AUFSICHTSRATspezial. Jahresprogramm Ihr Erfolg ist unsere Motivation.

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1 AUFSICHTSRATspezial Jahresprogramm 2015 Ihr Erfolg ist unsere Motivation.

2 AUFSICHTSRATspezial Die Schwachstellen in der Corporate Governance sind international als eine der Ursachen der Finanzmarktkrise ausgemacht worden. Der Gesetzgeber hat darauf nicht nur mit neuen Anforderungen an Geschäftsleiter reagiert, die bestehenden Regelungen überarbeitet und in den neuen 25c KWG überführt. Mit der Umsetzung der CRD IV hat der deutsche Gesetzgeber während der Krise zeitgleich auch die Anforderungen an die Aufsichtsräte von Kreditinstituten erhöht. So ermöglicht er eine wirksame Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Mit dem 25d KWG hat der Gesetzgeber nicht nur einen Anforderungskatalog in das KWG integriert, sondern dem Aufsichtsrat weitere Aufgaben übertragen. Durch eine Erweiterung des 29 KWG kommen die Absätze 3 bis 12 des 25d KWG neu in das KWG. Dadurch bleibt die Arbeit der Aufsichtsräte weiter im aufsichtlichen Fokus. Die hohen fachlichen Anforderungen an Aufsichtsräte stellen sich umso herausfordernder dar, je weiter die Berufstätigkeit des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds von der Finanzbranche entfernt ist. Den verschärften Anforderungen der Aufsicht im Hinblick auf den Nachweis regelmäßiger Qualifizierungsmaßnahmen können Sie als Kunde der ADG jedoch doppelt gelassen entgegensehen: Auch 2015 bieten wir Ihnen zu allen relevanten Themen Qualifizierungsangebote an, um sukzessive, systematisch, nachvollziehbar und parallel zu Ihren praktischen Mandatserfahrungen auch Ihre theoretischen Kenntnisse auszubauen bzw. diese auf den aktuellen Stand zu bringen. Und auch mit unseren individuellen Inhouse-Maßnahmen auch bei Ihnen vor Ort bieten wir Ihrem gesamten Gremium geeignete Themenpakete für Ihre laufende Weiterbildung im Sinne der Aufsicht an. Dabei erfüllen unsere qualifizierten Teilnehmerzertifikate als Nachweis der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zu Aufbau und Ausbau der Sachkunde im Sinne des 25d KWG bereits seit Jahren die geltenden Anforderungen der Aufsicht an Nachweise von Qualifizierungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind hohe Abwesenheitszeiten für Aufsichtsräte zunehmend schwierig. Daher bieten wir Ihnen 2015 ausgewählte Formate an regionalen Standorten an, wie beispielsweise in Hamburg. Zugleich stellen wir Ihnen mit unseren ADG-Webinaren für Aufsichtsräte ein modernes Format zur Verfügung, das sich bei Vorständen bereits größter Beliebtheit erfreut. Denn ohne Reise- und Abwesenheitszeiten bieten Ihnen unsere ADG-Webinare online in zwei- bis zweieinhalb Stunden die Möglichkeit, sich gezielt zu bestimmten aktuellen Themen zu informieren. Das Beste daran: Als ADG-Webinar on demand können Sie diesen Service auch kostengünstig als fachliche Ergänzung zu einer Aufsichtsratssitzung buchen. Diese Broschüre stellt den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorliegenden Teil des Jahresprogramms 2015 vor. Selbstverständlich nehmen wir aktuelle Entwicklungen und Ihre Seminarwünsche in Form zusätzlicher oder aktualisierter Angebote auf. Wie gewohnt informieren wir Sie hierüber rechtzeitig durch Zusendung entsprechender Informationen und Einstellung auf der ADG-Homepage unter Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Ihre Akademie Deutscher Genossenschaften ADG Inken Hallberg Teamleiterin Thomas Wilbert Produktmanager

3 INHALT Sachkunde braucht Sachverstand die Anforderungen des 25d KWG an Aufsichtsräte 25d Abs. 1 KWG: Gesetzlicher Rahmen für die Aufsichtsratsqualifikation...4 Die Aufsichtsrats-Qualifizierungen der ADG unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick...5 Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat unsere Angebote für Ihre bankindividuelle Aufsichtsratsschulung Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat...8 ADG-Webinare für den Aufsichtsrat... 9 Aufsichtsratsvorsitzendespezial Die Top-Themen für Aufsichtsratsvorsitzende...10 Personalausschuss: Trends in der Gestaltung von neuen und bestehenden Vorstandsdienstverträgen...11 Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats? Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß 25d KWG Neu im Aufsichtsrat?...14 Sicher im Amt! Aufsicht und Aufsichtsrat...16 Der professionelle Aufsichtsrat Effizient und sicher prüfen als Aufsichtsrat...18 Deutsch Prüfer Prüfer Deutsch...19 Was Sie als Aufsichtsrat über Bankbilanzierung wissen müssen Bank- und Risikomanagement für Aufsichtsräte Banksteuerung verstehen, Kennzahlen einschätzen...22 Aufsichtsrat und Depot A...23 MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat Ihre exklusive Inhouse-Qualifizierung...25 Aktuelle Entwicklungen im Aufsichtsrecht (MaRisk, KWG & Co.) und der praktischen Amtswahrnehmung Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditentscheidung achten müssen...27 Der Aufsichtsrat im Strategieprozess der Bank Ihre Aufsichtsrats-Klausurtagung Compliance für Aufsichtsräte Stichwortverzeichnis ADG-Individual...32 Ihre Ansprechpartner...34 Anmeldeformular...35

4 4 5 Sachkunde braucht Sachverstand 25d ABS. 1 KWG: GESETZLICHER RAHMEN FÜR DIE AUFSICHTSRATSQUALIFIKATION In den vergangenen Jahren hat sich der gesetzliche Rahmen für Aufsichtsräte entscheidend geändert. Diese Veränderungen umfassen Regelungen zur Kontrolle von Aufsichtsräten, Anzeigepflichten gegenüber der Aufsicht, aber auch Anforderungen an die Mandatsträger und mögliche Maßnahmen der Aufsicht. Ein Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG konkretisiert diese Anforderungen. Darüber hinaus werden dort die Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder angezeigt, wenn sie ihr Amt angemessen ausüben möchten. Die im Dezember 2012 erfolgte Merkblatt-Novelle hat diese Ausführungen nochmals konkretisiert und teilweise verschärft. KWG-Novelle bringt mit dem 25d KWG neue gesetzliche Anforderungen an Aufsichtsräte mit sich Im Zuge der Umsetzung des Basel-III-Pakets hat das CRD-IV-Umsetzungsgesetz einen neuen, ab 2014 geltenden Anforderungsrahmen für den Aufsichtsrat gebracht. Dies betrifft sowohl Anforderungen an das einzelne Mitglied des Aufsichtsrats, aber auch an den Aufsichtsrat als Gremium. So sind bestimmte Aufgaben, welche der Aufsichtsrat wahrzunehmen hat, direkt im KWG geregelt. Dies umfasst insbesondere auch ab einer bestimmten Aufsichtsratsgröße und Geschäftsstruktur verpflichtend zu bildende Ausschüsse im Aufsichtsrat inklusive erweiterter Anforderungen an deren Ausschussmitglieder. Viele dieser Strukturen sind allerdings bereits Bestandteil der Arbeit in den Gremien, sodass in vielen Fällen Anpassungen eher im Detail der Sitzungsarbeit sowie im Aufgabenumfang der Ausschusstätigkeiten getroffen werden müssen. Gerade in kleineren Gremien wird es darüber hinaus auch weiterhin keine Pflicht zur Bildung bestimmter Ausschüsse geben. Die gesamten Anforderungen sind im neuen 25d KWG festgeschrieben und haben am Gültigkeit erlangt. Der 25d KWG widmet sich ausschließlich dem Gremium Aufsichtsrat sowie dessen Mitgliedern. Damit hat der 25c Abs. 1 KWG im Hinblick auf die Formulierung der Anforderungen an ein Mitglied des Aufsichtsrats den bis 2013 geltenden 36 Abs. 3 KWG abgelöst: Die Mitglieder des [ ] Aufsichtsorgans eines Instituts, [ ] müssen zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. [ ] Diese materiellen Anforderungen an die Sachkunde sollen sicherstellen, dass Aufsichtsratsmitglieder die von der Bank getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können, um womöglich Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Mit Ausnahme der neuen Anforderungen an die ausreichende Zeit, welche Aufsichtsräte ihrem Mandat widmen, schreibt der 25d Abs. 1 KWG damit die bereits bestehenden Anforderungen an ihre Sachkunde fort. Beurteilung der Sachkunde durch die Aufsicht Sachkunde und Zuverlässigkeit werden von der Bankenaufsicht geprüft. Hierzu gibt es für alle neu bestellten Mitglieder im Aufsichtsrat eine Anzeige- und Nachweispflicht der Sachkunde. Das novellierte Merkblatt der Aufsicht stellt weiterhin fest, dass die materiellen Anforderungen auch für vor dem bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats gelten. Hier ist das Gebot der persönlichen und eigenverantwortlichen Amtsausübung maßgeblich. Dies unterstreicht auch die Neuformulierung im 25d Abs. 1 KWG, die hinsichtlich der Anforderungen keine Unterscheidung in neue und amtierende Aufsichtsratsmitglieder trifft. Somit gilt es für sämtliche Aufsichtsräte, besonderes Augenmerk auf die Sachkunde und Zuverlässigkeit zu richten. Erleichterungen beim Nachweis der Sachkunde für neue Aufsichtsräte Im Einzelfall sieht das Merkblatt einige Erleichterungen beim Nachweis der Sachkunde für neue Aufsichtsratsmitglieder vor. So kann eine Vortätigkeit in anderen Branchen, in der öffentlichen Verwaltung oder aufgrund von politischen Mandaten die erforderliche Sachkunde begründen, wenn diese Tätigkeit maßgeblich auf wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen ausgerichtet und nicht völlig nachgeordneter Natur ist. Darüber hinaus ist regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise bei den nachfolgenden Personengruppen anzunehmen: Kaufleute im Sinne von 1 ff. HGB, buchführungspflichtige Land- und Forstwirte, andere Unternehmer im Sinne von 141 AO. In Abhängigkeit der jeweiligen Größe und des Geschäftsmodells können diese Personen zusätzlich auch bereits über die erforderliche Sachkunde verfügen.

5 DIE AUFSICHTSRATS-QUALIFIZIERUNGEN DER ADG Unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick 25d Abs. 4 KWG: Fortbildung und Weiterbildung als laufende Pflicht für alle Aufsichtsräte nun gesetzlich festgeschrieben Alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder waren bereits bisher durch die Aufsicht angehalten, sich regelmäßig durch geeignete Maßnahmen weiterzubilden. Sie sollen sich mit dieser sogenannten Weiterbildung beispielsweise mit neuen Rechtvorschriften oder Entwicklungen im Bereich der Finanzprodukte bzw. mit Wettbewerbsentwicklungen vertraut machen. Nur so können sie ihre Entscheidungen auf Basis eines aktuellen Informationsstandes treffen. Seit einiger Zeit wird die Umsetzung entsprechender Aufsichtsratsqualifizierungen auch durch den gesetzlichen Abschlussprüfer Ihres Hauses entsprechend überprüft. Diese Weiterbildungspflicht sowie die Unterstützung neuer Aufsichtsräte durch Qualifizierungsmaßnahmen sind explizit gesetzlich im 25d Abs. 4 KWG festgeschrieben: Institute [ ] müssen angemessene personelle und finanzielle Ressourcen einsetzen, um den Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans die Einführung in ihr Amt zu erleichtern und die Fortbildung zu ermöglichen, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist. Somit konkretisiert der 25d Abs. 4 KWG gemeinsam mit dem Merkblatt der Aufsicht, wie und in welcher Form die Sachkunde gemäß 25d Abs. 1 KWG von Aufsichtsräten erworben und laufend aufrechterhalten werden kann. Fortbildung als Sachkundenachweis Wenn nach diesen Voraussetzungen die Sachkunde bei neuen Aufsichtsratsmitgliedern (noch) nicht vorliegt, kann sie durch die sogenannte Fortbildung erworben und nachgewiesen werden. Dies kann bereits vor bzw. muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach der Bestellung erfolgen. Für den Aufbau der Sachkunde durch Fortbildungsveranstaltungen werden insbesondere folgende Themenbereiche von der Aufsicht als notwendige Inhalte genannt: Abgrenzung der Funktion und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder zur Geschäftsleitung Grundlegende wirtschaftliche und rechtliche Abläufe im Tagesgeschehen Risikomanagement Grundzüge der Bilanzierung Grundzüge des Aufsichtsrechts Die Fortbildung ist durch Schulungsnachweise zu belegen, die bestimmten Anforderungen der Aufsicht genügen und bei der Aufsicht eingereicht werden müssen. Weiterbildung: Laufender Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde durch Aufsichtsratsqualifizierungen unterstützt Sie beim Nachweis der Erfüllung des 25d Abs. 1 KWG Die ADG bietet schon seit mehreren Jahren passgenaue Veranstaltungen für Aufsichtsräte an. Dieses Angebot umfasst bereits seit jeher Angebote zum Aufbau wie zum Ausbau und damit zur laufenden Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde. Zusätzlich unterstützen unsere Aufsichtsratsqualifizierungen den Erfahrungsaustausch unter den Aufsichtsräten verschiedener Häuser und Verbandsgebiete. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, neben fachlichem Input Ihr persönliches Aufsichtsratsnetzwerk in der genossenschaftlichen FinanzGruppe auszubauen und zu pflegen. Bewusst setzen wir für Sie Dozenten ein, die Ihre Perspektive und die besonderen Anforderungen des Aufsichtsrats kennen. So erhalten Sie das Wissen, das Sie für eine sichere Wahrnehmung Ihres Mandates benötigen: praxisnah, verständlich und anwendbar. Geeignete Qualifizierungsangebote mit Teilnahmebescheinigungen als Nachweis Ihrer Fortbildung und Weiterbildung Alle unsere Angebote berücksichtigen selbstverständlich die geänderten Anforderungen des 25d KWG. Gleiches gilt für unsere Teilnahmebescheinigungen, die wir bereits ab 2014 umgestellt haben. Unsere Teilnahmebescheinigungen erfüllen also heute wie auch in der Vergangenheit die Anforderungen der Aufsicht als Nachweis über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zum Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß 25d Abs. 1 KWG. So sind Sie auf der sicheren Seite.

6 6 7 Sachkunde braucht Sachverstand DIE AUFSICHTSRATS-QUALIFIZIERUNGEN DER ADG Unsere Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung im Überblick Zu den genannten Themengebieten der Fortbildung und Weiterbildung bietet die ADG schon seit mehreren Jahren passgenaue Veranstaltungen an. Mit unserem bewusst modular gehaltenen Angebot ermöglichen wir Ihnen, passend zu Ihrem Kenntnisstand, einen sukzessiven Kenntnisaufbau in verschiedenen Bereichen und dies über einen längeren Zeitraum hinweg. So können Sie sich mit unseren Angeboten regelmäßig zu aktuellen Themen informieren und sich notwendige Kenntnisse aneignen, wenn Sie diese benötigen. Unsere Angebote zur Fortbildung Zum Einstieg und damit zum Nachweis der Sachkunde im Rahmen der Fortbildung bieten wir Ihnen unsere Veranstaltungen Neu im Aufsichtsrat und Bank- und Risikomanagement für Aufsichtsräte an. Damit decken Sie die oben genannten, von der Aufsicht geforderten Themengebiete ab. Zusätzlich empfehlen wir den Besuch der Veranstaltungen Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditentscheidung achten müssen sowie Was Aufsichtsräte über Bankbilanzierung wissen müssen. Diese Veranstaltungen zum Aufbau und zur Festigung und damit zum Nachweis der grundlegenden Sachkunde gegenüber der Aufsicht haben wir auf den folgenden Seiten für Sie jeweils mit dem Hinweis Bestandteil Ihrer grundlegenden Sachkunde gekennzeichnet. Vertiefende Sachkunde und Weiterbildung Das KWG fordert mit dem 25d Abs. 4 KWG über den Sachkunde-Erwerb hinaus von allen amtierenden Aufsichtsräten, dass sie laufend am Ball bleiben. Hierzu sollen sich alle amtierenden Aufsichtsräte regelmäßig im Rahmen geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen weiterbilden, um die Sachkunde aufrechtzuerhalten. Und auch darüber hinaus gibt es für Sie als Aufsichtsrat immer wieder Themen, beispielsweise durch die Übernahme von Aufgaben in einem Ausschuss des Aufsichtsrats, in denen Sie Ihre Kenntnisse vertiefen oder auf den aktuellen Stand bringen möchten. Bei den aus unserer Sicht als Weiterbildung besonders gut geeigneten Formaten haben wir für Sie einen entsprechenden Hinweis in die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung aufgenommen. Sie sind auch über ein Stichwortverzeichnis am Ende dieser Broschüre unter Weiterbildung gemäß 25d Abs. 4 KWG leicht zu finden. Damit können Sie Ihre Sachkunde später vertiefen, etwa weil Sie Mitglied eines Ausschusses im Aufsichtsrat sind oder weil Sie beispielsweise Ihre Kenntnisse der Bank- und Risikosteuerung ausbauen möchten. Mit zahlreichen und thematisch unterschiedlichen Angeboten können Sie zudem die gewünschten Kenntnisse praxisnah und mit Bezug auf Ihr Amt als Aufsichtsrat erweitern. Unser Coaching-Angebot Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats? unterstützt Sie speziell für den Wechsel in die neue Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des Stellvertreters. Wir helfen Ihnen dadurch auch individuell bei der Übernahme dieser besonderen Aufgabe. Mit dem Besuch unserer Aufsichtsratsqualifizierungen bleiben Sie auf dem aktuellen Stand der relevanten Entwicklungen. Bei der ADG finden Sie die passende Unterstützung für die verschiedenen Bereiche Ihrer Aufsichtsratstätigkeit. Die Forderung der Aufsicht nach Weiterbildung erfüllen Sie damit von ganz allein Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen in der Grafik auf der Folgeseite unsere Qualifizierungsangebote nochmals übersichtlich dargestellt. Die Angebote zur Fortbildung finden Sie als Grundlegende Sachkunde in Blau gekennzeichnet. Grundlegende Sachkunde Angebote zur Vertiefung Ihrer Kenntnisse und damit zur Weiterbildung finden Sie in Gelb als Vertiefende Sachkunde hervorgehoben. Vertiefende Sachkunde

7 Grundlegende Sachkunde (Fortbildung) Vertiefende Sachkunde (Weiterbildung) Aktuelle Entwicklungen im Aufsichtsrecht (MaRisk, KWG & Co.) und der praktischen Amtswahrnehmung Effizient und sicher prüfen als Aufsichtsrat MaRisk-Risikoreporting für den Aufsichtsrat Aufsicht und Aufsichtsrat: Diskutieren Sie als Aufsichtsrat und Vorstand mit der BaFin Was Sie als Aufsichtsrat über Bankbilanzierung wissen müssen Banksteuerung verstehen, Kennzahlen einschätzen Neu im Aufsichtsrat? Ihr Praxisleitfaden für den sicheren Einstieg ins neue Amt Grundlegende Sachkunde zur Erfüllung von 25d Abs. 1 KWG (Fortbildung) Bank- und Risikomanagement für Aufsichtsräte Die Themen für Aufsichtsratsvorsitzende Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditvergabe achten müssen Der Aufsichtsrat im Strategieprozess der Bank Der Maßanzug für Ihren Aufsichtsrat: Ihre individuelle Inhouse-Qualifizierung Ihr exklusives Aufsichtsrats-Coaching: Neu im Vorsitz des Aufsichtsrats? Personalausschuss: Aktuelle Trends in der Gestaltung von neuen und bestehenden Dienstverträgen

8 8 9 DER MASSANZUG FÜR IHREN AUFSICHTSRAT Bankindividuelle Unterstützung durch die ADG Der Gesetzgeber hat 2009 im 36 Abs. 3 KWG Anforderungen an die Sachkunde und Zuverlässigkeit von Aufsichtsräten festgeschrieben. Ein Merkblatt der Aufsicht konkretisiert diese Anforderungen weiter; jüngst wurde das Merkblatt überarbeitet. Zusätzlich führte die Umsetzung des Basel-III-Pakets (CRD-IV- Umsetzungsgesetz) dazu, dass die Regelungen zu Aufsichtsräten im Kreditwesengesetz angepasst und ab 2014 geändert wurden: 25d KWG mit erweiterten Anforderungen ist die Folge. Dabei sind nicht nur die Rahmenbedingungen und inhaltlichen Anforderungen an die Tätigkeiten von Vorständen und Aufsichtsräten einem ständigen Wandel unterworfen. Gerade im Bankenaufsichtsrecht gibt es laufend zahlreiche Regulierungsinitiativen und Neuregelungen, die auch den Aufsichtsrat zunehmend stärker einbinden. Für die notwendige Sachkunde fordert 25d Abs. 4 KWG daher von allen amtierenden Aufsichtsräten, dass sie in Form der sogenannten Weiterbildung laufend am Ball bleiben und sich zu aktuellen Entwicklungen informieren. Regelmäßig sollte in diesem Bereich eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme besucht werden, bei der man sich kontinuierlich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, aufsichtsrechtlichen Normen und strategischen Fragestellungen auseinandersetzt. Dies wird vom gesetzlichen Abschlussprüfer neuerdings nachgehalten. Auch um den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Unternehmensführung künftig gerecht zu werden, ist die jährliche Weiterbildung zwingend erforderlich. Ihre Ansprechpartner für eine individuelle Beratung zu Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungskonzepten für Ihren Aufsichtsrat: Friedrich Lömker Tel.: friedrich_loemker@ Sie suchen ein passendes Qualifizierungsangebot für Ihren Aufsichtsrat? Die ADG ist Ihr persönlicher Partner. Wie ginge dies einfacher als im Rahmen einer bankindividuellen Inhouse-Qualifizierung? Denn bestimmte Themen sind prädestiniert, um sie gemeinsam mit dem gesamten Gremium und dem Vorstand zu diskutieren. Im Rahmen einer Inhouse-Qualifizierung für den gesamten Aufsichtsrat können die speziellen Fragestellungen der Bank analysiert und gelöst werden. Auch strukturelle Besonderheiten eines Hauses können im vertrauten Kreis angesprochen und erläutert werden. So gelingt Ihnen mit Hilfe von Echtdaten Ihres Hauses ein optimaler Praxistransfer in Ihr Haus. Ganz nebenbei erwerben alle Aufsichtsräte und der Vorstand einen einheitlichen und gemeinsamen Kenntnisstand und sprechen im Nachgang dieselbe Sprache. Und die Forderung der BaFin zur laufenden Weiterbildung? Diese erfüllen Sie damit ganz nebenbei! Thomas Wilbert Tel.: thomas_wilbert@ Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sie interessieren sich für eines unserer Seminarangebote und möchten es gerne mit Ihren Aufsichtsratskollegen und Ihrem Vorstand bei Ihnen vor Ort oder auf Schloss Montabaur an einem von Ihnen gewünschten Termin durchführen? Sie suchen für Ihren Aufsichtsrat ein Qualifizierungsangebot zu einem anderen Thema? Alle Angebote dieser Broschüre führen wir für Sie auch gerne als Inhouse-Maßnahme durch. Ebenso unterstützen wir Sie bei der individuellen Gestaltung einer Veranstaltung, beispielsweise bei einer Klausurtagung von Aufsichtsrat und Vorstand. Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot und beraten Sie mit der für Sie gewohnten Kompetenz. Wir haben Sie neugierig gemacht? Dann schauen Sie doch einfach einmal auf die Seiten 12, 15, 19, 23 oder 25. Dort finden Sie unter dem Stichwort Ihre individuelle Inhouse-Schulung exemplarische Formate für eine Inhouse-Durchführung. Oder Sie wenden sich für eine persönliche Beratung direkt an die nebenstehend genannten Ansprechpartner. Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne bei der Erstellung eines auf mehrere Jahre angelegten, systematischen Qualifizierungskonzepts für Ihren Aufsichtsrat.

9 Ihre Ansprechpartner für eine individuelle Beratung zu Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungskonzepten für Ihren Aufsichtsrat: ADG-WEBINARE FÜR DEN AUFSICHTSRAT Aktuelle Informationen in kompakter Form auch als exklusives Format individuell für Ihr Haus Das Mandat als Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank stellt keine hauptamtliche Tätigkeit dar. Neben dem laufenden Tagesgeschäft im eigenen Beruf kommen für Mitglieder des Aufsichtsrats zeitlicher Aufwand für die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und die eigentlichen Sitzungszeiten hinzu. Nichtsdestotrotz müssen Aufsichtsräte ihrem Mandat ausreichend viel Zeit widmen dies unterstreicht der 25d Abs. 1 KWG. Friedrich Lömker Tel.: friedrich_loemker@ Zusätzlich haben die Aufsichtsräte Zeit für entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Fortbildung und Weiterbildung von Aufsichtsräten einzuplanen, wie sie der 25c Abs. 4 KWG fordert. Gerade in größeren Häusern stellt sich daher bei der Koordination entsprechender Aufsichtsratsqualifizierungen immer wieder die Frage nach dem geeigneten Termin. Sie suchen ein passendes Qualifizierungsangebot für Ihren Aufsichtsrat? Und Sie wollen dabei zeitlich möglichst flexibel sein? Dann sind die exklusiven ADG-Webinare für Ihren Aufsichtsrat die richtige Entscheidung! Machen Sie sich unser Know-how in der Qualifizierung von Aufsichtsräten in Kombination mit dem cleveren Einsatz modernster Technik zunutze! Für Vorstände bieten wir bereits seit mehreren Jahren ADG-Webinare an. Diese Web-Seminare bieten Ihnen über den virtuellen Seminarraum der ADG direkt an Ihrem PC in der Bank oder zu Hause die Möglichkeit, sich gezielt zu informieren. Thomas Wilbert Tel.: thomas_wilbert@ Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Der große Vorteil für Sie: Reise- und Abwesenheitszeiten entfallen komplett. Denn Dozent und Inhalte kommen online zu Ihnen direkt an Ihren Bankarbeitsplatz oder zu Ihnen nach Hause. Dieses moderne und flexible Schulungsformat bieten wir auch exklusiv für Aufsichtsratsgremien an. Terminkoordination einfach gemacht Weiterbildung in Kombination mit der Aufsichtsratssitzung Nutzen Sie Ihre terminierten Aufsichtsratssitzungen, und kombinieren Sie diese mit einem ADG-Webinar exklusiv für Ihr Gremium. Unsere Schulungsangebote bereiten wir für Sie so auf, dass diese durch unsere Experten in mehreren Modulen in jeweils eineinhalb bis zwei Stunden vor oder nach Ihrer Sitzung mit der modernen Webinar-Technik vermittelt werden. Ihr Vorteil: Die Terminabstimmung mit Ihren Kollegen entfällt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zusätzlich eine Aufzeichnung Ihres Webinars an. Sollte ein Aufsichtsrat abwesend sein, kann er die komplette Schulung nachholen wann und wo er möchte! Selbstverständlich erhalten Sie über diese Schulungsmaßnahmen eine den Anforderungen der Aufsicht entsprechende Teilnahmebescheinigung. Denn auch bei den ADG-Webinaren erhalten Sie die bekannte ADG-Qualität! Wir haben Sie neugierig gemacht? Dann wenden sich für eine persönliche Beratung direkt an die nebenstehend genannten Ansprechpartner. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot und zeigen Ihnen geeignete Themen für Ihr Aufsichtsrats- Webinar auf.

10 10 11 Aufsichtsratsvorsitzendespezial DIE TOP-THEMEN FÜR AUFSICHTSRATSVORSITZENDE Alles, was Sie wissen müssen aktuell und kompakt Termin: Vorsitzende des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken und deren Stellvertreter Anmelde-Nr.: SB Besser informiert, näher dran: So behalten Sie als Vorsitzender den Überblick Auch wenn der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit den Aufgaben nachkommen muss, als Vorsitzender wird Ihnen in vielen Genossenschaftsbanken eine Sonderstellung zugestanden. Oft findet in der Praxis ein besonders enger Kontakt im Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzendem statt. Das zeigt sich insbesondere im Umgang mit Bankenaufsicht, Prüfungsverband und den Prüfern vor Ort. Dozenten: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Colette Sternberg, prüfungsnahe Beratung und Coaching Sie möchten deshalb topinformiert sein? Aktuelle und relevante Entwicklungen noch vor anderen kennen, diskutieren und zeitnah in Ihre Arbeit vor Ort einbringen? Unsere Veranstaltung ist für Sie Fortbildung, Nachrichtenbörse und Austauschplattform zugleich auf hohem fachlichem Level und an den Top-Themen der Materie orientiert. Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 550, Die Veranstaltung eignet sich ideal als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von der BaFin jährlich gefordert wird. Die relevanten Themen für Sie als Vorsitzender des Aufsichtsrats: Sie diskutieren mit Ihren Kollegen aus anderen Häusern und erfahrenen Dozenten die Themen, die Ihnen auf den Nägeln brennen. Hierzu können Sie im Vorfeld der Veranstaltung Ihre Diskussionswünsche einreichen. Sie erfahren alles zu den aktuellsten Urteilen und Rechtsentwicklungen, die Ihre Amtsausübung als Vorsitzender und Mitglied eines Aufsichtsrats betreffen. Sie profitieren dabei vom reichen Erfahrungsschatz unseres Dozenten, Rechtsanwalt Michael M. Ziechnaus. Sie nehmen viele Tipps und Anregungen mit, denn Herr Ziechnaus ist selbst stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer Genossenschaftsbank und weiß daher, welche Fragen Sie interessieren. Bei allen Diskussionen verlieren Sie auch die Perspektive von Prüfung und Bankenaufsicht nicht aus den Augen. Mit Colette Sternberg steht Ihnen daher zusätzlich eine erfahrene Wirtschaftsprüferin Rede und Antwort. Sie tauschen in fruchtbarer Atmosphäre Ideen und Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen anderer Häuser aus und bauen so Ihr Aufsichtsratsnetzwerk aus. Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 690, Bei uns diskutieren Sie keine Themen von gestern. Daher legen wir die einzelnen Schwerpunkte zeitnah vor dem Termin anhand der dann aktuellen Themen und Fragestellungen fest. So erhalten Sie aktuellste Impulse für Ihre Aufgabe als Vorsitzender des Aufsichtsrats. Die nachfolgenden Inhaltsschwerpunkte haben daher exemplarischen Charakter und werden laufend ergänzt: Strukturelle und arbeitsorganisatorische Anforderungen an den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse aus dem 25d KWG erste praktische Erfahrungen Die neue Instituts-Vergütungsverordnung Übersicht der Änderungen aufgrund neuer EU-Anforderungen und Auswirkungen auf die Vergütungspraxis in Genossenschaftsbanken Praktische Ansätze zur Durchführung der Effizienzprüfungen der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Tipps zur Ausgestaltung der Prüfungsmaßnahmen und zur Dokumentation der Ergebnisse Hinweis: Die Veranstaltung ist primär als Plattform zum intensiven Ideen- und Erfahrungsaustausch gedacht. Wir nehmen Ihre Fragen und Themenwünsche deshalb gerne im Vorfeld auf und werden diese nach Möglichkeit in der Veranstaltung diskutieren. Thomas Wilbert nimmt hierzu Ihre Themenwünsche telefonisch unter oder per unter entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.

11 Aufsichtsratsvorsitzendespezial Termin: Anmelde-Nr.: SB Dozenten: Joachim Kehr, GenoPersonalConsult GmbH Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 995, Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 1.245, PERSONALAUSSCHUSS: TRENDS IN DER GESTALTUNG VON NEUEN UND BESTEHENDEN VORSTANDSDIENSTVERTRÄGEN Vorsitzende des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, deren Stellvertreter sowie Mitglieder eines Personal- bzw. Nominierungsausschusses Kein normaler Arbeitsvertrag! Vorstandsmitglieder haben eine rechtliche Doppelstellung: zum einen als leitender Angestellter im arbeitsrechtlichen Sinne, zum anderen als Vorstand im organschaftlichen Sinne. Aus diesem Grund stellt der Vorstandsdienstvertrag ein besonderes Vertragswerk dar. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Anforderungen an Dienstverträge von Vorständen und die Gestaltung der einzelnen Regelungen. Das Thema ist komplex. Und es betrifft alle, die wie Sie einem Aufsichtsrat vorsitzen oder einem Personal- bzw. Nominierungsausschuss angehören. Denn 3 Abs. 1 InstitutsVergV formuliert klar: Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Geschäftsleitung ist das [ ] Aufsichtsorgan verantwortlich. Außerdem fordert der neue 25d Abs. 6 KWG: [Der Aufsichtsrat] muss der Erörterung von [ ] Vergütungssystemen für Geschäftsleiter und Mitarbeiter ausreichend Zeit widmen. Es geht demnach also nicht nur die Verhandlung von Verträgen neu bestellter Vorstände, sondern auch um die von Zeit zu Zeit notwendige Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Anpassung von Klauseln in bestehenden Vorstandsverträgen. Hier ist es darum nicht mit Wissen aus zweiter Hand getan: Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Entwicklungen sowie die Tendenzen im Dienstvertragsrecht und bei der Gestaltung von Dienstverträgen. Mit unserem Seminar gewinnen Sie Klarheit und schärfen Ihren Blick auch für die unterschiedlichen Perspektiven, unter denen man Vorstandsverträge sehen kann. Mit ihrem spezifischen Fachwissen tragen unsere Dozenten dazu bei. Sie erhalten einen kompakten Überblick über das besondere Gebiet des Dienstvertragsrechts und die Gestaltung von Vorstandsdienstverträgen. Personalberater, Rechtsanwalt und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: Die Kombination der Tätigkeiten unserer beiden Dozenten bietet Ihnen als Aufsichtsrat alle relevanten Blickwinkel auf die Themen Vorstandsdienstverträge und Angemessenheit. Mit ausgewiesenen Spezialisten diskutieren Sie aktuelle Entwicklungen und Trends sowie natürlich all Ihre Fragen. Praktische Beispiele zur Handhabung in den verschiedenen Verbandsgebieten geben Ihnen dabei einen optimalen Überblick. Zusätzlich können Sie gerne Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung zur Diskussion mit den Dozenten bei uns einreichen. Sie nutzen die Veranstaltung zum intensiven Ideen- und Erfahrungsaustausch mit den anwesenden Kollegen und Dozenten. Der Vorstandsdienstvertrag: Arbeitsrechtliche und organschaftliche Anforderungen Rahmensetzungen und Ihre Pflichten als Aufsichtsrat auf Basis der Instituts-Vergütungsverordnung Ausgestaltungsmöglichkeiten des Dienstvertrags Vorstellung typischer Aspekte und typischer Klauseln der Vertragsgestaltung Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen Altersvorsorgeregelungen Überblick der Gestaltungsmöglichkeiten Zusatzvereinbarungen im Dienstvertrag Die unterschiedliche Handhabung und Ausgestaltung in den verschiedenen Verbandsgebieten Ausgestaltung der Vergütung auf Vorstandsebene Die Anforderungen und der gesetzliche Rahmen durch die Instituts-Vergütungsverordnung: Was ist auf Vorstandsebene heute sinnvoll und möglich? Zielsysteme für die Vorstandsvergütung Vor- und Nachteile variabler Vergütungsbestandteile im Überblick Einbindung in die Vorstandsvergütung Musterberechnungen (inklusive Darstellung der finanziellen Auswirkungen) Gestaltungsmöglichkeiten Regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der Vergütungsgestaltung gemäß 25d Abs. 6 KWG

12 12 13 Aufsichtsratsvorsitzendespezial NEU IM VORSITZ DES AUFSICHTSRATS? Sicherer Umgang mit den Rechten, Pflichten und besonderen Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters Als exklusives Aufsichtsrats-Coaching an den Aufsichtsratsvorsitzenden einer Bank sowie an dessen Stellvertreter Ihr exklusives Aufsichtsrats-Coaching: Dozent: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Sicher im Amt des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, denn Sie kennen die Leitplanken dieser besonderen Aufgabe! Als Vorsitzender des Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter nehmen Sie eine Sonderstellung ein. Dies betrifft zunächst besondere Aufgaben und Pflichten, die Ihnen vom Genossenschaftsgesetz zugewiesen werden. Auch in der Sitzungspraxis obliegt Ihnen regelmäßig die Leitung und zumeist auch die Moderation von Gremienterminen. Gerade bei einer solch verantwortungsvollen Aufgabe ist es nicht mit Wissen aus zweiter Hand getan. Dies gilt insbesondere, wenn für Sie der Wechsel in die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter ansteht oder jüngst erfolgt ist. Ihr exklusives Aufsichtsrats- Coaching führt daher ein kompetenter Sparringspartner mit absolutem Praxisbezug für Sie durch. Hinweis: Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und Ihr individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam mit einem ausgewiesenen Experten diskutieren Sie die aktuellen Anforderungen an das Amt und die besonderen Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. seines Stellvertreters. So erwerben Sie fundierte Kenntnisse im Hinblick auf neue Aufgaben, Rechte und Pflichten, die mit Ihrer Aufgabe verbunden sind, und gewinnen zusätzliche Sicherheit im Umgang mit dem neuen Amt. Sie erhalten insbesondere zahlreiche Hinweise zu den typischen organisatorischen Grundsätzen der Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Nachbereitung von Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zur Umsetzung von Protokollierungen im Rahmen von Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse. Zugleich werfen Sie einen Blick auf die besonderen Tätigkeiten im Rahmen der Einberufung, Leitung und Durchführung von General- bzw. Vertreterversammlungen. Sie besprechen die besondere Rolle und die besonderen Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden als Bindeglied zwischen Vorstand und Gesamtaufsichtsrat außerhalb der Aufsichtsratssitzungen bzw. als Bindeglied zwischen gesetzlichem Abschlussprüfer und Gesamtaufsichtsrat. Sie führen Ihre Veranstaltung als exklusive Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort durch und sparen so Reise- und Abwesenheitszeiten ein. Ihre Neue Aufgaben, Rechte und Pflichten durch das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden Rolle und Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden als Sitzungsleiter Anforderungen an die Einladung zu Sitzungen und an die Formulierung der Tagesordnung Abwicklung der Sitzung und Abarbeitung der Tagesordnung Möglichkeiten und Grenzen der Erweiterung der Tagesordnung im Rahmen der Sitzung Methoden zur Sicherstellung einer hinreichenden und sachlichen Diskussion sowie einer angemessenen Entscheidungsfindung Umgang mit und Offenlegung von Interessenkonflikten im Rahmen von Abstimmungen Praktische Durchführung von Abstimmungen und Ermittlung des Abstimmungsergebnisses Protokollierung von Sitzungsinhalten, Diskussionen und Beschlussfassungen Aufgaben im Rahmen der Einberufung und Leitung der General- bzw. Vertreterversammlung sowie im Rahmen des Berichts über die Tätigkeit des Aufsichtsrats und das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung an die Mitglieder bzw. Vertreter Die Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden in der Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat außerhalb von Sitzungszeiten Kommunikation mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer Außendarstellung der Bank Friedrich Lömker Tel.: Thomas Wilbert Tel.:

13 AUFBAU UND AUSBAU DER SACHKUNDE GEMÄSS 25D KWG

14 14 15 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß 25d KWG NEU IM AUFSICHTSRAT? Ihr Praxisleitfaden für den sicheren Einstieg in das neue Amt Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken, insbesondere neu gewählte Mitglieder Entscheiden kann nur, wer informiert ist. Richtig entscheiden kann nur, wer gut informiert ist! An die Wahrnehmung Ihres neuen Mandats im Aufsichtsrat werden besondere Anforderungen gestellt, die seit der jüngsten Kreditwesengesetznovelle im neuen 25d KWG zusammengefasst sind. Daneben treten genossenschaftsspezifische Anforderungen aus Genossenschaftsgesetz, Satzung und Geschäftsordnung. Mit unserer Veranstaltung verschaffen Sie sich einen kompakten Überblick über die Anforderungen an Mandatsträger in Genossenschaftsbanken. Sie erhalten unzählige Praxistipps und lernen die Struktur und Arbeitsweise des Gremiums Aufsichtsrat, seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die rechtlichen Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit kennen. Zahlreiche Tipps zur erfolgreichen praktischen Mandatswahrnehmung und nicht zuletzt die geknüpften wertvollen Kontakte mit Kollegen aus anderen Häusern runden diese Veranstaltung für Sie ab. Starten Sie gut informiert in Ihr neues Amt, und treffen Sie Ihre Entscheidungen von Anfang an sicher und fundiert. Und ganz nebenbei legen Sie mit dem Besuch der Veranstaltung auch einen wesentlichen Grundstein für Ihre Sachkunde als Aufsichtsrat. Mit Ihrem Besuch legen Sie einen wesentlichen Grundstein Ihrer Sachkunde gemäß 25d Abs. 1 KWG. Sie besprechen alle wichtigen Fragen zu Funktion, Struktur und Aufgaben des Aufsichtsrats und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Hierzu erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über zentrale Fragen, mit denen sich der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Tätigkeit beschäftigt. Sie lernen die gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit kennen und diskutieren Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats. Sie lernen Kollegen aus anderen Häusern kennen und knüpfen so die ersten Kontakte in Ihrem bundesweiten Aufsichtsratsnetzwerk. Das Gremium Aufsichtsrat Rechtsrahmen aus Genossenschaftsgesetz, Satzung, Kreditwesengesetz und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Zahl und Zusammensetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats Anforderungen an Sachkunde und Zuverlässigkeit des Aufsichtsratsmitglieds Wahl, Amtszeit und Beendigung des Aufsichtsratsmandats Die innere Ordnung im Aufsichtsrat Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Organisation, angemessene Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Sitzungen Praxistipps für die effiziente Arbeitsorganisation als Aufsichtsrat Ausschüsse des Aufsichtsrats Bildung und Zweck von Ausschüssen Typische und Pflichtausschüsse, deren Aufgaben und Anforderungen an die Mitglieder ( 25d Abs. 7 bis 12 KWG) Delegation von Aufgaben auf Ausschüsse und Grenzen der Aufgabenübertragung Aufgaben, Rechte und Pflichten im Rahmen der Aufsichtsratsarbeit: Abgrenzung der Funktion und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder zum Vorstand Informationspflichten des Vorstands und Informationsrechte des Aufsichtsrats Aufgaben gemäß Genossenschaftsgesetz und 25d Abs. 6 KWG, Mitwirkung bei der gesetzlichen Prüfung Pflichtenkatalog für Aufsichtsräte Vertragsabschlüsse durch den Aufsichtsrat Die BVR-Sicherungseinrichtung Institutssicherung Aufgaben und Funktion Beitragssätze, Bezug zum BVR-Rating Sorgfaltspflichten der Institute aus 6 Statut der Sicherungseinrichtung des BVR Anforderungen an Aufsichtsräte Termine/Anmelde-Nr.: ADG-Regional in Hamburg: SB Schloss Montabaur: SB Dozenten: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Ralf Fischer, Sicherungseinrichtung des BVR Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725, Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910, Baustein Ihrer grundlegenden Sachkunde

15 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß 25d KWG Ihre exklusive Inhouse- Qualifizierung: SICHER IM AMT! Die aktuellen Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit in Genossenschaftsbanken Dozent: Michael M. Ziechnaus, Ziechnaus Rechtsanwälte Als exklusive Inhouse-Qualifizierung an das gesamte Aufsichtsratsgremium und den Vorstand einer Genossenschaftsbank Hinweis: Für eine Beratung zur individuellen Ausgestaltung und Ihr individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an. Friedrich Lömker Tel.: Sicher im Amt, denn Sie kennen die Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit! Vorstände und Aufsichtsräte tragen eine hohe Verantwortung für die von ihnen geführten Institute. Dabei verschärfen sich die gesetzlichen Anforderungen an diesen Personenkreis zunehmend. Seit Dezember 2012 liegt die Novelle des Merkblatts zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG vor. Diese brachte neue und verschärfte Anforderungen an die Amtswahrnehmung und die Sitzungsvorbereitung von Seiten der Aufsicht. Zusätzlich verankerte die jüngste KWG-Novelle mit dem neuen 25d KWG erneut neue Anforderungen an das Gremium Aufsichtsrat, dessen Ausschüsse sowie einzelne Mitglieder im Kreditwesengesetz. In der Bankpraxis stellt sich aufgrund dieser zahlreichen Veränderungen oft die Frage, welche konkreten Anforderungen sich zum aktuellen Stand der Dinge hinter der geforderten Sachkunde und Zuverlässigkeit verbergen. Auch fragen sich viele Mandatsträger, was die Aufsicht mit Blick auf die laufende Mandatswahrnehmung tatsächlich von Aufsichtsräten erwartet. Sie müssen Ihre Entscheidungen daher konsequent und nachvollziehbar treffen, um mögliche Haftungsrisiken auszuschließen. In welchen rechtlichen Schranken bewegen sich Vorstände und Aufsichtsräte? Ihre exklusive Inhouse-Qualifizierung von Aufsichtsrat und Vorstand gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Anforderungen des 25d KWG und die Position der BaFin zu wichtigen Fragen, wie Sachkunde, Zuverlässigkeit oder laufende Amtswahrnehmung. Darauf aufbauend diskutieren Sie die gremienorganisatorischen und strukturellen Anforderungen, die sich aus den aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorgaben ergeben. Abschließend besprechen Sie, wie Sie diese Anforderungen in Ihrer Mandats- und Sitzungspraxis umsetzen können. Mit klaren Hinweisen auf präventive Maßnahmen gelingt es Ihnen zukünftig, Ihr Mandat sicher auszuüben und dabei das mit Ihren Entscheidungen eventuell verbundene Haftungsrisiko möglichst gering zu halten. Thomas Wilbert Tel.: Gemeinsam mit einem ausgewiesenen Experten, der die Materie als Aufsichtsrat und Rechtsanwalt aus erster Hand kennt, diskutieren Sie die aktuellen Anforderungen an Bank und Aufsichtsrat. Der Vortrag ist daher gespickt mit zahlreichen sofort umsetzbaren Praxistipps für Ihre sichere Amtswahrnehmung. Sie erhalten einen aktuellen Überblick über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Aufsichtsräte und diskutieren eventuelle Auswirkungen auf Ihre Gremienarbeit. ó ó Sie haben die Wahl: Sie wählen die Durchführung als Inhouse-Maßnahme bei Ihnen vor Ort, oder Sie nutzen die Chance zu einer Tagung im exklusiven Ambiente von Schloss Montabaur. Sie erhalten über den Besuch dieser Veranstaltung eine entsprechend den Anforderungen der Aufsicht qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme zum Aufbau und Ausbau Ihrer Sachkunde im Sinne des 25d Abs. 1 KWG. Der rechtliche Rahmen für Aufsichtsrat, Vorstand und Bank Genossenschaftsgesetz und Geschäftsordnung 25a Abs. 1 KWG und MaRisk Anforderungen von 25d KWG und novelliertem BaFin-Merkblatt Aufgaben des Aufsichtsrats Einbindung der Aufsichtsräte durch die MaRisk und das KWG Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat, Aufgabenverteilung zwischen den Gremien Verantwortung und Haftung des Aufsichtsrats Laufende Mandatswahrnehmung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats Angemessene Sitzungsvorbereitung Beschlussfassung in Sitzungen und in dringenden Fällen, Protokollierung bzw. Sitzungsniederschrift Geeigneter und professioneller Umgang mit Interessenkonflikten Praxistipps für eine effektive Arbeit im Aufsichtsrat

16 16 17 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß 25d KWG AUFSICHT UND AUFSICHTSRAT Diskutieren Sie als Vorstand und Aufsichtsrat aktuelle Fragen mit Vertretern der BaFin Termin: Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstände von Genossenschaftsbanken Anmelde-Nr.: SB Aufsicht und Aufsichtsrat im Dialog Welche Organe der Bankenaufsicht gibt es? Wie spielen nationale und europäische Aufsicht zusammen? Wer beaufsichtigt zukünftig die Genossenschaftsbanken? Welche aktuellen Anforderungen werden an Ihre Bank gestellt? Was genau erwartet die Bankenaufsicht von Ihnen? Wichtige Fragen, die sich allen stellen, die wie Sie Verantwortung im Aufsichtsrat einer Bank tragen gerade vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Anforderungen des 25d KWG an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und laufende Mandatswahrnehmung. Informieren Sie sich daher aus erster Hand! Ein erfahrener Fachaufseher der BaFin wird Ihnen das System der deutschen Bankenaufsicht vorstellen und zahlreiche praxisrelevante und aktuelle Themenbereiche erläutern. Welche Vorgaben muss der Aufsichtsrat berücksichtigen? Worauf muss der Aufsichtsrat bei seiner Arbeit achten? In welche Prozesse ist der Aufsichtsrat durch die verschiedenen rechtlichen Anforderungen eingebunden? Welche Aufgaben haben Ausschüsse im Aufsichtsrat? Welche Ausschüsse können bzw. müssen gebildet werden, und welche Anforderungen werden an diese und an deren Mitglieder gestellt? Diskutieren Sie auch diese weiteren Fragen mit einem ausgewiesenen Experten, und erfahren Sie, wie Sie Ihrer besonderen Verantwortung in Zukunft noch besser nachkommen können. Dozenten: Rainer Behle, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Dr. Edgar Steinle, Rechtsanwalt in Frankfurt/ Main Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725, Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910, Auf besonderen Wunsch der bisherigen Teilnehmer bieten wir Ihnen diese Veranstaltung zum gemeinsamen Besuch mit Ihrem Vorstand an. Diskutieren Sie gemeinsam, und sprechen Sie anschließend auf gleichem Kenntnisstand die gleiche Sprache. Sie lernen den Aufbau und die Aufgaben der deutschen Bankenaufsicht aus erster Hand kennen: Ihnen steht ein kompetenter Ansprechpartner aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung. Diskutieren Sie mit ihm, welche Erwartungen die Bankenaufsicht an den Aufsichtsrat hat. Sie erfahren, wie sich die Anforderungen von 25d KWG und MaRisk auf die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat auswirken und welche Aufgaben sich hieraus für den Aufsichtsrat ergeben. Sie besprechen mit einem erfahrenen Fachanwalt die Möglichkeiten und Grenzen der Arbeits- und Beschlussorganisation im Aufsichtsrat. Dabei thematisieren Sie insbesondere aktuelle Anforderungen des KWG im Hinblick auf Struktur und Aufgaben von Ausschüssen des Aufsichtsrats sowie deren sinnvolle praktische Umsetzung in den Gremien vor Ort. Die Bankenaufsicht stellt sich vor EBA, EZB, BaFin und Deutsche Bundesbank: Zusammenspiel nationaler und europäischer Bankenaufsichtsbehörden Qualitative Ausrichtung der Bankenaufsicht Organe, Aufgabenbereiche und Prüfungsmaßnahmen der Bankenaufsicht Leitplanken der Aufsichtsratsarbeit Aktueller Anforderungsrahmen der Aufsichtsratsarbeit Genossenschaftsgesetz, 25d KWG, novelliertes Merkblatt der Aufsicht, MaRisk Dialog mit der Aufsicht: Was erwartet die BaFin vom Aufsichtsrat? Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und laufende Mandatswahrnehmung Praxisfragen zur Arbeit im Aufsichtsrat Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Sitzungsvorbereitung, Beschlussfassung und Protokollierung Bildung und Tätigkeitsfelder von Ausschüssen (Verpflichtende) Ausschüsse gemäß 25d Abs. 7 bis 12 KWG und deren Aufgabenfelder

17 Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß 25d KWG Termine/Anmelde-Nr.: SB SB Dozent: Dirk Hörner, 4P Consulting GmbH Preis für Mitglieder der ADG/ des Fördervereins: EUR 725, Preis für Nicht-Mitglieder: EUR 910, DER PROFESSIONELLE AUFSICHTSRAT So nehmen Sie Ihr Mandat noch wirksamer wahr Mitglieder des Aufsichtsrats von Genossenschaftsbanken Das eigene Mandat noch wirksamer wahrnehmen Novelliertes Merkblatt der Aufsicht zur Kontrolle von Aufsichtsräten, neue und teilweise verschärfte Anforderungen an Aufsichtsräte durch den neuen 25d KWG, BaFin beruft Aufsichtsräte wegen mangelnder Zuverlässigkeit ab: Diese Schlagzeilen lassen in der Diskussion um die Anforderungen an Aufsichtsräte nur einen Schluss zu! Sie müssen Ihr Amt wirksam und professionell wahrnehmen. Dazu gehört insbesondere, dass Sie aktuelle Entwicklungen kennen und einschätzen können. Wie wichtig dies ist, macht gerade die Dynamik im regulatorischen Umfeld der Banken deutlich. Die laufende Erweiterung und Änderung der MaRisk und eine allgemein zunehmende Regulierungsdichte sind dafür nur ein Beispiel. Aber auch das Marktumfeld befindet sich in einem stetigen Umbruch: verschärfter Wettbewerb, eine anhaltende Niedrigzinsphase, sinkende Erträge in der Fristentransformation, steigende gesetzliche Anforderungen im Verbraucherschutz etc. Diese markt- und wettbewerblichen Umwälzungen haben stets auch Auswirkungen auf die eigene Marktposition bzw. das Geschäftsmodell. All diese Entwicklungen betreffen nicht nur die Vorstände, sondern auch Sie in Ihrer Funktion als Aufsichtsrat. Zwar sind Sie als Aufsichtsrat nur an wenigen Stellen direkter Adressat z. B. der MaRisk. Die BaFin macht aber immer wieder deutlich, dass sie von Ihnen erwartet, dass Sie in diesem dynamischen Umfeld am Ball bleiben. Sie fordert daher, dass alle Aufsichtsräte mindestens jährlich an einer Weiterbildung teilnehmen eine Anforderung, die nun auch ins KWG Einzug gehalten hat. Nutzen Sie hierzu unsere Veranstaltung. Holen Sie sich die Informationen, die Sie benötigen, um diese Entwicklungen zu verfolgen und richtig einzuschätzen. Erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum, und nehmen Sie Ihr Mandat zukünftig noch wirksamer und professioneller wahr. Die Veranstaltung eignet sich ideal als Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterbildung, wie sie von der BaFin jährlich gefordert wird. Anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis diskutieren Sie mit Dirk Hörner, einem Kenner der genossenschaftlichen Bankenlandschaft, aktuelle Herausforderungen und Problemstellungen der Aufsichtsratsarbeit. Aus seiner Beratungstätigkeit bei Genossenschaftsbanken weiß er, welche aktuellen Themen Sie wirklich interessieren. Mit unserer Mischung aus einem Überblick über aktuelle Entwicklungen am Bankenmarkt sowie über Best Practice in der praktischen Aufsichtsratsarbeit erhalten Sie zahlreiche Praxisimpulse zur professionellen Wahrnehmung Ihres Amtes. Sie können das regulatorische Umfeld und das Marktumfeld Ihrer Bank einschätzen, indem Sie aktuelle Anforderungen, Entwicklungen und Veränderungen am Bankenmarkt diskutieren und anhand von Praxisbeispielen deren Auswirkungen erarbeiten. Allgemeine Veränderungen in der Bankenlandschaft Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Banken (MaRisk 5.0, Basel III) Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern (Corporate-Governance-Kodex, 25d KWG, Merkblatt der Aufsicht) Praxisbeispiele für eine wirksame Aufsichtsratstätigkeit: Wesentliche Kennzahlen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und der bankspezifischen Risiken Frühzeitiges Erkennen von Kredit- und Wertpapierrisiken anhand vorzulegender Risikoberichte Ertragschancen und -risiken im Vertrieb anhand von Markterhebungsergebnissen frühzeitig erkennen Aufspüren von Kostensenkungspotenzialen innerhalb der Personal- und Sachkostenblöcke Steuerungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Aufsichtsrats Kommunikations- und handlungsstark externe Kommunikation und interne Diskussion in kritischen Situationen

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