Bericht. über die Tätigkeit des Jahres

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1 Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft Kanonikus-Michael-Gamper-Straße Bozen Bericht über die Tätigkeit des Jahres 2009

2 TÄTIGKEITSBERICHT 2009 Inhaltsverzeichnis I. SCHWERPUNKTE DES ARBEITSJAHRES GEMEINDEFINANZIERUNG Endgültige Zuweisungen für das Jahr Zuweisungen für Der Ausgleichsfonds Zuschüsse für Darlehen Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds Landesstabilitätspakt Einsparungen im Personalbereich RAT DER GEMEINDEN Gesetzesentwürfe Durchführungsverordnungen VERTRAGSVERHANDLUNGEN Bereichsübergreifender Kollektivvertrag Bereichsvertrag für das Personal ohne Führungsauftrag ÄNDERUNG REGIONALGESETZE BETREFFEND DIE GEMEINDEN Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung Rechtsstand der Gemeindesekretäre Soziale Absicherung der Bürgermeister

3 5. NEUREGELUNG DES RATES DER GEMEINDEN NEUES GEMEINDENFINANZIERUNGSMODELL ÖFFENTLICHE ARBEITEN WEITERE INITIATIVEN Beteiligung der Gemeinden an der Stromproduktion und Stromverteilung Änderungsvorschläge für die Ordnung der Bezirksgemeinschaften Bau des neuen Verbrennungsofens ICI für landwirtschaftliche Gebäude Kinderbetreuung Runder Tisch der Gemeindepolizei Benutzung schulischer Einrichtungen für außerschulische Tätigkeiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit EU-Projekt: Informationsportal für Zivilschutz Zusatzrahmenabkommen für die Lieferung von elektrischer Energie Spendenaktionen Infopoints zum Abbau architektonischer Hindernisse AUSSPRACHEN MIT MITGLIEDERN DER LANDESREGIERUNG VERSCHIEDENE AUSSPRACHEN KONTAKTE ZU ANDEREN GEMEINDEVERBÄNDEN KOMMISSIONEN, KOMITEES UND ARBEITSGRUPPEN

4 II. DIENSTE BERATUNG Informationen und Anwendungshilfen Einführung von E-Governmentdiensten ARBEITSRECHT UND ZENTRALE LOHNVERRECHNUNG REVISIONSDIENST VERWALTUNGSSCHULE DATENVERARBEITUNG Tätigkeiten der EDV-Abteilung Weitere Initiativen EDV-Kontaktkomitee und Arbeitsgruppen Südtiroler Informatik AG III. VERBANDSNOTIZEN a) Neuwahl der Organe b) Organe des Gemeindenverbandes c) Rat der Gemeinden d) Lokalfinanzkommission e) Organe des Konsortiums der Gemeinden für das Wassereinzugsgebiet der Etsch f) Ehrenring- und Ehrenzeichenträger

5 I. SCHWERPUNKTE DES ARBEITSJAHRES

6 1. GEMEINDEFINANZIERUNG 1.1 Endgültige Zuweisungen für das Jahr 2009 Für die Gemeindefinanzierung 2009 wurde im Landeshaushalt der Gesamtbetrag von ,00 Euro bereitgestellt. Da das Land Südtirol auch im Jahr 2009 keinen Nachtragshaushalt genehmigt hat, ist es bei diesem Gesamtbetrag geblieben. Mit Zusatzvereinbarung wurden die Mittel des Rotationsfonds für Investitionsausgaben folgendermaßen umgeschichtet: von ursprünglich auf Für Wasserleitungen, Kanalisierungen, Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnungen ,00 Euro ,00 Euro Für andere finanzierbare Bauvorhaben ,00 Euro ,00 Euro Im Jahre 2009 wurden den Südtiroler Gemeinden von der Landesregierung rund ,00 Euro aus dem Rotationsfonds für Investitionen gewährt. Außerdem wurde mit einer Zusatzvereinbarung die Finanzierung für die Aufwertung des Pferderennplatzes Meran über den Rotationsfonds gesichert. Der Gemeinde Meran werden im Zeitraum 2009 bis 2013 insgesamt ,00 Euro aus dem Rotationsfonds zur Verfügung gestellt. Für die Aufteilung des im Landeshaushalt für 2009 vorgesehenen Betrages für die Führung von Kindergärten von ,00 Euro wurden mit der Zusatzvereinbarung die Kriterien des Vorjahres bestätigt. Insofern wurde die Hälfte aufgrund der Anzahl der Kindergartenkinder und der Rest aufgrund der Anzahl der Kindergartensektionen zugewiesen. Die Gemeinden erhielten somit 2.063,00 Euro für jede Kindergartensektion und 97,00 Euro für jedes Kindergartenkind. 1.2 Zuweisungen für 2010 Die entsprechende Vereinbarung für 2010 ist am 9. Dezember 2009 unterzeichnet worden. Aufgrund der Kürzungen des Landeshaushaltes sind auch die Lokalfinanzen um rund 9% gekürzt worden. Von den Kürzungen nicht betroffen ist der Anteil des Landes am Rotationsfonds im Ausmaß von ,00 Euro. 6

7 Dies ergibt im Jahr 2010 die Gesamtsumme von ,00 Euro für die Gemeindenfinanzierung. In Bezug auf die Pro-Kopfquoten für 2010 hat Landeshauptmann Luis Durnwalder einer Erhöhung zugestimmt. Die Vereinbarung für das Jahr 2010 sieht demnach folgende Zuweisungen vor: Die Pro-Kopfquoten der Gemeinden im Jahr 2010 sind jene des Jahres 2009, erhöht um die programmierte Inflationsrate von 1,5% und betragen: für Gemeinden bis Einwohner für Gemeinden von bis Ew. für Gemeinden über Einwohner 472,00 Euro 512,00 Euro 624,00 Euro Der Gemeinde Bozen wurde im Sinne von Art. 43 des LG Nr. 19/2001 für die Verwaltungsaufgaben, die sie für die aufgelöste Bezirksgemeinschaft ausübt, der Betrag von ,00 Euro zugewiesen. Die Koppelung der Pro-Kopfzuweisungen mit der Deckung einiger Dienste wurde bestätigt. Ebenso bestätigt wurde für das Haushaltsjahr 2010 der Deckungssatz von 90% für den Wasser-, Abwasser- und Müllabfuhrdienst und die Bestimmung, dass bei Nichterreichung des Deckungssatzes im nächsten Jahr Kürzungen der Pro-Kopfzuweisungen zur Anwendung kommen. Für die Bezirksgemeinschaften wurden der Fixbetrag von ,00 Euro und die Pro- Kopfquote von 4,60 Euro bestätigt, die zur Abdeckung der laufenden Ausgaben dienen. Für Investitionen werden insgesamt ,00 Euro bereitgestellt; ,00 Euro werden dabei gemäß 27er-Gesetz zugewiesen und die übrigen ,00 Euro werden zur Finanzierung des Baus von übergemeindlichen Fahrradwegen eingesetzt. Das Verfahren für die Gewährung der Finanzmittel für den Bau der Fahrradwege im Ausmaß von 60% aus dem Landeshaushalt und im Ausmaß von 40% aus dem Lokalfinanzfonds wurde beibehalten. Für den im Jahr 2008 mit Landesgesetz eingerichteten Rotationsfonds für Investitionen wurden ,00 Euro zur Verfügung gestellt, wobei ,00 Euro dem Lokalfinanzfonds angelastet und die übrigen ,00 Euro vom Land Südtirol bereitgestellt werden; eventuelle Finanzmittel aus dem Nachtragshaushalt werden dem Rotationsfonds zufließen. 7

8 Die Regelung über den Rotationsfonds für Investitionen des Jahres 2009 wurde mit wenigen Ausnahmen beibehalten: Die zur Verfügung gestellten Mittel werden folgendermaßen eingesetzt: Für Schulbauten gemäß dem genehmigten Schulbautenprogramm Für Kindergärten gemäß dem genehmigten Schulbautenprogramm Für Wasserleitungen, Kanalisierungen, Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnungen Für andere finanzierbare Bauvorhaben ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Die Rückzahlung der gewährten Finanzierungen an den Rotationsfonds hat bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit 20 konstanten gleichbleibenden Beträgen zu erfolgen und zwar im nachstehenden Ausmaß: Schulbauten gemäß genehmigtem Schulbautenprogramm Kindergärten gemäß genehmigtem Schulbautenprogramm Wasserleitungen, Kanalisierungen, Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnungen Andere Bauvorhaben Jährlich 2,5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 4% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 2,5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Die Voraussetzungen für die Gewährung der Finanzierung wurden großteils beibehalten. Aufgrund der Neuregelung der öffentlichen Arbeiten wurde die Bestimmung eingeführt, wonach im Falle von mehrjährigen Finanzierungen die für die Jahre 2011 und 2012 vorgesehenen Beträge im Rahmen der entsprechenden Finanzvereinbarungen bereitgestellt werden. Beibehalten wurde auch die Regelung über die Auszahlung der Finanzierungen. Bei Finanzierungen bis ,00 Euro werden demzufolge bei Vorlage der Baubeginnmeldung 70% der gewährten Finanzierung ausgezahlt. Bei den übrigen Finanzierungen werden hingegen 50% ausgezahlt, weitere 25% werden aufgrund einer Erklärung des Bürgermeisters ausgezahlt, aus welcher hervorgeht, dass in der Gemeinde für den bereits ausgezahlten Betrag zur Gänze entsprechende Rechnungsunterlagen vorliegen. In puncto Rückzahlung der Beträge ist weiterhin vorgesehen, dass bei Schulen und Kindergärten die Gemeinden für die Rückzahlung der Beträge die Mittel verwenden können, welche nach den Bestimmungen des 27er-Gesetzes zugewiesen werden. Dies gilt auch 8

9 weiterhin für jene Gemeinden, welche sich aufgrund einer Programmvereinbarung an der Finanzierung einer übergemeindlichen Schule beteiligen. Für die Betreibung und Instandhaltung der Fahrradwege wurden insgesamt ,00 Euro bereitgestellt und die Regelung des Vorjahres bestätigt. Als Ausgleich für die abgeschaffte Gemeindegewerbesteuer ICIAP wird unter den Gemeinden der Betrag von ,00 Euro als Anteil an der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP aufgeteilt und zwar im Verhältnis zu den ICIAP-Einnahmen der Gemeinden im Jahre Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder und Gemeindenverbandspräsident Arnold Schuler unterzeichnen die Finanzvereinbarung für Der Ausgleichsfonds Der Ausgleichsfonds wurde wie im Vorjahr mit ,00 Euro dotiert. Davon wurde ein Teilbetrag für Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten zwischen Gemeinden aufgrund von Vereinbarungen und der Restbetrag für Ausgleichszuweisungen und Sonderfinanzierungen eingesetzt. 9

10 Die Regelung des Vorjahres wurde in Bezug auf die Ausgleichszuweisungen bestätigt. Wie im Vorjahr wurden in Bezug auf die Sonderfinanzierungen die Begünstigten aufgelistet und der jeweils zustehende Höchstbetrag präzisiert. Zudem wurde die Regelung bestätigt, wonach im Jahr 2010 außerordentliche Sonderfinanzierungen von den Gemeinden bis Einwohner beantragt werden können, vorausgesetzt, dass im Vorjahr Ausgaben getätigt wurden, welche die errechneten Durchschnittskosten nicht übersteigen. Bestätigt wurde auch die Regelung, wonach jene Gemeinde von der außerordentlichen Sonderfinanzierung aus dem Ausgleichsfonds ausgeschlossen wird, welche entweder die Verordnung über die Festlegung der Baukostenabgabe nicht genehmigt oder den Hebesatz der Baukostenabgabe nicht mindestens im Ausmaß von einem Prozent auf die Baumasse aller Kategorien und Fälle, die weder vom Gesetz befreit sind noch gemäß Musterverordnung des Gemeindenverbandes befreit werden können, anwenden. Die Regelung über die Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten wurde bestätigt. 1.4 Zuschüsse für Darlehen ,00 Euro werden 2010 für die Amortisierung der Darlehen eingesetzt, die von den Gemeinden bei der staatlichen Depositenbank, beim regionalen Rotationsfonds oder bei anderen Kreditinstituten aufgenommen worden sind. Für neue Darlehen, welche 2010 aufgenommen werden, werden aus dem Lokalfinanzfonds keine Tilgungszuschüsse gewährt. Gegenüber dem Vorjahr wurde dieser Fonds demzufolge um rund ,00 Euro reduziert, gegenüber 2007 sogar um rund ,00 Euro. Diese Reduzierung liegt im Trend, welcher seit drei Jahren feststellbar ist. Zurückzuführen ist dieser Trend auf die im Jahr 2007 eingeleitete Reform der Zinszuschussregelung und die im Jahr 2008 vorgenommene Abschaffung der Zinszuschüsse für ordentliche Darlehen. Mit der Abschaffung der Zinszuschüsse für begünstigte Darlehen im Jahr 2009 dürfte sich in den kommenden Jahren dieser Trend deutlich verstärken. 1.5 Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds Im Jahre 2009 haben die Südtiroler Gemeinden bei der Depositenbank und beim regionalen Rotationsfonds Darlehen in der Gesamtsumme von rund ,00 Euro aufgenommen. Das sind rund ,00 Euro weniger als im Vorjahr. Mit den Darlehen wurden Sport- oder Freizeitanlagen laut LG Nr. 5/1989 sowie andere 10

11 Anlagen, so z.b. im Energiebereich, finanziert, für welche keine Finanzierungen aus dem Rotationsfonds für Investitionen gewährt werden. 1.6 Landesstabilitätspakt Für das Jahr 2010 wurde die Grundausrichtung der Berücksichtigung der Salden Ausgaben Einnahmen bestätigt und die längerfristige Ausrichtung des Stabilitätspaktes auf den Zeitraum beibehalten. Bestätigt wurde auch der Grundsatz, dass sich die Differenzen (Salden) zwischen Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich von einem Geschäftsjahr zum nächsten verbessern müssen, sodass die Gemeinden Südtirols eine Einsparung für den Zeitraum von jährlich mindestens 5,8 Mio. Euro erreichen. Neu eingeführt wurde die Regelung, wonach bei der Berechnung der Salden die Ausgaben nach Artikel 43 des Harmonisierungsdekretes, jene für die Führung von neuen Strukturen und Diensten, welche in der Gemeinde im Vorjahr oder Bezugsjahr gebaut bzw. eingeführt werden bzw. wurden, sowie die Finanzierungen nicht berücksichtigt werden, die im Sinne des 27er-Gesetzes für die Rückzahlung der an den Rotationsfonds geschuldeten Beträge verwendet werden. Bezüglich Sanktionen wurde folgende Regelung des Vorjahres bestätigt: Werden die jährlichen Differenzen (Salden) zwischen den Einnahmen und Ausgaben in Gemeinden über Einwohnern um mehr als die Höhe der vom ASTAT ermittelten Inflationsrate vermindert bzw. in Gemeinden bis Einwohnern um mehr als 4%, wird die 3. und 4. Rate der Pro-Kopfquote für das Jahr 2011 einbehalten, bis nicht ein geeigneter Sanierungsplan vorgelegt wird, mit welchem die Einhaltung der Kriterien erreicht wird. Weiterhin sind im Rahmen des Fünfjahreszeitraumes Abweichungen erlaubt, sofern der Gesamtsaldo erreicht wird. Falls der Saldo für den Vierjahreszeitraum eingehalten wird, wird von obgenannten Sanktionen abgesehen. Dadurch werden die Spielräume der Gemeinden erweitert und gleichzeitig die Einhaltung der Stabilitätspaktziele gewährleistet. Bestätigt wurde auch die Regelung, wonach bei Übertragung von neuen Zuständigkeiten bzw. von neuen finanziellen Belastungen auf die Gemeinden, die Zuweisung der entsprechenden Finanzmittel und die Regelung des Stabilitätspaktes neu zu verhandeln sind. 11

12 1.7 Einsparungen im Personalbereich Die Vertretung der Gemeinden hat sich leider erfolglos für die Abschaffung dieser Regelung eingesetzt, zumal diese im restlichen Staatsgebiet schon vor Jahren abgeschafft worden ist. Stattdessen wurden auf Drängen des Landeshauptmannes erstmals Sanktionen für die Nichteinhaltung der Einsparungsziele eingeführt. Mit der Vereinbarung über die Gemeindenfinanzierung für 2010 wurde somit die Regelung des Vorjahres großteils bestätigt. Grundpfeiler dieser Regelung sind einerseits der Personalstand zum und anderseits das Verhältnis Bedienstete/Einwohner gemäß Art. 7 des LG Nr. 6/1994. Im Abkommen wurde somit Folgendes beibehalten: die Gemeinden, welche das im zit. Art. 7 festgeschriebene Verhältnis um wenigstens 10% unterschreiten, können Personalaufnahmen bis zum Erreichen des Verhältnisses durchführen; die Gemeinden, welche das Verhältnis um bis zu 10% unterschreiten bzw. überschreiten, können den Personalstand halten; alle anderen Gemeinden, welche das Verhältnis um mehr als 10% überschreiten, müssen Einsparungen vornehmen, und zwar mindestens in der für das Jahr 2006 festgelegten Höhe, wobei höchstens die Hälfte der Einsparungen durch Streichung von freien Stellen aus dem Stellenplan und der Rest durch die Nichtnachbesetzung von freigewordenen Stellen mit Vertrag auf unbestimmte Zeit zu erzielen sind. Beibehalten wurde auch die Regelung, wonach die Möglichkeit der Personalaufnahme vom Stabilitätspakt unberührt bleibt im Falle von: Personal der geschützten Kategorien; Personal aufgrund der Übernahme bzw. Einrichtung neuer Dienste; Personal, welches aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen anderen öffentlichen Körperschaften zur Verfügung gestellt werden muss. Bezüglich Sanktionen wurde, wie eingangs erwähnt, folgende Regelung neu eingeführt: Jene Gemeinde, welche zum die Regelung nicht eingehalten hat, muss einen Sanierungsplan vorlegen und innerhalb 2011 umsetzen. Bei Feststellung der Nicht- Einhaltung im Jahr 2011 wird im Jahr 2012 von den Zuweisungen für die Deckung der laufenden Ausgaben jener Betrag einbehalten, welcher der Erhöhung der Pro-Kopfquote des Jahres 2010, das ist die programmierte Inflationsrate bzw. 1,5%, entspricht. 12

13 2. RAT DER GEMEINDEN Zu 26 Gesetzesentwürfen und zu 29 Entwürfen von Durchführungsverordnungen und Beschlüssen hat der Rat der Gemeinden im Jahr 2009 sein Gutachten abgegeben. 2.1 Gesetzesentwürfe Das Finanzgesetz des Landes für 2009 hat ursprünglich eine Reihe von Neuerungen enthalten, welche verschiedene Bereiche betrafen. Die meisten davon sind jedoch bei der Verabschiedung des Gesetzes herausgenommen worden und haben Eingang in die sogenannten Omnibusgesetze gefunden. Auf Antrag des Rates der Gemeinden wurde im Finanzgesetz die Möglichkeit vorgesehen, die Rückerstattung der vom Rotationsfonds des Landes für Investitionen vorgestreckten Beträge über das Landesgesetz Nr. 27/1975 zu bezahlen. Die geplanten Änderungen am Fluggesetz, wonach Landungen und Abflüge oberhalb von Metern Meereshöhe ermöglicht werden sollten, sind nach strikter Ablehnung durch den Rat der Gemeinden wieder aus dem Finanzgesetz gestrichen worden. Nicht einverstanden erklärte sich der Rat der Gemeinden, dass die Ausschreibung der Stromkonzessionen zwei anstatt fünf Jahre vor dem Ablauf derselben erfolgen soll. Vorher sollten über den runden Tisch Energie die Beteiligungen der Gemeinden an den Stromkonzessionen geregelt werden. In Bezug auf die Erweiterung von Wohngebäuden bei energetischer Sanierung konnte erreicht werden, dass die Landesregierung die entsprechenden Richtlinien in Absprache mit dem Rat der Gemeinden festlegt. Auf Intervention der Landtagsabgeordneten Arnold Schuler und Dr. Josef Noggler wurde im Bereich Gewerbegebiete bezüglich Verzicht auf Widerruf der Zuweisung und Sanktionen eine abgeschwächte Regelung ins Finanzgesetz aufgenommen. Dazu sind von der Landesregierung in Absprache mit dem Rat der Gemeinden allgemeine Bedingungen festzulegen. Über das ganze Jahr hin zog sich die Diskussion über die verschiedenen Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz. Am meisten Anlass zur Diskussion gab das beschleunigte Verfahren für die Verwirklichung der Wohnbauprogramme des Wohnbauinstituts und für die Mittelschicht. Mit einem Beschluss der Landesregierung wurde diesbezüglich die Realisierung von 1000 Wohnungen durch das Wohnbauinstitut oder die Gemeinden vorgesehen, welche den Angehörigen des Mittelstandes mit der späteren Kaufabsicht vermietet werden sollten. Dafür, aber auch für die Umsetzung der Bauprogramme des Wohnbauinstituts sah ein Vorschlag vor, dass falls die Gemeinden nicht innerhalb von 60 Tagen die erforderlichen Flächen zur Verfügung stellen, die Landesregierung von 13

14 Amtswegen den Bauleitplan der betroffenen Gemeinden ändert und die zu errichtenden Wohnungen als Anlagen von Landesinteresse erklärt. Dagegen setzten sich die Vertreter der Gemeinden zur Wehr. Es wurde das Einvernehmen der Gemeinde verlangt oder die Einsetzung eines Kommissärs ad acta, falls die Gemeinde untätig bleiben sollte. Am Ende wurde akzeptiert, dass die Änderung des Bauleitplans nur bei positivem Gutachten der Gemeinde erfolgen kann. Das beschleunigte Verfahren für die Ausweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau mit der Halbierung der Verfahrensfristen kann auch von den Gemeinden selbst angewandt werden. Im Falle von Wiedergewinnung von angekauften bebauten Grundstücken, auch innerhalb der geschlossenen Ortschaft, oder für Gebäude im Eigentum der Gemeinden wurde vorgesehen, dass dem Eingewiesenen ein einmaliger Beitrag gewährt werden kann. So werden diese wiedergewonnenen und zugewiesenen Wohnungen ähnlich behandelt wie die Flächen für den geförderten Wohnbau in den Erweiterungszonen. Damit ist der Gesetzgeber einem immer wieder vom Rat der Gemeinden vorgebrachten Wunsch nachgekommen. Wertvolles Bauland kann dadurch erhalten bleiben. Mit dem Wohnbaugesetz wurde die Zuständigkeit für die Bestellung der Miteigentumgemeinschaft und die materielle Teilung vom Landeshauptmann an den Bürgermeister übertragen. Der Rat der Gemeinden hatte dagegen nichts einzuwenden. Dem Wunsch, dafür bestimmte Geldmittel zur Verfügung zu stellen, wurde allerdings nicht nachgekommen. Nicht erfolgreich war der Rat der Gemeinden auch nicht in Bezug auf den Vorschlag, dass gemeindeeigene Wohnungen, die ohne Landesförderung errichtet worden sind, zum Landesmietzins vermietet werden können. Die Neuregelung des Rates der Gemeinden wurde vom Gemeindenverband vorbereitet und ausführlich diskutiert. Der Rat der Gemeinden hat den Entwurf, den der Präsident Schuler zusammen mit den Landtagsabgeordneten Dr. Noggler und Egartner eingereicht hat, gutgeheißen. Die Inhalte der Neuregelung sind auf den Seiten 27 bis 29 beschrieben. Zur Neuregelung der Volksanwaltschaft des Landes Südtirol haben die Landtagsabgeordneten Urzí und Vezzali sowie Landtagspräsident Dr. Dieter Steger einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Den erstgenannten Entwurf hat der Rat der Gemeinden negativ begutachtet. Er sah nämlich keine Notwendigkeit, einen stellvertretenden Volksanwalt einzuführen und sprach sich gegen die Einführung einer Anzeigepflicht des Volksanwaltes bei der Justiz und beim Rechnungshof aus. Dies widerspreche der Grundausrichtung der Volksanwaltschaft, die zwischen den Bürgern und der öffentlichen Verwaltung zu schlichten versuchen sollte. 14

15 Der Gesetzesentwurf des Landtagspräsidenten wurde grundsätzlich gutgeheißen. Nicht einverstanden erklärt hat sich der Rat der Gemeinden jedoch mit der Regelung, dass Gemeinden, die mit der Volksanwaltschaft eine Vereinbarung abgeschlossen haben, oder der Gemeindenverband der Volksanwaltschaft eigenes Personal zur Verfügung stellen können. Im Gesetz betreffend die Genehmigung der Rechnungslegung des Landes für 2008 ist der Gesetzgeber dem Wunsch des Gemeindenverbandes nachgekommen und hat, wie auch auf Staatsebene vorgesehen ist, die Frist für die Inventarisierung und Abtretung der Beteiligungen der Gemeinden und des Landes an Gesellschaften bis zum 31. Dezember 2010 aufgeschoben. Der weitere Wunsch, die Pflicht der Inventarisierung und Abtretung auf die Direktbeteiligungen zu beschränken, wurde nicht erfüllt. Mit dem Omnibusgesetz im Bereich Handel, Handwerk, Alpinistik, Gaststätten, Tourismus und Bergbau wurde in die Handelsordnung die Bestimmung eingefügt, dass mehrere Handelsbetriebe ein einziges Kassenareal nutzen können. Gegen diese Bestimmung hat sich der Rat der Gemeinden mehrmals ganz klar ausgesprochen, weil damit die Flächenbeschränkung für die einzelnen Typen der Handelsbetriebe umgangen wird. Er war aber nicht erfolgreich. Verhindert werden konnte im Bereich Gastgewerbe, dass dem Landeshauptmann die detaillierte Festlegung der Öffnungszeiten der Gastbetriebe und der Sperrstunden übertragen wurde. Im Bereich Bergbau hat sich der Rat der Gemeinden für die Beibehaltung des Landesplanes und die Begutachtung der vom Abbau angrenzenden Gemeinden ausgesprochen. Während letztgenannter Vorschlag angenommen wurde, ist der Landesplan nur zum Teil erhalten geblieben. Keine Einwände hatte der Rat der Gemeinden gegen das Omnibusgesetz im Bereich Landwirtschaft, Gemeinnutzungsrechte, Gewässernutzung und Landschaftsschutz vorzubringen. Für die Gemeinden von Interesse sind folgende zwei Bestimmungen, welche die Wasserableitung zum Gegenstand haben: wer um eine Wasserableitung zur Erzeugung von Elektroenergie mit einer mittleren Nennleistung bis zu 3 MW ansucht, muss über den Grund verfügen, auf welchem die Anlage und die Infrastrukturen errichtet werden. In der Kommission, welche die Gesuche bezüglich Vergabe der Konzessionen für die großen Wasserableitungen überprüft, ist auch der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde vertreten. Mit dem Omnibusgesetz im Bereich Landesämter und Personal sowie Unterricht wurde gegen den Willen des Rates der Gemeinden die Neuregelung der Finanzierung der Kindergärten (Art. 8 LG Nr. 5/2008 betreffend die Ordnung von Kindergarten und Unterstufe) 15

16 vorgezogen. Ursprünglich hätte die Bestimmung erst zeitgleich mit der Einführung der Autonomieregelung für die Kindergärten im Schuljahr 2012/2013 Anwendung finden sollen. Die zuständige Landesrätin hat dem Rat der Gemeinden schriftlich erklärt, dass trotz anderslautender gesetzlicher Regelung diese Bestimmung nicht jetzt zur Anwendung kommt. Kein Gehör fand der Rat der Gemeinden mit seinen Bemerkungen zum Enteignungsgesetz. Er hatte angeregt, den landwirtschaftlichen Grund nach marktorientierten Kriterien zu entschädigen. Zum Entwurf des Finanzgesetzes des Landes für 2010 hatte der Rat der Gemeinden nichts einzuwenden. Die Grundtarife für die Aufenthaltsabgabe für Zweitwohnungen wurden um 50% erhöht und die Möglichkeit der zusätzlichen Erhöhung durch die Gemeinde auf 100% hinaufgesetzt. Weiters ist das Landesgesetz über die lokalen öffentlichen Dienstleistungen ergänzt worden. So wurde neben einer Anpassung an das staatliche Reformgesetz (Erhöhung des privaten Anteils bei gemischten Gesellschaften von 30% auf 40%) bestimmt, dass Gesellschaften mit ausschließlich öffentlichem Kapital, welche nicht alle Vorraussetzungen für die Inhouse-Vergabe erfüllen, sich bei den öffentlichen Vergaben an private Rechtsträger beteiligen können. 2.2 Durchführungsverordnungen Begrüßt hat der Rat der Gemeinden, dass die geringfügigen Eingriffe im Sinne des Landschaftsschutzgesetzes (sogenannte Bagatelleingriffe) erweitert worden sind. Zunächst sind 18 weitere Eingriffe, wie die außerordentliche Instandhaltung, die Anbringung von Schutzdächern bei Bushaltestellen, von Sonnenkollektoren, Markisen, Dachliegefenstern, die Errichtung von Brunnen oder die Errichtung von kleineren Einfriedungen hinzugefügt worden. In einem zweiten Moment ist in Bezug auf die bisherigen Bagatelleingriffe (Bau von Wegen oder Planierungen) die Länge bzw. Fläche verdoppelt worden. Der Gemeindenverband hat in der Musterbauordnung die Unterlagen für diese Eingriffe festgelegt. Mit der Musterbauordnung wurde für die genannten Eingriffe in nicht landschaftlich geschützten Gebieten eine Bauermächtigung vorgesehen. Mit den Richtlinien für die Konzessionsgebühren wollte die Landesregierung die Regelung über die primären und sekundären Erschließungsbeiträge nach der Neuregelung der Baukostenabgabe etwas entschärfen. Der Rat der Gemeinden hat sich dafür eingesetzt, dass effektive Richtlinien erlassen werden: so wurde vorgeschlagen, von der Einhebung der 16

17 Erschließungsgebühr abzusehen, falls Gebäude oder Gebäudeteile die Infrastrukturen nicht oder nur sporadisch in Anspruch nehmen. Den Wirtschaftsverbänden wurde allerdings mehr Gehör geschenkt. So kam es, dass die Richtlinien, ohne das Gutachten des Rates der Gemeinden abzuwarten, genehmigt wurden. Der Rat der Gemeinden hat trotzdem ein negatives Gutachten nachgereicht und dabei festgestellt, dass bei den Bestimmungen es sich nicht so sehr um Richtlinien als um Befreiungen oder Teilbefreiungen vom Erschließungsbeitrag handle, z.b. bei der Befreiung der Parkplätze vom primären Erschließungsbeitrag oder bei der Befreiung von Gebäuden von öffentlichem Belang vom sekundären Erschließungsbeitrag. Die Regelung der Baukostenabgabe laut Musterverordnung des Gemeindenverbandes (Mindesthebesatz von 1% und keine anderen Befreiungen als jene der Musterverordnung) wurde mit den Richtlinien jedenfalls nicht in Frage gestellt. Für den Kubaturbonus bei energetischer Sanierung sind laut Finanzgesetz des Landes für 2009 die entsprechenden Richtlinien in Absprache mit dem Rat der Gemeinden festzulegen. Landesrat Dr. Michl Laimer hat das Konzept und Vorschläge für die Richtlinien dem Rat der Gemeinden vorgestellt. Daraufhin hat eine Arbeitsgruppe, in welcher die Abteilung Urbanistik, die Stadtgemeinden und die ländlichen Gemeinden vertreten waren, sich einige Male zur Erörterung der Richtlinien getroffen. Mitte Juni wurden dann die Richtlinien von der Landesregierung, ohne die Stellungnahme des Rates der Gemeinden abzuwarten, verabschiedet. Der Rat der Gemeinden hat darüber seine große Verwunderung ausgedrückt. Inhaltlich hatte er gegen die Richtlinien keine Einwände zu erheben. Laut Landesfinanzgesetz für 2009 sind die Kriterien und Bedingungen für die Aufhebung von Verboten, welche der Begünstigte eines zugewiesenen Gewerbegebietes eingegangen ist, mit dem Rat der Gemeinden abzusprechen. Ein erster Entwurf der Bedingungen sah vor, dass mit dem Abschluss eines Vertrages, der Zahlung eines geringen Geldbetrages oder der Betreibung einer innovativen Tätigkeit, die für die Veräußerung der zugewiesenen Liegenschaft vorgesehenen Sanktionen nicht mehr zur Anwendung kommen. Diese Regelung erschien dem Rat der Gemeinden zu kompliziert, so dass mit dem Direktor der BLS Dr. Ulrich Stofner nach einer einfacheren Lösung gesucht wurde. Danach sollte in erster Linie der Käufer / Rechtsnachfolger alle Verpflichtungen und Bedingungen des Verkäufers / Ersteingewiesenen der Gewerbefläche übernehmen. Erst in zweiter Linie sollte ein Vertrag abgeschlossen oder der Einstieg eines innovativen Unternehmens vorgesehen werden. Diesen Vorschlag hat die Landesregierung genehmigt. In Bezug auf die Akkreditierungsrichtlinien für die stationären Einrichtungen für Senioren, für die Tagespflegeheime und für den Hauspflegedienst hat der Rat der Gemeinden den 17

18 bürokratischen Mehraufwand aufgrund der Vorschriften, eine Dienstcharta zu führen sowie einen individuellen Betreuungsplan für die Klienten zu erstellen, kritisiert. Die Landesregierung hat bei der Genehmigung der Richtlinien jedoch darauf nicht verzichtet. Beschäftigt hat sowohl den Rat der Gemeinden als auch den Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes die Neuregelung der Finanzierung der Altersheimbauten. Ein Teil der bisher dafür verwendeten Regionalgelder sind für die Finanzierung der Pflegesicherung eingesetzt worden. Daher musste das Land im eigenen Haushalt für die Finanzierung der Altersheimbauten entsprechende Geldmittel zur Verfügung stellen. Positiv war in diesem Zusammenhang die Zusicherung von Landesrat Dr. Richard Theiner, dass jährlich dafür 12,5 Mill. Euro bereitgestellt werden. Nicht einverstanden erklärte sich der Rat der Gemeinden mit der Kürzung der Beiträge, wobei auf der einen Seite die Beitragssätze reduziert wurden und andererseits bestimmte Ausgaben (wie für den Grundankauf, die Garagen, die Kapelle, den Klima- und Denkmalschutz, die Spezialgründungen) entweder nicht mehr oder nur mehr zum Teil bezuschusst werden. Der Rat der Gemeinden hatte vorgeschlagen Standards festzulegen, welche den realistischen Kosten entsprechen und für diese die Finanzierung bereitzustellen. Es wurden die Mehrkosten pro Bett im Vergleich mit der bisherigen Zuschussregelung aufgezeigt. Der Landesrat war jedoch nicht bereit von der beschlossenen Neuregelung abzuweichen. Nur für die bereits im Bau befindlichen Alten- und Pflegeheime konnte die Beibehaltung des bisher gültigen Finanzierungssystems erreicht werden. Zur Erarbeitung des Fünfjahresprogramms für die Harmonisierung der Niveaus der Leistungen und der Tagsätze in den Alten- und Pflegeheimen wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Sozialabteilung des Landes, des Verbandes der Altersheime und des Gemeindenverbandes eingesetzt. Für den Gemeindenverband waren der Präsident Arnold Schuler und Bezirkspräsident Oswald Schiefer bei den verschiedenen Treffen dabei. Im Zeitraum 2010 bis 2014 sollen die heute unterschiedlichen Tagsätze vereinheitlicht werden und auch die Grundleistungen sollten überall dieselben sein. Aufgrund dieser Vereinheitlichung wird im Jahr 2014 den Altersheimen der einheitliche Zusatzbetrag von 18,00 Euro ausbezahlt. Bei der Begutachtung der Vorschläge, welche die Arbeitsgruppe vorgelegt hat, stellte der Rat der Gemeinden mit Bedauern fest, dass aufgrund der Einführung der Pflegesicherung die mehrmals versprochene Entlastung der Gemeindehaushalte nicht eingetroffen ist. Hauptsächlich durch den Wegfall der Begleitzulagen für die Neuaufnahmen wird sich in Zukunft die Situation für die Gemeindekassen noch verschlechtern. Negativ begutachtet hat der Rat der Gemeinden den Entwurf der Verordnung betreffend die Vergabe der öffentlichen Arbeiten, mit welchem eine Reihe von Bestimmungen des Landesbautengesetzes (LG Nr. 6/1998) sowie der diesbezüglichen 18

19 Durchführungsbestimmungen abgeschaffen werden sollten. Der Rat der Gemeinden schlug vor, mit der Beschlussfassung bis zum Erlass des Urteils des Verfassungsgerichtshofes zum Landesgesetz über die öffentlichen Arbeiten der Provinz Trient abzuwarten und zu untersuchen, welchen Spielraum in der Gesetzgebung die Autonome Provinz Bozen im Bereich öffentliche Arbeiten noch habe. Die Anpassung der Kriterien für die Gewährung der Beiträge für Zivilschutzmaßnahmen an das geänderte Zivilschutzgesetz wurde vom Rat der Gemeinden gutgeheißen. Dem Vorschlag, die Beitragssätze für die Lieferungen und Dienstleistungen anzuheben, ist die Landesregierung nicht nachgekommen. Positiv begutachtet hat der Rat der Gemeinden die Änderungen der Kriterien für die Berechnung der Abwassergebühr. Diesbezüglich wurde festgelegt, dass beim Abwasserdienst keine Anschlussgebühr eingeführt wird; weiters dass der Tarif für die Entsorgung des Schlamms aus den Klärgruben den Gemeinden jährlich zu entrichten ist, unabhängig von der Häufigkeit, mit der die Gemeinde die Entnahme und Entsorgung vornimmt. Schließlich galt es für jene Fälle, in denen der Wasserverbrauch nicht mit Zählern gemessen wird, den pauschalen jährlichen Wasserverbrauch neu festzulegen. Zwischen dem Landesamt, dem Gemeindenverband und dem Südtiroler Bauernbund wurde vereinbart, ihn von 70m³ je Einwohnergleichwert auf 55m³ je Einwohnergleichwert herabzusetzen. Unverständlicherweise hat die Landesregierung dann aber 50m³ je Einwohnergleichwert festgelegt. Nicht gefolgt ist die Landesregierung den Vorschlägen des Rates der Gemeinden bei der Verabschiedung der Kriterien für die Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden, bei der Regelung für die Schrebergärten und bei den Änderungen der Durchführungsverordnung zur Handelsordnung (Ausstellungsflächen für gebrauchte Autos). Keine Einwände erhob der Rat der Gemeinden in Bezug auf die verschärften Richtlinien für die Bienenstände, die Regelung der Bewilligung und Akkreditierung der sozialen und soziosanitären Dienste, die Kriterien und Modalitäten für die Finanzierung von Investitionsausgaben der Trägerkörperschaften der Sozialdienste, die Kriterien zur Gewährung von Beiträgen an Gemeindeverbunde, die Änderung der Regelung für die betriebsinternen Tankstellen, die Durchführungsverordnung zur Ordnung der Dienstleistungen bezüglich Betrieb eines Solariums, die Abänderung der Durchführungsverordnung über die Abfallgebühr sowie die Änderung der Regelung der Betriebszeiten der Gaststätten. 19

20 3. VERTRAGSVERHANDLUNGEN 3.1 Bereichsübergreifender Kollektivvertrag Einige Verhandlungsrunden absolvierten die Vertragsparteien für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den Zeitraum Zunächst stellten die Gewerkschaften die überzogene Forderung, die Gehälter samt Sonderergänzungszulage zum und zum um jeweils 3,5% zu erhöhen. Die Vertreter der Verwaltungen antworteten mit einem Gegenvorschlag: Erhöhung von Gehalt und Sonderergänzungszulage ab um 0,6% und ab um die sich im Zeitraum bis ergebene Inflationsrate. Daraufhin wurden die Verhandlungen unterbrochen. Die Gewerkschaften schwächten daraufhin ihre Forderung ab und verlangten ab % Erhöhung für Gehalt und Sonderergänzungszulage sowie eine zusätzliche Aufstockung der Sonderergänzungszulage um 10,00 Euro für alle Funktionsebenen. Ab sollten die Gehälter und die Sonderergänzungszulage um 2,5% erhöht werden. Die öffentliche Delegation wartete mit einem neuen Gegenvorschlag auf: ab Erhöhung von Gehalt inklusive Sonderergänzungszulage um 1%, ab Anpassung für Gehalt und Sonderergänzungszulage um die vom ASTAT ermittelte Inflationsrate, sowie Erhöhung des Fonds für die Leistungsprämien um 0,1%. Es bleibt abzuwarten, welche Einigung in der Folge erzielt werden kann. 3.2 Bereichsvertrag für das Personal ohne Führungsauftrag Die Verhandlungen für den Bereichsvertrag zogen sich über das ganze Jahr 2009 hin. Noch ist kein Ende in Sicht. Die Vertragspartner trafen sich 18 Mal, um die verschiedenen Vorschläge zu erörtern. Sehr unterschiedlich waren die Vorstellungen der Gewerkschaften und der öffentlichen Delegation in Bezug auf die wirtschaftliche Behandlung der Mitarbeiter im Sozialbereich. Die Gewerkschaften verlangten für beinahe alle Berufsbilder entweder höhere Einstufungen oder höhere Zulagen. Die öffentliche Delegation gab, angesichts der Einfrierung der Finanzzuweisungen im Sozialbereich, nach Rücksprache mit den Präsidenten der Bezirksgemeinschaften und der Abteilung Sozialwesen des Landes, die Schwierigkeit bekannt, finanzielle Zugeständnisse zu machen. Auf der anderen Seite wäre es jedoch unbedingt notwendig, beim psychophysischen Erholungswartestand von den Gewerkschaften die Zustimmung für eine deutliche Verringerung der zusätzlichen Urlaubstage zu erreichen. Deswegen war ein Entgegenkommen angesagt. Eine 20

21 Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Gewerkschaften, des Gemeindenverbandes, der Bezirksgemeinschaften und des Verbandes der Altersheime hat in einigen Treffen versucht, den psychophysischen Erholungswartestand für die Mitarbeiter der Altersheime sowie der Wohnheime und Tagesstätten der Behindertendienste neu zu regeln. Der Verband der Altersheime wollte eine radikale Kürzung der Zusatzurlaubstage durchsetzen, die Gewerkschaften sind jedoch auf die Forderung nicht eingegangen. Ausführlich diskutiert wurde auch die Regelung der Köche in den Kindergärten. Die Forderung der Gewerkschaften die Köche in den Kindergärten mit jenen in den Altersheimen gleichzustellen und die Aufgabenzulage von 15% auf 30% zu erhöhen, hat die öffentliche Seite nicht angenommen. Man war nur zu kleinen Zugeständnissen bereit. Außerdem hat die öffentliche Seite bei Erlangung des Diploms des diätetisch geschulten Kochs die Verkürzung in der Gehaltsentwicklung um ein Jahr angeboten. Erörtert wurden weiters folgende Punkte: die Einstufung des Verwaltungspersonals in die Funktionsebene 7ter, die individuelle Gehaltserhöhung, die Leistungsprämien (Aufteilung des fixen und des variablen Teils des Leistungslohns, neuer Bewertungsbogen für die Beurteilung der Mitarbeiter durch den Vorgesetzten), die verschiedenen Figuren im Bereich Arbeitssicherheit. Teilweise erzielten die Vertragsparteien ein Einvernehmen. Noch zu diskutieren sind die Vorschläge der Gewerkschaften in Bezug auf die Höherstufungen und die Erhöhung der Aufgabenzulagen beim Gemeindepersonal. Die Vertreter der öffentlichen Delegation hatten diesbezüglich bereits zu Beginn der Verhandlungen erklärt, dass nur allfällige Korrekturen vorgenommen werden könnten. Für die Zuerkennung von außerordentlichen Vergütungen an bestimmte Personalkategorien wurde am 18. März 2009 ein Ergänzungsabkommen unterschrieben. Es handelt sich dabei um folgende zwei Sondervergütungen: a) Die Mitglieder der Einstufungsteams für die Pflegesicherung erhalten eine Projektprämie, welche über den Pflegefonds finanziert wird. b) Den Mitarbeitern der demografischen Ämter wird für die Erledigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Eintragung der EU-Bürger ein Pauschalbetrag pro Eintragung zuerkannt. Diese Gelder werden vom Innenministerium zur Verfügung gestellt. Im Abkommen wurden Kriterien festgelegt. 21

22 4. ÄNDERUNG REGIONALGESETZE BETREFFEND DIE GEMEINDEN 4.1 Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung Viele Diskussionen und Erwartungen hat es 2009 bezüglich der Änderung der Gemeindeordnung und der Gemeindewahlordnung gegeben. Am Ende blieb jedoch alles beim alten, da der Regionalrat nicht in der Lage war, das entsprechende Gesetz zu verabschieden. Im Folgenden werden die wichtigsten Vorschläge kurz beschrieben. Diese hat die für Gemeinden zuständige Regionalassessorin Dr. Margherita Cogo bei einer Aussprache den Mitgliedern des Verwaltungsrates vorgestellt. Es hat dazu auch ein Treffen mit Vertretern des Trentiner Gemeindenverbandes stattgefunden. Der Präsident des Gemeindenverbandes wurde von der regionalen Gesetzgebungskommission angehört. Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses Die Vertreter der Gemeindenverbände von Südtirol und dem Trentino beraten über die Vorschläge zur Gemeindewahlordnung. Regionalassessorin Dr. Cogo wollte die Mitglieder des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses in allen Gemeinden reduzieren. Der Gemeindenverband hat für Gemeinden bis Einwohner keinen Handlungsbedarf gesehen. Für Gemeinden mit mehr als Einwohner hat der Gemeindenverband dagegen waren die Vertreter der Gemeinde Bozen - die Reduzierung befürwortet, da dadurch ein effizienteres Arbeiten gewährleistet werden könnte. Schließlich wurde der Vorschlag zurückgezogen. 22

23 Aufhebung der Mandatsbeschränkung für Gemeindereferenten Nachdem die Aufhebung der Mandatsbeschränkung für die Bürgermeister von den Gremien der SVP blockiert wurde, wollte man zumindest die Aufhebung für die Gemeindereferenten durchsetzen. Zunächst schien die Umsetzung dieses Vorhabens zumindest für Südtirol recht optimistisch. Doch dann hat der Koalitionspartner PD seine Unterstützung zurückgenommen. Es wurden Kompromissvorschläge vorgelegt, nach denen die von der Mandatsbeschränkung betroffenen Bürgermeister ein weiteres Mal hätten geschädigt werden sollen, indem sie von der Mitgliedschaft im Gemeindeausschuss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden sollten. Der Gemeindenverband hat sich gegen jede Verwicklung der Bürgermeister in diese Angelegenheit ausgesprochen. Ein letzter Vorschlag betraf die Aufhebung der Mandatsbeschränkung nur für Gemeindereferenten in Gemeinden bis Einwohner. Am Ende blieb die Mandatsbeschränkung auch für Gemeindereferenten aufrecht. Unvereinbarkeit der Gemeindesekretäre mit dem Amt des Bürgermeisters und des Gemeindereferenten Mit dem Verband der Gemeindesekretäre wurde diese Regelung im Zuge der Besprechungen über den Gesetzesentwurf betreffend den Rechtsstand der Gemeindesekretäre vereinbart. Die neutrale Position des Gemeindesekretärs sollte damit erhalten bleiben. Im Verwaltungsrat wurde die Frage diskutiert, ob mit dem Einverständnis der dienstgebenden Gemeinde die Unvereinbarkeit aufgehoben werden könnte. Doch die praktische Anwendbarkeit einer solchen Regelung wurde bezweifelt. Die Vollversammlung hat sich im November 2009 mehrheitlich für die Unvereinbarkeit ausgesprochen. Weitere Vorschläge für das Wahlgesetz Der Verwaltungsrat hatte angeregt, im regionalen Wahlgesetz auch folgende Punkte zu regeln: Stichwahl auch in Gemeinden bis Einwohner: Bei der Wahl des Bürgermeisters sollte für alle Gemeinden die Stichwahl eingeführt werden, falls im ersten Wahlgang kein Kandidat die 50 % - Hürde überschreiten sollte. Der Verwaltungsrat hat sich dafür mehrheitlich ausgesprochen. Rücktritt und Ableben des Bürgermeisters: Wenn in der zweiten Hälfte der Verwaltungsperiode sich der Rücktritt oder der Todesfall des Bürgermeisters ereignen sollte, soll für die restliche Zeit ein Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt werden. Übergangsregelung bei Gemeindewahlen: Nach den Neuwahlen der Gemeindeorgane soll der scheidende Bürgermeister mit dem scheidenden Gemeindeausschuss bis zur Neuwahl des Gemeindeausschusses im Amt bleiben. 23

24 Amtsentschädigungen Strikt gegen die Reduzierung der Amtsentschädigungen hat sich der Verwaltungsrat ausgesprochen. Die im Regionalgesetz vorgesehene jährliche Anpassung der Amtsentschädigungen an die Erhöhungen der Entschädigungen der Regionalratsabgeordneten ist bisher nicht vorgenommen worden. Mit Entschiedenheit abgelehnt hat der Gemeindenverband ebenso den Vorschlag, die Amtsentschädigung der Gemeindeverwalter zu halbieren, falls sie als Bürgermeister oder Gemeindereferenten eine weitere Amtsentschädigung erhalten sollten. In dieser Situation des Stillstandes in der Gesetzgebung des Regionalrates hat sich der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes Gedanken darüber gemacht, ob es nicht besser sei, möglichst bald die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Länder Bozen und Trient selbst sich eine eigene Regelung für die Wahlen geben könnten. 4.2 Rechtsstand der Gemeindesekretäre Zunächst war noch nicht klar, ob der Trentiner Gemeindenverband sowie die Landespolitiker im Trentino den Gesetzesvorschlag betreffend den Rechtsstatus der Gemeindesekretäre, welchen der Gemeindenverband und der Verband der Südtiroler Gemeindesekretäre ausgearbeitet hatten, übernehmen wollten. Die Gemeindesekretäre sollten laut diesem Vorschlag weiterhin Angestellte der Gemeinde mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sein. Bei objektiver faktischer Unvereinbarkeit zwischen dem Gemeindesekretär und dem Bürgermeister wird ein Verfahren vorgesehen, über welches der Gemeindesekretär in den Verfügbarkeitsstand versetzt und anschließend entlassen werden kann. Regionalassessorin Margherita Cogo hat sich den Vorschlag zu eigen gemacht und mit geringfügigen Änderungen von der Regionalregierung verabschieden lassen. Es zeichnete sich dann doch eine Annäherung mit dem Trentino ab. Der Trentiner Gemeindenverband verlangte allerdings die Gründe, die zur faktischen Unvereinbarkeit führen, aus der Sicht der Verwaltung abzuschwächen. In Absprache mit dem Verband der Südtiroler Gemeindesekretäre wurde diesbezüglich nach einem Kompromiss gesucht. Der Gesetzesentwurf wurde schließlich dahingehend geändert, dass, falls keine faktische Unvereinbarkeit festgestellt werden sollte, der Richter über die Wiedereinstellung des Gemeindesekretärs oder über die Bezahlung des Schadenersatzes in Form einer Abfindung entscheidet. Der Gesetzesentwurf wurde im April 2010 vom Regionalrat verabschiedet. 24

25 4.3 Soziale Absicherung der Bürgermeister Nach dem Scheitern der Aufhebung der Mandatsbeschränkung für Bürgermeister wurde die Forderung nach einer Abfertigung für die ausscheidenden Bürgermeister laut. Die Bezirksgemeinschaft Pustertal hat mit einem Schreiben angeregt, noch vor Ablauf der Amtsperiode eine entsprechende Regelung vorzusehen. Der Gemeindenverband hat diesbezüglich auf die bisher gänzlich fehlende Unterstützung von Seiten der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung in Bezug auf mehrfache Vorstöße des Gemeindenverbandes in dieser Angelegenheit hingewiesen. Aufgrund des tragischen Ablebens von Bürgermeister Puntaier hat man mehr Verständnis für dieses Anliegen vermutet. So hat der Gemeindenverband an den bereits früher angedachten Vorschlag der Bildung eines Zusatzrentenfonds weitergearbeitet. In diesen Fonds soll neben den Betroffenen auch die Gemeinde einen bestimmten Anteil der Amtsentschädigung einzahlen. Jene Beträge, welche die Gemeinden für die Verwalter aufgrund von Versicherungsbestimmungen einzahlen müssen, sollen in Abzug gebracht werden. Die Regelung sollte für alle Bürgermeister, die Vizebürgermeister in Gemeinden ab Einwohner und für Stadträte in Gemeinden ab Einwohner gelten. Ob dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, bleibt noch zu klären. 25

26 5. NEUREGELUNG DES RATES DER GEMEINDEN Ein wichtiger Teil der Reform im Bereich der Gemeinden stellt die Aufwertung des Rates der Gemeinden dar. Laut bisheriger Regelung hatten die Gutachten, welche der Rat der Gemeinden abgab, wenig Gewicht. Die Landesregierung und der Landtag waren nicht einmal verpflichtet, dem Rat der Gemeinden eine Rückmeldung zukommen zu lassen, falls dem Gutachten nicht entsprochen wurde. Im Laufe des Jahres 2009 ist es gelungen, die Neuregelung vorzubereiten, zu diskutieren und vom Landtag verabschieden zu lassen. Zunächst wurde dem Rat der Gemeinden ein Gesetzesentwurf der Grünen über die Reform des Rates der Gemeinden zur Begutachtung zugesandt. Dieser enthielt verschiedene Ansätze, wie die Ansiedlung des Rates der Gemeinden beim Landtag, die Übernahme der Aufgaben des Koordinierungskomitees für die Gemeindenfinanzierung oder die Vorschrift für den Landtag bzw. die Landesregierung im Falle eines negativen Gutachtens den Akt mit Zweidrittelmehrheit zu genehmigen, die vom Rat der Gemeinden gutgeheißen werden konnten. Präsident Landtagsabgeordneter Arnold Schuler und die Abgeordneten Dr. Josef Noggler und Christian Egartner haben einen eigenen Gesetzesentwurf angekündigt. Daraufhin wurde der Gesetzesentwurf der Grünen auf Eis gelegt. In Zusammenarbeit mit dem Verfassungsrechtsexperten Prof. Andrea Ambrosi hat der Gemeindenverband einen Vorschlag vorbereitet, welcher vom Verwaltungsrat und vom Rat der Gemeinden erörtert, ergänzt und gutgeheißen wurde. Präsident Schuler hat den Gesetzesentwurf mit dem Landeshauptmann und der SVP-Landtagsfraktion besprochen. Die Neuregelung wurde im September 2009 vom Landtag als statutarisches Gesetz im Sinne von Art. 47 des Autonomiestatutes mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Nachdem innerhalb der darauffolgenden drei Monate kein Antrag eingereicht worden war, das Gesetz einer Volksabstimmung zu unterziehen, war der Weg frei für die Veröffentlichung. So ist das Gesetz mit der Bezeichnung Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden als Landesgesetz vom 8. Februar 2010, Nr. 4 veröffentlicht worden und am 10. März 2010 in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der Neuregelung aufgelistet: Zusammensetzung und Wahl Zunächst war beabsichtigt, die bisherige Zusammensetzung von 16 Mitgliedern beizubehalten. Auf Antrag des Bürgermeisters von Brixen wurde auch der Stadtgemeinde Brixen ein fixer Platz im Rat der Gemeinden zugewiesen. So hat der neue Rat der Gemeinden 17 Mitglieder. Auch ehemalige Bürgermeister können dem Rat der Gemeinden angehören. Landtagsabgeordnete sind als Mitglieder des Rates der Gemeinden unvereinbar. 26

27 Es werden alle Sprachgruppen berücksichtigt. Die sieben Bezirke, die Gemeinden unter Einwohner, das unterrepräsentierte Geschlecht, die ladinische Sprachgruppe sowie die Städte Meran und Brixen haben einen Vertreter im Rat der Gemeinden. Die Stadtgemeinde Bozen hat 3 Vertreter, wovon zwei Vertreter der italienischen Sprachgruppe und einer der deutschen Sprachgruppe angehören müssen. Weitere zwei Vertreter stehen der italienischen Sprachgruppe zu. Die fünf Vertreter der Städte werden von diesen designiert und brauchen von der Vollversammlung nicht mehr bestätigt werden. Die weiteren 12 Vertreter werden jeweils aus der Gruppe gewählt, aus der sie kommen, und zwar in einer eigenen Vollversammlung, wobei die Bürgermeister das aktive Wahlrecht nur einmal ausüben können. Sollte aufgrund der Wahl bzw. Ernennung durch die Städte nur ein Geschlecht im Rat der Gemeinden vertreten sein, hat das andere Geschlecht die Möglichkeit eine/n Vertreter/in zu wählen. Sollten jedoch beide Geschlechter bereits vertreten sein, wird das 17. Mitglied durch die Vollversammlung gewählt. Der Präsident des Rates der Gemeinden wird direkt von der Vollversammlung aus den vorher designierten bzw. gewählten Vertretern gewählt. Da der Rat der Gemeinden beim Landtag angesiedelt ist, wird die Wahlversammlung durch den Landtagspräsidenten einberufen und die Mitglieder des Rates werden mit Dekret des Landtagspräsidenten ernannt. Gutachten Es wird klarer festgelegt, in welchen Fällen der Rat der Gemeinden ein Pflichtgutachten abzugeben hat. Der Rat der Gemeinden selbst kann entscheiden, ob sein Gutachten als verpflichtend erachtet wird. In Bezug auf den Wert des Gutachtens wurde in einer ersten Version vorgeschlagen, dass im Falle der Nichtberücksichtigung des Gutachtens sei es der Landtag als auch die Landesregierung die Maßnahme mit absoluter Mehrheit genehmigen müssen. Diese Regelung wurde nicht akzeptiert und daher abgeschwächt. Danach sind die Gesetzgebungskommission bzw. die Landesregierung bei negativem Gutachten verpflichtet, dem Rat der Gemeinden eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen, in welcher sie das Abrücken vom Gutachten begründen. Weitere Zuständigkeiten Der Rat der Gemeinden erhält für die gemeinderelevanten Bereiche Gesetzesinitiative und kann einführende, abschaffende und beratende Volksbefragungen beantragen. Er übt die Funktion der einheitlichen Vertretung der Gemeinden bei den Finanzverhandlungen mit dem Landeshauptmann aus. Der Rat der Gemeinden kann Vorschläge einbringen, welche dem Interesse der Gemeinden zugute kommen. Es wird auch der Abschluss von Vereinbarungen 27

28 zwischen dem Rat der Gemeinden und dem Land vorgesehen. In Absprache zwischen Landtag und Rat der Gemeinden können gemeinsame Sitzungen abgehalten werden. Der bestehende Rat der Gemeinden hat laut Übergangsregelung die Aufgabe die Geschäftsordnung des neuen Rates der Gemeinden vorzubereiten und zu genehmigen. Um die Gleichschaltung von Rat der Gemeinden und Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes beizubehalten, ist die Satzung des Verbandes entsprechend anzupassen. 28

29 6. NEUES GEMEINDENFINANZIERUNGSMODELL Weiter gearbeitet wurde im Jahr 2009 an dem neuen Modell für die Gemeindenfinanzierung. Man ist davon ausgegangen, dass in einem ersten Schritt es nur zu einer Neuverteilung der Gelder der sogenannten Pro-Kopfquote kommen sollte. Bei den Bezirkstreffen im Februar 2009 äußerten sich die Bürgermeister zwar grundsätzlich positiv zum Modell. Sie forderten allerdings die Vorlage von konkreten Zahlen und Vergleichen zwischen der bisherigen Regelung und den geplanten Neuerungen. Und auch die Berücksichtigung von weiteren Kriterien, wie des ländlichen Straßennetzes, der Fraktionen, der Meereshöhe, der Strukturschwäche und der Vermögenseinnahmen wurde angeregt. Nach der Vornahme von weiteren Korrekturen und der Einarbeitung von Indikatoren wurden die Rohdaten jeder einzelnen Gemeinde zur Überprüfung zugeschickt. Aufgrund der Antworten schritt das WIFO (Wirtschaftsforschungsinstitut der Handelskammer) zur Ausarbeitung des endgültigen Modells. Über dieses Standardkostenmodell wird eine objektive Bedarfsfeststellung durchgeführt. Berechnungen wurden in der Folge auch in Bezug auf die Finanzkraft der Gemeinden angestellt, wobei die Einkünfte aus der Gemeindeimmobiliensteuer und aus der Stromproduktion berücksichtigt wurden. Es hat sich aber herausgestellt, dass auch die Situation der Gemeinden bis Einwohner besonders zu berücksichtigen ist und daher entsprechende Korrekturen am Modell vorgenommen werden müssen. Ende November wurde entschieden, über das neue Finanzmodell in einer eigenen Vollversammlung im Jänner 2010 ausführlich zu diskutieren. Für diesen Zweck wurde für jede Gemeinde ein Datenblatt vorbereitet, in welchem die Situation, die sich aufgrund des neuen Modells ergibt, aufscheint. 29

30 7. ÖFFENTLICHE ARBEITEN Sehr intensiv beschäftigt hat den Gemeindenverband 2009 das Landesbautengesetz. In der 2. Jahreshälfte hat sich der Verwaltungsrat beinahe bei jeder Sitzung damit befasst. Ausgegangen sind die Probleme von der Entscheidung des Forums für öffentliche Arbeiten, bestimmte Bestimmungen des Landesbautengesetzes, wie die Aufteilung der Bauaufträge unter der EU-Schwelle in Lose oder Gewerke oder die vereinfachte Vergabe der Bauaufträge bis zu 1 Million Euro, nicht mehr anzuwenden. Man hatte zunächst gehofft, dass diese Entscheidung zurückgenommen werde, doch die Landesregierung hat dann entschieden, die Schwelle für die Arbeitsvergaben ohne Bekanntmachung von 1 Million Euro auf ,00 Euro herabzusetzen. Der Gemeindenverband hat daraufhin hingewiesen, dass in Deutschland, Österreich und in anderen EU-Ländern die Schwelle für das vereinfachte Vergabeverfahren wegen der Wirtschaftskrise befristet bis auf 1 Million Euro hinaufgesetzt wurde. Und auch im Trentino sowie auf Staatsebene wird für Arbeiten bis ,00 Euro das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung mit Einladung von fünf Anbietern angewandt. Der Verwaltungsrat hat die Landesregierung ersucht, die Rechtslage zu überprüfen und die Schwelle von 1 Million Euro bis Ende 2010 beizubehalten. Einige Zeit später war die Rede davon, dass die Landesregierung die Schwelle von ,00 Euro festgelegt habe. Da Zweifel aufgetreten sind, welche Regelung anzuwenden sei, hat der Gemeindenverband beim Verfassungsrechtsexperten Prof. Andrea Ambrosi ein Gutachten in Auftrag gegeben. Landesrat Dr. Florian Mussner informiert den Verwaltungsrat über die beabsichtigte Nichtanwendung des Landesbautengesetzes. Noch vor dem Eintreffen des Gutachtens hat Landesrat Dr. Florian Mussner die Mitglieder des Rates der Gemeinden von der Absicht der Landesregierung informiert, mit einer 30

31 Verordnung im Sinne des LG. Nr. 17/1993 eine ganze Reihe von Bestimmungen des Bautengesetzes nicht mehr anzuwenden sowie die meisten Bestimmungen der diesbezüglichen Durchführungsverordnung abzuschaffen. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem Kontrast der Südtiroler Bestimmungen mit der staatlichen Regelung. Der Verfassungsgerichtshof habe in den Jahren 2007 und 2008, zuletzt auch im Falle der Region Sardinien, mehrmals die Unzuständigkeit der Regionen und autonomen Provinzen für die Regelung der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Der Rat der Gemeinden hat dazu ein negatives Gutachten abgegeben und die Landesregierung gebeten, die Beschlussfassung zu verschieben, bis Rechtsgutachten etwas mehr Klarheit bringen bzw. bis der Verfassungsgerichtshof zum Landesgesetz des Trentino das Urteil erlassen wird. Es sei sehr bedenklich, wenn das Land Südtirol freiwillig, ohne dass gerichtliche Anfechtungen im Gange seien, auf Befugnisse der primären Gesetzgebung und somit auch auf ein Stück Autonomie verzichte. Es sollte die Zeit genutzt werden, um den Spielraum der Gesetzgebungsbefugnis der Autonomen Provinz Bozen im Bereich öffentliche Arbeiten zu überprüfen. Die Landesregierung hat die Verordnung trotzdem beschlossen. Nach einem 2. Anlauf wurde sie schließlich vom Rechnungshof registriert. Am 25. November 2009 ist die Verordnung (DLH Nr. 48/2009), welche die Anwendung der staatlichen Bestimmungen, mit Ausnahme der organisatorischen und buchhalterischen Aspekte, vorschreibt, in Kraft getreten. Daraufhin herrschte eine sehr große Rechtsunsicherheit. Das Forum für öffentliche Arbeiten hat ein Verzeichnis der noch anzuwendenden Landesbestimmungen erstellt. Für Lieferungen und Dienstleistungen hätten danach weiterhin die Bestimmungen des Landes gelten sollen. Bei einer Informationstagung vor Weihnachten, bei welcher die Grundzüge der staatlichen Regelung vorgestellt wurden, sind jedoch Zweifel aufgetreten, ob nicht auch dafür die staatliche Regelung maßgebend sei. Neben der Rechtsunsicherheit gab es Schwierigkeiten, die staatlichen Bestimmungen konkret anzuwenden. Es war notwendig, eine neue Modulistik vorzubereiten. Daran arbeitete das Landesamt für Bauaufträge zusammen mit einigen Fachleuten, die vom Gemeindenverband namhaft gemacht wurden. Die Neuerungen sowie die Vordrucke mussten den Gemeindesekretären und den zuständigen Mitarbeitern der Gemeinden erläutert werden. Schwierigkeiten bereiteten die neuen Regeln aber auch den Firmen. Bei Ausschreibungen über ,00 Euro können sich nur noch Unternehmen beteiligen, welche die sogenannte SOA Zertifizierung vorweisen können. Nur ungefähr vier Prozent der einheimischen Betriebe verfügen über diese Zertifizierung. So kam es, dass im Zeitraum Dezember 2009 bis Februar 2010 weder die Landesverwaltung noch die Gemeinden öffentliche Bauarbeiten ausgeschrieben haben. 31

32 8. WEITERE INITIATIVEN 8.1 Beteiligung der Gemeinden an der Stromproduktion und Stromverteilung Die Arbeitsgruppe Energie des Gemeindenverbandes hat die weitere Vorgehensweise sowohl im Bereich der Stromproduktion als auch im Bereich der Stromverteilung beraten. Mitte Juli 2009 fand ein Treffen mit Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder statt. Der Landeshauptmann hat dabei folgende Vorschläge gemacht: Verteilung: die Gemeinden könnten sofort das Stromverteilernetz der ENEL zu denselben Bedingungen, wie sie das Land erhält, übernehmen. Die Gemeinden sollten jedoch das gesamte Netz übernehmen. Produktion: Beteiligung der Gemeinden im Ausmaß von 20% an der zu errichtenden Gesellschaft, welche 60% der ENEL-Werke hält. Dieselbe Beteiligung sollte auch für die Edison-Werke gelten. Trotz einer Zusage von Seiten des Landeshauptmanns wurden die Unterlagen zur Stromverteilung und die Verträge des Landes mit den Großkonzessionären ENEL und Edison nicht zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Daraufhin forderte der Gemeindenverband die Einberufung des im Koalitionsabkommen vorgesehenen runden Tisches. Diesem Ersuchen wurde stattgegeben. Am runden Tisch nehmen für die Landesverwaltung fünf Landesräte und für die Gemeinden folgende fünf Vertreter teil: der Präsident des Gemeindenverbandes Arnold Schuler, Christoph Gufler für die Standortgemeinden der ENEL-Kraftwerke, Dr. Albrecht Plangger für die Standortgemeinden der Edison-Kraftwerke, Dr. Luigi Spagnolli für die Etschwerke und der Präsident der Selfin GmbH Alfred Plank. Auch die Gemeindevertreter des runden Tisches verlangten die Aushändigung der gesamten Unterlagen, damit davon ausgehend die Vorstellungen der Gemeinden formuliert werden können. Schließlich haben die Verantwortlichen der SEL AG die Mitglieder des runden Tisches über die Verträge mit ENEL und Edison informiert. Damit den Bürgern der Strom zu günstigeren Bedingungen abgetreten werden kann, hat der Präsident des Gemeindenverbandes zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Josef Noggler und dem Raiffeisen Energieverband ein Energiemodell entwickelt, welches sei es für die Produktion, sei es für die Stromverteilung die Errichtung von Genossenschaften in den Mittelpunkt stellt. 32

33 8.2 Änderungsvorschläge für die Ordnung der Bezirksgemeinschaften Die Arbeitsgruppe, welche eine Mustersatzung für die Bezirksgemeinschaften vorbereiten sollte, hat festgestellt, dass es notwendig ist, am Landesgesetz Nr. 7/1991 betreffend die Ordnung der Bezirksgemeinschaften einige Änderungen anzubringen. In mehreren Treffen hat die Arbeitgruppe, welcher Präsident Oswald Schiefer, die Generalsekretäre Dr. Petra Weiss und Dr. Anton Willeit, Dr. Siegfried Rainer von der Gemeindeaufsicht sowie Dr. Hansjörg Rainer und Dr. Benedikt Galler vom Gemeindenverband angehören, Änderungsvorschläge formuliert. Diese wurden vom Verwaltungsrat genehmigt und dem Landeshauptmann für die Einleitung der weiteren Schritte weitergeleitet. Im Folgenden sind die wichtigsten Vorschläge aufgelistet: Mit der Satzung sollen auch die Unvereinbarkeiten der Mitglieder der Organe der Bezirksgemeinschaften geregelt werden. Dem Bezirkspräsidenten, den Bezirksreferenten und dem Bezirksausschuss können Verwaltungsbefugnisse zuerkannt werden. Abschaffung der Sachkontrolle des Landes bei der Genehmigung der Satzung. Amtsentschädigungen: diese werden von der Landesregierung in Absprache mit dem Rat der Gemeinden festgelegt und sind aufgrund der Einwohnerzahl der Bezirksgemeinschaften abzustufen. Einsprüche der Bürger gegen die Beschlüsse der Bezirksgemeinschaft und Verfahren zur Beantwortung derselben. Abschaffung der Kontrolle über die Verwaltungsakte der Bezirksgemeinschaften. Personal: Für die Generalsekretäre und Vizesekretäre findet das Regionalgesetz betreffend die Gemeindesekretäre Anwendung. Für das übrige Personal wird die Anwendung der Landesbestimmungen bestätigt. Es wird die Möglichkeit vorgesehen, einen Vizesekretär anzustellen. Rechnungswesen: Es soll die Regelung gelten, welche für die Gemeinden maßgebend ist. 8.3 Bau des neuen Verbrennungsofens Bei verschiedenen Treffen wurde im Jahr 2009 der Bau des neuen Verbrennungsofens in Bozen besprochen. Daran teilgenommen haben die Vertreter der Ecocenter AG, die Präsidenten der Bezirksgemeinschaften, die Vertreter der Gemeinde Bozen und des Gemeindenverbandes, und bei einem Treffen auch Landesrat Dr. Florian Mussner mit seinen Funktionären. 33

34 Der neue Verbrennungsofen soll im Jahr 2013 in Betrieb gehen und wird ca. 120 Mill. Euro kosten. Es wird beabsichtigt, die Ecocenter AG mit der Führung des Verbrennungsofens zu beauftragen. Damit alle Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die Dienste des Verbrennungsofens in Anspruch nehmen können, ist es notwendig, dass sie sich mit wenigstens einer Aktie an der Ecocenter AG beteiligen. Es wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinde Bozen, die 45 % der Aktien hält, den neuen Aktionären Aktien abtreten sollte. Was die Übernahme bzw. Rückzahlung der Investitionskosten betrifft, soll vermieden werden, dass die Abfalltarife in den neu beitretenden Gemeinden allzu stark ansteigen. Daher muss einerseits versucht werden, über den Verkauf von Wärme und Energie Einnahmen zu erzielen und andererseits wird die Landesverwaltung ersucht werden müssen, einen wesentlichen Teil der Finanzierung der Errichtung der Verbrennungsanlage zu übernehmen. 8.4 ICI für landwirtschaftliche Gebäude Im Bereich ICI für landwirtschaftliche Gebäude gab es im Jahr 2009 recht unterschiedliche Entwicklungen. Zunächst sprach sich der Gesetzgeber mit einer authentischen Auslegung für die ICI-Befreiung der landwirtschaftlichen Gebäude aus. Dann folgte das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, nach dem die Bestimmung, welche die Rückzahlung der ICI an die Genossenschaften ausschließt, für verfassungswidrig erklärt wurde. Daher wurde befürchtet, dass bei einem negativen Ausgang der Rekurse die Gemeinden den Genossenschaften die in früheren Jahren kassierten ICI-Beträge zurückerstatten müssten. Daraufhin haben die vereinigten Sektionen des Kassationsgerichtshofs in 19 Fällen für die Gemeinden geurteilt. Der Gemeindenverband und die betroffenen Gemeinden waren darüber sehr erleichtert. Die Befreiung von der ICI hängt nach diesen Urteilen allein vom Umstand ab, dass die Gebäude in die Katasterkategorie A6 oder D10 eingetragen sind. Der Gemeindenverband beriet in dieser Situation, welche Vorgangsweise er den Gemeinden empfehlen sollte. Unklar war, ob der in den Urteilen vertretene Grundsatz (ICI-Befreiung aufgrund der Katastereintragung) eine Nachberechnung nicht nur für die Gebäude der Genossenschaften, sondern auch für alle anderen landwirtschaftlichen Gebäude (Wohn- und Wirtschaftsgebäude) durchzuführen ist. Die Stiftung IFEL, bei welcher um ein Gutachten angefragt wurde, hat die Einforderung der ICI bestätigt. In einer Aussprache mit dem Südtiroler Bauernbund und dem Raiffeisenverband wurden die unterschiedlichen Situationen, in denen sich die Genossenschaften befinden, beleuchtet. So gibt es Genossenschaften, die bereits vor 2007 in die Katasterkategorie D10 eingetragen worden sind. In diesem Falle könnte von den Genossenschaften die zu Unrecht eingezahlte ICI zurückverlangt werden. Andere Gebäude von Genossenschaften sind entweder noch 34

35 nicht in die Katasterkategorie D10 eingetragen oder erst nach dem Urteil des Kassationsgerichtshofs eingetragen worden. In diesen Fällen könnten die Gemeinden die ICI einfordern. Der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes hat nach internen Beratungen entschieden, vorerst keine Empfehlung auszusprechen. Dies galt vor allem für die anderen landwirtschaftlichen Gebäude, denn man befürchtete, dass erneut eine gesetzliche Bestimmung verabschiedet werden könnte, die eine Befreiung von der ICI vorsieht. Nur jenen Gemeinden, welche sich seinerzeit zu den ICI-Rückerstattungsanträgen der Genossenschaften nicht geäußert hatten, wurde empfohlen, die Anträge ausdrücklich abzulehnen. Gegen Ende des Jahres 2009 sind neue Urteile des Kassationsgerichtshofes bekannt geworden, nach welchen Gebäude von landwirtschaftlichen Genossenschaften, unabhängig von der Katastereintragung, nicht der ICI unterworfen sind. 8.5 Kinderbetreuung Der Verwaltungsrat hat einen Beschlussantrag des Präsidenten Landtagsabgeordneten Arnold Schuler unterstützt, der darauf abzielt die verschiedenen Formen der Betreuung der Kinder unter sechs Jahren (Kindergarten, Kinderhort, Kindertagesstätten, Tagesmütter, Betreuung zu Hause) zu harmonisieren. Die Eltern, welche die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, sollen in etwa dieselben Bedingungen vorfinden. Aber auch die Finanzierung der Kinderbetreuungsdienste sollen vereinheitlicht werden. Die Gemeinde erhält demnach einen bestimmten Geldbetrag pro Kind oder pro Betreuungsstunde vom Land zugewiesen und wird damit den Dienst autonom organisieren. Weiter gearbeitet wurde auch an dem Projekt, im Kindergarten Kleingruppen mit Kindern unter zweieinhalb Jahren zu betreuen. Es wurde vorgeschlagen, in zwei bis drei Kindergärten versuchsweise ein solches Modell einzuführen. Was die Sommerbetreuung betrifft wurde festgestellt, dass die Kosten Jahr für Jahr erheblich angestiegen sind. Deshalb wurden mit der Landesverwaltung Modelle diskutiert, um die Finanzierung in den Griff zu bekommen. 8.6 Runder Tisch der Gemeindepolizei Der Gemeindenverband hat den von der Freien Vereinigung der Gemeindepolizei anlässlich ihres Kongresses geäußerten Wunsch nach Einrichtung eines runden Tisches aufgegriffen und im April 2009 den runden Tisch für die Gemeindepolizei eingesetzt. Von Seiten des Gemeindenverbandes nehmen der Präsident Arnold Schuler, der Vizepräsident Wilfried Battisti Matscher und der Geschäftsführer Dr. Benedikt Galler an den Besprechungen teil, 35

36 von Seiten der Freien Vereinigung deren Präsident Christian Carli, der Vizepräsident Pietro De Zolt, der Sekretär DDr. Alexander Steiner und Martin Schwienbacher von der Gemeinde Bozen. Als erste konkrete Maßnahme wurde den Gemeindepolizeidiensten, nach Einholung der Ermächtigungen bei den einzelnen Gemeindeverwaltungen, der Zugang zu den Meldedaten der Gemeinden bereitgestellt. DDr. Alexander Steiner erläutert dem Verwaltungsrat verschiedene Modelle der Zusammenarbeit für die Gemeindepolizei; v.l.n.r.: DDr. Steiner, Vizepräsident Wilfried Battisti Matscher, Präsident Arnold Schuler, Geschäftsführer Dr. Benedikt Galler In den beiden Treffen des runden Tisches sowie bei der Verwaltungsratssitzung im Dezember 2009 wurden folgende Themen besprochen: Sobald verfügbar, sollen die Gemeindepolizeidienste sich des landesweiten digitalen Funknetzes bedienen können. Über ein Landesgesetz sollten die Uniformen, die Dienstgrade und die Dienstfahrzeuge südtirolweit vereinheitlicht werden. Dienste des Gemeindenverbandes: die Aus- und Weiterbildung für die Stadt- und Gemeindepolizei soll über die Verwaltungsschule weitergeführt werden. Die Rechtsberatung im Bereich Gemeindepolizei sowie die Ausarbeitung von einheitlichen Vordrucken sollen verstärkt angeboten werden. Die Einrichtung eines zentralen Abfindungsbüros für die Verwaltung der Verkehrsstrafen soll überprüft werden. 36

37 Modelle der Zusammenarbeit: mit dem Ziel den Gemeindepolizeidienst in Zukunft zu professionalisieren wurden dem Verwaltungsrat verschiedene Modelle der Zusammenarbeit vorgestellt. Am besten hat den Bürgermeistern das Modell, das von der Gemeinde Bruneck einigen Nachbargemeinden angeboten wird, eingeleuchtet. Es geht dabei um die übergemeindliche Zusammenarbeit durch die Übernahme von Diensten, wobei eine Gemeinde den Polizeidienst anbietet und mit den Partnergemeinden entsprechende Vereinbarungen abschließt. Bis zu den Gemeindewahlen soll vom runden Tisch ein Konzept mit den gemeinsamen Zielen im Bereich Gemeindepolizei ausgearbeitet werden. 8.7 Benutzung schulischer Einrichtungen für außerschulische Tätigkeiten Die beim Schulamt eingerichtete Arbeitsgruppe hat sich einige Male getroffen, um die Umsetzung der neuen Regelung laut D. LH Nr. 2/2008 zu bewerten. Dabei konnte geklärt werden, dass laut den gesetzlichen Bestimmungen und aufgrund der Vereinbarung zum Übergang des Hilfspersonals der Grundschulen von den Gemeinden an das Land für die Reinigung und die Aufsicht bei außerschulischen Tätigkeiten in Turnhallen und Schulräumen das Land zuständig ist. Laut einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung können aber auch die Vereine für die Aufsicht und ausnahmsweise (bei Veranstaltungen am Wochenende oder während der Schulferienzeit) auch für die Reinigung herangezogen werden, indem sie die entsprechenden Kosten oder die Reinigung selbst übernehmen. Diese Klärung und Entscheidung wurde von den Gemeinden mit Genugtuung aufgenommen. 8.8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der Südtiroler Gemeindenverband hat die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intensiviert und bedient sich des Sprachrohrs, um seinen politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen und die Öffentlichkeit über die vielseitigen Tätigkeiten des Verbandes zu informieren. Dass die vermehrte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geschätzt wird, davon zeugt das breite Medienecho. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Südtiroler Gemeindenverbandes erfolgt in erster Linie über: Pressemitteilungen Mit 22 Pressemitteilungen, in deutscher und italienischer Sprache hat der Südtiroler Gemeindenverband auf seine politischen Anliegen und Aktivitäten aufmerksam gemacht und 37

38 dabei ein breites Medienecho geerntet. Zahlreiche Medienvertreter haben auf Anfrage Informationen und Interviews mit Bildmaterial zu aktuellen Themen erhalten. Der Gemeindenverband war aufgrund dieser Pressemitteilungen konstant in Südtirols Medienwelt, sowohl in deutschsprachigen als auch in italienischsprachigen Medien, vertreten. Mitteilungen an die Mitglieder Die Berichterstattung an die Mitglieder über die Sitzungen des Verwaltungsrates und des Rates der Gemeinden wurde auch im Jahr 2009 fortgesetzt. Im Anschluss an die Sitzungen wird den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften eine Zusammenfassung der wichtigsten Beratungen und Entscheidungen zugesendet. Veröffentlichungen Für die Mitglieder wird auf der Intranetseite Geminfo die Rubrik Pressespiegel mit den veröffentlichten Artikeln über den Gemeindenverband gesammelt. Auf der Internetseite werden alle Pressemitteilungen veröffentlicht. Die hohe Zahl der Zugriffe auf die Pressemitteilungen unterstreicht die Wichtigkeit dieser Arbeit für die Öffentlichkeit. Kommunal - Zeitschrift des Österreichischen Gemeindebundes Die Zusammenarbeit mit der österreichischen Fachzeitschrift Kommunal, dem offiziellen Organ des Österreichischen Gemeindebundes, wurde weitergeführt. Monatlich wird von uns ein Artikel zum aktuellen politischen Geschehen oder zu gemeinderelevanten Themen verfasst. Immerhin lesen kommunale Entscheidungsträger in Österreich die Zeitschrift Kommunal. Die Gemeinde - Il Comune - Zeitschrift des Südtiroler Gemeindenverbandes Die Zeitschrift Die Gemeinde - Il Comune des Südtiroler Gemeindenverbandes ist im Jahr 2009 viermal erschienen. Das Redaktionsteam, bestehend aus Arnold Schuler, Dr. Benedikt Galler, Dr. Klaus Unterweger, Christa Waldboth, Dr. Ulrich Mayer, Dr. Luigi Spagnolli, Wilfried Battisti Matscher und Christoph Gufler hat in den einzelnen Ausgaben folgende Themenschwerpunkte gesetzt: Ausgabe 1: Rückblick und Ausblick über die Tätigkeiten des Gemeindenverbandes, durch den Präsidenten und die drei Vizepräsidenten des Verbandes; Gefahrenzonenplanung; Vorstellung der Revisionsdienststelle des Gemeindenverbandes Ausgabe 2: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Ländern Tirol, Südtirol und Trentino; Vorstellung der drei Gemeindeverbände in den genannten Ländern 38

39 Ausgabe 3: Dienste und Aufgaben der Bezirksgemeinschaften; Kubaturbonus bei energetischer Sanierung von Wohngebäuden Ausgabe 4: Altenpflege in Südtirol; Urteile des Kassationsgerichtshofes in Sachen ICI und landwirtschaftliche Genossenschaften; Leitfaden zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. In jeder Ausgabe stellten zwischen drei und sechs Gemeinden anschaulich ihre Pilotprojekte und Pionierarbeiten in den verschiedensten Bereichen wie Energie, Verkehr, Gesellschaft, Tourismus oder Reorganisation vor. Abwechselnd ging der Blick der Zeitschrift auch in die Nachbarregionen, so nach Tirol und in das Trentino. Im Serviceteil der Zeitschrift hingegen wurden dem Leser die Dienste sowie die Entscheidungen der Organe des Gemeindenverbandes detailliert vorgestellt. 8.9 EU-Projekt: Informationsportal für Zivilschutz Die Landesabteilung Brand- und Zivilschutz hat den Gemeindenverband ersucht, sich am Interreg-IV-A-Projekt zu beteiligen, welches die Einrichtung eines Internetportals für Zivilschutz zum Ziel hat. An diesem Projekt, welches von der EU noch zu genehmigen ist, beteiligen sich neben dem Land Südtirol auch die Länder Tirol, Kärnten und Friaul. Mit einer gemeinsamen Internetplattform können länderübergreifend Daten erfasst und ausgetauscht werden. Die Südtiroler Gemeinden und das Land möchten über die Internetplattform eine landesweite Vernetzung der Zivilschutzpläne erreichen. Dazu müssen die wichtigsten Daten der Gemeindezivilschutzpläne eingegeben und laufend gehalten werden. Trotz anfänglicher Skepsis hat der Verwaltungsrat der Teilnahme des Gemeindenverbandes am Projekt zugestimmt Zusatzrahmenabkommen für die Lieferung von elektrischer Energie Dem 2007 zwischen dem Gemeindenverband und der Seltrade AG unterzeichneten Rahmenabkommen sind 49 Körperschaften beigetreten. Im Jahr 2008 konnte dadurch ein Ersparnis von ,00 Euro und im Jahr 2009 ein Ersparnis von ,00 Euro erzielt werden. Im letzten Jahr haben der Gemeindenverband und die Seltrade AG eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, welche sich ab automatisch auf die bestehenden Einzelverträge auswirkt. Die vereinbarten Änderungen stellen insgesamt eine Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen dar und beinhalten Folgendes: Die neu eingeführte Preiskomponente PPE wird den Kunden nicht weiterverrechnet; Der 8%ige Preisabschlag wird nicht mehr auf den PED, sondern ausschließlich auf die Teilkomponente PE berechnet; 39

40 Der Nachweis, dass der Strom der Seltrade AG zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammt, wird über das von der EU anerkannte Zertifizierungssystem RECS erbracht. Den Kunden werden dafür die Hälfte der Kosten verrechnet. Das Rahmenabkommen mit der Seltrade AG wurde um ein Jahr verlängert Spendenaktionen Der Gemeindenverband hat im Jahr 2009 seine Mitglieder zu einer Spendenaktion für die Erdbebenopfer in den Abruzzen aufgerufen. Zunächst wollte man selber den Bau eines Kindergartens in Fertigbauweise organisieren. Doch dann hat man sich der Aktion des Landes Südtirol angeschlossen. Bis Jahresende haben sich 86 Gemeinden mit einem Euro pro Einwohner an der Spendenaktion beteiligt und insgesamt ,00 Euro auf das Konto des Gemeindenverbandes eingezahlt. Über die Landesabteilung für Zivilschutz soll eine Struktur ausfindig gemacht werden, für welche die Spendengelder zur Verfügung gestellt werden. Für die Wiederinstandsetzung des ANCI-Sitzes in den Abruzzen hat der Gemeindenverband wie die anderen ANCI-Delegationen eine Spende von 2.000,00 Euro bereitgestellt Infopoints zum Abbau architektonischer Hindernisse Die Zusammenarbeit mit der Beratungs- und Dokumentationsstelle SI-MO wurde fortgesetzt. Im Laufe des Jahres wurden die drei Infopoints mit Informationsmaterial zum Thema Abbau von architektonischen Hindernissen in 24 Gemeinden für die Dauer eines Monats aufgestellt. Ziel dieser Aktion ist es, die Verwaltung und die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren. 40

41 9. AUSSPRACHEN MIT MITGLIEDERN DER LANDESREGIERUNG Über verschiedene Probleme wurde auch im vergangenen Jahr mit den politischen Vertretern der Landesregierung und der Regionalregierung diskutiert. Mit Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder fanden mehrere Aussprachen statt, bei welchen alle wichtigen und für die Gemeinden aktuellen Themen besprochen wurden: die Finanzvereinbarung für das Jahr 2010, die geplanten Änderungen der Gemeindeordnung und der Gemeindewahlordnung, die Neuregelung des Rates der Gemeinden, die Stromverteilung sowie die Beteiligung der Gemeinden an der Stromproduktion, die Begutachtung der Kindergartenbauten durch die Schulbaukommission und die Errichtung eines landesweiten digitalen Funknetzes. Mit Landesrat Dr. Richard Theiner hatte der Verwaltungsrat eine Aussprache in Bezug auf die Auswirkungen der Pflegesicherung auf die Gemeinden. Dabei wurde die Notwendigkeit aufgezeigt, in den nächsten fünf Jahren das Niveau der Leistungen und der Tagessätze in den Alten- und Pflegeheimen zu harmonisieren. Der Landesrat regte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landes, des Gemeindenverbandes und des Verbandes der Altersheime an, welche dieses Fünfjahresprogramm vorbereiten sollte. Landesrat Theiner versprach für 2009 und die folgenden Jahre jeweils 12,5 Millionen Euro für den Bau von Alten- und Pflegeheimen bereitzustellen. Mit dem Landesrat wurden auch die knapper werdenden Finanzzuweisungen an die Bezirksgemeinschaften besprochen. Landesrat Dr. Michl Laimer stellte dem Verwaltungsrat den Kubaturbons bei energetischer Sanierung von Wohngebäuden vor. Es wurde vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe, in welcher sowohl die Städte als auch die ländlichen Gemeinden vertreten sind, Vorschläge erarbeiten kann. Die Errichtung des neuen Verbrennungsofens sowie die Absicht der Landesregierung mit einer Verordnung die Landesbestimmungen im Bereich öffentliche Bauarbeiten außer Kraft zu setzen bildeten Gegenstand von Aussprachen mit Landesrat Dr. Florian Mussner. Mit Landesrätin Dr. Sabina Kasslatter Mur hat der Gemeindenverband die Kostenexplosion im Bereich Sommerbetreuung der Kinder besprochen. Es wird notwendig sein, ein neues Modell für die Finanzierung des Dienstes zu entwickeln. 41

42 Die Errichtung von Wohnungen für die Mittelschicht, die beschleunigte Umsetzung der Bauprogramme des Wohnbauinstitutes und weitere Änderungsvorschläge für das Wohnbaureformgesetz wurden mit Landesrat Dr. Christian Tommasini besprochen. Treffen mit Regionalassessorin Dr. Margherita Cogo (links von Präsident Schuler) Die Regionalassessorin Dr. Margherita Cogo stellte dem Verwaltungsrat den Gesetzesentwurf betreffend die Änderungen der Gemeindeordnung und der Gemeindewahlordnung vor. Der Gemeindenverband wurde zu Änderungsvorschlägen betreffend das Regionalgesetz über den Rechtsstand der Gemeindesekretäre angehört. 42

43 10. VERSCHIEDENE AUSSPRACHEN Mit den Vertretern der Messe Bozen haben zwei Treffen stattgefunden. Dabei wurde der Gemeindenverband ersucht, die Fachmesse für Straßenbau und Infrastrukturbewirtschaftung Viatec, die Fachmesse über Zivilschutz Civilprotect und die Messe Klimaenergie und den damit verbundenen Klimaenergy-Award den Südtiroler Gemeinden und vor allem den italienischen Gemeinden außerhalb Südtirols bekannt zu machen. Bei einem Treffen mit der Berufsgemeinschaft der Inhaber von Lizenzen für Mietwagen mit Fahrer im Handwerkerverband wurde die Notwenigkeit angesprochen, die Zweifel in Bezug auf die Zuständigkeiten im Bereich Mietwagen mit Fahrer auszuräumen. Im Juni hat im Ressort Mobilität des Landes ein Treffen stattgefunden, bei welchem versprochen wurde die Zuständigkeiten von der Anwaltschaft des Landes klären zu lassen. Dieses Gutachten ist bis Ende des Jahres nicht eingetroffen. Im Mai und im November trafen sich die Vertreter des Gemeindenverbandes mit dem Handels- und Dienstleisterverband (hds). Eine Reihe von Problemen wurden dabei besprochen: die Gemeindehandelspläne, die Sonderöffnungzeiten an Sonn- und Feiertagen, eine mögliche Liberalisierung der Saisonsschlussverkäufe, die Errichtung eines Einkaufszentrums sowie das Parkplatzangebot. Beide Verbände sehen die Beibehaltung des Gleichgewichts zwischen Groß-, Mittel- und Kleinhandelsbetrieben als sehr wichtig an. v.l.n.r.: Bürgermeister Dr. Fritz Karl Messner, Dado Duzzi Vizepräsident und Bezirkspräsident des hds, Präsident Arnold Schuler, Geschäftsführer Dr. Benedikt Galler, Direktor Dr. Werner Frick 43

44 Verschiedene Punkte sind mit dem Direktor der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz, Dr. Hanspeter Staffler, angesprochen worden. Das vom Land zu realisierende digitale Funknetz soll auch von den Gemeinden, im Besonderen von der Gemeindepolizei, genutzt werden. Bei der Ausarbeitung der Gefahrenzonenpläne sollen die Bezirksgemeinschaften stärker eingebunden werden. Dr. Staffler versprach ein Objekt im Erdbebengebiet in den Abruzzen ausfindig zu machen, welches mit den Spendengeldern der Gemeinden finanziert werden kann. Auch das EU-Projekt betreffend die Einrichtung eines Informationsportals für Zivilschutz bildete Gegenstand einer Aussprache mit Dr. Staffler. Einige Treffen hatte der Gemeindenverband mit dem Südtiroler Bauernbund. Dabei ging es um die primären und die sekundären Erschließungsbeiträge für landwirtschaftliche Betriebsgebäude, um die Mehrwertsteuernachforderungen von Seiten der Agentur der Einnahmen bezüglich der Enteignungsentschädigungen und um die Erörterung der Vorgangsweise nach den Urteilen der vereinigten Sektionen des Kassationsgerichtshofes, womit die ICI-Rückforderungsanträge der Genossenschaften abgewiesen worden sind. Aussprache mit den Vertretern des Sozialringes Die Invalidenparkscheine, die Adaptierungspläne für öffentliche Gebäude des Landes und der Lokalkörperschaften im Rahmen des Abbaus der architektonischen Barrieren, das Zertifikat Sicher Spenden, das gemeinnützige Vereine erhalten können sowie die Begünstigungen der Gemeinden für Menschen mit Behinderung bildeten die Themen einer Aussprache mit den Vertretern des Dachverbandes der Sozialverbände. Im Herbst 2009 äußerten die Vertreter des Sozialringes, welchem der Dachverband der Sozialverbände, die Caritas, der Bund der Genossenschaften, der KVW und die Confcooperative angehören, Befürchtungen, dass bei knapperen Geldmitteln von der öffentlichen Hand die privaten Organisationen ihre Dienste im Sozialbereich nicht mehr anbieten werden können. 44

45 Verschiedene Unklarheiten bei der Eintragung der EU-Bürger in das Verzeichnis der ansässigen Bevölkerung wurden mit den Vertretern der Gewerkschaft SGB/CISL besprochen. Die vorgeschlagenen Lösungen sind nach Rücksprache mit dem Regierungskommissariat den Gemeindeverwaltungen weitergeleitet worden. Vor dem Start der Impfkampagne gegen die neue Grippe hat das Landesamt für Hygiene die Schulamtsleiter und den Gemeindenverband zu einer Besprechung eingeladen. Dabei wurde vereinbart, dass im Falle von vielen Grippefällen auf Empfehlung der zuständigen Hygienedienste, der Schuldirektor einzelne Klassen und der Bürgermeister die gesamte Schule schließen wird. 45

46 11. KONTAKTE ZU ANDEREN GEMEINDEVERBÄNDEN Im Bemühen die bereits bestehenden Kontakte zu anderen Gemeindenverbänden im In- und Ausland weiterhin aufrecht zu erhalten, war der Südtiroler Gemeindenverband auch im vergangenen Jahr aktiv und somit bei folgenden Treffen anwesend: am 25. März 2009 auf Einladung des Gemeindetags Baden-Württemberg beim kommunalen Europatag in Strassburg am 18. April 2009 beim Gemeindetag des Trentiner Gemeindenverbandes in Bezzecca am 27. und 28. Mai 2009 beim Österreichischen Städtetag in Bruck an der Mur am 04. Juni 2009 beim Tiroler Gemeindetag in der Stadt Hall; Bgm. Mag. Ernst Schöpf wurde dabei zum Präsidenten des Tiroler Gemeindenverbandes gewählt. am 10. und 11. September 2009 beim Österreichischen Gemeindetag in Lech am Arlberg am 07. und 8. Oktober 2009 beim ANCI-Kongress in Turin am 14. Oktober 2009 bei der Mitgliederversammlung des Gemeindetags Baden- Württemberg in Wiesloch. Auf Einladung des Gemeindetags Baden-Württemberg unternahm eine Delegation des Südtiroler Gemeindenverbandes vom 18. bis 20. Jänner 2009 eine Studienreise nach Stuttgart. Mit den Vertretern des Gemeindetags wurden das Thema Interessensvertretung der Gemeinden bei den Institutionen der EU besprochen sowie Informationen im Bereich Schulreform ausgetauscht. Weitere Programmpunkte betrafen eine Führung zum Projekt Stuttgart 21 Bahnhof 21 über die Umgestaltung des Stuttgarter Bahnhofs, ein Werksbesuch bei der Porsche AG in Zuffenhausen und der Empfang beim Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Günther H. Oettinger. Die Delegation des Südtiroler Gemeindenverbandes mit den Vertretern des Gemeindetags Baden-Württemberg beim Empfang durch den Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger (3.v.r.) 46

47 Der Österreichische Gemeindebund organisierte am 29. Mai 2009 ein Fußballspiel zwischen der EM-Bürgermeisterauswahl von Südtirol und der EM-Bürgermeisterauswahl von Österreich. Die Mannschaft der Südtiroler Bürgermeister nahm an dem Turnier in Buch bei Jenbach erfolgreich teil. Die Mannschaft der Südtiroler Bürgermeister beim Turnier in Buch bei Jenbach Kontakte und Aussprachen hat es auch mit dem Trentiner Gemeindeverband gegeben. Dabei wurde über die Reform der Gemeindeordnung und der Gemeindewahlordnung sowie über das Regionalgesetz betreffend den Rechtsstand der Gemeindesekretäre gesprochen. Die Vertreter des Gemeindenverbandes (v.r. Vizepräsident Wilfried Battisti-Matscher, Dr. Fritz Karl Messner und Dr. Arthur Scheidle) treffen beim Österreichischen Gemeindetag in Lech am Arlberg mit der Österreichischen Innenministerin Maria Fekter zusammen. 47

48 Gesamttiroler Gemeindetag Anlässlich des Tiroler Gedenkjahres lud der Südtiroler Gemeindenverband in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Meran auch im Namen der Gemeindeverbände von Tirol und des Trentino am 23. Mai 2009 zum 1. Gesamttiroler Gemeindetag im Kurhaus von Meran. 450 Bürgermeister, Parlamentarier und Abgeordnete aus Südtirol, aus Tirol und dem Trentino sind der Einladung gefolgt. Den Grußworten der Präsidenten der drei Gemeindenverbände ging ein Kurzfilm voraus, in dem das Land und die Gemeinden in Tirol, Südtirol und dem Trentino beschrieben wurden. Nach den Grußworten der Präsidenten richteten auch der Landeshauptmann von Südtirol, Dr. Luis Durnwalder, der Trentiner Landesrat Dott. Mauro Gilmozzi und der Landeshauptmannstellvertreter des Landes Tirol, Anton Steixner, einige Worte an die Gäste. Höhepunkt der Veranstaltung bildete das Festreferat zum Thema Freiheit kommt von unten - Die Gemeinden in der Geschichte Tirols des Historikers und Buchautors Dr. Michael Forcher. Das Entstehen und die Entwicklung der Gemeinden standen dabei im Vordergrund. Auch die Rolle der Gemeinden im Zusammenhang mit den Freiheitskämpfen und dem Gedenkjahr 1809 wurde bildhaft beschrieben. Für die musikalische Gestaltung vor und während der Veranstaltung sorgten der Bürgermeisterchor, die Bürgermeistermusikkapellen aus Tirol und Südtirol sowie die Musikkapelle Aldeno und die Stadtmusikkapelle Meran. Im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen im Kursaal von Meran lud der Südtiroler Gemeindenverband zu einem interessanten Rahmenprogramm, mit einer Führung auf Schloss Tirol, dem Besuch im Museum Passeier und einer geführten Themenwanderung durch Meran. v.l.n.r.: Bürgermeister Dr. Günther Januth, Landesrat Dr. Mauro Gilmozzi, Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder und die Präsidenten Dr. Marino Simoni und Arnold Schuler vor dem Kurhaus von Meran 48

49 12. KOMMISSIONEN, KOMITEES UND ARBEITSGRUPPEN Der Gemeindenverband ist durch eine ganze Reihe von Bürgermeistern, Gemeindeverwaltern, Experten und anderen Personen in den verschiedensten Landes- und Regionalkommissionen, Komitees und Arbeitsgruppen vertreten. Nachstehend werden die Mitglieder dieser Gremien angeführt: Effektive Mitglieder Ersatzmitglieder Landesraumordnungskommission Dr. Florian Murr Bernhard Daum Kommission für die Festsetzung des landwirtschaftlichen Wertes von Josef Pitschl Wilfried Battisti Matscher Grundstücken Verwaltungsrat des Wohnbauinstituts Dr. Renzo Caramaschi Arch. Pierguido Morello Dr. Brigitta Messner Albin Kofler Landesbeirat für das Sozialwesen Lino Seppi Giorgio Nones Maria Messner Dr. Karl Campei Dr. Hansjörg Rainer Waltraud Kofler Landesbeirat für das Sozialwesen - Sektion für Einsprüche Bernhard Daum Dr. Hansjörg Rainer Landeskomitee für die Planung im Gesundheitswesen Oswald Schiefer Rat für Wissenschaft, Forschung und Innovation Primo Schönsberg Heidi Siebenförcher EDV-Komitee für die Gesundheits- und Sozialdienste Dr. Ing. Hugo Leiter Ausrichtungs- und Koordinierungskomitee für das Landesstatistiksystem Dr. Ing. Hugo Leiter Bernhard Mair Alfred Mutschlechner Paritätische Kommission Land - Militär Dr. Armin Holzer Johann Wallnöfer Dr. Albrecht Plangger Dr. Diego Cavagna Oswald Ungerer Dr. Fritz Messner Landeskoordinierungskomitee für Arbeitssicherheit Dr. Ing. Walter Pardatscher Dr. Ing. Helmuth Ambach Alois Peter Kröll Verwaltungsrat für die Feuerwehr- und Dr. Ing. Giorgio Giacomozzi Zivilschutzdienste Dr. Bruno Senoner Gemeindevertreter im Stiftungsrat der Südtiroler Sparkasse Dr. Hansjörg Viertler Franz Alber 49

50 Effektive Mitglieder Ersatzmitglieder Landesbeirat für die Evaluation der Qualität des Schulsystems deutschsprachige Schule italienischsprachige Schule ladinische Schule Dr. Walter Weiss Dr. Michela Voltani Eveline Moroder Rabanser Arbeitsgruppe zur institutionsübergreifenden Koordinierung im Integrationsbereich der Annamaria Ferremi Schule Vertreter im Landesschulrat Dr. Franz Lintner Dr. Bruno Senoner Kommission betreffend Rangordnung der Aufträge zur Amtsführung und Vertretung Dr. Ing. Giorgio Giacomozzi RA Giovanni Polonioli der Gemeindesekretärsstellen Regionale Kommission für die Begutachtung Oswald Ungerer von Projekten der Gemeindeverbunde Bürgerrat für das Gesundheitswesen Otto von Dellemann Klimabündnis Werner Dissertori Dr. Konrad Klaus Pfitscher Museumsbeirat Dr. Luigi Spagnolli Dario Stablum Verwaltungsrat des Südtiroler Landesmuseums für Volkskunde Josef Gasteiger Verwaltungsrat des Sonderfonds zur Förderung der ehrenamtlichen Arnold Schuler Organisationen Dr. Rudolf Bertoldi Südtiroler Informatik AG Dr. Alfred Valentin Verwaltungsrat Arch. Paolo Berlanda Südtiroler Informatik AG Verwaltungsrat Dr. Arthur Scheidle Dr. Claudio Doro Kommission Mutterschaftsfonds Bedienstete Waltraud Kofler in Altersheimen Dr. Gerold Kieser Forum für öffentliche Arbeiten Dr. Benedikt Galler Dr. Marco Zancanella Verwaltungsrat des Instituts für Musikerziehung Waltraud Kofler 50

51 Regionale Beobachtungsstelle für die Branchenrichtlinien Landesweite Fachgruppe zur Thematik Sachwalterschaft Effektive Mitglieder Dr. Arthur Scheidle Dr. Benedikt Galler Ersatzmitglieder Vertreter in nationalen Gemeindenverbänden : ANCI - Nationalrat ANCI - Leitungsausschuss ANCI - Beirat für Zivilschutz ANCI - Beirat für politische Minderheiten im Gemeinderat UNCEM Nationalrat Dr. Arthur Scheidle Dr. Luigi Spagnolli Arnold Schuler Norbert Merler Arch. Dr. Paolo De Martin Flecco Arnold Schuler Oswald Schiefer 51

52 II. DIENSTE 52

53 13. BERATUNG Die Beratungstätigkeit auf den verschiedensten Gebieten wurde fortgesetzt. Neben den telefonischen Auskünften weist der Gemeindenverband seine Mitglieder auf Neuerungen im rechtlichen und organisatorischen Bereich mit Mitteilungen (117) und Rundschreiben (4) hin, die in der Interpretation und für die Anwendung der Neuerungen richtungsweisend sein sollen. Außerdem werden auf Anfragen hin, spezielle konkrete Sachverhalte in entsprechenden Rechtsgutachten überprüft und analysiert, sodass dem Antragsteller eine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden kann, die die Ordnungsmäßigkeit seiner Entscheidung garantiert. Die erstellten Gutachten werden in einer Rechtsdatenbank gesammelt und allen Mitgliedern samt Anfrage auf Geminfo anonymisiert zur Verfügung gestellt, damit die Bediensteten in den Gemeinden auch von den Fragen ihrer Kollegen profitieren können. Konkrete Anwendungshilfen wurden den Mitgliedern weiters durch ausgearbeitete Musterdokumente und Standardmodulistiken geboten Informationen und Anwendungshilfen Laufend treten neue Bestimmungen in Kraft, über welche der Verband seinen Mitgliedern Informationen liefert. Zu bestimmten Angelegenheiten wurden Anwendungshilfen vorbereitet. Im vergangenen Jahr waren davon folgende Bereiche betroffen: Zweisprachige Formulare für die Ermäßigung der Stromspesen und der Gaskosten Aktualisierung des Datenschutzdokumentes Ausschreibungsmodalitäten für die Gefahrenzonenpläne Faltblatt und Plakat für die Entscheidung, die Quote von 5 Promille der Einkommenssteuer den Gemeinden zuzuweisen Muster für den Gemeindehandelsplan sowie Bereitstellung verschiedener Daten Drucksorten für die staatlichen Volksbefragungen im Juni 2009 Drucksorten für die Europawahlen im Juni 2009 Drucksorten für die Landesvolksabstimmungen im Oktober 2009 Neue Mustergemeindebauordnung Leitfaden für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Überarbeitete Musterverordnung betreffend Baukostenabgabe und Erschließungsbeiträge Musterverordnung über die Haltung und Führung von Hunden 53

54 Einheitliche Gesuchsformulare für geringfügige Eingriffe Musterverordnung bezüglich Rückvergütung der Außendienstspesen an die Gemeindeverwalter Sammlung der Rundschreiben im Bereich demografische Dienste Verzeichnis der Befreiungen von der Stempelsteuer Hilfestellung für die Umsetzung der Vorschriften betreffend den Systemverwalter Erneuerung von Versicherungsrahmenabkommen Der Gemeindenverband hat über den Versicherungsbroker Assiconsult folgende drei Rahmenabkommen neu geregelt: Vermögenshaftpflicht für Verwalter und Bedienstete sowie Amtshaftung und Haftung in buchhalterischer Hinsicht: Bei gleicher Prämie konnte erreicht werden, dass auch die Bereiche Urbanistik und Bauwesen in Deckung genommen wurden. Die Frist für die Schadensmeldung wurde von 10 auf 30 Tage angehoben. Außerdem wurde die Vertragserneuerung neu geregelt. Rechtsschutzversicherung: Bei gleicher Prämie hat der Versicherer die Nachmeldung von 5 auf 10 Jahre ausgedehnt und beim Strafrechtsschutz die Versicherungssumme erhöht. Außerdem konnte erreicht werden, dass in Bezug auf den Strafrechtsschutz alle Strafverfahren, einschließlich der Sonderverfahren (verkürztes Verfahren, direktes Verfahren, Strafbefehl) sowie auch alle Verfahren in der Vorerhebungsphase (Beweissicherungsverfahren, Verfahren vor dem Freiheitsgericht) abgedeckt sind. Allgemeine Unfallversicherung: Bei gleicher Gegenleistung konnten um durchschnittlich ca. 20% niedrigere Prämien erreicht werden. Neue Mustergemeindebauordnung Aufgrund der Urbanistikreform des Jahres 2007 ist es notwendig geworden, die aus dem Jahr 2003 stammende Musterbauordnung zu überarbeiten. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Bürgermeistern, Landesfunktionären, Freiberuflern sowie Mitarbeitern der Gemeinden und des Gemeindenverbandes hat sich mit der Vorbereitung der neuen Vorlage einige Monate lang beschäftigt. Die Neuerungen betreffen folgende Punkte: Vereinfachung der Verfahren für die Erteilung der Baurechtstitel: der Gesetzgeber hat für die Genehmigung der Bautätigkeit neben der Baukonzession und der Baubeginnmeldung die Bauermächtigung vorgesehen. Für die Flächen, die dem Landschaftsschutz unterworfen sind, hat die Landesregierung die Ermächtigung des Bürgermeister für geringfügige Eingriffe (Bagatelleingriffe) auf die meisten Fälle 54

55 ausgedehnt, für welche die Musterbauordnung eine Baubeginnmeldung vorgesehen hatte. In dieser Situation hat die Arbeitsgruppe es für vernünftig angesehen, nicht drei sondern nur zwei Genehmigungstypen in der Bauordnung vorzusehen, die Baukonzession und die Bauermächtigung. Und es wurde daraufhin gearbeitet, dass die geringfügigen Eingriffe in allen Zonen einer einheitlichen Regelung unterliegen. Die Baubeginnmeldung wurde daher fallen gelassen. Vorschlag für die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Gestaltungsbeirates als beratendes Organ der Baukommission bei Entscheidungen zu siedlungsplanerischen, ortsbild- und landschaftsprägenden Bauvorhaben; auch die Bauwerber und die von diesen beauftragten Techniker können sich an dieses Gremium wenden. Einführung von Parametern zur Bewertung der Baugesuche in allen Zonen in ästhetischer Hinsicht. Ausschreibungsunterlagen für die Ausarbeitung der Gefahrenzonenpläne Nach der Verabschiedung der Richtlinien und der Durchführungsverordnung zu den Gefahrenzonenplänen begann für die Gemeinden die Dreijahresfrist zu laufen, innerhalb welcher sie die Gefahrenzonenpläne zu genehmigen haben. Es handelt sich dabei um ein recht kompliziertes Verfahren, welches über verschiedene Phasen abzuwickeln ist. Verschiedene Landesabteilungen liefern Daten und stehen beratend zur Seite, zur Bewertung der verschiedenen Gefahren müssen unterschiedliche Freiberufler herangezogen werden. Der Gemeindenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Landesabteilungen für Zivilschutz, Wasserschutzbauten und dem Amt für Geologie ein Ausschreibungsmuster für die Beauftragung unter EU-Schwelle vorbereitet. Das Muster wurde mit dem Landesamt für Bauaufträge und den Kammern der Geologen, der Ingenieure und der Agronomen und Forstwirte abgesprochen. Neben der Beschreibung der vorbereitenden Phase A, welche die Sammlung der vorhandenen Unterlagen und Erhebungen und die Erstellung einer Kostenschätzung für die Ausschreibung zum Inhalt hat, wurden eine detaillierte Beschreibung der Ausschreibung und die dazugehörige Modulistik geliefert. Ernennung und Überprüfung der Systemverwalter Die Datenschutzbehörde hat alle Dateninhaber, welche personenbezogene Daten mit elektronischen Mitteln verarbeiten, aufgefordert, Systemverwalter zu ernennen, eine jährliche Überprüfung der Tätigkeit der Systemverwalter vorzunehmen sowie die erfolgten Zugänge der Systemverwalter zu den Datenverarbeitungssystemen und zu den elektronischen Datenbanken aufzuzeichnen und aufzubewahren. Neben den Hilfeleistungen auf technischer 55

56 Ebene hat der Gemeindenverband die Ernennungsschreiben für den Systemverwalter und für seinen Stellvertreter entsprechend ergänzt sowie eine Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt, mit welcher die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die fristgerechte Umsetzung der neuen Vorschriften festhalten konnten. Wassernutzungsplan Bis Mitte Oktober 2009 konnten die Gemeinden zum Entwurf des Wassernutzungsplans des Landes ein Gutachten abgeben. Nicht ein Mustergutachten, sondern eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen des Wassernutzungsplans lieferte der Gemeindenverband den Gemeinden, welche sie als Lesehilfe für die Erstellung einer Stellungnahme verwenden konnten Einführung von E-Governmentdiensten Auf Anregung des EDV-Kontaktkomitees wurde eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der egovernment-projekte in den Gemeinden bestehend aus Dr. Gudrun Troi, Gemeindenverband, Dr. Verena Messner, Gemeindenverband, Dr. Nikolaus Holzer, Gemeinde Brenner, Dr. Stefan Haidacher, Gemeinde Bruneck eingesetzt. Diese wurde mit der Aufgabe betraut, die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Bürger vermehrt Verwaltungsverfahren elektronisch abwickeln können. So überprüfte die Arbeitsgruppe gemeinsam mit einer Sprachexpertin die Dienstbeschreibungen auf die unmittelbare Verständlichkeit bzw. verfasste diese klarer und lesefreundlicher. Damit die entsprechenden Formulare auch in elektronischer Form an die zuständige Gemeinde gesendet werden können, wurden sie als dynamische PDF s erstellt. Insgesamt 59 Dienste der Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sind im Serviceportal nach einheitlichen Beschreibungsmerkmalen veröffentlicht worden. Damit künftig Verwaltungsverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden können, wurde für den Bereich Management der Besetzung von öffentlichen Flächen ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet. Damit sollen sämtliche Anträge für die Besetzung von öffentlichem Grund im Serviceportal erstellt und an die zuständige Gemeinde elektronisch übermittelt werden. Nach Überprüfung und Genehmigung des Antrages vonseiten der zuständigen Gemeinde wird die Konzession bzw. Ermächtigung im behördenübergreifenden Bürgerportal hinterlegt. Der Antragsteller wird mittels SMS oder benachrichtigt, dass der Verwaltungsakt im Bürgerportal abgerufen werden kann. Die Gebühr für die Besetzung kann über das epayment bezahlt werden. 56

57 Behördenübergreifende Zusammenarbeit Mit der Bildung der neuen Landesregierung wurde auch ein neues Lenkungskomitee eingesetzt, das mit der Umsetzung des neuen egovernments-programms betraut wurde. Das Lenkungskomitee wird von der Abteilung Informationstechnik in enger Abstimmung mit der Generaldirektion der Landesverwaltung koordiniert und ist wie folgt zusammengesetzt: Dr. Kurt Pöhl, Informationstechnik und Koordinator Dr. Andrea Zeppa, Ressort für Innovation, Informatik, Arbeit, Genossenschaften, Finanzen und Haushalt Dr. Florian Zerzer, Ressort für Familie, Gesundheit und Sozialwesen Dr. Engelbert Schaller, Personal Dr. Alfred Aberer, Controlling Patrizia Nogler, Organisation Dr. Gudrun Troi, Gemeindenverband Das Lenkungskomitee hat im Sommer 2009 seine Arbeit aufgenommen und zahlreiche Entscheidungen getroffen. So wurde das neue egovernment-programm mit den Zielen für den Zeitraum ausgearbeitet. Gemeinsam mit der Südtiroler Informatik AG wurde ein Vorschlag für das neue Bürgernetz ausgearbeitet, das Mitte 2010 das bestehende Bürgernetz ersetzen wird. Die entsprechenden Richtlinien für den Daten- und Dokumentenaustausch zwischen Landesämtern und Gemeinden wurden beschlossen, damit der gesamte Schriftverkehr zwischen den öffentlichen Verwaltungen in elektronischer Form abgewickelt werden kann. Weiters wurde die Möglichkeit untersucht, ob die Sanitätskarte, welche im Jahr 2010 für alle Bürger zu erneuern ist, auch als Bürgerkarte genutzt werden kann. 57

58 14. ARBEITSRECHT UND ZENTRALE LOHNVERRECHNUNG Arbeitsrecht und Kollektivverträge Zu den gesetzlichen Neuerungen auf dem Personalsektor bzw. den neu unterzeichneten Kollektivverträgen für die Bediensteten wurden den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften laufend Informationen zugeleitet. Daneben wurden die Einzelfragen unserer Mitglieder zur Anwendung der kollektivvertraglichen und von anderen personalrechtlichen Bestimmungen in mündlicher und schriftlicher Form beantwortet. Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen des Personalrechtes (Modell 770 und Grundausbildung ) der Gemeindebediensteten wurden angeboten. Außerdem haben sich die zwei Arbeitsgruppen der Personalleiter der Bezirksgemeinschaften und der Personalleiter der größeren Gemeinden, die sich zu einem sehr nützlichen Instrument des Informations- und Erfahrungsaustauschs entwickelt haben, periodisch getroffen. Zentrale Lohnbuchhaltung Die zentrale Ausarbeitung der Löhne durch den Gemeindenverband wurde im Jahre 2009 für 114 Körperschaften mit ca Lohnstreifen und ca. 380 Abfertigungen im Jahr durchgeführt. Die größten Kunden des Dienstes sind zur Zeit (Stand ) die Bezirksgemeinschaft Pustertal (ca. 330 Lohnstreifen/Monat.), die Bezirksgemeinschaft Salten / Schlern (ca. 240), die Gemeinde Bruneck (ca. 160) sowie die Gemeinde Lana (ca. 110). Zur Erleichterung der Berechnung bzw. Eingabe der Abfertigungen wurde für die zentrale Lohnverrechnung eine eigene Software entwickelt. Pensionsberechnungsdienst Der im Jahr 2005 eingeführte Dienst wurde den Mitgliedern weiterhin angeboten. Im Jahr 2009 wurden 41 Pensionsanträge sowie 227 Modelle PA04 (für Zusammenlegungen und bei Arbeitgeberwechsel) erstellt. 58

59 Betreuung der Personalprogramme Lohnprogramm Die Dienststelle kümmert sich weiters um die Software-Betreuung jener Mitglieder, welche die Löhne noch selbst mit dem ASCOT-Personalprogramm ausarbeiten, sowie um die Schulung deren Mitarbeiter. Das Modul, mit welchem es den Bediensteten ermöglicht wird, sich ihre Lohnstreifen am Bildschirm anzusehen bzw. auszudrucken, wurde in der Bezirksgemeinschaft Eisacktal installiert. In der Gemeinde Meran wurde das Zusatzmodul zum Präsenzenprogramm Selfservice dipendenti um einige Funktionen erweitert eingeführt. Die Vorbereitungen für die Installation dieses Programms in den Gemeinden Bozen und Leifers sowie im Betrieb für Sozialdienste Bozen wurden abgeschlossen, sodass die Installation und die Schulungen bis Mitte des Jahres 2010 abschlossen werden können. Neues Personalprogramm Für die Auswahl eines neuen Personalprogramms wurden die Firmen INSIEL Mercato und Maggioli um entsprechende Angebote angeschrieben. Aus Kosten- und technischen Gründen hat der Verwaltungsrat dem Produkt der Firma INSIEL Mercato den Vorzug gegeben. Dabei handelt es sich um die Weiterentwicklung des bestehenden Personalprogramms, wobei auch die Techniker des Gemeindenverbandes einen Teil übernehmen. Das Programm wird die Module juridischer Teil und Stellenplan, Lohnberechnung und Bussines Object (verschiedene Ausdrucke und Abfragen) enthalten. Im Jahre 2009 wurde der Vertragsabschluss und die Absteckung des Projektes vorbereitet. Der Abschluss des Projektes ist für 2010 vorgesehen. 59

60 15. REVISIONSDIENST Die Revisionsdienststelle führt in den Gemeinden die laut den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 39 des DPReg vom , Nr. 2/L und Art. 22 des DPReg vom , Nr. 4/L) verpflichtend vorgesehenen sogenannten internen Kontrollen durch. Die Dienstleistung wird den Gemeinden dabei in zwei Formen angeboten: in Form der individuellen Revision und in Form der flächendeckenden Revision. Individuelle Revision Im Rahmen der individuellen Revision besteht für die interessierten Gemeinden die Möglichkeit, sich auf der Basis einer Konvention vor Ort verschiedene Dienstbereiche, die gemeinsam mit der dienstnehmenden Gemeinde festgelegt werden, mit den folgenden Zielen überprüfen zu lassen: Garantie der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungshandlungen, Erhebung der Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungshandlungen, Ermittlung der Einhaltung der strategischen Planungsdokumente, Bewertung der Personalleistungen, Bewertung der Arbeit der Führungskräfte, Potential der Personaleinsparung und des besseren Personaleinsatzes, die Überprüfung der operativen Prozeduren und der internen Kontrollvorgänge, die Überprüfung ob festgestellte Unregelmäßigkeiten beseitigt und beschlossene Maßnahmen umgesetzt worden sind. Nach Abschluss der Revision in der Gemeinde wird dieser ein entsprechender Bericht ausgehändigt. Im Rahmen der individuellen Revision wurden im Jahr 2009 mit 28 Gemeinden Vereinbarungen zur Durchführung der individuellen Revision für einen Dreijahreszeitraum abgeschlossen. 13 von den 28 interessierten Gemeinden wurden kontrolliert, wobei insgesamt 22 Prüfbereiche einer Prüfung unterzogen worden sind. Insgesamt 56 verrechenbare Revisionstage wurden in den 13 Gemeinden durchgeführt, davon 48 Revisionstage vor Ort und 8 am Sitz des Südtiroler Gemeindenverbandes. Vor Ort wurden für die verschiedenen Bereiche folgende Revisionstage aufgewendet: Bauamt - 4 Revisionstage öffentlichen Arbeiten - 10 Revisionstage Bereich Sport - 4 Revisionstage 60

61 Steuern und Gebühren - 10 Revisionstage Rechnungswesen - 18 Revisionstage Generalsekretariat - 2 Revisionstage Flächendeckende Revision Im Rahmen der flächendeckenden Revision analysiert die Revisionsdienststelle alle Südtiroler Gemeinden auf der Basis vordefinierter Daten und Parameter. Die flächendeckende Revision liefert makroskopische Informationen mit den folgenden Zielen: Förderung der Lesbarkeit der gemeindeeigenen Daten, Bewertung der Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Gemeinden aufgrund definierter Indikatoren und Kennzahlen, Horizontale und vertikale Vergleichbarkeit aller Südtiroler Gemeinden. Den Gemeinden werden periodisch die Ergebnisse der flächendeckenden Revision in Form von Berichten zugesendet. Die Revisionsdienststelle hat im Jahr 2009 ihre Tätigkeit aufgenommen; v.l.n.r.: Hubert Andergassen, Dienststellenleiter Dr. Klaus Unterweger und Dr. Lorenz Egger Im Jahr 2009 wurde 78 Gemeinden der Begleitbericht zum Haushaltsvoranschlag 2010 zur Verfügung gestellt. Für ebenso viele Gemeinden wird der Bericht zur Abschlussrechnung 2009 vorbereitet. Über 100 Gemeinden hingegen haben den flächendeckenden Revisionsbericht beantragt. 61

62 16. VERWALTUNGSSCHULE Die Verwaltungsschule hat vom Januar 2009 bis Dezember 2009 zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten TeilnehmerInnen haben an insgesamt 221 Veranstaltungen teilgenommen, die Unterrichtsstunden umfassten. AUSBILDUNG Grundausbildung für neuaufgenommenes Verwaltungspersonal Im Frühjahr 2009 hat eine Grundausbildung für das neu aufgenommene Verwaltungspersonal stattgefunden. Die Grundausbildung war wie in den vergangenen Jahren in einen Pflichtblock und in Wahlfächer gegliedert. Der Pflichtblock mit den Themen Gemeindeordnung, Büroorganisation und Datenschutz sowie bürgerfreundlicher Umgang mit einer Dauer von insgesamt 28 Stunden wurde im Zeitraum März-April abgehalten. Die Wahlfächer im Anschluss an den Pflichtblock beinhalteten das öffentliche Rechnungswesen (23 Teilnehmer), das Steuerwesen (21 Teilnehmer), die demografischen Ämter (25 Teilnehmer) und das Personalwesen (29 Teilnehmer). In 47 Stunden ist den TeilnehmerInnen spezifisches Fachwissen vermittelt worden, um den Einstieg in den neuen Aufgabenbereich zu unterstützen. Die Ausbildung zum Sicherheitssprecher, welche wie vom Gesetz vorgeschrieben 32 Kursstunden umfasst, wurde von insgesamt 19 Teilnehmern besucht. Die Teilnehmer wurden zu den rechtlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit, fachlichen Anforderungen wie u.a. Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene, Unfallanalyse, persönliche Schutzausrüstungen, Brandschutz und Sicherheitsvorkehrungen in den Gemeinden informiert. Ausbildung zum Recyclinghofleiter (1 Kurs) In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Abfallbewirtschaftung wurde die Ausbildung zum Recyclinghofleiter für 23 Teilnehmer abgehalten. Das breitgefächerte Programm beinhaltete einen Einblick in das Konzept Recyclinghof in Südtirol und praktische Erfahrungsberichte. Durch die Besichtigung eines Abfallwirtschaftszentrums in Brixen wurden den Teilnehmern praxisnahe Beispiele aufgezeigt. Grundkurs für Wasserwärter In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gewässernutzung ist der Grundkurs für Wasserwärter angeboten worden. Der Kurs gliederte sich in vier Module. Die vorgeschriebenen 30 Stunden wurden möglichst praxisfreundlich vermittelt. 17 Teilnehmer haben den Grundkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen. 62

63 LEHRGÄNGE Im Jänner 2009 fand die dritte Ausgabe des Lehrganges in Zukunftsmanagement Wir sind vorbereitet statt. Er richtete sich an jene Gemeindesekretäre, die aktiv Veränderungsprozesse mitgestalten, die ihr Persönlichkeitsformat, ihre strategische Kompetenz, ihre Führungsfähigkeiten und das Verständnis für Organisations- und Personalentwicklung verbessern und auf den aktuellen Stand bringen wollten. Im Rahmen verschiedener Module erlernten die TeilnehmerInnen im Zeitraum Jänner bis Juli 2009 zahlreiche neue Management-Methoden und -Konzepte und haben damit ein effizientes Werkzeug für die Erneuerung der täglichen Arbeit erhalten. Mit großem Einsatz und Begeisterung haben 16 Gemeindesekretäre und 2 Vize-Gemeindesekretäre an der dritten Ausgabe teilgenommen. Um die Teilnahmegebühr möglichst gering zu halten wurde bei der Autonomen Region Trentino-Südtirol ein Ansuchen für eine Co-Finanzierung eingereicht und genehmigt. Aufbauend auf den Lehrgang Zukunftsmanagement ist im November 2009 das Coaching- Programm "Führungsfokus" gestartet, das sich über einen Zeitraum von sieben Monate erstrecken wird. In monatlichen eintägigen Gruppen- bzw. Einzelcoachings unter der professionellen Begleitung von Dr. Michael Weiss werden Instrumente vermittelt, um das eigene Führungspotenzial freizusetzen und optimal in die Organisation einzubringen. In der Folge sind die TeilnehmerInnen befähigt, selbstständig auch das Entwicklungspotential bei den eigenen Mitarbeitern freizusetzen. 11 Gemeindesekretäre und 2 Führungskräfte haben sich in den Coaching - Prozess eingelassen. WEITERBILDUNG ( 215 Veranstaltungen) Das Angebot umfasste die fachspezifische und die persönlichkeitsbildende Weiterbildung, aber auch die Bereiche Arbeitsorganisation und Arbeitssicherheit. Besonderen Zulauf erhielten vor allem die gemeindeinternen Schulungen. Inhalte und Ablauf der Seminare, Workshops oder Trainings wurden den speziellen Bedürfnissen und Ansprüchen der Verwaltungen angeglichen. Es wurden insgesamt 35 Schulungen abgehalten. Die Themenpalette reichte von der Teamfähigkeit, der Konfliktfähigkeit, den kommunikativen Kompetenzen, über das vernetzte Arbeiten bis hin zur Arbeitssicherheit. Fachspezifische Weiterbildung (53 Veranstaltungen) Für die Gemeindeverwalter bot die Verwaltungsschule in Zusammenarbeit mit der Cusanus Akademie Brixen die Informationstreffen Maßnahmen zur Familienpolitik in den Gemeinden und Unsere Landschaft erhalten, weiterbauen, gestalten an. An den Treffen haben 69 Gemeindeverwalter teilgenommen. 63

64 Auch über das aktuelle Thema Gefahrenzonenplanung, die neuen Richtlinien im Urbanistikbereich und die Durchführungsverordnung zu den Kommunikationsinfrastrukturen wurden Informationstreffen organisiert. 488 Bürgermeister und Referenten wurden in diesen Bereichen informiert. Der Fachbeirat für die Weiterbildung der Gemeindesekretäre hat sich einmal getroffen, um das Fortbildungsangebot für die Gemeindesekretäre mit inhaltlichen Vorschlägen zu begleiten. Für die Gemeindesekretäre wurden Seminare zu folgenden Themen abgehalten: Gewerbegebiete, Vermögenshaftpflichtversicherung und Rechtschutzversicherung, Europarecht, Vergabe von öffentlichen Lieferungen und Dienstleistungen, Wechsel- und Scheckproteste und I contratti pubblici alla luce della normativa statale". Im Bereich Bauwesen wurden die Beamten zum Thema Abstände im Baurecht informiert. Im Bereich Buchhaltung wurde die jährliche Fortbildung zur Abfassung des Modells 770 angeboten. Daneben wurden Aufbaukurse für die Buchhaltungssoftware Serfin bezüglich Abschluss doppelte Buchhaltung sowie Kurse über Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Inventars, Bilanzeröffnung und Haushaltsvoranschlag 2010 organisiert. Im Bereich Demografische Ämter sind Kurse zum Programm ASCOT Web durchgeführt worden. Die Stadt- und Gemeindepolizei bildete sich bei den jährlichen Weiterbildungstagen fort. Informationstreffen zu folgenden Themen wurden angeboten: Die Aufgaben der Gemeindepolizisten als Beamten der Gerichtspolizei, die Reform der öffentlichen Sicherheit, neue Maßnahmen bei der Überprüfung der Ausländer und öffentliche Sicherheit auf dem Gemeindegebiet. Zudem wurden mehrere Kurse über die Verwaltung der Fundgegenstände mit dem Programm Fundinfo organisiert. Auch die Fahrsicherheitstrainings waren mit 50 Teilnehmern gut besucht. EDV-Bereich (33 Veranstaltungen) Für EDV-Verantwortliche und die verschiedenen Anwenderprogramme wurden Einführungsbzw. Aufbaukurse durchgeführt. Für die Verwaltung der Gemeindewebseiten organisierte die Verwaltungsschule ein Ris-Kommunal Umstiegsworkshop. Weiters sind Schulungen über die Anleitungen zur Anwendersoftware SGATE (Strombonus) und den praktischen Einsatz der GIS-Programme durchgeführt worden sowie Kurse zur Einführung in das Bauamtsprogramm, zur Anwendung der Personalprogramme und OpenOffice Kurse. An den Kursen waren insgesamt 361 Teilnehmer anwesend. 64

65 d.3 Anwenderschulungen (64 Veranstaltungen) Die Einführung der Protokoll- und Dokumentenverwaltung d.3 wurde 2009 intensiv vorangetrieben. Um den Benutzern den Umstieg auf die neue Software zu erleichtern, wurde ein spezielles Schulungsprogramm durchgeführt. In der organisatorischen Einschulung lernten die Mitarbeiter, die am PC arbeiten, die Grundprinzipien des neuen elektronischen Archivsystems und die Auswirkungen auf ihre Organisation kennen. Anschließend besuchten sie im Gemeindenverband die technische Anwenderschulung. Als zusätzliche Unterstützung konnte jeder Mitarbeiter eine arbeitsplatzbezogene Nachbetreuung in Anspruch nehmen. Von Mai bis November 2009 ist die neue Software d.3 in 39 Gemeinden, 3 Bezirksgemeinschaften und im Betrieb für Sozialdienste Bozen eingeführt worden. Insgesamt 678 Benutzer sind organisatorisch und technisch geschult worden. Bereich Persönlichkeitsbildung und Arbeitsorganisation (15 Veranstaltungen) Diese Bereiche beinhalteten Themen wie Bürgerfreundlicher Umgang im Büroalltag, Mitarbeitergespräche, Konfliktmanagement, Erfolgreich und wirksam sprechen, Positive Sitzungskultur, Stress vermeiden effizient arbeiten, die neue deutsche Rechtschreibung, Briefe Visitenkarten der Gemeinde, Blindschreiben am Computer und Gedächtnistraining. Gut besucht waren auch die Sprachkurse Italienisch fürs Gemeindebüro. Mitarbeiter der Gemeinschaftsverpflegung (6 Veranstaltungen) Dank der guten Zusammenarbeit mit den Kochfachlehrern der Landesberufschule Savoy konnten 6 interessante Kurse angeboten werden, welche auf reges Interesse bei den TeilnehmerInnen stießen. Das Themenspektrum umfasste den Einsatz von Fisch und Schlachtfleisch in der Gemeinschaftsküche, Ideen rund um die Desserts, Teig-Backkurs, und fettarme Ernährung. Den Höhepunkt der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen bildete die Fachtagung unter dem Leitthema Genuss & Gesundheit. Fast 70 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinschaftsküchen waren der Einladung zur Fachtagung gefolgt. Arbeitssicherheit (14 Veranstaltungen) Die Fortbildungen im Bereich Arbeitssicherheit haben in den letzten Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Gut besucht waren die Kurse über Erste Hilfe im Rahmen der Arbeitssicherheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und Auffrischungskurse für Sicherheitssprecher laut den neuen Bestimmungen sowie Fit am Computer. Um die aus den vielen Schulungen gewonnenen Erfahrungen weitergeben zu können, hat die Verwaltungsschule einen Leitfaden für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ausgearbeitet. Dieser wurde von Sicherheitsexperten überprüft. Der Leitfaden stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu den Fragen der Arbeitssicherheit und 65

66 des Gesundheitsschutzes dar und wird den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt. Alle Regeln, die es zu beachten gilt, werden im Leitfaden beschrieben. Außerdem werden Checklisten und Formblätter für die verschiedenen Ernennungen bereit gestellt. Der Leitfaden wurde sowohl den Gemeindenverwaltern als auch den Mitarbeitern der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften im Rahmen von Weiterbildungskursen vorgestellt. Fahrsicherheitstraining der Gemeindepolizei 66

67 17. DATENVERARBEITUNG 17.1 Tätigkeiten der EDV-Abteilung Die EDV-Abteilung hat während des abgelaufenen Jahres wiederum eine Reihe von Dienstleistungen erbracht. Nachstehend werden die wichtigsten Aktivitäten der Abteilung, die in fünf Bereiche aufgegliedert ist, aufgelistet. Ascot Assistenz Demografische Ämter In 27 Gemeinden wurden die Tests für die Datenübermittlung an INA-SAIA durchgeführt. Die dabei angetroffenen Schwierigkeiten konnten nicht ausgeräumt werden. Die Dateneingabe für die Jahre 2006 und 2007 über das Programm Vigilanza anagrafica konnte abgeschlossen werden. Die Drucksorten für die Europawahlen, die Staatsreferenden sowie die Volksbefragungen auf Landesebene wurden bereit gestellt. Steueramt Das Projekt betreffend die Berechnung und Zustellung der ausgefüllten ICI- Einzahlungsscheine an die Bürger wurde fortgesetzt. Im letzten Jahr haben sich daran 105 Gemeinden beteiligt. Buchhaltung Die Betreuung der Bezirksgemeinschaften bei der Verwendung des Controllingprogramms MACS wurde fortgeführt. In weiteren 22 Gemeinden und in einer Bezirksgemeinschaft wurde der digitale Zahlungsverkehr (mandato informatico) eingeführt. Für 17 Alten- und Pflegeheime hat der Gemeindenverband die Betreuung der Software Ad- Hoc übernommen. Fundamt Zur Verwaltung der Fundgegenstände wurde eine Software angekauft. Es handelt sich um eine Web-Anwendung, mit welcher die Fundgegenstände inventarisiert, Termine verwaltet und der Finderlohn berechnet werden kann. Das Programm wurde in allen Gemeinden und zusätzlich bei Tourismusvereinen, bei SAD, SASA und in einigen Seilbahnstationen installiert. 67

68 Verzeichnis der Softwarelösungen des Gemeindenverbandes Auf Anregung des EDV-Kontaktkomitees wurde ein Verzeichnis erstellt, in welchem die wichtigsten Softwarelösungen, die der Gemeindenverband seinen Mitgliedern anbietet, aufgelistet sind. Darin wird auch vermerkt, von welchen Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die einzelnen Softwaremodule verwendet werden. Neben den Informationen über das Angebotsspektrum soll das Verzeichnis auch dazu dienen, anzuregen, dass die einzelnen Module möglichst flächendeckend in Südtirol zum Einsatz gelangen. In allen Bereichen wurde den Benutzern der Programme über Telefon bzw. über die Fernwartungslinien oder vor Ort Assistenz geleistet. Außerdem wurden von den EDV- Technikern zu den installierten Programmen eine Vielzahl von Einführungs- und weiterführenden Kursen abgehalten. Anpassung Anwendersoftware Bei der konkreten Anwendung der verschiedenen Softwarelösungen ergeben sich Anfragen um Ergänzungen oder Abänderungen, um den laufenden neuen Erfordernissen gerecht zu werden. Die Entwicklungsgruppe hat sich im Jahr 2009 mit folgenden Schwerpunkten befasst: Entwicklungen Die Entwicklung des neuen Bauamtsprogrammes konnte bis zum Sommer abgeschlossen werden. Im Herbst wurde das Programm in einigen Gemeinden getestet, anschließend begann man mit den ersten Installationen. Das Projekt Besetzung öffentlichen Grundes wurde fortgesetzt. Das Verwaltungsprogramm für die COSAP wurde realisiert. In Zusammenarbeit mit der Firma Insiel Mercato wurde die EDV-Anwendung Gesamtsicht Immobilie fertiggestellt. Damit ist es möglich, ausgehend von den Adressen über eine einzige Maske auf verschiedene Informationen über eine Immobilie (z.b. Besitzer, Bewohner, Mülltonnen, Trinkwasserlieferungsvertrag, Katasterdaten, Bauakten, Konventionierungen) zugreifen zu können. Weiters können verschiedene Verzeichnisse z.b. der freien und konventionierten Wohnungen erstellt werden. Für die Verwaltung der Urlaub auf dem Bauernhof -Lizenzen wurde eine einfache Webanwendung entwickelt und eingesetzt. Im Bereich Gebühren wurde für das GOffice-Gebühren-Programm eine Anwendung programmiert, die es erlaubt, den Strichkode auf Rechnungen zu drucken. Das Impfprogramm wurde mit der Berechnung der Durchimpfungsrate, welche der Sanitätsbetrieb durchführt, erweitert. 68

69 E-Government Für den elektronischen Zahlungsverkehr E-Payment wurden die Schnittstellen verbessert. Diesen Dienst haben im abgelaufenen Jahr 22 Gemeinden eingeführt. GIS Die Mitarbeiter des Gemeindenverbandes im Bereich GIS haben die GIS-Dienstleistungen betreut, einige Anwendungen fertiggestellt und an der Entwicklung der SOAP-Architektur für die Verbindung verschiedener Datenbanken mit den GIS-Diensten weitergearbeitet. Unter anderem wurden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Hilfestellung bei der Erstellung der Grundkarte für 6 Gemeinden Übernahme der GIS-Daten in die zentrale Datenbank für 6 Gemeinden Hilfestellung bei der Erstellung des Leitungskatasters für 7 Gemeinden Einführung der GIS-Anwendung für Detailhandels- und Gastbetriebe in 7 Gemeinden Entwicklung der Verwaltung der Werbesteuer Abschluss der Entwicklung der neuen Version des GIS-Browsers und Durchführung von Tests. Hardwarewartung Bei Problemen im Hardwarebereich können sich die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften an den Gemeindenverband wenden, wo fünf Techniker ausschließlich für die telefonische Beratung oder die Wartungseinsätze vor Ort zur Verfügung stehen. Diese erste Anlaufstelle ist wichtig und erspart den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften kostspielige Aufträge an die Lieferfirmen. Fünf Projekte für neue Vernetzungen wurden realisiert und auch 21 Funkverbindungen zwischen dem Gemeindehaus und Zweigstellen (Bibliotheken, Altersheim) in Betrieb genommen. Dadurch entfallen die fixen Betriebskosten und die Verbindungsgeschwindigkeit wird gegenüber ISDN in etwa verzehnfacht. Datennetz In 24 Gemeinden und in zwei Bezirksgemeinschaften wurde der Windows Server Update Service eingeführt. Bezüglich der Internetauftritte der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften wurde der Umstieg auf die Barrierefreiheit in den 27 restlichen Gemeinden unterstützt. In jenen 44 Körperschaften, in denen die Software d.3 eingesetzt wurde, wurde die DMS- Serversoftware installiert. 69

70 17.2 Weitere Initiativen Im Rahmen des Projektes WEGE hat ein Mitarbeiter des Gemeindenverbandes die Gemeinden besucht und vor Ort mithilfe der Software WEGE der Landesverwaltung das aktuelle Straßennetz der Gemeinde eingezeichnet und die Hausnummern eingetragen. Dieser Dienst wurde im Jahr 2009 von 25 Gemeinden in Anspruch genommen. Das Projekt betreffend die Informatisierung der Alten- und Pflegeheime wurde fortgesetzt. Für die verschiedenen Dienstleistungen, welche die Mitarbeiter des Gemeindenverbandes in den Altersheimen erbringen, wie Installation der PCs, interne Vernetzung, Verbindung mit dem Netz des Gemeindenverbandes, Lieferung der - und Internet-Dienste, und die dafür erforderliche Hardware und Software wird der Gemeindenverband vom Land entschädigt. Im Jahr 2009 wurden 27 Alten- und Pflegeheime vom Gemeindenverband informatisiert. Im Jahr 2009 wurden die Tätigkeiten für den Ausbau der EDV-Struktur fortgesetzt. Das Standby-Zentrum wurde zur Bezirksgemeinschaft Salten Schlern in die Innsbrucker Straße ausgelagert. Verschiedene Server wurden virtualisiert. Im Bereich Business-Intelligenz war die Mitarbeit verschiedener Dienststellen des Gemeindenverbandes gefragt, um die Vorbereitungen für den Bericht zum Haushaltsvoranschlag 2010 durchzuführen. Mit der Software der Firma Maggioli wurde ein zweisprachiger Standardbericht erstellt, in dem sämtliche buchhalterischen, demographischen und strukturellen Daten der Gemeinden bereits vorausgefüllt aufscheinen. Für 78 Gemeinden wurde der Bericht zum Haushaltsvoranschlag 2010 erstellt. Eine Bestimmung sah vor, dass alle Akten- und Verwaltungsmaßnahmen, die bisher zur Erlangung ihrer rechtlichen Wirksamkeit auf der Amtstafel veröffentlicht werden mussten, ab auf der Internetseite der jeweiligen Körperschaft kundgemacht werden mussten. Der Gemeindenverband hat sich daher angeschickt, seinen Mitgliedern eine Software zur Veröffentlichung der Dokumente auf der sogenannten digitalen Amtstafel zur Verfügung zu stellen. Diese Seite wurde zwecks leichterer Suche in die Bereiche Beschlüsse, Liste der Baukonzessionen, Eheaufgebote und andere Dokumente unterteilt. Für die Gemeinden ohne eigenen Internetauftritt wurde eine digitale Amtstafel auf der Internetseite des Gemeindenverbandes eingerichtet. 70

71 Im Rahmen der Umsetzung der Vorschriften betreffend die Systemverwalter wurde bei den Mitgliedern sowie im Verband dafür gesorgt, dass die Zugriffe der Systemverwalter auf die Datenverarbeitungssysteme und die elektronischen Datenbanken registriert werden. Die Registrierungen müssen bei Zugriffen (access log) auf die Server und auf die PCs erfolgen und den Benutzernamen des Systemverwalters, Datum und Uhrzeit des Log-in, des Log-out und der fehlgeschlagenen Zugriffe enthalten. Die Registrierungen dürfen nicht verändert werden und müssen wenigstens 6 Monate lang aufbewahrt werden. In einem ersten Moment wird die Registrierung auf den PCs und Servern selbst gespeichert und im Zuge der täglichen Datenrettung auf die Sicherheitskopien übertragen. Geplant ist die Registrierung der Zugriffe auf einen Server einer externen Firma zu übermitteln. Ein weiterer Dienst besteht in der Beratung der Mitglieder beim Ankauf von Hard- und Softwareprodukten. In diesem Zusammenhang sind auch die Rahmenverträge zu nennen, durch deren Abschluss die Mitglieder beim Ankauf von Lizenzen bessere Bedingungen erhalten EDV-Kontaktkomitee und Arbeitsgruppen Das EDV-Kontaktkomitee, dem Dr. Günther Januth Bürgermeister Meran, Dr. Alfred Valentin Gemeindesekretär Bruneck, Bernhard Flor Gemeindesekretär Eppan, Josef Kalser Generalsekretär Bezirksgemeinschaft Salten Schlern, Dr. René Schmid Bezirksgemeinschaft Wipptal, Dr. Hugo Leiter, Dr. Gudrun Troi, Dr. Ernst Ennemoser - Gemeindenverband und Geschäftsführer Dr. Benedikt Galler als Koordinator angehören, ist im vergangenen Jahr vier Mal zu einer Sitzung zusammengekommen. An der Sitzung hat jeweils auch der Präsident des Gemeindenverbandes Arnold Schuler teilgenommen. Das Kontaktkomitee hat für den EDV-Bereich für das erste und für das zweite Semester 2009 jeweils einen Arbeitsplan erstellt und die Umsetzung derselben überprüft. Der EDV- Arbeitsplan wird zu einem Teil über die EDV-Abteilung des Gemeindenverbandes und zum anderen Teil über Beauftragung der Südtiroler Informatik AG abgewickelt. Weitere Schwerpunkte der Beratungen im EDV-Kontaktkomitee betrafen die Einführung der Software d.3 mit den Zusatzmodulen für Volltextsuche, Integration des Protokolls mit den E- Mailsystemen und Signatur und Zeitstempel, das neue Personalprogramm, das Projekt Besetzung öffentlichen Grundes, den Daten- und Dokumentenaustausch zwischen den Gemeinden und der Landesverwaltung über die PEC-Postfächer, die geplante Einsetzung der Online-Dienste in den Gemeinden und die Vorschläge für eine engere Zusammenarbeit mit der Südtiroler Informatik AG. 71

72 Die Arbeitsgruppen, welche zu den verschiedenen Bereichen wiedereingesetzt wurden, haben sich im Laufe des Jahres mehr oder weniger regelmäßig zu Sitzungen getroffen. Die Ergebnisse der Sitzungen wurden auf dem Forum auf Geminfo allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsgruppe Bauamt hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Landesämtern an der Zusammenstellung aller Gutachten, die für die Genehmigung der einzelnen Bauvorhaben vorgeschrieben sind, gearbeitet. Die Arbeitsgruppe Meldeamt hat die Erstellung eines Verzeichnisses aller Rundschreiben, die in den Bereichen demographische Dienste erlassen wurden, sowie eines Verzeichnisses der von der Stempelsteuer befreiten Fälle angeregt. Der Gemeindenverband hat beide Vorschläge in die Tat umgesetzt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Meldeamt 17.4 Südtiroler Informatik AG Im Jahr 2009 wurde die Zusammenarbeit mit der Südtiroler Informatik AG hauptsächlich im Bereich E-Government-Dienste fortgesetzt. Für die bereits entwickelten Dienste wurde eine Pauschale für die Wartung und Bereitstellung der Dienste vereinbart. Es galt aber auch die Online-Dienste zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Dafür erteilte der Verband der Südtiroler Informatik AG zwei Aufträge. Diese betrafen den Ausbau des Bürgerportals und des Moduls gefördertes Bauland, die ICI und die Gebühren, das E-Payment-Modul, die Erstellung eines Konzeptes für ein Rechnungsregister sowie die Formulare für die Müllabfuhrmeldung und die Ermächtigung für die Besetzung öffentlichen Grundes. Von der Landesverwaltung wurde die Südtiroler Informatik AG beauftragt eine Lösung für das ID- Management zu entwickeln. Für das Programm Pflegedokumentation Senso hat die Südtiroler Informatik AG die Berichte im ODF-Format erstellt. In Bezug auf eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Gemeindenverband und der Südtiroler Informatik AG wurden mit den Vertretern der Südtiroler Informatik AG selbst, im 72

73 Verwaltungsrat und im EDV-Kontaktkomitee Gespräche geführt. In folgenden Bereichen wurde künftig eine mögliche Zusammenarbeit gesehen: bei der Einsetzung der Online- Dienste in den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, für die Realisierung eines privaten Bürgerportals, die Fernabfragen der Bürger über den Bearbeitungsstand im elektronischen Verfahren oder bei der Entwicklung eines Systems für den SMS-Versand von Informationen der Verwaltung an die Bürger, bei der Entwicklung einer universellen Lösung für die Erfassung der Wahldaten und bei den GIS-Diensten. Fortgesetzt wurde die Zusammenarbeit mit der Südtiroler Informatik AG in den Bereichen Sozinfo, Internet-Verbindung und -Dienste. Aufgrund der im Jahr 2007 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem Gemeindenverband und der Südtiroler Informatik AG wurden im Jahr 2009 einer Reihe von Aufträgen der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften an die Südtiroler Informatik AG weitergeleitet. Diskutiert wurde auch über die Verwendung des Gewinns, den die Südtiroler Informatik AG erzielt hat. Der Gemeindenverband hat sich mit den Vorschlägen des Landes einverstanden erklärt. Demnach sollen diese Gelder für die Realisierung des ID-Management, die Anpassung für die neue e-procurement-plattform (zentrale Beschaffungssoftware, die auch von den Gemeinden genutzt werden kann) sowie für Verbesserungen am Bürgernetz und am Bürgerportal verwendet werden. 73

74 III. VERBANDSNOTIZEN 74

75 a) Neuwahl der Organe Nach dem Ablauf der dreijährigen Amtszeit galt es den Verwaltungsrat und den Präsidenten des Gemeindenverbandes neu zu wählen. Infolge der geänderten Satzung stand bei der Vollversammlung vom 16. April 2009 zum ersten Mal die Direktwahl des Präsidenten an. Der amtierende Präsident, Landtagsabgeordneter Arnold Schuler, trat als einziger Kandidat an und legte der Vollversammlung einen ausführlichen Bericht mit dem Rückblick auf die letzten drei Jahre und den künftigen Zielen des Gemeindenverbandes als Dienstleister und in politischer Hinsicht vor. Die Vollversammlung wählte Arnold Schuler mit 97 von 107 Stimmen zum Präsidenten des Gemeindenverbandes. Die Vollversammlung wählte anschließend die 15 Mitglieder des Verwaltungsrates, indem sie die bisherigen Mitglieder in ihrem Amt bestätigte. Am 17. April 2009 wählte der Verwaltungsrat die drei Vizepräsidenten und weitere drei Mitglieder des Arbeitsausschusses. b) Organe des Gemeindenverbandes Verwaltungsrat (gewählt am 16. April 2009) Schuler Arnold Präsident Battisti Matscher Wilfried Bürgermeister Kaltern, Vizepräsident Spagnolli Dr. Luigi Bürgermeister Bozen, Vizepräsident Complojer Dr. Franz Bürgermeister Wengen, Vizepräsident Bertoldi Dr. Rudolf Bürgermeister Gargazon Cavagna Dott. Diego Vizebürgermeister Meran Daum Bernhard Bürgermeister Deutschnofen Ellecosta Oswald Vizebürgermeister Bozen Gallo Dr. Luigi Stadtrat Bozen Januth Dr. Günther Bürgermeister Meran Messner Dr. Fritz Karl Bürgermeister Sterzing Plangger Dr. Albrecht Bürgermeister Graun Polonioli Avv. Giovanni Bürgermeister Leifers Pürgstaller Albert Bürgermeister Brixen Reichhalter Dr. Hartmann Bürgermeister Kastelruth Tschurtschenthaler Christian Bürgermeister Bruneck Aufsichtsrat (gewählt am 24. April 2007) Effektive Mitglieder Scheidle Dr. Arthur Bürgermeister Klausen, Präsident Rainer Dr. Ferdinand Freienfeld Kofler Waltraud Bürgermeister U.l.Frau i.w./st. Felix 75

76 Ersatzmitglieder Doro Dr. Claudio Brixen Neulichedl Luis Welschnofen Arbeitsausschuss (gewählt am 17. April 2009) Schuler Arnold Präsident Battisti Matscher Wilfried Bürgermeister Kaltern Complojer Dr. Franz Bürgermeister Wengen Daum Bernhard Bürgermeister Deutschnofen Januth Dr. Günther Bürgermeister Meran Spagnolli Dr. Luigi Bürgermeister Bozen Tschurtschenthaler Christian Bürgermeister Bruneck c) Rat der Gemeinden (gewählt am 30. November 2005) Schuler Arnold Präsident Battisti Matscher Wilfried Bürgermeister Kaltern, Vizepräsident Spagnolli Dr. Luigi Bürgermeister Bozen, Vizepräsident Bertoldi Dr. Rudolf Bürgermeister Gargazon Cavagna Dr. Diego Vizebürgermeister Meran Complojer Dr. Franz Bürgermeister Wengen Daum Bernhard Bürgermeister Deutschnofen Ellecosta Oswald Vizebürgermeister Bozen (seit ) Gallo Dr. Luigi Stadtrat Bozen (seit ) Januth Dr. Günther Bürgermeister Meran Messner Dr. Fritz Karl Bürgermeister Sterzing Plangger Dr. Albrecht Bürgermeister Graun Polonioli Avv. Giovanni Bürgermeister Leifers Pürgstaller Albert Bürgermeister Brixen Reichhalter Dr. Hartmann Bürgermeister Kastelruth Tschurtschenthaler Christian Bürgermeister Bruneck d) Lokalfinanzkommission (gewählt am 24. Februar 2006) Schuler Arnold Koordinator Kofler Waltraud Bürgermeister U.l.Frau i.w./st. Felix Krapf Josef Bürgermeister Villanders Polonioli Dr. Giovanni Bürgermeister Leifers Senoner Dr. Bruno Bürgermeister St. Christina Spagnolli Dr. Luigi Bürgermeister Bozen Unterhofer Josef Bürgermeister Mühlwald Schiefer Oswald Vertreter der Präsidenten der Bezirksgemeinschaften 76

77 e) Organe des Konsortiums der Gemeinden für das Wassereinzugsgebiet der Etsch Konsortialrat Zone Pustertal Complojer Giovanni Gemeinderat Enneberg Passler Dr. Josef Bürgermeister Innichen Unterhofer Josef Bürgermeister Mühlwald Ersatz: Cerbaro Rudolf Bürgermeister Vintl Zone Eisacktal Frei Johann Bürgermeister Pfitsch Krapf Josef Bürgermeister Villanders Senoner Dr. Bruno Bürgermeister St. Christina Ersatz: Kompatscher Dr. Arno Bürgermeister Völs Zone Bozen Spagnolli Dr. Luigi Bürgermeister Bozen Zone Vinschgau Plangger Dr. Albrecht Bürgermeister Graun Variola Hubert Josef Bürgermeister Schnals Wallnöfer Erich Josef Bürgermeister Glurns Ersatz: Heidegger Andreas Bürgermeister Naturns Zone Burggrafenamt Klotz Wilhelm Mathias Bürgermeister Moos in Passeier Ties Rudolf Bürgermeister Ulten Von Dellemann Otto Bürgermeister Andrian Ersatz: Knoll Thomas Anton Bürgermeister Tisens Zone Unterland-Überetsch Lintner Dr. Franz Bürgermeister Eppan Pitschl Josef Bürgermeister Aldein Ersatz: Lochmann Hartwig Friedrich Bürgermeister Altrei 77

78 Ausschuss Plangger Dr. Albrecht Zone Vinschgau, Präsident Unterhofer Josef Zone Pustertal, Vizepräsident Klotz Wilhelm Mathias Zone Burggrafenamt Krapf Josef Zone Eisacktal Pitschl Josef Zone Unterland-Überetsch f) Ehrenring- und Ehrenzeichenträger Träger des Ehrenringes der Südtiroler Gemeinden: Ausserer Johann Kastelbell-Tschars Durnwalder Dr. Luis Landeshauptmann Galler Oswald St. Lorenzen Magnago Dr. Silvius Bozen Oberhauser Karl Sterzing Ostermann Dr. Rudolf Kematen-Nordtirol Willeit Dr. Ferdinand Bozen Zelger Dr. Hans Deutschnofen Träger des Großen Ehrenzeichens der Südtiroler Gemeinden: Alber Franz Meran Innerhofer Toni Sand in Taufers Walcher Dr. Erwin Eppan Träger des Ehrenzeichens der Südtiroler Gemeinden: Costa Franz Wolkenstein Dorfmann Dr. Anton Feldthurns Fantini Renzo Branzoll Flora Albert Mals Gamper Josef Marling ( ) Gasser Heinrich Klausen Giacomuzzi Dr. Zeno Brixen Gögele Karl Marling Mayr Prof. Herbert Bozen Niederwolfsgruber Gottfried Percha Pupp Johann Pfitsch Raffl Matthias St. Leonhard in Passeier Rainer Wilhelm Sexten Riedl Alois Glurns Salghetti-Drioli Avv. Giovanni Bozen 78

79 Isidor Puntaier, Bürgermeister der Gemeinde Barbian von 2000 bis 2009 verstarb im Oktober Josef Weger, Bürgermeister der Gemeinde Terenten von 1990 bis 2009 verstarb im Oktober April

80 SÜDTIROLER GEMEINDENVERBAND GENOSSENSCHAFT Kanonikus-Michael-Gamper-Straße Bozen Tel 0471/ Fax 0471/

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