Förderbereichsspezifische Angaben Haus-/Wärmeübergabestationen
|
|
- Agnes Dresdner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Antragstellerin: Vorhabensbezeichnung: Anlage zum Antrag vom: Förderbereichsspezifische Angaben Haus-/Wärmeübergabestationen (gem. Förderrichtlinie progres.nrw Programmbereich KWK vom ) 1. Vorhaben/Allgemeines - Durchführungszeitraum - Vergabeart Geplante Auftragsvergabe Geplanter Baubeginn Geplante Fertigstellung 2. Erklärungen Die Antragstellerin erklärt, dass sie die Richtlinie progres.nrw Programmbereich KWK vollständig zur Kenntnis genommen hat fabrikneue Investitionsgüter installiert werden, die im Rahmen der Zweckbindungsfrist im Eigentum der Antragstellerin verbleiben und zweckentsprechend verwendet werden es sich nicht um eine Reparatur- oder Ersatz(teil-)beschaffung, gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme handelt sie die geförderte(n) Anlage(n) über einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren - gerechnet vom Ablauf des Bewilligungszeitraums - zweckentsprechend nutzen wird. Wirkungslose und überdurchschnittlich ertragsschwache Anlage gelten als nicht zweckentsprechend genutzte Anlagen sie für die geplante Maßnahme keine sonstigen öffentlichen Fördermittel aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt hat und solche auch nicht beantragen wird die Gesamtförderung (auch unter Einbeziehung der Kumulierung mit anderen staatlichen Förderung, soweit sie nicht aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen stammen) die nach europäischen Beihilferegelungen maximal zulässige Grenze nicht überschreitet die geplante Maßnahme den Mindestvoraussetzungen der zurzeit gültigen Richtlinie zum Landesprogramm progres.nrw Programmbereich KWK entspricht und sie davon Kenntnis genommen hat, dass ein gegebenenfalls erteilter Zuwendungsbescheid widerrufen wird, Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:
2 wenn die Maßnahme die Mindestvoraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt sie davon Kenntnis genommen hat, dass sämtliche Unterlagen (einschließlich Anlagen) in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen übergehen; das heißt, sämtliche Antragsunterlagen werden nicht zurückgesandt und stehen auch für Veröffentlichungszwecke zur Verfügung die geplante Maßnahme keine bereits bestehende Nah-/Fernwärmeversorgung aus KWK- Anlagen verdrängt 2. Weitere Dokumente Detailliertes Angebot der Installationsfirma ist dem Antrag beigefügt wird nachgereicht Erklärung zum Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) s. unten ist dem Antrag mit ggf. erforderlichen Nachweisen beigefügt wird nachgereicht Erklärung des Energieversorgers s. unten ist dem Antrag beigefügt wird nachgereicht Bestätigung kein Unternehmen in Schwierigkeiten (Anlage 2 zu Punkt 5.9 des Antrages) ist dem Antrag beigefügt wird nachgereicht (Ort, Datum) (Unterschrift des/der rechtlichen Vertreter(s)) Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:
3 progres.nrw Programmbereich KWK Antragstellerin: Projektort: ERKLÄRUNG DES ENERGIEVERSORGERS Die bereitgestellte Wärme erfüllt die Anforderungen der Nr. 5.8 der zurzeit gültigen Richtlinie progres.nrw - Programmbereich KWK. Die/Der unter Nr. 1 genannte Antragsteller/-in bzw. der unter Nr. 2 genannte Projektort wird nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides innerhalb von 12 Monaten an die Wärmeversorgungstrasse angeschlossen. Die Wärmelieferung erfolgt nicht in einem Versorgungsgebiet mit Anschluss- oder Benutzungszwang. Bei der Maßnahme handelt es sich weder um Reparatur- noch um eine Ersatz(teil-)beschaffung. Anschrift des Energieversorgers Stempel des Energieversorgers Name Straße PLZ / Ort Unterschrift Datum: Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:
4 progres.nrw Programmbereich KWK Erklärung zum EEWärmeG 1 Projekt Haus-/Wärmeübergabestationen (HÜS) Antragstellerin Projektort Erklärung zum EEWärmeG 1. Der Projektort fällt nicht unter das EEWärmeG, weil es sich um einen Bestandsbau handelt (Bauantrag/Bauanzeige vor dem ) geeigneter Nachweis, z. B. Grundsteuerbescheid vor 2009, ist beizufügen Sonstiges: geeigneter Nachweis ist beizufügen 2. Erfüllung des EEWärmeG (nur bei Neubauten: Bauantrag/-anzeige ab dem ) Bitte beachten Sie, dass eine Förderung gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie progres.nrw Programmbereich KWK ausgeschlossen ist, wenn die geplante(n) Haus-/Wärmeübergabestation(en) der Erfüllung des EEWärmeG dienen! Die Verpflichtungen nach 3 Abs. 1 EEWärmeG wurden eingehalten durch: (nur maßgebende Nutzungen ausfüllen) 2.1 Solare Strahlungsenergie 0,03 m²/m² Nutzfläche (Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen) 0,04 m²/m² Nutzfläche (Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen) 15 % des Wärmeenergiebedarfs (Nichtwohngebäude) 2.2 Gasförmige Biomasse oder Flüssige Biomasse oder Feste Biomasse 2.3 Geothermie oder Umweltwärme 2.4 Abwärme mit Wärmepumpe oder Abwärme mit Raumlufttechnik-Anlage oder Abwärme mit anderer Anlage 1 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) vom (BGBl I S. 1658), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 1066) Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:
5 2.5 Kraft-Wärme-Kopplung (gemeint ist nicht der Wärmeerzeuger der beantragten HÜS!) Die Anlage wird durch die/den Antragsteller/-in selbst betrieben Die/Der Antragsteller/-in betreibt die Anlage nicht selbst Anlagenbetreiber (Name, Anschrift): 2.6 Maßnahmen zur Einsparung von Energie 2.7 Wärmenetze Beiliegende Erklärung des Architekten/Sachverständigen ist vorzulegen! 2.8 Entfall der Verpflichtungen nach 3 Abs. 1 EEWärmeG Die Pflicht, den Wärmeenergiebedarf durch anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien zu erbringen, entfällt nach 9 EEWärmeG, 1. weil ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach 7 EEWärmeG folgenden öffentlich-rechtlichen Pflichten widersprechen: folgende technische Unmöglichkeit besteht: 2. Es liegt eine Befreiung gemäß 9 Abs. 2 EEWärmeG vor jeweiliger Nachweis ist beizufügen Die/Der Antragstellerin erklärt rechtsverbindlich die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die erforderlichen Nachweise nach 10 EEWärmeG liegen der/dem Antragsteller/-in vor und können jederzeit bis zum Ende der im Zuwendungsbescheid genannten Aufbewahrungsfrist der Prüfbehörde vorgelegt werden. (Ort, Datum) (Unterschrift des/der rechtlichen Vertreter(s)) Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:
6 progres.nrw Programmbereich KWK Erklärung des Architekten/Sachverständigen zum EEWärmeG (nur im Fall von Nr. 2.7 vorzulegen) Projekt Haus-/Wärmeübergabestationen (HÜS) Antragstellerin Projektort Die geförderte Maßnahme dient nicht der Erfüllung des EEWärmeG, weil Die geförderte Maßnahme dient als Ersatzmaßnahme der Erfüllung des EEWärmeG in der derzeit gültigen Fassung: nach 7 Abs. 1 Nr. 3 - Fernwärme oder Fernkälte zu einem Anteil von % (Nachweis ist beizufügen). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Förderung ausgeschlossen ist! Anschrift des Architekten/Sachverständigen Stempel des Architekten/Sachverständigen Name Straße PLZ / Ort Unterschrift Datum: Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:
1. Antragstellerin. 2. Projektort. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach Dortmund.
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 Eingangsstempel 44025 Dortmund Antrag auf Gewährung einer Zuwendung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds
MehrAntrag auf Förderung einer Wärmeübergabestation
64.65.17.26- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 Eingangsstempel 44025 Dortmund Antrag auf Förderung einer Wärmeübergabestation Fördergegenstand Nr. 2.6 der Richtlinie für private
MehrAntrag auf Förderung einer Wärmeübergabestation / eines Hausanschlusses
Förderperiode 2015 64.65.15.26- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 Eingangsstempel 44025 Dortmund Antrag auf Förderung einer Wärmeübergabestation / eines Hausanschlusses Fördergegenstand
MehrAngaben zur Erfüllung des Erneuerbaren-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG)
Angaben zur Erfüllung des Erneuerbaren-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG) Aktenzeichen des dazugehörenden Bauantrages 1. Bauherr/Eigentümer Name, Vorname bzw. Firma (mit Ansprechpartner), Anschrift, Telefon
MehrAntrag auf Förderung einer Biomasseanlage
Förderperiode 2015 64.65.15.05- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel 1. Antragsteller/-in Antrag auf Förderung einer Biomasseanlage Fördergegenstand Nr.
MehrAntrag auf Förderung einer Biomasseanlage. Fördergegenstand Nr. 2.7 der Richtlinie für private Antragsteller / Antragstellerinnen
Förderperiode 28.02. bis 05.11.2013 64.65.13.05- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 102545 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung einer Biomasseanlage Fördergegenstand Nr. 2.7
MehrErsatzmaßnahmen gemäß 7 in Verbindung mit Anlage Nr. I, V bis VIII
Nachweis über die Pflichterfüllung nach 10 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen gemäß 7 in Verbindung mit Anlage Nr. I, V bis VIII A. Allgemeine Angaben zum/r Gebäudeeigentümer/in und zum Gebäude: Anschrift des/r
MehrFörderperiode bis Antrag auf Förderung einer thermischen Solaranlage. 1. Antragsteller/in. 2.
Förderperiode 28.02. bis 05.11.2013 64.65.13.08- Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 102545 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung einer thermischen Solaranlage
MehrAntrag auf Förderung einer Wärmeübergabestation
64.65.17.26- Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 Eingangsstempel 44025 Dortmund Antrag auf Förderung einer Wärmeübergabestation Fördergegenstand Nr. 2.6 der
MehrAntrag auf Förderung einer Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Fördergegenstand Nr. 2.1 der Richtlinie für private Antragsteller / innen
Förderperiode 28.02. bis 05.11.2013 64.65.13.19- Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 102545 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung einer Wohnungslüftungsanlage
Mehr59L Nachweis nach EEWärmeG 2009
BTS STATIK-Beschreibung - Bauteil: 59L Nachweis nach EEWärmeG 2009 Seite 1 59L Nachweis nach EEWärmeG 2009 (Stand: 16.12.2008) Das Programm erstellt den Nachweis der Nutzungspflicht nach 3 des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
MehrZweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,
MehrAntrag auf Förderung einer Photovoltaikanlage als Multiplikatoranlage
Förderperiode 2015 64.65.15.06- Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel 1. Antragsteller/-in Antrag auf Förderung einer Photovoltaikanlage
MehrGesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG. Ersatzmaßnahmen
Gesetz zur Förderung Erneuerbare Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Bauaufsicht
MehrAntrag auf Förderung einer Biomasseanlage
64.65.17.05- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel 1. Antragsteller/-in Antrag auf Förderung einer Biomasseanlage Fördergegenstand Nr. 2.7 der Richtlinie
MehrAntrag auf Förderung eines 3-Liter-Haus-Standards inklusive Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung innerhalb einer Klimaschutzsiedlung
Förderperiode 2016 04.02 bis 01.12.2016 64.65.16.28 - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung eines 3-Liter-Haus-Standards inklusive
MehrAntrag auf Förderung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
64.65.17.40- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Fördergegenstand Nr. 2.14 der Richtlinie
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten Regeln im Energieland Hessen Nutzungspflicht
MehrAntrag. auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung
LWL-Abteilung für Krankenhäuser und Gesundheitswesen Landesbetreuungsamt Aktenzeichen beim Landesbetreuungsamt: 65 97 50/2- (17) Datum: An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL-Abteilung für Krankenhäuser
MehrDas EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen. Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16.
Das EEWärmeG Erfüllung der Nutzungspflicht für Neubauten durch Ersatzmaßnahmen Messekongress ITAD-Stand Donnerstag, 16. September 2010 Ullrich Müller AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und
MehrAntrag. auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung
Datum: An den Landschaftsverband - Landesbetreuungsamt - Aktenzeichen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung gemäß der Richtlinie
MehrEEWärmeG 2009: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern:
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: : Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) 1 EnEG EnEV EEG
MehrAntrag auf Förderung einer thermischen Solaranlage
64.65.17.08- Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung einer thermischen Solaranlage Fördergegenstand Nr. 2.3
MehrErneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen Merkblatt zur Nachweisführung nach 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 2a sowie 10 EEWärmeG über das Vorliegen von Ausnahmen von den Verpflichtungen
MehrErneuerbare-Wärme-Gesetz. Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg. Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz Folie 1, 10.04.2008 Anwendungsbereich: Kernpunkte EWärmeG BW Wohngebäude Neubau und Bestand Pflichtanteil: 20
MehrErneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit in Kraft
i Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG seit 01.01.2009 in Kraft Welchen Zweck und welches Ziel hat das Gesetz? Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-
MehrAntrag auf Förderung einer/eines Wohnungslüftungsanlage/-geräts mit Wärmerückgewinnung
64.65.17.19- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung einer/eines Wohnungslüftungsanlage/-geräts mit Wärmerückgewinnung Fördergegenstand
MehrErneuerbaren-Energien-Wärmegesetz
Heilbronn, den 23.10.2014 Kurt Weissenbach, Vorstandsvorsitzender Modell Hohenlohe e.v. Tel. 0170/313 97 93 Mail: moho1@t-online.de Energiepolitische Ziele der Bundesregierung Senkung des Primärenergieverbrauchs
MehrDas Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen
Klimaschutz und Energie Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen Solarthermie Gasförmige Biomasse Die Bestimmungen in Kurzform Bei Neubauten besteht für die Bauherren eine Pflicht zur (zumindest
MehrErfahrungen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg
Berliner Energietage 2009 Fachgespräch EEWärmeG: Spielräume für Landesgesetze zum Klimaschutz Erfahrungen mit dem Baden-Württemberg Gregor Stephani Umweltministerium Baden-Württemberg Referatsleiter Grundsatzfragen
MehrAntrag auf Förderung eines Passivhaus-Standards inklusive Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
64.65.17.18- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung eines Passivhaus-Standards inklusive Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung außerhalb
MehrAntrag auf Förderung eines 3-Liter-Haus-Standards inklusive Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
64.65.17.36- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung eines 3-Liter-Haus-Standards inklusive Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung außerhalb
MehrAntrag auf Förderung einer Biomasseanlage
64.65.17.05- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel 1. Antragsteller/-in Antrag auf Förderung einer Biomasseanlage Fördergegenstand Nr. 2.7 der Richtlinie
Mehr(Wird von der Bezirksregierung Arnsberg ausgefüllt)
64.65.75-20 - (Wird von der Bezirksregierung Arnsberg ausgefüllt) Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW Goebenstraße 25 44135 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Gewährung einer
MehrEEWärmeG und MAP- Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
EEWärmeG und MAP- Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich Ruben Müller (MES) Ecologic Institute/ Berlin im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
MehrAntrag zum Merkblatt Elektromobilität in Kommunen
64.65.18.46- Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag zum Merkblatt Elektromobilität in Kommunen Baustein 1: Umsetzungsberatung
MehrGutachten. Prüfung des Vorliegens der Hocheffizienz der in das Fernwärmenetz Zentralnetz einspeisenden KWK - Anlagenteile (Bilanzdaten 2007 bis 2009)
Gutachten Prüfung des Vorliegens der Hocheffizienz der in das Fernwärmenetz Zentralnetz einspeisenden KWK - Anlagenteile (Bilanzdaten 2007 bis 2009) Im Auftrag der Stadtwerke Lemgo GmbH Leipzig, den 11.05.2010
MehrEnergiesparer NRW. Eine Auszeichnung für Ihr Haus.
. Eine Auszeichnung für Ihr Haus. Bitte senden Sie diesen Antrag mit den erforderlichen Anlagen an die Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 102545 44025 Dortmund Die
MehrDas Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s VNG Marco Kersting Operatives Marketing
Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s Marco Kersting Operatives Marketing Primärenergieverbrauch in Deutschland 0591 Erdgasverbrauch in Deutschland 0384c
MehrWärme-Energie für den Klimaschutz. Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben
Wärme-Energie für den Klimaschutz Kurzinformation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Neubauvorhaben Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, seit langem ist uns klar, dass fossile Brennstoffe,
MehrErneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Dr.-Ing. Dirk Gust/Dr. Andreas Neff Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Folie 1 EEWärmeG - Übersicht Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Gründe
MehrDieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis. Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen
Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen Netzwerktreffen Kälteenergie, 4. September 2013 Dr. Friederike Mechel,
MehrSatzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Landeshauptstadt Schwerin (Fernwärmesatzung)
Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Landeshauptstadt Schwerin (Fernwärmesatzung) Aufgrund der 5 und 15 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der derzeit
MehrA N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring
GEMEINDE UNTERFÖHRING A N T R A G auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring Hinweise zum Ausfüllen: Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
MehrAntrag auf Förderung eines Passivhaus-Standards inklusive Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
64.65.17.28- Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung eines Passivhaus-Standards inklusive Lüftungsanlage mit
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 80525 München In Sammelanschrift: An
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrAntrag auf Förderung einer oberflächennahen Bohrung / Kollektoranlage zur Nutzung von Erdwärme
64.65.17.20- Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 10 25 45 44025 Dortmund Eingangsstempel Antrag auf Förderung einer oberflächennahen Bohrung / Kollektoranlage zur Nutzung von Erdwärme Fördergegenstand
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe. Förderung einer anerkannten Schweißhundstation
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 17 - Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe (Projektförderung)
MehrEnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
MehrEnEV 2012 / Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl. staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme. Mai 2013
Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme Mai 2013 - Beschluss zur EnEV 2012 im Sept. 2009 Ziel : Verschärfung rfung um weitere 30 % zur EnEV
MehrF E R N W Ä R M E V E R S O R G U N G S S A T Z U N G
F E R N W Ä R M E V E R S O R G U N G S S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 13.12.2000 Bekannt gemacht: 20.12.2000 in Kraft getreten: 21.12.2000 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : Seite:
MehrErneuerbare-Wärme-Gesetz Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten Dr. Svea Wiehe Umweltministerium Baden-Württemberg Referat für Grundsatzfragen des Klimaschutzes und Recht Klimaschutz als Aufgabe für alle
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEWärmeG - Eckpunkte 2 Ziel: 14% erneuerbarer Wärme bis 2020 (derzeit: 6%). Mindestanteil
MehrAntrag auf Zulassung einer KWK-Anlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom (BGBl Teil I, S. 1092)
Seite 1 Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19.03.2002 (BGBl Teil I, S. 1092) An das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) -Referat 437- Postfach
MehrEnergietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller
Energietag Winnenden Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Erik Fischer www.kurz-fischer.de Warum Energiesparen? Energieeffizienz zur Ressourcenschonung
MehrFernwärmesatzung der Stadt Nordhausen
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 8.4 S.1 Fernwärmesatzung der Stadt Nordhausen vom 19. Oktober 2010 Präambel Aufgrund der 2 Abs. 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) Inhaltsübersicht
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Teil 1. Allgemeine
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 17 - Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe (Projektförderung)
MehrFernwärmesatzung der Stadt Ilmenau
Fernwärmesatzung der Stadt Ilmenau vom 25. Oktober 2013 Aufgrund 2 Abs. 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg Seite 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg zur Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung
MehrFernwärmesatzung der Stadt Gotha
Fernwärmesatzung der Stadt Gotha Aufgrund der 19 I, 20 II Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung
MehrDas EEG und Fördermittel: Rahmenbedingungen für die tiefe Geothermie
Das EEG und Fördermittel: Rahmenbedingungen für die tiefe Geothermie Cornelia Viertl Referentin Referat KI III 2: Solarenergie, Biomasse, Geothermie, Markteinführung Erneuerbare Energien Bundesministerium
MehrDer Antrag ist einzureichen bei der
Eingang: Antrag auf Erteilung weiterer Ausfertigungen / beglaubigten Kopien für die bestehende Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Abs. 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) Nr.
MehrSatzung der Stadt Schleswig über die Fernwärmeversorgung
Satzung der Stadt Schleswig über die Fernwärmeversorgung Aufgrund des 4 Absatz 1 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GOSH) vom 23. Juli 1996 (GVOBl. S. 529) wird nach Beschlussfassung
Mehr59014 Hamm. und. Stadt Hamm. Anschrift. Telefon. . Eigentümer/in. Erbbaubere. chtigte/ r. Mieter. Mietergeme.
Eingangsdatum (Stadt Hamm) Antrags-Nr. (Stadt Hamm) Stadt Hamm Stadtplanungsamt Postfach 2449 59014 Hamm Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung von Fassaden, Dächern, Innenhöfen und Freiflächen
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)
Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in
MehrErneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab 01.01.2009 EEWärmeG Erneuerbare Energien sind seit dem 01.01.2009 Pflicht für die Wärmeversorgung im Neubau. EEWärmeG Gilt seit 01.01.2009 in ganz Deutschland
MehrFernwärmesatzung der Stadt Haldensleben Seite 1
Fernwärmesatzung der Stadt Haldensleben Seite 1 Stadt Haldensleben Die Bürgermeisterin Satzung der Stadt Haldensleben über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung
Mehrprogres.nrw Markteinführung 2017
progres.nrw Markteinführung 2017 Anlage zur Richtlinie Nr. Ü B E R S I C H T Weitere e 2.1 Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung 2.1.1 zentrale Lüftungsanlagen 2.1.2 dezentrale Lüftungsanlagen
MehrSatzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Stadt Hagenow (Fernwärmesatzung)
Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Stadt Hagenow (Fernwärmesatzung) Aufgrund der 2, 5 und 15 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern vom 13. Juni 2011 (GVOBl. M-V
MehrSatzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Stadt Weil am Rhein (Fernwärmesatzung)
Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Stadt Weil am Rhein (Fernwärmesatzung) Aufgrund der 4, 11 und 142 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl.
MehrNachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der
MehrErneuerbare-Wärme-Gesetz Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Erneuerbare-Wärme-Gesetz Dr. Albrecht Rittman Folie 1, 10.03.2008 Klimaschutz als Aufgaben für alle Erneuerbare-Wärme-Gesetz Weltweite
MehrFörderungsantrag zum Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs in der Stadt Lingen (Ems)
Förderungsantrag zum Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs in der Stadt Lingen (Ems) 1. Angaben zur Antragstellerin/ zum Antragsteller Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Fax Email
Mehrprogres.nrw Programm für rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw Edgar Heisler Dezernat 64
progres.nrw Programm für rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw Edgar Heisler Dezernat 64 Weltklimarat vom 02.11.2014: Temperaturanstieg bei ungebremstem CO2-Ausstoss
MehrAntrag. Fassaden- und Hofflächenprogramm. Stadt Hamm Stadtplanungsamt Postfach Hamm
Eingangsdatum (Stadt Hamm) Antrags-Nr. (Stadt Hamm) Gefördert durch: Stadt Hamm Stadtplanungsamt Postfach 2449 59014 Hamm Fassaden- und Hofflächenprogramm Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung
MehrAusfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung
Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung HINWEIS: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, d. h. vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages in Bezug auf die zu
MehrAnsätze zur Ausgestaltung des Ordnungsrechts in Thüringen
Ansätze zur Ausgestaltung des Ordnungsrechts in Thüringen Thüringer Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - ein Entwurf - Dr. habil. Martin Gude Abteilungsleiter Energiepolitik, Technologie- und Forschungsförderung
MehrAntrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zum Wohl der Stadt Bergen auf Rügen.
Anlage 1 Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zum Wohl der Stadt Bergen auf Rügen Stadt Bergen auf Rügen Die Bürgermeisterin Markt 5/6 18528 Bergen auf Rügen Antragstermin:
MehrDeckblatt Nachweis des Eigentümers nach 20 EWärmeG
Deckblatt Seite 1 von 1 Hinweis: Diese Vorlage dient der Nachweisführung und ist der unteren Baurechtsbehörde spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage vorzulegen. Dieses Deckblatt
MehrTrägerunterlagen (zweifach 1 ) zur Beantragung einer Zuwendung (= Antrag des Trägers/ Tagesmutter bzw. Tagesvater oder Erziehungsberechtigte/r)
Adressat Anlage 2 zum Antrag des Jugendamtes Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren An das Jugendamt Antragsfrist
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Stadtverwaltung Hohen Neuendorf Anlage 1 Oranienburger Straße 2 16540 Hohen Neuendorf Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für einen Sachkostenzuschuss gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie der Stadt Hohen Neuendorf
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrJustizministerium Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassung, Recht, wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Kirchenangelegenheiten, Normprüfung
1 Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassung, Recht, wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Kirchenangelegenheiten, Normprüfung und Stiftungswesen Puschkinstraße 19-21 19055 Schwerin ANTRAG
MehrAntrag. An das Versorgungsamt. Dortmund/Köln
Stand: 05.03.2004 Antrag betriebliche Berufsausbildung im Verbund Anlage 1 An das Versorgungsamt Dortmund/Köln Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
MehrAntrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch)
Name, Anschrift des Antragstellers/der Antragstellerin Kreis Pinneberg Postfach 25392 Elmshorn Kreis Pinneberg Der Landrat Fachdienst Jugend Aufsicht für Kindertageseinrichtungen Kurt-Wagener-Str.11 25337
MehrAntrag auf Aufhebung des Status von umweltsensiblem Dauergrünland und/oder Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Nutzung
Niedersachsen Bremen Antragsteller/in: Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Wohnort Registriernummer Telefon / FAX E-Mail Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bewilligungsstelle Postfach / Straße, Nr. Eingangsstempel
MehrSolarthermie - Gesetzliche Vorgaben
Die Sonne nutzen Solarthermie für Heizung und Warmwasser" Solarthermie - Gesetzliche Vorgaben Dipl. Ing. Britta Neumann Stadt Freiburg Seite 1 Baurechtliche Aspekte Anlagen zur photovoltaischen und thermischen
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anschrift der Bewilligungsbehörde: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Referat 305 Domplatz 2-4 39104 Magdeburg Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt 1
MehrDas Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten Dr. Svea Wiehe Umweltministerium Baden-Württemberg Referat für Grundsatzfragen des Klimaschutzes und Recht Klimaschutz als Aufgabe für alle
MehrKreis Siegen-Wittgenstein Sozialamt Sachgebiet 50.4 Bismarckstraße Siegen Telefon: Telefax:
Kreis Siegen-Wittgenstein Sozialamt Sachgebiet 50.4 Bismarckstraße 45 57076 Siegen Telefon: 0271 333-2726 Telefax: 0271 333-292725 Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach 12 Alten-
MehrEnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe. Förderung einer anerkannten Schweißhundstation
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 17 - Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe (Projektförderung)
Mehr_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt)
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister HOF Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b.
MehrErneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen Merkblatt zur Nachweisführung nach 10 der novellierten Fassung des EEWärmeG vom Mai 2011 bei Nutzung von Geothermie und Umweltwärme in nicht
MehrAnhang 1. Formblatt Antragsformular
Anhang 1 Formblatt Antragsformular zum Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Mechanischen Sicherungseinrichtungen Stand: August 2008 Sachliche Zuständigkeit für die Durchführung
Mehr