BERUFSSCHULE GMUNDEN 2 1/7

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1 BERUFSSCHULE GMUNDEN 2 1/7 INTERNATSORDNUNG d e s I n t e r n a t e s F l i e g e r s c h u l e d e r B S G m u n d e n 2 1. Richtlinien für ein gutes Zusammenleben in unserer Gemeinschaft Für jene Schülerinnen der Berufsschule Gmunden 2, die ihre Berufsschulpflicht im Lehrgangsunterricht erfüllen, besteht die Möglichkeit der Unterbringung im angeschlossenen Internat. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nicht. Wer davon Gebrauch macht, muss die für das Gemeinschaftsleben notwendige gesundheitliche und charakterliche Eignung besitzen und die Internatsordnung befolgen. In diesem Sinn soll die von Internatsleiter, Erzieher- und Internatsschülerinnenvertretern erarbeitete Internatsordnung verstanden werden. 2. Unterichtssprache Die Unterrichtssprache ist deutsch. Alle Schülerinnen sind daher angehalten, auch während ihres Internatsaufenthaltes die deutsche Sprache zu verwenden. Gespräche in nicht-deutscher Sprache werden als Unhöflichkeit und als Integrationsunwilligkeit angesehen. 3. Zeitplan (Wochentag) 06:00 Wecken. Radio und Licht an. 06:00 06:10 Warming-Up-Phase. Gleitzeit. Körperpflege, Bettenbau. 06:10 Alle Schülerinnen müssen aus dem Bett sein. 06:10 06:20 Zimmer in Ordnung bringen. Fenster im Sommer kippen, im Winter schließen. 06:20 06:35 Zimmerabnahme. Zimmerordnung siehe Punkt :35 06:50 Fußmarsch zur Berufsschule. Vorgeschriebenen Weg einhalten. Pkt :50 07:10 Frühstück. Verhalten im Speisesaal siehe Pkt :15 07:40 Morgenlernstunde. In der Klasse. 07:50 12:20 Unterricht laut Stundenplan. 12:30 13:00 Mittagessen. Verhalten im Speisesaal siehe Pkt :20 xx:xx Unterricht lt. Stundenplan. 17:05 18:00 Abendessen. Verhalten im Speisesaal siehe Pkt :45 Internat Fliegerschule wird aufgesperrt. Das Betreten des Burschentraktes ist strengstens verboten! xx:xx 19:20 Freizeit und freier Ausgang. 19:25 Anwesenheit im Zimmer. 19:30 Anwesenheitskontrolle. 19:30 21:00 Abendlernstunde. Lernstunde siehe Punkt 6.0

2 BERUFSSCHULE GMUNDEN 2 2/7 21:00 21:45 Freizeit. Körperpflege etc. 21:00 21:30 Raucherinnen können den Pausenplatz benutzen. Tabakkonsum siehe Pkt Schülerinnen, die bis jetzt im Haus waren, dürfen das Internat nicht mehr verlassen. 21:30 Torsperre. Sonderausgangs Rückkehrerinnen müssen bereits im Haus sein. Pizzalieferungen müssen bereits erledigt sein. 21:45 Zimmerruhe. Alle Schülerinnen sind im Zimmer. Zimmerdurchgang. 21:45 22:15 Chill-Out-Phase. Körperpflege, Telefonate, persönliche Angelegenheiten etc. dürfen erledigt werden. 22:15 06:00 Nachtruhe. Alle Schülerinnen liegen im Bett. Licht löschen durch Schülerinnen-Eigeninitiative. Handys ausgeschaltet, Ladegeräte ausgesteckt. Während dieser Zeit: Absolute Ruhe! 3. 1 Der Schulweg ÄUSSERST WICHTIG! Beim Weg vom Internat Fliegerschule zur Berufsschule muss aus Sicherheitsgründen der beschilderte Fußgängerübergang über die Bundesstraße 145 benützt werden. (Missachtung hat Konsequenzen). Die Benützung von Kraftfahrzeugen ist ebenfalls aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Siehe Anhang A, Punkt 6 4. Wochenende - Heimfahrt Das Internat Fliegerschule ist an Wochenenden grundsätzlich geschlossen. Das Berufsschulinternat ist an Wochenenden grundsätzlich geschlossen. Aus Organisationsgründen ist jeden Montag die Anreiseliste für das kommende Wochenende im Sekretariat der BERUFSSCHULE 2 abzugeben. Bei Feiertagen wird ähnlich vorgegangen. Nach einer Heimfahrt ist das Eintreffen der Schülerinnen im Internat am Vorabend des nächsten Schultages erwünscht. In diesem Fall muss die Schülerin zwischen 20:00 und 21:30 Uhr im Internat eintreffen. Ist die angemeldete Rückkehr der Schülerin in das Internat nicht rechtzeitig möglich, muss das Internat bis spätestens 21:00 Uhr ( ) verständigt werden. In Ausnahmefällen ist die Anreise auch am Schultag möglich, wenn die Ankunft der Schülerin rechtzeitig in der Schule gewährleistet ist. Ablauf: 20:00 21:00 Uhr Anreise (21:30 Uhr Anwesenheitskontrolle) 21:45 Uhr Zimmerruhe 21:45 22:15 Uhr Chill-Out-Phase 06:15 Uhr Wecken 06:40 Uhr Zimmerabnahme 07:00 Uhr Frühstück

3 BERUFSSCHULE GMUNDEN 2 3/7 5. Sonderbeurlaubungen Für eine Internatsfreistellung ist ein schriftliches Ansuchen des Erziehungsberechtigten rechtzeitig an die Direktion der BERUFSSCHULE 2 zu richten. Das von der BERUFSSCHULE 2 genehmigte Ansuchen ist zur endgültigen Genehmigung dem Internatsleiter vorzulegen. Sonderausgänge bis 21:30 Uhr sind über Abgabe der Schülerausweise organisiert. 6. Lernstunde Die Lernstunden finden in den Zimmern beim Schreibtisch statt. In den Lernstunden werden die Schülerinnen von Lehrerinnen der Berufsschule 2 Gmunden betreut. Wesentliches Ziel der Betreuung ist der bestmögliche Lernerfolg. Um diesen zu gewährleisten, haben die Schülerinnen jede gegenseitige Störung zu vermeiden. Von 19:30 bis 20:00 Uhr ist gegenseitige Lernhilfe gestattet, ab 20:00 bis 21:00 Uhr absolute Ruhe! Schülerinnen, die in den Lernstunden nicht lernen, müssen sich rechtfertigen. Schülerinnen mit schlechtem Lernerfolg wird zusätzliche Lernhilfe, speziell in der Freizeit, angeboten. Bei schulischen Problemen, können die Erzieherinnen um Rat gefragt werden. 7. Freizeit Die Freizeiteinrichtungen im IBS stehen natürlich auch den Schülerinnen des IFS zur Verfügung! Die Freizeitgestaltung erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Möglichkeiten. Unter anderem stehen der Turnsaal und ein Fitnessraum zur Verfügung! Im IFS Ost Mädchen stehen ein Computerraum und zwei Fernsehräume zur Verfügung. Sonderausgänge sind eine Begünstigung! 8. Erziehungsmaßnahmen Diese sollen ein geordnetes Zusammenleben fördern, die Einhaltung der Internatsordnung gewährleisten, und dem Erreichen eines guten Lernerfolges dienen. Erziehungsmaßnahmen bei positivem Verhalten: Positives Verhalten wird durch Lob, Dank und verschiedene Begünstigungen anerkannt. Erziehungsmaßnahmen bei Fehlverhalten einer Schülerin: Bei Fehlverhalten der Schülerin sucht die Erzieherin zunächst in einem beratenden Gespräch eine Problemlösung. In weiterer Folge werden Erziehungsmittel eingesetzt, die den Charakter einer Wiedergutmachung haben. Auch der Entzug verschiedener Begünstigungen ist möglich.

4 BERUFSSCHULE GMUNDEN 2 4/7 Wenn schwere Bedenken gegen einen weiteren Verbleib der Schülerin im Internat bestehen, vor allem, wenn ihr Verhalten in der Gemeinschaft als nicht mehr tragbar zu bezeichnen ist, kann die Schülerin auf Beschluss der Erzieher- und Internatsschülervertreter aus dem Internat vorübergehend oder dauernd ausgeschlossen werden. Bei besonders schweren Verfehlungen (Kameradschaftsdiebstahl, Gewalttätigkeiten, vorsätzliche Sachbeschädigung, Alkoholexzesse, Rauchen im Internatsgebäude, Drogenbesitz und -konsum, Sexualdelikte, politischer Radikalismus u. a.) kann die vorherige Androhung des Ausschlusses entfallen. 9. Krankheit Eine Schülerin, die sich krank fühlt, meldet sich während der Unterrichtszeit bei ihrem Klassenlehrer/ihrer Klassenlehrerin oder außerhalb der Unterrichtszeit bei der diensthabenden Erzieherin. Die Lehrerin/der Lehrer oder Erzieherin entscheidet die weitere Vorgangsweise. Vom Arzt wird entschieden, ob die Kranke den Eltern zur Pflege übergeben wird oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden muss (ohne Erlaubnis darf eine kranke Schülerin das Internat nicht verlassen). Ist die Schülerin wieder gesund, muss sie sich im Sekretariat oder bei der diensthabenden Erzieherin melden. 10. Allgemeines 9.1 Besuche Besuche sind bei der diensthabenden Erzieherin anzumelden. 9.2 Handys Das Mitbringen und Benutzen von Handys ist erlaubt, sie müssen jedoch während der Lernstunde, der Nachtruhe und im Speisesaal ausgeschaltet sein. Alle Arten von Ladegeräten müssen während der Nachtruhe vom Netz getrennt, d. h. ausgesteckt werden. 9.3 Aussprachen Im Interesse einer guten Zusammenarbeit stehen sowohl den Schülerinnen als auch den Erziehungsberechtigten bei bestehenden oder auftretenden Problemen, Wünschen oder Anliegen der Internatsleiter, die Erzieherinnen und die Schülervertreter zur Aussprache zur Verfügung. 9.4 Alkohol und Nikotin Im Schul- und Internatsbereich gilt absolutes Alkoholverbot. Auch das Mitbringen von alkoholischen Getränken wird bereits als Verstoß gewertet. Auffällige Verhaltensweisen einer Schülerin nach Alkoholkonsum ziehen Konsequenzen nach sich.

5 BERUFSSCHULE GMUNDEN 2 5/7 Für Raucherinnen steht der Pausenplatz zur Verfügung. Dieser ist durch Selbstverwaltung der Schülerinnen in Ordnung zu halten. Verunreinigungen haben Einschränkungen der Benützungszeit zur Folge. Aus Hygienegründen ist das Ausspucken nicht erlaubt! Im übrigen Schul- und Internatsbereich, auf dem Freigelände sowie dem Parkplatz ist Rauchverbot! 9.5 Beschädigungen und Verunreinigungen Beschädigungen und Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden und verpflichten zum Schadenersatz. Die Wiedergutmachung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. 9.6 Privatfahrzeuge Das Abstellen des eigenen Kraftfahrzeuges ist in der jeweils gültigen Durchführungsbestimmung gemäß Anhang A geregelt. 9.7 Elektronische Geräte Die Benutzung von elektronischen Geräten wie CD-Player, MP3-Player, DVD-Player, Notebook, Desktop-PC etc. ist in den Durchführungsbestimmungen gemäß Anhang B geregelt. 9.8 Waffen Waffen jeder Art dürfen selbstverständlich nicht mitgebracht werden. 9.9 Haftung Für persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen. Wertvolle Gegenstände sind entsprechend sicher zu verwahren Glücksspiele Glücksspiele, bei denen Geld eingesetzt wird, sind untersagt Garderobe Die Straßenschuhe sind in der Garderobe auszuziehen. Innerhalb des gesamten Gebäudes dürfen nur Hausschuhe ohne färbende Sohlen (keine Turnschuhe und keine Holzpantoffel) getragen werden. Die Straßenschuhe dürfen nicht in das Zimmer mitgenommen werden Aufenthalt im Internat Fliegerschule In der Zeit zwischen 17:45 und 06:30 Uhr ist das Internat bewohnbar. BEACHTE! Das Verlassen des Internates während der Nachtruhe wird als schwerer Verstoß gewertet und entsprechend geahndet! 9.13 Speisesaal Zu den festgelegten Zeiten gehen (laufen ist nicht erlaubt) die Schülerinnen zum Speisesaal in der BERUFSSCHULE 1 und warten auf Einlass durch den Erzieher. Im Speisesaal ist Selbstbedienung. Jede Schülerin holt ihr Essen bei der Ausgabe ab. Beim Anstellen ist auf Disziplin und Ordnung und beim Essen auf Tischmanieren zu achten. Ordentliche Kleidung ist erwünscht. Getränke können zum Tisch mitgenommen werden.

6 BERUFSSCHULE GMUNDEN 2 6/7 Bei der Selbstbedienung, z. B. Frühstücksbuffet, bitte nur Normalportionen entnehmen, bei Bedarf kann noch nachgeholt werden. Aus dem Speisesaal dürfen weder Speisen noch Besteck mitgenommen werden! Nach dem Essen ist das Tablett auf den Abstellwagen zu stellen und Flaschen sind wieder mitzunehmen. Für jede Essenszeit gilt diese Regelung (alles wegräumen)! 9.14 Zimmerordnung IFS Vor dem Verlassen des Internates (06:30 Uhr) sind die Zimmer zu lüften und in Ordnung zu bringen (sauberer Bettenbau, Kleider, Flaschen und alle anderen Dinge wie Jausenreste, Papierund Plastiksäcke usw. wegräumen, Schreibtisch und Nachtkästchen abräumen), so dass tagsüber problemlos gereinigt werden kann. 11. Schlusswort Probleme des Zusammenlebens lassen sich durch Richtlinien nicht vollständig vermeiden. Betrachten Sie dies als einen Versuch, einen geordneten Ablauf zu ermöglichen und sehen Sie darin das Bemühen der Erzieher- und Schülervertreter einander menschlich zu begegnen und gemeinsam das Internatsleben zu gestalten. genehmigt am : 3. Februar SR Ing. Peter Huemer Internatsleiter

7 BERUFSSCHULE GMUNDEN 2 7/7 Anhang A D u r c h f ü h r u n g s b e s t i m m u n g e n f ü r P r i v a t f a h r z e u g e 1) Als Führerscheinbesitzer sind Ihnen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bekannt. 2) Es ist erwünscht, dass Ihr Kraftfahrzeug auf dem Parkplatz der Fliegerschule abgestellt wird. Nach Erhalt einer Parkgenehmigung können Sie diesen benutzen. Der Schulerhalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung. 3) Einspurige Fahrzeuge dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Parkfläche bei der BERUFSSCHULE 2 oder am Parkplatz beim IFS abgestellt werden. 4) Das Fahren mit dem Fahrzeug vom IFS zur Berufsschule nach dem Internatsaufenthalt ist aus Sicherheitsgründen verboten und kann mit Internatsausschluss geahndet werden. Anhang B D u r c h f ü h r u n g s b e s t i m m u n g e n f ü r e l e k t r o n i s c h e G e r ä t e 1) Musik darf in der Freizeit ausnahmslos nur über Kopfhörer gehört werden. Einzige Ausnahme sind die Internatszimmer: Hier darf Musik während der Freizeit in Zimmerlautstärke gespielt werden. 2) Das Betrachten von Filmen, Videostreams, DVDs sowie die Verwendung von PC- Spielen sind ausnahmslos nur in der Freizeit erlaubt, wobei Kopfhörer zu verwenden sind. PC-Spiele dürfen keinen gewaltverherrlichenden Charakter haben. 3) Notebooks und Desktop-PCs dürfen während der Lernstunden ausnahmslos nur für schulische Zwecke verwendet werden. 4) Elektro- und Ladegeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt an das Stromnetz angeschlossen werden. (Brandgefahr Der Geräteeigentümer haftet bei Brand für entstandene Schäden!)

BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 1/7

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