Regierungsrat Rechenschaftsbericht Bericht des Regierungsrates über die Schwerpunkte der Geschäftsführung Tätigkeiten der Direktionen Tabellen

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1 KANTON NIDWALDEN Regierungsrat Rechenschaftsbericht 2012 Bericht des Regierungsrates über die Schwerpunkte der Geschäftsführung Tätigkeiten der Direktionen Tabellen April 2013

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5 Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis 1 Bericht des Regierungsrates über die Schwerpunkte der Geschäftsführung 1.1 Vorbemerkungen Aktuelle Rahmenbedingungen Politik Interkantonale Zusammenarbeit Schlüssel zur Natur Raumordnung Umwelt Energie Öffentlicher Verkehr Infrastruktur Schlüssel zur Arbeit Finanzen Wirtschaft Landwirtschaft Arbeitsmarkt Schlüssel zum zu Hause Bildung Gesundheit und Wohlfahrt Sicherheit Schlüssel zur Kultur Kultur Gesellschaft Vertretung im eidgenössischen Parlament Landrat Zusammensetzung Vorlagen an den Landrat Berichte über Aufträge aus Beschlüssen des Landrates zu parlamentarischen Vorstössen (Motionen und Postulate) Volksrechte Initiativen Referenden Petitionen 31 2 Tätigkeiten der Direktionen 2.1 Finanzdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Baudirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Justiz- und Sicherheitsdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Bildungsdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Landwirtschafts- und Umweltdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Gesundheits- und Sozialdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Volkswirtschaftsdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Staatskanzlei Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund 137

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7 Inhaltsverzeichnis 7 3 Tabellenteil 3.1 Finanzdirektion Finanzverwaltung Steueramt Personalamt Baudirektion Direktionssekretariat Tiefbauamt Hochbauamt Amt für Raumentwicklung Justiz- und Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat Amt für Justiz Grundbuchamt Kantonspolizei Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Feuerwehrinspektorat Bildungsdirektion Direktionssekretariat Amt für Volksschulen und Sport Amt für Berufsbildung und Mittelschule Amt für Kultur Landwirtschafts- und Umweltdirektion Amt für Landwirtschaft Amt für Wald und Energie Amt für Umwelt Gesundheits- und Sozialdirektion Direktionssekretariat Sozialamt Volkswirtschaftsdirektion Arbeitsamt Betreibungs- und Konkursamt Handelsregisteramt Wirtschaftsförderung Staatskanzlei Kanzleisekretariat Staatskanzlei Parlamentsdienst 253

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9 1 Bericht des Regierungsrates über die Schwerpunkte der Geschäftsführung

10 1 Regierungsrat Rechenschaftsbericht 2012 Vorbemerkungen / Aktuelle Rahmenbedingungen 1.1 Vorbemerkungen 1.2 Aktuelle Rahmenbedingungen Der Rechenschaftsbericht des Regierungsrates, der gemäss Art. 61 Ziff. 12 der Kantonsverfassung jährlich dem Landrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist, stellt eine rückblickende Auflistung der Tätigkeiten der kantonalen Verwaltung über den Zeitraum von einem Jahr dar. Er ist für die Legislative ein Instrument, um eine der wichtigsten Aufgaben, die Aufsichtsfunktion, wahrnehmen zu können. Gemäss Art. 2 Abs. 3 des Regierungsratsgesetzes (NG 152.1) informiert der Regierungsrat den Landrat mit dem Rechenschaftsbericht über den Stand der Realisierung des Legislaturprogramms. Hinweise auf die aktuellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen sowie zur interkantonalen Zusammenarbeit bilden den Einstieg in den ersten Teil des Rechenschaftsberichtes. Unter Berücksichtigung der Gliederung der Vision und des Leitbildes des Kantons vom Juni 2003, «Das Schlüsselerlebnis», informiert der Regierungsrat in konzentrierter Form über die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit des vergangenen Jahres. Dabei wird auch über den Stand der Umsetzung des Legislaturprogramms sowie über die Realisierung der Jahresziele der Direktionen und der Staatskanzlei berichtet. Der Regierungsrat richtet sich dabei an die Schlüsselerlebnisse gemäss der vorerwähnten Vision und den Leitbildern «Schlüssel zur Natur», «Schlüssel zur Arbeit», «Schlüssel zum zu Hause» und «Schlüssel zur Kultur». Die parlamentarischen Vorstösse werden ebenfalls unter diesem Kapitel abgebildet. Im zweiten Teil wird über die Tätigkeit der Direktionen und der Staatskanzlei informiert. Eingeleitet wird die Berichterstattung jeweils mit einem Funktionsbeschrieb und einer Übersicht der Personalsituation. Es folgen tabellarisch die Darstellung der Jahresziele der Direktion und der Stand der Umsetzung. Anschliessend werden die Tätigkeiten der Ämter aufgezeigt. Der Fokus ist dabei auf die Jahresziele und die Kernanliegen gerichtet. Mit einem Hinweis auf die Vernehmlassungen an den Bund wird die Berichterstattung abgeschlossen. Im dritten Teil enthält der Rechenschaftsbericht die tabellarische und grafische Darstellung der wichtigsten statistischen Kennwerte Politik Gemäss den Wirtschaftsprognosen wurde für das Jahr 2012 eine Stagnation der Schweizer Wirtschaft erwartet. Man ging davon aus, dass der private und staatliche Konsum sowie die Bauinvestitionen sich stützend auf das Bruttoinlandprodukt auswirken würden. Die Erholung des Arbeitsmarktes in den beiden Vorjahren hat sich auch im Berichtsjahr in unserem Kanton nochmals positiv entwickelt. Gemäss den Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO betrug im Jahresdurchschnitt die Anzahl der registrierten Arbeitslosen im Kanton Nidwalden 210 Personen (Vorjahr 208 Personen); dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 0.9 Prozent (Vorjahr 1.0 %). Diese positive Entwicklung ist im Kanton Nidwalden wiederum deutlich besser als im gesamtschweizerischen Durchschnitt von 2.9 Prozent. Es ist damit zu rechnen, dass der Arbeitsmarkt den Konsum im laufenden Jahr stützen wird. Nachdem die Arbeitslosenquote im Berichtsjahr gesamtschweizerisch wiederum die tiefste war, dürfte ein weiterer Rückgang kaum realistisch sein. Die Attraktivität des Kantons Nidwalden als Wohn- und Arbeitskanton soll weiterhin gefördert werden. Auf der Grundlage eines ausgeglichenen Gesamtergebnisses des Budgets soll die steuerliche Attraktivität des Kantons gewahrt werden. Mit dem in Bearbeitung stehenden Projekt der langfristigen Sicherung der zivilen Nutzung des Flugplatzes Buochs sollen wichtige bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue, zukunftsgerichtete Entwicklungen ermöglicht werden. Seit anfangs 2012 konnte nun die angestrebte Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern in Bezug auf die Schaffung einer gemeinsamen Spitalregion in einer ersten Phase realisiert werden: Das Kantonsspital Nidwalden und das Kantonsspital Luzern werden nun unter der Leitung von zwei personell identischen Spitalräten von einer gemeinsamen Geschäftsleitung zentral geführt.

11 Aktuelle Rahmenbedingungen Interkantonale Zusammenarbeit Die interkantonale Zusammenarbeit ist vielfältig. Sie erfolgt in unterschiedlichen Bereichen und in variablen Geometrien, wobei die Kooperation mit den Zentralschweizer Kantonen im Vordergrund steht. Wichtige Rahmenbedingungen stellen dabei das wirtschaftliche und finanzpolitische Umfeld dar, namentlich die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie der Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Statthalter Beat Villiger (ZG) übernahm 2012 turnusgemäss das Präsidium der Zentralschweizer Regierungskonferenz von Regierungsrat Hugo Kayser (NW). Zusammenarbeitsprojekte in der Zentralschweiz und Homepage 2012 wurden rund 45 Zusammenarbeitsprojekte bearbeitet, dies hauptsächlich unter der Führung der acht ständigen Zentralschweizer Direktorenkonferenzen. Neben Projekten behandelten die Direktorenkonferenzen insbesondere Tagesgeschäfte, koordinierten Einzelfragen und pflegten den Informationsaustausch. Die Homepage der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK), ist Arbeitsinstrument für Regierungsmitglieder, Parlamentsmitglieder und Verwaltungsangestellte, aber auch Informationsplattform für die Bürgerinnen und Bürger der Zentralschweiz. Der Einstieg erfolgt über folgende Portale: Organisation, Grundlagen, Projekte, Plenarversammlung, Trägerschaften, Kantone und Mitteilungen. Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) Auf den 1. Januar 2012 wechselte der Vorort turnusgemäss vom Kanton Nidwalden zum Kanton Zug. Unter dem neuen Präsidium von Landstatthalter Beat Villiger tagten die Zentralschweizer Kantonsregierungen und die assoziierten Regierungen von Zürich und Aargau am 24. Mai 2012 im Theater Casino Zug und am 23. November 2012 im Conference Center der Siemens in Zug. Am 14. November 2012 fand das vierte Treffen einer Zentralschweizer Regierungsdelegation mit den Zentralschweizer Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentariern statt. Zu den nachfolgenden drei Themen erarbeiteten die sechs Kantonsregierungen gemeinsam ihre Anliegen und stellten Forderungen: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI), Raumplanung und Sanierung Gotthard-Strassentunnel. Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) Alle sechs Zentralschweizer Kantonsparlamente beschlossen im Berichtsjahr den Beitritt zur neuen Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung. Diese wurde vorgängig unter der Federführung der Bildungsdirektoren erarbeitet. Die Vereinbarung trat auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Weiter leiteten die Bildungsdirektoren die Auflösung des Konkordats der Pädagogischen Hochschule Zentral schweiz (PHZ). Der Vorsitz der BKZ wechselte zu Beginn des Jahres 2012 von Regierungsrat Res Schmid (NW) zu Regierungsrat Stephan Schleiss (ZG). Die für die Kultur verantwortlichen Regierungsmitglieder der Vereinbarungskantone des interkantonalen Kulturlastenausgleichs nahmen 2012 die neuen Zusatzprotokolle Schwyz-Zürich und Schwyz-Luzern zustimmend zur Kenntnis. Sie beschlossen, die in den Zusatzprotokollen vorgesehenen Neuverhandlungen über die Reduktionen rechtzeitig, d.h. anfangs 2014, in Angriff zu nehmen. Die Stossrichtung lautet Vereinfachung und Vereinheitlichung der Reduktionen. Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz (ZBDK) Die seit 2010 von Regierungsrat Paul Federer (OW) geleitete Konferenz koordinierte in Sachen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative das weitere Vorgehen in den Zentralschweizer Kantonen. Die Zentralschweizer Baudirektoren unterstützten zudem die Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, welche am 3. März 2013 zur Abstimmung kam.

12 Aktuelle Rahmenbedingungen 12 Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz (ZFDK) Die ZFDK steuerte die Zusammenarbeit in den Bereichen Verwaltungsweiterbildung und Informatik. Zudem koordinierte die ZFDK Anfragen für kantonale Beiträge sowie in Themenbereichen wie Aufwand- bzw. Pauschalbesteuerung oder Strukturreformen bei den Pensionskassen. Seit 2007 steht die Konferenz unter dem Vorsitz von Regierungsrat Hans Wallimann (OW). Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz (ZGSDK) Die ZGSDK koordinierte im Berichtsjahr im Bereich Gesundheit und Soziales, behandelte Fragen der Spitalzusammenarbeit sowie der Ausbildung im Gesundheitswesen. Ihr oblag im Projekt Heim- und Betreuungswesen die Federführung. Das Projekt hat zum Ziel, für die vom Bund im Rahmen der NFA geforderten Behindertenkonzepte regionale Rahmenkonzepte zu erarbeiten wurde die Leitung der ZGSDK aufgeteilt. Im Berichtsjahr standen Regierungsrat Urs Hürlimann (ZG) dem Bereich Gesundheit und Regierungsrätin Manuela Weichelt (ZG) dem Bereich Soziales vor. Zentralschweizer Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) 2012 übernahm Regierungsrat Niklaus Bleiker (OW) das ZKöV-Präsidium. Sein Vorgänger, Landammann Matthias Michel (ZG), wurde zum Präsidenten der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) gewählt. Haupttraktandum der ZKöV waren die zukünftigen grösseren Bahnprojekte der Schweiz. Im Rahmen des Projektes Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur (FABI) setzten sich die sechs Zentralschweizer Kantone wiederholt gemeinsam für den Zimmerberg-Basistunnel II, den Tiefbahnhof Luzern und den neuen Axentunnel ein. Das Ziel ist, dass diese drei für die Region Zentralschweiz wichtigen Projekte in die Dringlichkeitsstufe 1 gelangen. Hierzu bildete die ZKöV eine Allianz mit den öv-regionen Zürich und Ostschweiz. Zentralschweizer Polizeidirektorinnenund -direktorenkonferenz (ZPDK) Regierungsrätin Esther Gasser Pfulg (OW) wurde im Berichtsjahr zur ZPDK-Präsidentin gewählt und trat damit die Nachfolge des Mitte 2012 aus der Schwyzer Regierung ausgeschiedenen Peter Reuteler an. Die Zentralschweizer Kantone starteten am 1. Januar 2012 unter der Federführung der Kantonspolizei Uri ein Pilotprojekt im Bereich der Begleitung von Sondertransporten und nahmen erste Zwischenauswertungen vor. Im Bereich der Einsatzleitzentralen wurde das Projekt GELZ Service weiter vorangetrieben. Schliesslich koordinierte die ZPDK in Fragen des WEF-Einsatzes, der Gewalt bei Sportveranstaltungen oder der 1.-August-Feier auf dem Rütli. Im Januar 2012 wurde die gemeinsam produzierte Broschüre «Stopp Häusliche Gewalt» in alle Haushaltungen aller Zentralschweizer Kantone verteilt. Zentralschweizer Umweltschutzdirektorenkonferenz (ZUDK) Die ZUDK unter der Leitung von Regierungsrat Heinz Tännler (ZG) engagierte sich im Berichtsjahr im internationalen Projekt imonitraf!, in dessen Kontext eine neue Strategie für eine nachhaltige Verkehrspolitik im Alpenraum entwickelt wird. Im Zusammenhang mit dem Zentralschweizer Umweltbaustelleninspektorat (ZUBI) stiess die ZUDK eine stärkere Zusammenarbeit mit den Gemeinden an. Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (ZVDK) Die ZVDK bereitete 2012 den Zentralschweizer Auftritt an der Internationalen Grünen Woche von anfangs Januar 2013 in Berlin vor. Sie delegierte zudem Regierungsrat Gerhard Odermatt (NW) in den Vorstand des Vereins 200 Jahre Gastfreundschaft Zentralschweiz. Mit diesem Projekt sollen die Gastfreundschaft in der Zentralschweiz verbessert und bei der Bevölkerung eine positive Haltung gegenüber dem Tourismus geschaffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt der ZVDK lag in der Steuerung der Interreg-Projekte mit Zentralschweizer Beteiligung. Der Schwyzer Regierungsrat Kurt Zibung stand im Berichtsjahr der ZVDK vor.

13 Schlüssel zur Natur Schlüssel zur Natur Raumordnung Agglomerationsprogramm Nidwalden Ende Dezember 2011 hat der Regierungsrat das Agglomerationsprogramm Nidwalden (AP NW) der zweiten Generation verabschiedet und dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zur Prüfung der Gesamtwirkung eingereicht. Die vom Bund in diesem Zusammenhang auf fachlicher Ebene gestellten Fragen zum AP NW beantwortete der Kanton im März 2012 fristgerecht. Parallel zum Prüfprozess des Bundes wurden im Berichtsjahr seitens der zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden die Planungen (Erarbeitung Vorprojekte, Sicherstellung Finanzierung etc.) für die Umsetzung der A-Massnahmen ab 2015 vorangetrieben. Als Träger des AP NW begleitet der Kanton die koordinierte Umsetzung des Agglomerationsprogramms. Dabei werden der Stand der Planung und die Realisierung der Massnahmen des AP NW mittels eines Planungs- und Umsetzungsprogramms periodisch ermittelt. In diesem Sinne fanden im Mai sowie im November 2012 bilaterale Gespräche zwischen der Baudirektion und den zuständigen Gemeindevertretern statt. Im Oktober 2012 unterzeichneten der Kanton Nidwalden und die Perimetergemeinden des AP NW (Beckenried, Buochs, Ennetbürgen, Ennetmoos, Oberdorf, Stansstad und Stans) wie auch Hergiswil (Agglomeration Luzern) die Zusammenarbeitsverträge. Die Zusammenarbeitsverträge regeln die Zusammenarbeit in den Bereichen Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsentwicklung und legen die Rechte und Pflichten der Partner (Kanton und Gemeinden) fest. Die Vertragsparteien erklären sich zudem bereit, die im AP NW enthaltenen Massnahmen gemäss den definierten Zielvorgaben umzusetzen, soweit dies in ihrer Kompetenz liegt. Im Hinblick auf eine allfällige Leistungsvereinbarung mit dem Bund ist damit eine wichtige Voraussetzung erfüllt und alle Perimetergemeinden haben sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Vorbehalt der planungs- und kreditrechtlichen Beschlüsse der zuständigen Organe erneut zur Einleitung und Durchführung der Massnahmen verpflichtet. Im Rahmen der Richtplananpassung im 2012 wurden sämtliche richtplanrelevanten Vorhaben und raumrelevanten Aussagen aus dem AP NW aufgenommen und zur Vorprüfung beim ARE eingereicht. Dies ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Umsetzung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme durch den Bund. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Agglomerationsprogramm Luzern der zweiten Generation im Juni 2012 zuhanden des Bundes verabschiedet und zur Prüfung eingereicht. Die von Seiten des Kantons Nidwalden im Rahmen der Mitwirkung geäusserten Änderungsanträge betreffend die Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm Nidwalden, insbesondere bezüglich der Gemeinde Hergiswil, sind dabei mehrheitlich berücksichtigt worden Geologisches Tiefenlager Wellenberg Mit Beginn der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager gab die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) am 20. Januar 2012 ihre Vorschläge zur Platzierung der Oberflächenanlagen der geologischen Tiefenlager sowie deren Erschliessung bekannt. In Wolfenschiessen ist ein Areal im Gebiet Hinter Ey, auf der rechten Talseite des Engelbergertals zwischen der Kantonsstrasse bzw. der Zentralbahn-Bahnlinie und der steil ansteigenden Flanke des Wellenbergs, vorgesehen. Zur Oberflächenanlage eines Tiefenlagers gehören Betriebs- und Administrationsgebäude, Anlagen zur Verpackung der Abfälle, Besucherzentrum, Nebengebäude, Zufahrten, Schienen- und Strassenanschlüsse. Bei der vorgeschlagenen Anlage würden die wesentlichen Betriebsanlagen untertägig in Kavernen im Fels angeordnet. Die Fläche in der Hinter Ey würde somit genügend Platz bieten für Administrationsgebäude, Besuchereinrichtungen, Eingangsschleuse und Parkplätze. Der Vorschlag der Nagra wurde an einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und anschliessend im Rahmen der Plattform Wellenberg und deren Fachgremi-

14 Schlüssel zur Natur 14 en diskutiert und beurteilt. Daneben wurden, gestützt auf einen von den Kantonen gemeinsam erarbeiteten Kriterienkatalog, von der Nagra alternative Standorte mit weniger Nutzungskonflikten gesucht. Für das Standortgebiet Wellenberg konnten so zwar drei potentielle Alternativstandorte eruiert werden, die aber alle ebenfalls mehrere Nutzungskonflikte aufweisen und aufgrund ihrer Lage als ungeeignet erscheinen. Nach der Aussprache einer Regierungsratsdelegation mit den Gemeinderäten der Gemeinden im Planungsperimeter (Wolfenschiessen, Dallenwil, Oberdorf und Engelberg / OW) im Herbst des Vorjahres erklärten diese Gemeinden anfangs Jahr ihre Bereitschaft, bei der regionalen Partizipation wieder mitzumachen. Entsprechend nahmen Vertreter aller Gemeinden in der Leitungsgruppe Einsitz, welche mit Beginn der Etappe 2 als Exekutivorgan das Startteam ablöste. Die Leitungsgruppe, bei der mit dem Direktionssekretär der Baudirektion auch ein Kantonsvertreter mitwirkt, traf sich im Jahr 2012 zu neun Sitzungen. Daneben wurden auch die Fachgruppen sozioökonomische-ökologische Wirkungsstudie (FG SÖW), die Fachgruppe Oberflächenanlagen (FG OFA) und die Fachgruppe Sicherheit (FG Si) etabliert, die sich ebenfalls zu mehreren Sitzungen trafen. Anfangs Juli wurde über den ersten Teil der sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW) informiert. Darin wurden die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Region untersucht. Für die Region Wellenberg wurden, da sie die einzige tourismusintensive Region unter den Standortregionen ist, starke negative Effekte auf die touristische Wertschöpfung konstatiert. Der Rückgang der Wertschöpfung in der Landwirtschaft wurde nur als gering eingestuft, und auch bezüglich Steuern und Abgeltungen wurde ein Rückgang prognostiziert. Bezüglich ökologischen und sozialen Auswirkungen laufen die Untersuchungen zurzeit noch Flugplatz Buochs Nachdem der Kanton die vom Bund zum Verkauf freigegebenen Flächen und Anlageteile auf dem Flugplatz Buochs aufgrund des fehlenden Verzichts der Korporationen auf ihre Vorkaufsrechte nicht gemäss Landratsbeschluss vom Juni 2010 erwerben konnte, hat der Regierungsrat im Jahr 2011 ein umfassendes Grundlagenpapier erarbeitet. Darin wurden die wesentlichen Punkte betreffend der künftigen Gestaltung und Nutzung des Flugplatzes, der Organisation des Flugbetriebs sowie der Eigentumsverhältnisse festgehalten. Im September 2011 beschloss der Regierungsrat, auf den Erwerb der Grundstücke durch den Kanton zu verzichten und stattdessen die im Grundlagenpapier vorgeschlagene Stossrichtung weiterzuverfolgen. Diese sieht vor, dass die Korporationen die Flächen und Anlageteile erwerben und dass die aviatische Nutzung des Flugplatzes mittels der erforderlichen Dienstbarkeiten zugunsten des Kantons langfristig gesichert wird. Basierend auf den im Grundlagenpapier aufgezeigten Lösungsansätzen wurde die Weiterbearbeitung des Projektes Flugplatz im Berichtsjahr, insbesondere in den Bereichen Grundeigentumsübertragung, Festlegung der flugplatzrelevanten Flächen, Situierung und Betrieb des Flugplatzes, Raumplanung, Erschliessung sowie Rechtsform der künftigen Betreibergesellschaft, vorangetrieben. In diesem Zusammenhang fanden 13 Projektausschusssitzungen statt. Zudem wurde im Bereich Nutzungsplanung im Rahmen von drei Workshops das Nutzungsprofil des zukünftigen Arbeitsgebiets Faden mit den betroffenen Grundeigentümern und Gemeinden diskutiert und konkretisiert. Der regierungsrätliche Projektausschuss und die Korporationen einigten sich Ende 2011 darauf, dass das vorgeschlagene Eigentümermodell «Grundeigentum für die Korporationen, Dienstbarkeiten für den Kanton» ein gangbarer und sinnvoller Weg sei und dass auf der Basis des Grundlagenpapiers und der entsprechenden Stellungnahme der Korporationen anfangs 2012 mit den eigentlichen Vertragsverhandlungen begonnen werden könne. Auf dieser Grundlage fanden zwischen anfangs Jahr und Ende August 2012 sechs Verhandlungsrunden zwischen dem Kanton und den Korporationen statt. Dabei konnten in verschiedenen Dossiers wesentliche Lösungen oder zumindest Annäherungen der Standpunkte, insbesondere betreffend Eigentümermodell, flugplatzre-

15 Schlüssel zur Natur 15 levanten Flächen, Situierung des Flugplatzes sowie erforderliche Dienstbarkeiten und Rechte, gefunden werden. Im Juli wurde von einer politischen Partei eine neue Variante unter der Bezeichnung Optima ins Spiel gebracht, die in der Folge bei verschiedenen Gruppierungen Unterstützung fand. Dem regierungsrätlichen Projektausschuss wurde sodann von politischer Seite deutlich signalisiert, dass das primäre Ziel die Sicherung des Flugplatzareals für den Kanton sei und alles Übrige später geregelt werden könne. Damit wurde das Ziel des Regierungsrates, bis Ende 2012 mit den Korporationen alle wesentlichen Punkte gemäss Agenda zu regeln und zeitgleich dem Direktkauf der Landflächen durch die Korporation zuzustimmen, unterlaufen. Nachdem die Korporationen die grundlegende Frage betreffend Situierung und Grösse des Flugplatzes im September 2012 wieder in Frage stellten, wurden die weiteren Verhandlungen und Abklärungen zunächst eingestellt. Eine grundsätzliche Neuorientierung bezüglich der Verhandlungsstrategie und des weiteren Vorgehens war notwendig. Im November 2012 beantragte der Regierungsrat dem Landrat, die frei werdenden Landflächen auf dem Flugplatz Buochs durch den Kanton unter der Wahrung der Vorkaufsrechte der Korporationen zu erwerben. Das Nidwaldner Parlament folgte indes dem landrätlichen Gegenantrag und ermächtigte den Regierungsrat, gegenüber der Armasuisse dem direkten Verkauf der frei werdenden Landflächen auf dem Militärflugplatz an die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans zuzustimmen und die Vereinbarung mit den Korporationen abzuschliessen. Armasuisse verlängerte in der Folge die Kaufoption bis Ende März 2013, so dass die entsprechenden Vertragsverhandlungen basierend auf dem Landratsentscheid sowie den Zielen der Armasuisse geführt werden können. Zur Sicherstellung eines zivilen Flugbetriebs auf dem Flugplatz Buochs müssen gesetzlich vorgeschriebene Investitionen dringend realisiert werden. Die vom Landrat im Juni 2010 beschlossenen Massnahmen betreffend Verbesserung der Sicherheit der Pisten und Rollwege sowie des Baus eines Towers konnten teilweise umgesetzt werden. So wurde auf dem Flugplatz Buochs im November 2012 der neue Tower in Betrieb genommen. Gleichzeitig mit dem Neubau des Kontrollturms wurden die Steuerung für die Barrieren und die Pistenbeleuchtung erneuert sowie die alte Wetterstation ersetzt. Damit konnte die Sicherheit auf dem Flugplatz entscheidend verbessert und die erste Etappe zur Modernisierung der Infrastruktur abgeschlossen werden. In einer weiteren Etappe gilt es, die Zugänge zu den Pisten und Rollwegen mittels Toren zu sichern. Diese Sicherheitsmassnahmen konnten aufgrund der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümer noch nicht umgesetzt werden Richtplanung Die letzte Teilrevision des kantonalen Richtplans wurde mit Beschluss des Bundesrates vom 18. Juni 2010 abgeschlossen. Die Begründung für die bereits im Jahr 2011 wieder eingeleitete Teilrevision des Richtplans beruht einerseits auf der Neuentwicklung des Agglomerationsprogramms Nidwalden im Jahre 2011 und andererseits auf der Fortschreibung des Richtplans aufgrund neuer Konzepte, Erkenntnisse und neuer gesetzlicher Bestimmungen. Das Agglomerationsprogramm stellt eine Gesamtsicht im Raum Nidwalden dar und stimmt die Bereiche Siedlung, Verkehr und Landschaft, über die Gemeindegrenzen hinweg, optimal aufeinander ab. Es schlägt Massnahmen vor, wie die raumrelevanten Themen effizient und wirksam gelöst werden können. Damit diese Aussagen und Massnahmen auch behördenverbindlich umgesetzt werden können, sind Anpassungen im kantonalen Richtplan notwendig. Unter der Federführung des Amts für Raumentwicklung wurde eine kantonsinterne Projektgruppe gebildet, welche die Überprüfung des Richtplans verwaltungsintern organisierte und koordinierte. Im aktuell geltenden Richtplan werden 128 Koordinationsaufgaben ausgewiesen. Mit der Teilrevision wurden folgende Änderungen vorgenommen: Gelöscht wurden 15 Koordinationsaufgaben. Von den neu insgesamt 136 Koordinationsaufgaben wurden deren 89 überarbeitet bzw. neu erstellt und den geänderten, räumlichen Gegebenheiten angepasst. Die Hauptkarte sowie zahlreiche Detailkarten wurden ebenfalls überarbeitet.

16 Schlüssel zur Natur 16 Die Teilrevision wurde beim Bund Mitte Jahr gemäss Raumplanungsverordnung zur Vorprüfung eingereicht. Im Jahr 2013 wird der Richtplan in die öffentliche Auflage bzw. in die öffentliche Mitwirkung geschickt Umwelt Naturgefahren Der Kanton Nidwalden ist im Jahre 2012 von grösseren Ereignissen verschont geblieben. Feuerwehreinsätze waren zur Bewältigung der Überschwemmungen des Dürrensees, von Murgängen am Murigraben sowie von Rutschungen bei der Parketti in Wolfenschiessen und an der Wiesenbergstrasse erforderlich. Gleichwohl führten lokale Ereignisse zu Schäden, die aber mit den normalen Mitteln bewältigt werden konnten. Ein Weststurm am 5. Januar 2012 und ein Föhnsturm am 29. April 2012 fällten Bäume im Umfang von rund 5000 m 3. Dies entspricht nahezu 20 Prozent einer Jahresnutzung. Das Holz konnte rechtzeitig entfernt und damit eine übermässige Vermehrung des Borkenkäfers verhindert werden. Eine lokale Rutschung verschüttete im Sommer die Wandfluhbergstrasse in Wolfenschiessen. Sie musste für einige Tage ganz und längere Zeit teilweise gesperrt werden. Für die sechs landwirtschaftlichen Ganzjahresbetriebe und die neun Alpen, welche über diese Strasse erschlossen werden, brachte dies erhebliche Einschränkungen mit sich. Betroffen war auch die Baustelle für das Kleinkraftwerk Buoholzbach des EWN. Im Rahmen des integralen Naturgefahrenmanagements konnten weitere Elemente zur Prävention realisiert werden. So wurde in allen Gemeinden die Pflege der Schutzwälder intensiv weitergeführt und in den Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Hergiswil in den laufenden Verbauungsprojekten weitere Etappen abgeschlossen. Entlang der Kantonsstrasse nach Wiesenberg wurden Hangsicherungen abgeschlossen und entlang der Bürgenstockstrasse Steinschlagschutznetze erstellt. Für Steinschlagereignisse in Emmetten, für Seehochstände in Beckenried und Hergiswil sowie für Wildbäche in Hergiswil wurde gemeinsam mit den Gemeindeführungsorganisationen eine Notfallplanung erarbeitet. Mit den Notfallplanungen werden auf der Basis von Gefahrenanalysen einheitliche und standardisierte Grundlagen für die Führungseinsätze geschaffen. Wald Im Rahmen der zweiten NFA-Periode hat der Regierungsrat mit dem Bundesamt für Umwelt eine Programmvereinbarung abgeschlossen. Darin sichert der Bund für die nächsten vier Jahre rund CHF 7 Mio. zu, damit die vereinbarten Waldleistungen erbracht werden können Energie Im April 2011 hat die Landwirtschafts- und Umweltdirektion das gemeinsam mit der Energiekommission erarbeitete Energieleitbild zu Handen des Regierungsrates verabschiedet. Die Folgen des Reaktorunfalls von Fukushima (Japan) im Frühjahr 2011 haben dann allerdings die Energiepolitik auf allen Ebenen neu ausgerichtet. So hat der Bund den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen hat der Regierungsrat im Juni 2012 entschieden, die Arbeiten am Energieleitbild einzustellen, bis die energiepolitischen Prozesse auf Bundesebene abgeschlossen sind Öffentlicher Verkehr Doppelspur Hergiswil Die Arbeiten am Vorprojekt für einen doppelspurigen Eisenbahntunnel in Hergiswil verliefen 2012 plangemäss. Im Juni legten die Planer für vier Varianten eines Tunnel lang die Machbarkeitsstudien vor. Das Steuerungsgremium wählte daraus zwei Varianten aus, für die noch Zusatzabklärungen zur Geologie, zur betrieblichen Machbarkeit in der Bauphase und zur Querung des Schluchenbachs erarbeitet wurden. Im September wurde dann

17 Schlüssel zur Natur 17 die definitive Variante ausgewählt, welche bis im Frühling 2013 zum Vorprojekt ausgearbeitet wird. Bereits im August war mit dem Vorprojekt für einen Tunnel kurz zwischen Hergiswil Matt und Hergiswil Bahnhof begonnen worden. Zusammen mit dem Auflageprojekt ergibt der Tunnel kurz eine alternative doppelspurige Tunnellösung in Hergiswil Strategie für den öffentlichen Verkehr Nach Vorliegen der Stellungnahmen aller Gemeinden und der Interessenvertretungen des öffentlichen Verkehrs zum Entwurf der öv-strategie wurde diese, wo angezeigt, ergänzt. Die angepasste Strategie wurde in der Folge allen Akteuren nochmals präsentiert und die Reaktionen dazu wurden schriftlich einverlangt. Die definitiv ausgearbeitete Strategie wurde im Dezember vom Regierungsrat verabschiedet und es wurden Abklärungen zur Umsetzung in Auftrag gegeben. Offen sind die Fragen, ob für die Umsetzung der öv-strategie eine Änderung des kantonalen Verkehrsgesetzes notwendig wird und wie die Schwellenwerte für die Kostendeckungsgrade und die minimale Nachfrage festzulegen sind. Weiter ist auch ein Controlling zur Strategie aufzuzeigen Fahrplan 2014 Aufgrund der zahlreichen Einsprachen gegen das Projekt einer Doppelspur der Zentralbahn zwischen Hergiswil Schlüssel und Hergiswil Matt wurde dieses Ende 2010 sistiert. Das ursprünglich geplante Fahrplankonzept 2014 (Vx) benötigt für seine vollständige Umsetzung diese Doppelspur. Aus diesem Grund wurden im Hinblick auf den Fahrplan 2014 verschiedene Varianten geprüft, wie Vx auch ohne die fehlende Doppelspur in Hergiswil gefahren werden kann. Die Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden konnten sich nicht auf eine gemeinsame Fahrplanvariante einigen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) verfügte in der Folge, dass die Variante Vx ohne Halt an der Haltestelle Matt in Hergiswil umzusetzen sei. Der Regierungsrat legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, weil die von Nidwalden favorisierte Fahrplanvariante, welche weiterhin eine Bedienung der Haltestelle Matt im Halbstundentakt ermöglicht hätte, von den übrigen Bestellerkantonen abgelehnt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Oktober den Entscheid des BAV. Nach Abwägung der Chancen, die bevorzugte Variante durchsetzen zu können, und angesichts der knappen Zeit für die Detailplanung des Fahrplans 2014 verzichtete der Regierungsrat auf einen Weiterzug des Entscheids ans Bundesgericht Gesamterschliessung des Gebiets Wiesenberg / Wirzweli Nach Vorliegen einer von externen Fachleuten erstellten Studie zur Erschliessung des Gebiets Wirzweli / Wiesenberg wurde anlässlich von zwei Diskussionsrunden mit allen betroffenen Akteuren eine mehrheitsfähige Lösung erarbeitet. Der Regierungsrat nahm Mitte Jahr vom definitiven Erschliessungskonzept Kenntnis und gab den Auftrag, einen Landratsbeschluss dazu vorzubereiten. Vorgesehen sind die Instandstellung der Wiesenbergstrasse und die Beibehaltung der Abgeltungen für die Luftseilbahn Dallenwil-Wirzweli sowie neu Betriebsbeiträge an die Wiesenbergbahn. Da die Strasse nicht wintersicher ausgebaut wird, ist die ganzjährige Erschliessung durch die Luftseilbahnen sichergestellt. Die Luftseilbahnen werden verpflichtet, künftig enger zusammenzuarbeiten, um dadurch Kosten zu reduzieren. Im Dezember stimmte der Landrat dem Antrag des Regierungsrates mit einer kleinen Ergänzung zu und fällte damit den Grundsatzentscheid zur langfristigen Erschliessung des Gebiets Wirzweli / Wiesenberg.

18 Schlüssel zur Natur Tiefbahnhof Luzern Nachdem die technische Machbarkeit für einen Tiefbahnhof Luzern nachgewiesen worden war, wurden die Arbeiten am Vorprojekt weitergeführt. Der Kantonsingenieur vertritt dabei Nidwalden im Begleitgremium zum Tiefbahnhof Luzern. Im Hinblick auf die Debatte von FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) im eidgenössischen Parlament wurde zielgerichtetes Lobbying für den Tiefbahnhof gemacht. Dabei stand die Aussage im Zentrum, dass der Tiefbahnhof in einem ersten Schritt als Kopfbahnhof erstellt wird und dann zu einem Durchgangsbahnhof erweitert werden kann. Diese Etappierbarkeit hin zu einer Nutzensteigerung für den ganzen Knoten Luzern dürfte in der Diskussion um die Mittel von FABI wichtig sein Infrastruktur Infrastrukturprojekte und Landwirtschaft im Engelbergertal Im Engelbergertal stehen bekanntlich verschiedene Infrastrukturprojekte an (Hochwasserschutz Engelbergeraa, Sanierung Bahnübergänge der Zentralbahn, Ausgleichsbecken des EWN zur Schwall-Sunk-Sanierung). Gleichzeitig war vorgesehen, zur Verbesserung der Bewirtschaftungssituation eine moderne Melioration durchzuführen. Dabei zeigte sich, dass es für das Gelingen der Infrastrukturprojekte bzw. des projektübergreifenden Teilprojektes «moderne Melioration» von grosser Wichtigkeit ist, dass der Kanton über Land verfügen kann, welches allenfalls als Realersatz eingebracht werden könnte. Der Regierungsrat beantragte deshalb beim Landrat einen Rahmenkredit von CHF 3 Mio. für den vorsorglichen Landerwerb im Zusammenhang mit den Infrastrukturprojekten im Engelbergertal. Am 28. März 2012 bewilligte der Landrat diesen Kredit. Bereits im Juni konnte die Liegenschaft Wisstürli in Oberdorf im Halte von Hektaren erworben werden. Im Mai gab der Regierungsrat eine Absichtserklärung zur finanziellen Beteiligung des Kantons an der modernen Melioration ab. Er erklärte sich bereit, dem Landrat nach der Gründung einer Flurgenossenschaft zur Durchführung der modernen Melioration einen Projektierungskredit von 40 Prozent der Gesamtkosten zu unterbreiten. Auch die Gemeindeversammlung der Gemeinde Wolfenschiessen sicherte anfangs Juni dem Projekt einen Gemeindebeitrag von 10 Prozent zu. Am 20. Juni 2012 fand in Wolfenschiessen die Gründungsversammlung einer Flurgenossenschaft zur Durchführung einer modernen Melioration statt. Die Mehrheit der 92 Grundeigentümer lehnte die Gründung einer Flurgenossenschaft ab. Das Abstimmungsresultat lautete 52.5 Prozent Nein zu 47.5 Prozent Ja. Skeptisch zeigten sich die Grundeigentümer vor allem bezüglich einer Neuzuteilung der Flächen. Das Projekt einer modernen Melioration wurde nach diesem Entscheid nicht weiterverfolgt. Ohne moderne Melioration müssen nun die für die Realisierung der Projekte nötigen Landflächen einzelfallweise erworben werden. Dadurch wird es schwieriger, für die am stärksten betroffenen Grundeigentümer sinnvolles Realersatzland zu beschaffen. Hingegen wurde trotz des negativen Entscheides zur modernen Melioration die Revision des Flurgenossenschaftsgesetzes weiter vorangetrieben. Die externe Vernehmlassung wurde durchgeführt und ausgewertet. Am 19. Dezember 2012 verabschiedete der Landrat das neue Flurgenossenschaftsgesetz. Damit bestehen nun zeitgemässe gesetzliche Grundlagen für Flurgenossenschaften Netzergänzung Stans West / Bahnhaltestelle Bitzi Die Planungsarbeiten für die Netzergänzung befassten sich hauptsächlich mit der städtebaulichen Einbettung der Linienführung in den Entwicklungsschwerpunkt Stans West. Weiter wurden Untersuchungen des Baugrunds für die Dimensionierung der Strasse und deren Lage unter Terrain ausgeführt. Neben der Netzergänzung wurde auch die Planung der Bahninfrastruktur auf-

19 Schlüssel zur Natur / Schlüssel zur Arbeit 19 genommen. Dabei werden die S-Bahn-Haltestelle Bitzi, die Querung der Strasse und ein künftiger Doppelspurausbau im Raum Stans West geplant. Eine gleichzeitige Planung von Schiene und Strasse ist notwendig, um die Abhängigkeiten frühzeitig erkennen und planerisch lösen zu können und so keine untergehenden Werte zu schaffen. 1.4 Schlüssel zur Arbeit Finanzen Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Gesamtergebnis von CHF ab. Das Budget 2012 rechnete unter Einbezug der bewilligten Nachtragskredite mit einem Minus von CHF Der betriebliche Aufwand von CHF 323 Mio. blieb leicht unter dem Budget. Der betriebliche Ertrag konnte gegenüber dem Budget leicht erhöht werden. Dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von CHF 19.6 Mio. steht ein Finanzergebnis von CHF 14.3 Mio. gegenüber. Das operative Ergebnis verbesserte sich gegenüber dem Budget 2012 inklusive Nachtragskredite um CHF und weist einen Verlust von CHF 5.2 Mio. aus. Die Investitionsrechnung weist bei Bruttoinvestitionen von rund CHF 34.1 Mio. eine Nettoinvestition von CHF 22.3 Mio. aus. Im Budget 2012 inklusive Nachtragskredite waren Investitionen von CHF 28.4 Mio. vorgesehen. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt in der Rechnung CHF 10.2 Mio. Im Budget 2012 inklusive Nachtragskredite wurde mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 30 Mio. gerechnet. Die Verbesserung ist vor allem auf die um CHF 10.4 Mio. reduzierten Entnahmen aus Vorfinanzierungen, die um CHF 4.2 Mio. tieferen Abschreibungen sowie die Abnahme der Nettoinvestitionen von CHF 6.1 Mio. zurückzuführen. Die Nettoschuld I erhöhte sich um CHF 16.7 Mio. auf neu CHF 28.4 Mio. Die Nettoschuld II wird nach wie vor als Nettovermögen ausgewiesen. Dieses reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 16.5 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 27.5 Prozent. Das Eigenkapital vermindert sich um CHF 12.7 Mio. auf CHF Mio., wovon CHF 53.4 Mio. für Vorfinanzierungen zweckgebunden sind. Der Gesamtertrag ohne interne Verrechnungen nimmt gegenüber dem Budget um CHF 2.9 Mio. oder 0.88 Prozent ab. Gegenüber dem Budget nehmen die direkten Steuern um CHF 2.8 Mio. zu. Wegen der geringeren Entnahme aus Vorfinanzierungen für die Ausfälle der Steuergesetzrevisionen um CHF 7 Mio. reduziert sich der Fiskalertrag um CHF 4.9 Mio. Der Transferertrag erhöht sich um CHF 2.4 Mio. Dank der nicht erwarteten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank verbessert sich das operative Ergebnis um CHF 3.4 Mio. Dadurch konnte auf die entsprechende Entnahme im ausserordentlichen Ertrag verzichtet werden. Der Gesamtaufwand ohne interne Verrechnungen nimmt gegenüber dem Budget um CHF 3.51 Mio. oder 1.06 Prozent ab. Der Personalaufwand verbessert sich um CHF 1.3 Mio. und der Transferaufwand um CHF 0.6 Mio. Der Sachaufwand erhöht sich um CHF 0.9 Mio. und die Einlagen in Fonds um CHF 1.1 Mio. Als Folge der geringeren Nettoinvestitionen reduzieren sich die Abschreibungen gegenüber dem Budget um rund CHF 4 Mio. Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 22.3 Mio. aus. Gegenüber dem Budget inklusive Nachtragskredite resultiert eine Abnahme von CHF 6.1 Mio. Vor allem in den Bereichen Wasserbau und Kantonsstrassen konnten Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden und führten zu tieferen Nettoinvestitionen von CHF 2.7 Mio. Beim vorsorglichen Landerwerb im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten im Engelbergertal betragen die Minderausgaben CHF 1.4 Mio. und für die Tieflegung und den Doppelspurausbau der Zentralbahn CHF 1.1 Mio. Die Beiträge und Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik fallen um CHF 0.93 Mio. geringer aus. Für Leistungen des Kantons an die Gemeinden für die bereits beschlossenen Steuergesetzrevisionen erfolgte zulasten des zweckgebundenen Eigenkapitals eine Entnahme von insgesamt CHF Mio. Im Jahr 2013 folgt die letzte Auszahlung zulasten des zweckgebundenen Eigenkapitals in der Höhe von CHF Mio.

20 Schlüssel zur Arbeit 20 Der Kanton Nidwalden weist aktuell eine gesunde Bilanz aus. Damit dies auch weiterhin der Fall sein wird, muss das Augenmerk auf den ungenügenden Selbstfinanzierungsgrad sowie die stetige Zunahme der Nettoschuld gelegt werden. Mit verschiedenen Massnahmen soll versucht werden, das Haushaltgleichgewicht zu erhalten und den Finanzierungsfehlbetrag zu verbessern. Das Budget 2013 rechnet dank weiteren Entnahmen aus Vorfinanzierungen mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die Nettoschuld I wird jedoch weiter zunehmen. Die Herausforderung für den Kanton stellt sich vor allem in den Folgejahren, da der Wegfall der Vorfinanzierungen zu verkraften ist und die Beiträge in den NFA höher ausfallen werden. In verschiedenen Bereichen, insbesondere im Bildungs- und Sozialwesen, im Gesundheitswesen sowie beim öffentlichen Verkehr, ist weiter mit stark wachsenden Ausgaben zu rechnen. Der Kanton weist sowohl als interessanter Unternehmensstandort als auch als beliebte Wohnregion weiterhin ein beachtliches Wachstumspotential auf, was sich mittelfristig wiederum in höheren Steuereinnahmen widerspiegeln sollte Wirtschaft Die durchschnittliche Arbeitslosenquote von 0.9 Prozent (2011: 1.0 %) blieb im Vergleich zum schweizerischen Schnitt von 2.9 Prozent (2011: 3.1 %) sehr tief. Somit bestätigt sich, dass es der Nidwaldner Wirtschaft nach wie vor gut geht. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich der im 2012 anhaltend starke Franken auf die verschiedenen Branchen und insbesondere auf die Exportwirtschaft auswirken wird. Die Jahresteuerung sank gegenüber dem Vorjahr auf neu 0.7 Prozent (2011: 0.2 %). Auch die Leerwohnungsziffer veränderte sich gegenüber dem Vorjahr nur minim auf neu 1.57 Prozent Landwirtschaft Mit Ausnahme des sehr kalten Februars herrschten im Jahr 2012 durchschnittliche Wetterverhältnisse. Dank sehr guten Erträgen im Futterbau konnten für den Winter 2012 / 2013 genügend Futtervorräte angelegt werden. Die Milchbauern und Schweinehalter litten auch im Jahre 2012 unter der schlechten Marktlage. Die Produktion stieg weiter an und drückte auf die Preise. Gemäss ersten Schätzungen des Schweizerischen Bauernverbandes verringerte sich das landwirtschaftliche Einkommen um 6.3 Prozent. Der Trend zu Fast Food (Schnellimbiss) und Convenience Food (vorverarbeitete Nahrungsmittel) hat negative Auswirkungen auf die Bauern als Rohstofflieferanten für die Lebensmittelindustrie. Es müssen laufend Anstrengungen unternommen werden, damit die Bereitschaft der Konsumenten vorhanden bleibt, einen Mehrpreis für die in der Schweiz produzierten Nahrungsmittel zu bezahlen. Am 19. Dezember 2012 hat der Landrat der Standesinitiative zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes zugestimmt. Im Berichtsjahr wurden die Grundlagen für die Gründung einer Flurgenossenschaft «Moderne Meliorationen Wolfenschiessen» erarbeitet und eine Gründungsversammlung vorbereitet. Am 20. Juni 2012 lehnten die Grundeigentümer die Gründung einer Flurgenossenschaft jedoch ab Arbeitsmarkt Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich in Europa und den USA in den letzten Jahren zu einer massiven Staatsschuldenkrise ausgeweitet. Die Verwerfungen im Jahr 2012 demonstrieren die Wichtigkeit von nachhaltig finanzierten öffentlichen Haushalten. Eine langfristig tragbare Finanzpolitik setzt dabei zumindest die Deckung der momentanen Ausgaben durch laufende Einnahmen voraus. Darüber hinaus bedingt sie zusätzlich auch die Tragbarkeit zukünftiger finanzieller Belastungen. Mit dem demografischen Wandel werden auf den

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