Nachtrag in Bezug auf den. PowerShares Global Listed Private Equity Fund. FONDSMANAGER Invesco Global Asset Management Limited ANLAGEVERWALTER
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- Ingelore Waltz
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1 Dieser Nachtrag enthält Informationen zum PowerShares Global Listed Private Equity Fund, einem separaten Fonds der PowerShares Global Funds Ireland Public Limited Company (die "Gesellschaft"). Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospektes der Gesellschaft vom 1. Januar 2012 sowie ergänzender Nachträge zu dem Prospekt (der "Prospekt"). Er ist im Kontext und zusammen mit diesem Prospekt zu lesen. Wenn Sie im Zweifel über vorzunehmende Maßnahmen oder über den Inhalt dieses Nachtrags sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Makler, Bankberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen sonstigen unabhängigen fachkundigen Berater. Die Anteile des Fonds sind zum amtlichen Kursblatt (Official List) der Irish Stock Exchange und an der Borsa Italiana, der Deutschen Börse, der London Stock Exchange und der NYSE Euronext Paris zugelassen worden und werden dort gehandelt. Anteile können an solchen anderen Börsen zugelassen und gehandelt werden, welche die Verwaltungsratmitglieder jeweils bestimmen. POWERSHARES GLOBAL FUNDS IRELAND PUBLIC LIMITED COMPANY (Eine Kapitalinvestmentgesellschaft mit variablem Kapital mit getrennter Haftung jedes einzelnen Fonds) Nachtrag in Bezug auf den PowerShares Global Listed Private Equity Fund FONDSMANAGER Invesco Global Asset Management Limited ANLAGEVERWALTER Invesco PowerShares Capital Management LLC Anlageinteressenten sollten vor einer Anlage in diesen Fonds die im Prospekt und in diesem Nachtrag genannten Risikofaktoren beachten. Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft, deren Namen unter der Überschrift "Management und Verwaltung" im Prospekt aufgeführt sind, übernehmen die Verantwortung für die in diesem Nachtrag enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (welche jeweils alle angemessene Sorgfalt darauf verwendet haben, dies sicherzustellen) entsprechen die im vorliegenden Nachtrag enthaltenen Informationen den Tatsachen und es wurde nichts ausgelassen, was einen Einfluss auf die Bedeutung der Informationen haben könnte. Dieser Nachtrag Nr. 7 datiert vom 1. Januar 2012.
2 INHALT BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 POWERSHARES GLOBAL LISTED PRIVATE EQUITY FUND... 4 EINLEITUNG... 4 ANLAGEZIELE UND -POLITIK... 4 BESCHRÄNKUNGEN FÜR ANLAGEN UND KREDITE... 6 AUSSCHÜTTUNGSPOLITIK... 6 BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS... 7 ZEICHNUNGEN... 7 RÜCKNAHMEN... 8 UMTAUSCH... 9 ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN GEBÜHREN UND AUFWENDUNGEN RISIKOFAKTOREN DER INDEX INDEX DISCLAIMER
3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN "Basiswährung" bezeichnet die Basiswährung dieses Fonds, den Euro. "Geschäftstag" bezeichnet in Bezug auf den Global Listed Private Equity Fund einen Tag, an dem Geschäftsbanken in Dublin und New York allgemein für den Geschäftsverkehr geöffnet sind (oder jeden anderen Tag, den die Verwaltungsratsmitglieder jeweils nach vorheriger Bekanntgabe an die Anteilinhaber bestimmen). "Handelstag" ist ein Tag, an dem eine Börse, an welcher der Fonds gehandelt wird oder gelistet ist, für den Handel geöffnet ist, und ein Tag an dem einer der Märkte, an denen die Anlagen des Fonds gelistet sind oder gehandelt werden, für den Handel geöffnet ist, sofern von den Verwaltungsratsmitgliedern nach vorheriger Bekanntgabe an die Anteilinhaber nicht anders bestimmt. Eine Liste der Handelstage für den Fonds wird unter zur Verfügung gestellt. "Handelsfrist" ist in Bezug auf diesen Fonds spätestens 16:00 Uhr (Ortszeit Irland) an jedem Handelstag (oder eine frühere oder spätere Uhrzeit vor dem Bewertungszeitpunkt, wie von den Verwaltungsratsmitgliedern nach eigenem Ermessen nach vorheriger Bekanntgabe an die Anteilinhaber bestimmt). Die effektive Frist für Transaktionen in Sachwerten kann früher sein. Dies hängt vom verwendeten Anerkannten Clearing- und Settlementsystem ab, und ein früherer Fristablauf wird von der Verwaltungsstelle mitgeteilt. "Index" ist The Global Listed Private Equity Index. "Indexanbieter" in Bezug auf diesen Fonds ist Red Rocks Capital Partners. "Liste der Portfoliowerte" bezeichnet die Liste, in der die Art der Anlagen und der Barkomponente, die zur Zahlung des Anteilpreises an den Global Listed Private Equity Fund übertragen werden können, aufgeführt ist. "Zeitpunkt der Veröffentlichung" in Bezug auf die Liste der Portfoliowerte ist 7:00 Uhr Mittlere Greenwich-Zeit an jedem Handelstag. "Global Listed Private Equity Fund" bezeichnet den PowerShares Global Listed Private Equity Fund. "Anteile" bezeichnet die Anteile des PowerShares Global Listed Private Equity Fund. "Bewertungszeitpunkt" für diesen Fonds ist 16:00 Uhr (Ortszeit New York) an jedem Handelstag oder ein von den Verwaltungsratsmitgliedern festgelegter anderer Zeitpunkt. Zur Klarstellung sei gesagt, dass der Bewertungszeitpunkt nach der Annahmefrist für den Eingang von Zeichnungs- und Rücknahmeanträgen für diesen Fonds am entsprechenden Handelstag liegen soll. In diesem Nachtrag verwendete, aber nicht definierte Begriffe haben die ihnen im Prospekt zugewiesene Bedeutung. 3
4 POWERSHARES GLOBAL LISTED PRIVATE EQUITY FUND Einleitung Die Gesellschaft ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und ist strukturiert als Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung jedes einzelnen Fonds. Die Gesellschaft wurde am 13. September 2002 von der Zentralbank als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ("OGAW") im Sinne der Verordnungen zugelassen. Das Kapital der Gesellschaft kann in unterschiedliche Anteilklassen unterteilt werden, wobei eine oder mehrere Klassen jeweils einen separaten Fonds der Gesellschaft darstellen. Jeder Fonds kann über mehr als eine Anteilklasse verfügen. Gemäß der Satzung kann die Gesellschaft separate Anteilklassen anbieten, die jeweils Beteiligungen an einem aus unterschiedlichen Anlageportfolios bestehenden Fonds darstellen. Darüber hinaus kann jeder Fonds weiter in verschiedene Klassen innerhalb des Fonds unterteilt werden. Die bestehenden Fonds sind im Nachtrag zum Prospekt aufgeführt. In dem Prospekt sind die auf jeden einzelnen Fonds der Gesellschaft zutreffenden Informationen aufgeführt. Hierzu zählen Risikofaktoren, Management und Verwaltung der Fonds durch die Gesellschaft, Fondsbewertungen, Verfahren für die Zeichnung, Rücknahme und Übertragung von Anteilen der Fonds, Einzelheiten hinsichtlich der von den Fonds zu zahlenden Gebühren und Aufwendungen sowie die Besteuerung der Anteile der Fonds. Ferner enthält der Prospekt eine Zusammenfassung der Satzung der Gesellschaft. Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen zum Global Listed Private Equity Fund. Alle in dem Prospekt aufgeführten, allgemein die Gesellschaft betreffenden Bedingungen und Bestimmungen sind auf den Global Listed Private Equity Fund anwendbar, sofern in diesem Nachtrag keine anderen Bestimmungen getroffen werden. Anlageinteressenten sollten vor einer Anlage in den Global Listed Private Equity Fund zudem die aktuellsten Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaft beachten. Der Fonds eignet sich für Anleger mit mittel- bis langfristigen Horizont, die Kapitalwachstum und Ertrag durch die Anlage in Schuldverschreibungen anstreben, die im Wert steigen oder fallen können, und die als Anleger bereit sind ein geringes Maß an Volatilität zu akzeptieren. Der Fonds ist unter Umständen nicht für solche Anleger geeignet, die planen ihr Geld innerhalb von 5 Jahren wieder zurückzuziehen. Die Basiswährung des Global Listed Private Equity Fund ist Euro. Derzeit verfügt der Global Listed Private Equity Fund über eine Anteilklasse, die auf Euro lautet. Zum Datum dieses Nachtrags sind keine anderen Anteilklassen im Global Listed Private Equity Fund enthalten, aber es können weitere Anteilklassen zukünftig gemäß den Anforderungen der Zentralbank hinzugefügt werden. Anlageziele und -politik Anlageziel des Global Listed Private Equity Fund ist es Anlageergebnisse für die Anleger zu erzielen, die, vor Berücksichtigung von Aufwendungen, der Kurs- und Ertragsentwicklung des Index in Euro entsprechen. Zur Erreichung dieses Anlageziels wird der Global Listed Private Equity Fund, soweit möglich und praktikabel, sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen halten. 4
5 Es ist die Absicht des Anlageverwalters das Anlageziel dieses Fonds zu erreichen, indem er ein Portfolio von Wertpapieren hält, das soweit wie möglich und praktikabel aus den Wertpapierkomponenten des Index besteht. Allerdings kann es eine Reihe von Umständen geben, unter denen dies gesetzlich verboten oder anderweitig nicht im Interesse der Anteilinhaber sein kann. Dies schließt die Folgenden ein, ist aber nicht auf diese beschränkt: (i) (ii) (iii) (iv) (v) (vi) (vii) Der Global Listed Private Equity Fund unterliegt den Verordnungen, die unter anderem bestimmte Beschränkungen des Anteils des Wertes des Global Listed Private Equity Fund enthalten, der in einzelnen Wertpapieren gehalten werden darf. Je nach der Konzentration im Index, kann der Fonds derivative Finanzinstrumente ("DFIs") (wie unten ausgeführt) innerhalb der Grenzen, die im Prospekt dargestellt sind, halten, soweit die DFIs Wertpapiere sind, die verbunden sind mit Wertpapieren oder deren Ertrag auf Wertpapieren basiert, die im Index enthalten sind. Die den Index begründenden Wertpapiere können von Zeit zu Zeit wechseln. Der Anlageverwalter kann eine Vielzahl von Strategien annehmen, wenn er mit Wertpapieren des Global Listed Private Equity Fund handelt, um diesen in Einklang mit dem geänderten Referenzindex zu bringen. Wenn ein Wertpapier, das Bestandteil des Index ist, beispielsweise nicht erhältlich ist oder kein Markt für dieses Wertpapier besteht, kann der Global Listed Private Equity Fund stattdessen Depositary Receipts im Hinblick auf solche Wertpapiere (zum Beispiel ADRs oder GDRs) halten. Gegebenenfalls können Wertpapiere des Index Gegenstand von Kapitalmaßnahmen sein. Der Anlageverwalter kann diese Ereignisse nach seinem Ermessen, in der effizientesten Art und Weise, handhaben. Der Global Listed Private Equity Fund kann ergänzend liquide Mittel halten und wird üblicherweise Dividenden ausstehen haben. Der Anlageverwalter kann DFIs zu Zwecken der direkten Anlage halten, um ein vergleichbares Ergebnis wie der Index zu erzielen. Wertpapiere, die der Global Listed Private Equity Fund hält und die im Index enthalten sind, können gegebenenfalls illiquide werden oder es kann anderweitig nicht möglich sein einen fairen Wert zu erhalten. Unter diesen Umständen kann der Anlageverwalter eine Reihe von Techniken anwenden, wie zum Beispiel Wertpapiere zu erwerben, deren Ertrag einzeln oder zusammen, als gut den gewünschten Indexbestandteilen entsprechend angesehen werden, oder die eine repräsentative Auswahl von Wertpapieren des Index darstellen. Der Anlageverwalter wird die Kosten von vorgesehenen Portfoliogeschäften berücksichtigen. Es ist möglicherweise nicht stets effizient, den Fonds perfekt mit dem Index in Einklang zu bringen. Der Global Listed Private Equity Fund kann im Index vertretene Aktien, bei denen er von einer Streichung aus dem Index ausgeht, veräußern oder nicht im Index vertretene Aktien, bei denen er annimmt, dass sie in den Index aufgenommen werden, erwerben. In der Absicht, den Index nachzubilden kann der Anlageverwalter verschiedene Kombinationen aus verfügbaren Anlagetechniken einsetzen. Zu diesen Anlagetechniken zählen DFIs, einschließlich jedoch nicht beschränkt auf Swaps und Swaptions (Zins-, Devisen-, Index-, Credit Default- und Total Return-) für die Zwecke der Steigerung von Kapitalgewinnen, der Absicherung oder Änderung des Exposure in Bezug auf ein nicht leicht zugängliches Wertpapier oder des Aufbaus eines Exposure in Bezug auf die Bestandteile des Index oder den Index selbst. Optionen (Zins-, Anleihe- und Devisen-) können ebenfalls eingesetzt werden zum Zweck des Aufbaus eines Engagements in Bezug auf einen bestimmten Markt anstelle einer Direktanlage. DFIs können zu Zwecken einer Direktanlage und/oder eines effizienten Portfoliomanagements gemäß den in Anhang II des Prospekts festgelegten Beschrän- 5
6 kungen eingesetzt werden. Der Einsatz von DFIs erfolgt unter Einhaltung der von der Zentralbank definierten Auflagen und Beschränkungen und ausschließlich in Verbindung mit einem von der Zentralbank im Voraus freigegebenen Risikomanagement-Verfahren ("RMV"), mit dem der Fonds die mit DFIs verbundenen Risiken messen, überwachen und verwalten kann. Der Global Listed Private Equity Fund kann darüber hinaus neu entwickelte Techniken und Instrumente einsetzen, die für den Einsatz geeignet sein können, unter der Voraussetzung, dass diese Techniken und Instrumente gemäß den Anforderungen der Zentralbank und in Verbindung mit einem von der Zentralbank genehmigten RMV verwendet werden. Zusätzlich zu den vorstehend genannten Zwecken können DFI für andere Zwecke eingesetzt werden, die dem Fonds nach Ansicht der Verwaltungsratsmitglieder zum Vorteil gereichen. Der Anlageverwalter strebt für den Global Listed Private Equity Fund zwar keinen Leverage an, ein eventueller Leverage aufgrund des Einsatzes von DFIs wird jedoch im Rahmen der Verordnungen gehalten. Um ein Exposure in Bezug auf die Bestandteile des Index einzugehen oder zu Zwecken des Liquiditätsmanagements kann der Global Listed Private Equity Fund zusätzliche liquide Mittel halten, so z. B. Bargeld, Commercial Paper (d.h. von Kreditinstituten ausgegebene kurzfristige Papiere) und Geldmarktpapiere wie kurz- und mittelfristige US-Treasury Bills oder US-Treasury Notes (mit fester oder variabler Verzinsung, Geldmarktpapiere wie kurz- und mittelfristige US-Treasury Bills oder US- Treasury Notes (sowohl festverzinslich wie variabel verzinslich), Einlagenzertifikate, Bankakzepte und variabel und frei verzinsliche Instrumente (d.h. Schuldtitel mit variablen Zinserträgen), die entweder über ein Investment Grade-Rating verfügen oder von einer nationalen Regierung oder ihren untergeordneten Behörden ausgegeben wurden oder garantiert werden. Der Index kann unter bestimmten Umständen (wie im Abschnitt unter der Überschrift "Indizes" im Prospekt angegeben) gewechselt werden. Beschränkungen für Anlagen und Kredite Die Gesellschaft ist ein OGAW und dementsprechend unterliegt der Global Listed Private Equity Fund den in den Verordnungen und den Mitteilungen der Zentralbank aufgeführten Beschränkungen für Anlagen und Kredite. Diese werden in Anhang III des Prospektes ausführlich beschrieben. Ausschüttungspolitik Ausschüttungen werden in der Basiswährung festgelegt. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschaft Ausschüttungen, die der Euro-Anteilklasse zurechenbar sind, für die auf Euro lautende Anteilklasse des Global Listed Private Equity Fund für jedes Quartal eines Geschäftsjahres beschließt und auszahlt, in dem die Gesamterträge des Global Listed Private Equity Fund die Gebühren und Kosten um einen jeweils von den Verwaltungsratsmitgliedern festzulegenden Mindestbetrag übersteigen. Ausschüttungen werden in der Regel jeweils im Dezember, März, Juni und September beschlossen und (ggf.) am letzten Geschäftstag des folgenden Monats gezahlt. Die Verwaltungsratsmitglieder können Anteilklassen mit unterschiedlichen Ausschüttungspolitiken einrichten. Die Verwaltungsratsmitglieder beabsichtigen, eine Ausschüttungspolitik zu verfolgen, nach der die Euro-Anteilklasse dieses Fonds für das Geschäftsjahr mit Stichtag 30. September 2010 für Steuerzwecke im Vereinigten Königreich den Status als "Ausschütter" hat. Der Verwaltungsrat beabsichtigt bei der Steuer- und Zollbehörde des Vereinigten Königreichs (HM Revenue & Customs) die Zulassung der Euro-Anteilklasse als Reporting Fund zu beantragen, beginnend für das Geschäftsjahr mit Stichtag 30. 6
7 September 2011 und nachfolgende Geschäftsjahre. Die Ausschüttungen erfolgen auf das Konto des Anteilinhabers, das der Verwaltungsstelle mitgeteilt wurde. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die Ausschüttungspolitik der Gesellschaft sind dem Abschnitt mit der Überschrift "Ausschüttungspolitik" im Prospekt zu entnehmen. Berechnung des Nettoinventarwerts Der Nettoinventarwert des Global Listed Private Equity Fund wird in der Basiswährung ausgedrückt und zum Bewertungszeitpunkt von der Verwaltungsstelle gemäß den Anforderungen der Satzung berechnet. Sämtliche Einzelheiten sind unter den Überschriften "Berechnung des Nettoinventarwerts" und "Rechtliche und Allgemeine Informationen" im Prospekt aufgeführt. Der Nettoinventarwert je Anteil des Global Listed Private Equity Fund wird täglich (am Geschäftstag nach dem Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag) auf veröffentlicht. Zeichnungen Anleger werden auf die im Prospekt aufgeführten Verfahren für die Zeichnung von Primärmarktanteilen und Anteilen verwiesen. Zeichnungen Anträge auf Anteile am Global Listed Private Equity Fund müssen innerhalb der Handelsfrist bei der Verwaltungsstelle eingehen. Alle Zeichnungen werden nach einem Forward Pricing-Prinzip abgewickelt, d.h. unter Zugrundelegung des zum Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag ermittelten Zeichnungspreises für die Anteile. Weitere Einzelheiten können Antragsteller dem Prospekt entnehmen. Allen Anträgen in Bezug auf Anteile am Global Listed Private Equity Fund ist ein ausgefülltes Antragsformular beizufügen. Antragsformulare sind bei der Verwaltungsstelle erhältlich. Antragsformulare sind (sofern vom Fondsmanager nicht anders bestimmt) unwiderruflich und werden auf Risiko des Antragstellers per Fax übersendet. Das Original ist nachzureichen. Das Versäumnis das Original des Antragsformulars einzureichen, kann im Ermessen des Fondsmanagers in der Zwangsrücknahme der entsprechenden Anteile resultieren, und Antragsteller erhalten die Erlöse aus der Rücknahme ihrer Anteile auf Antrag nicht, bis das Original des Antragsformulars eingegangen ist. Zeichnungsanträge müssen in der Regel innerhalb der Handelsfrist eingehen und angenommen werden. Alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, sind in der Regel für den nächsten Handelstag vorgesehen, können jedoch nach Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder zur Bearbeitung am entsprechenden Handelstag akzeptiert werden, sofern sie vor dem Bewertungszeitpunkt eingegangen sind. Mindestzeichnungsbetrag Primärmarktanteile Für die Zwecke dieses Fonds entspricht ein Primärmarktanteil Anteilen des Global Listed Private Equity Fund. Der Fondsmanager kann, nach vorheriger Bekanntgabe an die Anteilinhaber, die Größe eines Primärmarktanteils ändern, wenn er der Ansicht ist, dass eine solche Änderung die Attraktivität des Global Listed Private Equity Fund für Anleger steigern würde. 7
8 Anträge für Primärmarktanteile müssen in Vielfachen von Anteilen des Global Listed Private Equity Fund gestellt werden. Barzeichnungen Bei Barzeichnungen ist der Mindestzeichnungsbetrag ein Primärmarktanteil des Global Listed Private Equity Fund (oder ein nach Ermessen des Fondsmanagers festgelegter anderer Betrag). Zeichnungspreis Primärmarktanteile Bei Zeichnungen von Primärmarktanteilen beträgt der Preis je Primärmarktanteil das fache des Nettoinventarwerts je Anteil des Global Listed Private Equity Fund. An jedem Handelstag, an dem der Antrag auf Primärmarktanteile angenommen wird, setzt die Verwaltungsstelle den Antragsteller über die Höhe der Barkomponente (der Barbetrag, der erforderlich ist, um die Differenz zwischen dem Wert der in der Liste der Portfoliowerte aufgeführten Wertpapiere und dem Nettoinventarwert der Primärmarktanteile auszugleichen), der Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerte und der etwaigen Umsatzabgaben in Kenntnis, die der Antragsteller mit der Portfolioeinlage an die Depotbank zu liefern hat. Barzeichnungen Bei Barzeichnungen können die Anteile an jedem Handelstag zum Nettoinventarwert je Anteil gezeichnet werden. Ferner unterliegen Barzeichnungen einer Transaktionsgebühr für Barzahlungen in Höhe von bis zu 3 % des Nettoinventarwerts der gezeichneten Anteile. Der Fondsmanager kann jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, diese Gebühr nicht zu erheben. Abwicklung Primärmarktanteile Die Portfolioeinlage (das Wertpapierportfolio zuzüglich oder abzüglich (je nach Sachlage) der Barkomponente, das bei Zeichnung eines Primärmarktanteils an die Gesellschaft zu liefern ist) muss drei Geschäftstage nach dem Geschäftstag, an dem der Zeichnungsantrag angenommen wurde (oder einem früheren Zeitpunkt, den die Verwaltungsratsmitglieder nach eigenem Ermessen nach vorheriger Bekanntgabe an den Antragsteller bestimmen können) bei der Depotbank eingehen. In Abhängigkeit von den Standard-Abwicklungszeiträumen der unterschiedlichen Börsen, an denen die Anteile gehandelt werden, und der Art der in der Portfolioeinlage enthaltenen Wertpapiere kann dies variieren, darf jedoch unter keinen Umständen mehr als zehn Geschäftstage nach dem entsprechenden Handelstag sein. Anteile eines Primärmarktanteils werden nicht an den Antragsteller ausgegeben, bis die Depotbank alle Wertpapiere in der Portfolioeinlage und die entsprechende Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerten und etwaige Umsatzabgaben erhalten hat. Barzeichnungen Der Antrag eines Anlegers auf Zeichnung von Anteilen am Global Listed Private Equity Fund mittels Barzeichnung gilt erst als gestellt, wenn der Betrag der Zeichnung gegen Bargeld bei der Depotbank eingegangen ist. Rücknahmen Anleger werden auf die im Prospekt aufgeführten Verfahren für die Rücknahme von Primärmarktanteilen und Anteilen verwiesen. 8
9 Allen Anträgen in Bezug auf die Rücknahme von Anteilen am Global Listed Private Equity Fund ist ein ausgefülltes Rücknahmeformular beizufügen. Rücknahmeformulare sind bei der Verwaltungsstelle erhältlich. Rücknahmeformulare sind (sofern vom Fondsmanager nicht anders bestimmt) unwiderruflich und werden auf Risiko des Antragstellers per Fax übersendet. Das Original ist nachzureichen. Rücknahmeanträge müssen in der Regel innerhalb der Handelsfrist eingehen und angenommen werden. Alle Rücknahmeanträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, sind in der Regel für den nächsten Handelstag vorgesehen, können jedoch nach Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder zur Bearbeitung am entsprechenden Handelstag akzeptiert werden, sofern sie vor dem Bewertungszeitpunkt eingegangen sind. Mindestrücknahmebetrag Primärmarktanteile Anträge auf Rücknahme von Primärmarktanteilen müssen in Vielfachen von Anteilen des Global Listed Private Equity Fund gestellt werden. Barrücknahmen Für Barrücknahmen ist kein Mindestrücknahmebetrag vorgesehen. Rücknahmepreis Primärmarktanteile Der Rücknahmepreis für einen Primärmarktanteil entspricht der Summe des täglichen Nettoinventarwerts je Anteil der Anteile eines Primärmarktanteils, abzüglich oder zuzüglich (je nach Sachlage) der Barkomponente der Portfolioeinlage, der jeweiligen Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerten und gegebenenfalls der Umsatzabgaben und einer Ausschüttung bei Rücknahme. Barmittel, die für Rücknahmen von Sachwerten gezahlt werden, sind mit Wertstellung an demselben Tag, an dem die Abwicklung der Wertpapiere stattfindet, zu zahlen. Barrücknahmen Anteile werden zum Nettoinventarwert je Anteil an dem Handelstag, an dem der Rücknahmeantrag gestellt wurde, gleichzeitig mit einer (etwaigen) Ausschüttung bei Rücknahme zurückgenommen. Rücknahmeerlöse werden nach Abzug einer Transaktionsgebühr bei Barzahlungen in Höhe von bis zu 3 % des Nettoinventarwerts der zurückzunehmenden Anteile und Kosten für die telegrafische Überweisung gezahlt. Der Fondsmanager kann jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, diese Gebühr nicht zu erheben. Abwicklung Primärmarktanteile Der Standard-Abwicklungszeitraum für Rücknahmen von Sachwerten umfasst drei Geschäftstage nach dem Geschäftstag, an dem der Rücknahmeantrag angenommen wurde, kann jedoch in Abhängigkeit von den Standard-Abwicklungszeiträumen der unterschiedlichen Börsen, an denen die Anteile und die Wertpapiere der Portfolioeinlage gehandelt werden, variieren. Die Lieferung der Wertpapiere erfolgt als franco-valuta-lieferung (frei von Zahlung). Barrücknahmen Die Zahlung von Rücknahmeerlösen aus Barrücknahmen erfolgt spätestens drei Geschäftstage nach dem entsprechenden Bewertungstag. Umtausch 9
10 Anteilinhaber der Anteilklasse des Global Listed Private Equity Fund, die gemäß diesem Nachtrag angeboten wird, können ihre Anteile gegen solche einer bestehenden Anteilklasse jedes anderen Fonds der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des Prospekts umtauschen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft in der Regel für den Umtausch von Anteilen zwischen Fonds eine Gebühr von bis zu 3 % des Nettoinventarwerts je umzutauschenden Anteil erhebt. Der Fondsmanager kann jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, diese Gebühr nicht zu erheben. In Bezug auf die aufgelaufenen Erträge, die sich im Nettoinventarwert der umzutauschenden Anteile widerspiegeln, erfolgt unter Umständen unmittelbar vor einem Umtausch eine Ausschüttung bei Rücknahme. Übertragung von Anteilen Die Anteile sind gemäß den im Prospekt unter der Überschrift "Übertragung von Anteilen" dargelegten Kriterien und Verfahren frei übertragbar. Gebühren und Aufwendungen An jedem Handelstag wird von einem Befugten Teilnehmer, der einen oder mehrere Primärmarktanteile beantragt, eine Transaktionsgebühr für Einlagen in Sachwerten in Höhe von US$ erhoben. Der Fondsmanager kann jederzeit nach eigenem Ermessen beschließen, diese Gebühr nicht zu erheben. Der Fondsmanager hat Anspruch auf eine maximale Gebühr in Höhe von 0,75 % p.a. des Nettoinventarwerts des Global Listed Private Equity Fund. Der Fondsmanager ist für die Zahlung aller Gebühren des Anlageverwalters, der Verwaltungsstelle, und der Depotbank sowie aller angemessenen Spesen dieser Dienstleister (ohne Gebühren und Aufwendungen der Unterdepotbanken (die den marktüblichen Sätzen entsprechen) und transaktionsbezogene Aufwendungen der Verwaltungsstelle und der Depotbank) aus seinen Gebühren verantwortlich. Ferner ist der Fondsmanager dafür verantwortlich, aus seinen Gebühren andere dem Global Listed Private Equity Fund zurechenbare Kosten, wie unter "Betriebliche Aufwendungen" im Prospekt näher beschrieben, zu zahlen. Gründungskosten Die Gründungskosten dürfen US$ nicht übersteigen. Sie werden vom Global Listed Private Equity Fund getragen und über die ersten fünf Geschäftsjahre des Lebenszyklus des Global Listed Private Equity Fund oder über einen anderen nach Ansicht der Verwaltungsratsmitglieder angemessenen Zeitraum gemäß den Bedingungen und nach einer Methode abgeschrieben, die die Verwaltungsratsmitglieder als fair und gerecht erachten. Eventuelle Änderungen hinsichtlich des Abschreibungszeitraums werden den Anteilinhabern im nächsten regelmäßigen Bericht der Gesellschaft mitgeteilt. Risikofaktoren Anleger werden auf die im Prospekt dargelegten Risikofaktoren verwiesen. 10
11 DER INDEX Die Verwaltungsratsmitglieder haben den Global Listed Private Equity Index als Grundlage für die Auswahl der von diesem Fonds zu haltenden Wertpapiere gewählt, da der Index nach Ansicht der Verwaltungsratsmitglieder ein breit diversifiziertes Segment börsennotierter Private Equity- Unternehmen darstellt. Ziel des Index ist es, ein diversifiziertes Portfolio aus Anlagen in nicht-öffentliche Unternehmen nachzubilden, die anderweitig nicht über eine Anlage in börsennotierte Unternehmen zur Verfügung stehen. Diese nicht-öffentlichen Unternehmen haben ihren Sitz überwiegend außerhalb der USA. Es können aber auch Unternehmen mit Sitz in den USA eingeschlossen sein. Die den Index bildenden Private Equity-Unternehmen werden nach den folgenden Kriterien ausgewählt: a) Bewertungskennzahlen, b) Finanzdaten, c) historische Wertentwicklung, d) Marktkapitalisierung, und e) die Notwendigkeit der Diversifizierung innerhalb des Portfolios (Anlagephase, Art des gehaltenen Instruments der Kapitalaufnahme und Branchenschwerpunkt). Das Kernportfolio dieser börsennotierten Private Equity- Unternehmen setzt sich aus zahlreichen Unternehmen/Branchen zusammen, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen, von der Anfangsphase über die Spätphase bis hin zu reifen Unternehmen, befinden. Innerhalb des Index besteht die Tendenz zur Übergewichtung von börsennotierten Private Equity-Unternehmen, deren Schwerpunkt auf Aktien- und aktienähnlichen Anlagen (Vorzugsaktien, wandelbare Wertpapiere, Optionsscheine, etc.) in Unternehmen der Spätphase oder reifen Unternehmen liegt. Börsennotierte Private Equity-Unternehmen, die in Unternehmen früherer Entwicklungsphasen investieren, werden ebenso in den Index aufgenommen wie börsennotierte Private Equity- Unternehmen, die in ein Unternehmen mit Hilfe von Schuldtiteln oder mit Schuldtiteln vergleichbare Instrumente nicht börsennotierter Unternehmen investieren. Der Index ist aus einer diversifizierten Mischung aus börsennotierten Private Equity-Unternehmen zusammengesetzt. Die Diversifizierung im Index erfolgt unter drei verschiedenen Aspekten im Hinblick auf die Anlageportfolios der börsennotierten Private Equity-Unternehmen: (a) (b) (c) Phase der Anlage [des börsennotierten Private Equity-Unternehmens in ein nicht börsennotiertes Unternehmen] (Anfangsphase, Spätstadium, Reife, etc.), Art der [von dem börsennotierten Private Equity-Unternehmen] gehaltenen Instrumente der Kapitalaufnahme (Aktien, Schuldtitel, Mezzanine-Kapital, etc.), und Branchenschwerpunkt [des börsennotierten Private Equity-Unternehmens]. Jedes [börsennotierte Private Equity-Unternehmen] muss eine Marktkapitalisierung von mindestens US$ 50 Mio. aufweisen, um für den Index ausgewählt zu werden. Dem Index liegt eine modifizierte Gleichgewichtung auf US-Dollar-Basis zugrunde. Ein einzelner Titel darf zum Zeitpunkt der Neugewichtung höchstens eine Gewichtung von 10 % im Index aufweisen. Damit ein Titel für eine Aufnahme in den Index in Betracht kommt, müssen für die Gesellschaft in Bezug auf den größten Teil ihres Vermögens Anlagen oder Engagements in nicht börsennotierten Unternehmen bestehen, oder es muss die erklärte Absicht der Gesellschaft sein, mit dem größten Teil ihres Vermögens Anlagen oder Engagements in nicht börsennotierten Unternehmen aufzubauen. Die Titel dieser Unternehmen können u.a. folgenden Bereichen zugeordnet werden: Business Development-Unternehmen, Investment-Holding-Gesellschaften, Special Purpose Acquisition Corporations, öffentlich gehandelte Venture Capital-Fonds, öffentlich gehandelte Venture Capital Trusts, öffentliche gehandelte Private Equity-Fonds, öffentlich gehandelte Private Equity-Trusts, geschlossene Fonds, 11
12 Erstemissionen von Unternehmen, auf die diese Definition zutrifft, American Depository Receipts von Unternehmen, auf die diese Definition zutrifft, Finanzinstitute, die nicht börsennotierten Unternehmen Darlehen gewähren oder in diese Unternehmen investieren, sowie jedes andere Anlagevehikel, dessen Hauptzweck darin besteht, Anlagen in nicht börsennotierte Unternehmen zu tätigen. Die zugrundeliegenden Vermögenswerte dieser börsennotierten Private Equity-Unternehmen können sich an Standorten weltweit befinden Der Gesellschaft wurde eine Lizenz erteilt, unter der ihr die Verwendung des Index als Grundlage für die Bestimmung der Zusammensetzung dieses Fonds sowie die Verwendung bestimmter Markenzeichen und Warenzeichen des Indexanbieters im Zusammenhang mit diesem Fonds gestattet ist. Der Indexanbieter ist nicht verantwortlich für und nimmt nicht an der Schaffung oder dem Verkauf von Anteilen oder an der Bestimmung von Fristen, Preisen, Mengen oder Verhältnissen teil, die bei dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auf Basis der Indexzusammensetzung zu Grunde gelegt werden. 12
13 INDEX DISCLAIMER Der Indexanbieter und seine verbundenen Unternehmen übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und oder Vollständigkeit des Index oder beliebiger Daten, die bei der Berechnung des Index oder bei der Bestimmung der Bestandteile des Index verwendet werden, übernehmen keine Gewähr für die ununterbrochene oder rechtzeitige Berechnung oder Veröffentlichung des Index, übernehmen keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen oder Unterbrechungen, übernehmen keine Gewähr, dass der Index die vergangene, gegenwärtige oder künftige Marktperformance korrekt wiedergibt, übernehmen weder eine ausdrückliche noch konkludente Garantie und lehnen ausdrücklich jede Garantie hinsichtlich der Markttauglichkeit oder Eignung für bestimmte Zwecke oder Einsatzgebiete des Index oder der anderen darin enthaltenen Daten, mit Ausnahme des Fondsverwalters. Ohne Einschränkung des oben Gesagten tragen der Indexanbieter oder seine verbundenen Unternehmen auch dann keine Verantwortung für entgangene Gewinne oder indirekte Schäden, Schäden in Zusammenhang mit strafbaren Handlungen, konkrete Schäden oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne), selbst wenn ihnen die Möglichkeit solcher Schäden angezeigt wurde. 13
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