Festsetzung der staatlichem Mittel für das Jahr 2005 (Stand: 8. Februar 2006)
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- Walter Färber
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1 Festsetzung der staatlichem Mittel für das Jahr 2005 (Stand: 8. Februar 2006) 1. Anspruchsberechtigte Parteien Für das Jahr 2005 haben gemäß 18 Abs. 4 PartG folgende 21 Parteien grundsätzlich Anspruch auf staatliche Finanzierung (Reihenfolge entsprechend dem erzielten Stimmenergebnis, vgl. Wählerstimmenkonto 2005, Stand: 31. Dezember 2005, ANLAGE 1): Bundestagsparteien Sonstige Parteien CDU NPD DIE FRAUEN SPD REP Deutschland GRÜNE Die Tierschutzpartei Offensive D CSU GRAUE DVU FDP FAMILIE SSW Die Linke. ödp FW in Thüringen WASG Pro DM 50Plus Die Partei führte bis zum 17. Juli 2005 die Kurzbezeichnung PDS. 2. Berechnung der staatlichen Finanzierung 2005 Die auf die Parteien entfallenden staatlichen Mittel für das Jahr 2005 sind gemäß der beiliegenden Tabelle Gesamtübersicht berechnet worden (Stand 1. Februar 2006, ANLAGE 2). Hierzu gilt im Einzelnen folgendes: Die zweite Spalte der Gesamtübersicht enthält das Stimmenkonto der Parteien zum Stichtag 31. Dezember 2005 ( 19a Abs. 2 PartG, vgl. ANLAGE 1). Dieses umfasst die der berücksichtigungsfähigen gültigen Listenstimmen der letzten Europa- und Bundestagswahl und der jeweils letzten Landtagswahlen, die eine Partei insgesamt auf sich vereinigen konnte. Hierbei ersetzen aktuelle amtliche Endergebnisse die jeweils früheren Resultate für die Dauer der Legislaturperiode. Im Jahr 2005 geschah dies in Bezug auf die Bundestagswahl und die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Veränderungen auf dem Stimmenkonto werden jeweils bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres berücksichtigt. Die dritte Spalte der Gesamtübersicht enthält die der Berechnung zugrunde zu legenden Zuwendungen. Diese haben die Parteien gemäß 24 Abs. 8 PartG in dem für die Festsetzung für das Jahr 2005 maßgebenden Rechenschaftsbericht 2004 gesondert ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Spenden natürlicher Personen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von je Person und Jahr. SPD, GRÜNE und FDP haben diesen Ausweis in Berichtigung zu hoher Ausweise in früheren Rechenschaftsberichten gemäß 31a Abs. 1 Satz 2 i.v.m. 23a Abs. 4 Satz 3 PartG im Rechenschaftsbericht 2004 entsprechend reduziert.
2 - 2 - Die Partei FW in Thüringen hat den für die Festsetzung für das Jahr 2005 erforderlichen Rechenschaftsbericht 2004 nicht bis zum 31. Dezember 2005 eingereicht und damit bereits den Zuwendungsanteil für 2005 verloren ( 19a Abs. 3 Satz 3 PartG). Der Wählerstimmenanteil bleibt ihr erhalten, wenn sie den Rechenschaftsbericht 2004 bis spätestens Ende 2006 ordnungsgemäß einreicht. Die erst im Anspruchsjahr 2005 gegründete Partei WASG verfügt nicht über Zuwendungen im Jahre 2004, so dass auch bei ihr die Zuwendungen mit 0,00 angegeben worden sind. Die vierte Spalte der Gesamtübersicht ( Wähleranteil ) gibt die sich aus den Stimmenkonto (Spalte 2) zu errechnenden Beträge wieder (0,85 je Stimme für die ersten 4 Mio. Stimmen, darüber hinaus 0,70 je Stimme). Die fünfte Spalte der Gesamtübersicht ( Zuwendungsanteil ) enthält die finanzielle Berechnung der in Spalte 3 ausgewiesenen Zuwendungen mit 0,38 je Euro. Die sechste Spalte der Gesamtübersicht ( ) weist die der beiden vorangehenden Spalten Wähleranteil und Zuwendungsanteil aus. Sie gibt den Betrag wieder, der den Parteien rechnerisch zuflösse, wenn es keine Begrenzung auf die absolute und relative Obergrenze gäbe. Der Gesamtbetrag von mehr als 162 Mio. zeigt, dass die absolute Obergrenze im Jahr 2005 von 133 Mio. um mehr als 29 Mio. bzw. um ca. 22 % überschritten wird (Überschreitung im Vorjahr: ca. 20 %). Da die Gesamtfinanzierung die absolute Obergrenze nicht überschreiten darf, sind gemäß den in 18 Abs. 5 PartG normierten Vorgaben die auf die einzelnen Parteien entfallenden Beträge in Spalte 6 ( ) anteilsmäßig entsprechend zu kürzen. Diese Berechnung ist in der siebten Spalte der Gesamtübersicht ( Absolute Obergrenze ) vorgenommen worden. Die Kürzung hat zur Folge, dass die bei der Festsetzung zu berücksichtigenden Parteien für das Jahr 2005 im Ergebnis statt 0,85 bzw. 0,70 tatsächlich nur ca. 0,70 bzw. ca. 0,57 je Stimme und statt 0,38 nur ca. 0,32 je Zuwendungseuro erhalten haben. Wegen des aus der Verfassung abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf diese nicht höher sein als die von den Parteien selbst erwirtschafteten Eigeneinnahmen des Vorjahres. Deshalb ist gemäß 18 Abs. 5 PartG ein Abgleich der in Spalte 7 errechneten Beträge mit diesen im Rechenschaftsbericht 2004 ausgewiesenen Eigeneinnahmen, die in der achten Spalte der Gesamtübersicht ( Relative Obergrenze ) dargestellt worden sind, vorzunehmen. Für das Jahr 2005 zeigt sich, dass bei den Parteien Die Tierschutzpartei, FAMILIE, DIE FRAUEN und Deutschland die Eigeneinnahmen geringer sind als die unter Beachtung der absoluten Obergrenze errechnete staatliche Finanzierung. Dies hat zur Folge, dass in diesen Fällen die staatliche Finanzierung auf den Betrag der relativen Obergrenze zu begrenzen ist.
3 - 3 - Da die WASG erst im Anspruchsjahr 2005 gegründet worden ist und daher die relative Obergrenze auf der Grundlage eines Rechenschaftsberichts für das Vorjahr (2004) nicht ermittelt werden kann, wird diese auf der Grundlage des erst im Laufe des Jahres 2006 einzureichenden Rechenschaftsberichts für das Jahr 2005 ermittelt werden. Insoweit erfolgt die Festsetzung des Wählerstimmenanteils vorläufig und vorbehaltlich dieser Prüfung. Die Partei FW in Thüringen hat noch keinen Rechenschaftsbericht 2004 eingereicht, so dass weder eine relative Obergrenze noch daraus ableitbare Auszahlungsbeträge angegeben werden können (vgl. 19a Abs. 1 Satz 2 PartG). Gemäß 19a Abs. 6 PartG werden von dem sich für die einzelnen Parteien nach Abgleich mit der relativen Obergrenze ergebenden Gesamtbetrag der staatlichen Finanzierung ( Endbetrag ) den jeweiligen Landesverbänden der Parteien staatliche Mittel für die bei den jeweiligen Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen in Höhe von 0,50 je Stimme durch die Länder aus Landesmitteln gewährt. Die Beträge sind der vorletzten Spalte der Gesamtübersicht ( Länderanteil ) zu entnehmen. Die übrigen staatlichen Mittel werden den Bundesverbänden, bei den Landesparteien CSU, SSW und 50Plus dem jeweiligen Landesverband, vom Bund durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages aus dem Bundeshaushalt gewährt ( 21 Abs. 1 PartG). Die Beträge sind in der letzten Spalte der Gesamtübersicht ( Bundesanteil ) ausgewiesen. Die sich aus dem Bundesanteil unter Anrechnung der bisherigen Abschlagszahlungen als Schlusszahlung ergebenden Zahlungs- bzw. Rückzahlungsbeträge sind als Schlusszahlung/Rückforderung für 2005 in Spalte 4 der Aufstellung Bund (Stand: 1. Februar 2006, ANLAGE 3) ausgewiesen. 3. Bund/Länder-Anteil und Staatsquote Die Gesamtbeträge in den beiden letzten Spalten der Aufstellung zeigen, dass bei der Festsetzung 2005 die Länder mit ca. 18 Mio. ca. 14 % und der Bund mit ca. 114 Mio. ca. 86 % der gesamten staatlichen Finanzierung zu tragen haben. Die Relation zwischen der der für 2004 ausgewiesenen selbst erwirtschafteten Einnahmen von ca. 307 Mio. (Gesamtbetrag von Spalte 8 Relative Obergrenze ) und der der staatlichen Finanzierung für 2005 von ca. 133 Mio. zeigt, dass die Eigenfinanzierung der Parteien die staatliche Finanzierung um ca. 174 Mio. übersteigt. Die Staatsquote aller Parteien gemessen an ihren Gesamteinnahmen in Höhe von (307 Mio Mio. =) 440 Mio. beträgt somit durchschnittlich ca. 30 %. Quelle: Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat PM 3 (Parteienfinanzierung, Landesparlamente)
4 Wählerstimmenkonto 2005 gemäß 19a Abs. 2 Satz 2 PartG (Stichtag: 31. Dezember 2005) Listenstimmen auf Bundesebene ab 0,5%, auf Landesebene ab 1,0% Partei Bundestagswahl Europawahl Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenb.-Vorpommern Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % CDU ,78% ,51% ,80% ,76% ,43% ,76% ,22% ,77% ,35% SPD ,25% ,52% ,29% ,63% ,68% ,91% ,32% ,51% ,09% ,63% GRÜNE ,12% ,94% ,73% ,74% ,12% ,60% ,80% ,28% ,10% ,62% CSU ,39% ,00% ,67% FDP ,83% ,07% ,11% ,57% ,91% ,33% ,21% ,84% ,90% ,71% Die Linke ,71% ,12% ,56% ,96% ,67% ,40% NPD ,58% ,94% REP ,56% ,88% ,38% ,24% ,35% ,26% Die Tierschutzpartei ,29% GRAUE ,22% ,36% ,08% FAMILIE ,04% ,64% ödp ,56% ,95% WASG DIE FRAUEN ,56% Deutschland ,52% Offensive D ,41% ,70% DVU ,08% ,28% SSW FW in Thüringen Pro DM ,13% 50Plus ,02% Gesamt ,22% ,19% ,32% ,81% ,74% ,95% ,46% ,05% ,13% ,41% Wahlberechtigte gültige Stimmen ungültige Stimmen Wahlbeteiligung 77,65% 43,00% 62,58% 57,14% 68,03% 56,41% 61,32% 68,70% ,62% ,57% Partei Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Länder Bund-Europa-Länder Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % CDU ,32% ,84% ,29% ,48% ,11% ,34% ,15% ,95% ,13% ,65% SPD ,39% ,11% ,75% ,85% ,83% ,96% ,67% ,48% ,48% ,00% GRÜNE ,64% ,18% ,21% ,62% ,13% ,95% ,23% ,52% ,88% ,59% CSU ,30% ,84% FDP ,11% ,17% ,82% ,17% ,89% ,28% ,62% ,61% ,41% ,80% Die Linke ,32% ,58% ,37% ,10% ,96% ,84% NPD ,98% ,18% ,93% ,55% ,67% ,12% REP ,43% ,96% ,16% ,07% Die Tierschutzpartei ,64% ,09% ,33% GRAUE ,42% ,10% ,32% FAMILIE ,97% ,12% ,28% ödp ,27% ,22% WASG ,21% ,49% ,16% DIE FRAUEN 0 0,00% ,13% Deutschland 0 0,00% ,12% Offensive D ,01% ,53% ,33% ,11% DVU ,21% ,07% SSW ,62% ,14% ,05% FW in Thüringen ,60% ,07% ,02% Pro DM ,07% ,02% 50Plus ,03% ,01% Gesamt ,47% ,51% ,51% ,81% ,36% ,43% ,22% ,77% ,91% ,75% Wahlberechtigte gültige Stimmen ungültige Stimmen Wahlbeteiligung 67,00% 62,99% 62,15% 55,49% 59,61% 56,45% 66,55% 53,81% 62,10% 60,93% ANLAGE 1
5 Gesamtübersicht Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2005 gemäß 18 ff. PartG (Stand: 1. Februar 2006) Partei Stimmenkonto Zuwendungen ( 19a Abs. 2 PartG) ( 24 Abs. 8 PartG) Wählerstimmen der letzten Bundestags-, Europa- und 16 Landtagswahlen Lt. Rechenschaftsbericht 2004 ( 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 u. Satz 2 PartG) 4 Mio. Wählerstimmen mal 0,85, darüber mal 0,70 (Spalte 2) Wähleranteil Zuwendungsanteil ( 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PartG) 0,38 je 1,00 Zuwendung (Spalte 3) Wähler- und Zuwendungssanteil (Spalte 4 + Spalte 5) Absolute Obergrenze ( 18 Abs. 2, 19a Abs. 5 PartG) Kappung bei ,00 Relative Obergrenze ( 18 Abs. 5 PartG, 19a Abs. 5 PartG) Selbst erwirtschaftete Einnahmen lt. Rechenschaftsbericht 2004 Endbetrag ( 19a Abs. 5 PartG) unter Berücksichtigung der absoluten und der relativen Obergrenze Verteilung Länder / Bund Länderanteil 0,50 je Wählerstimme bei den jeweiligen Landtagswahlen lt Wählerstimmenkonto ( 19a Abs. 6 PartG) Stichtag: Bundesanteil übrige Mittel (Spalte 9 - Spalte 10) CDU , , , , , , , , ,61 SPD , , , , , , , , ,37 GRÜNE , , , , , , , , ,41 CSU , , , , , , , , ,28 FDP , , , , , , , , ,36 Die Linke. 1) , , , , , , , , ,92 NPD , , , , , , , , ,59 REP , , , , , , , , ,02 Die Tierschutzpartei 2) , , , , , , , , ,62 GRAUE , , , , , , , , ,84 FAMILIE 2) , , , , , , , , ,27 ödp , , , , , , , , ,01 WASG 3) , ,80 0, , , , , ,89 DIE FRAUEN 2) , , , , , , ,55 0, ,55 Deutschland 2) , , , , , , ,11 0, ,11 Offensive D , , , , , , , , ,54 DVU , , , , , , , , ,35 SSW , , , , , , , , ,79 FW in Thüringen 4) , ,70 0, , , Pro DM , , , , , , , , ,49 50Plus , , , , , , , , ,55 Gesamt , , , , , , , , , ,00 1) Die Partei führte bis zum 17. Juli 2005 die Kurzbezeichnung PDS. 2) Der Anspruch der Partei ist gemäß 19a Abs. 5 PartG auf die der selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. 18 Abs. 5 PartG). 3) Die erst im Anspruchsjahr 2005 gegründete Partei nimmt allein mit dem Wählerstimmenanteil an der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2005 teil. Die Festsetzung der staatlichen Mittel zum 15. Februar 2006 ist vorläufig; die endgültige Festsetzung erfolgt nach Prüfung der relativen Obergrenze auf der Grundlage des noch einzureichenden Rechenschaftsberichtes für das Jahr ) Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2004 eingereicht, so dass gemäß 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2006 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2004 gemäß 19 a Abs. 3 Satz 3 PartG endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche MIttel für das Jahr 2005 verloren (Verfall des Zuwendungsanteils). ANLAGE 2
6 Bund Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2005 sowie Berechnung der Abschlagszahlungen 2006 gemäß 18 ff. PartG (Stand: 1. Februar 2006) Partei Bundesanteil Abschlagszahlungen 2005 Schlusszahlung/ Rückforderung für 2005 Höhe der einzelnen Abschlagszahlungen CDU SPD 1) GRÜNE 1) CSU 1) FDP Die Linke. 2) NPD REP Die Tierschutzpartei GRAUE FAMILIE ödp 1) WASG 3) DIE FRAUEN Deutschland Offensive D 4) DVU 1) SSW 1) FW in Thüringen 5) Pro DM 50Plus Gesamt Lt. Gesamtübersicht, Spalte 11 Bundesanteil abzüglich Abschlagszahlungen 2005 (Spalte 2 - Spalte 3) 25 % des Bundesanteils (25 % von Spalte 2) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,89 0, , , , ,24 100, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,66 1) 2) 3) 4) 5) Der in Spalte 4 mit negativem Vorzeichen ausgewiesene Rückforderungsbetrag wird gemäß 20 Abs. 2 Satz 2 PartG mit der zum 15. Februar 2006 fälligen ersten Abschlagszahlung verrechnet. Die Partei führte bis zum 17. Juli 2005 die Kurzbezeichnung PDS. Die erst im Anspruchsjahr 2005 gegründete Part hat im Jahr 2005 noch keine Abschlagszahlungen erhalten. Die Festsetzung der staatlichen Mittel zum 15. Februar 2006 ist vorläufig; die endgültige Festsetzung erfolgt nach Prüfung der relativen Obergrenze auf der Grundlage des noch einzureichenden Rechenschaftsberichts für das Jahr Der in Spalte 4 mit negativem Vorzeichen ausgewiesene Rückforderungsbetrag ist unverzüglich zurückzuzahlen, da mit der zum 15. Februar 2006 fälligen ersten Abschlagszahlung eine Rückzahlungsverpflichtung aus dem Jahr 2004 getilgt wird. Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2004 eingereicht, so dass gemäß 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2006 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Die Abschlagszahlungen 2005 sind im Einvernehmen mit der Partei zur Vermeidung der Kosten einer Sicherheitsleistung nicht ausgezahlt worden. ANLAGE 3
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