Warum wollen wir diesen beschwerlichen und aufwendigen Weg gehen?

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1 Inklusion scheint das Schlagwort des Jahres in der Ausbildung zu sein. Was bedeutet dieses Wort für uns? Alle Menschen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Dies gilt auch für ihre Berufsausbildung. Inklusion bedeutet, dass wir keinen Jugendlichen von der Ausbildung ausschließen, wenn er diese gerne machen möchte. An der Bergiusschule werden beispielsweise hörende und nichthörende Jugendliche gemeinsam unterrichtet und in ihrem Betrieb zusammen ausgebildet. Hier eine kurze Begriffsdefinition: Exklusion bedeutet einen Ausschluss aus dem System, eine Befreiung von der Schulpflicht, keine Möglichkeit auf einen anerkannten Schulabschluss oder eine Ausbildung/ Beschäftigung in der freien Wirtschaft. Integration bedeutet zwar eine Einbindung in das System Schule, jedoch werden Sonderwege beschritten, die speziell für diese Jugendlichen vorgesehen sind. Es werden eigene Klassen gebildet, die Ausbildung findet in Förderzentren statt (Fachpraktiker). Inklusion bedeutet eine Zugehörigkeit zum System. Das System muss an die individuellen Voraussetzungen jedes einzelnen angepasst werden. Ein flexibles System ermöglicht jedem Jugendlichen die Chance auf eine Ausbildung. Warum wollen wir diesen beschwerlichen und aufwendigen Weg gehen? - Weil jeder sein Leben selbst gestalten darf. - Weil jeder seinen Platz in der Gesellschaft findet. - Weil jeder gebraucht wird. - Weil jeder sich mit seinen Fähigkeiten einbringen kann und soll. 1

2 Die Grafik zeigt, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf, wie ihn das hessische Schulgesetz definiert, sehr vielfältig ist. Es gibt nicht nur die augenfälligen Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprechen und motorisch-körperliche Entwicklung, sondern auch viele Förderschwerpunkte, die nicht sofort sichtbar sind, vielleicht auch, weil sie nicht immer so schwer ausgeprägt sind. Bereits jetzt haben ca. 15% aller Schülerinnen und Schüler der Bergiusschule eine in der Schülerdatenbank hinterlegten Förderbedarf, sodass zumindest ein Förderschwerpunkt bekannt ist. Genauere Informationen würden aus der Schülerakte hervorgehen. Diese bleibt allerdings bei der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule. Es gibt keine Möglichkeit Informationen anzufordern oder Kopien zu erlangen. Die Akten können nur an der betreffenden Schule eingesehen werden. Ist der diagnostizierte Förderbedarf nicht in der digitalen Schülerdatenbank enthalten, hat die Berufsschule keine Information und somit auch keine Möglichkeit nachzufragen. Ein Beispiel: Als vor 4 Jahren die ersten nichthörenden Berufsschülerinnen zu uns kamen, waren in der Schülerdatenbank keine Informationen zu finden. Der Betrieb hatte uns dankenswerterweise im Vorfeld über den Förderschwerpunkt seiner Auszubildenden informiert, sodass wir als unterrichtende Kollegen nicht allzu überrascht wurden. Trotzdem war ein eine riesige Herausforderung, den Unterricht binnendifferenziert für diese Schülerinnen zu entwickeln. 2

3 Jeder Auszubildende hat das Recht auf eine individuelle Förderung, wenn wir wollen, dass Ausbildung gelingt. Das Schulgesetz regelt eine individuelle Förderung über den Nachteilsausgleich. Voraussetzung dafür ist es, den individuellen Förderbedarf zunächst festzustellen, um dann daraus Fördermaßnahmen und Unterstützung abzuleiten. Dies ist ein langwieriger Prozess, vor allem, wenn an der Berufsschule zunächst der Förderbedarf identifiziert und dann diagnostiziert werden muss (eine Anforderung, die in der Ausbildung von Lehrkräften an der Berufsschule gar nicht vorkommt). Die individuelle Förderung erfordert manchmal auch ein gewisses Maß an Kreativität, um den Anforderungen des einzelnen Auszubildenden gerecht zu werden, z.b. bei der Bereitstellung von Hilfsmittel oder der Vorbereitung von digitalen Arbeitsblättern. Nicht nur die Weitergabe von Informationen über den Förderbedarf an die Berufsschule erweist sich als holprig. Noch immer ist es schwierig, einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf über die Sekundarstufe 1 zu retten. In vielen Fällen (z.b. auch in der gymnasialen Oberstufe) wird der bis dahin zugestandene Nachteilsausgleich nicht mehr gewährt. Dies widerspricht dem Ansatz der Inklusion: Dauerhafte Einschränkungen verschwinden nicht mit der Versetzung in eine neue Klassenstufen. Es ist daher sinnvoll, die Förderung, die bereits in der vorherigen Schule festgeschrieben wurde, weiterzuführen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ausbildung und Schule notwendig. Nur im persönlichen Gespräch mit Auszubildenden und Ausbilder kann die Handlungsnotwendigkeit zu Tage gefördert werden. 3

4 Nachdem Schule und Ausbildung idealerweise den einzelnen Auszubildenden individuell gefördert und unterstützt haben, ihn vielleicht mit Arbeitsblättern und Anweisungen in besonders großer Schrift versorgt haben, steht am Ende eine zentrale Abschlussprüfung bei der IHK. Für viele Auszubildende, die bis dahin das Gefühl hatten gut mitzukommen, manchmal eine nicht zu nehmende Hürde. Hier würde ich mir mehr Flexibilität wünschen. Umfang und Inhalt der Ausbildung und der Abschlussprüfung sollte flexibel angepasst werden können. Die Lern- und Leistungsfähigkeit der Auszubildenden könnten durch Anerkennung verschiedener Ausbildungsphasen (z.b. Hygienemodul), zeitliche Streckung der Ausbildung und eine individuellere Unterstützung bei der Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Eine theorieverminderte Ausbildung zum Fachpraktiker kommt nur bei der Feststellung eines REHA-Falls zum Tragen, sodass dies keine angemessene Lösung ist. Die Bergiusschule kann Auszubildende und Ausbilder unterstützen. Zu unseren Möglichkeiten gehören: Feststellung des Förderbedarfs mit Hilfe von Abfragen und eigenen Tests (z.b. des Leseverstehens) Erstellung von Förderplänen mit Hilfe von Kooperationen mit Förderzentren, Betrieben & Eltern Entwicklung von Fördermöglichkeiten mit Hilfe technischer und pädagogischer Unterstützung Entwicklung von Unterrichtskonzepten mit Hilfe von Unterrichtsteams, Nutzung der vielfältigen Kompetenzen der Kollegen und gezielter Fortbildung 4

5 Es ist noch ein weiter Weg bis inklusive Ausbildung eine Selbstverständlichkeit ist. Neben den personellen Ressourcen ist auch die finanzielle und materielle Ausstattung von Schule verbesserungsfähig. Eine enge Kooperation zwischen Betrieb, IHK, Förderzentrum und Berufsschule kann aber auch jetzt schon zum Erfolg führen. Wir wünschen uns: - Die Bildung von multiprofessionellen Teams - Qualifizierung von Ausbilder*innen und Lehrer*innen um individuellen Förderbedarf des jeweiligen Jugendlichen erkennen und darauf eingehen zu können - Finanzielle Unterstützung bei der Ausgestaltung von Arbeitsplatz und Schule 5

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