Fonds 11. Verkaufsprospekt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fonds 11. Verkaufsprospekt"

Transkript

1 Fonds Verkaufsprospekt

2 1783 findet der erste, allerdings noch unbemannte, Aufstieg eines 2 Geschäftstätigkeit Heißluftballons der Fondsgesellschaft der Brüder Montgolfier statt.

3 Inhaltsverzeichnis Hinweis gemäß 2 Abs. 2 VermVerkProspV 5 Vorwort 7 Prospektverantwortung, Vollständigkeit, Haftungsbeschränkung 9 1. Vermögensanlage im Überblick Risiken der Vermögensanlage Überblick über die Risiken Allgemeine Darstellung der wesentlichen Risiken Prognosegefährdende Risiken Anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Gesonderte Darstellung einzelner Risiken Risiko der Fremdfinanzierung Steuerliche Risiken Risiken einer Rückabwicklung der Vermögensanlage Maximalrisiko Angaben über die Vermögensanlage Art, Anzahl und Gesamtbetrag der Vermögensanlagen Rechtliche Stellung des Anlegers Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Übertragung der Vermögensanlage Auszahlungen an den Anleger, Zahlstellen, Gewährleistung Erwerb und Zahlung der Vermögensanlage Entgegennahme von Willens erklärungen zum Erwerb der Vermögensanlage Frist für den Erwerb der Vermögensanlage Auslandsvertrieb Erwerbspreis, Verwaltungs- und Veräußerungskosten Weitere Leistungspflichten Provisionen Steuerliche Grundlagen der Vermögensanlage Besteuerung der Fondsgesellschaft Qualifizierung der Einkünfte der Fondsgesellschaft Einkommensteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft Gewerbesteuer Umsatzsteuer 48 Inhaltsverzeichnis 3

4 4.2. Besteuerung der deutschen Anleger mit Einkommensteuer Einkommensteuer / Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer Einkünfteerzielungsabsicht Beteiligung als Treugeber Verlustabzug und Verlust verrechnung Ausländische Quellensteuer Besteuerung der österreichischen Anleger Einkommensteuer Verlustverrechnung Keine Doppelbesteuerung Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Österreich Verfahrensrecht Angaben zur Emittentin (Fondsgesellschaft) und deren Kapital, zu den Gründungsgesellschaftern, der Initiatorin und wesentlichen Vertragspartnern Wesentliche Daten der Fonds gesellschaft Abweichungen von der gesetzlichen Regelung im Gesellschaftsvertrag Gesellschaftskapital und bisher ausgegebene Vermögensanlagen Gründungsgesellschafter Komplementärin Geschäftsführender Kommanditist Treuhandkommanditistin Portfolio-Manager Initiatorin Wesentliche Verträge der Fondsgesellschaft mit Dritten Vertrag über Mittelverwendungskontrolle Vertrag über Eigenkapital vermittlung und Vertrieb Vertrag über Anlegerbetreuung und Finanzbuchhaltung Marketingvertrag Struktur der Fondsgesellschaft im Überblick Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft Anlageziele und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft Venture-Capital-Investitionen (Allgemeine Angaben zum Anlageobjekt) Besondere Angaben zum Anlageobjekt gemäß 9 VermVerkProspV Zielunternehmen und Anlageentscheidung Finanzierungsplan und Investitionskapital Finanzierungsplan Kostenprognose und Investitionskapital 86 4 Inhaltsverzeichnis

5 8. Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft in den Jahren 2009 bis 2011 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre 2010 bis Eröffnungsbilanz und Zwischenbilanz Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den Geschäftsjahren 2009 bis Planzahlen der Gesellschaft zu Investitionen, Umsatz und Ergebnis in den Geschäftsjahren 2010 bis Angaben zu Mitgliedern der Geschäfts führung, zur Treuhänderin und zu weiteren für die Emittentin maßgeblichen Personen Mitglieder der Geschäftsführung Treuhänderin Angaben zu Personen, die den Verkaufsprospekt oder das Angebot der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben Dr. Matthias Hallweger Alfred Wieder Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Mittelverwendungskontrollvertrag 157 Hinweis Gemäß 2 Abs. 2 VermVerkProspV wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist. Inhaltsverzeichnis 5

6 6 Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft 1925 entdeckt der Physiker Hans Busch, dass ein Magnetfeld als Elektronenlinse nutzbar ist und legt damit den Grundstein für die Entwicklung von Elektronenrastermikroskopen.

7 Vorwort Neue Technologien und neue Produkte sind der Motor des wirtschaftlichen Wachstums. Dies gilt umso mehr, wenn diese Technologien und Produkte für wachsende Märkte geschaffen werden. Die MIG Fonds investieren mit ihrer Beteiligung an innovativen Unternehmen in neue Technologien und neue Produkte in wachsenden Märkten. Investitionen der MIG Fonds fließen direkt in Beteiligungsunternehmen außerbörslich und bankenunabhängig. Mit der erfolgreichen Entwicklung neuer Technologien und Produkte steigt regelmäßig der Wert dieser Beteiligungsunternehmen. Infolge dessen steigt auch der Wert der von den MIG Fonds gehaltenen Unternehmensbeteiligungen. Dieser Verkaufsprospekt richtet sich an Kapitalanleger, die Interesse an einer Vermögensanlage in einen Geschlossenen MIG Fonds für Unternehmensbeteiligungen haben. Die MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG als Fondsgesellschaft bietet Kapitalanlegern Zugang zu einem besonderen Anlagesegment des außerbörslichen Beteiligungskapitals. Die Möglichkeit, Beteiligungen an jungen, nicht börsennotierten Unternehmen mit erheblichem Wachstumspotenzial in wachsenden Zukunftsmärkten zu erwerben, war lange Zeit im Wesentlichen institutionellen Anlegern und vermögenden Personen vorbehalten. Die MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG möchte auch Privatanlegern die Chance einer Vermögensanlage in diesem Bereich Venture Capital eröffnen. Der Begriff Venture bedeutet übersetzt aus der englischen Sprache Unternehmen, Wagnis, Projekt. Venture Capital steht damit für Unternehmensfinanzierung, Unternehmensbeteiligung oder auch Wagniskapital. Die Anlageklasse Private Equity / Venture Capital hat sich seit Jahren für unternehmerisch denkende und renditeorientierte Privatanleger bewährt. Die Anleger erhalten die Möglichkeit, sich an der Fondsgesellschaft MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG mit Sitz in München als Kommanditisten zu beteiligen. Die Mindesteinlage beträgt E 5.000,00 und ist bei Beitritt in einem Betrag, grundsätzlich zzgl. eines Agio, zu zahlen. Die Vermögensanlage kann längstens bis zum erworben werden. Die Kommanditbeteiligungen werden zunächst über eine Treuhänderin, die MIG Beteiligungstreuhand GmbH, erworben und gehalten. Die Vermögensanlage hat eine Laufzeit bis grundsätzlich Das Platzierungsvolumen beträgt (ohne Berücksichtigung der Agio-Zahlungen) bis zu E 60,0 Mio. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt, das Platzierungsvolumen zweimal um jeweils bis zu E 10,0 Mio. auf insgesamt bis zu E 80,0 Mio. zu erhöhen. Der Verkaufsprospekt enthält die wesentlichen Angaben und Informationen zu der angebotenen Vermögensanlage. Pullach, den HMW Emissionshaus AG - Vorstand - Dr. Matthias Hallweger Vorwort 7

8 Die erste überlieferte Anwendung von Zahnrädern findet sich 8 Geschäftstätigkeit um 250 v. der Chr. Fondsgesellschaft in der Wasseruhr des Ktesibios aus Alexandria.

9 Prospektverantwortung, Vollständigkeit, Haftungsbeschränkung Die HMW Emissionshaus AG mit Sitz in Pullach, Münchener Str. 52, D Pullach, ist Prospektherausgeberin sowie Initiatorin und Anbieterin dieser Vermögensanlage. Die HMW Emissionshaus AG übernimmt für den gesamten Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung. Die HMW Emissionshaus AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Matthias Hallweger, erklärt, dass nach ihrem Wissen die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Tag der Prospektaufstellung: Pullach, den HMW Emissionshaus AG - Vorstand - Dr. Matthias Hallweger Prospektverantwortung, Vollständigkeit, Haftungsbeschränkung 9

10 10 Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft Der französische Architekt Bernard Forêst de Bélidor beschäftigte sich in seinem 1729 veröffentlichten Buch La science des ingénieurs mit der Standsicherheit von Stützmauern und der Statik von Gewölben.

11 01 1. Vermögensanlage im Überblick Die nachfolgende Darstellung Vermögensanlage im Überblick enthält eine verkürzte Zusammenfassung wesentlicher Daten der in diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage. Für die Anlageentscheidung ist der gesamte vorliegende Verkaufsprospekt maßgeblich. Angebotene Vermögensanlage In diesem Verkaufsprospekt wird die Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds für Unternehmensbeteiligungen in der Anlageklasse Venture Capital angeboten. Die Anleger erwerben einen Kommanditanteil an der MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG (nachfolgend auch Fondsgesellschaft oder Emittentin ). Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA Einzelheiten zur Emittentin finden sich in Kap. 5. Platzierungsvolumen Das geplante Platzierungsvolumen der Fondsgesellschaft beträgt zunächst rund E 60,0 Mio. (ohne Agio-Zahlungen). Die geschäftsführenden Gesellschafter sind ermächtigt, das Platzierungsvolumen zweimal um jeweils bis zu weitere E 10,0 Mio. auf insgesamt bis zu rund E 80,0 Mio. zu erhöhen, sofern und sobald das Festkapital der Fondsgesellschaft durch Kapitalerhöhungen mindestens einen Betrag von E 50,0 Mio. erreicht hat. Die Vermögensanlage kann längstens bis zum erworben werden. Anlageobjekte der Fondsgesellschaft: Venture-Capital- und Private-Equity- Investitionen Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um einen sog. Venture-Capital- bzw. Private-Equity-Fonds. Die Fondsgesellschaft verwendet das für Investitionen zur Verfügung stehende Anlegerkapital dafür, Beteiligungen an kleinen und mittelgroßen, nicht börsennotierten Unternehmen (nachfolgend auch: Beteiligungsunternehmen ) zu erwerben. Bei den Beteiligungsunternehmen handelt es sich aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen um Kapitalgesellschaften. Zielunternehmen sind vor allem junge, innovative Unternehmen, vorrangig mit Sitz in Deutschland oder Österreich, die die Investition der Fondsgesellschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, zur Markteinführung ihrer Produkte oder zu deren Vertrieb benötigen. Die Fondsgesellschaft soll somit zwei Interessen zusammenführen: Geeigneten Unternehmen wird Eigenkapital zur Verfügung gestellt und andererseits erhält eine Vielzahl von Anlegern, auch mit kleineren Beteiligungsbeträgen, die Chance, an einer möglichen Wertsteigerung solcher Unternehmen zu partizipieren. Die Fondsgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Unternehmensbeteiligungen erworben. Die Anleger investieren somit zunächst in ein Fondsunternehmen ohne Anlageobjekte ( Blind Pool ). Informationen zu Investitionsprojekten und dem jeweils aktuellen Beteiligungsportfolio finden sich auf der Website der Fondsgesellschaft unter Anlegerzielgruppe Das Angebot einer Beteiligung an der MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG wendet sich an erfahrene Anleger, die über ausreichende Liquidität verfügen. Die Zeichnung von Anteilen an der MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG stellt eine stark unternehmerisch geprägte Vermögensanlage dar. Der wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft hängt im Wesentlichen davon ab, dass ihre Beteiligungsunternehmen ihrerseits erfolgreich sind, etwa indem sie eine innovative Technologie oder ein neues, marktfähiges Produkt entwickeln, und hierdurch eine Wertsteigerung erfahren. Diese Wertsteigerung kommt der Fondsgesellschaft zugute, indem sie ihre Vermögensanlage im Überblick 11

12 Beteiligung gewinnbringend weiterveräußert oder aber laufende Erträge aus dem Beteiligungsunternehmen erzielt. Die Vermögensanlage erzielt somit keine kalkulierbare oder gar sichere Rendite. Darüber hinaus ist das Kapital des Anlegers mit Rücksicht auf die Laufzeit der Fondsgesellschaft und deren eigene Kapitalbindung bei Beteiligungsunternehmen langfristig gebunden. Jeder Anleger sollte daher hinsichtlich Verfügbarkeit und Höhe des angelegten Kapitals so kalkulieren, dass die langfristige Vermögensbindung für ihn unproblematisch ist (zur Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals vgl. in Kap. 2., Risiken der Vermögensanlage ). Die in diesem Prospekt angebotene Vermögensanlage sollte darüber hinaus nur einen untergeordneten Anteil in einem planvoll angelegten Vermögens-Portfolio des Anlegers einnehmen. Der genaue Anteil am Portfolio kann nicht generell und pauschal angegeben werden. Jeder Anleger muss seine aktuelle persönliche Einkommens- und Vermögenssituation, die absehbare Vermögens- und Liquiditätsentwicklung sowie weitere Anlageplanungen berücksichtigen. Von einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage wird generell abgeraten. In steuerlicher Hinsicht ist die Vermögensanlage so konzipiert, dass sie im Privatvermögen des Anlegers gehalten wird. An diesem Regelfall orientiert sich auch die Darstellung im vorliegenden Verkaufsprospekt, insbesondere in Kap. 4. ( Steuerliche Grundlagen der Vermögensan lage ). Mindestbeteiligung, Zahlungsbedingungen Die Beteiligung bzw. der Kapitalanteil eines Anlegers an der Fondsgesellschaft muss mindestens E 5.000,00 betragen. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 100 teilbar sein. Jeder Anleger schuldet darüber hinaus grundsätzlich ein einmaliges Aufgeld bzw. Agio. Die Höhe des Agio richtet sich nach dem Betrag des Kapitalanteils und dem Beitrittszeitpunkt. Ein Agio wird nicht erhoben, sofern die Beitrittserklärung des Anlegers der Treuhandkommanditistin bis spätestens zugeht. Die Höhe seines Kapitalanteils und damit den Betrag der zu leistenden Gesamteinlage (Kapitalanteil nebst Agio) setzt im Übrigen jeder Anleger in seiner Beitrittserklärung selbst fest. Die Einlage auf den Kapitalanteil und das Agio sind innerhalb von sieben Bankarbeitstagen nach Erhalt der Vertragsannahmeerklärung der Treuhandkommanditistin an die Fondsgesellschaft zu bezahlen. Einzelheiten finden sich in Kap Treuhänderin Die Kommanditanteile der Anleger an der Fondsgesellschaft werden zunächst treuhänderisch von der MIG Beteiligungstreuhand GmbH (nachfolgend auch: Treuhandkommanditistin oder Treuhänderin ) gehalten. Die MIG Beteiligungstreuhand GmbH ist eine 100-%-Tochtergesellschaft der MIG Verwaltungs AG, einer Kommanditistin der Fondsgesellschaft, der die Aufgabe des Portfolio-Managements übertragen ist. Gesellschaftsrechtlich ist zunächst allein die Treuhänderin Gesellschafterin. Im Innenverhältnis ist der Anleger durch den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag jedoch einem unmittelbar beteiligten Kommanditisten gleichgestellt. Erstmals mit Wirkung zum Ablauf des besteht die Möglichkeit, das Treuhandverhältnis zu kündigen und den jeweiligen Kommanditanteil direkt zu übernehmen. Ergebnisbeteiligung, Ausschüttungen, Vermögensbeteiligung Die Fondsgesellschaft kann in einem Geschäftsjahr Gewinne erzielen, indem Anteile an Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert oder 12 Vermögensanlage im Überblick

13 01 von einem Beteiligungsunternehmen laufende Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft bezahlt werden. Darüber hinaus können sich Zinserträge aus einer Liquiditätsreserve ergeben. Die von der Fondsgesellschaft in einzelnen Geschäftsjahren (nach Abzug aller Kosten und der erfolgsabhängigen Tantiemen für den Portfolio- Manager und das Vertriebsunternehmen) erzielten, laufenden Gewinne stehen den Anlegern zu. Bei der Verteilung solcher laufenden Gewinne sollen diejenigen Anleger einen kleinen Vorteil haben, die der Fondsgesellschaft früher beigetreten sind. Die Gewinnverteilung (außerhalb der Liquidation) richtet sich zu diesem Zweck zwar grundsätzlich nach dem Verhältnis des festen Kapitalanteils jedes Anlegers zum gesamten Festkapital der Gesellschaft am Bilanzstichtag (31.12.) des betreffenden Geschäftsjahres. Die festen Kapitalanteile werden zusätzlich jedoch mit einem Kapitalwertfaktor multipliziert, der sich für jeden Anleger individuell nach dem Zeitpunkt seines Beitritts zur Fondsgesellschaft richtet und der umso höher ist, je früher dieser Beitritt erfolgt. Einzelheiten zur Gewinnbeteiligung finden sich in Kap Die Anleger entscheiden über Entnahmen ( Ausschüttungen ) zusammen mit den Gründungsgesellschaftern durch Mehrheitsbeschluss. Sofern durch eine solche Ausschüttung ganz oder teilweise Einlagen der Anleger zurückgezahlt werden (weil nicht ausschließlich ein Gewinn der Fondsgesellschaft, sondern auch ein Teil der Liquiditätsüberschüsse ausgeschüttet wird), bedarf der Entnahmebeschluss zusätzlich der Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafter. Erlöse aus der Veräußerung von Anteilen an Beteiligungsunternehmen sowie die von den Beteiligungsunternehmen an die Fondsgesellschaft ausgezahlten Dividenden werden, abzüglich etwaiger erfolgsabhängiger Tantiemen, grundsätzlich vollständig ausgeschüttet. Sofern die Fondgesellschaft, wie vor allem in den ersten Geschäftsjahren, einen Verlust erwirtschaftet, sind an diesem Verlust alle Gesellschafter und Treugeber im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile zum gesamten Festkapital der Gesellschaft am Bilanzstichtag (31.12.) des jeweiligen Geschäftsjahres beteiligt. Diese Verlustbeteiligung bedeutet jedoch keine Nachschussverpflichtung oder Einlageverpflichtung. Die Verluste werden aus dem Gesellschaftskapital gedeckt. Die Errechnung der Verlustbeteiligung dient der Zuweisung von Verlusten zu den Variablen Kapitalkonten (als Anrechnungsposten für spätere Gewinnanteile). Bei der Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen, bei der Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens infolge der Beendigung der Vermögensanlage sowie für die Beteiligung an einem Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft ist die jeweilige Vermögensbeteiligung eines Gesellschafters bzw. Anlegers von Relevanz. Die Vermögensbeteiligung richtet sich ebenfalls nach dem Verhältnis des festen Kapitalanteils eines Gesellschafters oder Anlegers zum gesamten Festkapital der Gesellschaft, allerdings unabhängig von einem Bilanzstichtag. Einzelheiten finden sich in Kap Haftung Jeder Anleger ist verpflichtet, die von ihm in der Beitrittserklärung übernommene Ge samteinlageverpflichtung gegenüber der Fondsgesellschaft zu erfüllen. Sofern und sobald dieser Gesamteinlagebetrag vollständig und fristgerecht an die Gesellschaft bezahlt wurde, bestehen grundsätzlich (abgesehen z. B. von Kosten für Notar und Handelsregister im Einzelfall) keine weiteren Zahlungsverpflichtungen des Anlegers (vgl. näher in Kap. 3.9.). Eine Nachschussverpflichtung, etwa für laufende Gesellschaftsverbindlichkeiten, ist ohne Zustimmung jedes betroffenen Anlegers ausgeschlossen. Im Außenverhältnis, gegenüber Gläubigern Vermögensanlage im Überblick 13

14 der Fondsgesellschaft, ist eine persönliche Haftung des Anlegers grundsätzlich ebenfalls nicht gegeben (siehe aber für einen Ausnahmefall in Kap und Kap ). Bindungsdauer Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung jedes Anlegers erstmals mit Wirkung zum Ablauf des möglich ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Weiterveräußerung der Vermögensanlage ist jeweils zum eines Jahres, nach Absprache mit einem geschäftsführenden Gesellschafter bzw. der Treuhandkommanditistin auch zu einem anderen Zeitpunkt, möglich. Sie unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, bedarf jedoch während des Bestehens des Treuhandvertrags der Zustimmung der Treuhänderin. Einzelheiten zur Übertragung der Vermögensanlage finden sich in Kap Portfolio-Manager Ein wesentlicher Teil der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft betrifft deren Portfolio-Management, also die Auswahl, den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft sowie die Anlage liquider Mittel der Fondsgesellschaft. Das Portfolio-Management wird grundsätzlich vom Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft durchgeführt. Daneben ist die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, die an der Fondsgesellschaft als Kommanditistin beteiligt ist, für diese Aufgabe zusätzlich als besonderer Portfolio-Manager eingesetzt worden. Die MIG Verwaltungs AG ist daher nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags berechtigt und verpflichtet, neben dem Geschäftsführenden Kommanditisten das Portfolio-Management der Gesellschaft durchzuführen. Einzelheiten zum Portfolio-Manager finden sich in Kap Geschäftsführung Soweit die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft das Portfolio-Management betrifft, wird diese von der MIG Verwaltungs AG sowie dem Geschäftsführenden Kommanditisten, Herrn Michael Motschmann, wahrgenommen. Im Übrigen obliegt die Geschäftsführung der Komplementärin, der HMW Verwaltungs GmbH, einer 100-%-Tochtergesellschaft der HMW Emissionshaus AG, und Herrn Michael Motschmann, dem Geschäftsführenden Kommanditisten. Einzelheiten zu den geschäftsführenden Gesellschaftern finden sich in Kap , und Mittelverwendungskontrolle Bei der Fondsgesellschaft wird eine Mittelverwendungskontrolle durchgeführt. Die Mittelverwendungskontrolle dient dazu, sicherzustellen, dass das Gesellschaftskapital in rechtlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrags und den Angaben zur Nutzung des Gesellschaftskapitals im vorliegenden Verkaufsprospekt verwendet wird. Einzelheiten finden sich in Kap Anlegerbetreuung Die Anlegerbetreuung wird im Auftrag der Fondsgesellschaft vorrangig durch die FinTex Consulting GmbH, Ergoldinger Straße 2a, D Landshut, wahrgenommen. Einzelheiten finden sich in Kap Provisionen, Agio, betragsmäßig fest vereinbarte Vergütungen, Tantiemen und laufende Geschäftskosten ( Fondsnebenkosten ) Die von Anlegern an die MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG bezahlten Einlagen auf den Kapitalanteil werden zunächst für folgende Ausgaben der Fondsgesellschaft verwendet, wobei sich der Prozentsatz jeweils auf den eingezahlten Einlagebetrag (ohne Agio) bezieht ( Provisionen ): 14 Vermögensanlage im Überblick

15 01 - Vertriebskosten 6,77 % - Eigenkapitalvermittlung 6,00 % - Gründungskosten, Initiativleistungsgebühr 2,25 % * - Portfolioeinrichtung 1,70 % * - Marketing 1,25 % * - Finanzbuchhaltung und Abrechnung 0,75 % * Provisionen netto 18,72 % *zzgl. USt.¹ i.h.v. 19 % 1,13 % Provisionen brutto 19,85 % 1 Die Umsatzsteuer ist auf hundertstel Prozentpunkte gerundet. Zusätzlich wird, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall, ein Aufgeld bzw. Agio erhoben, mit dem ebenfalls Kosten des Vertriebs bzw. der Eigenkapitalvermittlung der Fondsgesellschaft getragen werden. Die Höhe des Agio richtet sich nach dem Betrag des jeweils übernommenen Kapitalanteils und dem Zeitpunkt des Zugangs der Beitrittserklärung bei der Treuhandkommanditistin oder dem von ihr beauftragten Geschäftsbesorger (vgl. Kap. 3.6.). Zugang der Beitrittserklärung AGIO 1 bis wird kein Agio erhoben bis ,50 % bis ,50 % bis ,50 % ab ,50 % 1 In Prozent des übernommenen Kapitalanteils; inklusive etwaiger Umsatzsteuer Das mit der Eigenkapitalvermittlung beauftragte Vertriebsunternehmen erhält zusätzlich zur Provision für Vertrieb und Eigenkapitalvermittlung sowie zusätzlich zum Agio eine erfolgsabhängige Tantieme in Höhe von 8,0 % des Veräußerungsgewinns der Gesellschaft (vor Steuern) bei Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (abzüglich bestimmter Freibeträge zugunsten der Gesellschaft) und 8,0 % der Dividendenausschüttungen (vor Steuern) von Beteiligungsunternehmen. Eine mögliche Umsatzsteuer ist in diesen Beträgen jeweils enthalten (vgl. zu diesen Vergütungen näher in Kap und 7.4.2). Die Fondsgesellschaft bezahlt über die vorbezeichneten Provisionen und Tantiemen hinaus im Zeitraum bis an das mit der Mittelverwendungskontrolle beauftragte Unternehmen eine Vergütung in Höhe von monatlich netto E 4.500,00 sowie an die Treuhandkommanditistin eine Vergütung in Höhe von monatlich netto E 4.500,00. Im Zeitraum bis erhalten der Mittelverwendungskontrolleur eine Vergütung in Höhe von monatlich netto E 500,00 und die Treuhandkommanditistin eine Vergütung in Höhe von monatlich netto E 1.800,00. Die Fondsgesellschaft bezahlt zudem an das mit der Anlegerbetreuung beauftragte Unternehmen eine Vergütung in Höhe von monatlich netto E 9.000,00 vom bis sowie in Höhe von monatlich netto E 7.500,00 vom bis Hinzu tritt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Die weiteren Vergütungen vorgenannter Auftragnehmer ab dem werden durch spätere Vereinbarungen neu festgesetzt. Die HMW Verwaltungs GmbH erhält als Komplementärin für die Haftungsübernahme und die laufende Geschäftsführung von der Fondsgesellschaft eine monatliche Vergütung in Höhe von netto E 3.000,00 (zzgl. USt.) und der Geschäftsführende Kommanditist eine monatliche Vergütung in Höhe von netto E 1.000,00 (zzgl. USt), jeweils ab dem Die MIG Verwaltungs AG erhält als Portfolio-Manager zusätzlich zur Provision Portfolioeinrichtung eine gewinnunabhängige, jährliche Vergütung in Höhe von 0,50 % des Gesamtbetrags des (am des Vorjahres) von der Gesellschaft in Unternehmensbeteiligungen investierten Gesellschaftsvermögens, zuzüglich USt. Vermögensanlage im Überblick 15

16 Diese Vergütung ist erstmalig zahlbar im Geschäftsjahr Hinzu tritt eine erfolgsabhängige Tantieme in Höhe von 17,0 % des Veräußerungsgewinns der Gesellschaft (vor Steuern) bei Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (abzüglich bestimmter Freibeträge zugunsten der Gesellschaft) und 17,0 % der Dividendenausschüttungen (vor Steuern) von Beteiligungsunternehmen. Eine mögliche Umsatzsteuer ist in diesen Tantieme-Beträgen jeweils enthalten (vgl. zu diesen Vergütungen näher in Kap und Kap ). Die Provisionen, die in Abhängigkeit von Einlageleistungen der Anleger errechnet werden und entstehen (einschließlich der Agio-Beträge), die betragsmäßig fest vereinbarten Vergütungen, die laufende Vergütung für den Portfolio- Manager, die erfolgsabhängigen Tantiemen und die laufenden Geschäftskosten der Gesellschaft werden in diesem Verkaufsprospekt gemeinsam auch als Fondsnebenkosten bezeichnet. Einzelheiten zu den Fondsnebenkosten finden sich in Kap und 7.4. Aus dem Gesellschaftsvermögen, das nach Abzug der Provisionen (einschließlich der Weiterleitung der Agio-Beträge) und fest vereinbarten Vergütungen verbleibt, müssen die laufenden Geschäftskosten der Fondsgesellschaft, vor allem für laufende Rechts- und Steuerberatung, Miete, Printunterlagen, Geschäftskorrespondenz und Kommunikation, bezahlt werden. Bei Erwerb von Unternehmensbeteiligungen können im Einzelfall zusätzliche Kosten, etwa für die rechtliche und steuerliche Prüfung oder Unternehmenswertgutachten, gemäß tatsächlichen Aufwands, hinzutreten. 16 Vermögensanlage im Überblick

17 01 Vermögensanlage im Überblick 17

18 Um 1870 entwickelt der amerikanische Apotheker John Wyeth erstmals lösliche Gelatine-Kapseln für die Medikamenten- Applikation. 18 Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft

19 02 2. Risiken der Vermögensanlage 2.1. Überblick über die Risiken In diesem Kapitel werden die Risiken der Vermögensanlage erläutert. Sämtliche Risikohinweise, die im Zusammenhang mit der Vermögensanlage darzustellen sind, sind im nachfolgenden Textabschnitt enthalten. Der Verkaufsprospekt enthält an anderer Stelle keine zusätzlichen Risikohinweise. Jeder Anleger sollte daher vor seiner Investitionsentscheidung diesem Kapital besondere Aufmerksamkeit schenken. Der Gesetzgeber verlangt die Darstellung der wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage. Nach bestem Wissen der Prospektherausgeberin bestehen neben den Risiken, die in den Hinweisen dieses Kapitels genannt sind, keine weiteren wesentlichen Risiken. Es ist ferner zu beachten, dass das Angebot der Vermögensanlage auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verfügbaren wirtschaftlichen Daten und der derzeit geltenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen strukturiert wurde. Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige, unternehmerische Beteiligung. Rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich während der Laufzeit dieser Beteiligung ändern, mit der Folge, dass auch weitere rechtliche oder wirtschaftliche Risiken auftreten, die heute nicht erkennbar sind. Die Risiken der Vermögensanlage sind in folgender Untergliederung dargestellt: Allgemeine Darstellung der wesentlichen Risiken (Kap. 2.2.) - Prognosegefährdende Risiken (Kap ) - Anlagegefährdende Risiken (Kap ) - Anlegergefährdende Risiken (Kap ) Gesonderte Darstellung einzelner Risiken (Kap. 2.3.) - Risiko der Fremdfinanzierung (Kap ) - Steuerliche Risiken (Kap ) - Risiken einer Rückabwicklung (Kap ) - Maximalrisiko (Kap ) 2.2. Allgemeine Darstellung der wesentlichen Risiken Prognosegefährdende Risiken Als Prognosegefährdende Risiken werden solche Risiken bezeichnet, die zu einer schwächeren Prognose der Vermögensanlage und somit zu einer geringeren Rendite, bis hin zu einem Ausfall einer Rendite, führen können. Der Eintritt eines prognosegefährdenden Risikos hat zur Folge, dass die Prognosen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nicht eingehalten werden können. In diesem Fall besteht somit aus Sicht des Anlegers das Risiko, dass die mit der Kapitalanlage verbundene Rendite des Anlegers geringer ausfällt als zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung angestrebt. Renditerisiko Für die Vermögensanlage kann kein bestimmter Ertrag bzw. keine bestimmte Rendite vorhergesagt werden. Es ist noch nicht einmal sicher, dass überhaupt ein Gesamtgewinn oder auch nur die Kosten der Fondsgesellschaft erwirtschaftet werden. Es kann zudem das Risiko nicht ausgeschlossen werden, dass das eingesetzte Kapital verloren geht (vgl. hierzu in Kap ). Die mangelnde Vorhersehbarkeit des Verlaufs der Vermögensanlage liegt in der Natur der beabsichtigten Private-Equity- und Venture- Capital-Investitionen. Die Fondsgesellschaft wird das zu Investitionszwecken zur Verfügung stehende Kapital vorrangig in junge Unternehmen investieren und eine Beteiligung an solchen Risiken der Vermögensanlage 19

20 Unternehmen erwerben. Der wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft und folglich die Rendite der Vermögensanlage hängen daher von der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Beteiligungsunternehmen ab, die wiederum nicht sicher vorhersehbar ist. In Kap und 8.3. sind Prognosen zur voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das laufende sowie die zwei folgenden Geschäftsjahre sowie die Planzahlen der Fondsgesellschaft zu Investitionen, Umsatz und Ergebnis in den folgenden drei Geschäftsjahren enthalten. Diese Prognosen basieren auf Kalkulationen zur Dauer der Platzierungsphase, zur Höhe des von Anlegern gezeichneten Kapitals, der Fondsnebenkosten und möglichen Zinserträgen. Ein bestimmter Ertrag aus den Private- Equity- und Venture-Capital-Investitionen der Fondsgesellschaft wird allerdings auch diesen Prognosezahlen nicht zugrunde gelegt. Eine Rendite wird nur dann erzielt, wenn die Gesellschaft einen Gesamtgewinn erwirtschaftet. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Fondsgesellschaft aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, aus laufenden Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen oder aus Zinseinkünften nicht nur sämtliche Fondsnebenkosten (bestehend vor allem aus Provisionen, sonstigen Vergütungen für Auftragnehmer der Gesellschaft und der laufenden Managementvergütung für den Portfolio-Manager, den Tantiemen für den Portfolio-Manager und das beauftragte Vertriebsunternehmen sowie den weiteren, laufenden Geschäftskosten) erwirtschaftet, sondern darüber hinaus einen Überschuss erzielt. Angesichts des Gesamtbetrags der Fondsnebenkosten und mit Rücksicht auf die Schmälerung der eigenen Rendite der Fondsgesellschaft durch die erfolgsabhängigen Tantiemen, setzt dies eine weit überdurchschnittliche Rendite der Fondsgesellschaft im Bereich der geplanten Venture-Capital-Investitionen voraus. Investitionskapital der Fondsgesellschaft Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, durch die Einlagen ihrer Anleger ein Gesellschaftskapital (ohne Agio) in Höhe von E 60,0 Mio. oder bei Ausübung von zwei möglichen Überzeichnungsreserven von jeweils bis zu E 10,0 Mio. ein Gesellschaftskapital von bis zu E 80,0 Mio. zu erreichen. Dieses Gesellschaftskapital bildet, nach Abzug der Fondsnebenkosten, das Investitionskapital der Gesellschaft. Es besteht allerdings das Risiko, dass nicht ausreichend Anleger gewonnen werden. Es besteht außerdem das Risiko, dass die gegenwärtig noch nicht genau bestimmbaren Kosten, wie z.b. laufende Geschäftskosten, höher ausfallen als zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kalkuliert. In diesen Fällen wären die in Kap ( Finanzierungsplan und Investitionskapital ), 8.2. ( Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 ) und 8.3. ( Planzahlen der Gesellschaft zu Investitionen, Umsatz und Ergebnis in den Geschäftsjahren 2010 bis 2013 ) enthaltenen Prognosen zum Investitionskapital zu optimistisch und müssten nach unten korrigiert werden. Sofern die Fondsgesellschaft das geplante Gesellschaftskapital nicht erreicht, ist das eingezahlte Kapital aufgrund fixer Aufwendungen insgesamt prozentual höher mit Kosten belastet als ursprünglich kalkuliert. Je weniger Anleger sich an der Fondsgesellschaft beteiligen und je geringer daher das Investitionskapital ist, desto geringer sind zugleich die Investitionsmöglichkeiten der Gesellschaft: Es besteht die Gefahr, dass die Fondsgesellschaft mangels ausreichenden Investitionskapitals nur eine begrenzte Anzahl von Beteiligungen erwirbt, das Investitionsrisiko also nur eingeschränkt streuen kann (vgl. hierzu in Kap , Risiko der Investition in Unternehmensbeteiligungen ). 20 Risiken der Vermögensanlage

21 Anlagegefährdende Risiken Als Anlagegefährdende Risiken werden solche Risiken bezeichnet, die das Anlageobjekt und die gesamte Vermögensanlage gefährden und somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen können. Ein anlagefährdendes Risiko liegt auch bei einer besonders gravierenden Beeinträchtigung der Prognosewerte oder bei einem Zusammentreffen mehrerer prognosegefährdender Risiken vor. Jedes prognosegefährdende Risiko kann daher in ein anlagegefährdendes Risiko umschlagen. Jedes anlagegefährdende Risiko kann für sich alleine zum Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen. Blind-Pool -Risiko und Anlageentscheidung Der Anleger trägt bei der vorliegenden Vermögensanlage ein sogenanntes Blind-Pool -Risiko. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft weder ein Anlageobjekt erworben noch steht fest, in welche konkreten Anlageobjekte sie investieren wird. Im Gesellschaftsvertrag ( 2 Abs. 1) ist mit dem Unternehmensgegenstand nur der Investitionsrahmen bindend vorgegeben: Die Fondsgesellschaft wird Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften erwerben. Daher kommt den späteren Anlageentscheidungen besonderes Gewicht zu, zumal zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch kein Beteiligungsportfolio vorhanden ist. Die Anlageentscheidungen werden durch den Geschäftsführenden Kommanditisten, Herrn Michael Motsch mann, und den Portfolio-Manager, die MIG Verwaltungs AG, gefasst. Die MIG Verwaltungs AG handelt hierbei durch ihren Vorstand, d. h. die Herren Cecil Motschmann, Michael Motsch mann, Jürgen Kosch und (ab ) Dr. Matthias Kromayer. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Versäumnissen im Einzelfall Fehlentscheidungen hinsichtlich der Investitionen getroffen werden. Dies gilt im vorliegenden Fall auch deshalb, weil dem Portfolio-Manager und dem Geschäftsführenden Kommanditisten bei der Auswahl der Anlageobjekte im Gesellschaftsvertrag ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt ist und der Gesellschaftsvertrag kein weiteres Entscheidungs- oder Kontrollorgan, wie etwa einen Anlageausschuss, vorsieht, der Anlageentscheidungen effektiv prüfen oder unterbinden kann. Im Hinblick auf die Anlageentscheidungen ergibt sich das Risiko von In ter es sen konflikten. Der Portfolio-Manager, die MIG Verwaltungs AG, nimmt in anderen Fondsgesellschaften, die ebenfalls Private-Equity- und Venture-Capital-Investitionen vornehmen, die Funktion der Geschäftsführenden Gesellschafterin oder des Portfolio- Managers wahr. Herr Michael Motschmann sowie weitere Vorstandsmitglieder der MIG Verwaltungs AG sind persönlich als Entscheidungsträger für andere VC-Fonds tätig. Es besteht daher das Risiko, dass es bei einzelnen Anlageentscheidungen bezüglich bestimmter Beteiligungsunternehmen zu Interessenkollisionen zwischen den verschiedenen Fondsgesellschaften kommt. Die Mittelverwendungskontrolle, die bei der Fondsgesellschaft durchgeführt wird, bedeutet hinsichtlich der Anlageentscheidung keine Absicherung. Im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle wird nicht überprüft, ob eine VC-Investition zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen erfolgt oder Erfolg versprechend ist. Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle ist vielmehr nur die Prüfung, ob das Gesellschaftskapital in rechtlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrags und den Angaben in diesem Verkaufsprospekt zur Nutzung des Gesellschaftskapitals verwendet wird. Kontinuität der Geschäftsführung Die Anlageentscheidungen werden nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft Risiken der Vermögensanlage 21

22 durch den Vorstand des Portfolio-Managers oder den Geschäftsführenden Kommanditisten getroffen. Die Qualität der Anlageentscheidungen hängt somit maßgeblich von diesen Personen ab. Es besteht das Risiko, dass einzelne Mitglieder des Managements, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Geschäftsleitungsfunktionen haben und die in diesem Verkaufsprospekt näher vorgestellt werden, einschließlich des Portfolio-Managers, der MIG Verwaltungs AG, während der geplanten Grundlaufzeit der Fondsgesellschaft ausscheiden, so dass für weitere Investitionsentscheidungen oder die Verwaltung erworbener Unternehmensbeteiligungen neue geeignete Personen gefunden und für die Fondsgesellschaft gewonnen werden müssen. Risiko der Investition in Unternehmensbeteiligungen Die Fondsgesellschaft legt das für Investitionen verfügbare Gesellschaftskapital in Beteiligungen an anderen Gesellschaften an. Die Fondsgesellschaft stellt zu diesem Zweck solchen Unternehmen regelmäßig Eigenkapital ohne Sicherheiten zur Verfügung und erhält im Gegenzug, meist über Kapitalerhöhungen, einen eigenen Gesellschaftsanteil. Da es sich bei den Zielgesellschaften um nicht börsennotierte Unternehmen handelt, wird dieser Kapitaleinsatz als Private Equity, also außerbörslicher (Private) Einsatz von Eigenkapital (Equity) bezeichnet. Sofern es sich bei einem Beteiligungsunternehmen zusätzlich um ein junges Unternehmen handelt, die Investition der Fondsgesellschaft also gründungsnah oder sogar im Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens geschieht, wird der Einsatz des Beteiligungskapitals spezieller als Venture Capital (abgekürzt VC ), also als Wagniskapital bzw. Unternehmenskapital bezeichnet. Der Begriff des Unternehmenskapitals bzw. Wagniskapitals macht die besonderen Risiken des Kapitaleinsatzes deutlich: Die Fondsgesellschaft finanziert und beteiligt sich an anderen Unternehmen und damit auch an deren unternehmerischen Risiken. Sofern ein Geschäftskonzept misslingt oder das Beteiligungsunternehmen aus anderen Gründen scheitert, ist das eingesetzte Kapital teilweise oder sogar vollständig verloren. Die Rendite ist bei einer VC-Beteiligung bzw. Private-Equity-Anlage nicht kalkulierbar. Die Wertentwicklung der Beteiligungsunternehmen ist darüber hinaus schwer prognostizierbar, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, die zum Zeitpunkt der Investition der Fondsgesellschaft nicht absehbar sind. So ist etwa zum Zeitpunkt der Beteiligung oft unsicher, ob eine Produktentwicklung des Beteiligungsunternehmens erfolgreich sein wird, Marktreife erlangt oder rechtlich vor Wettbewerbern bzw. Nachahmern absicherbar ist. Der Erfolg der Vermögensanlage ist somit vom wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungsunternehmen abhängig. Für einen profitablen Verlauf der Vermögensanlage ist es jedoch möglicherweise noch nicht einmal ausreichend, wenn einzelne Beteiligungsunternehmen wirtschaftlichen Erfolg aufweisen. Der Erfolg der Fondsgesellschaft und somit der Kapitalanlagen der Anleger steht und fällt vielmehr damit, dass sich die Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft in ihrer Gesamtbetrachtung positiv entwickeln. Sofern z. B. ein Unternehmen scheitert, in das ein besonders großer Teilbetrag des Gesellschaftskapitals investiert wurde, ist durchaus fraglich, ob diese negativen Einflüsse auf die Vermögensanlage durch andere Beteiligungsunternehmen mit positivem Verlauf, aber kleineren Investitionsbeträgen, ausgeglichen werden können. Das Risiko einer Fehlinvestition hat daher umso größeres Gewicht, je weniger Unternehmensbeteiligungen die Fondsgesellschaft insgesamt erwerben kann. Sofern die Fondsgesellschaft nicht genug Anleger gewinnt und das Gesellschaftskapital und infolgedessen auch das Investitionskapital deutlich hinter den geplanten Beträgen zurückbleiben, steigt die Gefahr, dass die Emittentin 22 Risiken der Vermögensanlage

23 02 von der Profitabilität und Wertsteigerung einiger weniger ausgewählter Beteiligungen abhängig ist. Dieses Risiko besteht ferner dann, wenn der Fondsgesellschaft zwar der geplante Investitionsbetrag zur Verfügung steht, sich die Geschäftsleitung jedoch für die Bindung größerer Teilbeträge in einzelnen Beteiligungen entscheidet. Insolvenzrisiko Für die Fondsgesellschaft besteht das grundsätzliche Insolvenzrisiko: Die Gesellschaft kann in Zahlungsschwierigkeiten und sogar in die Zahlungsunfähigkeit geraten, wenn die ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nicht zur Deckung laufender Kosten oder sonstiger Zahlungsverbindlichkeiten ausreichen. Eine solche Situation ist vor allem dann denkbar, wenn ein zu großer Teil der Liquidität durch Investitionen in Unternehmensbeteiligungen gebunden ist oder die Geschäftsleitung aufgrund eines Prognosefehlers (etwa hinsichtlich eingehender Anlegerzahlungen) zu große Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Beteiligungsunternehmen ein ge gangen ist. Angesichts fixer Vergütungsverpflichtungen kann die Fondsgesellschaft darüber hinaus besonders zu Beginn der Kapitalplatzierung in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sofern nicht zügig ausreichendes Gesellschaftskapital eingeworben und eingelegt wird. Im Insolvenzfall sind die vom Anleger erbrachten Einlage- und Agiozahlungen im Zweifel vollständig verloren. Der Insolvenzverwalter ist weiter gehend grundsätzlich berechtigt, noch ausstehende Einlagen einzufordern. Darüber hinaus kann der Insolvenzverwalter von den Gesellschaftern bzw. Anlegern gegebenenfalls die Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, sofern und soweit der Ausschüttungsbetrag höher war als der auf den Anleger im Jahr der Ausschüttung entfallende Gewinn der Gesellschaft und sofern die betreffende Ausschüttung zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch keine vier Jahre zurückliegt. Risiken aus der Gesellschafterstellung Jeder Anleger muss sich darüber bewusst sein, dass er wie bei Gesellschaftsbeteiligungen üblich am Vermögen und am Ergebnis der Fondsgesellschaft nur im Verhältnis seines eigenen festen Kapitalanteils zum Gesamtbetrag aller Kapitalanteile, also zum Festkapital der Gesellschaft, beteiligt ist (mit der Modifikation bei der Gewinnverteilung, dass sich für Anleger geringfügige Vorteile ergeben, je eher sie den Beitritt zur Fondsgesellschaft erklärt haben). Diese Relation der Vermögens- und Ergebnisbeteiligung verändert sich somit zulasten des Anlegers, wenn nach seinem Beitritt weitere Anleger beteiligt werden. Der Anteil des früher eintretenden Anlegers wird verwässert. Jeder Anleger sollte seinen Kapitalanteil und damit den Umfang seiner Mitgliedschaftsrechte somit vorsorglich von vornherein in Relation zum angestrebten maximalen Festkapital (ohne Agio) in Höhe von E 80,0 Mio. kalkulieren. Dieser Verwässerungseffekt betrifft vor allem auch das Stimmrecht als wesentliches Mitgliedschaftsrecht. Je nach Kapitalanteil hält der einzelne Anleger nur einen kleinen Bruchteil aller Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen. Jeder Anleger muss damit rechnen, dass er sich mit seinen eigenen Vorstellungen zu Beschlussvorschlägen in Gesellschafterversammlungen oder bei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren nicht durchsetzt. In der Fondsgesellschaft gilt grundsätzlich das Mehrheitsprinzip. Die Entscheidung, ob etwa Entnahmen (Ausschüttungen) von Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaft oder sogar Gewinnanteilen des Anlegers, die ihm bereits zugebucht wurden, vorgenommen werden, wird grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen kann ggf. sogar der Gesellschaftsvertrag geändert werden, etwa indem der Unternehmensgegenstand der Fondsgesellschaft erweitert oder geändert oder die Fondsgesellschaft in eine andere Rechtsform umgewandelt wird. Lediglich dann, wenn Änderungen des Gesellschaftsvertrags beschlossen werden sollen, welche zur Begründung einer Nachschusspflicht führen, ist die Zustimmung aller Betroffenen nötig. Risiken der Vermögensanlage 23

24 Die Gesellschaftsbeteiligung des Anlegers kann schließlich zu Abrechnungs- und Auszahlungsschwierigkeiten bei der Beendigung der Vermögensanlage führen: Sofern ein Anleger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet, erhält er grundsätzlich ein Auseinandersetzungsguthaben, das (mit bestimmten Einschränkungen je nach Grund und Zeitpunkt des Ausscheidens) seinem Guthaben aufgrund noch nicht entnommener Gewinnanteile sowie zusätzlich seinem Anteil am Wert des Gesellschaftsvermögens nach Abzug der Gesellschaftsverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Ausscheidens im Verhältnis seines Kapitalanteils zum Festkapital entspricht. Der Wert des Gesellschaftsvermögens kann im Einzelfall jedoch schwer ermittelbar und strittig sein, vor allem in Bezug auf den Verkehrswert einzelner Unternehmensbeteiligungen der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Abfindungsanspruch des Anlegers nicht sofort realisierbar ist, wenn die Gesellschaft bei Fälligkeit über keine ausreichende Liquidität verfügt (was vor allem dann denkbar ist, wenn zugleich Abfindungsansprüche mehrerer Anleger zu erfüllen sind). In diesem Fall besteht weiter gehend sogar die Möglichkeit, dass die Gesellschaft wegen des Mangels an liquiden Mitteln für die zeitgleiche Auszahlung mehrerer Anleger aufgelöst wird ( 24 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags). Der Anleger erhält dann kein Auseinandersetzungsguthaben, sondern seinen Anteil am Erlös bei Verwertung des gesamten Gesellschaftsvermögens. Der Wert dieses Anteils am Erlös kann ggf. geringer sein als der anteilige Wert des Auseinandersetzungsguthabens. Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Vermögensanlage Das Ausscheiden aus dem Fonds durch ordentliche Kündigung ist erstmals mit Wirkung zum Ablauf des möglich. Vorher besteht für den Anleger lediglich die Möglichkeit, seinen Gesellschaftsanteil bzw. seine Rechte aus dem Treuhandvertrag zu veräußern. Die Veräußerungsmöglichkeiten sind in tatsächlicher Hinsicht stark eingeschränkt. Es gibt derzeit keinen geregelten Markt, an dem die Gesellschaftsanteile der MIG GmbH & Co. Fonds 11 KG oder gar die Treuhänderrechte an diesen Gesellschaftsanteilen gehandelt werden Anlegergefährdende Risiken Als Anlegergefährdende Risiken werden solche Risiken bezeichnet, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Vermögensanlage führen, sondern darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können. Persönliche Haftung gemäß 172 Abs. 4 HGB bei Rückgewähr der Hafteinlage und Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen Der Anleger ist im Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft verpflichtet, seine Einlageverpflichtung (Einlage des Betrags des übernommenen Kapitalanteils) zuzüglich Agio vollständig zu erfüllen. Nach ordnungsgemäßer Bezahlung der Einlage nebst Agio bestehen (abgesehen von speziell geregelten Kostenerstattungsansprüchen, betreffend z. B. Handelsregisterkosten) keine Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen den Anleger mehr. Den Anleger kann darüber hinaus jedoch eine Außenhaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft treffen. Solange die Beteiligung des Anlegers über die Treuhänderin gehalten wird, besteht diese Außenhaftung zwar nicht unmittelbar, greift jedoch über die Freistellungsverpflichtung des Anlegers gegenüber der Treuhandkommanditistin. Diese Einstandspflicht für Zahlungsverbindlichkeiten der Gesellschaft ist der Höhe nach beschränkt auf die im Handelsregister für den Anleger eingetragene Haftsumme (sog. Hafteinlage). Im vorliegenden Fall beträgt die Hafteinlage 5 % des Betrags des jeweils übernommenen Kapitalanteils ( 3 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags). Sofern und soweit die 24 Risiken der Vermögensanlage

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

Fonds 1 Emissionsprospekt Juli 2005

Fonds 1 Emissionsprospekt Juli 2005 Fonds 1 Emissionsprospekt Juli 2005 Inhaltsverzeichnis Vorwort Prospektverantwortung, Vollständigkeit, Haftungsbeschränkung 1. Beteiligungsangebot im Überblick 10 2. Risiken der Beteiligung 16 2.1. Risiken

Mehr

Fonds 12. Verkaufsprospekt

Fonds 12. Verkaufsprospekt Fonds 12 12 Verkaufsprospekt Inhaltsverzeichnis Hinweis gemäß 2 Abs. 2 VermVerkProspV 3 Vorwort 4 Prospektverantwortung 5 1. Vermögensanlage im Überblick 7 2. Risiken der Vermögensanlage 13 2.1. Überblick

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 7: Haftung KG Einführungs- / Wiederholungsfall KG K ist Kommandidist der G-KG, deren Geschäftsbetrieb aus dem Vertrieb von Scherzartikeln besteht. Er schließt

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI Vertriebs AG INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. NEUNTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING GESCHLOSSENE INVESTMENTKOMMANDITGESELLSCHAFT GUTACHTERLICHER WERT

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

mit Ablauf des 02.11.2011 endete die Abstimmungsfrist des am 05.10.2011 eingeleiteten Umlaufverfahrens.

mit Ablauf des 02.11.2011 endete die Abstimmungsfrist des am 05.10.2011 eingeleiteten Umlaufverfahrens. Bonner Str. 323 50968 Köln An alle Anleger und Anlegerinnen der Köln, den 08. November 2011 Ihre Beteiligung an der (DDF II) Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger mit Ablauf des 02.11.2011 endete

Mehr

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:...

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:... Fragebogen I. Persönliche Angaben Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:.... II. Rechtsschutzversicherung: Rechtschutzversicherung besteht seit:...

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Online-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen

Online-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen Per Post/Fax/Mail an: Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann Freihofstr. 6 73730 Esslingen Fax: 0711-368438 Mail: info@hh-h.de Gesellschafter/in Adresse Telefon: geschäftlich: Fax E-Mail privat: Genaue

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG

ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG ÄNDERUNGSVERTRAG zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG zwischen der Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg - IFTF" - und der Infineon Technologies AG, Neubiberg - Infineon" - ( Änderungsvertrag")

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Tag der Nachfolge - Den Wandel erfolgreich meistern in Osnabrück am 11. Juni 2013 Vortrag Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Dr. Thomas F.W. Schodder Rechtsanwalt

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus.

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95 Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. I. Personalien 1. Name, Vorname des Fondserwerbers / der Fondserwerber

Mehr

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung:

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung: Fragebogen für Kapitalanleger Name: Anschrift: Telefax: Telefon: E-Mail: Name der Beteiligung: I. Vorbereitungsphase zu Anlageberatung: Welche Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen finanzieller,

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen Die Partner und ihre Funktionen 1 WARBURG INVEST Vermögensvewalter Portfoliomanagement FIL - Fondsbank Depotbank Vertrieb

Mehr

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010 und Juni 2010 S T R I C T L Y P R I V A T E A N D C O N F I D E N T I A L Produkte dem Sekundärmarkt Euro Euro Stoxx Stoxx 50 50 EUR 2768.27 Punkte** WKN Lzeit Cap (pro Stück) Offer in %* chance* JPM5RR

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und der Geschäftsleitung der Allianz Private Equity Partners GmbH, München zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1) 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 1: SS 2012 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 1) Fristentransformation 50 Punkte Die Bank B gibt im Zeitpunkt t = 0 einen Kredit mit einer Laufzeit

Mehr

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung Bedeutet für Sie als Dienstnehmer In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber 1. Eine steuersparende Ergänzung Ihrer privaten Zusatzpension 2. Die Möglichkeiten eines

Mehr

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

«Anlegernr» MS Patmos GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren «Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit it 4: Fall zur GbR Übersicht: Fall 5 - Sachverhalt A, B, C und D haben sich zu einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen,

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

12. JUNI 2014. zwischen. und

12. JUNI 2014. zwischen. und Entwurf f vom 24.April 2014 12. JUNI 2014 ÄNDERUNGSVEREINBARUNG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16. November 2004 zwischen SPLENDID MEDIEN AG und POLYBAND MEDIEN GMBHH Änderungen\Polyband\Final\01929-13

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Nachhaltigkeits-Check

Nachhaltigkeits-Check Nachhaltigkeits-Check Name: Windfonds RE03 Windenergie Finnland ISIN: nicht vorhanden Emittent: Die Reconcept GmbH legt seit 2009 verschiedene Fonds, die in erneuerbare Energien investieren, auf. Wertpapierart

Mehr

Aus der Flut der Informationen jene herausfiltern, die zur richtigen Investitionsentscheidung führen.

Aus der Flut der Informationen jene herausfiltern, die zur richtigen Investitionsentscheidung führen. Aus der Flut der Informationen jene herausfiltern, die zur richtigen Investitionsentscheidung führen. 30 Fast wichtiger als die Beherrschung von Analyseinstrumenten ist das tiefe Verständnis für Geschäftsmodelle

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

ecoconsort AG Nachtrag 1 vom 23. Mai 2012 Basisprospekt für Orderschuldverschreibungen Stand 24. August 2011

ecoconsort AG Nachtrag 1 vom 23. Mai 2012 Basisprospekt für Orderschuldverschreibungen Stand 24. August 2011 ecoconsort AG Nachtrag 1 vom 23. Mai 2012 Basisprospekt für Orderschuldverschreibungen Stand 24. August 2011 Nach 16 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags

Mehr

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen

Mehr

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO MAP MULTI ASSET PORTFOLIO Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 zu dem Verkaufsprospekt der MULTI ASSET PORTFOLIO GmbH & Co. KG mit Datum der Prospektaufstellung vom 5.

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr

AUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen

AUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen AUSARBEITUNG Thema: Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in:

Mehr

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der

Mehr