ORTENBERG im Blick AMTSBLATT DER GEMEINDE ORTENBERG. 60. Jahrgang FREITAG, 11. April 2014 Nummer 15

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1 ORTENBERG im Blick AMTSBLATT DER GEMEINDE ORTENBERG 60. Jahrgang FREITAG, 11. April 2014 Nummer 15 Verantwortlich für die Titelseite ist der Musikverein Ortenberg Herausgeber: Gemeinde Ortenberg, Tel / , Fax / valentina.lang@ortenberg.de Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen: Bürgermeister Markus Vollmer Öffnungszeiten Bürgermeisteramt: Montag - Freitag 8-12 Uhr, Mittwoch Uhr VERLAG und private ANZEIGEN ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH Marlener Str. 9, Offenburg Tel / , Fax 0781 / anb.anzeigen@reiff.de

2 2 Einladungzum Frühjahrskonzert Bühne frei heißt esammorgigensamstag, den 12. April um 20 Uhr in der Schlossberghalle für die Musiker des Ortenberger Blasorchesters. Dirigent Markus Frieß und seine über siebzig Musikerinnen und Musikerhabensichseitvergangenem Herbst intensiv auf den Konzertabend vorbereitet. Begeben Sie sich auf die Spuren der ersten amerikanischen Siedler in der Appallachian Ouverture oder erleben Sie mit dem Feldherrn Hannibal den Niedergang von Karthago. Fühlen Sie sich wie auf dem heimischen Sofa bei den Melodien von Tatort, Derrickund DerAlte. Genießen Sie die zweite Konzerthälfte mit den legendären Filmmelodien aus über fünfzig Jahren James Bond 007. Lassen Sie sich überraschen von unseren Solisten Sebastian Weygold am Marimbaphon und der überregional bekanntensängerin Annette Rappenecker auselzach. Durch denabend führt wiederradiomoderator Günther Laubis vom SWR. Kinder und Jugendliche unter 16Jahren haben freien Eintritt. Wie freuen uns auf Ihren Besuch Ihre Ortenberger Musik Teil 1 Teil 2 AppAlAchiAn Overture James Barnes Eine sinfonische Beschreibung der Bergkette im Osten Nordamerikas SerenAtA Für SOlO-MAriMbA Johann Joseph Fux (* ) Arr.: William Schaefer Solist am Marimbaphon: Sebastian Weygold KArthAgO Anselmo Loretan Sinfonisches Gedicht über das antike Karthago crime-time Klaus Doldinger,Les Humphries Arr.: Stefan Schwalgin Ein spannendes Medley bestehend aus drei bekannten Krimiserien Der MAnn Mit DeM goldenen colt -The man with the golden Gun - John Barry // TedParson SKyFAll Adele Adkins &Paulk Epworth Arr.: Peter Riese Gesang: Annette Rappenecker JAMeS bond 007 -SelectiOn John Barry // Arr.: Johan de Meij Octopussy Dr. No Intödlicher Mission Goldfinger Diamantenfieber -Diamonds are forever - John Barry // Otto M. Schwarz Gesang: Annette Rappenecker Moonraker John Barry // Arr.: TedParson PAuse ende

3 3 &K;=C,++EKD!# 4>3A); K*!! 4#9F A %,A6@A 5E4!KAE,;,=7GC #AE@+*@AD I>++@ "K=G66G?:A :A@G+6@C- < 0@A 8A;"C -,==E (G!99$ 6@A >A*@)E >++@ "K=G66GJC )+ FDK+6K B.A6)@ >)6C?HK)C@+-)+6@A (GDGE@4 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst / Notarzt 112 Ärztlicher Notfalldienst Zahnärztlicher Notruf Giftnotruf (Uni-Klinik FR) Notfallnummern Wasserversorgung Wassermeister Alfred Braun Stell. Wassermeister Klaus Riehle Abwasserbeseitigung Abwasserzweckverband Krankenhaus Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach Apotheken-Bereitschaftsdienst Linden, Am Lindenplatz, Offenburg, Tel: 0781/ Hilda, Hildastr. 69, Offenburg, Tel: 0781/ Haaß, Heimburgstr. 1, Offenburg, Tel. 0781/ Weingarten, Ecke Weingartenstr./Moltkestr., Offenburg, Tel: 0781/ Hirsch, Am Fischmarkt, Offenburg, Tel: 0781/ Einhorn, Hauptstr. 88, Offenburg Tel:0781/ Zunsweier, Am Kirchberg 2, OG-Zunsweier, Tel: 0781/53456 Gemeindeverwaltung Ortenberg Zentrale Sekretariat des Bürgermeisters Hauptamt/Bauamt/Personalamt Rechnungsamt Standesamt/Grundbuchamt/Rentenversicherung Bürgerbüro Gemeindekasse Telefax gemeindeverwaltung@ortenberg.de Internet Förster Stefan Grimm Allgemeine Öffnungszeiten Montag Freitag Mittwoch 08:00 12:00 Uhr 14:00 19:00 Uhr Schule Von-Berckholtz-Schule Hausmeister Schemel Franz, Zehntfreistr Jahre Schuler Johanna geb. Schillinger, Käfersbergweg Jahre Dorfhelferinnenstation Ortenberg DER NOTFALL IST LÖSBAR... Sie sind als Hausfrau oder Hausmann verantwortlich für Kinder und Haushalt und sind krank?... Sie müssen wegen Risikoschwangerschaft liegen?... Sie sollen ins Krankenhaus, wissen aber nicht wohin mit den Kindern?... Sie kommen gerade aus der Klinik, fühlen sind aber noch schwach? Kindergarten Kindergarten St. Elisabeth Kirche Katholisches Pfarramt St. Bartholomäus Ev. Pfarramt Auferstehungsgemeinde Soziales Dorfhelferinnenstation Einsatzleitung: Monika Stecher-Bartscher SoNO, Werner Kolb Abfallabfuhr Hotline für Abfallgebühren und Behälterbestellungen 0781/ Infotelefon Samstag, Kork- und Batteriesammelstelle graue Tonne Rathaus

4 4... Ihr Partner schafft es nicht Ihre Aufgaben in Haus und Hof zu übernehmen, während Sie krank sind?... Sie würden gerne zur Kur gehen, aber Ihre Kinder sind noch unter 12 Jahre? Dann sollten Sie jetzt mit Ihrem Arzt sprechen. Sie brauchen eine Hilfe für Ihre Familie und Sie können sie auch bekommen. Ihr Arzt stellt eine Krankmeldung aus, die Sie anschließend der Krankenkasse vorlegen. Gibt die Krankenversicherung grünes Licht und übernimmt die Kosten, wenden Sie sich an die Einsatzleiterin Frau Stecher-Bartscher, Ohlsbach Tel / oder 07803/6933. Die Fragebögen wurden von der Deutschen Post im Auftrag der Gemeindeverwaltung versandt. Wie uns in Einzelfällen mitgeteilt wurde, gibt es offensichtlich einzelne Haushalte, die keinen Fragebogen erhalten haben. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei der Gemeindeverwaltung. Wir werden Ihnen dann einen Ersatz-Fragebogen zustellen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Sprechtag des BLHV Der nächste Sprechtag des BLHV findet am Dienstag, 15. April von 9:00-12:00 Uhr in Offenburg, Landwirtschaftsamt, Prinz-Eugen-Str. 2 statt. Geänderter Redaktionsschluß Wegen des Feiertags Karfreitag verschiebt sich in KW 16 der Redaktionsschluß für das Amtsblatt auf Dienstag, 15. April, 10:30 Uhr. Das Amtsblatt erscheint am Gründonnerstag, 17. April Um Beachtung wird gebeten! Haushaltsbefragung zum Gemeindeentwicklungskonzept Vor wenigen Tagen erhielten die Ortenberger Haushalte einen Fragebogen. Diese Bürgerbeteiligung soll uns bei der Erarbeitung eines Konzeptes über die Gemeindeentwicklung, das uns als Leitbild und Richtschnur bei künftigen Entscheidungen dienen soll, unterstützen. Denn die Bedürfnisse, Meinungen und Anregungen aus der Bürgerschaft liefern wichtige Entscheidungshilfen, um die Weichen richtig stellen zu können. Bitte beteiligen Sie sich an der Beantwortung der Fragebögen, denn je mehr Haushalte mitwirken, umso aussagekräftiger wird das Ergebnis. Die Fragen werden anonym von einem externen Dienstleister ausgewertet. Als kleine Entlohnung für Ihre Mühe winkt die Chance auf einen attraktiven Preis im Rahmen einer Verlosung unter allen Teilnehmern. Die Verlosung erfolgt getrennt von der Auswertung, damit die Anonymität gewahrt bleibt. Auch die Teilnahme an der Verlosung ist natürlich freiwillig. Partnerschaft zwischen Stotzheim und Ortenberg Im kommenden Jahr 2015 dürfen wir das 50-jährige Bestehen der Partnerschaft zwischen Stotzheim und Ortenberg feiern. Turnusgemäß findet die Hauptveranstaltung in Ortenberg statt, daher sind im Wesentlichen auch wir für die Planung verantwortlich. Seit 1964 wird jeweils am 5. Mai als dem Europatag an die Gründung des Europarates erinnert. Der Tag der Unterzeichnung jährt sich in diesem Jahr zum 65. Mal und in diesem Jahr wird dieses Ereignis seit 50 Jahren mit dem Europatag gewürdigt. Wir wollen daher den 5. Mai 2014 dazu nutzen, diesen historischen Akt auch in Ortenberg in Erinnerung zu rufen sowie gleichzeitig den Blick auf unseren Beitrag zu Europa werfen und in einer offenen Arbeitssitzung über die Ausgestaltung des Jubiläumsjahres 50 Jahre Gemeindepartnerschaft erörtern. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet am Montag, den 5. Mai um 19 Uhr im Probelokal des Feuerwehrhauses statt. Reinigen von Feldwegen und anderen Verkehrsflächen Die Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Grundstücken werden dringend gebeten darauf zu achten, dass öffentliche Straßen und Wege von bewirtschaftungsbedingten Verunreinigungen frei gehalten oder Verunreinigungen entfernt werden. Außerdem sollten befestigte Regenrinnen, z.b. in den Rebwegen, von Überwuchs und Ablagerungen gereinigt und freigehalten werden. Da dadurch z. B. bei Starkregen die Einlaufschächte nicht verdeckt werden, kann die Gefahr von Überflutungen deutlich reduziert werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihr Ansprechpartner für private Anzeigen: Für gewerbliche Anzeigen und Beilagen: ANB-Reiff Verlag, Marlener Straße 9, Offenburg Frau Silke Wickert Telefon: / , Telefax: / Telefon: / anb.anzeigen@reiff.de Telefax: / silke.wickert@reiff.de Anzeigenschluss: Dienstag, Uhr Zustellprobleme und Aboservice: / (kostenlos), leserservice@reiff.de

5 5 Zulässige Zeiten für Gartenarbeiten Mit Inkrafttreten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) im Jahr 2002 wurden die Betriebszeiten für bestimmte Geräte und Maschinen u.a. für den Betrieb von Gartengeräte bundeseinheitlich festgesetzt. In Verbindung mit der Polizeiverordnung der Gemeinde Ortenberg gelten daher folgende Regelungen: 1. Im gesamten Gemeindegebiet dürfen Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, sonn- und feiertags, sowie werktags zu Nachtzeiten (22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) nicht ausgeführt werden ( 4 Abs. 1 der Polizeiverordnung vom 23. März 2009). In Wohngebieten* gilt dieses Verbot in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr. 2. Darüber hinaus dürfen in Wohngebieten* Freischneider (Motorsensen), Rasentrimmer und Laubgebläse bzw. -sammler auch an Werktagen vor 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und ab 17:00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass die Geräte und Maschinen mit einem europarechtlichen Umweltzeichen gekennzeichnet sind. Damit ist in Wohngebieten* der Betrieb von Geräten und Maschinen, die überwiegend im häuslichen Bereich verwendet werden (Rasenmäher, Heckenschere, Motorkettensäge, Vertikutierer, Häcksler, usw.) mit Ausnahme der unter Nr. 2 genannten Geräte nur an Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr untersagt. Im Sinne einer guten und angenehmen Nachbarschaft bitten wir aber die Beeinträchtigungen für die Nachbarn und Angrenzer auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. So sollte darauf geachtet werden, dass auch außerhalb von Wohngebieten* störende Arbeiten nach 20 Uhr möglichst nicht mehr vorgenommen werden. Zur besseren Orientierung stellen wir die Betriebszeiten hier nochmals grafisch dar: Betriebszeiten für Gartengeräte 0 Uhr 7 Uhr 9 Uhr 13 Uhr 15Uhr 17 Uhr 20 Uhr 22 Uhr in Wohngebieten* werktags sonntags für alle Geräte außer Freischneider,Laubsauger, Laubgebläse, Rasentrimmer füralle Geräte außerhalb von Wohngebieten z.b. in Dorf- Misch-, Gewerbegebieten werktags sonntags füralle Geräte füralle Geräte = Betrieb unzulässig = Betrieb zulässig * Wohngebiete: Im Geltungsbereich der Bebauungspläne Bruchstraße, Hauptstraße II (teilw.), Hundweg, Muhrfeld I, Muhrfeld II, Im Lindle, Im Sommerhäldele, Weizenfeld, Im oberen Steinefeld, Am Kochgässle (teilw.). Informationen aus dem Gemeinderat In seiner Sitzung am 7. April 2014 hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten und beschlossen: 1. Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde wurden keine Anfragen an die Verwaltung vorgetragen. 2. Bauanträge seit der letzten Sitzung a) Neubau einer Garage Flst.Nr. 4314, Kleiner Hundweg 19 b) Erweiterung des bestehenden Carports Flst.Nr. 9014, Joseph-Vollmer-Str. 2 Der Gemeinderat stimmte den Anträgen zu und erteilte das bauplanungsrechtliche Einvernehmen. 2. Tiefbauarbeiten Obere Matt Auftragsvergabe Im Vermögenshaushalt 2014 sind in den Einzelplänen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässer und Straßen, Sanierungsmaßnahmen in der Oberen Matt, der Kleinen Gasse und der Wannengasse vorgesehen. Die Maßnahme wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 10. Februar 2014 vom Ingenieurbüro Unger und Abwasserzweckverband vorgestellt. Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 31. März 2014 im Rathaus in Ortenberg statt. Sechs Firmen haben bei der Vergabestelle ein Angebot eingereicht. Die Auswertung der eingegangenen Angebote ergab folgendes Ergebnis: Firma geprüfte Angebotssumme brutto Bieter ,63 Bieter ,34

6 6 Bieter ,07 Bieter ,90 Bieter ,38 Bieter ,84 Der Bieter 1, dies ist die Firma Schöpf aus Oberharmersbach, legte das rechnerisch und wirtschaftlich preisgünstigste Angebot vor. Der Gemeinderat beschloss daher die Vergabe der Arbeiten an die Firma Schöpf. Der genaue Baubeginn im Mai ist noch abzustimmen. 4. Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts ab 2019 Der Landtag Baden-Württemberg hat am das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts verabschiedet, welches rückwirkend zum in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz liegt eine rechtsverbindliche Grundlage für die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vor. Ursprünglich war für die Umstellung eine Übergangsfrist von 7 Jahren vorgesehen, so dass die Kommunen ihr Haushaltsund Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2016 nach dem neuen Haushaltsrecht hätten führen müssen. Die neue Landesregierung BW hatte in ihrem Koalitionsvertrag zunächst ein Wahlrecht zwischen der bisherigen Kameralistik und der Doppik vorgesehen. Das Landeskabinett hat am entschieden, kein Wahlrecht einzuräumen, dagegen die Übergangsfrist für die Umstellung des kommunalen Haushaltsrechts um 4 Jahre zu verlängern. Somit müssen alle Kommunen in Baden-Württemberg spätestens zum auf die kommunale Doppik umstellen. Ziel des NKHR ist die vollständige Erfassung des Ressourcenverbrauchs und des kommunalen Vermögens. Der künftigen Haushalts- und Finanzpolitik liegt der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit zugrunde, d.h. der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst erwirtschaftet werden. Nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht erfolgt die Gliederung des Haushaltes in Teilhaushalte produktorientiert entweder nach Produktbereichen oder nach örtlichen Organisationsstrukturen. Projektumsetzung bei der Gemeinde Ortenberg Das Kommunale Rechenzentrum Baden-Franken (KIVBF) betreut seit Mitte der siebziger Jahre die Gemeinden in Bezug auf landeseinheitliche Verfahren in den Bereichen Finanzwesen, Personalwesen und Einwohnerwesen. Alle diese Verfahren werden von Großrechnern zur Verfügung gestellt; die Daten werden dort gespeichert und gepflegt. Seit 2008 hat die Gemeinde Ortenberg das Programm SAP R3 im Einsatz. Um alle Kunden fristgerecht bis zum auf die kommunale Doppik umstellen zu können, müssen die Umstellungsprojekte beim KIVBF auf die Jahre in etwa gleichmäßig verteilt werden. Die Gemeinde Ortenberg schlägt vor, die Umstellung auf die kommunale Doppik gemeinsam mit den Nachbargemeinden Ohlsbach und Berghaupten durchzuführen. Nach Abstimmung mit den beiden Gemeinden wurde der Umstellungszeitpunkt zum priorisiert. Die KIVBF hat für kleine und mittlere Kommunen ein speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Software entwickelt, der sogenannte Kommunalmaster SMART. Das Programm basiert auf der bewährten Buchhaltungssoftware SAP R3, welche in der kameralen Ausprägung bereits in Ortenberg im Einsatz ist. Die Umstellung auf die kommunale Doppik ist aber nicht nur eine reine Softwareumstellung, sondern ein sehr anspruchsvolles Projekt mit zeitlicher Belastung und Ressourcenbindung. Die Einführung des NKHR bedeutet einen erheblichen Mehraufwand im Rechnungsamt bzw. in der Gemeindekasse und erfordert ca. 2 Jahre Vorlaufzeit. Eine gesetzeskonforme Vermögensbewertung für die Eröffnungsbilanz wird dabei den Hauptteil der Vorbereitungsarbeiten darstellen, die vor der Software-Umstellung erfolgen sollte. Der Gemeinderat beschloss, das Neue Kommunale Haushaltsrecht zum einzuführen und beauftragt die Verwaltung, die nötigen Vorarbeiten für diese Umstellung in die Wege zu leiten. Als Software wird der vom KIVBF angebotene Kommunalmaster SMART verwendet. 5. Beschaffung einer Friedhofsverwaltungs-Software Bereits seit einigen Jahren erwägt die Verwaltung für die tägliche Arbeit der Friedhofsverwaltung ein EDV-System zu erwerben. Eine Friedhofsverwaltungssoftware bietet die Möglichkeit der grafischen Einbindung eines Friedhofsplans mit einer Verlinkung zu weiteren integrierten Informationen zu einzelnen Grabstellen (z. B. über Sperrung von Gräbern oder über die Nutzungsberechtigten, Pflege etc.). Insbesondere werden aber auch durch zentrale Datenhaltung und die Zugriffsmöglichkeiten mehrerer Nutzer personenunabhängige, effiziente und standardisierte Bearbeitungen und dadurch auch Vertretungen und Personalwechsel besser ermöglicht. Im Jahr 2013 wurden die Produkte der drei führenden Anbieter einer solchen Software geprüft. Die Verwaltung hält die Software der Firma Breustedt FRIE- DA am Geeignetsten für den Einsatz in Ortenberg. Die Nachbargemeinden Ohlsbach und Berghaupten nutzen die FRIEDA-Software bereits seit einigen Jahren. An diesem Synergieeffekt könnte Ortenberg beim Einsatz von FRIEDA ebenfalls partizipieren. Die Software der Firma Breustedt ist zwar in der Erstanschaffung etwas teurer, allerdings wird dieser Nachteil bei den Kosten für den laufenden Betrieb in weniger als 1 Jahr wieder ausgeglichen. Der Gemeinderat beschloss daher, die Einführung der Software der Firma Breustedt für die Friedhofsverwaltung. 6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung In seiner Sitzung am 10. März 2014 hat der Gemeinderat den Erwerb eines angebotenen Waldgrundstücks im Gewann Bachgraben beschlossen. 7. Verschiedenes / Mitteilungen Der Bürgermeister informierte über folgende Punkte: - Nächste Sitzung Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 12. Mai 2014 statt.

7 7 - Sondersitzung zum Europatag Am 5. Mai 2014 wird zum 50sten Mal der Europatag gefeiert. Es soll damit an die Gründung des Europarates im Jahr 1949 erinnert werden. Aus diesem Grund wird am Montag, 5. Mai 2014 im Probelokal des Feuerwehrhauses eine kleine Gedenkveranstaltung stattfinden. Diese Veranstaltung soll auch als erste Arbeitssitzung zur Vorbereitung der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen der Gemeindepartnerschaft zwischen Ortenberg und Stotzheim genutzt werden. - Baugebiet Seidenpfaden in Offenburg Die Stadt Offenburg teilt mit, dass der Forderung der Gemeinde Ortenberg, die Durchleitung des Käfersberger Wegs nicht als verkehrsberuhigten Bereich auszubilden, voraussichtlich nicht Rechnung getragen werden kann. 8. Wünsche und Anträge Aus der Mitte des Gemeinderates wurden einige Anregungen an die Verwaltung herangetragen. Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. Mitteilungen Landratsamt Ortenaukreis Pressemitteilung Sämtliche Deponien und Wertstoffhöfe des Ortenaukreises und des Zweckverbandes Abfallbehandlung Kahlenberg sind am Karsamstag, dem 19. April 2014, geschlossen. Die Fortbildung findet statt am Montag, 12. Mai 2014 von 14:00 Uhr bis 17:15 Uhr im Amt für Landwirtschaft mit Ernährungszentrum, Prinz-Eugen-Straße 2, Offenburg. Die Anmeldung erfolgt über das Staatliche Schulamt Offenburg; Lehrgangsnummer: Anmeldeschluss ist der 5. Mai Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an Mareike Philipp, Tel. Nr oder Mareike.Philipp@ortenaukreis.de. Erdaushubdeponie Zunsweier ist wieder jeden Samstag geöffnet Die Erdaushubdeponie / Wertstoffhof Offenburg-Zunsweier ist während der Sommerzeit nicht nur wie gewohnt jeden Montag, sondern ab sofort auch jeden Samstag (außer Karsamstag, 19.4.) geöffnet. Die Öffnungszeiten sind am Montag von 7:30 12:30 Uhr und 13:00 16:45 Uhr und am Samstag von 8:00 12:00 Uhr. Weitere Auskünfte rund um das Thema Abfall gibt es bei den Abfallberatern des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter Tel , per an: abfallwirtschaft@ortenaukreis.de oder auf der Homepage der Abfallwirtschaft: Donnerstags in der Ortenau Genuss mit allen Sinnen Der Donnerstag in der Ortenau ist der beliebte Event-Tag im Kreisgebiet, der in diesem Jahr bereits in die vierte Runde geht! Die vielfältigen Veranstaltungen von April-Dezember laden dazu ein, die kulinarischen und kulturellen Besonderheiten der Region zu entdecken. Den aktuellen Veranstaltungskalender sowie weitere Informationen gibt es unter Am 17. April finden folgende Veranstaltungen statt: Abfallvermeidung durch Wiederverwendung Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises unterstützt die Wieder- und Weiterverwendung gebrauchter Gegenstände, da sie hilft, Abfall zu vermeiden. Auf der Homepage der Abfallwirtschaft ist eine Gebrauchtwaren- und Verschenkbörse eingerichtet, auf der Interessierte Gegenstände kostenlos online anbieten oder suchen können. Ergänzt hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die Homepageseite nun mit wichtigen Einrichtungen der Second- Hand-Warenhäuser im Ortenaukreis, in denen von der Teekanne bis zum gemütlichen Sofa vieles zu finden ist. Weitere Informationen gibt es unter oder bei der Abfallberatung, Telefon im Landratsamt Ortenaukreis. SchmExperten Wissen das schmeckt Fortbildung für Lehrkräfte Für Lehrerinnen und Lehrer der Klassen 5 und 6 bietet die Landesinitiative BeKi-Bewusste Kinderernährung eine Fortbildung zum Thema SchmExperten Wissen, das schmeckt an. Kernstück ist die Zubereitung kleiner kalter Gerichte im Klassenzimmer. Davon ausgehend werden zahlreiche weitere Aspekte rund ums Thema Essen und Trinken vom Lebensmitteleinkauf über Hygiene bis zur Esskultur beleuchtet und es findet eine aktive Auseinandersetzung mit den eigenen Essgewohnheiten statt. Ziel ist, bei den Jugendlichen Begeisterung und Interesse für die Nahrungszubereitung zu wecken und ihre Genussfähigkeit zu fördern. Weitere Informationen unter Alles Käse oder was? Lernen Sie Weichkäse selbst herzustellen. Kreieren Sie unter fachmännischer Anleitung Ihr ganz persönliches Käse-Rezept und erhalten Sie spannende Informationen zur Herstellung, Pflege und Reifung und eine kleine Käseprobe. Treffpunkt: 17:30 Uhr, Seniorenzentrum Wolfach, Luisenstraße 1. Die Teilnahme kostet 20 Euro. Infos und Anmeldung bis zum unter 07834/47137 oder an berit.hohenstein@ web.de. Aussichtsreiche Kräuterwanderung mit anschließendem Lagerfeuer Kommen Sie mit uns auf eine lehrreiche Kräuterwanderung und genießen Sie bei einem guten Tropfen die Aussicht vom Vogesenblick auf Oberharmersbach. Stärken können Sie sich am anschließenden Lagerfeuer mit Suppe und Stockbrot! Treffpunkt: 19:00 Uhr, Tourist-Info Oberharmersbach, Dorf 60. Die Teilnahme kostet 20 Euro/ ermäßigt 15 Euro. Infos und Anmeldung bis unter 07837/277 oder an tourist-info@oberharmersbach.de. Workshop Kochkurs für Frauen Einen Kochkurs für Frauen bietet das Ernährungszentrum Südlicher Oberrhein im Landratsamt Ortenaukreis an. Der Workshop richtet sich an Frauen, die von Grund auf kochen lernen wollen. Gekocht wird mit regionalen Lebensmitteln ohne Zusatzstoffe und exotische Zutaten. Die Referentin Lydia Lehmann zeigt rationelle Arbeitsmethoden und den Einsatz von modernen Küchengeräten. Der Kurs umfasst drei Termine jeweils samstags von 10 bis 13

8 8 Uhr und findet in der Lehrküche des Ernährungszentrums, Prinz-Eugen-Str. 2 in Offenburg statt. Die Termine sind Samstag, 10. Mai, 24. Mai und 7. Juni. Die Kosten betragen 30 Euro pro Teilnehmer. Anmeldungen nimmt das Amt für Landwirtschaft unter Tel entgegen. Ostern im Freilichtmuseum Vogtsbauernhof Kinderferienprogramm und Eiersuche am Osterwochenende / Osterferienprogramm, 13. bis 27. April, 11 bis 16 Uhr Ein buntes und vielseitiges Programm mit zahlreichen Mitmachaktionen erwartet die kleinen Besucher in den Osterferien im Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof. Vom 13. bis zum 27. April haben die Kinder jeweils von 11 bis 16 Uhr die Möglichkeit alte Techniken kennenzulernen, Neues auszuprobieren und zu entdecken. Passend zu Ostern flechten die jungen Gäste beispielsweise Osterkörbe aus Zweigen, bauen Karfreitagsrätschen und fertigen aus Speckstein kleine Osterhasen. Das museumspädagogische Team freut sich über viele Mitstreiter. Außerdem dürfen sich die kleinen Gäste am Ostersonntag, 20. April, und Ostermontag, 21. April, wieder auf Ostereiersuche begeben. Auf dem Museumsgelände sind über bunt gefärbte Eier versteckt, die von den Kindern gefunden werden wollen. Des Weiteren lädt der Historiker Ralf Bernd Herden am Ostermontag um 11 Uhr zu einer freien Sonderführung unter dem Titel Vom Volksglauben im Schwarzwald ein. Mehr Informationen zum Osterferienprogramm und zum Osterwochenende unter Verschiebung der Abfallabfuhrtermine wegen Osterfeiertage Die Termine für die Müllabfuhr ändern sich aufgrund der bevorstehenden Osterfeiertage. So werden die Abfuhrtage in der Woche vor Ostern (14. bis 18. April) um einen Tag vorverlegt und in der Woche nach Ostern (21. bis 25. April) auf den Folgetag verschoben. Darauf weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis hin. Um die Abfuhr nicht zu verpassen, empfiehlt das Landratsamt Ortenaukreis, sich im Abfallkalender 2014 über die Abfuhrtage zu informieren. Im Abfallkalender sind die Abfuhrtermine verbindlich abgedruckt. Verschiebungen wegen Feiertagen sind dabei berücksichtigt. Die Abfallkalender 2014 wurden Ende vergangenen Jahres an alle Haushalte im Ortenaukreis verteilt. Bei Bedarf sind sie nach wie vor bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich oder auch im Internet unter zu finden. Weitere Informationen zur Abfallentsorgung im Ortenaukreis gibt die Abfallberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter Tel Eine neue Runde zum Erwerb der Jugend-Leiter-Card beginnt! Fortbildung & Qualifizierung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit im Ortenaukreis Warum eine Juleica-Schulung? Viele Jugendliche und Erwachsene sind in der Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv. Jugendarbeit verlangt von den Beteiligten eine Menge Wissen bzw. Know-how. Mit dieser Fortbildungs- und Qualifizierungsreihe möchte der Ortenaukreis und der Kreisjugendring in Kooperation mit dem Jugendzentrum der Gemeinde Willstätt Ehrenamtliche unterstützen. Im Rahmen dieser Fortbildungsmaßnahme kann die Juleica, eine bundeseinheitliche Jugendleiter-Card, erworben werden. Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist die Teilnahme an allen Bausteinen (evtl. Nachhol-Termin möglich) und ein aktueller 1. Hilfekurs. Neben dem praktischen Wissen aus der Schulung sind über 1000 Vergünstigungen ein weiterer Grund für den Juleica-Erwerb. In Baden-Württemberg ist dies u.a.: - 1x freier Eintritt im Europa-Park - 26,- Euro Rabatt auf alle Bahn Cards - kostenlose Mitgliedschaft im DJH - viele weitere Gründe auf Inhalte vom Jugendleiterkurs 1. Pädagogik und Gruppenarbeit 2. Rechtliche Grundlagen 3. Kultur der Grenzachtung (Schutz vor sexuellem Missbrauch) 4. Methodenkompetenz und Projektplanung 5. Finanzen 6. Öffentlichkeitsarbeit 7. Interkulturelle Arbeit 8. Suchtprävention Die Bausteine finden an drei Abenden und an drei Samstagen statt. Die Seminare können natürlich von allen ehrenamtlichen Jugendarbeiter/innen besucht werden, auch wenn keine Juleica angestrebt wird. Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Bei Minderjährigen bitte an die Unterschrift des Erziehungsberechtigten denken. Wichtige Infos zu den Veranstaltungen Wer kann teilnehmen: Alle ehrenamtlich Aktiven in der Jugendarbeit im Ortenaukreis Bezahlung: Der Kostenbeitrag für die Fortbildungsreihe beträgt 30 Euro. Häufig lohnt es sich bei dem eigenen Verein, Verband oder der eigenen Gemeinde nach einem Zuschuss zu fragen. Termine: (abends) (ganztags) (abends) (ganztags) 1 weiterer Abend im Juli (nach Absprache) 19.7 (ganztags) Hinweis: WM Spiele sind nicht betroffen! Veranstaltungsort: Überwiegend in Jugendräumen der Gemeinde Willstätt. Bei Bedarf gibt es einen Shuttle zum nächstgelegenen Bahnhof! Weitere Informationen: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mit der Anmeldebestätigung gibt es weitere Informationen zum Veranstaltungsort. Anmeldung: Landratsamt Ortenaukreis, Jugendamt Badstraße 20, Offenburg jugendarbeit@ortenaukreis.de Tel Veranstalter: Kreisjugendring Ortenaukreis e. V. Landratsamt Ortenaukreis- Jugendförderung Jugendzentrum der Gemeinde Willstätt

9 9 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Offenburg 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald nach 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes gemäß 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Erneuter Offenlagebeschluss Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg hat am die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Oktober 2012 und die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB vom bis statt. Aufgrund eingegangener Anregungen und Bedenken wurde der Flächennutzungsplan geändert und ergänzt. Der Gemeinsame Ausschuss beschloss am , den Flächennutzungsplan gemäß 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Zusammenfassende Übersicht über erfolgte Änderungen gegenüber der förmlichen Offenlage: Darstellung einer geplanten Ausgleichsfläche (für eine Baumreihe mit extensiv gepflegtem Grünlandunterwuchs) auf einem Teilbereich des Flurstücks 7040 in Hohberg. Diese wird aus der für den Solarpark vorgesehenen Fläche b ausgespart Ergänzung des Umweltberichts um einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und eine FFH-Erheblichkeitsabschätzung Aktualisierung und Überarbeitung des Umweltberichts zum Flächennutzungsplan Aktualisierung und Überarbeitung der Begründung zum Flächennutzungsplan Bürgerbeteiligung Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und dem Umweltbericht sowie Fachgutachten und Stellungnahmen der Behörden zu umweltrelevanten Aspekten liegt in der Zeit Hydraulisches Gutachten zum Nachweis ausreichenden Hochwasserschutzes für die Erweiterung des Gewerbegebiets Schwarzer Haag / Zunsweier, bezogen auf 100-jährliches Hochwasser. Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange: - Hinweise zu Hochwassergefahrenkarten - Entscheidung des Landratsamts Ortenau zur ausnahmsweisen Zulassung des Baugebiets Feuerwehrhaus Nord / Offenburg Bühl im Geltungsbereich des festgesetzten Überschwemmungsgebiets Griesheim/Offenburger Mühlkanal, sowie Hinweise auf neuere Berechnungen, die dort eine noch niedrigere Wahrscheinlichkeit als ein 100-jährliches Hochwasserereignis bestätigen. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter aufgerufen werden. In dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Abs. 2 BauGB). Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen im Originalzustand (Kopien), oder in Auszügen (Zitate) in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Rat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Offenburg, den Edith Schreiner Oberbürgermeisterin vom bis einschließlich im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, Offenburg von Montag bis Donnerstag von Uhr bis Uhr, freitags von Uhr bis Uhr aus. Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus: Umweltbericht mit Gebietssteckbriefen zu jeder Änderungsfläche mit Angaben zur Gebietscharakteristik, rechtlich-administrativen Vorgaben, besonderen ortsspezifischen Umweltzielen, Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, Betroffenheit der Umweltaspekte (Mensch, Arten/Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- u. Sachgüter). Hinweise zu Vermeidung, Verringerung und Kompensationserfordernis nachteiliger Auswirkungen und zu artenschutzrechtlichen Aspekten. Einstufung der Verträglichkeit des Gebiets bei Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und FFH-Erheblichkeitsabschätzung zum Umweltbericht. 1 hellblaue Kinderjacke (Spielplatz Hinterm Berg) 1 braun gemusterter Schal (Bühlweg) 1 grün-schwarzes Damenfahrrad (Altes Rathaus) 1 silbernes Herrenfahrrad (Graben altes Rathaus) Abzuholen im Rathaus Ortenberg Kindergarten, Schule und Weiterbildung Von-Berckholtz-Schule Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger: Die Anmeldung der zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler findet am

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