Office Line. Neues nwstg 2010 aktualisiert

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1 Office Line Neues nwstg 2010 aktualisiert

2 Sage Schweiz AG, D4 Platz 10, CH-6039 Root Längenbold Phone , Fax , Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Änderungen gegenüber der Version vom Versionshinweis Allgemeine Informationen Begriffsdefinitionen gemäss Gesetz 4 2. Abrechnungsformular / Neues MWSTG Abrechnungsformular Allgemein Änderungen des Abrechnungsformulars Weitere Optimierungsmöglichkeiten / Änderungen Erläuterungen zu den Ziffern 8 3. Notwendige Änderungen im Office Line Rechnungswesen Anlage neuer UStVA-Kennziffern Anlage der Steuersätze Angabe der Steuerklassen Anpassen der Sachkonten Angabe der Festkontendefinition Impressum Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 2 von 16

3 1. Einleitung Der Gesetzgeber hat am 12. Juni 2009 das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer verabschiedet (nmwstg). Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die wichtigsten Ziele der Totalrevision des Bundesgesetzes über die MWST waren die Vereinfachung und benutzerfreundlichere Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Über 50 Massnahmen sollen die administrative Entlastung der Unternehmen herbeiführen und die mit der Erhebung der Steuer verbundenen Kosten senken. Office Line Rechnungswesen Kunden sind dabei in erster Linie von der Einführung des neuen Abrechnungsformulars betroffen. Die Sage Schweiz AG stellt daher eine MWST-Anleitung für die Einrichtung des neuen Abrechnungsformulars 2010 zur Verfügung. Weitere administrative Änderungen und Umstellungen je Unternehmung sind mit dem zuständigen Treuhänder oder direkt mit der MWST-Behörde abzustimmen. Achtung: Die MWST-Erhöhung zu Gunsten der Invalidenversicherung tritt nach der durch das Volk in der Abstimmung vom 27.September 2009 angenommenen Initiative erst per 1. Januar 2011 in Kraft. 1.1 Änderungen gegenüber der Version vom Versionshinweis 2.1 Abrechnungsformular Änderungen des Abrechnungsformulars 2.3 Erläuterungen zu den Ziffern 3.1 Anlage neuer UStVA-Kennziffern 3.2 Anlage der Steuersätze 3.3 Angabe der Steuerklassen 1.2 Versionshinweis In dieser MWST-Anleitung entsprechen die Printscreens der Office Line Evolution Die vollständigen Aenderungen mit allen neuen Abrechnungsformularen werden mittels LiveUpdate nur für Office Line Evolution 2010 und 2011 nachgeführt, die Aenderungen per werden hingegen auch für die Office Line Versionen 4.0 zur Verfügung gestellt. Das LiveUpdate steht nur Kunden mit gültiger Update- Vereinbarung zur Verfügung. 1.3 Allgemeine Informationen Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat sämtliche Abrechnungsformulare überarbeitet. Das neue Gesetz führt dazu, dass das Abrechnungsformular detaillierter ausgefüllt werden muss. Bei der Umsatz- und der Vorsteuer gibt es zusätzliche Felder mit Steuerpositionen, somit müssen neue MWST-Codes angelegt werden. Die Felder haben zudem neue Nummern erhalten. Für die MWST-pflichtigen Personen besteht die Möglichkeit, zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung die Abrechnungsmethode zu wechseln. Steuerpflicht Es gilt neu eine jährliche Umsatzlimite von CHF 100'000. Das Nichterreichen dieser Limite führt dazu, dass der Erbringer der Umsätze von der Steuerpflicht befreit ist. Jede Person, die ein Unternehmen betreibt, hat das Recht, sich der Steuerpflicht zu unterstellen und somit freiwillig auf die Befreiung von der Steuerpflicht zu verzichten. Auf die Befreiung von der Steuerpflicht muss mindestens während einem Jahr verzichtet werden (vorher fünf Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 3 von 16

4 Saldosteuer Eine Abrechnung nach Saldosteuersätzen ist neu bis zu einem Umsatz von fünf Millionen Franken pro Jahr und einer Steuerzahllast von Franken möglich. Die Methode muss neu nur noch während mindestens einem Jahr beibehalten werden. Bei der effektiven Abrechnungsmethode kann allerdings frühestens nach drei Jahren zur Abrechnung nach Saldosteuersätzen gewechselt werden. Vorsteuerabzug Eigenverbrauch Es ist kein Ausschluss von 50% des Vorsteuerabzugs auf den Ausgaben für Verpflegung und Getränke mehr vorgesehen. Bei gewissen Gütern, die aus dem Privatbereich in ein Unternehmen zurück-kehren (Gebrauchtwagen, Antiquitäten, etc.) kann die mehrwertsteuerpflichtige Person in Bezug auf den von ihr erworbenen Gegenstand, der für eine Lieferung (Verkauf oder Vermietung) im Inland bestimmt ist, einen fiktiven Vorsteuerabzug auf dem entrichteten Betrag vornehmen. Der Eigenverbrauch wird neu auf dem Abrechnungsformular im Bereich der Vorsteuer und nicht wie bis anhin bei der Umsatzsteuer deklariert. Der baugewerbliche Eigenverbrauch wird abgeschafft. 1.4 Begriffsdefinitionen gemäss Gesetz Gegenstände Leistung Lieferung Dienstleistung Entgelt Spende Rechnung Bewegliche und unbewegliche Sachen sowie Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und Ähnliches. Die Einräumung eines verbrauchsfähigen wirtschaftlichen Wertes an eine Drittperson in Erwartung eines Entgeltes, auch wenn sie von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt. Verschaffen der Befähigung, im eigenen Namen über einen Gegenstand wirtschaftlich zu verfügen. Abliefern eines Gegenstandes, an dem Arbeiten besorgt worden sind, auch wenn dieser Gegenstand dadurch nicht verändert, sondern bloss geprüft, geeicht, reguliert, in der Funktion kontrolliert oder in anderer Weise behandelt worden ist. Überlassen eines Gegenstandes zum Gebrauch oder Nutzung. Jede Leistung, die keine Lieferung ist, auch dann, wenn immaterielle Werte und Rechte überlassen werden, eine Handlung unterlassen oder eine Handlung beziehungsweise ein Zustand geschuldet wird. Vermögenswert, den der Empfänger oder die Empfängerin oder an seiner oder ihrer Stelle eine Drittperson für den Erhalt einer Leistung aufwendet. Freiwillige Zuwendung in der Absicht, den Empfänger oder die Empfängerin zu bereichern ohne Erwartung einer Gegenleistung im mehrwertsteuerlichen Sinne; eine Zuwendung gilt auch dann als Spende, wenn die Zuwendung in einer Publikation in neutraler Form einmalig oder mehrmals erwähnt wird, selbst wenn dabei die Firma oder das Logo des Spenders oder der Spenderin verwendet wird; Beiträge von Passivmitgliedern sowie Gönnern und Gönnerinnen an Vereine oder an gemeinnützige Organisationen werden den Spenden gleichgestellt Jedes Dokument, mit dem gegenüber einer Drittperson über das Entgelt einer Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Hinweis: Bitte klären Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater die steuerlichen Aspekte, die bei einem Geschäftsvorfall zu berücksichtigen Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 4 von 16

5 2. Abrechnungsformular / Neues MWSTG 2.1 Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 5 von 16

6 2.2 Allgemein Änderungen des Abrechnungsformulars Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen des neuen Abrechnungsformulars in Kürze: Das neue MWST-Formular unterscheidet sich dabei vom Formular 2010 lediglich im Bereich Steuerberechnung. Hier wird ein neuer Bereich eingefügt, der die Ausweisung von Steuern zu den neuen Sätzen ermöglicht (analog zur Berechnung der alten Steuersätze). Bei der Umstellung auf die neuen Steuersätze ergibt sich im Vergleich zu bisherigen Umstellungen ein wesentlicher Unterschied: so ist neu weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum des Zahlungseinganges bzw. der Zahlung für den anzuwendenden Steuersatz relevant. Entscheidend für die Wahl des Steuersatzes ist immer der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung. So muss beispielsweise eine Rechnung für eine Dienstleistung, welche ganz oder teilweise (Bsp. Abonnement) im Jahr 2011 erbracht wird, bereits in 2010 mit dem neuen Steuersatz ausgestellt werden. Für die Kunden ergibt sich damit in solchen Fällen bereits jetzt unmittelbarer Handlungsbedarf. Bei Rechnungsstellung vor dem 30. Juni 2010: Die Rechnung wird mit neuem Steuersatz erstellt (ganz oder auf Teilbetrag der auf 2011 fällt). In der Office Line, da das neue Formular erst ab Juli 2010 eingereicht werden darf und somit bis noch keine neuen Steuersätze abgerechnet werden dürfen, muss die Steuer vorübergehend mit einer Korrekturbuchung auf 7.6% (bzw. 2.4%, 3.6%) korrigiert werden. Diese Korrektur wird danach im Juli rückgängig gemacht und die resultierende Steuerdifferenz mit der erstmöglichen Abrechnung nach dem ausgewiesen und abgerechnet. Bei Rechnungsstellung ab 01. Juli 2010: Die Rechnung wird mit neuem Steuersatz erstellt (ganz oder auf Teilbetrag der auf 2011 fällt). Die Korrekturbuchung entfällt, da ab 01. Juli Steuerbeträge mit dem neuen Steuersatz auf dem gleichen Formular abgerechnet werden können (neue Formulargruppen). Bei der Umsatz- und Vorsteuer werden zusätzliche Positionen eingeführt, das Formular muss entsprechend etwas detaillierter ausgefüllt werden (Beispiel Export / Leistungen im Ausland). Alle Positionen im Formular erhalten eine neue Nummerierung (Formulargruppen). Für den detaillierteren Ausweis werden neue Formulargruppen eingeführt: Ausweis von nicht steuerbaren Leistungen welche freiwillig optiert wurden Leistungen im Ausland Übertragungen im Meldeverfahren Einlageentsteuerung bspw. beim Verkauf eines Betriebsteils Vorsteuerkürzungen für Nicht-Entgelte wie Subventionen und Kurtaxen Subventionen Spenden Für diese neuen Formulargruppen müssen entsprechend neue Steuercodes erfasst werden. Der spezielle MWST-Code für die Verbuchung von Verpflegungsspesen wird nicht mehr benötigt, da Verpflegungsspesen zukünftig nicht mehr zu 50% sondern vollumfänglich abzugsberechtigt sind. Es kann also zukünftig der normale VST-Code verwendet Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 6 von 16

7 Die Margenbesteuerung fällt weg und wird durch einen fiktiven Vorsteuerabzug ersetzt. Eigenverbrauch (Art. 31 nmwstg): Mit der Gesetzesreform wird der Eigenverbrauch nur noch in Form einer Korrektur des Vorsteuerabzugs berechnet und bildet somit nicht mehr einen Bestandteil des zur Steuerberechnung massgebenden Umsatzes. 1 Bezugssteuer: Auf Gegenständen, welche von einem in der Schweiz nicht steuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland geliefert wurden und auf die keine Einfuhrsteuer erhoben wurde, muss der Leistungsempfänger selber die Steuer abrechnen. Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen werden neu gesondert ausgewiesen Weitere Optimierungsmöglichkeiten / Änderungen Im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer ergeben sich für Unternehmen je nach Situation, Tätigkeit und Umfeld weitere Optimierungsmöglichkeiten. Diese sollten gegebenenfalls mit dem zuständigen Treuhänder besprochen werden. Beispiele: Umsatzlimiten für Steuerpflicht wurden angepasst. Zudem kann freiwillig auf die Steuerbefreiung verzichtet werden. Ohne weitere Bewilligung kann durch offenen Ausweis der Steuer freiwillig optiert werden (Ausnahme Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie weitere). Baugewerblicher Eigenverbrauch gilt nicht mehr als Steuertatbestand. Die Saldosteuersatzlimiten (Umsatz / Steuerzahllast) wie auch die jeweilige Mindestunterstellungsdauer pro gewählte Methode (Saldosteuersatzmethode versus effektive Methode) wurden angepasst. Die Vermietung von Gegenständen ins Ausland ist, den entsprechenden Nachweis vorausgesetzt, von der Steuer befreit. Empfängerortsprinzip: Neu gilt bei der Besteuerung von Dienstleistungen der Ort an dem der Empfänger seinen Sitz oder seine Betriebsstätte hat. Leistungen an das Personal: Massgebend für die Steuerberechnung ist neu der Preis, der vom Personal tatsächlich verlangt wird. Vorsteuer-Korrekturen für folgende Sachverhalte sind nicht mehr erforderlich: - Ausgaben für Verpflegung und Getränke (bisher 50%) - Geschenke bis CHF 500 pro Empfänger (bisher CHF 300) - Bei Werbegeschenken und Warenmustern Spenden führen nicht mehr zu einer Vorsteuer-Kürzung, Subventionen jedoch weiterhin. Ab 2010 hat jede steuerpflichtige Person das Wahlrecht ob Steuerperiode = Kalenderjahr oder Steuerperiode = Geschäftsjahr geführt werden soll. 1 Quellen: Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 7 von 16

8 2.3 Erläuterungen zu den Ziffern Ziffer 205 Nicht steuerbare Leistungen, die gemäss Art. 22 optiert werden und somit freiwillig versteuert werden. Ziffer 220 Von der Steuer befreite Leistungen Auf dieser Steuer ist keine Steuer geschuldet, es sind dies folgende Leistungen: Die Lieferung von Gegenständen mit Ausnahme der Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung, die direkt ins Ausland befördert oder versendet werden. Die Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung, namentlich die Vermietung und Vercharterung, von Gegenständen, sofern diese direkt ins Ausland befördert oder versendet werden und vom Lieferungsempfänger oder von der Lieferungsempfängerin überwiegend im Ausland genutzt werden. Die Lieferung von Gegenständen, die im Rahmen eines Transitverfahrens (Art. 49 ZG10), Zolllagerverfahrens (Art ZG), Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 58 ZG) oder der aktiven Veredelung (Art. 59 ZG) oder wegen Einlagerung in einem Zollfreilager (Art ZG) nachweislich im Inland unter Zollüberwachung standen. Das Verbringen oder Verbringen lassen von Gegenständen ins Ausland, das nicht im Zusammenhang mit einer Lieferung steht. Das mit der Einfuhr von Gegenständen im Zusammenhang stehende Befördern oder Versenden von Gegenständen und alle damit zusammenhängenden Leistungen bis zum Bestimmungsort, an den die Gegenstände im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld nach Artikel 56 zu befördern sind; entsteht keine Steuerschuld, so gilt für den massgebenden Zeitpunkt Artikel 69 ZG sinngemäss. Das mit der Ausfuhr von Gegenständen des zollrechtlich freien Verkehrs im Zusammenhang stehende Befördern oder Versenden von Gegenständen und alle damit zusammenhängenden Leistungen. Das Erbringen von Beförderungsleistungen und Nebentätigkeiten des Logistikgewerbes, wie Beladen, Entladen, Umschlagen, Abfertigen oder Zwischenlagern, im Ausland oder im Zusammenhang mit Gegenständen, die unter Zollüberwachung stehen. Die Lieferung von Luftfahrzeugen an Luftverkehrsunternehmen, die gewerbsmässige Luftfahrt im Beförderungs- oder Charterverkehr betreiben und deren Umsätze aus internationalen Flügen jene aus dem Binnenluftverkehr übertreffen; Umbauten, Instandsetzungen und Wartungen an Luftfahrzeugen, die solche Luftverkehrsunternehmen im Rahmen einer Lieferung erworben haben; Lieferungen, Instandsetzungen und Wartungen der in diese Luftfahrzeuge eingebauten Gegenstände oder der Gegenstände für ihren Betrieb; Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung dieser Luftfahrzeuge sowie Dienstleistungen, die für den un-mittelbaren Bedarf dieser Luftfahrzeuge und ihrer Ladungen bestimmt sind. Die Dienstleistungen von ausdrücklich in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelnden Vermittlern und Vermittlerinnen, wenn die vermittelte Leistung entweder nach diesem Artikel von der Steuer befreit ist oder ausschliesslich im Ausland bewirkt wird; wird die vermittelte Leistung sowohl im Inland als auch im Ausland bewirkt, so ist nur der Teil der Vermittlung von der Steuer befreit, der auf Leistungen im Ausland oder auf Leistungen, die nach diesem Artikel von der Steuer befreit sind, entfällt. In eigenem Namen erbrachte Dienstleistungen von Reisebüros und Organisatoren von Veranstaltungen, soweit sie Lieferungen und Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, die von diesen im Ausland bewirkt werden; werden diese Leistungen Dritter sowohl im Inland als auch im Ausland erbracht, so ist nur der Teil der Dienstleistung des Reisebüros oder des Organisators von der Steuer befreit, der auf Leistungen im Ausland Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 8 von 16

9 Ziffer 221 Leistungen im Ausland Leistungen im Ausland sind Lieferungen im Ausland, z.b. von Hamburg nach Paris. Die Leistungen sind allenfalls im jeweiligen Land steuerpflichtig, sofern dort für das Unternehmen eine Steuerpflicht besteht und werden dann mit einem ausländischen MWST-Code gebucht. Ziffer 225 Übertragung im Meldeverfahren Meldung bei Übertragungen/Veräusserung von Geschäftsvermögen, sofern die Steuer CHF übersteigt (> CHF ). Ziffer 230 Nicht steuerbare Leistungen, ohne Optierung Von der Steuer ausgenommene Leistungen, die nicht optiert werden. Ziffer 235 Entgeltsminderungen Auf altem Formular z.b. Skonti, Rabatte, Verluste, etc. Ziffer 280 Diverses Zum Beispiel. Vorauszahlungen und Überzahlungen Ziffer 300 Leistungen zum Normalsatz 7.6% Alle Leistungen die nicht zum reduzierten Satz bzw. Beherbergungssatz besteuert werden. Ziffer 301 Leistungen zum Normalsatz 8.0% Alle Leistungen die nicht zum reduzierten Satz bzw. Beherbergungssatz besteuert werden. Ziffer 310 Leistungen zum reduzierten Satz 2.4% Gemäss Artikel 25 Absatz 2 nmwstg Ziffer 311 Leistungen zum reduzierten Satz 2.5% Gemäss Artikel 25 Absatz 2 nmwstg Ziffer 340 Leistungen zum Beherbergungssatz 3.6% Gemäss Artikel 25 Absatz 4 nmwstg Ziffer 341 Leistungen zum Beherbergungssatz 3.8% Gemäss Artikel 25 Absatz 4 nmwstg Ziffer 380 / 381 Bezugssteuer Eine Steuer auf dem Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger und Empfängerinnen im Inland: Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Register der steuerpflichtigen Person eingetragen sind, sofern sich der Ort der Leistung im Inland befindet. Einfuhr von Datenträgern ohne Marktwert mit den darin enthaltenen Dienstleistungen und Rechten. Lieferungen im Inland durch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind, sofern diese Lieferungen nicht der Einfuhrsteuer Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 9 von 16

10 Ziffer 400 Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand Es können grundsätzlich folgende Vorsteuern abgezogen werden: In Rechnung gestellte Inlandsteuer Deklarierte Bezugssteuer Entrichtete oder zu entrichtende Einfuhrsteuer Ziffer 405 Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand Siehe Ziffer 400 Ziffer 410 Einlageentsteuerung Siehe Artikel 32 nmwstg oder auf Deutsch: Diese Position wird wahrscheinlich nur einmal für eine Unternehmung relevant und zwar dann, wenn sie mehrwertsteuerpflichtig wird. Hier kann die Vorsteuer auf dem Warenlager, Maschinen, Einrichtungen, etc. geltend gemacht werden (einmalig). Es gilt der jeweilige MWSt-Satz auf Gütern und Dienstleistungen gemäss Gesetz (z.b. bei Büchern 2.4 %). Ziffer 415 Vorsteuerkorrekturen gemischte Verwendung, Eigenverbrauch Verwendet die steuerpflichtige Person Gegenstände, Teile davon oder Dienstleistungen auch ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit sowohl für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, so hat sie den Vorsteuerabzug nach dem Verhältnis der Verwendung zu korrigieren. Wird eine solche Vorleistung zu einem überwiegenden Teil im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit verwendet für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, so kann die Vorsteuer ungekürzt abgezogen werden und am Ende der Steuerperiode korrigiert werden (Eigenverbrauch). Ziffer 420 Vorsteuerkürzungen: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. Eine steuerpflichtige Person hat ihren Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen, wenn sie Gelder nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben a-c erhält (siehe Ziffer 900). Ziffer 900 Subventionen, Kurtaxen u.ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge Dazu gehören: Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlich-rechtlichen Tourismusabgaben erhalten und die sie im Auftrag von Gemeinwesen zugunsten der Allgemeinheit einsetzen Beiträge aus kantonalen Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds an Entsorgungsanstalten oder Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 10 von 16

11 Ziffer 910 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. Dazu gehören: Spenden Einlage in Unternehmen, insbesondere zinslose Darlehen, Sanierungsleistungen und Forderungsverzichte Dividenden und andere Gewinnanteile Vertraglich oder gesetzlich geregelte Kostenausgleichszahlungen, die durch eine Organisationseinheit, namentlich durch einen Fonds, an Akteure und Akteurinnen innerhalb einer Branche geleistet werden Pfandgelder Zahlungen für Schadenersatz, Genugtuung und dergleichen Entschädigungen für unselbstständig ausgeübte Tätigkeiten wie Verwaltungsrats- und Stiftungshonorare, Behördenentschädigungen oder Sold Erstattungen, Beiträge und Beihilfe bei Lieferungen ins Ausland, die nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 1 von der Steuer befreit sind Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahlungen, die für hoheitliche Tätigkeiten empfangen Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 11 von 16

12 3. Notwendige Änderungen im Office Line Rechnungswesen 3.1 Anlage neuer UStVA-Kennziffern Die folgenden UStVA-Kennziffern müssen unter Grundlagen/Datenbank/Umsatzsteuer angelegt werden. Die Kennziffern sollten so wie hier beschrieben übernommen werden. Kennziffer Bezeichnung 200 Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte 205 In Ziffer 200 enthaltene nicht steuerb. Leistungen 220 Von der Steuer befreite Leistungen 221 Leistungen im Ausland 225 Uebertragung im Meldeverfahren 230 Nicht steuerbare Leistungen 235 Entgeltsminderungen 280 Diverses 300 Leistungen zum Normalsatz alt 7.6% 3000 Leistungen zum Normalsatz alt 7.6% (Steuer) 301 Leistungen zum Normalsatz neu 8.0% 3010 Leistungen zum Normalsatz neu 8.0% (Steuer) 310 Leistungen zum reduzierten Satz alt 2.4% 3100 Leistungen zum reduzierten Satz alt 2.4% (Steuer) 311 Leistungen zum reduzierten Satz neu 2.5% 3110 Leistungen zum reduzierten Satz neu 2.5% (Steuer) 340 Leistungen zum Beherbergungssatz alt 3.6% 3400 Leistungen zum Beherbergungssatz alt 3.6% (Steuer) 341 Leistungen zum Beherbergungssatz neu 3.8% 3410 Leistungen zum Beherbergungssatz neu 3.8% (Steuer) 380 Bezugssteuer alt 3800 Bezugssteuer alt (Steuer) 381 Bezugssteuer neu 3810 Bezugssteuer neu (Steuer) 400 Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand 405 Vorsteuer auf Investitionen und übr. Betriebsaufw. 410 Einlageentsteuerung 415 Vorsteuerkorrekturen, Eigenverbrauch 420 Vorsteuerkürzungen 900 Subventionen, Kurtaxen und ähnliches 910 Spenden, Dividenden, Schadenersatz Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 12 von 16

13 Im Programm sieht das Ganze dann so aus. 3.2 Anlage der Steuersätze Danach müssen in Grundlagen/Datenbank/Umsatzsteuer neue Steuersätze angelegt werden. Die hier verwendeten Steuercodes (SC) sind nur Beispiele und können frei gewählt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie statt der Beispiel-Codes Ihre eigenen Steuercodes angeben müssen. Die halbierten Steuersätze "Halbierter Normalsatz I/K" und "Halbierter reduzierter Satz I/K" sind mit dem neuen Abrechnungsformular per nicht mehr gültig. Da durch das neue Abrechnungsformular alle UStVA-Kennziffern neu gesetzt werden müssen sollten zuerst die aktuell gültigen Steuersätze kopiert werden. SC Gebiet Bezeichnung Steuersatz Steuertyp Steuerberechnung 51 * Normalsatz 7.60 Umsatz- oder Vorsteuer Im Hundert 52 * Reduzierter Satz 2.40 Umsatz- oder Vorsteuer Im Hundert etc. * etc. etc. etc. etc. Ebenso sind die UStVA-Kennziffern von den aktuell gültigen Steuercodes kopiert werden. SC Kennziffer Umsatzsteuer Kennziffer Vorsteuer Umsatz Steuerbetrag Umsatz Steuerbetrag etc. etc. etc. etc. etc. Anschliessend müssen die bestehenden Steuersätze angepasst werden. SC Kennziffer Umsatzsteuer Kennziffer Vorsteuer Steuersatz SC alter Umsatz Steuerbetrag Umsatz Steuerbetrag gültig ab Steuersatz Variante SC beibehalten SC beibehalten etc. etc. etc. etc. etc. etc. etc. etc. Analog müssen die neuen Steuersätze angelegt Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 13 von 16

14 Dabei werden die UStVA-Kennziffern nach dem folgenden Schlüssel neu zugeordnet. Kennziffer alt Kennziffer neu Bemerkung Total steuerbarer Umsatz 20 Entfällt, da Eigenverbrauch nur noch über Korrektur des VST-Abzuges gehandelt wird Die alte Gruppe 40 wird neu aufgesplittet nach Export und Codes mit Formulargruppe 40 werden auf 220 umgehängt. Für Formulargruppe 221 muss manuell ein neuer Code erfasst werden. 42 Entfällt / > 3000 / / > 3100 / / > 3400 / / 381 -> 3800 / Die folgenden UStVA-Kennziffern müssen neu zugeordnet. Kennziffer alt Kennziffer neu Bemerkung 205 Spezialcode zur freiwilligen Versteuerung nicht steuerpflichtiger Leistungen (40) 221 siehe Code muss manuell erfasst werden 410 Code muss manuell erfasst werden 420 Code muss manuell erfasst werden 900 Code muss manuell erfasst werden 910 Code muss manuell erfasst werden Berechnetet UStVA-Kennziffern Kennziffer alt Kennziffer neu Bemerkung /510 Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 14 von 16

15 3.3 Angabe der Steuerklassen Die eben angelegten Steuersätze werden nun einer Steuerklasse zugewiesen. Dazu gehen Sie in Grundlagen/Datenbank/Umsatzsteuer auf den Reiter Steuerklassen, wählen mit der Befehlsschaltfläche "Gebiet..." das gewünschte Gebiet aus und passen bei der Klassen in der Spalten "Lieferung" und "Erwerb" wo notwendig die Steuercode an. Analog sind die Steuerklasen anzupassen. 3.4 Anpassen der Sachkonten Als nächstes müssen allenfalls neue Sachkonten angelegt werden. Zusätzlich müssen wo angelegt im Register "Sachkonto" die UStVA-Kennziffern angepasst werden. 3.5 Angabe der Festkontendefinition Zu guter Letzt müssen unter Grundlagen/Festkonten/Umsatzsteuer bzw. Grundlagen/Festkonten/Vorsteuer auf allen Reitern die Befehlsschaltfläche "Abstimmen" gedrückt werden. Danach erscheinen in der Liste die neu definierten Steuercodes, und es müssen die Festkonten hinterlegt Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 15 von 16

16 4. Impressum Copyright Sage Schweiz AG, D4 Platz 10, 6039 Root Längenbold Hinweis Alle Rechte vorbehalten. Diese Dokumentation darf in keiner Form ohne Genehmigung der Sage Schweiz AG kopiert oder in einer anderen Form vervielfältigt werden. Die Angaben in diesem Handbuch wurden mit grösster Sorgfalt erarbeitet und getestet. Trotzdem sind Fehler nicht ganz auszuschliessen. Sage Schweiz AG kann weder eine juristische Verantwortung, noch irgendeine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen, Schweiz AG Office Line - Neues nwstg 2010 (Stand ) Seite 16 von 16

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