Förderbereichsspezifische Angaben Haus-/Wärmeübergabestationen

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1 Antragstellerin: Vorhabensbezeichnung: Anlage zum Antrag vom: Förderbereichsspezifische Angaben Haus-/Wärmeübergabestationen (gem. Förderrichtlinie progres.nrw Programmbereich KWK vom ) 1. Vorhaben/Allgemeines - Durchführungszeitraum - Vergabeart Geplante Auftragsvergabe Geplanter Baubeginn Geplante Fertigstellung 2. Erklärungen Die Antragstellerin erklärt, dass sie die Richtlinie progres.nrw Programmbereich KWK vollständig zur Kenntnis genommen hat fabrikneue Investitionsgüter installiert werden, die im Rahmen der Zweckbindungsfrist im Eigentum der Antragstellerin verbleiben und zweckentsprechend verwendet werden es sich nicht um eine Reparatur- oder Ersatz(teil-)beschaffung, gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme handelt sie die geförderte(n) Anlage(n) über einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren - gerechnet vom Ablauf des Bewilligungszeitraums - zweckentsprechend nutzen wird. Wirkungslose und überdurchschnittlich ertragsschwache Anlage gelten als nicht zweckentsprechend genutzte Anlagen sie für die geplante Maßnahme keine sonstigen öffentlichen Fördermittel aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt hat und solche auch nicht beantragen wird die Gesamtförderung (auch unter Einbeziehung der Kumulierung mit anderen staatlichen Förderung, soweit sie nicht aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen stammen) die nach europäischen Beihilferegelungen maximal zulässige Grenze nicht überschreitet die geplante Maßnahme den Mindestvoraussetzungen der zurzeit gültigen Richtlinie zum Landesprogramm progres.nrw Programmbereich KWK entspricht und sie davon Kenntnis genommen hat, dass ein gegebenenfalls erteilter Zuwendungsbescheid widerrufen wird, Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:

2 wenn die Maßnahme die Mindestvoraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt sie davon Kenntnis genommen hat, dass sämtliche Unterlagen (einschließlich Anlagen) in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen übergehen; das heißt, sämtliche Antragsunterlagen werden nicht zurückgesandt und stehen auch für Veröffentlichungszwecke zur Verfügung die geplante Maßnahme keine bereits bestehende Nah-/Fernwärmeversorgung aus KWK- Anlagen verdrängt 2. Weitere Dokumente Detailliertes Angebot der Installationsfirma ist dem Antrag beigefügt wird nachgereicht Erklärung zum Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) s. unten ist dem Antrag mit ggf. erforderlichen Nachweisen beigefügt wird nachgereicht Erklärung des Energieversorgers s. unten ist dem Antrag beigefügt wird nachgereicht Bestätigung kein Unternehmen in Schwierigkeiten (Anlage 2 zu Punkt 5.9 des Antrages) ist dem Antrag beigefügt wird nachgereicht (Ort, Datum) (Unterschrift des/der rechtlichen Vertreter(s)) Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:

3 progres.nrw Programmbereich KWK Antragstellerin: Projektort: ERKLÄRUNG DES ENERGIEVERSORGERS Die bereitgestellte Wärme erfüllt die Anforderungen der Nr. 5.8 der zurzeit gültigen Richtlinie progres.nrw - Programmbereich KWK. Die/Der unter Nr. 1 genannte Antragsteller/-in bzw. der unter Nr. 2 genannte Projektort wird nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides innerhalb von 12 Monaten an die Wärmeversorgungstrasse angeschlossen. Die Wärmelieferung erfolgt nicht in einem Versorgungsgebiet mit Anschluss- oder Benutzungszwang. Bei der Maßnahme handelt es sich weder um Reparatur- noch um eine Ersatz(teil-)beschaffung. Anschrift des Energieversorgers Stempel des Energieversorgers Name Straße PLZ / Ort Unterschrift Datum: Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:

4 progres.nrw Programmbereich KWK Erklärung zum EEWärmeG 1 Projekt Haus-/Wärmeübergabestationen (HÜS) Antragstellerin Projektort Erklärung zum EEWärmeG 1. Der Projektort fällt nicht unter das EEWärmeG, weil es sich um einen Bestandsbau handelt (Bauantrag/Bauanzeige vor dem ) geeigneter Nachweis, z. B. Grundsteuerbescheid vor 2009, ist beizufügen Sonstiges: geeigneter Nachweis ist beizufügen 2. Erfüllung des EEWärmeG (nur bei Neubauten: Bauantrag/-anzeige ab dem ) Bitte beachten Sie, dass eine Förderung gemäß Nr. 4.5 der Richtlinie progres.nrw Programmbereich KWK ausgeschlossen ist, wenn die geplante(n) Haus-/Wärmeübergabestation(en) der Erfüllung des EEWärmeG dienen! Die Verpflichtungen nach 3 Abs. 1 EEWärmeG wurden eingehalten durch: (nur maßgebende Nutzungen ausfüllen) 2.1 Solare Strahlungsenergie 0,03 m²/m² Nutzfläche (Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen) 0,04 m²/m² Nutzfläche (Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen) 15 % des Wärmeenergiebedarfs (Nichtwohngebäude) 2.2 Gasförmige Biomasse oder Flüssige Biomasse oder Feste Biomasse 2.3 Geothermie oder Umweltwärme 2.4 Abwärme mit Wärmepumpe oder Abwärme mit Raumlufttechnik-Anlage oder Abwärme mit anderer Anlage 1 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) vom (BGBl I S. 1658), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 1066) Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:

5 2.5 Kraft-Wärme-Kopplung (gemeint ist nicht der Wärmeerzeuger der beantragten HÜS!) Die Anlage wird durch die/den Antragsteller/-in selbst betrieben Die/Der Antragsteller/-in betreibt die Anlage nicht selbst Anlagenbetreiber (Name, Anschrift): 2.6 Maßnahmen zur Einsparung von Energie 2.7 Wärmenetze Beiliegende Erklärung des Architekten/Sachverständigen ist vorzulegen! 2.8 Entfall der Verpflichtungen nach 3 Abs. 1 EEWärmeG Die Pflicht, den Wärmeenergiebedarf durch anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien zu erbringen, entfällt nach 9 EEWärmeG, 1. weil ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach 7 EEWärmeG folgenden öffentlich-rechtlichen Pflichten widersprechen: folgende technische Unmöglichkeit besteht: 2. Es liegt eine Befreiung gemäß 9 Abs. 2 EEWärmeG vor jeweiliger Nachweis ist beizufügen Die/Der Antragstellerin erklärt rechtsverbindlich die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die erforderlichen Nachweise nach 10 EEWärmeG liegen der/dem Antragsteller/-in vor und können jederzeit bis zum Ende der im Zuwendungsbescheid genannten Aufbewahrungsfrist der Prüfbehörde vorgelegt werden. (Ort, Datum) (Unterschrift des/der rechtlichen Vertreter(s)) Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:

6 progres.nrw Programmbereich KWK Erklärung des Architekten/Sachverständigen zum EEWärmeG (nur im Fall von Nr. 2.7 vorzulegen) Projekt Haus-/Wärmeübergabestationen (HÜS) Antragstellerin Projektort Die geförderte Maßnahme dient nicht der Erfüllung des EEWärmeG, weil Die geförderte Maßnahme dient als Ersatzmaßnahme der Erfüllung des EEWärmeG in der derzeit gültigen Fassung: nach 7 Abs. 1 Nr. 3 - Fernwärme oder Fernkälte zu einem Anteil von % (Nachweis ist beizufügen). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Förderung ausgeschlossen ist! Anschrift des Architekten/Sachverständigen Stempel des Architekten/Sachverständigen Name Straße PLZ / Ort Unterschrift Datum: Anlage 5.9 PB KWK HÜS/Stand:

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