Infoveranstaltung Anmeldung zum 1. Staatsexamen GymPO I und WProSozPädCare. 14. Januar 2015 Silke Engelhardt Lehramtsprüfungsverwaltung
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- Pia Peters
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1 Infoveranstaltung Anmeldung zum 1. Staatsexamen GymPO I und WProSozPädCare 14. Januar 2015 Silke Engelhardt Lehramtsprüfungsverwaltung
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3 Anmeldung in der Regel im 9. oder 10. Fachsemester (Regelstudienzeit) Anmeldung kann nur in den festgelegten Anmeldephasen stattfinden! WICHTIG: Die Anmeldung findet immer für beide Hauptfächer zusammen statt!
4 Anmeldezeitraum: Prüfung im Frühjahr: Oktober Prüfung im Herbst: April
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6 Informationen finden Sie unter: Die Formulare (Bestätigung fehlende Leistungspunkte und Schwerpunktthemenblätter) für GymPO I und WProSozPädCare finden Sie unter: Weitere Informationen, Link für die Online-Anmeldung erhalten Sie auf den Seiten des Landeslehrerprüfungsamts in Karlsruhe:
7 Lehramtsprüfungsverwaltung Voßstraße 2, Geb Heidelberg Beratung zum Anmeldeverfahren, Fristen, Prüfung der Unterlagen, Anmeldung, Einreichung Schwerpunktthemen: Silke Engelhardt Sprechstunden für die Examensanmeldungen im April 2015: Montag bis Donnerstag: Uhr
8 Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle Regierungspräsidium Karlsruhe) Abteilung 7 Schule und Bildung Hebelstr Karlsruhe Grundsätzliches, Anerkennung von Studienabschlüssen: Patrick Krätz (Mo., Mi. und Fr.) patrick.kraetz@rpk.bwl.de Online-Anmeldung, Prüfungstermine, Rücktritte, Freiversuch: Jürgen Ehret (Mo.-Fr.) Juergen.ehret@rpk.bwl.de
9 Die Anmeldung findet online statt unter: Bitte drucken Sie die Anmeldebestätigung 2-fach aus. 1 Exemplar wird zusammen mit Ihren Meldeunterlagen ans Landeslehrerprüfungsamt Herrn Ehret geschickt. 1 Exemplar wird zusammen mit der Bestätigung der Fachstudienberater über fehlende Unterlagen bei der Lehramtsprüfungsverwaltung vorgelegt.
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11 Hier die wichtigsten Meldeunterlagen (Checkliste unter Terminplaene ): Vor-und Rückseite des gültigen Personalausweises in beglaubigter Fotokopie, ggf. bei Heirat Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch oder Eheregister -falls mit einem Namenswechsel verbunden in beglaubigter Kopie. Ohne Vorlage dieser Dokumente kann der Zulassungsantrag nicht abschließend bearbeitet werden. Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung Zeugnisse über Latinum, Graecum oder sonstige Nachweise über Sprachkenntnisse Stammdatenblatt (aktuell Anmeldesemester)
12 ggf. Zeugnisse über bereits abgelegte Lehramtsprüfungen, erworbene akademische Zeugnisse und Diplome (amtlich beglaubigte Kopie). ggf. die Prüfung betreffende frühere Bescheide eines Prüfungsamtes oder einer Universität (amtlich beglaubigte Kopie). Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg sich der Bewerber einer Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder einer anderen Lehramtsprüfung bereits ganz oder teilweise unterzogen hat (Formblatt). ggf. eine Erklärung über die Zeiten, die zur Weiterbildung in den modernen Fremdsprachen im Ausland verbracht wurden.
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14 Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen nicht alle Leistungspunkte vorliegen. Leistungen in den Haupt- und Erweiterungsfächern, die während des Anmeldesemesters noch erbracht werden müssen, können zu festen Terminen nachgereicht werden und müssen vom Fachstudienberater bestätigt werden. Die Leistungspunkte zu den Modulen des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums, MPK und EPG können, im Fall einer Prüfungsteilung, zum Termin des 2. Hauptfachs nachgereicht werden.
15 Bescheinigung muss vom Fachstudienberater / Prüfungssekretariat des Instituts ausgefüllt und unterzeichnet werden, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung noch Leistungspunkte zu erwerben sind. Bescheinigung über fehlende Leistungspunkte zur Vorlage bei der Lehramtsprüfungsverwaltung Der/Die Studierende:. Matrikelnr.:. beabsichtigt, sich zur 1. Staatprüfung im Studiengang Lehramt an Gymnasien anzumelden: 1. Hauptfach: / Erweiterungsfach. Folgende Leistungspunkte müssen nachgereicht /verbucht werden: Heidelberg, den Unterschrift Fachstudienberater
16 Nachreichtermine: Prüfung im Herbst: 1. September Prüfung im Frühjahr: 1. März Die Leistungspunkte müssen bis zu diesen Terminen im System erbracht bzw. verbucht sein. Eine kurze Information per an die Lehramtsprüfungsverwaltung genügt.
17 Verteilung der Leistungspunkte: 1. Hauptfach 2. Hauptfach 80 LP 80 LP Gemeinsames Lehrangebot (GLA) Pflichtmodule Pflichtmodule Schulpraxissemester 16 LP 14 LP Wahlpflichtmodule Wahlpflichtmodule 14 LP EPG I+II 12 LP Mündliche Prüfung 10 LP 10 LP Fachdidaktik Mündliche Prüfung 10 LP BWB 18 LP 10 LP MPK Fachdidaktik Wissenschaftliche Arbeit 6 LP 20 LP 114 LP 114 LP 72 LP Gesamtpunktzahl bei Studienabschluss: 300 LP
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19 Die Prüfung muss nicht zwingend an einem Termin absolviert werden GymPO I Sie haben die Möglichkeit die Prüfung an zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Terminen ( Splitten ) abzulegen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung das 10. Fachsemester (in beiden Hauptfächern) nicht überschreiten. Für den Erwerb von Fremdsprachen, Urlaubssemester, Beurlaubung wegen Erkrankung etc. können bis zu 4 Fachsemester unberücksichtigt bleiben.
20 Beispiele: Erwerb einer alten Fremdsprache (Latinum, Graecum, Hebraicum) - 5 GymPO I bis zu 2 Fachsemester Beim Erwerb von Kenntnissen einer alten Fremdsprache bleibt 1 Fachsemester unberücksichtigt Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt - 26 GymPO I bis zu 2 Fachsemester Die Entscheidung darüber, ob und wie viele Fachsemester unberücksichtigt bleiben können, liegt beim Landeslehrerprüfungsamt!
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22 Die wissenschaftliche Arbeit kann bereits nach bestandener Zwischenprüfung angemeldet werden. Nach Vereinbarung eines Themas mit dem Betreuer/der Betreuerin, muss die Arbeit direkt beim Landeslehrerprüfungsamt angemeldet werden. Das Formular finden Sie unter:
23 Nach Genehmigung des Themas durch das Landeslehrerprüfungsamt haben Sie 4 Monate Bearbeitungszeit. Weitere Formalitäten (Themenänderung, Fristverlängerungen etc.) entnehmen Sie bitte 16 ff. GymPO I Bitte teilen Sie der Lehramtsprüfungsverwaltung Thema und Abgabedatum per mit.
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25 Wenn Sie die wissenschaftliche Arbeit vor der Anmeldung zum 1. Staatsexamen bereits angemeldet und verfasst haben, gibt es keine Anmeldefristen. Sollten Sie die Arbeit zum Zeitpunkt der Examensanmeldung noch nicht angefertigt haben, gilt, dass die Arbeit vor der mündlichen Prüfung im Hauptfach angemeldet werden muss. Prüfung im Frühjahr: 15. März Prüfung im Herbst: 15. September
26 Beispiele: Kandidat 1: Geschichte (9. FS) / Deutsch (9. FS) Prüfungsanmeldung: April 2015 Prüfungstermin: Geschichte Herbst 2015 Deutsch Frühjahr 2016 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Geschichte noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. September 2015
27 Kandidat 2: Englisch (9. FS) / Französisch (10. FS) Prüfungsanmeldung: April 2015 Prüfungstermin: Englisch Frühjahr 2016 Französisch Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Englisch noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2016
28 Kandidat 3: Biologie (9. FS) / Mathematik (9. FS) Prüfungsanmeldung: April 2015 Prüfungstermin: Biologie Frühjahr 2016 Mathematik Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Biologie noch nicht angemeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2016 oder Anmeldung innerhalb von 4 Wochen nach der mündlichen Prüfung im Fach Biologie, spätestens nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach - 16 (3) GymPO I* * 16 (3) gilt nur für die Fächer: Biologie, Chemie, Physik und Geographie
29 Bei einer Anmeldung der wissenschaftlichen Arbeit zum 15. September 2015 wäre es erst im Januar 2016 möglich das Zeugnis auszustellen. Ein Beginn des Referendariats im Januar 2016 ist somit nicht möglich. Die Bewerbungen zum Referendariat müssen dem Regierungspräsidium bis 15. Juni vorliegen. Einzelne Unterlagen können bis Mitte Dezember nachgereicht werden. Genaueres erfahren Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums zum Vorbereitungsdienst. Beachten Sie diese Fristen bei Ihrer Planung und melden Sie die wissenschaftliche Arbeit frühzeitig an! (Empfehlung des Landeslehrerprüfungsamts)
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31 Die Schwerpunktthemenblätter finden Sie unter: Die Formulare müssen, nachdem die Prüfer den Themen zugestimmt haben, bei der Lehramtsprüfungsverwaltung eingereicht werden. Abgabefristen für die Schwerpunktthemenblätter: Prüfung im Frühjahr: bis spätestens 1. Dezember Themenänderung möglich bis 1. Februar Prüfung im Herbst: bis spätestens 1. Juni Themenänderung möglich bis 1. Juli
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