Aussenbereichssatzung gem. 35 (6) Baugesetzbuch Beidseitig Mendener Straße. Begründung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aussenbereichssatzung gem. 35 (6) Baugesetzbuch Beidseitig Mendener Straße. Begründung"

Transkript

1 Anlage 3 Aussenbereichssatzung gem. 35 (6) Baugesetzbuch Beidseitig Mendener Straße Begründung -Entwurf- Stand: Bearbeitet vom FB 4 - Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt Gemeinde Wickede (Ruhr)

2 Inhalt 1. Anlass und Ziel der Planung Lage und räumlicher Geltungsbereich Planungsrecht Erschließung Umgebung des Satzungsgebietes / Schutzgebiete Zulässigkeitsbestimmungen für Vorhaben Kosten...9 2

3 1. Anlass und Ziel der Planung Die Gemeinde Wickede (Ruhr) plant den Erlass einer Satzung nach 35 (6) BauGB, um für einen bebauten Außenbereich südlich des Ortsteils Wickede an der Bundesstraße 63 gelegen weitere Wohnzwecken und kleinern Handwerks- und Gewerbebetrieben dienende Vorhaben im Wege der baulichen Nachverdichtung zu ermöglichen. B 63 Luftbild der für die Aussenbereichssatzung vorgesehenen Splittersiedlung in Wickede (Ruhr), Ortsteil Wimbern Anlass zur Aufstellung dieser Aussenbereichssatzung gab der Bauwunsch für ein Wohnhaus auf einem Grundstück im planungsrechtlichen Außenbereich in Wimbern. Da es sich nicht um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben handelte, richtete sich die Zulässigkeit dieses Vorhabens nach 35 (2) BauGB. Das Vorhaben widersprach der Darstellung im Flächennutzungsplan, für eine Anwendung des 35 (4) BauGB, der eine Bebauung trotz entgegenstehender öffentlicher Belange ermöglicht, gab es für diese Bebauung keine planungsrechtliche Grundlage. Gleichwohl kann eine leichte Nachverdichtung in diesem bereits bebauten Gebiet im Aussenbereich städtebaulich befürwortet werden. Die Nachverdichtung entspricht auch der Zielsetzung des Baugesetzbuches vom sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Zum Einen ist innerhalb des Geltungsbereiches der Aussenbereichssatzung eine Bebauung von einigem Gewicht vorhanden, die eine Geschlossenheit vermittelt und eine zusammengehörige Siedlungsstruktur bildet, selbst aber noch keinen ganzen Ortsteil darstellt. Dieser ist durch Wohnbebauung geprägt, der sich die vorhandene gewerbliche Nutzung unterordnet. Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist zwar vorhanden, prägt die bauliche Nutzung der Splittersiedlung jedoch nicht. Innerhalb dieses Siedlungsbereiches sind unbebaute Flächen vorhanden, die sich für eine Nachverdichtung eignen. Eine Erweiterung der Splittersiedlung über Ihre Grenzen hinaus, ist nicht vorgesehen. Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil soll nicht entstehen, die Satzung wird lediglich eine Lückenschließungsfunktion besitzen. Zum Anderen kann die örtliche Infrastruktur besser ausgenutzt werden. Da auch die Erschließung über die vorhandenen Straßen erfolgen kann und auch die Entwässerung über die vorhandene Kanalisation grundsätzlich möglich ist, bietet sich hier die städtebauliche Nachverdichtung an. 3

4 2. Lage und räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Aussenbereichssatzung liegt südlich der Ruhr und des Hauptortes Wickede sowie beiderseits der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden B63. Die Splittersiedlung befindet sich ca. 300 m von dem im Zusammenhang bebauten Hauptort Wickede entfernt. Abb. 1 Lage des Satzungsgebietes im Gemeindegebiet Auszug aus der Deutschen Grundkarte unmaßstäblich Die Außenbereichssatzung umfasst in der Gemarkung Wimbern, Flur 1 die Flurstücke 193, 196, 198, 199, 179 (teilweise), 286, 287, 288, 344, 346 (teilweise), 215, 392 (teilweise), 394 (teilweise), 396 (teilweise), 318 (teilweise), 319, 320, 326, 327, 335, 164, 305, 306, 401 (teilweise), 94 (teilweise), 25, sowie in der Gemarkung Echthausen, Flur 1 die Flurstücke 135, 136, 137, 139, 76. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Lageplan vom Planungsrecht Das Satzungsgebiet liegt im planungsrechtlichen Aussenbereich nach 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wickede (Ruhr) stellt das Satzungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Regionalplan Arnsberg stellt für das Satzungsgebiet Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereiche sowie eine Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr dar. Diese Darstellungen und die planungsrechtliche Beurteilung nach 35 BauGB werden sich durch den Erlass der Aussenbereichssatzung nicht ändern. 4

5 4. Erschließung Das Satzungsgebiet ist durch die B 63, die Straße Am Graben, die Ruhrstraße, den Schwarzer Weg sowie bereits vorhandene Grundstückszufahrten ausreichend für den Verkehr erschlossen. Eine neue Erschließung von Grundstücken über die Bundesstraße ist nicht möglich und im Satzungsgebiet nicht erforderlich. Die Herstellung neuer Erschließungsstraßen ist nicht vorgesehen. Nach 9 (1) Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) dürfen längs der Bundesfernstraßen Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 Meter bei Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Abb. 2 Anbauverbotszone und Grundstückszufahrten an der Bundesstraße Grundstückszufahrten Abb. 2 stellt schematisch diese Anbauverbotszone entlang der Bundesstraße dar. Durch die mittig durch das Satzungsgebiet verlaufende Bundesstraße wird das Gebiet in ein östliches und ein westliches Gebiet getrennt, in denen die Aussenbereichssatzung die Möglichkeit der baulichen Lückenschießung eröffnet. Da das Bauverbot nach FStrG generell gilt und von der Wirkung der Aussenbereichssatzung nicht berührt wird, ist eine Darstellung im Lageplan der Aussenbereichssatzung nicht erforderlich. 5

6 Die Abb. 3 stellt das vorhandene Kanalnetz im Planbereich dar. Die Errichtung neuer Ver- und Entsorgungsleitungen ist seitens der Gemeinde Wickede (Ruhr) nicht vorgesehen. Sofern ein direkter Kanalanschluss nicht möglich ist, ist dieser grundbuchrechtlich über angrenzende Grundstücke abzusichern. 5. Umgebung des Satzungsgebietes / Schutzgebiete Nordwestlich des Satzungsgebietes grenzt ein Überschwemmungsgebiet der Ruhr an die Siedlung heran (Abb. 4). Auf Grundlage des 76 Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) wird die Landesregierung zukünftig durch Rechtsverordnung innerhalb der Risikogebiete oder der nach 73 (5) Satz 2 Nr. 1 WHG 6

7 zugeordneten Gebiete mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ 100) und die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festsetzen. In einem so festgesetzten Überschwemmungsgebiet besteht ein faktisches Bauleitplanverbot. Gemäß 113 (4) Landeswassergesetz dürfen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten und in Gebieten nach 112 (4) neue Baugebiete in einem Verfahren nach dem Baugesetzbuch nicht ausgewiesen werden. Der in Abb. 4 dargestellte Bereich der HQ 100-Hochwasserzone wird zukünftig als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Auch soll durch die Aufstellung der Aussenbereichssatzung keine Vereinfachung der Zulassungsvoraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden in der Gefahrenzone des Hochwassers der Ruhr geschaffen werden. Um den Konflikt mit dem Überschwemmungsgebiet zu vermeiden und durch Hochwasser verursachte Schäden von vornhinein auszuschließen, endet der nordwestliche Geltungsbereich der Aussenbereichssatzung direkt vor dem Überschwemmungsgebiet. Abb. 4 Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte Ruhr. Szenario: HQ 100. Bezirksregierung Arnsberg. Kartenblatt 11/12 Innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung liegen keine Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz. Landschaftsschutzgebiete, ein Naturschutzgebiet sowie ein geschützter Landschaftsbestandteil grenzen zwar direkt an den Geltungsbereich heran, befinden sich aber nicht innerhalb der Splittersiedlung (Abb. 5). 7

8 Abb. 5 Schutzgebiete benachbart zum Satzungsgebiet Landschaftsschutzgebiet Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Geschützter Landschaftsbestandteil Da durch die Aussenbereichssatzung keine neuen Erschließungsanlagen geplant sind, vielmehr die vorhandne Infrastruktur besser ausgelastet werden wird und die Satzung lediglich die Lückenschließung in einem bereits durch Bebauung geprägten Bereich in Einzelfällen mit Wohnbauvorhaben und für kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe ermöglicht, lassen sich erhebliche Umweltauswirkungen nicht erkennen. 6. Zulässigkeitsbestimmungen für Vorhaben Durch eine Aussenbereichssatzung entsteht kein Bereich nach 34 BauGB. Für seine Zulässigkeit muss sich ein Bauvorhaben innerhalb der Aussenbereichssatzung nicht gemäß 34 BauGB einfügen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Gebäudestruktur und Gebäudekubatur im Satzungsgebiet wäre der Rahmen des Einfügens besonders weit zu fassen. Vor diesem Hintergrund ist für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Außenbereich ein maßvolles Einfügen der Neubauten in die Umgebung wichtig und eine kleinteilige Bebauung sicherzustellen. Daher sind nur Einzelhäuser in offener Bauweise mit höchstens zwei Geschossen zulässig. Darüber hinaus dürfen Wohngebäude in Anlehnung an den Außenbereichserlass aus dem Jahr 2006 maximal zwei Wohnungen umfassen. Um zusätzlicher Flächenversiegelung im Außenbereich entgegenzuwirken, sollen Garagen, überdachte Stellplätze und Nebengebäude möglichst in das Hauptgebäude integriert oder an dieses angebaut werden. Ansonsten sind sie in einer flächensparenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen. Nach 35 (6) BauGB kann der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben, kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Ausweitung der vereinfachten Zulässigkeitsvoraussetzungen auf kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe ist vor dem Hintergrund der vorhandenen gewerblichen Nutzungen sowie der 8

9 verkehrsgünstigen Lage an der Bundesstraße sinnvoll. Eine Begünstigung anderer Nutzungen ist gem. 35 (6) BauGB nicht möglich. 7. Kosten Für die Gemeinde Wickede (Ruhr) entstehen durch den Erlass der Aussenbereichssatzung keine Kosten. 9

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Markt Nandlstadt. Landkreis Freising. Außenbereichssatzung. Zulehen. gemäß 35 Abs. 6 BauGB

Markt Nandlstadt. Landkreis Freising. Außenbereichssatzung. Zulehen. gemäß 35 Abs. 6 BauGB Markt Nandlstadt - Außenbereichssatzung für den Gemeindeteil Zulehen, Seite 1 von 8 Markt Nandlstadt Landkreis Freising Außenbereichssatzung Zulehen gemäß 35 Abs. 6 BauGB Fassung vom 03.07.2014 Planer:

Mehr

Gemeinde Rövershagen Landkreis Rostock Land Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Rövershagen Landkreis Rostock Land Mecklenburg-Vorpommern Übersichtsplan M 1: 5 000 Gemeinde Rövershagen Landkreis Rostock Land Mecklenburg-Vorpommern Begründung zu der Außenbereichssatzung für den bebauten Bereich Niederhagen - Entwurf - Rövershagen, Dezember

Mehr

Mitterfels,

Mitterfels, Anlage zur Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Haselbach am 25. Juni 2014, zu TOP 5 AUFSTELLUNG Der Gemeinderat von Haselbach hat in seiner Sitzung am 22. April 2013 den Erlass einer Außenbereichssatzung

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH ABS. 6 BauGB FÜR DAS GEBIET "NÖRDLICH UND SÜDLICH DER KIELER STRASSE (L7) UND DER DORFSTRASSE, IM BEREICH DER ÖSTLICHEN GABELUNG 'KIELER STRASSEIDORFSTRASSE"'

Mehr

Begründung zur Satzung gem. 35 (6) BauGB Hoest

Begründung zur Satzung gem. 35 (6) BauGB Hoest Begründung zur Satzung gem. 35 (6) BauGB Hoest für das Teilgebiet Hoest, 1. Erweiterung Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung gemäß 3 (2) BauGB / Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand: Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen

Mehr

Bauen im Außenbereich nach 35 BauGB. Prof. Dr. Hilde Schröteler-von Brandt Planungsrecht /// WS 2016/17

Bauen im Außenbereich nach 35 BauGB. Prof. Dr. Hilde Schröteler-von Brandt Planungsrecht /// WS 2016/17 Bauen im Außenbereich nach 35 BauGB 35 Planungsgrundsatz: Freihalten des Außenbereiches vor baulicher Entwicklung - keine Verfestigung von Splittersiedlungen Zulässig sind privilegierte Vorhaben _ dieser

Mehr

1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Stadt Immenstadt i. Allgäu

1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Stadt Immenstadt i. Allgäu ANLAGE 2 02.08.2018 1 1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Übersichtskarte Stadtbauamt Immenstadt - Kirchplatz 7 87509 Immenstadt i. Allgäu STADT I M M E N S T A D T I. ALLGÄU 2 1. ÄNDERUNG

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich Nachtigall an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Fachdialog Bauleitplanung 2006

Fachdialog Bauleitplanung 2006 Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -

Mehr

BEGRÜNDUNG Entwurf vom KLARSTELLUNGSSATZUNG BOXBACH nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB

BEGRÜNDUNG Entwurf vom KLARSTELLUNGSSATZUNG BOXBACH nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB KLARSTELLUNGSSATZUNG BOXBACH nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB BEGRÜNDUNG Entwurf vom 17.01.2019 MARKT HENGERSBERG LANDKREIS DEGGENDORF REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Seite 1 von 10 1. Lage Die Ortschaft Boxbach

Mehr

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB Vorhaben im Innenbereich 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben: im B-Plangebiet/VEP: 30 BauGB im unbeplanten Innenbereich: 34 BauGB im Außenbereich: 35 BauGB

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG

AUSSENBEREICHSSATZUNG AUSSENBEREICHSSATZUNG der Gemeinde Gutach (Ortenaukreis) für den Bereich "Am Bühl" Fertigung:... Anlage:...1... Blatt:...1 5... Verfahren nach 35 Abs. 6 BauGB i.v.m. 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

Außenbereichssatzung AHAM

Außenbereichssatzung AHAM Außenbereichssatzung AHAM Gemeinde: Landkreis: Regierungsbezirk: Taufkirchen (Vils) Erding Oberbayern Fassung vom: 12.04.2017 Entwurfverfasser: Anger Groh Architekten Roßmayrgasse 17 85435 Erding Tel.

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Bauplanungsrecht. 1. Das Bauplanungsrecht

Bauplanungsrecht. 1. Das Bauplanungsrecht Bauplanungsrecht 1. Das Bauplanungsrecht... 1 2. Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes... 2 3. Gesicherte Erschließung... 4 4. Ausnahmen und Befreiungen... 4 5. Zulässigkeit

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

- Verfahrensstand: Entwurf -

- Verfahrensstand: Entwurf - Außenbereichssatzung für den Bereich Twellbachtal / Dornberger Straße Begründung - Verfahrensstand: Entwurf - [lfd. Nr. 028] Außenbereichssatzung Twellbachtal / Dornberger Straße gem. 35 Abs. 6 BauGB für

Mehr

Außenbereichssatzung Blumental

Außenbereichssatzung Blumental Außenbereichssatzung Blumental Schwarznaußlitz Obergurig Planungsstand: Entwurf Planfassung: 14.06.2017 Gemeinde: Hauptstraße 24 02692 Obergurig 1. Satzung Außenbereichssatzung der Blumental nach 35 Abs.

Mehr

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Umspannwerk Merscher Höhe zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-

Mehr

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

Außenbereichssatzung Inhauser Moos gemäß 35 Abs. 6 BauGB

Außenbereichssatzung Inhauser Moos gemäß 35 Abs. 6 BauGB Die Stadt Unterschleißheim erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) folgende: 1 Räumlicher Geltungsbereich Außenbereichssatzung

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Außenbereichssatzung

Außenbereichssatzung Außenbereichssatzung der Stadt Großschirma für einen im Zusammenhang bebauten Bereich Am Rand Stadtteile Reichenbach / Großvoigtsberg Textteil der Satzung - nach 35 Abs. 6 BauGB Außenbereichssatzung vom

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

05 Begründung. Hinter der Kirche. zur. 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften

05 Begründung. Hinter der Kirche. zur. 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften 05 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Impressum 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher

Mehr

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West 1. Lage des Plangebietes Im Ortsteil Mauerkirchen des Marktes Bad Endorf wurde 1997 für den westlichen Teil die Ortsabrundungssatzung

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN

BEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de ZUR 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN STAND: JUNI 2017 Inhalt 1 Anlass, Ziel und

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG BEBAUUNGSPLAN BORNFELD IM BODEN ÄNDERUNG 3 GRUNDSTÜCK FL.NR. 1810/7 BAUWEISE DOPPELHAUS VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ausgearbeitet: Bauatelier Dipl.

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand:

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: Gemeinde Lindetal 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: 02.09.2016 Textsatzung Entwurf Stand: 26.06.2018 Begründung 1. Änderung der erweiterten

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Am Ochtmisser Kirchsteig

Am Ochtmisser Kirchsteig Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG SÜDLICHE ROTHSCHWAIGE

AUSSENBEREICHSSATZUNG SÜDLICHE ROTHSCHWAIGE Gemeinde K A R L S F E L D Landkreis Dachau AUSSENBEREICHSSATZUNG SÜDLICHE ROTHSCHWAIGE DER GEMEINDE KARLSFELD gemäß 35 Abs. 6 BauGB vom 13.07.2011 Aufgrund des 35 Abs. 6 Satz 4 Nr. 1 i.v.m. 1 Abs. 3 BauGB

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

ringen Östringen Östringen Östringen Östringen Begründung zur Einbeziehungssatzung Neusatz Stadt Östringen Stadtteil Tiefenbach

ringen Östringen Östringen Östringen Östringen Begründung zur Einbeziehungssatzung Neusatz Stadt Östringen Stadtteil Tiefenbach Stadt Ö Stadtteil Tiefenbach Begründung zur Einbeziehungssatzung Neusatz Ö Ö Aufgestellt : Sinsheim, 12.07.2016 /05.09.2016/24.10.2016 Gl/Ru Ö Ö Einbeziehungssatzung Neusatz, Stadt Ö, Stadtteil Tiefenbach

Mehr

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Die Schloss-Stadt Hückeswagen bietet das Grundstück an der Kölner Straße / Friedhofsweg in 42499 Hückeswagen zum Kauf an. Eigentümer Eigentümer des Grundstückes

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Klarstellungssatzung. Heyerhof

Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Klarstellungssatzung. Heyerhof Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Klarstellungssatzung Heyerhof ORTSGEMEINDE ALBISHEIM Quelle: LANIS (Landschaftsinformationssystem RLP), Oktober 2013. KLARSTELLUNGSATZUNG 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Bearbeitungsstand:

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 17

BEBAUUNGSPLAN NR. 17 BEBAUUNGSPLAN NR. 17 "GARTENSTRASSE/EBERHORST" 2. ÄNDERUNG ENTWURF DER STADT ZEVEN LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 7 PLANZEICHNUNG

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

Entwurf der Begründung zur Außenbereichssatzung Nr. 1 Rüd Kirchhörder Weg

Entwurf der Begründung zur Außenbereichssatzung Nr. 1 Rüd Kirchhörder Weg 61/Mai STADT WITTEN Planungsamt Entwurf der Begründung zur Außenbereichssatzung Nr. 1 Rüd Kirchhörder Weg Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Inhalt Teil I Städtebauliche Begründung...

Mehr

Stadt Friedrichshafen

Stadt Friedrichshafen Stadt Friedrichshafen zum Bebauungsplan Nr. 744/1 Im Winkel, 1. Teiländerung Entwurf 10.12.2013 O:\PL\Office\Word\B'plan\744-1 Änderung Im Winkel\.101213.doc Inhaltsübersicht... 2 1. Räumlicher Geltungsbereich...

Mehr

Gemeinde Fraunberg Bebauungsplan Im Osten von Bergham Begründung. 30. Juni architekturbüro pezold Wartenberg

Gemeinde Fraunberg Bebauungsplan Im Osten von Bergham Begründung. 30. Juni architekturbüro pezold Wartenberg Gemeinde Fraunberg Bebauungsplan Im Osten von Bergham Begründung 30. Juni 2017 architekturbüro pezold Wartenberg 2 Inhaltsverzeichnis 1 Planungsrechtliche Voraussetzungen... 4 1.1 Flächennutzungsplan der

Mehr

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6

Mehr

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke

Mehr

Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße

Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße Stadt Bad Wünnenberg 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Stallbusch II Ortsteil: Haaren Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße Begründung Verfahrensstand:

Mehr

Innenbereichssatzung V der Stadt Sulingen, OT Nordsulingen Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung nördlich der Bocksgründener Straße -

Innenbereichssatzung V der Stadt Sulingen, OT Nordsulingen Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung nördlich der Bocksgründener Straße - Innenbereichssatzung V der Stadt Sulingen OT Nordsulingen, über die Festlegung bebauter Bereiche im Außenbereich und die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil

Mehr

Ergänzungssatzung Flst. 43/3 und 43/10

Ergänzungssatzung Flst. 43/3 und 43/10 Gemeinde Uttenweiler Ortsteil Dieterskirch Kreis Biberach Ergänzungssatzung Flst. 43/3 und 43/10 Begründung zur Ergänzungssatzung Anerkannt, Aufgestellt: Fu/KB Uttenweiler, den Riedlingen, den 27.10.2016

Mehr

Attraktive Wohnbaugrundstücke in gewachsener Lage in Bergkamen-Rünthe

Attraktive Wohnbaugrundstücke in gewachsener Lage in Bergkamen-Rünthe Attraktive Wohnbaugrundstücke in gewachsener Lage in Bergkamen-Rünthe In der Siedlung Dezernat für Bauen und Stadtentwicklung Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften Rathaus Rathausplatz 1 59192 Bergkamen

Mehr

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Photovoltaikanlage Mozartstraße", Landkreis Demmin Begründung Inhaltsverzeichnis 1. Angabe über die Rechtsgrundlage

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur Außenbereichssatzung Alte Ziegelei gemäß 35 Abs. 6 BauGB. Stadt Babenhausen. Planstand: Entwurf Frühzeitige Beteiligung

BEGRÜNDUNG. zur Außenbereichssatzung Alte Ziegelei gemäß 35 Abs. 6 BauGB. Stadt Babenhausen. Planstand: Entwurf Frühzeitige Beteiligung Stadt Babenhausen BEGRÜNDUNG zur Außenbereichssatzung Alte Ziegelei gemäß 35 Abs. 6 BauGB Planstand: 02.11.2018 Entwurf Frühzeitige Beteiligung Planungsbüro Werneke, Friedrichstr. 35, 63450 Hanau Inhaltsverzeichnis

Mehr

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf-Sieglar Bereich Mörikestraße, Heinrich-Heine-Straße Ergänzung der Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren Entwurf, Stand: 15.01.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Bad Endorf Lkr. Rosenheim

Bad Endorf Lkr. Rosenheim Marktgemeinde Satzung Bad Endorf Lkr. Rosenheim Außenbereichssatzung Letten Entwurf Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des Öffentlichen Rechts Geschäftsstelle - Arnulfstr.

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr