des (geografischen, wirtschaftlichen usw.) Betriebsumfeldes - Grundlagen der Analyse von Marktentwicklungen - Grundlagen der Budgetierung - Grundlagen der allgemeinen Buchhaltung - Grundlagen der Kostenkalkulation - Grundlagen des Vertragswesens im Bezug auf Lieferungen FERTIGKEITEN - Rahmenbedingungen bewerten, welche sich auf die Produktionsergebnisse auswirken (*) - Verfahren und Techniken anwenden, um Informationen über die Rahmenbedingungen einzuholen - Techniken zur Analyse der Nachfrage und der Markttrends anwenden (*) - Kriterien zur Planung der Produktionsprozesse anwenden (*) - Techniken zur Analyse des Zeitaufwands und der eingesetzten Methoden anwenden - Techniken zur Kostenanalyse anwenden - Mittel zur Planung der Arbeitsabläufe verwenden 20
22 Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 Nr. 44/I-II 22 - Grundlagen im Agrarrecht - Grundlagen in Wirtschaft und Unternehmensorganisation - Grundlagen der Betriebs- und Arbeitsorganisation - Grundlagen der Handelstechnik - Methoden zur Berechnung der Gewinnschwelle (break-even point) - verwaltungs- und finanzrechtliche Bestimmungen - Lieferverfahren und -techniken (*) - Anwendungssoftware für die Buchhaltung - Techniken zur Analyse der Nachfrage und der Markttrends - Techniken zur Kundenanalyse und - segmentierung - Techniken zur Erstellung von Kostenvoranschlägen und Abrechnungen - Techniken zur Verwaltung von Vorräten und Lagerbeständen (*) - Marketingtechniken - Techniken zur Planung der Produktionsprozesse (*) - Techniken zur Datenerhebung und Auswertung von Informationen - lokale, für den Bereich relevante Verbände und Dienste (*) - Berufsvereinigungen und Anwendergemeinschaften ( communities of practice ) (*) - Merkmale und Gepflogenheiten der wichtigsten Fachjargons (in den Bereichen Wirtschaft, Recht, Verwaltung, Technik) - Entscheidungsfindungsprozesse, Formen und Methoden der demokratischen Mitbestimmung in den verschiedenen Bereichen der Berufswelt (*) - Techniken zur Erstellung von Kostenberichten anwenden - Die Art und den Umfang von Investitionen für Maschinen, Geräte, Gebäude und Personal bewerten (*) - Techniken zur Auswahl von Finanzierungen anwenden - Techniken zur Gewinnschätzung anwenden - Verfahren zur Verwaltung und Registrierung der Buchhaltungsunterlagen anwenden - Verwaltungs- und Buchhaltungssoftware verwenden - Buchhaltungsergebnisse beurteilen - Ergebnisse der Buchhaltung für strategisch - unternehmerische Entscheidungen nutzen - Marketingstrategien ausarbeiten - Techniken zur Analyse des Verbrauchs und des Bedarfs an Material und Geräten anwenden (*) - Kriterien zur Auswahl von Material und Geräten anwenden (*) - Kriterien und Techniken zur Beschaffung und Lagerung von Material und Geräten anwenden (*) - Techniken zur Auswahl von Lieferanten anwenden - Techniken zur Bewertung von Angeboten anwenden - Verfahren zur Beurteilung der Qualität von Lieferungen anwenden (*) - Verfahren zur Auftragsverwaltung anwenden - Verfahren zur Beanstandung von Lieferungen anwenden (*) - Methoden zur Verwaltung von Vorräten und Lagerbeständen anwenden (*) - Den Aufbau, die Möglichkeiten zur Mitbestimmung und zur Ausübung von Rechten und Pflichten der Berufsgemeinschaften im engeren und erweiterten Einzugsgebiet kennen (*) - Die berufsspezifischen Informationen (*) erfassen, welche von den verschiedenen Quellen zur Verfügung gestellt werden - Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung in verschiedenen Bereichen der Berufswelt (*) direkt nutzen (*) Die Kompetenzen (sowie entsprechenden Fertigkeiten und Grundkenntnisse) beziehen sich auf die Produktionsschwerpunkte (Obstbau, Obst- und Weinbau, Nutztierhaltung, Forstwirtschaft), die aufgrund ihrer regionalen Bedeutung Eingang in die Schulprogramme gefunden haben. 21
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