Informationen zum Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) betreffend 40/20er Hunde

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1 Gemeinde Alfter Fachbereich 1.5 z. Hd. Herrn Overkamp Am Rathaus Alfter Informationen zum Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) betreffend 40/20er Hunde Was ist zu tun, wenn mein Hund eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht? Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg (sog. Große Hunde ) erreichen, können allein wegen Ihrer Größe oder Ihres Gewichtes in bestimmten Gefahrensituationen Menschen oder Tieren erheblichen Schaden zufügen. Aus diesem Grund dürfen diese Hunde innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gebäuden, Schulen und Kindergärten, in Park-, Garten- und Grünanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten oder großen Menschenansammlungen nur angeleint geführt werden. Ferner verpflichtet 11 LHundG NRW (s. Anlage) die Halterin/den Halter eines großen Hundes diesen bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: Nachweis über eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von ,- Euro und für sonstige Schäden in Höhe von ,- Euro. Nachweis über eine Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip Sachkundenachweis (nähere Informationen auf der nächsten Seite) Nachweis über die Zuverlässigkeit (siehe nächste Seite)

2 Erläuterungen zur Sachkunde sowie zur Zuverlässigkeit gemäß Landeshundegesetz Als sachkundig im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten: Inhaber/innen eines gültigen Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben. Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber/innen einer Berufserlaubnis nach 11 der Bundes-Tierärzteordnung Personen, die eine Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder zum Handel von/mit Hunden besitzen Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer Personen, die als Nachweis der Sachkunde eine Bescheinigung der Tierärztekammer NRW oder von einer anerkannten sachverständigen Stelle vorlegen Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen. Die Zuverlässigkeit gem. 7 LHundG NRW (s. Anlage) kann nachgewiesen werden - durch eine schriftliche Erklärung der/des Hundehalterin/Hundehalters, dass sie/er die für das haltern eines Großen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des 7 LHundG NRW (s. u.) besitzt oder - durch die Vorlage eines Führungszeugnisses. Zu beantragen im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter mit dem Hinweis Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Zuverlässigkeit nach dem Landeshundegesetz.

3 Anzeige einer Hundehaltung (40/20er Hunde) gem. 11 LHundG NRW Halterin / Halter Familienname Geburtsname Vorname/n Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Telefon-Nummer Angaben zum Hund Datum der Anschaffung Züchterin/Züchter Herkunft Geschlecht Fellfarbe weiblich männlich Name des Hundes Gewicht Widerristhöhe Chip-Nummer (keine Tätowierungsnummer) Alter Rasse Besondere Merkmale Aufenthaltsort des Hundes (falls abweichend von der Anschrift der Halterin/des Halters Haltungsbedingungen (z. B. Haltung im Freien, im Haus, in der Wohnung, im Zwinger)

4 Der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Versicherungs-Police) für die Hundehaltung ist beigefügt. Eine Antrag bzw. eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus. (Datum) (Unterschrift der Halterin/des Halters) Erklärung zur Sachkunde gem. 6 des Landeshundegesetzes NRW Zum Nachweis der zum Halten eines Hundes erforderlichen Sachkunde erkläre ich Folgendes: o Ich bin Inhaberin bzw. Inhaber eines gültigen Jagdscheines. Jagdschein-Nummer o Ich habe die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt. Datum der Prüfung o Ich habe eine Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes zur Zucht, Haltung oder Handel von/mit Hunden Datum der Erlaubnis o Ich bin Tierärztin bzw. Tierarzt o Ich bin Polizeihundeführerin bzw. Polizeihundeführer. o Ich lege einen Sachkundenachweis einer oder eines durch die Tierärztekammer NRW benannte(n) Tierärztin/Tierarztes oder einer anerkannten sachverständigen Stelle vor. o Ich reiche den Sachkundenachweis bis spätestens nach.

5 Erklärung zur Zuverlässigkeit gem. 7 LHundG NRW Hiermit erkläre ich, dass ich die für das Halten eines Hundes gem. 11 Abs. 1 LHundG NRW (Großer Hund) erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des 7 LHundG NRW besitze. Mir ist bekannt, das eine wahrheitswidrige Erklärung zur Annahme der Unzuverlässigkeit der/des Hundehalters/in und somit zur Untersagung der Hundehaltung führen kann. (Datum) (Unterschrift der Halterin/des Halters)

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