PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

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1 75 ( ) Nr. 1 PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT SITZUNGSPERIODE Eupen, den 5. April 2011 VORSCHLAG EINES BESCHLUSSES ZUR GENEHMIGUNG DES ENTWURFS EINES GESCHÄFTSFÜHRUNGSVERTRAGS MIT DEM INSTITUT FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG IM MITTELSTAND UND IN KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN Antrag auf Genehmigung in Anwendung von Artikel 105 des Dekrets über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

2 75 ( ) Nr ANHANG GESCHÄFTSFÜHRUNGSVERTRAG zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, vertreten durch Herrn Karl-Heinz Lambertz, Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Herrn Oliver Paasch, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung, hiernach Regierung genannt, und dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, vertreten durch Herrn Freddy Heck, Präsident des Verwaltungsrates und Herrn Patrick Bonni, Geschäftsführender Direktor, hiernach IAWM genannt, wird Folgendes vereinbart:

3 ( ) Nr. 1 KAPITEL 1 - GEGENSTAND UND GRUNDLAGE DES VERTRAGES Zielsetzung dieses Geschäftsführungsvertrages ist es, die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem IAWM zu definieren sowie die Finanzierung dieser Einrichtung seitens der Regierung festzulegen. Die Aufgaben, die das IAWM bis 2014 wahrnehmen wird, sind Gegenstand des Kapitels 2 dieses Vertrags. Neue Aufgaben und Projekte die gegebenenfalls im Laufe der Umsetzung dieses Vertrages in Angriff genommen werden sind in Anlage I aufgeführt. Als Grundlage des Vertrages gelten Artikel 105 des Dekretes über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009 sowie die das IAWM betreffende Gesetzgebung, insbesondere die Artikel 4, 15 und 16 des Dekretes über die Ausund Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 16. Dezember KAPITEL 2 - AUFGABENBESCHREIBUNG Als Einrichtung öffentlichen Interesses gemäß Artikel 87 des Dekretes über die die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009 handelt das IAWM bei der Erfüllung seiner Aufgaben unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Effizienz. 2.1 BESTEHENDE DEKRETALE AUFGABEN Die dekretalen Aufgaben des IAWM sind in sechs Kernbereiche gegliedert: 1. Gesamtkoordination und Aufsicht der Ausund Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen: - Koordination sowie pädagogische, administrative und finanzielle Aufsicht der - Ausund Weiterbildung; - Förderung, Koordination und Beaufsichtigung der Tätigkeiten der anerkannten Zentren für Ausund Weiterbildung des Mittelstandes (ZAWM); - Förderung der pädagogischen Qualifikation der Lehrkräfte an den ZAWM; - Erstellung von Berufsprofilen und beschreibungen; - Erstellung der Ausbildungsprogramme zur Genehmigung durch die Regierung; - Koordination und Beaufsichtigung der Planung und Durchführung der Tests und der Prüfungen; - Erstellung der Beurteilungsmethoden; - Sicherstellung der pädagogischen Aufsicht; - Vorbereitung der Vergabe von Gesellenzeugnissen, Meisterbriefen, des - Studienzeugnisses des sechsten Jahres des beruflichen Sekundarunterrichtes und von Zertifikaten zwecks Beglaubigung durch die Regierung. 2. Beaufsichtigung der Ausbildung: - Überprüfung und Anerkennung oder Entzug der Anerkennung von Ausbildungsbetrieben; - Förderung der pädagogischen Qualifikation der Ausbilder; - Genehmigung oder Entzug von Lehrverträgen, Volontariatsverträgen und kontrollierten Lehrabkommen; - Beaufsichtigung des Verlaufs der Lehre und Meisterausbildung, insbesondere im Ausbildungsbetrieb. 3. Lehrlingssekretariat und Ausbildungsbegleitung: - Information und Beratung über die Ausund Weiterbildung;

4 75 ( ) Nr Beratung und Begleitung von Lehrlingen und Volontären; - Schlichtung in Streitfällen zwischen Lehrling (Erziehungsberechtigtem) und Ausbildungsbetrieb; - Kommunikation und Vermittlung zwischen Lehrling (Erziehungsberechtigtem), Ausbildungsbetrieb und Zentren (ZAWM); - Beratung und Begleitung von Ausbildungsbetrieben. 4. Gutachten: - Gutachten an die Regierung zwecks Anerkennung von Zentren (ZAWM); - aus Eigeninitiative oder auf Anfrage der Regierung Gutachten oder Studien bezüglich der dekretalen Aufgaben; - Gutachten für die Regierung zu allen für das IAWM relevanten Dekretoder Erlassentwürfen; - der Regierung, relevanten Dienststellen und der breiten Öffentlichkeit bedarfsund fristgerecht verifizierbare Informationen und Daten zur mittelständischen Ausbildung und ihrem sozialökonomischen Kontext in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung stellen. 5. Kooperation: - das IAWM wird durch eine klare Politik der Kooperation mit allen anerkannten Partnern im Sinne einer effizienten und beschäftigungsrelevanten beruflichen Ausund Weiterbildung agieren; - Zusammenarbeit auf nationaler Ebene mit den im Bereich des Mittelstands und der kleinen und mittleren Unternehmen zuständigen Instanzen; - Zusammenarbeit mit den in der Französischen und Flämischen Gemeinschaft für die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständigen Einrichtungen und Organisationen; - Zusammenarbeit mit europäischen und ausländischen Einrichtungen und Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. 6. Interessenvertretung: - Unterstützung der Tätigkeiten von beruflichen und überberuflichen Vereinigungen, Innungen und Verbänden; - Unterstützung und gegebenenfalls Koordination von Berufswettbewerben und Berufsweltoder europameisterschaften; - Initiativen und Projekte zur Berufsinformation oder -erkundung entwickeln, umsetzen oder unterstützen; - Durchführung oder Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit, Konferenzen oder Projekten zur Imagepflege der Berufsausbildung in Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe. Das IAWM wickelt die tägliche Geschäftsführung möglichst effizient im Sinne seiner Nutzer ab. Die Tätigkeiten des IAWM werden sich neuen Gegebenheiten und künftigen Herausforderungen anpassen müssen. Dazu zählen der technologische Wandel in der Arbeitswelt, die demographische und gesellschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der Arbeitsund Wirtschaftsmärkte sowie der Sektoren und der entsprechenden Berufsbilder. Die konkreten Bedürfnisse der Nutzer des IAWM stehen im Mittelpunkt der Tätigkeiten des IAWM. Die Nutzer sind im Wesentlichen: die Lehrlinge (und ihre Erziehungsberechtigten) und Volontäre, die Gesellen, die Meisterkandidaten und Meister, die Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung sowie die Betriebe und Ausbilder. 2.2 Verbindliche neue Aufgaben Zu den Pflichtaufgaben, die das IAWM im Laufe der Umsetzung des vorliegenden Geschäftsführungsvertrages in Angriff nimmt, gehören des Weiteren folgende Aufgaben, die sich insbesondere aus dem Zukunftsprojekt Wege zur Berufskompetenz des Regionalen

5 ( ) Nr. 1 Entwicklungskonzeptes ergeben und die im Anhang I des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags wie folgt präzisiert werden: Punkt I.1 Punkt I.2 Punkt I.3 Punkt I.4 Punkt I.5 Punkt I.7 Durchlässigkeit der Systeme I.1.2 Anerkennung von Lernleistungen in der Berufsqualifikation durch Konnexregeln I.1.3 Entwicklung einer berufsbegleitenden Vorbereitung auf die Hochschulreife Harmonisierung und Systematisierung des beruflichtechnischen Unterrichtes und der mittelständischen Ausbildung I.2.3 Harmonisierung und Systematisierung der Berufsausbildung I.2.4 Aktualisierung von Berufsbildern und Ausbildungsprogrammen National Qualification Framework NQF I.3.1 Ausarbeitung eines NQF für die DG Einführung eines Labels Anerkannter Ausbildungsbetrieb Verbesserte Berufswahlorientierung und Begleitung I.5.1 Förderung der Ausbildungsbeteiligung von jungen Frauen I.5.2 Entwicklung und Verbreitung eines Lehrlingsleitfadens Sichere und effiziente Datenbank des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand schaffen und mit Zentren und Lehrlingssekretariaten vernetzen Punkt I.8 Mitarbeit an einer Potenzialanalyse zur Zentralisierung von Querschnittsaufgaben in der DG Punkt I.9 Mitarbeit bei der Optimierung des beruflichen Ausund Weiterbildungsangebotes in der DG KAPITEL 3 - QUANTITATIVE UND QUALITATIVE KRITERIEN Für die einzelnen Tätigkeiten des IAWM gibt es eine Reihe von konkreten Messkriterien. Diese beziehen sich auf die effiziente Durchführung von Ausbildung und Prüfungen, einer dem Stand der Technik und beruflichen Entwicklung gemäßen Anpassung der Ausbildungsprogramme oder der Beschäftigungsrelevanz der Ausbildung. Das IAWM trägt durch seine Aufsichtsrolle maßgeblich zur Qualitätssicherung in der Ausbildung bei. Es entwickelt Instrumente zur pädagogisch und organisatorisch reibungslosen und ergebnisorientierten Durchführung von Kursen zur Lehrlingsund Meisterausbildung, zu verbesserten Nachvollziehbarkeit betrieblicher Ausbildung sowie zur Evaluation beruflicher Handlungskompetenz während und am Ende der Ausbildung. Zur eigenen Personalentwicklung sorgt das IAWM für eine Teilnahme seiner Mitarbeiter an zweckdienlichen fachlichen oder fachübergreifenden Weiterbildungen bzw. unterstützt entsprechende Initiativen von Mitarbeitern. Zur Bewertung der Aufgabenumsetzung hinterlegt das IAWM seinen jährlichen Tätigkeitsbericht bei der Regierung. Dieser umfasst den Stand der Umsetzung der in Anlage I aufgeführten neuen Aufgaben und Projekte.

6 75 ( ) Nr KAPITEL 4 - FINANZEN Die Regierung verpflichtet sich, dem IAWM zur Verwirklichung der in Kapitel 2 des vorliegenden Geschäftsführungsvertrages aufgeführten dekretalen und verbindlichen neuen Aufgaben die folgende Dotation aus dem Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen: - für das Geschäftsjahr 2011: Euro - für das Geschäftsjahr 2012: Euro - für das Geschäftsjahr 2013: Euro - für das Geschäftsjahr 2014: Euro sowie eine zweckgebundene jährliche Kapitaldotation von Euro. Zur Finanzierung der Aufgaben und Projekte, aus Anhang I des vorliegenden Geschäftsführungsvertrages, die nicht in Kapitel 2 aufgeführt sind, können Anpassungen der vorgenannten Dotation erfolgen oder jährlich Zusatzbeträge vereinbart werden. Diese sind Gegenstand spezifischer Abkommen zwischen der Regierung und dem IAWM. Das IAWM ist nicht verpflichtet, solch neue Aufgaben oder Projekte, deren Finanzierung nicht vollständig gewährleistet ist, in vollem Umfang auszuführen. KAPITEL 5 - PERSONALKADER Der Stellenplan des IAWM ist festgelegt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der zur Verfügung stehenden Mittel kann für besondere Aufgaben der Anteil des vertraglichen Personals angepasst werden. KAPITEL 6 - BEGLEITAUSSCHUSS Der regelmäßige Austausch zwischen beiden Vertragspartnern wird über die Sitzungen des Verwaltungsrates des IAWM und die regelmäßigen Koordinationsversammlungen (sog. KV05) zwischen dem Aufsichtsminister, dem IAWM und der Fachabteilung des Ministeriums gewährleistet. Bei Bedarf oder auf Wunsch eines der Vertragspartner kann für besondere Projekte ein spezifischer Begleitausschuss einberufen werden. Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Regierung, der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums und des IAWM an. Externe Personen können bei Bedarf hinzugezogen werden. KAPITEL 7 - FOLGEN DER NICHTEINHALTUNG DES VERTRAGES Bei Nicht-Einhaltung des Vertrages durch das IAWM kann die Regierung folgende Maßnahmen ergreifen: - die Einforderung der Einhaltung oder Nachbesserung in einer zumutbaren Frist; - die der NichtEinhaltung entsprechende Verringerung, Aussetzung oder anteilmäßige Rückforderung der Dotationen; - die Maßnahmen der Zwangsaufsicht gemäß Artikel 89 des Dekretes über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai die Auflösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist; - die fristlose Kündigung des Vertrages im Härtefall; Jeder dieser vorgenannten Maßnahmen geht eine Konzertierung zwischen den Vertragsparteien sowie mit dem für das IAWM zuständigen Minister voraus.

7 ( ) Nr. 1 KAPITEL 8 - DAUER DES VERTRAGES Der Geschäftsführungsvertrag tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und hat, unbeschadet der in Kapitel 7 enthaltenen Bestimmungen, eine Laufzeit bis zum 31. Dezember Eupen, den Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Karl-Heinz LAMBERTZ, Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Beschäftigung Herrn Oliver PAASCH Minister für Unterricht, Ausbildung Für das IAWM Herrn Freddy HECK, Präsident des Verwaltungsrates Herrn Patrick BONNI Geschäftsführender Direktor

8 75 ( ) Nr ANHANG I I.1 DURCHLÄSSIGKEIT DER SYSTEME Beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung ist zu beobachten, dass nicht alle jungen Menschen den Abschluss der Unterstufe des Sekundarunterrichtes erreichen und somit nicht die nötige schulische Ausbildungsreife besitzen. Andere weisen Defizite an Sozialkompetenz auf oder haben unklare Vorstellungen bei ihrer Berufswahl. Für sie gestaltet sich der Übergang in die Berufsausbildung schwierig, denn dafür werden ausreichend schulische Grundfertigkeiten, konkrete Vorstellungen des Berufswunsches, Motivation und die Fähigkeit, sich in ein betriebliches Lernumfeld zu integrieren, vorausgesetzt. Im Rahmen des vorliegenden Projektes sollen eine genaue Analyse der Problemstellung dieses kritischen Übergangs durchgeführt und gegebenenfalls neue Angebote zum verbesserten Einstieg in die Berufsausbildung entwickelt und umgesetzt werden. Durch die Koexistenz schulischer und dualer Berufsausbildung in der DG bieten sich jungen Menschen zwei Wege zur Berufskompetenz und zum zertifizierten Abschluss. Um den Übergang von einem Berufsbildungssystem ins andere während der Ausbildung möglichst ohne Reibungsverluste zu ermöglichen, müssen Lernleistungen und berufliche Kompetenzen gegenseitig anerkannt und angerechnet werden. Konnexregeln, die zur Verkürzung der Ausbildung bei entsprechenden schulischen Vorkenntnissen führen sollen weiter ausgearbeitet und auf den Übergang von schulischer Berufsausbildung in die Meisterausbildung ausgeweitet werden. Erste Schritte zur Durchlässigkeit, wie die Vergabe des Studienzeugnisses der 6B durch das IAWM an mittelständische Lehrlinge sind bereits getan. Dadurch können Lehrlinge erstmals einen Sekundarschulabschluss und eine vollwertige Anerkennung ihrer betrieblichen Lernleitungen erreichen. Um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, muss im beruflichen Zweig allerdings eine 7B erfolgreich absolviert werden. Die derzeit existierenden Angebote der 7B entsprechen aber nicht den Bedürfnissen der Gesellen, da diese Ganztagskurse nicht mit dem bereits erfolgten Einstieg ins Berufsleben vereinbar sind. Zudem beschränken sich diese Angebote auf berufliche Kompetenzen, über die die Gesellen bereits verfügen. Um den Anforderungen der Hochschulen und Universitäten gerecht zu werden, muss deswegen ein spezifisches Angebot zur Vorbereitung auf die Hochschulreife für Absolventen einer Lehre geschaffen werden. Zugehörige Projekte: I.1.1 ÜBERPRÜFUNG DES ÜBERGANGS VON SCHULE ZU AUSBILDUNG BEZIEHUNGSWEISE VON ALLGEMEINER ZU BERUFLICHER BILDUNG - Analyse des bisherigen Übergangs von Schule zu Ausbildung bzw. von allgemeiner zu beruflicher Bildung und Feststellung der Schwierigkeiten 1. Halbjahr Recherche von und Austausch über best practices zur Ausbildungsvorbereitung und Vorqualifizierung, insbesondere in Ländern mit starker beruflicher Bildung wie beispielsweise die Schweiz oder Österreich 1. Halbjahr Analyse der bestehenden Ressourcen und Angebote in der DG 2. Halbjahr Ausarbeitung eines neuen Konzeptes für einen verbesserten Übergang von der Schule in die Ausbildung 1. Halbjahr Strukturelle und gesetzliche Änderungen und Grundlagen für die Schaffung eine neuen Angebotes 2. Halbjahr Einführung und Kommunikation des neuen Angebotes 1. Halbjahr 2013

9 ( ) Nr. 1 - Neues ausbildungsorientiertes Angebot I.1.2 ANERKENNUNG VON LERNLEISTUNGEN IN DER BERUFSQUALIFIKATION DURCH KONNEXREGELN - Genaue Analyse der bestehenden Konnexregeln zur Anerkennung von schulischen Lernleistungen in der Lehre und Auswertung ihrer Umsetzung in der Ausbildungspraxis während eines Ausbildungsjahres 1. Halbjahr Erarbeitung aktualisierter Konnexregeln 2. Halbjahr Verabschiedung eines Regierungserlasses 1. Halbjahr Konnexregeln I.1.3 ENTWICKLUNG EINER BERUFSBEGLEITENDEN VORBEREITUNG AUF DIE HOCHSCHULREIFE - Analyse der in der mittelständischen Lehre und in der bestehenden 7B des Sekundarunterrichtes vermittelten Kenntnisse abgeschlossen - Abgleich mit den benötigten Kenntnissen für den Beginn eines Hochschulstudiums sowie gegebenenfalls einer Meisterausbildung abgeschlossen - Erarbeitung eines Konzeptes für die berufsbegleitende, duale Vorbereitung auf die Hochschulreife und eines Lehrplans mit konkreten Fachcurricula abgeschlossen - Bestimmung des Anbieters abgeschlossen - Start einer Pilotphase des Angebotes Schuljahr Organisation der externen Prüfungsausschüsse 1. Halbjahr Schaffung der dekretalen Grundlage für das Angebot sowie Anpassung der Besetzung der externen Prüfungsausschüsse der DG 1. Halbjahr Erstmalige Prüfungen und Zertifizierung 1. Halbjahr Dauerhafte Einrichtung des Angebotes - 2. Halbjahr Teilnahme von acht Gesellen oder Absolventen einer 6B pro Kurs - Teilnahme von sechs von acht Teilnehmern je Kurs an der externen Prüfung I.1.4 ANSCHLUSSFÄHIGKEIT BERUFLICHER BILDUNG IN DER DG ZU DUALEN BACHELORSTUDIEN UND SCHAFFUNG EIGENER ANGEBOTE Teil 1 Entwicklung und Umsetzung des Angebotes Buchhalter/in - Konzeptpapier zur dualen Bachelorausbildung abgeschlossen - Analyse des Pilotprojektes der trialen Ausbildung zu Buchhaltern (Meister und Bachelor) und Einschätzung der zukünftigen Kooperationsaussichten mit vergleichbaren Einrichtungen der Französischen Gemeinschaft 1. Halbjahr Aufbau der Kooperation zwischen IAWM und AHS für ein eigenes Angebot an dualen Bachelorstudien in der DG in den Finanzdienstleistungsberufen und Entwicklung eines Verfahrens zur internationalen Anerkennung und Vergabe von ECTS für dieses duale Bachelorstudium 1. Halbjahr 2011

10 75 ( ) Nr Verabschiedung der dekretalen Grundlage für neue Bachelorstudiengänge in der DG im Parlament 1. Halbjahr Start des neuen Angebotes Buchhalter (X08) 2. Halbjahr Start eines anerkannten (ECTS) und dualen Angebotes mit je 6 Teilnehmern in der Fachrichtung Buchhaltung (X08) - Teilnahme von je 4 von 6 Kurseinsteigern an den abschließenden Meister- und Hochschulprüfungen Besondere Bestimmungen: Vor Beginn eines neuen Studiengangs im Fach Buchhalter (X08) unterzeichnen die Regierung, die AHS und das IAWM ein spezifisches Abkommen, das die Bedingungen der Durchführung dieses Studiengangs nennt und in welchem dem IAWM für das Angebot eines dritten Studienjahres erstmals ab dem Jahre 2013 zusätzliche Mittel von höchstens ,00 Euro jährlich gewährt werden können. Teil 2 Entwicklung und Umsetzung weiterer Angebote - Start des neuen Angebotes Versicherungsmakler (X01) 2. Halbjahr Start des neuen Angebotes Bankkaufleute (X02) 2. Halbjahr Etablieren von Kontakten zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Hochschulen und zur Anschlussfähigkeit beruflicher Ausbildung in der DG an duale technisch-handwerkliche Studiengänge im Ausland ab 2. Halbjahr Zugang von Gesellen/Meistern zu dualen Studiengängen in der FG und in NRW Start eines anerkannten (ECTS) und dualen Angebotes mit je 6 Teilnehmern in den - Fachrichtungen Versicherung und Bankwesen (ggf. zyklische Angebote) - Teilnahme von je 4 von 6 Kurseinsteigern an den abschließenden Meister- und Hochschulprüfungen I.2 HARMONISIERUNG UND SYSTEMATISIERUNG DES BERUFLICH- TECHNISCHEN UNTERRICHTES UND DER MITTELSTÄNDISCHEN AUSBILDUNG Der beruflichtechnische Unterricht ist ein wichtiger Bestandteil des Sekundarschulunterrichtes in der DG, der insbesondere zwei Schulen einbindet: das Robert-Schuman- Institut (RSI) im Norden und das Technische Institut der Bischöflichen Schule (TI) im Süden sowie die dort jeweils angegliederten Teilzeitunterrichtzentren (TZU). Einige Kursangebote im beruflichtechnischen Unterricht finden sich gleichzeitig in der mittelständischen Lehre wieder, sodass es Parallelangebote gibt, die vor dem Hintergrund der aktuell voranschreitenden Durchlässigkeit näher untersucht und auf ihre tatsächliche Notwendigkeit geprüft bzw. im Sinne eines aufeinander aufbauenden Berufsbildungssystems neu ausgerichtet werden müssen. Infrastruktur, Lehrmittel und das Know-how von Lehrern und Unternehmen sollen verstärkt gemeinsam genutzt werden. Mit dem großen Infrastrukturvorhaben der Regierung, dem sogenannten PPP, rücken zukünftig die schulischen Lernorte der dualen mittelständischen Ausbildung (ZAWM) und des beruflichtechnischen Unterrichtes (RSI) auf einem gemeinsamen Campus in Eupen auch räumlich näher zusammen. In Sankt Vith werden die Werkstätten von TI und ZAWM ebenfalls gemeinsam genutzt und ausgestattet.

11 ( ) Nr. 1 Diese neuen Rahmenbedingungen begünstigen die inhaltliche und personelle Zusammenarbeit beider Berufsbildungssysteme. Dem sollten nun eine Überprüfung der Struktur und der Organisation der verschiedenen Instanzen folgen, um vorhandene Ressourcen gemeinsam und effizient zu nutzen und neue Synergien zu schaffen. Dazu zählt die Festlegung, wer die Verantwortung für die neuen beziehungsweise zu überarbeitenden Konzepte übernimmt. Zugehörige Projekte: I.2.1 VERWIRKLICHUNG DES PPP Ist nicht Gegenstand des vorliegenden Geschäftsführungsvertrages. I.2.2 ANSCHAFFUNG ZEITGEMÄSSER UND DEN ANFORDERUNGEN DER BERUFSWELT ENTSPRECHENDEN EINRICHTUNG UND AUSSTATTUNG DER ZAWM Ist nicht Gegenstand des vorliegenden Geschäftsführungsvertrages. I.2.3 HARMONISIERUNG UND SYSTEMATISIERUNG DER BERUFSAUSBILDUNG - Verwirklichung der neuen Werkstätten des TI und Umsetzung einer kooperativen Werkstattnutzung von TI und ZAWM in Sankt Vith - 2. Halbjahr Vergleich der schulischen und mittelständischen Bildungsangebote und Abgleich mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Sektoren 2. Halbjahr Verstärkter Austausch und Zusammenarbeit zwischen Fachlehrern, Werkstattleitern und Koordinationslehrern von beruflichtechnischem Unterricht und mittelständischer Ausbildung ab 2. Halbjahr Verwirklichung des gemeinsamen Campus RSI und ZAWM Eupen 1. Halbjahr Umsetzung kooperativer Werkstattnutzung RSI und ZAWM Eupen 1. Halbjahr Nutzungskonzepte - Qualität, Kooperationsgrad und Effizienz der beiden Berufsbildungssysteme - Kohärente Berufsbildungsangebote sowie berufsgerechte, kompetenzbasierte und ineinandergreifende fachspezifische Ausbildungsziele und inhalte I.2.4 AKTUALISIERUNG VON BERUFSBILDERN UND AUSBILDUNGSPROGRAMMEN - Aktualisierung von Ausbildungsprogrammen in der mittelständischen Ausbildung auf Grundlage beruflicher Handlungskompetenz und in Absprache mit Ausbildungsbetrieben, Sektoren und Berufsverbänden ca. drei Programme pro Jahr - Aktualisierung von Berufsbildern und gegebenenfalls die Schaffung neuer Berufsbilder in der mittelständischen Ausbildung laufend - Aktualisierung der fachspezifischen Ausbildungsprogramme in der Lehre und im beruflich-technischen Unterricht sowie Vergleich der jeweils angestrebten Berufsbilder ab 2. Halbjahr Aktualisierung von Berufsbildungskonzepten in der Lehre, wie zum Beispiel Geselle Plus 2. Halbjahr Zeitgemäße und arbeitsmarktrelevante kompetenzbasierte Ausbildungsprogramme

12 75 ( ) Nr Aufeinander aufbauende Ausbildungsinhalte und -gänge an Schulen und in der mittelständischen Ausbildung - Gegebenenfalls die Einführung neuer Berufsbildungsangebote in Lehre oder Meister I.3 NATIONAL QUALIFICATION FRAMEWORK - NQF Die Europäische Union hat im Rahmen des BolognaProzesses für die Hochschulen und im Rahmen des BrüggeKopenhagenProzesses für die berufliche Bildung wichtige Grundsatzentscheidungen für die Bildungsordnung in Europa getroffen. Diese Entscheidungen haben zwar nur Empfehlungscharakter, werden sich mittelfristig jedoch erheblich auf die nationalen Bildungssysteme auswirken und die Berufsbildung prägen. Der Verknüpfung des BrüggeKopenhagenProzesses mit den LissabonZielen für einen wissensbasierten führenden Wirtschaftsraum und mit der OECD im Hinblick auf effiziente und marktorientierte Bildung kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Die Nationalen Qualifikationsrahmen (NQF), die auf der Basis des European Qualification Framework (EQF) ausgearbeitet werden, sollen Kompetenzen systematisch ordnen und sie auf europäischer Ebene vergleichbar machen. Die DG ist verpflichtet, bis 2012 einen solchen NQF zu erstellen. Dabei werden vor allem der Gewichtung von Berufsbildung, Berufserfahrung und beruflicher Kompetenz ein besonderes Augenmerk zu schenken sein, wie einer klaren Aussage zu einer kompetenzund arbeitsmarktorientierten Sicht von Qualifikationen. Zugehörige Projekte: I.3.1 AUSARBEITUNG EINES NQF FÜR DIE DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT - Analyse des EQF und bestehender NQF, insbesondere des flämischen NQF und Auswertung im Hinblick auf einen kompetenzbasierten NQF für die DG 1. Halbjahr Ausarbeitung einer ersten Struktur für einen DGNQF 1. Halbjahr Beschreibung der Kompetenzstufen eines NQF 1. Halbjahr Austausch mit verschiedenen Berufsbildungsanbietern in der DG, mit Sozialpartnern, Sektoren, Innungen und Berufsverbänden, mit Akteuren aus Wirtschaft und Beschäftigung zwecks experimenteller Zuordnung von Qualifikationen eines oder mehrerer Sektoren 2. Halbjahr Verabschiedung des Dekrets zum NQF im Parlament 1. Halbjahr Organisation einer NQFKonferenz in der DG 2. Halbjahr Zuordnung von Diplomen und Zertifikaten der formalen Bildung 2. Halbjahr Schaffung eines kompetenzbasierten NQF für die DG - Dekret zum NQF - Umsetzung in Diplomen und Zeugnissen des beruflichtechnischen Unterrichtes sowie der mittelständischen Ausbildung I.4 EINFÜHRUNG EINES LABELS ANERKANNTER AUSBILDUNGSBETRIEB Die Entwicklung eines Labels (Markenzeichens) für die anerkannten Ausbildungsbetriebe von der Wahl des Mediums bis zur systematischen Auszeichnung der bisherigen und zukünftigen Ausbildungsbetriebe nach festen Kriterien zielt ab auf die Wiedererkennung des Labels und seiner inhärenten Wertvorstellungen sowie die Verbreitung der Auszeichnung Anerkannter Ausbildungsbetrieb als zertifizierter Qualitätsnachweis.

13 ( ) Nr. 1 Des Weiteren sollen durch das Label eine Imagewerbung für die Ausbildung in Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe, eine Festlegung klarer Standards als konstruktive Herausforderung für die Ausbildungsbetriebe und als Aufforderung zur Selbstkontrolle und eigener Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität, eine Förderung des Zugehörigkeitsgefühls der mittelständischen Betriebe und schließlich eine Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und der Attraktivität der Ausbildung für Jugendliche erreicht werden. - Entwurf eines Labels (gegebenenfalls per Wettbewerbsverfahren) 1. Halbjahr Verwirklichung des Labelsupports (Aufkleber, Logo usw.) 1. Halbjahr Verbreitung des Labelsupports unter den Ausbildungsbetrieben ab Mitte Systematische Verleihung des Labels bei neu anerkannten Betrieben laufend - Label I.5 VERBESSERTE BERUFSWAHLORIENTIERUNG UND BEGLEITUNG Die Beteiligung junger Frauen und Mädchen an der mittelständischen Ausbildung vor allem in Handwerk und Technik ist immer noch sehr schwach und dies, trotz der Fachkräftenachfrage und der guten Beschäftigungsaussichten in den entsprechenden Berufen. Dabei hat in vielen Brachen und Betrieben bereits ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Von Seiten der Unternehmen steigt die Offenheit, Mädchen und Frauen in bisherigen sogenannten Männerdomänen auszubilden und zu beschäftigen. Es gilt, mehr jungen Frauen Lehre und Meisterausbildung näher zu bringen sowie das Bild von Mädchen und Frauen in Handwerk und Technik in Gesellschaft, Schule, Familie und Berufswelt nachhaltig zu wandeln. Verschiedene Initiativen der Öffentlichkeitsarbeit, wie z.b. der Girls Day, können diesen Prozess unterstützen. Die guten Karriereaussichten und die Zugänglichkeit aller Berufe für Mädchen und junge Frauen sollten unbedingt auch in die Berufswahlorientierung in Grund- und Sekundarschulen einfließen. Derzeit fehlt ein umfassender aktueller Ratgeber für Schüler, Lehrlinge, Eltern, angehende und bestehende Ausbildungsbetriebe und alle, die sich über die duale mittelständische Ausbildung informieren möchten. Ein entsprechender Leitfaden sollte sowohl alle konkreten Fragen der Lehrlingsausbildung als auch Informationen zur Ausbildungswahl, zum Einstieg in die Lehre und zu den Perspektiven nach der Lehre umfassen. Die Gestaltung eines Lehrlingsleitfadens sollte dabei eine leichte Informationssuche ermöglichen und junge Menschen in Wort und Bild ansprechen. Es ist wichtig, den jungen Menschen in unserer Gemeinschaft einen nahtlosen Übergang von der Schule in den Beruf zu ermöglichen. Bereits in der Primarschule muss auf die Berufswelt vorbereitet werden. Dabei spielen Betriebsbesuche und Praxisphasen eine wichtige Rolle. Die vom IAWM organisierten Schnupperwochen sind ein bewährtes Beispiel da sie Jugendlichen die Chance bieten, ihre Interessen und Begabungen herauszufinden, in Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe hineinzuschnuppern und sich so ein konkretes Bild von verschiedenen Berufen zu machen. Heute verfügt die mittelständische Ausbildung nicht über einen festen kompetenten Ansprechpartner in Fragen der psychischmedizinischen Begleitung von Lehrlingen. Weder die ZAWM und ihre Lehrkräfte oder Sozialpädagogen im Rahmen der Lehrlingskurse noch das IAWM im Rahmen der betrieblichen Ausbildung können gesichert auf die Leistungen eines PMS Zentrums zurückgreifen. Auch gibt es an den PMS Zentren derzeit keine im Bereich der dualen oder betrieblichen Ausbildung spezialisierten Fachleute. Die Schaffung einer entsprechenden Kompetenz an einem PMS Zentrum sowie die klare Zuteilung eines

14 75 ( ) Nr entsprechenden Auftrages für die Lehrlingsausbildung wäre ein Schritt zu einer pädagogisch und psychologisch besseren Handhabe schwieriger Ausbildungssituationen von Lehrlingen und einer Senkung der Abbruchrate in der Ausbildung, insbesondere zu Beginn der Lehre. Zugehörige Projekte: I.5.1 FÖRDERUNG DER AUSBILDUNGSBETEILIGUNG VON JUNGEN FRAUEN - Verbreitung des Konzeptes Mädchen in Handwerk und Technik - laufend - Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema laufend - Unterstützung und Teilnahme bei Projekten und Initiativen zur Berufsorientierung oder -erkundung von Mädchen in Handwerk und Technik ab 2. Halbjahr Durchführung des Girls Day 1. Halbjahr Verbreitung einer verbesserten Sicht von Mädchen in Handwerk und Technik - Mehr Mädchen und junge Frauen in der mittelständischen Ausbildung - Girls Day I.5.2 ENTWICKLUNG UND VERBREITUNG EINES LEHRLINGSLEITFADENS - Vorbereitung der Inhalte abgeschlossen - Verwirklichung von Bildmaterial, Informationsmaterial und Layout abgeschlossen - Grafische Gestaltung und Druck 1. Halbjahr Vorstellung und Verbreitung ab 1. Halbjahr Lehrlingsleitfaden I.5.3 AUSWEITUNG DER SCHNUPPERWOCHEN AUF WEITERE ZUKUNFTSBERUFE UND SENSIBILISIERUNGSAKTIONEN ZU ZUKUNFTSBERUFEN/MANGELBERUFEN - Mitarbeit an Projekten im Rahmen des Zukunftsprojektes Bündnis für Wirtschaft und Arbeit, insbesondere des Teilprojekts Übergänge am Arbeitsmarkt erleichtern - Gemeinsame Ermittlung der Berufe, für die Schnuppertage/Schnupperwochen organisiert werden könnten - Gemeinsame Ermittlung der Zukunftsberufe/Mangelberufe, für die sensibilisiert werden könnte - Konzept zur Ausdehnung der Schnupperwochen auf weitere Berufe Teilnahme an eventuellen Sensibilisierungsaktionen in Zusammenarbeit mit Partnern

15 ( ) Nr. 1 I.5.4 SCHAFFUNG EINER GESICHERTEN PSYCHISCHMEDIZINISCHEN BEGLEITUNG VON LEHRLINGEN Ist nicht Gegenstand des vorliegenden Geschäftsführungsvertrages - Die Begleitung von Lehrlingen klar im Auftrag der PMS Zentren und des angestrebten einheit lichen PMS Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft verankern - Beratung und Gutachten durch die PMS Zentren bei Lehreinsteigern und somit auch in den Sommerferien - mit der dualen Berufsbildung vertraute Ansprechpartner und in Fragen der dualen Ausbildung oder des betrieblichen Lernumfeldes geschulte Fachleute an PMS Zentren - Zugriff auf pädagogische Handlungsempfehlungen für schwache Lehrlinge, die sich aus seiner Schülerbegleitakte ab Primarschulebene ableiten lassen zu ermöglichen I.6 KOORDINATION UND AUFSICHT DER AUSUND WEITERBILDUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT Zwecks Vereinfachung der Entscheidungsstrukturen schlägt die Regierung im Entwurf des Sammeldekrets 2011 vor, das IAWM künftig mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen zu beauftragen. Aufgrund der artverwandten Betriebsstruktur in Landwirtschaft und Handwerk, vergleichbarer Ausbildungsformen und der gemeinsam nutzbaren Weiterbildungsangebote liegt es nahe, dass die Aufsichtsbehörde über die duale Lehrlings- und Meisterausbildung auch Ansprechpartner für die landwirtschaftlichen Verbände und Ausbildungszentren wird. - Vorbereitung der Übertragung abgeschlossen - Schaffung der dekretalen Grundlage 1. Halbjahr Information der Landwirtschaftsverbände und Schulungszentren 1. Halbjahr Einweisung der Mitarbeiter/innen des IAWM in die Materie 1. Halbjahr Ausübung der Aufsicht und Koordination der Aus- und Weiterbildung in der Landwirtschaft durch das IAWM ab 2. Halbjahr Administrative Vereinfachung - Einbindung der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung in die mittelständischen Strukturen entsprechend anderen Berufsgruppen I.7 SICHERE UND EFFIZIENTE DATENBANK DES INSTITUTS FÜR AUSUND WEITERBILDUNG IM MITTELSTAND SCHAFFEN UND MIT ZENTREN UND LEHRLINGSSEKRETARIATEN VERNETZEN Das Projekt beinhaltet die Schaffung einer IT-Anwendung, die vom IAWM, von den ZAWM und den Lehrlingssekretären genutzt wird. Diese erlaubt die Verwaltung, Konsultation und Bearbeitung aller für die mittelständische Lehre und das Volontariat relevanten Ausbildungsdaten und die aktualisierte Verbreitung dieser Daten zwischen den Akteuren. Die geplante Anwendung beruht auf den derzeitigen Arbeitsprozeduren und (teils rechtlich vorgegebenen) Daten, den realen Bedürfnissen des IAWM, der ZAWM und Lehrlingssekretäre/innen sowie den Erfahrungen mit vergleichbaren Anwendungen (beispielsweise in der Wallonischen Region). Die geplante Anwendung umfasst die Lehrlings- und

16 75 ( ) Nr Volontärsdaten, die Betriebsdaten, die Kursdaten, die Vertragsdaten, die Klassenplanung, die Stundenpläne und Lehrerangaben, die Zeugnispunkte, Lehrstellenangebote sowie Schnittstellen zu Raumbelegungs- und Buchhaltungssoftware, ein Statistikmodul und ein einheitliches terminologisches Wörterbuch. - Einstellung eines Projektleiters zur Projektvorbereitung 1. Halbjahr Analytische Studie und Struktogramm 1. Halbjahr Auftragsvergabeverfahren Software 1. Halbjahr Evaluation der Hardwarebedürfnisse 2. Halbjahr Auftragsvergabe Hardware 2. Halbjahr Simulationslauf der Anwendung und Feedback 1. Halbjahr Inbetriebnahme der Anwendung im Netzwerk 2. Halbjahr Bedienerfreundliche, effizient nutzbare, vernetzte Anwendung für die tägliche Verwaltung und Verwendung der Ausbildungsdaten - Senkung der Verwaltungsschritte und Sicherung der Information - Nachhaltige Pflege und interne technische Betreuung I.8 Mitarbeit an einer Potenzialanalyse zur Zentralisierung von Querschnittsaufgaben in der DG - Mitarbeit im Rahmen von Initiativen der Regierung - Ermittlung von sinnvoller Verknüpfung und Zentralisierung von Querschnittsaufgaben öffentlicher Einrichtungen I.9 MITARBEIT BEI DER OPTIMIERUNG DES BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNGSANGEBOTES IN DER DG - Mitarbeit im Rahmen von Initiativen der Regierung - Ermittlung des Ausund Weiterbildungsbedarfs bei Auszubildenden, Arbeitssuchenden und Unternehmern - Entwicklung bedarfsgerechter Angebote und Konzepte - Abstimmung mit den Aus- und Weiterbildungsträgern - Mitarbeit im Begleitausschuss der Weiterbildungskoordinationsstelle (betr. die ZAWM)

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