Perspektiven und Konsequenzen aus dem ersten Bericht der Bundesregierung zur Wirkung des Ausbildungsbonus
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- Lucas Fromm
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Mast, Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/3245 Perspektiven und Konsequenzen aus dem ersten Bericht der Bundesregierung zur Wirkung des Ausbildungsbonus Vorbemerkung der Fragesteller MitdemFünftenGesetzzurÄnderungdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch undanderergesetze VerbesserungderAusbildungschancenförderungsbedürftigerjungerMenschen (Bundestagsdrucksache16/8718) wurde2008mit demausbildungsbonuseinarbeitsmarktpolitischesinstrumentgeschaffen,um jungenmenschenperspektivenamarbeitsmarktzueröffnen.zielgruppesind BerufseinsteigerinnenundBerufseinsteigerfrühererSchulentlassjahre (AltbewerberinnenundAltbewerber),dieesaufgrundpersönlicherUmständeschwer haben, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu finden. MitdemAusbildungsbonuswurdeimArbeitsförderungsrechteinfinanzieller Anreizverankert,umzusätzlichebetrieblicheAusbildungsplätzefürförderungsbedürftigeAusbildungssuchendezuschaffen.ImKerngehtesalsodarum, JugendlicheneinenAusbildungsplatzimBetriebzuermöglichen,diesonst kaumeinechancedaraufgehabthätten.dabeisollendiebetriebebeiderschaffungeineszusätzlichenausbildungsplatzesdurchsozialpädagogenundeinen Zuschussunterstütztwerden.DerAusbildungsbonuswirdalsunbürokratische FörderungdurcheinenpauschalenfinanziellenZuschussfürdieBetriebegewährt.DieHöheorientiertsichdabeianderAusbildungsvergütung.Zusätzlich solldenausbildendenbetriebensozialpädagogischebegleitungdurchausbildungsbegleitende Hilfen angeboten werden. DiejetzigeVeröffentlichungdesBerichtszumAusbildungsbonusfälltmitder DebatteüberdiePerspektivenvonjungenMenschenamArbeitsmarktzusammen.EinerseitsgibtesMeldungen,wonachsichdieSituationamLehrstellenmarktdemographiebedingtzuentspannenscheint,andererseitsgibtesbeispielsweiseimsog.Bildungsbericht2010Anhaltspunktedafür,dassJugendlichemiteinemHauptschulabschlussodereinemMigrationshintergrundim ÜbergangssystemzwischenSchuleundBerufhängenbleibenundihnensomit derweginsberufslebennichtoffensteht.umsowichtigeristes,spezifischearbeitsmarktpolitischeinstrumentewiedenausbildungsbonusweiterzudenken, umdurchgutausgebildetejungemenschendenzukünftigenfachkräftebedarf zu sichern. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 22.Oktober 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerAusbildungsbonusnach 421rdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII)istbiszum31.Dezember2010befristet.EineVerlängerungistvon SeitenderBundesregierungnichtgeplant.MitdemBeschäftigungschancengesetzhatdieBundesregierungallerdingsbeschlossen,dieRegelungfürsogenannteInsolvenzauszubildendebis2013zuverlängern.DieseZusatzregelung zum Ausbildungsbonus stammt aus dem Jahr EsstelltsichalsodieFrage,welchePerspektivenfürjugendlicheAltbewerberinnenundAltbewerbervorhandensind,wenndieBundesregierungihrespezifischen Fördermöglichkeiten auslaufen lässt, ohne für Alternativen zu sorgen. 1.WievieleAltbewerberinnenundAltbewerber (aufgeschlüsseltnachbundesländern, Altersgruppen, Geschlecht) sind derzeit statistisch erfasst? InderStatistikderBundesagenturfürArbeit (BA)zumAusbildungsmarktwerden BewerberausfrüherenSchulentlassjahren ausgewiesen.derbegriff Altbewerber wirdhäufigmitderdefinitionderbagleichgesetzt.imberichtsjahr 2008/2009erfolgteeineÄnderungderstatistischenErfassungderBewerberinnenundBewerberausfrüherenSchulentlassjahren,sodassVergleichemitfrüherenZahlennichtmöglichsind.DaherwerdenhierZahlenzudieserDefinition nurausdenberichtsjahren2004/2005bis2007/2008abgebildet (siehetabellen 2 bis 5 im Anhang). DieBilanzdesBerichtsjahres2009/2010wirderstEndeOktoberveröffentlicht. ErstimAnschlussdaranisteinVergleichmitVorjahreszahlenaufGrundlageder leicht geänderten statistischen Definition möglich. Künftigwerdendarüberhinaus BewerberausfrüherenBerichtsjahren ausgewiesen,diederintentiondesbegriffs Altbewerber stärkerrechnungtragen (MethodenberichtderBA-Statistik MethodenberichtStatistikenüberdenAusbildungsstellenmarkt:BewerberausfrüherenBerichtsjahrenimaktuellenAusbildungsjahr August 2010 siehe auch Tabelle 1). AlleaufgeführtenZahlenenthaltenkeineDatenderzugelassenenkommunalen Träger. Tabelle 1: Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen nach Bundesländern und ausgewählten Strukturen, Berichtsjahr 2008/2009 im September, ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger StrukturenBewerber 2008/2009 insgesamt darunter: Bewerber aus früheren Berichtsjahren (in mind. einem der letzten 5) Bewerber 2008/2009 insgesamt darunter: Bewerber aus früheren Berichtsjahren (in mind. einem der letzten 5) absolut Anteile in % der Zeile Insgesamt Insgesamt ,0100,0 Geschlecht Männlich ,352,3 Weiblich ,747,7 Alter 15 Jahre und jünger ,60,0 16 Jahre ,32,2 17 Jahre ,69,6 18 Jahre ,016,7 19 Jahre ,419,0
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/3384 StrukturenBewerber 2008/2009 insgesamt darunter: Bewerber aus früheren Berichtsjahren (in mind. einem der letzten 5) Bewerber 2008/2009 insgesamt darunter: Bewerber aus früheren Berichtsjahren (in mind. einem der letzten 5) absolut Anteile in % der Zeile Insgesamt 20 Jahre ,616,3 21 Jahre ,213,0 22 Jahre ,59,3 23 Jahre ,56,0 24 Jahre ,43,9 25 Jahre und älter ,84,1 Nationalität Deutsche ,589,2 Ausländer ,310,7 Bundesland Baden-Württemberg ,411,5 Bayern ,413,0 Berlin ,95,0 Brandenburg ,93,1 Bremen ,80,9 Hamburg ,21,2 Hessen ,76,9 Mecklenburg-Vorpommern ,22,3 Niedersachsen ,611,1 Nordrhein-Westfalen ,725,6 Rheinland-Pfalz ,05,2 Saarland ,21,2 Sachsen ,74,9 Sachsen-Anhalt ,72,5 Schleswig-Holstein ,72,6 Thüringen ,82,8 Quelle: MethodenberichtStatistikenüberdenAusbildungsstellenmarkt:BewerberausfrüherenBerichtsjahrenimaktuellenAusbildungsjahr August 2010, Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Anmerkung:SeitBeginndesBerichtsjahresgemeldeteBewerberfürBerufsausbildungsstellen,diefrüherbereitsgemeldeteBewerber, warennachihremletztenstatusderausbildungsuchevordemaktuellenberichtsjahrundausgewähltenstrukturen,nürnberg,datenstand: Juli WievieleMenschenmitBehinderungbefindensichunterdenAltbewerberinnen und Altbewerbern? DieAusbildungsmarktstatistikderBAweistals behindert diejenigenbewerberinnenundbewerberaus,beidenendievoraussetzungennach 19desDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII)erfülltsind.ImBerichtsjahr2007/2008 waren21721behindertebewerberinnenundbewerberausfrüherenschulentlassjahrengemeldet.weiteredatenhierzusinddentabellenimanhangfürdie Berichtsjahre2004/2005bis2007/2008 (aktuelleredatenliegenderzeitnicht vor) zu entnehmen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.WievieleAltbewerberinnenundAltbewerberhabeneinenMigrationshintergrund? InderStatistikderBAwirddasMerkmal Migrationshintergrund nichterfasst. InderTabellewerdendeshalbnurdieausländischenBewerberinnenundBewerberausfrüherenSchulentlassjahrenabgebildet.ImBerichtsjahr2007/2008waren32131ausländischeBewerberinnenundBewerberausfrüherenSchulentlassjahrengemeldet.WeitereDatenhierzusinddenTabellenimAnhangfürdie Berichtsjahre 2004/2005 bis 2007/2008 zu entnehmen. ImBerichtsjahr2008/2009waren BewerberausfrüherenBerichtsjahren in Fällen ausländischer Herkunft. 4.WiehatsichdieZahlderAltbewerberinnenundAltbewerber (aufgeschlüsseltnachbundesländern,altersgruppen,geschlecht)indenletztenfünf Jahren entwickelt? DadieBilanzdesBerichtsjahres2009/2010nochnichtveröffentlichtistundim VerlaufdesBerichtsjahres2008/2009eineÄnderungderstatistischenErfassung derbewerberinnenundbewerberausfrüherenschulentlassjahrenerfolgte, kanndiegewünschtezeitreihederbewerberinnenundbewerberausfrüheren SchulentlassjahrennurfürdieBerichtsjahre2004/2005bis2007/2008zurVerfügung gestellt werden (siehe Tabellen 2 bis 5 im Anhang). DerAnteilderBewerberinnenundBewerberausfrüherenSchulentlassjahrenan allenbewerberinnenundbewerbernnahmvomausgangspunkt2004/2005bis zumjahr2006/2007um6,2prozentpunktezu (46,2Prozentzu52,4Prozent) undkonnteimberichtsjahr2007/2008um0,7prozentpunkteauf51,7prozent abgebautwerden.diesistinsbesonderedemausbildungspaktunddenintensivenvermittlungsbemühungenderagenturenfürarbeitundgrundsicherungsstellen für diesen Personenkreis zu verdanken. 5.InwiefernergebensichausdemsogenanntendoppeltenAbiturjahrgang AuswirkungenaufdenAusbildungsmarkt,undwelcheKonsequenzenlassensichnachAuffassungderBundesregierungdarausfürdieAltbewerberinnen und Altbewerber ziehen? DieAuswirkungenderdoppeltenAbiturientenjahrgängeaufdenAusbildungsmarktsindnachAuffassungderBundesregierungalsgeringundnichtflächendeckendeinzuschätzen.Hintergrundist,dassStudienberechtigteausallgemeinbildendenSchulennurzueinemgeringerenAnteilanderAufnahmeeinerdualenBerufsausbildunginteressiertsind (nachergebnissenderbibb-schulabgängerbefragung2008wollten23prozentderabiturientinnenundabiturienten nochimselbenjahrmiteinerdualenausbildungbeginnen,vgl.datenreport zumberufsbildungsbericht2009,s.73).weitausbedeutsamersindabgängerinnenundabgängermitmaximalmittleremabschluss.ihrezahlgehtinfolge der demografischen Entwicklung spürbar zurück. 6.WelcheRückschlüsseziehtdieBundesregierungausderAnalysedesZeitverlaufsderletztenfünfJahrefürdieEinstiegschancenvonAltbewerberinnen und Altbewerbern in das Berufsleben? AufgrundderPrognosenzurallgemeinenRückläufigkeitderSchulabgängerzahlenundderpositivenwirtschaftlichenEntwicklungauchaufdemAusbildungsmarktistvonverbessertenEinmündungschancenderAltbewerberinnen und Altbewerber am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auszugehen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheRückschlüsseziehtdieBundesregierungausdiesenZahlenfürdie zielgruppenspezifischearbeitsmarktpolitikfürjungeberufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger? DieerfolgreicheArbeitsmarktpolitikderletztenJahrefürjungeMenschenmuss konsequentfortgeführtwerden.insbesonderepräventivemaßnahmenwiemaßnahmendervertieftenberufsorientierungunddieberufseinstiegsbegleitung,die imrahmenderinitiativebildungskettendurcheinsonderprogrammderbundesregierungausgeweitetwurde,sollendiejungenmenschenoptimalaufdie BerufswahlunddenAusbildungs-undArbeitsmarktvorbereitenunddirekte Übergänge in die Berufsausbildung befördern. 8.WiebewertetdieBundesregierungdiegrundlegendeAussagedesBerichts,wonachderfrüheBerichtszeitpunktkeinetiefgreifendenWirkungsanalysen des Ausbildungsbonus ermöglicht? DieAussagedesZwischenberichts2010 (Bundestagsdrucksache17/2690,S.2 unds.13)betrifftinsbesonderediewirkungsanalysenaufebenederauszubildenden (StabilitätdesAusbildungsverhältnissesundArbeitsmarkterfolg),die zumberichtszeitpunktnochnichterfolgenkonnten.sowarenbeispielsweise auchausbildungen,dieschonzum1.juli2008 (frühestmöglichereintrittszeitpunkt)begonnenhatten,beieinerausbildungsdauerzwischen24und42monatenbiszumberichtszeitpunktnochnichtabgeschlossen.diebisherigendeskriptivenanalysen (auchaufderebenederbetriebe)ergebenjedocheine eindeutigerichtung,diedurchtiefergehendewirkungsanalysenvoraussichtlich bestätigt werden dürfte. 9.WiebewertetdieBundesregierungdenBekanntheitsgraddesarbeitsmarktpolitischenInstrumentsunddieBewerbungdesInstrumentsdurch die Arbeitsverwaltung vor Ort? DieBekanntheitdesAusbildungsbonusistnachAussagedesZwischenberichts 2010 bei den Akteuren vor Ort unterschiedlich stark ausgeprägt. InsbesonderedenBetriebensindmeistallgemeinFördermöglichkeitenfürAusbildungs-undBeschäftigungsverhältnissebekannt,jedochnichtspezifischder Ausbildungsbonus.AusSichtderBundesregierungistentscheidend,dassdie BetriebelautdenBefragungsergebnissenmehrheitlichwussten,anwelcheAnsprechpartner (AgenturenfürArbeit,Kammern)siesichbezüglichweiterer Informationenwendenkönnen.DieBewerbungdesAusbildungsbonusüber Faltblätter (einschließlicheinesausführlichenmerkblattesfürarbeitgeber), Broschüren,Newsletter,PressearbeitunddasInternetdurchdieBAistvergleichbar mit der Bewerbung anderer Maßnahmen. 10.WiebewertetdieBundesregierungdieZahlderimgenanntenZeitraum bewilligten Anträge auf Ausbildungsbonus (18 800)? DieZahlderbewilligtenAnträgeaufAusbildungsbonuslagimSeptember2010 bei40430 (kumuliert).diesistmehralsdiehälftederlautgesetzesbegründung anvisiertenjeweils30000förderfälleproausbildungsjahr (Eintrittesindvon 1.August2009bis31.Dezember2010möglich).DasursprünglicheZielwar ehrgeizig.infolgedereingetretenenwirtschaftskrise,dieesbetriebenschwerer machte,daszusätzlichkeitskriteriumzuerfüllen,konntediezielgrößenichterreicht werden.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WieerklärtsichdieBundesregierung,dassderAusbildungsbonusbeibehindertenundschwerbehindertenMenschen obwohlersichbeidieser Zielgruppeum30Prozenterhöht lautaussagedesvorliegendenberichts keine Anwendung findet? FürbehinderteundschwerbehindertejungeMenschenstehennebendembefristetenAusbildungsbonuszahlreicheRegelinstrumentederaktivenArbeitsmarktpolitikzurbesonderenFörderungderIntegrationinAusbildungundArbeitzur Verfügung,beispielsweisedieAusbildungszuschüssefürbehinderteundschwerbehindertejungeMenschennach 235aund 236SGBIII.DieFörderhöhe liegtbeidiesenunterstützungsleistungenhäufignochüberderdesausbildungsbonus.zudemwerdenbeidengenanntenleistungenwenigerförderkriterien zugrundegelegt,dieeineförderungausschließenkönnten.arbeitgebernutzen daherbeiderbetrieblichenberufsausbildungbehinderterjungermenschenvorrangigdiefördermöglichkeitenimrahmenberuflicherrehabilitationsverfahren bzw. zur Ausbildung schwerbehinderter Menschen. DerAusbildungsbonuswurdedahernachAuskunftderBundesagenturfürArbeitimZeitraumvonAugust2008bisJuni2010bundesweitinlediglichrund 260 Fällen für behinderte junge Menschen bewilligt. 12.WelcheSchrittewerdenunternommen,umAltbewerberinnenundAltbewerbernmiteinerBehinderungdenWegzurTeilhabeamgesellschaftlichen Leben durch Arbeit zu ermöglichen? UnabhängigvomStatusBewerberoderAltbewerberhaben (lern-)behinderte jungemenschen,derenaussichtenamarbeitslebenteilzuhabenwegenartoder SchwereihrerBehinderungnichtnurvorübergehendwesentlichgemindertsind unddiedeshalbhilfenzurteilhabeamarbeitslebenbenötigen,einenanspruch auf Leistungen zur Teilhabe gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch. DieBAgewährtdieerforderlichenLeistungenimRahmenihrergesetzlichen VerpflichtungalsRehabilitationsträger.JedeFörderentscheidungsetzteineumfangreicheDiagnostikzumindividuellenFörderbedarf,dasErarbeiteneinesBerufswunschesunddieAuswahlderdafürgeeignetenMaßnahmenunterBerücksichtigungderIntegrationschancenindenArbeitsmarktvoraus.Zielisteine bedarfsgerechte (amindividuellenunterstützungsbedarforientierte)undwirksame (integrationsorientierte)leistungserbringung.inderregelbeginntdie Förderung der behinderten jungen Menschen im Jahr der Schulentlassung. 13.LiegenderBundesregierungErkenntnissedarübervor,obimRahmendes AusbildungsbonusaucheinesozialpädagogischeBegleitungderAltbewerberinnenundAltbewerbererfolgt,undwiesehendiesebegleitenden Hilfen konkret aus? HierzuwirdaufdenZwischenbericht2010 (S.61)verwiesen: DieBetriebe,die denausbildungsbonusnutzen,habendiemöglichkeit,ihnmitanderenausbildungsbegleitendenhilfenzukombinieren.diesewerdenjedochnurvonetwa einemzehnteldergefördertenbetriebegenutzt.eshandeltsichdabeimeistum dieförderungfachpraktischerundfachtheoretischerfertigkeitenoderumsozialpädagogischebegleitung.wenigerhäufignehmendiebetriebehilfebeider OrganisationoderdemAbbauvonSprach-undBildungsdefizitenoderweitere finanzielleunterstützungfürdieauszubildendeninanspruch.dieausbildungsbegleitendenhilfenwerdenzumeistvondenagenturenfürarbeitoderauchvon derjeweiligen (Berufs-)Schuleinrichtungvermittelt.WenigeralsdieHälfteder Betriebe erachten solche zusätzlichen Betreuungsangebote für sinnvoll. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieAnzahlderAnträgeaufAusbildungsbonus in den einzelnen Bundesländern? NachdemZwischenbericht2010gibtesHinweiseaufeineunterschiedlicheInanspruchnahmedesAusbildungsbonusindenLändern.Diesistvermutlichder ExistenzvorrangigervergleichbarerlandesspezifischerFördermöglichkeiten, dieteilweiseattraktiverausgestaltetsind,geschuldet (siehezwischenbericht 2010, S.39ff.). 15.IstderAusbildungsbonusnachAuffassungderBundesregierungeingeeignetesInstrumentfürkleineundmittlereBetriebe beispielsweisein Baden-Württemberg,umdurchAusbildungvonAltbewerberinnenund Altbewerbern dem Fachkräftemangel zu begegnen? ZweckdesAusbildungsbonusist,dieindividuellenAusbildungschancenvon förderungsbedürftigenausbildungsuchendenausfrüherenschulentlassjahren zuverbessern,indemarbeitgeberneinfinanzielleranreizfürderen (zusätzliche)einstellunggegebenwird.nichtzumzieldesausbildungsbonusgehört diebekämpfungdesfachkräftemangels.imübrigenistundbleibt,wieauchin dergesetzesbegründungzumausbildungsbonuszitiert (Bundestagsdrucksache 16/8718,S.10),dieAusbildungdeseigenenFachkräftenachwuchseseinschließlichderZahlungeinerangemessenenAusbildungsvergütungoriginäreAufgabe derwirtschaft (BVerfG,Urteilvom10.Dezember1980,2BvF3/77,Rn.88ff. =BVerfG55,274 [ 312f.]).ArbeitgeberkönnenbeiderAusbildungförderungsbedürftigerjungerMenscheninderRegeldurchausbildungsbegleitendeHilfen unterstützt werden. 16.WelchesKonkurrenzverhältniszuländerspezifischenArbeitsmarktprogrammenfürAltbewerberinnenundAltbewerberunddemAusbildungsbonusbestehtnachAuffassungderBundesregierung,undwelcheSchlüsse sind daraus zu ziehen? ImGesetzisteineNachrangigkeitsvorschriftverankert,diedieErbringungder Leistungnurdannerlaubt,wennsienichtzumgleichenZweckdurchDritte erbrachtwird ( 421rAbsatz9SGBIII).InsofernbestehtkeinKonkurrenzverhältnis. 17.GibtesÜberlegungen,eineVereinheitlichungderProgrammeanzustreben,umpassgenaueundnichtkonkurrierendeFördermaßnahmenfürAltbewerberinnen und Altbewerber anzubieten? HierzuwirdaufdieAntwortzuFrage16sowiedenAuszugausdemBeschluss deskabinettsvom7.juni2010verwiesen: DieBundesregierungprüftdaneben Möglichkeiten,dieVielzahlderProgrammeundFörderinstrumente [desbundes]fürjungemenschenzureingliederunginausbildungoderarbeitbesser aufeinander abzustimmen und wo es sinnvoll und möglich ist zu bündeln. 18.WiebeurteiltdieBundesregierungdasKriteriumderZusätzlichkeitbezogenaufdenAusbildungsbonus,undinwiefernwirddievereinzeltim Bericht formulierte Kritik an diesem Kriterium bewertet? DieKritikdaranistnachdenFeststellungendesZwischenberichts2010grundsätzlichberechtigt.AuchindiesemBerichtwirdaberkeinetatsächlicheAlternativezurModifikationdesKriteriumsderZusätzlichkeitaufgezeigt.Dieszeigt unter anderem die Schwierigkeit der Abgrenzung eines solchen Kriteriums.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.WirddieAussageindemBerichtgeteilt,dassderStatusderAltbewerberin/des Altbewerbers den Förderungsbedarf unzureichend abbildet? Falls ja, welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Falls nicht, warum nicht? DieBundesregierungteiltdieseAnsicht.JedocherscheintinAnbetrachtderdemografischenEntwicklungunddesbestehendenarbeitsmarktpolitischenInstrumentariumszurUnterstützungbenachteiligterjungerMenschennachdemAuslaufendesAusbildungsbonuseineErsatzlösungnichterforderlich.Auchzeigen dieergebnissedeszwischenberichts2010,dasspraktikavonvielenbeteiligten sinnvolleralsfinanziellehilfenfürarbeitgeberangesehenwerden,umförderungsbedürftigenjungenmenscheneinenzugangzumausbildungsmarktzu verschaffen. 20.WiebewertetdieBundesregierungdieAussageindemBericht,wonach sichderausbildungsbonusnurschwerindievermittlungslogikdesarbeitgeberservicederbundesagenturfürarbeitintegrierenlässt,undwelche Schritte sind ggf. vorgesehen, um Abhilfe zu schaffen? DerArbeitgeberservicederAgenturenfürArbeitsollfürStellen,dievonden Arbeitgebernangebotenwerden,passendeBewerberinnenundBewerbervermitteln.WerdenBewerberinnenundBewerbermitFörderunganstellevon ungefördertenbewerberinnenundbewerbernaufdiesestellenvermittelt,stellt diesimfalledesausbildungsbonuseineverdrängungdar,dienachdergesetzesbegründungvermiedenwerdensollte.derausbildungsbonussollarbeitgeberveranlassen,zusätzlicheausbildungsplätzezuschaffen,dieohnedieförderungnichtzustandegekommenwären,unddiesemitdemdafürvorgesehenen Personenkreiszubesetzen.HierbeiobliegtesnachAuskunftderBAdemArbeitgeberservice, die betriebsseitigen Fördervoraussetzungen zu überprüfen. 21.WelchekonkretenBemühungenunternimmtdieBundesregierung,umden BekanntheitsgradunddieAkzeptanzdesAusbildungsbonusaufSeitender Kammern,Betriebe,GrundsicherungsstellenundbeidenAusbildungssuchenden zu erhöhen? ZurEinführungdesAusbildungsbonusMitte2008wurdeeineumfangreiche Informationskampagnedurchgeführt.ZudemwurdeeineInternetseite ( MailingaktiondesdamaligenBundesministersandenrelevantenAdressatenkreis.WeitereMaßnahmensindinAnbetrachtdesAuslaufensderRegelungnicht angezeigt.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage9verwiesen. 22.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberMitnahmeeffekte diesesarbeitsmarktpolitischeninstrumentesvor,undwelcheschrittewerden ggf. unternommen, um dieselben zu beenden? HierzuwirdaufdenZwischenbericht2010 (S.2)verwiesen: InderBetriebsbefragungzeigensichdeutlicheHinweiseaufMitnahmeeffekte. 71 %dergefördertenbetriebegebenan,dasssiedenausbildungsplatzauch ohneförderunggeschaffenhätten.82 %derbetriebehättenauchohnedenausbildungsbonuseinealtbewerberinodereinenaltbewerbereingestellt.weiterhingeben13 %dergefördertenbetriebean,dasssiediealtbewerberinoderden
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/3384 AltbewerberanstelleeinerBewerberinodereinesBewerberseingestellthaben, derimjahrdesausbildungsbeginnsdieschuleverlassenhat. DerAusbildungsbonusistsoangelegt,dassdasZusätzlichkeitskriteriumMitnahmeeffekteverhindernsollte.Diesistnurin20ProzentderFällegelungen.In AnbetrachtdesAuslaufensderRegelungzumEndedesJahres2010isteine NachsteuerungzumjetzigenZeitpunktnichtmehrmöglich.ImÜbrigenwird auchaufdieantwortzufrage18verwiesen. 23.Istdurchggf.vorhandeneMitnahmeeffekteeinfinanziellerSchadenentstanden? Wenn ja, wie hoch ist dieser zu beziffern? 24.WievieleHaushaltsmittelwurdenbislangfürdenAusbildungsbonusausgegeben? DieAusgabenimHaushaltderBAbetrugenbiszum30.September2010insgesamt66,3Mio.Euro.ZurquantitativenBedeutungderMitnahmebeiderFörderungwirdaufdieAntwortzuFrage22verwiesen. 25.WiebegründetdieBundesregierungihreunterschiedlicheHaltungzum AusbildungsbonusfürAltbewerberinnenundAltbewerberundzumAusbildungsbonus bei Insolvenz? 26.WelcheGründewarenausschlaggebend,dassderAusbildungsbonusbei InsolvenzvorBekanntwerdendesBerichtszumAusbildungsbonusfür Altbewerberinnen und Altbewerber verlängert wurde? 27.InwiefernhatsichdurchdenBerichtdieHaltungderBundesregierung zumausbildungsbonusdahingehendverändert,dassdasinstrumentüber den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert wird? FallsdasInstrumentverlängertwird,wannplantdieBundesregierungeine gesetzliche Initiative zur Entfristung des Arbeitsmarktinstrumentes? Fallsnicht,warumlässtdieBundesregierungdiesesInstrumentauslaufen? DiebisEndedesJahres2010befristeteMöglichkeit,beiInsolvenz,Stilllegung oderschließungdesausbildendenbetriebeseinenausbildungsbonusfürdasdie AusbildungfortführendeAusbildungsverhältniszuzahlen,wurdemitdemBeschäftigungschancengesetzbisEndedesJahres2013verlängert.DurchdieFörderungsolllautGesetzesbegründungeinAnreizfürdieFortführungvonsolchen AusbildungsverhältnissenauchindennochvonderWirtschaftskriseinderwirtschaftlichenEntwicklungbeeinflusstenJahrensichergestelltwerden. DieBundesregierungistderAnsicht,dassderAusbildungsbonusfürAltbewerbernachdenErgebnissendesZwischenberichts2010wiegeplantauslaufen sollte.imübrigenwirdaufdiefürdasjahr2011geplanteinstrumentenreform verwiesen.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/3384
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/3384
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