Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt. 4. Änderung

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1 Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt 4. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB (Frist bis zum ) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Riedstadt und Linden, den Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 1

2 Beteiligungsverfahren gem. 4 Abs. 2 i.v.m. 13 a BauGB Stellungnahmen mit Anregungen Deutsche Bahn AG, DB Immobilien ( ) Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Regionalentwicklung und Umwelt ( ) Regierungspräsidium Darmstadt KMRD ( ) Regierungspräsidium Darmstadt, Dez ( ) Stellungnahmen ohne Anregungen Bischöfliches Ordinariat Mainz ( ) Deutsche Flugsicherung ( ) Exxon Mobil Production ( ) Evonik Industries AG ( Fernleitungs-Betriebsgesellschaft, Ida-Oberstein ( ) Fraport AG ( ) Gemeindeverwaltung Büttelborn ( ) Gemeindeverwaltung Stockstadt am Rhein ( ) Gemeindevorstand Trebur ( ) Handwerkskammer Rhein-Main ( ) Hessenarchäologie ( ) Hessen Forst, FA Groß-Gerau ( ) Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt ( ) Hessenwasser GmbH & Co. KG ( ) HSE Technik GmbH & Co. KG ( ) IHK Darmstadt ( ) Stadt Griesheim ( ) Wehrbereichsverwaltung ( ) Keine Stellungnahme abgegeben haben Amt für Bodenmanagement BASF SE Beregnungs- und Bodenverband Erfelden Bischöfliches Generalvikariat Mainz Botanische Vereinigung f. Naturschutz in Hessen e.v. BUND Deutsche Telekom AG E.ON Hanse-Wärme Gemeindevorstand Biebesheim/Rhein HEAG Südhessische Energie AG Hessischer Bauernverband Hess. Gesellschaft für Ornithologie, Echzell Kath. Pfarramt Goddelau Kirchenverwaltung der ev. Kirche in Hessen Kraftwerk Mainz-Wiesbaden AG Kreisbauernverband Groß-Gerau e.v. Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau Kreislandwirt des Kreises Groß-Gerau, H. Werner Wald Landesjagdverband Hessen e.v. Landesamt für Denkmalpflege in Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen e.v. Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau Magistrat der Stadt Pfungstadt Magistrat der Stadt Gernsheim Naturschutzbund Deutschland Hessen e.v. Wanderverband Hessen e.v. Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim Beteiligungsverfahren gem. 2 Abs. 2 i.v.m. 13 a BauGB Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen mit Anregungen oder Hinweisen vorgebracht. Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 2

3 Beschlussempfehlung Satzungsbeschluss (1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Riedstadt beschlossen. (2) Die Satzung wird gem. 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. (3) Die Satzung wird ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 3

4 Kreisausschuss Groß-Gerau, Regionalentwicklung und Umwelt ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 2: Dem Hinweis wird entsprochen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird den städtischen Gremien bereits zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er betrifft allerdings die Ebene der Bauplanung und-ausführung, so dass an dieser Stelle keine weitere Beschlussfassung erfolgen kann. Zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur Berücksichtigung bei Bauplanung und ausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 4

5 Zu 5-14: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich hierbei um die Regelmaßgaben zum Brandschutz und zur Anlage von Verkehrsflächen. Die wurden, soweit sie die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung betreffen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt. Soweit die Anregungen den Vollzug betreffen sei hierauf verwiesen, zumal die genannten Fundstellen unmittelbar geltendes Recht darstellen bzw. dieses ausführen und bei der Bauplanung und Bauausführung ohnehin zu berücksichtigen sind. Gleichwohl werden diese Hinweise der Transparenz halber in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen Zu 15: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 5

6 Regierungspräsidium Darmstadt, KMRD ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 1. Angemerkt sei, dass der Stadt Riedstadt aus dem bisherigen Vollzug des Bebauungsplanes ebenfalls kein entsprechender Verdacht vorliegt. 2. Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur Berücksichtigung bei Bauplanung und ausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 6

7 Regierungspräsidium Darmstadt ( ) Beschlussempfehlungen Raumordnung Zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 1. Die Passage in der Begründung nachrichtlich angepasst. Naturschutz und Landschaftspflege Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Angemerkt sei, dass die Untere Naturschutzbehörde in der Sammelstellungnahme des Kreises Groß-Gerau keine Anregungen vorgebracht haben die dem Bebauungsplan entgegenstehen. Zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Rechtsgrundlagen werden - wie vorgeschlagen - ergänzt. Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 7

8 4. Grundwasser Zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Kennzeichnung im Planbild ist bereits erfolgt und die entsprechenden Hinweise wurden bereits in den Bebauungsplan aufgenommen. 5. Zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 6. Bergaufsicht Zu 6: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur Berücksichtigung bei Bauplanung- und ausführung in Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Unabhängig davon, ist der hier in Rede stehende Ausschnitt ein Teil eines großflächigen Planungsgebietes und die Stadt Riedstadt beabsichtigt nicht in unmittelbarer Entfernung zu ihrem neuen Baugebiet entsprechende Abbaumaßnahmen zu billigen. Kampfmittelräumdienst 7. Zu 7: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 8

9 Angemerkt sei, dass der Kampfmittelräumdienst an dem vorliegenden Aufstellungsverfahren beteiligt wurde und in der Stellungnahme vom mitgeteilt hat, dass eine Auswertung der vorliegenden Luftbilder keinen begründeten Verdacht ergeben hat, dass mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen sei. Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. BA 4. Änd. - Abwägung - 3(2) u. 4(2) i.v.m. 13a BauGB 9

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